Die Übersiedlung alter, pflegebedürftiger Menschen in das Pflegeheim. Angehörige integrieren, fördern und fordern


Tesis, 2006

135 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

Zusammenfassung

Abstract

1. EINLEITUNG
1.1 Einführung in das Thema
1.2. Pflegewissenschaftliche Relevanz des Themas

2. ALLGEMEINE ASPEKTE
2.1 Die alten, pflegebedürftigen Menschen
2.1.1. Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“
2.1.2. Demografische Daten
2.1.3. Ängste und Wünsche pflegebedürftiger Menschen
2.2. Stationäre Altenpflegeeinrichtungen
2.2.1. Der Begriff der „stationären Pflege“
2.2.2. Das Pflegeheim
2.2.3. Alternative Wohnformen
2.2.4. Die professionelle Altenpflege

3. DIE ÜBERSIEDLUNG IN DAS PFLEGEHEIM
3.1. Grundsätzliches zur Heimübersiedlung
3.1.1. Der Begriff der „Heimübersiedlung“
3.1.2. Die Bedeutung von Wohnen und Übersiedeln
3.1.3. Ursachen und Hintergründe für die Übersiedlung
3.1.4. Das Heimeintrittsalter
3.1.5. Mortalität in Pflegeheimen
3.2. Die Vorbereitungsphase
3.2.1. Die Entscheidungsfindung für die Übersiedlung
3.2.2. Die Wahl des Pflegeheims
3.2.3. Die Gestaltung des neuen Wohnbereiches
3.2.4. Belastende Faktoren in der Vorbereitungsphase
3.3. Die Übersiedlungsphase
3.3.1. Der Tag der Übersiedlung
3.3.2. Die Befindlichkeit des neuen Heimbewohners am 1. Tag
3.3.3. Die Aufgaben der Pflegepersonen
3.4. Die Adaptationsphase
3.4.1. Die Befindlichkeit der neuen Pflegeheimbewohner
3.4.2. Die unterschiedlichen Verhaltensweisen der neuen Pflegeheimbewohner
3.4.3. Die Belastungsfaktoren der neuen Pflegeheimbewohner
3.4.4. Herausforderungen an die neuen Pflegeheimbewohner
3.4.5. Unterstützende Maßnahmen und Methoden der Pflegepersonen
3.5. Abschließende Worte

4. DIE ANGEHÖRIGEN UND IHRE NEUE ROLLE
4.1. Die pflegenden Angehörigen
4.1.1. Der Begriff der „pflegenden Angehörigen“
4.1.2. Demografische Daten
4.1.3. Die Motive der pflegenden Angehörigen
4.2. Angehörige im neuen Setting
4.2.1. Die Befindlichkeit der Angehörigen
4.2.2. Rollenerweiterung und Rollenveränderung der Angehörigen
4.2.3. Unterstützungsangebote für Angehörige
4.3. Angehörigenintegration
4.3.1. Vorstellungen und Erwartungen der Angehörigen
4.3.2. Vorstellungen und Erwartungen der Pflegepersonen
4.3.3 Voraussetzungen für eine Angehörigenintegration
4.3.4. Formen und Möglichkeiten der integrierten Pflege
4.3.5. Die Beziehung zwischen formell und informell Pflegenden
4.3.6. Schwierigkeiten und Grenzen der integrierten Pflege
4.3.7. Auswirkungen und Nutzen der integrierten Pflege
4.4. Abschließende Worte

5. PERSÖNLICHE ANMERKUNGEN

6. ABBILDUNGEN

7. LITERATURLISTE

8. VERWENDETE INTERNETQUELLEN

Zusammenfassung

Die vorliegende Arbeit beschreibt den Prozess der Übersiedlung des alternden, pflegebedürftig gewordenen Menschen in Altenpflegeeinrichtungen. Die grundlegenden Prinzipien der Altenpflege werden ebenso dargelegt, wie Begriffserklärungen zu stationären Pflegeeinrichtungen und die Beschreibung verschiedener Wohnformen im Alter.

Die Übersiedlung in ein Pflegeheim stellt ein einschneidendes, zum Teil als große Belastung empfundenes Ereignis dar und bedeutet meist einen existenziellen Bruch im Leben eines Menschen. Der Ablauf dieses kritischen Lebensereignisses gliedert sich in eine Phase umfänglicher Überlegungen und Vorbereitungen, die eigentliche Übersiedlung sowie den schwierigen Abschnitt der Anpassung an die neue und fremde Umgebung.

Zentrales Anliegen und Ziel dieser Arbeit ist die Einbindung der Angehörigen in den Übersiedlungsprozess und die Hilfestellung, die von ihnen für den Betroffenen, aber auch die pflegende Institution erwartet werden darf. Die aktive und einfühlsame Mithilfe der Angehörigen, die teilweise unter Anleitung der professionellen Pflege passiert, lässt hoffen, dass vor allem die schwierige Adaptation an die neue Lebenssituation erleichtert wird. Auf Wünsche und Vorstellungen des pflegebedürftigen Menschen, der Angehörigen und der Pflegepersonen ist dabei Bedacht zu nehmen.

So beschreibt die integrierte Pflege im Gegensatz zur vorsorgeorientierten, traditionellen Pflege Beteiligung und Engagement der formell sowie der informell Pflegenden, also der Angehörigen, im Sinne einer Kooperation zum Nutzen des Heimbewohners.

Die Vorstellungen und Erwartungen des pflegebedürftigen Menschen, der Angehörigen und die der institutionellen Pflege zu befriedigen und den gegebenen Möglichkeiten anzupassen stellt dabei die eigentliche Schwierigkeit dar. Ziele der Angehörigenintegration wären die Entwicklung besserer Kommunikationswege, der Abbau von Vorurteilen gegenüber den Pflegepersonen sowie die Herstellung der Kontinuität durch Aufrechterhaltung von Gewohnheiten und Vorlieben des pflegebedürftigen Menschen.

Die Notwendigkeit der Integration von Angehörigen bewusst zu machen und die Sensibilität dafür zu schärfen sollten im Vordergrund stehen. Durch diese ganzheitliche Pflegebemühung könnte die Lebensqualität aller Beteiligten erheblich gesteigert sowie die erwünschte Senkung von Morbidität und Mortalität nach der Aufnahme in das Pflegeheim erreicht werden.

Abstract

The present paper describes the transition of elderly persons to nursing homes who are in need of care. It offers a review of the basic principles and definitions concerning the care of elderly persons as well as their different living opportunities.

The transition to a nursing home represents a critical life event, partly felt as a burden and it usually means an existential break in one’s life. The process of this critical life event is divided into four phases: making the decision, making the move, adjusting to the move, and reorientation.

The central aim of this work is the involvement of family carers (the relatives) in the transition (process) and the assistance, which may be expected by them for the care-recipients as well as the maintaining institution. The active and sensitive commitment of the family carers, who partly participate under the guidance of the professional/formal caregivers, leads to expect that the difficult adaptation to the new environment could be facilitated. The desires and conceptions of the care-recipients, their relatives and the formal caregivers are thereby taken into consideration.

In comparison to the traditional care participation, the integrated care describes the co-operation of formal and informal caregivers (the relatives) for the benefit of the newly admitted nursing home resident. The big challenge in this case is to satisfy the conceptions and expectations of all involved ones.

It has been proven that the maintenance of communication, participation in decision-making, interactions among the individuals and relationship-orientated leadership result in better outcomes of the elderly persons. To realize this goal, the integration of relatives into the institutionalized care should be facilitated in order to maintain a certain continuity for the new residents and to improve their well-being. By that the prejudices of the relatives against the professional caregivers and the risk factors for disability progression of the institutionalized persons can be reduced.

It should be our central goal to get conscious of the importance of the integrated care which might increase the quality of life of all involved participants and thus reduce the morbidity and mortality rate after this transition.

1. EINLEITUNG

1.1 Einführung in das Thema

Da in den letzten Jahrzehnten die durchschnittliche Lebenserwartung in den westeuropäischen Staaten stark angestiegen ist und aufgrund der medizinischen, technischen und sozioökonomischen Möglichkeiten voraussichtlich noch weiter steigen wird, ist die Beschäftigung mit der Pflegevorsorge ein zentrales Thema sozialpolitischer Diskussionen geworden.

So wird sich in den nächsten 25 Jahren die Anzahl der über 65-Jährigen in Österreich verdreifachen und die der über 85-Jährigen immerhin verdoppeln (BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, 2005). Neben den organisatorischen, finanziellen und politischen Faktoren muss aber auch spezielles Augenmerk auf den „Faktor Mensch“ mit seinen emotionalen Bedürfnissen und Wünschen im hoch betagten Alter gerichtet werden. Besondere Betreuung und Unterstützung braucht der pflegebedürftige, alte Mensch in lebensverändernden Situationen, wie dies die Phase der Übersiedlung in das Pflegeheim naturgemäß darstellt, wobei die individuelle Ausgangssituation sehr unterschiedlich sein kann. Während sich der eine bewusst auf diesen letzten Lebensabschnitt vorbereiten kann und ihn in geistig wachem Zustand erlebt, sind viele dazu vor allem aufgrund psychischer Beeinträchtigungen nicht mehr in vollem Umfang im Stande. Auf jeden Fall verdient der Heimeintritt im Sinne eines aktiven Krisenmanagements besondere Aufmerksamkeit.

In jedem Lebensabschnitt ist der Mensch mit unterschiedlichen Aufgaben und Schwierigkeiten konfrontiert, und er wird immer wieder versuchen (müssen), diese mit seinen im Laufe des Lebens angeeigneten Bewältigungsmechanismen und -strategien zu meistern, um nicht aus dem seelischen Gleichgewicht zu geraten. Im fortgeschrittenen Alter ist der Mensch mancher Verantwortungen und Verpflichtungen anderen gegenüber enthoben. Die Hauptverantwortung beschränkt sich meist auf den eigenen Körper, sowie das unmittelbare häusliche Umfeld. Nicht nur, dass der alte Mensch nicht mehr in der körperlichen und geistigen Verfassung ist, anderen zu helfen, er wird erkennen (müssen), dass er[1] auf andere angewiesen und von ihnen abhängig geworden ist. Der Prozess der Reduktion der Autonomie auf verschiedenen Ebenen beginnt.

Eine Übersiedlung in ein Pflegeheim wird dann nicht mehr abzuwenden sein, wenn schwere körperliche (chronische) Leiden oder/und geistiger Verfall, schlechte soziale Strukturen, ungünstige, nicht altengerechte Wohnverhältnisse sowie unzumutbare Familienverhältnisse für den Betroffenen selbst oder für die Angehörigen zu einer zu großen Belastung werden.

Diese Phase der Übersiedlung vom häuslichen, familiären Umfeld in die dauerhafte stationäre Pflege wird von vielen Menschen als existenzielle Bedrohung gesehen. Dies erklärt sich dadurch, dass sich die zukünftigen Heimbewohner meist in einer schlechten körperlichen und/oder auch geistigen Verfassung befinden und in diesem reduzierten Zustand aus ihrer gewohnten, vertrauten Umgebung „herausgerissen“ werden, was bedeutet, dass sie sich ohne jegliche Vorbereitung an ein völlig neues, ihnen nicht bekanntes Umfeld anpassen müssen. Die Vorstellung, in einem physisch und/oder psychisch labilen Zustand übersiedeln, sich von Familienmitgliedern trennen, den Großteil des Hab und Guts zurücklassen und sich in diesem Zustand an andere Sitten und Gebräuche anpassen zu müssen, noch dazu umgeben zu sein von fremden und kranken Menschen, wäre selbst für einen jungen Menschen im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten nur schwer zu verkraften. Wenn man sich dieses Szenariums bewusst macht, wird es verständlich, dass viele Pflegeheimbewohner mit ausgeprägter Hoffnungslosigkeit, Mangel an Lebensfreude bis hin zu Depressionen und Orientierungslosigkeit sowie mit starken psychosomatischen Beschwerden reagieren und die Mortalitätsrate in der Übersiedlungsphase sehr hoch ist.

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem Prozess der Übersiedlung aus häuslicher in stationäre Pflege aus psychologischer und sozialgerontologischer Sicht auseinander und analysiert die Rolle der Betroffenen und ihrer Angehörigen in diesem Prozess.

Der allgemeine Teil beinhaltet neben einer Einführung in das Thema Definitionen und Basiswissen betreffend die ‚Hauptakteure’, d.h. den alten, pflegebedürftigen Menschen einerseits, sowie die stationären Pflegeeinrichtungen andererseits.

Der Hauptteil befasst sich mit den Gründen für die Heimübersiedlung und die einzelnen Phasen aus der Sicht des pflegebedürftigen Menschen. Dieser Prozess beginnt mit der Vorbereitungsphase, gekennzeichnet durch die Entscheidungsfindung, das Warten auf den Heimeintritt und den Verabschiedungsprozess aus der häuslichen Umgebung, gepaart mit unterschiedlichen Emotionen. Als besonders einschneidendes Erlebnis, sowohl für den Betroffenen, als auch für dessen Angehörige, wird der eigentliche Übersiedlungstag empfunden (1. Tag), dem deshalb in dieser Arbeit besondere Beachtung geschenkt wird. Nach diesem emotional belastenden Ereignis beginnt die Phase der Eingewöhnung (Adaptation), die von Seiten des Pflegeheimbewohners und im letzten Kapitel auch explizit aus dem Blickwinkel der Angehörigen betrachtet wird. Die Aufgaben und Schwierigkeiten, sowie die Reaktionen und Belastungen beider Gruppen werden im Detail erörtert.

Aufgrund der demografischen und familiären Veränderungen unterliegt auch die Altenpflege einem stetigen Wandel und muss immer wieder neu überdacht werden. Nach Auffassung von Wehrli-Schindler (1997) hat jede Alterskohorte aufgrund der eigenen Lebensbedingungen spezielle Bedürfnisse und Vorstellungen, die sich von jenen der früheren Generationen unterscheiden. Das letzte Kapitel befasst sich daher als Ausblick mit der Situation der Angehörigen nach der Institutionalisierung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder in stationäre Einrichtungen, wobei die Bedeutung deren eigener Integration in die Aufgaben dieser Einrichtungen als eine relativ neue Initiative im Gesundheitswesen betrachtet wird, die in den nächsten Jahren ausgebaut werden könnte. Es ist daher notwendig, sich mit der Situation der Angehörigen und ihrer Befindlichkeit auseinander zu setzen, um sie gezielt in pflegerische Handlungen in stationären Altenpflegeeinrichtungen einbinden zu können. Es werden Formen und Möglichkeiten dieser Integration dargestellt und ihre Schwierigkeiten und Grenzen aufgezeigt. Ein Überblick über die vorliegenden Studien auf diesem Gebiet gibt Aufschluss über Nutzen und Gewinn aus derartigen Kooperationen. Zukunftsaspekte und persönliche Anmerkungen zu aktuellen Diskussionen sollen den Abschluss bilden.

1.2. Pflegewissenschaftliche Relevanz des Themas

Die Übersiedlung in ein Pflegeheim ist ein Prozess, in den viele Entscheidungen, Emotionen und Erwartungen einfließen. Dass der pflegebedürftige, alte Mensch diese Entscheidungen aufgrund seiner Erkrankungen (Demenz, Alzheimer etc.) oft nicht alleine respektive gar nicht mehr treffen kann, versteht sich von selbst. Es sind die Ehepartner, Kinder, sonstige Verwandte oder andere vertraute Personen, die nicht nur die Vorbereitungen für den Heimeintritt, sondern durch die kognitive und emotionale Unterstützung, insbesondere in der Eingewöhnungsphase im Heim, die aktive Rolle auf verschiedenen Ebenen übernehmen.

Für Davies (2004) ist der Übersiedlungsprozess weder für den betroffenen Menschen selbst, noch für den Angehörigen mit dem Eintritt in das Pflegeheim abgeschlossen. Der pflegebedürftige Mensch wird zwar an die professionelle Pflege in einem Pflegeinstitut ‚abgegeben’, sollte aber nicht abgeschoben werden. Mit anderen Worten, der Pflegeprozess der Angehörigen endet nicht mit der ‚Ablieferung’ des betroffenen Familienmitglieds in das Pflegeheim. Neben mehr oder weniger regelmäßigen Angehörigenbesuchen im Pflegeheim gibt es noch weitere Möglichkeiten der sinnvollen und effizienten Involvierung der Angehörigen in den stationären Pflegeprozess, auf die im letzten Kapitel eingegangen wird.

In dieser Arbeit wird die Frage gestellt, welche Rolle die Angehörigen im Übersiedlungsprozess spielen und wie sie sich im Rahmen der stationären Pflege zum Wohle ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds einbringen können, um diesem ein Gefühl von (neuer) Lebensqualität, Lebensfreude und Zuhause vermitteln zu können. Inwieweit ist es möglich, erstrebenswert und von Seiten der professionellen Pflege angebracht, den Angehörigen einen Platz in der stationären Pflege zu geben? Welche Auswirkungen hat die Involvierung der Angehörigen auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen? Auf diese und ähnliche Fragen werden im letzten Kapitel Antworten gegeben.

Themenschwerpunkt dieser Arbeit ist neben der Berücksichtigung des übersiedelnden alten Menschen vor allem die neue Rolle des Angehörigen in der stationären Pflege respektive die Integration von informell Pflegenden in stationäre Alterseinrichtungen. Bei genauer Analyse dieser Rolle wird erkennbar, welche Schwierigkeiten und Probleme durch diese Aufgabe auftreten können, welche Emotionen damit verbunden sind und welche positiven und negativen Auswirkungen diese Einflussnahme auf das Wohlbefinden des Betroffenen haben kann.

Die pflegewissenschaftliche Literatur hat bei der Darstellung der Thematik ‚Heimübersiedlung’ den Fokus bisher hauptsächlich auf den pflegebedürftigen Menschen selbst oder aber auf die professionelle Pflege gerichtet und weniger Aufmerksamkeit den (pflegenden) Angehörigen gewidmet, die während des gesamten Übersiedlungsprozesses verschiedene Aufgaben und Schwierigkeiten zu bewältigen haben, mit denen sie nicht nur praktisch, sondern auch emotional belastet sind. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema eröffnet fast zwingend diesen weiteren Bereich als neue Herausforderung und wichtigen Zukunftsaspekt zu sehen und darüber zu schreiben.

2. ALLGEMEINE ASPEKTE

Dieses Kapitel soll einen Einblick in das Umfeld der alten, pflegebedürftigen Menschen und deren Wohnmöglichkeiten gewähren. Darüber hinaus wird das Pflegeheim als Institution für pflegebedürftige Menschen analysiert, sein Stellenwert in der Gesellschaft beschrieben und die Aufgaben der Altenpflege(r) werden skizziert.

2.1 Die alten, pflegebedürftigen Menschen

In den Regionen der zivilisierten Welt wird bei hohem Lebensstandard, veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie verbesserten sozioökonomischen Gegebenheiten eine starke Zunahme des Lebensalters der Menschen mit deutlichen Auswirkungen auf die demografische Verteilung der Altersgruppen beobachtet. Diese Zunahme des Anteils alter Menschen führt bei gleichzeitigem Wandel der familiären Struktur dazu, dass sich die Gesellschaft über Lebensqualität, Unterbringung sowie Pflege ihrer zunehmend älter werdenden Mitglieder Gedanken machen und durchsetzbare Lösungen erarbeiten muss.

Alter, respektive Altern wird noch immer mit dem Abbau von körperlichen und geistigen Fähigkeiten in Verbindung gebracht, obwohl in den medizinischen und pflegerischen Fachkreisen dezidiert auf die Differenzierung von biologischem und kalendarischem Alter hingewiesen wird. Für die Definition des kalendarischen Alters wird als einziges Kriterium das Geburtsdatum (die Lebensjahre) herangezogen, wohingegen unter dem biologischen Altersbegriff nicht nur die Verringerung der geistigen und körperlichen Funktionen und Fähigkeiten, sondern auch die Veränderung der Anpassungsleistung verstanden wird, gekennzeichnet durch individuell unterschiedliche Prozesse. Während von Ärzten der Fokus auf körperliche Alterungsprozesse gerichtet wird, beschäftigen sich Pflegepersonen häufiger mit dem Altern in sozialem Kontext (Walter et al, 2006).

Es ist jedoch unbestreitbar, dass der physische und psychische Zustand die Lebensqualität des alten Menschen beeinflussen kann und sich das Maß an Selbständigkeit und Autonomie bei der Bewältigung von alltäglichen Anforderungen zunehmend reduziert, bis eine Übersiedlung in das Pflegeheim nicht mehr aufgehalten werden kann.

2.1.1. Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“

Laut österreichischem Gesetz (§15 SGB XI) sind jene Personen pflegebedürftig, die „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des tägliches Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höheren Maße der Hilfe bedürfen“. Zu den häufigsten Erkrankungen, die Pflege benötigen, zählen Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der Sinnesorgane, der inneren Organe sowie Störungen des zentralen Nervensystems (Alzheimer Erkrankung, Demenz), welche die Verrichtungen des täglichen Lebens (Körperpflege, Essen, Mobilität, Arbeiten im Haushalt) erschweren oder sogar unmöglich machen.

Gerontologen definieren Pflegebedürftigkeit als „Zustand, der durch körperliche oder psychische und geistige Beeinträchtigungen zustande kommt und mit einer Minderung oder dem Verlust körperlicher und/oder geistiger Leistungsfähigkeit einhergeht“ (Amann, 2004, S. 176f) und verbinden damit verminderten Ausblick auf Heilung sowie Unterstützungsbedarf auf Dauer. Da der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ negativ gesehen wird, überlegt man, ihn durch die Formulierung „Menschen mit Pflegebedarf“ zu ersetzen (Amann, 2004, S. 208).

Während man früher Alter automatisch mit Pflegebedürftigkeit assoziiert hat, gilt heute die Annahme, dass Pflegebedürftigkeit infolge des besseren Lebensstandards erst mit höherem Alter eintritt. Angesichts der steigenden Lebenserwartungen treten jedoch im (hohen) Alter häufiger degenerative Erkrankungen auf (Baumann et al, 2002).

Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland im Hinblick auf das Pflegegeld in drei, in Österreich in sieben Pflegestufen eingeteilt.

In Deutschland gilt für Personen der Stufe 0, dass sie keinen höheren Pflegeaufwand als maximal 45 Minuten täglich exklusive hauswirtschaftlicher Leistung benötigen. Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) erfasst Menschen, die mindestens einmal am Tag Unterstützung bei der Körperpflege, der Nahrungsbereitstellung oder der Mobilisierung sowie mehrmals wöchentlich hauswirtschaftliche Hilfe benötigen. Personen der Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) haben dreimal täglich zu unterschiedlichen Zeiten Pflegebedarf und benötigen zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Schwerstpflegebedürftige zählen zur Pflegestufe III und bedürfen der ständigen Pflege (24h), was auch bedeutet, dass sie keinerlei hauswirtschaftliche Arbeiten mehr selbst durchführen können (Medicproof, 2003).

In Österreich richtet sich die Höhe des Pflegegeldes ebenfalls nach dem Pflegebedarf. Das Pflegegeld wird ab einem Pflegebedarf von mindestens 50 Stunden pro Monat gewährt (Pflegestufe 1). Personen der Stufe 2 benötigen 76-120 Stunden Pflege monatlich, Personen der Stufe 3 121-160 Stunden und Personen der Stufe 4 mehr als 160 Stunden monatlich. Für Patienten der Pflegestufe 5 ist rund um die Uhr die Bereitschaft, für Patienten der Stufe 6 die ständige Anwesenheit einer Pflegeperson infolge Eigen- oder Fremdgefährdung erforderlich. Patienten der Stufe 7 sind an den Einsatz lebenserhaltender Geräte gebunden und/oder nicht mehr imstande, zielgerichtete Bewegungen der oberen oder unteren Extremitäten durchzuführen. Sie sind somit auf mehr als 180 Stunden Pflege pro Monat angewiesen sind (BMfSGK, Kapitel 10, URL).

2.1.2. Demografische Daten

Die Gefahr, pflegebedürftig zu werden ist unabhängig von Alter und Geschlecht. Derzeit sind laut statistischen Aufzeichnungen in Österreich über 357.000 Menschen pflegebedürftig. Gemäß aus demographischen Statistiken abgeleiteten Prognosen wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Wien um ca. 10% sinken, jedoch in Salzburg und Tirol um 70%, in Vorarlberg sogar um 100% bis zum Jahr 2020 steigen (BMfSGK, 9/2005). Pflegebedürftigkeit wird üblicherweise mit Alter/n in Verbindung gebracht, obwohl 70% der über 80-Jährigen ihren Alltag noch selbständig bewältigen können (BMfSGK, Seniorenbericht, 2002). In Österreich können 80% der pflegebedürftigen Menschen damit rechnen, von ihren Angehörigen (hauptsächlich weiblichen Geschlechts) gepflegt zu werden (BMfSGK, 9/2005). Diese Zahl ist trotz steigender Scheidungen, die sich negativ auf die familiäre Strukturen auswirken, und durch die Veränderung der traditionalen Rollenbilder der Frauen, die nach Selbständigkeit und Selbstverwirklichung streben, beachtlich hoch (Badelt et al, 1997).

Eine Schweizer Altersstudie berichtete schon 1996, dass jede 5. Person über 80 auf Hilfeleistungen angewiesen ist und ungefähr 40% ständig Unterstützung und Pflege benötigen. Außerdem ist die pflegerische Abhängigkeit bei Frauen größer als bei Männern, was vermutlich mit der höheren Lebenserwartung der Frauen zusammenhängt (Wehrli-Schindler, 1997).

Eine in Deutschland durchgeführte Studie besagt, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen von 1,6 Millionen im Jahr 2005 auf 2,04 Millionen im Jahr 2010 anwachsen und im Jahr 2030 sogar mit 2,57 Millionen zu rechnen sein wird (Brandenburg, 4/2005). Studien aus Österreich beziffern die voraussichtliche Anzahl der pflegebedürftigen Menschen im Jahr 2010 mit 593 000 und im Jahr 2030 sogar mit 811.000 (Seniorenbericht, 2000).

Mit 1. Juli 1993 trat in Österreich das bundesweite Pflegegeldgesetz in Kraft, welches Zuschüsse für diverse pflegerelevante Dienstleistungen, wie Blinden- oder Hilflosenzuschuss ersetzte. Seit 1. Jänner 2004 besteht auch für pflegende Angehörige die Möglichkeit, Pflegegeld zu beziehen. Darüber hinaus wird seit 1. Jänner 2006 pflegenden Angehörigen die Option einer begünstigten Pensions- und Krankenversicherung für die Zeit der Pflege ihrer Angehörigen angeboten. Voraussetzung dafür ist, dass der pflegebedürftige Mensch in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Pflegenden steht und im häuslichen Umfeld des im Inland gemeldeten nahen Angehörigen betreut wird.

2.1.3. Ängste und Wünsche pflegebedürftiger Menschen

Aufgrund der steigenden Akzeptanz gegenüber alten Menschen, wird ‚Alter’ nicht mehr einseitig mit Abbau, Krankheit und Verlust assoziiert, sondern auch mit potenziellen Stärken (Ressourcen) sowohl im seelischen als auch im geistigen Bereich. Dennoch wird im Alter häufig eine quantitativ und/oder qualitativ erlebte Veränderung befürchtet, da sich der Mensch dessen bewusst ist, dass die körperlichen (Aussehen, Vitalität/Leistungsfähigkeit, Beweglichkeit, Hören, Sehen etc.), psychischen (Gedächtnis-, Erinnerungsfunktion) und auch die sozialen Faktoren (Wohnung, Einkommen) Veränderungen unterworfen sind, die zwar etwas verzögert, aber auf Dauer nicht vollkommen verhindert werden können.

In einem Seniorenratgeber vom Jahr 2002 wurde veröffentlicht, dass 65% der alten Menschen Angst davor haben, pflegebedürftig zu werden, 56% unheilbare Krankheiten fürchten und 39% Sorge haben, dass dem Partner oder den Kindern etwas Schlimmes zustoßen könnte (Kuhlmann, 2004). Weiters wird bekannt gegeben, dass 69% aller Österreicher ‚Pflegebedürftigkeit’ als große Belastung sehen, 61% Angst vor Abhängigkeitsverhältnissen haben und für 42% ‚Einsamkeit’ stark belastend ist.

Für Kuhlmann (2004) steht fest, dass die Angst der Menschen vor dem Tod geringer ist als die Angst vor dem Sterben, weil dieser Prozess unter Umständen lang und qualvoll sein kann. Der Mensch ist auch das einzige Lebewesen, das sich dessen bewusst ist, dass nach dem Leben der Tod kommt. Hier spielen Angst vor der Ungewissheit, dem Unbekannten, dem ‚Danach’, vor Schmerz und Leid, der Abhängigkeit sowie dem Alleinsein im Sterben mit und auch die Tatsache, nicht mehr Herr über sein Leben sein zu können.

Perrig-Chiello (1997) wiederum sieht die Angst vor dem geistigen Abbau in noch geistig wachem Zustand als vorrangiges Thema und postuliert, dass dieser Abbau speziell am Beginn einer Demenzerkrankung zur Belastung für den Betroffenen selbst wird, solange seine Wahrnehmungsfähigkeit noch intakt ist.

Fragt man einen erwachsenen Menschen, wo bzw. wie er seinen letzten Lebensabschnitt verbringen möchte, wird man zumeist hören, dass er so lange wie nur möglich in seinen eigenen ‚vier Wänden’ bleiben, nicht pflegebedürftig werden und nicht (lange) leiden möchte, am liebsten plötzlich tot umfallen, niemandem im Alter zur Last fallen, nicht dementiellen Erkrankungen unterliegen will und sich zur Familie bzw. zu den Kindern einen guten Kontakt wünscht. Viele alte Menschen äußern auch den Wunsch, zuhause im Beisein ihrer Liebsten sterben zu wollen. Bedauerlicherweise sterben jedoch nur 10% der älteren Menschen zuhause, die anderen müssen im Alters- oder Pflegeheim oder im Krankenhaus Abschied nehmen (Hirsch, 1996). Was das Wohnen in Pflegeheimen betrifft, befürchten viele Ältere, dort eingesperrt und bevormundet zu werden sowie durch einen vorgegebenen Tagesablauf und eine strenge Hausordnung eingeengt zu werden (Prahl & Schroeter, 1996, zit. nach Welter, 1986).

Hinsichtlich der Frage, welches Alter die Menschen erreichen möchten, liegen folgende Ergebnisse vor: Während rund 8% den Wunsch haben, nur etwa 75 bzw. 80 Jahre alt zu werden, möchte über ein Drittel, nämlich 34%, zumindest 80 Jahre und 10% zumindest 85 Jahre alt werden. Das 90. Lebensjahr möchten rund 18% der Befragten erreichen, über 95 möchten sogar nahezu 20% der Befragten werden (Schimany, 2004).

2.2. Stationäre Altenpflegeeinrichtungen

Angesichts der alternden Gesellschaft wird die Nachfrage nach professionellen Altenpflegedienstleistungen weiter steigen und nicht nur ambulante, sondern auch stationäre Einrichtungen werden vermehrt benötigt. Das Interesse, möglichst lange im häuslichen Umfeld von Angehörigen gepflegt werden zu können, wird zwar immer groß sein, doch aufgrund von familiären und sozialen Strukturen sowie einem Mangel an medizinischer Betreuung im häuslichen Umfeld, wird in vielen Fällen auf stationäre Pflegeeinrichtungen zurückgegriffen werden müssen. Was die Länge des Heimaufenthalts betrifft, wird sichtbar, dass abgesehen von der etwa sechsmonatigen Übersiedlungs- respektive Adaptationsphase Pflegeheime für die Mehrheit der Bewohner Orte sind, wo sie den letzten Lebensabschnitt verbringen sowie gepflegt, betreut und letztendlich beim Sterben begleitet werden.

2.2.1. Der Begriff der „stationären Pflege“

Wehrli-Schindler (1997) versteht unter stationären Pflegeeinrichtungen Akutspitäler, Geriatrie-Abteilungen von Spitälern, Pflegeabteilungen von Alters- und Pflegeheimen oder Krankenheime. Aufgrund der steigenden Erwerbsquote bei Frauen, die Zunahme der Einpersonenhaushalte, die Mobilität in unserer Gesellschaft und nicht zuletzt aufgrund der - zum Teil - nachlassenden Pflegebereitschaft, die Milieu abhängig ist, kommt es zu einer erhöhten Inanspruchnahme der stationären Pflege (Brandenburg, 4/2005).

Auf dem österreichischen Markt existieren private (Caritas Sozialis etc.) und öffentliche Altenpflegeeinrichtungen, wobei hier verdeutlicht werden muss, dass aufgrund der äußerst hohen Betreuungskosten nur besser situierte Menschen (zumeist finanziell unterstützt von ihren Familienmitgliedern) Zugang zu privatrechtlich geführten Häusern haben können.

In diesem Abschnitt soll ausschließlich auf die Pflegeheime als stationäre Einrichtungen eingegangen und deren Aufgaben sowie ihr Image behandelt werden.

2.2.2. Das Pflegeheim

Während im umgangssprachlichen Gebrauch die Begriffe Altenheim, Altenwohnheim, Altenpflegeheim und Pflegeheim häufig vermischt und nicht exakt verwendet werden, kennt man in Fachkreisen die genauen Unterschiede.

„Heime sind Einrichtungen, in denen mindestens drei Personen dauerhaft oder auf bestimmte Zeit aufgenommen, betreut und bei Bedarf gepflegt und auch fallweise ärztlich betreut werden“ (WWPG §1, 2006, S. 25). „Dieses Gesetz findet Anwendung auf 1.) Wohnheime für alte Menschen mit Betreuungsbedarf, 2.) Pflegeheime für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf und 3.) Pflegestationen“ (WWPG §2(1), 2006, S. 25).

In den Erläuterungen wird ein Pflegeheim als stationäre Einrichtung beschrieben, die von pflegebedürftigen Personen bewohnt wird. Gemäß § 15 Abs. 2 des Wiener Sozialhilfegesetzes sind Pflegeheime definiert als „Pflegeheime für Personen mit einer Behinderung oder einer unheilbaren Krankheit, welche die Verrichtung des täglichen Lebens nicht selbst vornehmen können und der stationären Pflege und sozialen Betreuung bedürfen“ (WWPG, 2006, S. 27). Heeg (1994) definiert ein Pflegeheim als eine Institution, die Betreuung für alte, kranke, pflegebedürftige und verwirrte Menschen rund um die Uhr anbietet.

In Österreich stehen 770 Alten- und Pflegeheime respektive 68.000 Plätze für die Versorgung alter und behinderter Menschen zur Verfügung (BMfSGK, Seniorenbericht, 2000). Im Jahr 2002 stellte das BMfSGK anhand einer Studie fest, dass es bei den Heimen eine Versorgungsdichte von 116 Plätzen pro 1.000 Einwohner im Alter von 75 Jahren und älter gibt und mit dem Stand vom 31.12.2002 67.600 Pflegeheimplätze angeboten wurden. Da die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen weiterhin steigen wird, ist Österreich weit die Schaffung von weiteren 3.280 Heimplätzen bis zum Jahr 2010 geplant (BMfSGK, 2004).

2.2.2.1. Die Anforderungen an Pflegeheime

Da die Anforderungen der Gesellschaft an die Pflegeheime immer größer werden und sich Senioren zu kritischen Zeitgenossen entwickelt haben, hat in den letzten Jahren ein Wandel auf baulicher, architektonischer und einrichtungstechnischer Ebene eingesetzt.

Nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz dürfen neu zu errichtende Pflegeheime nicht mehr als 350 Plätze, und Pflegestationen nicht mehr als 28 Plätze aufweisen (WWPG, 2006, §10(1)). Ferner ist im WWPG § 12(2) geregelt, dass Wohneinheiten für eine Person mindestens 14m2 und für zwei Personen mindestens 20m2 zu betragen haben. Die Wohneinheiten müssen barrierefrei sein und folgende Bereiche enthalten: einen Wohn- und Schlafbereich, Platz für persönliche Gegenstände und zusätzlich eine Nasseinheit mit Waschbecken, Dusche und Toilette für mobile und orientierte Personen. Für Personen, die auf Grund ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung weder Dusche noch Toilette benützen können, muss auf jeden Fall ein Waschbecken (WWPG, 2006, §12(3 und 4)) vorhanden sein. Weiters muss - gemäß § 12(4) - für ausreichende Belichtung und Entlüftung gesorgt sein. Gemäß § 16 Abs. 2 Z 4 und 5 und 5 WWPG sind „grundsätzlich Einbettzimmer zu errichten, wobei auch Zweibettzimmer vorzusehen sind und für Personen, die entsprechende soziale Kontakte wünschen, bis zu Vierbettzimmer vorgesehen werden können“.

Laut österreichischem Bericht des BMfSGK (11/2004) sind die Anforderungen an die Zimmer in Pflegeheimen bundeslandspezifisch. Während im Burgenland vier Bewohner pro Zimmer vorgesehen sind, verlangt man in der Steiermark grundsätzlich Einbettzimmer (BMfSGK, 11/2004). Auch die Anforderungen an die Wohnraumgröße differieren; in Oberösterreich soll der Wohnschlafraum mindestens 16m² messen, in Vorarlberg sind für Zimmer, Vorraum und Sanitärbereich 25m² vorgesehen.

Anforderungen an die Unterbringung demenzkranker Bewohner

Cohen-Mansfield (1999) beschäftigt sich mit dementen Pflegeheimbewohnern, und ist der Ansicht, dass für den demenzkranken Menschen die Raumgröße eine wichtige Rolle spielt. Ein zu großer Raum schafft diesen Menschen, deren Krankheitsbild durch Desorientierung geprägt ist, Unbehagen und Unsicherheit. Sie möchten herausfinden, wo sich ihr Körper im Raum befindet, und je kleiner dieser ist, umso leichter fällt ihnen diese Einschätzung. Menschen mit Demenz sprechen immer wieder darüber ‚nach Hause gehen zu wollen’, und suchen aus diesem Grund gerne die Wandergänge im Pflegeheim auf, um sich auf die ‚Heimreise’ zu begeben. Solange sie diese Gänge nur auf und ab spazieren und nicht aus dem Heim bzw. dessen Anlage entweichen können, ist für ihre Sicherheit gesorgt. So genannte ‚Bewegungsparks’ sind daher sehr nützlich für Menschen mit Demenz.

Saup (1994) ist jedoch der Meinung, dass sich dementiell erkrankte Menschen leichter verirren können, je länger diese Gänge sind. Abhilfe kann durch Orientierungshilfen, zum Beispiel in Form von Pflanzen, geschaffen werden. Interessant ist der Aspekt von Saup (1994), dass die Umwelt für die Pflegeheimbewohner nicht zu neuartig sein darf, da sie sonst abgeschreckt werden könnten. Andererseits sollte sie auch nicht zu bekannt sein, da sich sonst rasch das Gefühl von Langeweile einstellt. Fotos aus der Vergangenheit der Bewohner können ebenfalls zu einer anregenden Umwelt beitragen. Laut Kreimer (2004) sind bei der innenarchitektonischen Ausgestaltung folgende funktionelle Einschränkungen des pflegebedürftigen Menschen zu berücksichtigen:

Einschränkung der Seh- und Hörfähigkeit

Einschränkung der Mobilität (breite Gänge und Türen für Rollstuhlfahrer)

Einschränkung der sensomotorischen Fähigkeiten und

Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten.

Kreimer (2004) kommt es bei der Berücksichtigung dieser Parameter darauf an, die Pflegeheimbewohner trotz vieler baulicher oder architektonischer Annehmlichkeiten zum Denken und aktiv Handeln anzuregen, um nicht deren Autonomieverlust noch zusätzlich zu unterstützen, anstatt ihm entgegenzuwirken.

Brandenburg (4/2005) bezieht in seine Überlegungen nicht nur die Notwendigkeit der altersgerechten Ausstattung der Räumlichkeiten, sondern auch die Berücksichtigung von diätetischen Angeboten ein. Gewünscht werden auch Räumlichkeiten, die ein Training auf der kognitiven, körperlichen und psychomotorischen Ebene ermöglichen. Weiters soll auf ausreichende medizinische, gerontopsychiatrische sowie pflegerische Versorgung Wert gelegt werden. Die Kooperation mit Fachärzten erhöht die Qualität in der pflegerischen Versorgung und darf daher nicht fehlen.

Der Faktor Licht und Beleuchtung

Moll (2003) beschäftigt sich mit dem Faktor Licht in Pflegeheimen und bestätigt, dass der Mensch seine Umwelt zu 80% mit den Augen wahrnimmt. Daher ist für das Auge des Pflegeheimbewohners eine schöne, helle und optisch harmonische Gestaltung der Innenräume, aber auch das äußere Erscheinungsbild des Pflegeheimes von großer Bedeutung. Auch wenn das Sehvermögen reduziert bzw. zur Gänze verloren gegangen sein sollte, kann die Umgebung ‚erfühlt’ werden. Damit ist gemeint, dass jeder Raum eine bestimmte Aura, respektive Atmosphäre hat, zum Beispiel eine warme oder kühle, eine erfrischende oder düstere. Helligkeit und Licht spielen im Alter eine essentielle Rolle, nicht nur, weil die Sehfähigkeit zum Teil stark beeinträchtigt ist, sondern auch weil sich dunkle Räume negativ auf das Gefühlsleben auswirken und Antriebslosigkeit, Erschöpfung, Ängstlichkeit und Altersdepressionen verstärken können. Künstliches Licht, das die Räume und Gänge gleichmäßig ausleuchtet und nicht blendet, gibt dem Pflegeheimbewohner ein Gefühl von Sicherheit und Lebensfreude und ist ein wichtiger Aspekt, der im Rahmen der Innenarchitektur berücksichtigt werden sollte.

Orientierung und Orientierungshilfen

Selle (1993, S. 57) definiert Orientierung als „Bewegung im Raum“. Orientierung in Innenräumen würde durch die Füllung mit Funktionen und Einrichtungsgegenständen zu einem unübersichtlichen Bereich, wodurch es beim Betreten von neuem Terrain notwendig wird, verschiedene Sinne, wie den Seh-, Tast-, Hör- und Geruchssinn zu aktivieren. Alle Sinnesempfindungen werden als Orientierungshilfen gesehen. So meint Selle (1993), dass eine zu laute Wohnung den Menschen nervös und krank macht, aber auch eine zu ruhige Wohnung sich negativ auf das Gemütsleben auswirken und bis zu Halluzinationen führen kann.

Sehbehinderte Bewohner sind besonders auf akustische Reize und Gerüche als Orientierungshilfen angewiesen. Die Küchengerüche und der Küchenlärm helfen den Sehbehinderten, den Weg dorthin möglicherweise auch alleine zu finden, was wiederum zu einer Steigerung der Autonomie und des Selbstwertgefühls führt.

Für Gehörlose ist es wichtig, möglichst vieles im Blickfeld zu haben, um ohne größere Verzögerung Dinge und Aktivitäten erkennen zu können. Eine optische Klingel würde ihnen Sicherheit geben und somit auch zur Steigerung des Wohlbefindens beitragen können. Da die Wünsche der Sehbehinderten und die der Schwerhörigen sehr unterschiedlich sind, ist es fast unmöglich, bei der Innenraumgestaltung auf diese beiden Gruppen gleichermaßen einzugehen. Für die eine Gruppe sind sonore Orientierungshilfen ein Gewinn, die andere Gruppe erlebt ein Zuviel an unterschiedlichen Geräuschen als sehr unangenehm. Eine übersichtliche Raumaufteilung und -anordnung sowie helle, von Licht durchflutete bzw. gut beleuchtete Räumlichkeiten und barrierefreie Gänge sowie glatte Fußböden sind jedoch Kriterien, die für alle alten Menschen gelten (Albrecht, 1997).

2.2.2.2. Stellenwert und Image von Pflegeheimen

Für viele Menschen haben die Termini Altenheim und Pflegeheim ein negatives Image. Diese Institutionen werden als ‚Endstationen’ betrachtet, in die man als alter, hilfs- und pflegebedürftiger Mensch abgeschoben wird und in denen man völlig vereinsamt lebt. „Wartesaal vor dem Tod“ oder „lebensgeschichtliche Sackgasse“ sind weitere, wenig freundliche Umschreibungen (Prahl & Schroeter, 1996, S. 151). In der Öffentlichkeit wird auch gerne die Meinung vertreten, dass die Pflege in den Pflegeheimen nicht den erwünschten Qualitätsstandards entspricht, was seit den letzten Jahren nicht mehr überall Berechtigung findet. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen Probleme im organisatorischen oder/und pflegerischen Bereich vorhanden sind, deren Beseitigung ein wichtiges Anliegen nicht nur der Pflegedirektion, sondern auch der Politik sein muss.

Viele ältere Menschen verbinden mit dem Pflegeheim eine Einbuße ihrer persönlichen Freiheit und betrachten die Aufnahme als Eingliederung in einen anonymen Massenbetrieb (Brandenburg, 1994).

Brandenburg (4/2005) betrachtet die Situation in Pflegeheimen mit kritischem Blick und weiß, dass an deren Missständen, zu denen Pflegefehler, Mangel an fachlicher Kompetenz, Institutionalisierungseffekte etc. zählen, die das negative Image verursachen, gearbeitet werden muss. Man denke an das Prinzip ‚Satt-Sauber-Still’, nach dem lange Zeit in manchen Pflegeheimen gearbeitet wurde und das heute noch in einigen Köpfen vorhanden ist.

Die Gesellschaft wird auch mit dem Vorurteil, dass mit dem Heimeintritt Autonomie, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten abgegeben werden, leben müssen, obwohl heutzutage bereits viele moderne Heime gerade auf diese Faktoren besonderen Wert legen (Heeg, 2004). Wahl & Reichert (1994, S.27f) nennen in diesem Zusammenhang auch den Begriff der „Heimeinweisung“, der statt „Heimeinzug“ verwendet wird sowie den Begriff der „Insassen“, der den Begriff „Bewohner“ ersetzt. Auch Goffman (1973, S. 16) wird mit seiner Beschreibung von Pflegeheimen, die er als „totale Institutionen unserer Gesellschaft“, respektive als „Anstalten, die der Fürsorge für Menschen dienen (…), die als unselbständig und harmlos gelten“ sieht, das schlechte Image von Pflegeheimen sicherlich nicht verbessern.

Aber trotz aller Kritik ist die Wohn- und Lebensform ‚Heim’ erhalten geblieben und noch nicht ersetzt worden (Brandenburg, 4/2005). Und obwohl immer wieder neue, modernere Formen des Wohnens im Alter überlegt und auch durchgesetzt werden, wie Betreutes Wohnen, Seniorenresidenz u. v. m, bleibt dennoch das Pflegeheim eine häufig wahrgenommene Alternative. Allerdings müssen sich die Verantwortlichen an den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner orientieren und haben ihnen gegenüber die Verantwortung, in regelmäßigen Abständen zu reflektieren, was verändert bzw. modifiziert werden sollte, um das Gefühl der Zufriedenheit und des Wohlbefindens unter den Bewohnern zu erhöhen (Brandt, 2002).

Grassl (2004) sieht in Deutschland unter anderem die Medien als mitverantwortlich für das schlechte Image der Pflegeheime, die immer wieder in Zeitungen und Zeitschriften über menschenunwürdige pflegerische Handlungen berichten und dadurch die alten Menschen verunsichern. Obwohl die Betreuung und Pflege der Heimbewohner in Österreich in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen europäischen Ländern an Qualität gewonnen hat, gilt es dennoch, deren Image zu verbessern, was als Aufgabe der Politik, aber auch der Pflege verstanden wird.

2.2.3. Alternative Wohnformen

Da zwischen älteren und jüngeren Menschen zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen betreffend die Lebenssituation und den Lebensstil existieren und ältere Menschen als heterogene Gruppe zu betrachten sind, müssen bei den Wohnmöglichkeiten und –formen im Alter (siehe Abbildung 1) auch die spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppe Berücksichtigung finden. Durch eine stärkere Einbindung der älteren Generation in Projekte betreffend die Gestaltung zukünftiger Wohnformen, gelingt es auch, mehr Informationen über ihre Vorstellungen und Wünsche zu erhalten, um auf diese gezielt eingehen zu können (Positionspapier, 2005, URL).

Da unter den älteren Menschen der Wunsch nach möglichst langem selbständigem Wohnen mit hohem Wohnkomfort existiert, wird eine Integration von kleinräumigen Wohn- und Betreuungsangeboten in das Wohngebiet angestrebt. Entscheidend ist hier, adäquate Rahmenbedingungen und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, respektive zu schaffen, um diese Wohnmöglichkeit realisieren zu können. Selbstverständlich findet bei der Auswahl der Wohnangebote neben persönlichen Präferenzen für Größe, Ausstattung und Lage – abhängig von den Erfahrungen, dem Lebenssinn u. v. m – auch die finanzielle Komponente Berücksichtigung. Außerdem sollte das Risiko, ein Pflegefall zu werden, in diese Überlegungen mit einbezogen werden. Mit dem Ausmaß der funktionellen Einschränkungen erhöht sich auch die Abhängigkeit des alten Menschen. Diese kann jedoch aufgrund der relativ hohen Anpassungsfähigkeit des Menschen und durch die Nutzung von pflegerelevanten Hilfsmitteln und Einrichtungen reduziert respektive kompensiert werden (Positionspapier, 2005).

Die Wahl der geeigneten Wohnung ist nicht nur in jungen Jahren, sondern auch im Alter ein schwieriges, teilweise risikoreiches Unternehmen, weshalb in der Psychologie eine Übersiedlung als „kritisches Lebensereignis“ (Baumann et al, 2002, S. 291) bezeichnet wird.

Es werden drei wesentliche Kriterien genannt, auf die bei der Erstellung eines neuen Wohnkonzeptes Rücksicht genommen werden soll (Positionspapier, 2005, URL):

Stärkung des selbständigen Wohnens durch Hilfe- und Gemeinschaftsangebote

Integration von Wohnformen für pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr zu Hause versorgt werden können und

Stärkung sozialer Netze zur sozialen Integration und zur Ermöglichung von Selbst- und Nachbarschaftshilfe

Altenwohnungen

Altenwohnungen sind häufig Altenpflegeheimen angeschlossen und bieten den alten Menschen, die (noch) keiner Unterstützung und Pflege bedürfen, in Form von eigenen kleinen, altengerechten Wohnungen bzw. Wohneinheiten die Möglichkeit, ein selbständiges Leben führen zu können.

Angesichts der Tatsache, dass das Alter beim Heimeintritt stetig steigt und Menschen häufig mit stark fortgeschrittenen dementiellen Erkrankungen eingewiesen werden, werden Altenwohnungen, immer seltener genützt. In der Bundesrepublik wurde dieses Phänomen erkannt und man ist dabei, Altenwohnheime zu reinen Pflegeheimen umzubauen (Grassl, 2004).

Betreutes Wohnen

Bei leichter Hilfs- respektive Pflegebedürftigkeit wird diese Form des Wohnens angeboten, die ein eigenständiges, autonomes Leben in einer kleinen Wohnung ermöglicht und wo jederzeit kompetente Pflege im eigenen Umfeld in Anspruch genommen werden kann. Diese Wohnform wird nicht nur in Großstädten, sondern auch in ländlichen Gebieten vorgefunden und bietet alten Menschen, die durch alltägliche Handlungen überfordert sind oder mit der Einsamkeit im Alter zu kämpfen haben, eine Möglichkeit, wieder in ein soziales Netzwerk aufgenommen zu werden.

Seniorenresidenzen

Unter Seniorenresidenzen versteht man hotelähnliche Wohnanlagen für ältere, zumeist nicht pflegebedürftige Menschen. Sie bieten üblicherweise einen hohen Lebensstandard mit vielen Dienstleistungen und haben daher einen hohen Preis.

Betreute Seniorenwohngemeinschaften

Diese Wohnform bietet alten Menschen, die keine Pflege benötigen, aber aus gesundheitlichen und sozialen Hintergründen nicht mehr alleine wohnen wollen oder können, die Möglichkeit, in einer Gemeinschaft von Senioren zu leben (Wiener Sozialdienste, URL).

2.2.4. Die professionelle Altenpflege

Nach dem Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz (WWPG, §3, 2006) bedeutet Pflege „die körperliche und persönliche Betreuung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen oder geistig-seelischen Zustands nicht in der Lage sind, die notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen […] insbesondere solche des An- und Auskleidens, der Körperpflege, der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten, der Einnahme von Medikamenten und der Mobilitätshilfe“ (WWPG, §3, 2006).

Ein Altenpfleger ist eine Person, die den alten Menschen im Pflegeheim bis zu seinem Lebensende betreut und ihm Hilfestellungen beim Waschen, An- und Ausziehen, Essen sowie anderen Verrichtungen des täglichen Lebens gibt. Diese Tätigkeit ist ein anerkannter Heilberuf, der als medizinisch-soziale, aber nicht als ärztliche Dienstleistung gesehen wird (DBVA, 2002). Im Vergleich zur Krankenpflege wird in der Altenpflege mehr Wert auf die soziale Ebene bzw. auf soziale Betreuung gelegt, wodurch die Altenpflege als ganzheitliches Geschehen betrachtet werden kann (Koch-Straube, 1997) und aufgrund der anspruchsvollen, personenzentrierten Dienstleistungen als ein Bereich mit großer Herausforderung gilt. Es ist ein Beruf, der ein sehr spezifisches, pflegerelevantes Wissen und auch Empathie erfordert, zum Teil körperlich und emotional ziemlich belastend ist, aber über wenig Prestige verfügt. Statistiken zeigen, dass diese Tätigkeiten zu 90% von Frauen ausgeübt werden, wobei 41% von diesen unter 29 Jahren alt sind. Belastend für diese ist der Umgang mit den oft schwierigen, verwirrten, frustrierten und resignativen alten Menschen, die sie zum Teil physisch und psychisch (über)fordern und von denen auch keine Anerkennung zu erwarten ist (Kreimer, 2004).

Ein Altenpfleger hat sich nicht nur primär um die Wünsche und Bedürfnisse der alten, pflegebedürftigen Menschen zu kümmern, sondern befindet sich auch im Spannungsfeld zwischen ihnen und den von den Angehörigen gestellten Anforderungen. Ludwig (2002, S. 541) ist der Ansicht, dass ihnen zunehmend mehr „marktwirtschaftliche, zweckrationale Haltung“ abverlangt wird, was den Erwartungen in modernen Dienstleistungsunternehmen gleichkommt, andererseits erwartet man von ihnen Mitmenschlichkeit, Empathie und Aufopferung für ihre Arbeit mit den alten, pflegebedürftigen Menschen.

2.2.4.1. Die Aufgaben und Prinzipien der Altenpflege

Streller-Holzner (1991) sieht es als Aufgabe des Altenpflegers, sich selbständig und verantwortlich um die Pflege gesunder und pflegebedürftiger, alter Menschen in der offenen und stationären Pflege zu kümmern.

Meier-Baumgartner (1994) nennt dazu drei Ziele, die in der Altenpflege angestrebt werden sollten, nämlich die Vermeidung einer chronischen Erkrankung, die Erhaltung von psychomotorischen, kognitiven und sozialen Fertigkeiten und die Verbesserung des Gesundheitszustandes sowie der Selbständigkeit mit dem Ziel der Entlassung. Kritisch betrachtet sind diese Ziele sehr einseitig formuliert. Der Autor geht hier nur auf die physischen Faktoren ein und lässt die sozialen und auch psychologischen ganz außer Acht. Er fügt lediglich hinzu, dass die von ihm aufgezählten Ziele nur dann verwirklicht werden können, wenn auch die geeigneten Rahmenbedingungen, bauliche wie personelle, vorhanden sind. Außerdem wird auch zu wenig auf den Bereich der Altenpflege selbst eingegangen.

Grond (1994) bezieht sich mehr auf die psychische Ebene und sieht bei psychisch veränderten Bewohnern die Erreichung folgender Ziele als essentiell:

die Achtung der Menschenwürde sowohl von Bewohnern, als auch von Pflegenden

die Verbesserung der Lebensqualität

die Förderung des Bewohners in Anlehnung an seine Lebensbiografie

die Erhaltung der Selbsthilfe und Autonomie und

die Erhaltung von Beziehungen und sozialer Integration

Brandenburg (4/2005) berücksichtigt bei seinen Überlegungen auch den Anstieg der Nachfrage nach professionellen Pflegeangeboten und sieht daher die Intensivierung der Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf die pflegerische Kompetenzdiagnostik sowie auf die modernen Pflegetechniken (Sturzprophylaxe, Schmerzmanagement etc.) als wesentliche Aufgabenbereiche.

In der Übersiedlungsphase sieht Davies (2004) es als wichtige Aufgabe der Pflege, das Setting sowohl für den neuen Heimbewohner als auch für die Angehörigen so familiär wie nur möglich zu gestalten, um einen relativ angenehmen Übergang zu ermöglichen. Um dies zu schaffen, müssen die Pflegepersonen bereits Erkundigungen über die Persönlichkeit, deren Wünsche, Abneigungen und Gewohnheiten eingeholt haben; man spricht hier von Biografiearbeit, die speziell in den ersten Monaten nach dem Heimeintritt gute Dienste erweisen kann und nach pflegerischem Bewusstsein verlangt.

Da ein Pflegeheim alte Menschen nicht heilen kann, sondern lediglich einen Platz zum Leben bietet (Chrystal-Frances, 2005), ist es die Aufgabe der Pflegekraft, dem Betroffenen einen angenehmen, zufrieden stellenden Lebensabschnitt zu gewährleisten. Die ‚Satt-Sauber-Still’-Pflege sollte schon längst der Vergangenheit angehören und von patienten- respektive personenorientierten Betreuungsmodellen abgelöst werden.

Nicht zuletzt sei ein Hinweis auf den Sozialgerontologen Hörl (1992) gegeben, der die Ansicht vertritt, dass oben genannte Ziele der Pflegepersonen nur durch die Mitarbeit der pflegebedürftigen Menschen erreicht werden können.

2.2.4.2. Die Kunst der Altenpflege

Das Schaffen einer ‚Er-Lebens-Welt’, einer Welt, in der das Leben trotz Multimorbidität noch lebenswert ist, in der der alte Mensch noch etwas erleben kann, steht für die professionelle Pflege im Vordergrund. Die Altenpflege baut zum und gemeinsam mit dem Bewohner eine neue Beziehung auf und hilft ihm, beim Übergang ‚von hier nach dort’ zu gehen (aus dem Experteninterview mit Ingrid B., Seniorenbetreuerin, CS-Pflegeheim, 5/2006).

Die Kunst der Altenpflege sieht Brandenburg (4/2005) darin, dem alten, pflegebedürftigen Menschen nicht das Gefühl von Selbständigkeit und Autonomie zu nehmen, sondern ihn durch Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten zu fördern und so die Verstärkung der Abhängigkeit durch Überfürsorglichkeit zu vermeiden. Diese Erhaltung der Selbständigkeit wirkt sich in der Übersiedlungsphase auch positiv auf die Lebensqualität und die Adaptationsfähigkeit aus. Der Autor betont in diesem Zusammenhang, dass „es im Heim nicht auf die Pflege ankommt, sondern auf Wohnen mit Qualität“ (Brandenburg, 5/2005, S. 297).

Nach Auffassung von Kruse (1994) ist für die Altenpflege nicht nur ein gutes fachliches Wissen essentiell, sondern auch Sensibilität und Einfühlungsvermögen, um herauszufinden, was zum Beispiel der pflegebedürftige Mensch selbst in seiner Situation tun würde, wenn er noch dazu fähig wäre. Wichtig ist es, ihm bei diesen Vorhaben Unterstützung anzubieten. Oft sind es nur kleine Aufmerksamkeiten, wie ein Lächeln, eine zärtliche Berührung etc., die von der Pflegekraft selbst eher als nebensächlich betrachtet wird, für den Bewohner oder den Angehörigen jedoch viel mehr als nur nebensächlich ist (Van de Ven, 2004).

Die Gratwanderung für den Helfer besteht darin, den pflegebedürftigen Menschen zu unterstützen, ohne ihn in ein übermäßiges Abhängigkeitsverhältnis zu bringen und gleichzeitig nicht selbst in die Rolle der Selbstaufopferung abzugleiten. Durch Überfürsorglichkeit kann der pflegebedürftige Mensch relativ rasch zu einem unmündigen, unselbständigen Menschen werden. Die Pflegekraft muss hier genau differenzieren können, inwieweit pflegerische und/oder psychologische Unterstützungen notwendig sind. Den Mittelweg zwischen persönlicher Zuwendung und Distanz zu finden und sich abzugrenzen, ist eine große Kunst und kann Pflegepersonen gerade in der Anfangszeit Schwierigkeiten bereiten.

Auch wenn es um Sexualität bzw. sexuelle Bedürfnisse geht, bedarf es ein hohes Maß an emotionaler Intelligenz und Empathie von Seiten der Pflegepersonen. Viele alte Menschen sprechen deswegen nicht gerne darüber, weil dieser Bereich während ihres ganzen Lebens - so wie in der heutigen Zeit - nicht thematisiert wurde, was aber nicht heißen soll, dass alte Menschen keine sexuellen Bedürfnisse haben (Kreimer, 2004). Während das Verlangen nach Sexualität im fortgeschrittenen Alter aufgrund der hormonellen Umstellung und der körperlichen Leiden sinkt, bleibt das Bedürfnis nach Liebe, Zuneigung und emotionaler Wärme sowohl bei Frauen als auch bei Männern aufrecht.

Koch-Straube (1997) betont, dass auch alltägliche Pflegehandlungen dem alten Menschen neben einer medizinisch-pflegerischen Wirkung auch ein Gefühl von Genuss und Verwöhnung vermitteln können. Hier gilt es für die Pflegekräfte herauszufinden, welchen Bewohner man damit erfreuen kann und bei welchen man Acht geben muss, nicht die Grenzen des individuell beanspruchtes Territorium zu übertreten (Koch-Straube, 1997). Koch-Straube (1997) schreibt in diesem Zusammenhang von „beständigen wechselseitigen Eingriffen in die Territorien des Selbst“ (Koch-Straube, 1997, S. 240).

Mit Sensibilität bei der Körperpflege kann auch auf nonverbaler Ebene kommuniziert werden, was besonders von Schlaganfallpatienten oder komatösen Patienten gerne angenommen wird. Es bedarf allerdings viel Zeit, Geduld und Empathie, mit diesen Bewohnern, die der Sprache nicht mehr mächtig sind, mit unterschiedlichen nonverbalen Zeichen und Gesten zu kommunizieren (Koch-Straube, 1997).

In diesem Zusammenhang sei die Stationsleiterin des CS-Pflegeheims, Fr. Doris K. (Experteninterview, 5/2006) zitiert, für die Feedbacks von Heimbewohnern wie das folgende: „ (…) hier habe ich zum ersten Mal in meinem Leben so etwas wie Liebe und Zuneigung erfahren dürfen (…) dass ich das noch erleben kann (…)“ der Beweis dafür sind, dass ihre Arbeit, ihre Art mit den Bewohnern zu kommunizieren, richtig ist und auch wunderbare Früchte trägt.

3. DIE ÜBERSIEDLUNG IN DAS PFLEGEHEIM

Der folgende Abschnitt beschreibt die Heimübersiedlung aus psychologischer und sozialgerontologischer Sicht und stellt die einzelnen Phasen der Übersiedlung von der Vorbereitungs- bis zur Adaptationsphase dar. Dabei wird in erster Linie auf den betroffenen alten, pflegebedürftigen Menschen eingegangen und nur peripher auf die Funktionen, Empfindungen und Belastungsfaktoren der Angehörigen, da diese im letzten Kapitel ausführlich beschrieben werden.

[...]


[1] Im folgenden Verlauf des Textes habe ich mir aus Gründen der besseren Lesbarkeit erlaubt, auf die gemeinsame Verwendung der weiblichen und männlichen Schreibweise zu verzichten. Daher sind immer beide Geschlechter gemeint, ohne eines zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen.

Final del extracto de 135 páginas

Detalles

Título
Die Übersiedlung alter, pflegebedürftiger Menschen in das Pflegeheim. Angehörige integrieren, fördern und fordern
Universidad
University of Vienna  (Fakultät für Sozialwissenschaften)
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
135
No. de catálogo
V153302
ISBN (Ebook)
9783640653263
ISBN (Libro)
9783640653416
Tamaño de fichero
1365 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Pflegebedürftigkeit, Pflegeheim, Heimübersiedlung, pflegende Angehörige, integrierte Pflege, Pflegepersonen, informell Pflegende
Citar trabajo
Susanne Altmann (Autor), 2006, Die Übersiedlung alter, pflegebedürftiger Menschen in das Pflegeheim. Angehörige integrieren, fördern und fordern, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153302

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