Neue Wege der Mediation


Thèse de Bachelor, 2009

75 Pages, Note: 1,3


Extrait


Gliederung

1. Vorwort

2. Einleitung
2.1 Einführung in die Thematik
2.2 Zielsetzung

3. Mediation als alternative Konfliktlösung
3.1 Ein kleiner Einblick in die Geschichte der Mediation
3.2 Handlungsalternativen
3.2.1 Das Gerichtsverfahren
3.2.2 Das Schiedsverfahren
3.2.3 Die Schlichtung
3.2.4 Gemeinsame Konfliktlösung
3.3 Vergleich von Gerichtsverfahren und Mediation
3.4 Zum Begriff der Mediation

4. Die Konflikttheorie
4.1 Definition von Konflikten
4.2 Konfliktdiagnose
4.2.1 Konflikttypen
4.2.2 Modelle der Konfliktdiagnose
4.3 Subjektive Wahrnehmung von Konflikten
4.4 Konfliktdynamik
4.4.1 Stufen und Wendepunkte

5. Verhandlungen
5.1 Intuitives Verhandeln
5.2 Verhandlungsmanagement
5.2.1 Bewertung von Wahlmöglichkeiten anhand von Interessen
5.2.2 Subjektive Wahrnehmung von Optionen und Alternativen
5.3 Das Harvard – Konzept
5.4 Verhandlung und Mediation

6. Das Mediationsverfahren
6.1 Phasen der Mediation
6.1.1 Auftragsklärung
6.1.2 Liste der Themen
6.1.3 Positionen und Interessen
6.1.4 Heureka
6.1.5 Abschlussvereinbarungen
6.1.6 Die Evaluation
6.2 Der Mediator
6.2.1 Anforderungsprofil
6.2.2 Aufgaben
6.2.3 Die Typologie der Persönlichkeit eines Mediators

7. Techniken der Mediation
7.1 Kommunikation
7.1.1 Sprachmuster
7.1.2 Grundlagen der zwischenmenschlichen Kommunikation
7.1.3 Verbale Kommunikation
7.1.4 Nonverbale Kommunikation
7.2 Moderationstechnik
7.3 Kreativitätstechnik
7.4 Tools

8. Recht und Mediation
8.1 Recht der Mediation
8.2 Recht in der Mediation
8.3 Die Mediationsvereinbarung
8.4 Der Mediatorvertrag
8.5 Die Abschlussvereinbarung

9. T@keLaw als juristisches Instrument
9.1 T@keLaw und T@keLaw-Vote
9.2 Aufbau einer T@keLaw Struktur
9.2.1 Die UND – Struktur
9.2.2 Die ODER – Struktur
9.2.3 Negationen
9.3 T@keLaw-Vote

10. Die Theorie von Robert Alexy zur juristischen Argumentation als rationaler Diskurs
10.1. Das Deduktionsmodell
10.2. Das Dezisionsmodell
10.3. Der hermeneutische Modell
10.4. Das Kohärenzmodell

11. Probleme des Rechtssystems und Nutzen von T@keLaw und T@keLaw-Vote für juristische Arbeit

12. Neue Wege der Mediation
12.1 T@keLaw, T@keLaw-Vote und Mediation
12.2 Die Arbeit im Mediationsverfahren mit T@keLaw und T@keLaw-Vote
12.3 Mögliches Verfahren an einem rechtlichen Beispiel
12.4 Mögliches Verfahren an einem nicht rechtlichen Beispiel

13. Vor- und Nachteile sowie Grenzen im Mediationsverfahren mit T@keLaw und T@keLaw-Vote
13.1 Vorteile
13.2 Nachteile
13.3 Grenzen

14. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Vorwort

An dieser Stelle möchte ich mich bei den Menschen bedanken, ohne die diese Ausarbeitung in der Form nicht entstanden wäre.

Zunächst möchte ich mich bei Herrn Prof. Dr. jur. Tony Möller bedanken, der mit zahlreichen wertvollen Anregungen die Entstehung der Arbeit begleitet hat. Herrn Prof. Dr. jur. Frank Hardtke gebührt mein Dank für die Übernahme der Rolle als Zweitgutachter. Bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Thomas Brosowski für seine Hilfe in technischen Fragen.

Ein ganz besonderer Dank gilt Frau Denise Polter, Herrn Dr. Thomas Müller und Herrn Dipl. Ing. Christopher Schrey, bei denen ich auch in schwierigen Zeiten aufmunternden Zuspruch gefunden habe. Frau Andrea Franz danke ich herzlichst für das Korrekturlesen meiner Arbeit.

Zuletzt möchte ich vor allem meinen lieben Eltern danken, die mir stets ein Vorbild waren und mich auf meinem bisherigen Lebensweg liebevoll unterstützt, gefördert und begleitet haben. Sie haben mich zu jedem Zeitpunkt finanziell und vor allem emotional unterstützt. Auch in Zeiten schwerer Krankheit standen sie mir unterstützend zur Seite. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.

2. Einleitung

2.1 Einführung in die Thematik

Konflikte betreffen unterschiedlichste Bereiche und Personen, sie sind Teil unseres Alltags. Sobald Konflikte die Sachebene verlassen, eskalieren sie häufig und landen vor den ordentlichen Gerichten. Dort führen sie nicht selten zu hohen Kosten, viel verlorener Zeit und zu unbefriedigenden Ergebnissen.

Es gibt in der heutigen Zeit eine Menge Alternativen zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Unter anderem bietet die Mediation eine gute Lösung im Bereich der alternativen Streitbeilegung.

Doch wie können Konflikte so sachlich wie möglich beigelegt werden?

2.2 Zielsetzung

Im Zuge dieser Ausarbeitung möchte ich mich mit dem Thema auseinandersetzen, welche Wege beschritten werden können, zerstrittene Parteien in der Mediation von der Beziehungsebene wieder dazu zu bringen, ihre Konflikte auf der Sachebene zu verhandeln. Als Werkzeug hierfür untersuche ich das Programm T@keLaw und die T@keLaw-Vote Funktion. Mit meiner Ausarbeitung stelle ich dar, wie ein Mediationsverfahren mit diesen Instrumenten der juristischen Praxis aussehen kann und welche Ergebnisse damit erreicht werden können.

Im ersten Teil meiner Arbeit stelle ich den Weg der Mediation als alternative Konfliktlösung dar, wie sie heute bekannt ist und durchgeführt wird. Der zweite Teil meiner Ausarbeitung soll eine neue Möglichkeit vorstellen, wie ein Mediationsverfahren im Zusammenhang mit den juristischen Instrumenten T@keLaw und T@keLaw-Vote aussehen könnte.

3. Mediation als alternative Konfliktlösung

3.1 Ein kleiner Einblick in die Geschichte der Mediation

Das Verfahren der Mediation zur Bearbeitung und Beilegung von Konflikten hat eine lange Geschichte, nicht nur in der chinesischen Kultur, die von den Einwanderern in die USA weiter getragen wurden und dort ihre Entwicklung der außergerichtlichen Streitbeilegung befruchtet hat, sondern auch in Europa.

Die Vorläufer der strafrechtlichen Mediation reichen weit bis in die Geschichte zurück. Im Mittelalter war es verbreitet, ritualisierte Verhandlungsprozesse der Parteien mit dem Ziel des Schadensausgleichs durch die Wiedergutmachung zu vollziehen. Damals einigten sich die Parteien auf eine Schlichtung durch eine örtliche Autoritätsperson. Diese hatte später auch die Durchsetzung der damals verhandelten Ergebnisse in der Hand[1].

Was den Bereich der Wirtschaft und des Handelns anbelangt, haben die Makler seit längerer Zeit eine Vermittlerfunktion. Im Codice Civile, dem italienischen Zivilgesetzbuch von 1754, wurde die Funktion des Mediators definiert. Hiernach ist Mediator, „wer zwei oder mehrere Parteien zum Herstellen eines Abschlusses in Verbindung bringt, ohne mit einer von ihnen verbunden zu sein durch Zusammenarbeit, Abhängigkeit oder Vertretung“.

1790 wurde in Frankreich das „Tribunal de Famille“ (Familiengericht) geschaffen, um ausschließlich Familienangelegenheiten wie beispielsweise eheliche Güter, Erbschaften und Scheidungen durch Mediation regeln zu lassen. Dieses Institut wurde allerdings schon nach wenigen Jahren wieder abgeschafft und die Aufgaben auf die Gerichte übertragen.

Gerade bei politischen Streitigkeiten wurden immer wieder Mediatoren eingesetzt, bei Streitfällen zwischen Herrschern und Volk oder zwischen Staaten. Im antiken Griechenland[2] kam es immer wieder vor, dass bei Konflikten zweier Stadtstaaten neutrale Städte um Vermittlung gebeten wurden. Im Zusammenhang des Dreißigjährigen Krieges wurde 1684 Alvise Contarini erwähnt, nachdem Kardinal Richelieu seinen König als médiateur (Vermittler) und nicht als arbitre (Schiedsrichter) ernennen wollte. Wegen Parteilichkeit wurde dies jedoch abgelehnt.

Eine große Rolle spielt die Mediation und die Schlichtung in der Entwicklung des Völkerrechtes zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Hierbei sollte die Sicherung des Friedens und die friedliche Beilegung internationaler Konflikte vorgebeugt werden. Allerdings wurde erst zwischen 1975 und 1985 das Verfahren der Mediation als Streitbeilegung in vielen europäischen Ländern mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Im 20. Jahrhundert gab es viele bekannte Größen in der Politik (Rosa Parks, Mahatma Gandhi, Martin Luther King jr.) und in der Wirtschaft (Mary Follett), die sich für gewaltfreie Methoden bei der Konfliktbearbeitung und –lösung eingesetzt haben[3].

In Deutschland übernahmen oft kirchliche Würdenträger oder sehr angesehene Bürger wie Lehrer oder Bürgermeister die Rollen von Streitschlichtern[4].

3.2 Handlungsalternativen

Die Nachfrage nach Konfliktlösungsmöglichkeiten „außerhalb der Gerichtsäle“ steigt stetig. Diese zunehmende Zahl von unterschiedlichen Möglichkeiten des Umgangs mit Konflikten wird mit ADR (Alternative Disput Resolution) bezeichnet. Bei Konflikten gibt es unterschiedliche Verhandlungsalternativen. Hierbei wird unterschieden zwischen aktiven und passiven Alternativen. Die passiven Alternativen sind u.a.: Das Leugnen des Konfliktes um Auseinandersetzung zu vermeiden, auf eine Positionsänderung der Gegenseite warten, auf eine den Konflikt entschärfende oder aufhebende Veränderung der Umstände oder auf eine spontane Einmischung Dritter hoffen. Die Konfliktparteien können aber auch aktiv versuchen ihren Konflikt zu lösen:

a) sie können einseitig nachgeben
b) sie können versuchen ihre Position einseitig durchzusetzen
c) eine Entscheidung wird vor Gericht ersucht
d) eine Entscheidung durch Schiedsleute wird ersucht
e) die Entscheidung soll durch eine Autoritätsperson herbeigeführt werden
f) ein Schlichter kann um einen Schlichtungsvorschlag gebeten werden
g) sie können verhandeln oder
h) eine gemeinsame Entscheidung durch Mediation treffen[5].

3.2.1 Das Gerichtsverfahren

Das Gerichtsverfahren über den Rechtsweg einzuschlagen steht den Parteien offen, sofern sie in ihren Konflikten rechtliche Ansprüche verletzt haben. Der Rechtsanspruch muss sich hier aus einem Gesetz, Rechtsentscheid oder aus einem rechtsverbindlichen Vertrag herleiten. Die Kontrolle über das Verfahren und über die Entscheidung obliegt in diesem Verfahren dem Richter. Der Chance, einen Konflikt durch das Urteil eines Richters beizulegen, steht das Risiko gegenüber, das Urteil als ungerecht zu erleben[6]. Durch ein solches Urteil gibt es Gewinner und Verlierer. Oft verlieren die Parteien den Glauben und das Vertrauen in das Justizsystem. Eine Beendigung der Auseinandersetzungen bedeutet oft aber nicht, dass der Konflikt wirklich beigelegt ist. Auf der anderen Seite wird das Vertrauen in die Gerechtigkeit der Richter auch oft durch Begründungen des Gesetzes bestärkt. Richter bewerten die Konflikte juristisch, sind an Recht und Gesetz gebunden und ihre persönlichen Bewertungen von Gerechtigkeit sollten für das Urteil nicht maßgebend sein. So fällt das Akzeptieren einer Entscheidung auch den „Verlierern“ leichter. Sollte die Rechtslage einmal nicht ganz eindeutig sein, haben Richter auch die Möglichkeit, die Parteien auf einen Vergleich (§ 779 Bürgerliches Gesetzbuch) hinzuweisen. Hierbei sind die Parteien völlig frei, ob sie den Vergleich annehmen wollen oder ablehnen. Ferner haben Richter die Möglichkeit, durch Verhandlung oder durch Mediation eine Einigung zu fördern (§ 297 Abs. 2 Zivilprozessordnung).

3.2.2 Das Schiedsverfahren

Beim Schiedsverfahren besitzen die Parteien einen größeren Einfluss auf die Verfahrensgestaltung als beim Gerichtsverfahren. Das Schiedsverfahren ist jedoch weniger einheitlich gestaltet. Hierbei einigen sich die Parteien darauf, einer Schiedsperson ihren Konflikt vorzutragen und erbitten sich von dieser einen rechtsverbindlichen Schiedsspruch. Wie die Bestellung von Schiedspersonen erfolgt, regelt jedes Bundesland unterschiedlich. Verhandlungen beim Schiedsverfahren sind nicht öffentlich und werden mündlich geführt. Dieses Verfahren wird bei so genannten Privatklagedelikten wie z.B. Hausfriedensbruch, aber auch außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit betrieben[7]. Das Schiedsverfahren endet mit Vergleich oder einem Schiedsspruch. Der Vergleich hat die bindende Rechtswirkung eines Vertrages; der Schiedsspruch ist rechtskräftig. Allerdings ist eine Aufhebungsklage unter gewissen Voraussetzungen möglich (§1041 Zivilprozessordnung).

3.2.3 Die Schlichtung

Die Schlichtung stellt eine weitere Option zur Lösung von Konflikten dar. Beim Schlichtungsverfahren werden Schlichter wie z.B. Schiedsleute oder gewisse Schlichtungsstellen von Gebietskörperschaften bestellt. Diese werden von den Parteien um einen Vorschlag zur Entscheidung gebeten. Hierbei ist zu bedenken, dass die Parteien das Recht haben, diesen Vorschlag auch abzulehnen. Üblicherweise wird dieses Verfahren angewandt, wenn die Verhandlungen „festgefahren sind“. Die Entscheidung eines Schlichters, abzugrenzen zu Entscheidungen von Richtern und Schiedsleuten, ist zustimmungsbedürftig, also nicht verbindlich.

3.2.4 Gemeinsame Konfliktlösung

Unter die gemeinsame Konfliktlösung fallen sowohl die Mediation als auch das Verhandeln. Beim Verhandeln wird das Ziel verfolgt, seine Positionen, deren Begründung und Lösungsmöglichkeiten auszutauschen. Letztendlich soll der Konflikt dadurch beigelegt werden. Was aber ist ein gutes Ergebnis? Für die meisten Menschen bedeutet dies, dass sie möglichst viel erhalten[8]. Allerdings kann solch eine Einstellung nur zu einem Gewinner und einem Verlierer führen. Ziel einer Verhandlung kann daher nicht sein, den Anderen auszubeuten und möglichst viel auf Kosten des Anderen zu erhalten. Das Ziel kann nur darin bestehen, eine für beide Parteien befriedigende Lösung zu erzielen. Bei Verhandlungen haben die Parteien die Kontrolle über das Verfahren und über das erarbeitete Ergebnis. Durch Strukturen kann dieses Ziel erreicht werden, wenn Ziel und Methode in engem Zusammenhang stehen. Auf eine Erleichterung durch solche Strukturen wird im zweiten Teil dieser Ausarbeitung ausführlich eingegangen. Verhandlungen bieten aber auch viele Risiken. Ohne Zweifel gehört der Egoismus der Beteiligten zu den Risiken. Die Provokation in Verhandlungsphasen, das Hereinfallen der Parteien auf manipulative Taktiken, Kompromissbereitschaft sowie ungleiche Informationen sind nur eine kleine Aufzählung solcher Risiken.

Eine weitere gemeinsame Konfliktlösung stellt die Mediation dar. Die Mediation basiert auf der Verhandlung. Ziel hierbei ist es, eine gemeinsame Vereinbarung der Parteien zu erarbeiten. Es wird bei der Mediation nicht durch einen Dritten ein Konflikt entschieden, sondern eine von beiden Konfliktparteien eigenverantwortlich und frei getroffene Vereinbarung erwirkt[9]. Die Parteien verhandeln und vereinbaren gemeinsam, welche Regeln gelten sollen. Wie bereits erwähnt werden Entscheidungen Dritter oft als ungerecht empfunden, da es Gewinner und Verlierer gibt. Bei frei und eigenverantwortlich getroffenen Vereinbarungen empfinden die Parteien das Ergebnis als wesentlich gerechter, sonst hätten sie nicht zugestimmt.

Als Gemeinsamkeit von Verhandlungen und Mediation kann man festhalten, dass Vereinbarungen, die nicht die Rechte Dritter oder der Allgemeinheit betreffen, von den Parteien selbst gestaltet werden können. Es bestehen aber auch Unterschiede zur Verhandlung. Beispielsweise wird in der Mediation unter Vermittlung einer dritten, neutralen Person verhandelt. Außerdem ist die professionelle Mediation kostenpflichtig.

3.3 Vergleich von Gerichtsverfahren und Mediation

Die gemeinsame Suche der Parteien nach einer Lösung durch Mediation hat viele Vorteile gegenüber Entscheidungen, die von Dritten getroffen werden. Wird die Entscheidung durch einen Richter, Schiedsrichter oder Schlichter getroffen, steht hierbei nicht eine „win-win-Situation“, also eine Gewinner-Gewinner-Lösung im Vordergrund. Bei Gerichtsverfahren steht eher eine schnelle Suche nach einem Kompromiss im Mittelpunkt anstatt eine Aufarbeitung des Konfliktes, dessen Werdegang und Geschichte[10]. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen ein Gerichtsverfahren bevorzugt wird, z.B. wenn der eigene Rechtsanspruch als unumstritten angesehen wird oder das Verhältnis zur Gegenseite so feindselig und festgefahren ist, dass eine direkte Aussprache unter allen Umständen vermieden werden soll.

Bei der juristischen Konfliktbearbeitung werden Rechtsgrundlagen für die Ansprüche von Parteien gesucht, denn ohne einschlägige Rechtsgrundlagen gibt es keinen durchsetzbaren Anspruch. Ansprüche können aus Gesetzen oder aus rechtsverbindlichen Verträgen abgeleitet werden. Die Überzeugung, dass die eigene Rechtsauffassung die einzig Richtige ist, ist oft mit Enttäuschung verbunden. Wer seinen Konflikt vor Gericht bringt in der Überzeugung, einen unbestreitbaren Rechtsanspruch zu haben, wird oft sehr enttäuscht werden. Wenn die Parteien ihre Anwälte gleich zu Beginn fragen und auf eine ehrliche Antwort hoffen könnten wie die Chancen stehen, würde öfters ernsthaft über Alternativen wie die Mediation nachgedacht[11].

Was die Unterschiede zwischen Gerichts- und Mediationsverfahren angeht folgen nun ein paar nicht abschließende Beispiele:

- Gerichtsverfahren: die Parteien lassen sich bei einer Klage die Entscheidung

abnehmen

Mediationsverfahren: die Parteien legen ihren Konflikt eigenverantwortlich bei

- Gerichtsverfahren: Der Richter hat die Entscheidungskontrolle

Mediationsverfahren: Die Parteien haben selbst Entscheidungskontrolle

- Gerichtsverfahren: nur objektive Sachverhalte sind relevant

Mediationsverfahren: auch subjektive Wertungen der Sachverhalte werden berücksichtigt

- Gerichtsverfahren: es ist kein Einigungswille relevant

Mediationsverfahren: ohne Einigungswillen ist eine Mediation nicht möglich[12].

Es bleibt daher festzuhalten, dass es durchaus Gründe für ein Gerichtsverfahren als auch für ein Mediationsverfahren gibt. Hier sollte im Einzelfall die Entscheidung für das passende Verfahren getroffen werden.

3.4 Zum Begriff der Mediation

Mediation bedeutet wörtlich „Vermittlung“. Die Mediation ist Bestandteil der Verhandlungstechnik und bedeutet weitaus mehr als lediglich die Vermittlung in einem Konflikt. Mediation ist darüber hinaus Gewaltprävention, fördert soziale Kompetenzen, eine zivilisierte Streitkultur, eröffnet Möglichkeiten einer außergerichtlichen Konfliktlösung und bietet den Streitenden die Möglichkeit, in ihrem Konflikt keine Bedrohung, sondern eine Chance zu sehen. Mit Mediation werden besondere Kommunikations- und Verhandlungstechniken bezeichnet. Mediationsverfahren sollen der außergerichtlichen, kostensparenden, einvernehmlichen Streitbeilegung dienen. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Ansätze zur Durchführung von Mediationen. Anstelle einer Definition kann man nur einige Grundmerkmale benennen: Ein vermittelnder Dritter (Mediator), die freiwillige Teilnahme möglichst aller betroffenen Konfliktparteien, selbstbestimmte und am Konsens orientierte Verhandlungen der Konfliktparteien und letztlich die Ergebnisoffenheit des Verfahrens. Wenn die Parteien im Voraus vereinbaren, alle zukünftigen Streitigkeiten mit Hilfe der Mediation zu lösen, ist dem Vorrang zu gewähren, bevor eine Klage am Gericht oder Schiedsgericht eingereicht wird[13]. Mediation ist nicht nur auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet, sondern beinhaltet eine grundlegende Konfliktbereinigung mit dem Ziel einer positiven Gestaltung für die Zukunft. Vertraulichkeit wird während des Verfahrens gewährleistet, da die Öffentlichkeit bei Verhandlungen ausgeschlossen ist. Diese Umstände bringen gerade im Bereich der Wirtschaftsmediation große Vorteile für streitende Unternehmen, in denen die Parteibeziehungen trotz des Konflikts auch nach dessen Beendigung fortgesetzt werden sollen. Es geht bei der Mediation nicht darum, einen „Schuldigen“ zu finden. Vielmehr sollten am Ende des Verfahrens beide Parteien als Gewinner dastehen[14]. Mediation ist ebenfalls eine Art Moderation, denn der Mediator führt die Konflikte so, dass die Parteien gemeinsam zu einer Lösung kommen. Das Mediationsverfahren aktiviert die Konfliktparteien selbst, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Mediator bietet den Parteien die Chance ihre Meinung, Sichtweisen und Befindlichkeiten darzustellen, fasst diese später mit Hilfe von Gesprächstechniken und –strategien zusammen und ermutigt beide Parteien, Verständnis füreinander zu entwickeln. Dieses Verfahren umfasst viele Handlungsperspektiven und vereinigt Theorien aus unterschiedlichen Gebieten. So werden Kenntnisse aus der Psychologie, der Pädagogik und der Kommunikationswissenschaft zur Anwendung benötigt[15].

Der Einsatz von Mediation ist bei Auseinandersetzungen mit starken persönlichen Elementen oder bei Vertragsverhältnissen, die auf Dauer ausgelegt sind, geeignet. Daher finden Mediationsverfahren z.B. im Arbeitsrecht vor allem dort statt, wo das Individualarbeitsrecht betroffen ist[16].

4 Die Konflikttheorie

4.1 Definition von Konflikten

Konflikte gibt es im Alltagsleben, sei es das Privat- oder das Berufsleben, wie Sand am Meer[17]. Daher wird sich jeder Mensch an die eine oder andere Konfliktsituation erinnern, in die er bewusst oder unbewusst geraten ist. Eine Definition von interpersonellen Konflikten besagt: „ Sozialer Konflikt ist eine Interaktion zwischen Aktoren (Individuen, Gruppen, Organisationen usw.), wobei wenigstens ein Aktor Unvereinbarkeiten im Denken/Vorstellen/Wahrnehmen und/oder Fühlen und/oder Wollen mit dem anderen Aktor (anderen Aktoren) in der Art erlebt, dass im Realisieren eine Beeinträchtigung durch einen anderen Aktor (die anderen Aktoren) erfolge[18]. Das Wort Konflikt leitet sich vom lateinischen Wort „conflictus“ ab. Das bedeutet soviel wie aufeinander stoßen[19]. Genauer betrachtet stecken in dem Wortstamm zwei unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten. Zum einen das körperliche Aufeinanderstoßen von zwei Dingen, zum anderen das verbale Aufeinanderstoßen wie Diskussion und Streit. Es ist allerdings differenziert zu betrachten, in welchem Zusammenhang das Wort Konflikt benutzt wird. Redet der Psychologe von einem Konflikt, meint er in erster Linie den inneren Konflikt, der sich in einem Menschen abspielt. Wird wiederum in den Medien von Konflikten gesprochen, so bezieht sich dies meist auf Auseinadersetzungen zwischen Parteien, Menschen oder gar Nationen[20]. Allerdings muss differenziert betrachtet werden, dass weder eine Meinungsverschiedenheit noch eine Widersprüchlichkeit als Konflikt in diesem Sinne gelten kann. Hierbei kann es sich lediglich um eine Vorstufe eines Konfliktes handeln.

4.2 Konfliktdiagnose

In der Mediation geht es vorwiegend um Konflikte, die zu erfassen und richtig zu beurteilen sind. Für die erfolgreiche Durchführung der Mediation ist eine Konfliktdiagnose unabdingbar. Allerdings kommt die Mediation meist erst dann zum Einsatz, wenn sich der Konflikt schon gebildet hat. Es darf allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass die Parteien alle Gedanken und Gefühle offen legen müssen. Der Mediator ist in diesem Fall eher darauf angewiesen, Symptome zu erkennen und zu deuten. Dieser Punkt ist bei der Konfliktdiagnose sehr wichtig und daher auch für die Mediation wichtiger Bestandteil. Einem Vorschlag nach Kreyenberg zu Folge könnte man die Konfliktsignale in bestimmte Dimensionen zusammenfassen, z.B.:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Eine Konfliktdiagnose, die rechtzeitig betrieben und an diesen Symptomen gemessen wird, kann demnach dazu führen, dass Konflikte erkannt und rechtzeitig Lösungsstrategien erarbeitet werden. Ein Konflikt verbirgt sich auch oftmals unter dem, was zunächst sichtbar ist. Um dies graphisch darzustellen wird häufig das Bild des Eisberges gewählt.

In der Mediation geht es primär nicht darum, die Konfliktgründe zu beseitigen, sondern die Hindernisse, die zur Einigung führen können, auszuräumen. Ziel der Mediation ist es, die Einigungshindernisse und Konfliktstörungen soweit zu reduzieren, dass die Parteien in der Lage sind, ihre Probleme zu verhandeln und mit entsprechender Unterstützung eine befriedigende Lösung zu erarbeiten.

4.2.1 Konflikttypen

Ein bedeutsamer Schritt bei der Konfliktdiagnose ist die Bestimmung der Art des Konfliktes. In der Geschichte von Konflikten gibt es sehr unterschiedliche Ansätze, wie Konflikte zu unterteilen sind. Beliebt ist die folgende Unterteilung:

- persönliche Konflikte im Fühlen und Denken bei einer Auseinandersetzung mit anderen (Beziehungskonflikten),
- sachliche Konflikte, bei denen im Kern eine sachbezogene Kontroverse stattfindet, welche aber von Gefühlen begleitet sein kann,
- latente/manifeste Konflikte,
- echte/unechte Konflikte[21].

Gern wird auch in Sach- und Beziehungskonflikte gegliedert. Die Unterscheidung von Konflikten hiernach beruht auf der unterschiedlichen Relevanz der Sach- und Beziehungsebene. Bei Wirtschaftskonflikten wird es sich eher um einen Sachkonflikt handeln, während es bei Familienstreitigkeiten vielmehr um einen Beziehungskonflikt gehen wird. Sachkonflikte, wie beispielsweise die Mangelhaftigkeit eines Gutes, lassen sich durch Sachverständige oder durch den Einsatz objektiver Kriterien lösen. Bei Konflikten auf der Beziehungsebene hingegen rückt der sachliche Anlass meist in den Hintergrund.

4.2.2 Modelle der Konfliktdiagnose

Bei der Konfliktdiagnose kann man eine Unterteilung in 4 Modelle vornehmen: das Objektmodell, das Strukturmodell, das Subjektmodell und das Prozessmodell.

Beim Objektmodell wird angenommen, dass die essentiellen Ursachen des Konfliktes außerhalb der beteiligten Personen liegen und sich aus organisatorischen Anordnungen und verfügbaren Ressourcen ergeben. In diesem Modell wird die Aussage widergespiegelt, dass sich alles Handeln um die Bewältigung von Knappheiten dreht. Nach dieser Auffassung wären auch Konflikte Auseinandersetzungen mit knappen Mitteln.

Nach dem Strukturmodell ergeben sich Konflikte aus vorgegebenen sozialen Strukturen, die Druck erzeugen. Einzelne Personen agieren hiernach in einer Rollenposition, die ihren Verhaltensspielraum festlegt.

Das Subjektmodell geht von den handelnden Personen und deren Antrieben aus. Nach dieser Auffassung kann man Konflikte durch persönliche Einstellungen und Interaktion erklären. Ausgangspunkt hierfür ist das negative Gefühl der Frustration, die in Verhaltensweisen und Reaktionen abgearbeitet werden muss.

Im Prozessmodell kommt es im Wesentlichen auf die Wirkung von Leistungs- und Anreizsystemen an. Der Grundgedanke ist hier, dass mit positiven und negativen Übereinkommen die Handlung der Konfliktparteien bestimmt wird.

4.3 Subjektive Wahrnehmung von Konflikten

Im Anschluss an die Konfliktdiagnose muss bedacht werden, dass die Art des Konfliktes in jedem Fall von der Art der Wahrnehmung durch die betroffene Partei abhängt. Das bedeutet, dass Antagonismen und Widersprüche erst dann einen Konflikt begründen, wenn sie auch als solche wahrgenommen werden. Konfliktparteien zeigen oftmals eine weitgehende abweichende Geschichte eines Konfliktes in der Mediation auf. Diese Kluft hat mehrere, sich gegenseitig steigernde Ursachen. Zum einen werden von den Konfliktparteien unterschiedliche Informationen und Informationsquellen verwendet und zum anderen werden diese Informationen unterschiedlich gefiltert und ausgewählt. Anschließend finden sodann unterschiedliche Bewertungen und Interpretationen dieser Informationen statt. Als Ergebnis werden von den Personen subjektive schlüssige Schlussfolgerungen gezogen. Diesen Vorgang kann man in Anlehnung an Stone, Patton und Heen als Inferenzleiter bezeichnen.

4.4 Konfliktdynamik

Konflikte bleiben nicht in ihren Anlässen oder Ausgangsbestimmungen stehen, sondern verändern und entwickeln sich kontinuierlich in eine bestimmte Richtung. Das kann man vereinfacht gesagt als Konfliktdynamik bezeichnen. Diese Konfliktdynamik tendiert dazu, eine Eigenbewegung anzunehmen und sich dem steuernden Einfluss der Akteure zu entziehen. Je länger Konflikte bestehen, umso mehr Personen werden involviert. Die Beziehungen zwischen den Konfliktparteien verändern sich und die Konflikte verändern und vertiefen sich. Es muss daher das Entwicklungsstadium des Konfliktes richtig eingeschätzt werden, um die Mediation richtig durchzuführen.

Tendenziell entwickeln sich Konflikte leicht zu Eskalationen. Gemeint ist hiermit eine ungewollte Konfliktdynamik. Wenn man solch eine Dynamik beobachtet lässt sich feststellen, dass in Verlauf eines derart sich entwickelnden Konfliktes die Fähigkeit, sachlich zu argumentieren und Kompromisse zu schließen, sich permanent verringert. Diese Entwicklung lässt sich damit erklären, dass die Fähigkeit, eigene Irrtümer zu erkennen, verloren geht. Dadurch entwickelt sich das Konfliktgeschehen in Form von Teufelskreisen, die, wie jeder weiß, nur noch schwer zu durchbrechen sind.

4.4.1 Stufen und Wendepunkte

Seit langer Zeit wird angenommen, dass Konflikte einen stufenförmigen Verlauf haben. Begründen lässt sich diese Annahme mit der Lehre von Konfliktschwellen, die in ihrem Kern auf Schelling zurückgeht. Wenn gewisse Schwellen überschritten werden, verändert sich der Konflikt prägnant und schlagartig. Solche Schwellen werden als Wendepunkt bzw. als „point of no return“ angesehen.

Das Stufenmodell[22] wird in neun Stufen unterteilt:

1. Verhärtung
Auf dieser Stufe kündigt sich das Konfliktpotenzial an. Ein Gefühl von wachsender Spannung und Befangenheit zwischen den Konfliktparteien breitet sich aus.
2. Debatte
Spannung und Gereiztheit nimmt auf dieser Stufe zu. Auch die Kommunikation wird auf dieser Stufe schwieriger. Die Auseinandersetzungen verbleiben in einem intellektuellen Rahmen.
3. Taten
Der Übergang zur 3. Stufe stellt eine echte Schwelle dar. Hierbei handelt es sich oft um Provokationen von einer Seite, häufig als Folge auf Frustriertheit. Der Konflikt wird hier auf Dritte ausgeweitet und es kann zu Frontbildungen kommen.
4. Images/Koalitionen
Sobald Kontrahenten die Hemmung verlieren, den Gegner persönlich anzugreifen, ist die Stufe 4 erreicht. Ab diesem Zeitpunkt geht es um Ehre und Selbstbewusstsein. Auf dieser Stufe kommt es zu zur Androhung rechtlicher Schritte.
5. Gesichtsverlust
In der 5. Stufe wird deutlich, dass es immer mehr zu einer weitergehenden Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdbild kommt. Es kommt zu gegenseitigen Schuldzuweisungen, welche weiter für eine Eskalation des Konfliktes sorgen. Das führt letztendlich zu immer weniger Rückzugsmöglichkeiten und somit zum Gesichtsverlust.
6. Drohstrategien
Gewaltphantasien spielen in dieser Stufe eine immer größer werdende Rolle. Es kommt zur Androhung gewisser Handlungen, allerdings in der Hoffnung, diese nicht umsetzen zu müssen. Hier schaukeln sich Drohungen und Gegendrohungen immer weiter hoch, die Glaubwürdigkeit leidet darunter.
7. Begrenzte Vernichtungsschläge

Sobald die Schwelle der Gewaltanwendung überschritten wird, handeln die Parteien in einem echten Gefühl der Existenzbedrohung. Skrupel und Gewissensbisse, dem Gegner Schaden zuzufügen, nehmen rasch ab. Auf der anderen Seite nehmen die Parteien Opfer (wie z.B. Prozesskosten) auf sich, um in diesem Konflikt zu gewinnen.

[...]


[1] Montada/Kals, Mediation, 2. Auflage, 2007, Seite 6

[2] Fuchs/Hehn, Umweltmediation, 1999

[3] Dulabaum, Mediation- Das ABC, 2007, S 10

[4] Reitemeier, Mediation und Streitschlichtung, 2001, S. 15

[5] Montada/Kals, Mediation, 2007, S 13-14

[6] Montada/Kals, Mediation, 2007, S 18

[7] Montada/Kals, Mediation , 2007, S 21

[8] Haft, Verhandlung und Mediation, 2000, S 114

[9] Montada/Kals, Mediation, 2007, S 24

[10] Montada/Kals, Mediation, 2007, S 28

[11] Montada/Kals, Mediation, 2007, S 30

[12] Montada/Kals, Mediation, 2007, S 35-36

[13] Amsiejute/ Heemann, WiRO Heft 11 2008, S 343

[14] Reitemeier, Mediation und Streitschlichtung, 2001, S 13

[15] Dulabaum, Mediation: Das ABC, 2007, S 9

[16] Stegmann, Die Bank, Heft 09/2008, S 62

[17] Falk/Heintel/Krainz, Handbuch Mediation und Konfliktmanagement, S 67

[18] Glasl, Konfliktmanagement 1990, S 14

[19] Reitemeier, Mediation und Streitschlichtung, 2001, S 24

[20] Reitemeier, Mediation und Streitschlichtung, 2001, S 24

[21] Bitzer/Liebsch/Behnert, Betriebliche Konfliktlösung durch Mediation, 2002, S 42

[22] Glasl, Konfliktmanagement 1990, S 214

Fin de l'extrait de 75 pages

Résumé des informations

Titre
Neue Wege der Mediation
Université
University of Technology, Business and Design Wismar
Note
1,3
Auteur
Année
2009
Pages
75
N° de catalogue
V153563
ISBN (ebook)
9783640658671
ISBN (Livre)
9783640658817
Taille d'un fichier
1006 KB
Langue
allemand
Mots clés
Neue, Wege, Mediation, Konflikte, Streitbeilegung, Thema Mediation
Citation du texte
Nina Pohlmann (Auteur), 2009, Neue Wege der Mediation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153563

Commentaires

  • Marion Gentz le 11/7/2010

    Sehr fundierte Arbeit, Inhalte ausgesprochen gut umsetz- und anwendbar. Sehr interessante Ausführungen und Betrachtungen! Sehr empfehlenswert!

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