Entscheidungsprozesse in der Legislative – Das Europäische Parlament


Presentación (Redacción), 2009

14 Páginas, Calificación: 1,70


Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung und maßgebende Fragestellung
I. Wie mächtig ist das Europäische Parlament wirklich?
II. Die Stellung des Europäischen Parlamentes im politischen System

B. Überblick
I. Zusammensetzung und Aufbau
II. Parteien und Wahlen
III. Geschichte und Entwicklung: Probleme und Erfolge

C. Funktionen des Europäischen Parlamentes
I. Beratungsfunktion
II. Kontrollbefugnisse
1. Misstrauensvotum und Haushaltskontrolle
2. Fragerecht
3. Klagerecht
4. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
5. Petitionsrecht durch EU-Bürger
III. Rechtsetzung, Gesetzgebung
1. Mitentscheidungsverfahren
2. Zustimmungsverfahren
3. Initiativrecht

D. Kritische Bewertung der Fragestellung, Zusammenfassung und Ausblick
I. Wie mächtig ist das Europäische Parlament wirklich?

Literaturverzeichnis

A. Einleitung und maßgebende Fragestellung

I. Wie mächtig ist das Europäische Parlament wirklich?

Die Europäische Union in ihrer Konstitution als Staatenbund ist ein sich stetig veränderndes Gebilde:[1] Einerseits betreffend ihre äußere Gestalt durch Erweiterungsrunden, andererseits durch die zentrale Aufgabe der Befriedigung von Partikularinteressen durch Implementation friedlicher Wirtschaftsbeziehungen und gemeinsamer Rechtsgrundlagen.[2] Das Hervorbringen in diesem Zusammenhang stehender, kollektiv bindender Rechtsnormen vor dem Hintergrund sich verändernder Interessenslagen bedarf somit fortwährender Anpassung. In vielerlei Hinsicht ist die Beständigkeit der EU daher Produkt ihrer Wandlungsfähigkeit.

So hat sich beispielsweise die Kompetenzverteilung innerhalb des politischen Systems der EU seit Ende der Achtziger und besonders seit Ende der Neunziger Jahre, einhergehend mit stetigen Veränderungen durch die Verträge von Amsterdam und Nizza, beträchtlich verschoben.[3] Viele sehen im Ergebnis das Europäische Parlament als „Gewinner“.

Die zentrale Problemstellung dieser Ausarbeitung soll nun die Frage nach der tatsächlichen Macht des Europäischen Parlamentes sein und nach dessen Einfluss auf der Ebene der EU.

II. Die Stellung des Europäischen Parlamentes im politischen System der EU

Während die EU durch ein Zusammenspiel verschiedener, unterschiedlich kompetenter Organe – Europäischer Rat, Ministerrat, Kommission und EuGH – gekennzeichnet ist, nimmt das Europäische Parlament eine besondere Stellung in diesem Institutionengefüge ein.

Diese besondere Stellung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass das Europäische Parlament das Einzige, unmittelbar demokratisch legitimierte, weil direkt gewählte Organ der EU darstellt.[4] Vor diesem Hintergrund ist seine enge Verbindung zu den Legislativorganen Kommission und Ministerrat zu deuten: Erst durch die Beteiligung frei gewählter Volksvertreter an der Gesetzgebung, bei nicht vorhandener direkter Demokratie, kann die Verabschiedung eines Rechtsaktes auch als demokratisch legitim angesehen werden.[5]

Das Europäische Parlament fungiert also in einem Legislativmodell, das Interesse an einer fest verankerten Volksvertretung hat, da die EU als supranational strukturierte Organisation ihre Legitimation aus der Direktwahl des Parlamentes ableitet.[6] Impliziert diese Feststellung nun, dass das Europäische Parlament weitreichende Befugnisse auf sich vereinen müsste?

Um der Frage nach dem tatsächlichen Machtgehalt des Europäischen Parlamentes besonders im Bereich seiner legislativen Funktionen weiter nachzugehen, ist es nötig, Augenmerk auch auf seine historische Entwicklung und seine derzeitige Kompetenzbeschaffenheit zu legen.

B. Überblick

I. Zusammensetzung und Aufbau

Das Europäische Parlament besteht in seiner personellen Zusammensetzung aus 785 Abgeordneten. Diese Zahl ist aktuell seit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Januar 2007;[7] mit dem noch nicht ratifizierten Vertrag von Lissabon soll die Zahl der Abgeordneten auf 750 vertraglich beschränkt werden,[8] damit Entscheidungsfindungen nicht durch eine zu hohe Anzahl von Mitgliedern und daraus resultierenden Interessenverschiedenheiten blockiert werden. Die Abgeordneten stammen aus allen Mitgliedsstaaten, und finden sich – konform ihrer politischen Gesinnung die Heimatparteien betreffend – in politischen Fraktionen zusammen.[9] Die Volksvertreter der einzelnen Nationen sind im Übrigen keine Regierungsvertreter, was bedeutet, dass sie unabhängig und nicht weisungsgebunden sind.[10]

Pro Land wird die Zahl der Volksvertreter nach dem Schlüssel der jeweiligen Bevölkerungsgröße eines Landes festgelegt: In diesem Zusammenhang wird von degressiv proportionaler Sitzzuteilung gesprochen.[11] So stellt die BRD 99 Abgeordnete; Malta hingegen nur fünf.

Das Präsidium stellt die Spitze des Europäischen Parlamentes dar. Es gibt einen Präsidenten mit 14 Stellvertretern, die die Aufgabe haben, Entscheidungen über Struktur, Organisation und den Haushalt des Parlamentes zu treffen.[12]

II. Parteien und Wahlen

Wie bereits angesprochen, vereinigen sich die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes zum großen Teil in länderübergreifenden Fraktionen, die keine nationalen sondern partei-politischen Zusammenschlüsse darstellen. Um eine Fraktion bilden zu können müssen sich allerdings mindestens neunzehn Abgeordnete aus mindestens einem Fünftel der Mitgliedsstaaten zusammenschließen.[13] Dabei ergibt sich derzeit die folgende Fraktions- bzw. Parteienlandschaft:[14]

[...]


[1] Vgl.: Pollak, Johannes; Slominski, Peter: “Das politische System der EU”, Wien, 2006, S.5.

[2] Vgl.: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Aufgaben/Uebersicht.html, 15.03.2009.

[3] Vgl.: Neunreither, Karlheinz: „The European Parliament“; in: Cram, Laura u.a. (Hrsg.): „Developments in the European Union“, Houndmills, 1999, S. 62.

[4] Vgl.: Maurer, Andreas: „Parlamentarische Demokratie in der Europäischen Union – Der Beitrag des Europäischen Parlamentes und der nationalen Parlamente“, Baden-Baden, 2002, S. 97.

[5] Vgl.: Klein, Martina; Schubert, Klaus: „Das Politiklexikon“, Bonn, 2006, S. 72.

[6] Vgl.: Maurer, Andreas: „Parlamentarische Demokratie in der Europäischen Union – Der Beitrag des Europäischen Parlamentes und der nationalen Parlamente“, Baden-Baden, 2002, S. 97.

[7] Vgl.: Streinz, Rudolf: „Europarecht“, Augsburg, 2008, S. 121.

[8] Vgl.: Vertrag von Lissabon, Artikel 2, Absatz 6, 2007.

[9] Vgl.: Streinz, Rudolf: „Europarecht“, Augsburg, 2008, S. 123.

[10] Vgl.: www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do?id=45&pageRank=3&

language=DE, 15.03.2009.

[11] Vgl.: Streinz, Rudolf: „Europarecht“, Augsburg, 2008, S. 122.

[12] Vgl.: http://www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do?id=45&pageRank=2&

language=DE, 15.03.2009.

[13] Vgl.: Streinz, Rudolf: „Europarecht“, Augsburg, 2008, S. 123.

[14] Vgl.: Pollak, Johannes; Slominski, Peter: “Das politische System der EU”, Wien, 2006, S.89.

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Entscheidungsprozesse in der Legislative – Das Europäische Parlament
Universidad
University of Osnabrück  (Fachbereich Sozialwissenschaften)
Curso
Strukturen und Funktionen des politischen Systems der EU
Calificación
1,70
Autor
Año
2009
Páginas
14
No. de catálogo
V152808
ISBN (Ebook)
9783640648269
ISBN (Libro)
9783640647781
Tamaño de fichero
531 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Europäische Union, Europäisches Parlament, Legislative, EU
Citar trabajo
Eike Christoph Windscheid (Autor), 2009, Entscheidungsprozesse in der Legislative – Das Europäische Parlament, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/152808

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