Die Hochschulen (Universitäten) in der Tschechischen Republik haben eine schwierige Entwicklung hinter sich. Nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik im Jahre 1918 wurden neue Universitäten und Hochschulen errichtet, welche einerseits den Charakter der öffentlichen Körperschaften hatten und andererseits jedoch immer noch als staatliche Anstalten begriffen wurden. Im Jahre 1920 wurden die Prager Universitäten sogar durch das Gesetz explizit für Subjekte der Vermögensrechte anerkannt.
Seit 1945 wurden weitere Hochschulen gegründet; nach 1948 änderte sich jedoch die Stellung aller Hochschulen wesentlich. Nach den vom damaligen Regime geltend gemachten Regeln trug das Gesetz Nr. 58/1950 Slg., Hochschulgesetz die Zuständigkeit betreffend die Vermögensrechte und die Selbstverwaltung „in die Hände der Regierung und des Schulwesensministers“ über. Die späteren Hochschulgesetze (Nr. 19/1966 Slg. und Nr. 39/1980 Slg.) brachten zwar einige positive Änderungen, jedoch auf dem Prinzip änderte sich nicht viel. Nach damaliger Verfassung war die kommunistische Partei die führende Kraft in der Gesellschaft und im Staat und Marxismus-Leninismus wurde immer noch für die Staatsanschauung betrachtet.
Kurz nach November 1989 wurde es mit Arbeiten an neuem Hochschulgesetz angefangen. Der Abgeordnetenentwurf wurde durch die Föderalversammlung der Tschechoslowakischen Föderativen Republik am 4. Mai 1990 verabschiedet (und unter Nr. 172/1990 Slg. verkündet). Das Gesetz wurde als eine Rahmenrechtsregelung (45 Paragraphen) gefasst, welche eine beschleunigte Transformation der Hochschulen in demokratisch organisierte Selbstverwaltungsinstitutionen ermöglichen sollte. Es garantierte die Wissenschaftsfreiheit, die Veröffentlichung der Ergebnisse und weitere akademische Rechte und Freiheiten. Zugleich sollte es die Zeit für die Ausarbeitung einer neuen, ausreichend breiten und fundierten Rechtsregelung verschaffen, welche dem Stand in europäischen demokratischen Staaten entsprechen würde.
Im Jahre 1993 wurde nur eine Teilnovelle (Gesetz Nr. 216/1993 Slg.) verabschiedet, die nur die personellen Fragen betraf und in die Selbstverwaltung der Hochschulen eingriff.
Eine neue Rechtsregelung des Hochschulwesens wurde im Jahre 1998 erlassen (Gesetz Nr. 111/1998 Slg.). Die Vorgelegte Monographie umfasst nicht nur den Text dieses Gesetzes, sondern auch weitere zusammenhängende Vorschriften.
Inhaltsverzeichnis
- Zusammenfassung
- Einführung
- Die Rechtslage im 19. Jahrhundert
- Die Rechtslage in der ersten Republik
- Die Rechtslage in der Zeit des Kommunismus
- Das Hochschulgesetz Nr. 172/1990 Slg.
- Die Entwicklung der Rechtslage in der Tschechischen Republik seit 1993
- Die Rechtslage in der Gegenwart
- Die Zukunft der Hochschulen in der Tschechischen Republik
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Buch „Rechtsregelung des Hochschulwesens in der Tschechischen Republik“ von Karel Schelle bietet einen umfassenden Überblick über die historische Entwicklung der Rechtslage im tschechischen Hochschulwesen. Der Autor untersucht die Veränderungen in der Rechtslage von der Gründung der Tschechoslowakischen Republik bis zur Gegenwart und beleuchtet die Herausforderungen und Chancen, die sich aus den verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Veränderungen ergeben haben.
- Entwicklung der Rechtslage im tschechischen Hochschulwesen
- Veränderungen im Hochschulrecht im Kontext politischer und gesellschaftlicher Umbrüche
- Autonomie und Selbstverwaltung von Universitäten in der Tschechischen Republik
- Wissenschaftsfreiheit und akademische Rechte
- Der Einfluss des europäischen Hochschulraums auf das tschechische Hochschulwesen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Zusammenfassung der Kapitel stellt die wichtigsten Inhalte und Themen des Buches „Rechtsregelung des Hochschulwesens in der Tschechischen Republik“ vor, ohne dabei die Schlussfolgerungen oder Details zu verraten.
- Zusammenfassung: Diese Zusammenfassung stellt die wichtigsten Inhalte des Buches vor und liefert einen ersten Einblick in die Themenbereiche des Werkes.
- Einführung: Der Autor erläutert in der Einführung die Bedeutung des Hochschulwesens für die tschechische Gesellschaft und die Notwendigkeit einer stabilen und funktionsfähigen Rechtsgrundlage.
- Die Rechtslage im 19. Jahrhundert: Dieses Kapitel beleuchtet die Rechtsentwicklung im österreichischen Kaiserreich und die Entstehung der ersten Universitäten im heutigen Tschechien.
- Die Rechtslage in der ersten Republik: Dieses Kapitel analysiert die Rechtslage im Hochschulwesen in der Tschechoslowakischen Republik nach 1918.
- Die Rechtslage in der Zeit des Kommunismus: Der Autor untersucht die Auswirkungen des kommunistischen Regimes auf das Hochschulwesen und die Veränderungen im Rechtsrahmen.
- Das Hochschulgesetz Nr. 172/1990 Slg.: Dieses Kapitel analysiert das wichtige Hochschulgesetz von 1990 und die Einführung der Autonomie und Selbstverwaltung von Universitäten.
- Die Entwicklung der Rechtslage in der Tschechischen Republik seit 1993: Dieses Kapitel behandelt die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens im Hochschulwesen nach der Gründung der Tschechischen Republik und den Einfluss des europäischen Hochschulraums.
Schlüsselwörter
Das Buch „Rechtsregelung des Hochschulwesens in der Tschechischen Republik“ konzentriert sich auf die Entwicklung des tschechischen Hochschulrechts, die Selbstverwaltung von Universitäten, die Wissenschaftsfreiheit, die Rechtslage im Hochschulwesen nach 1989, die Auswirkung des europäischen Hochschulraums auf Tschechien und die Herausforderungen und Chancen der Hochschullandschaft im 21. Jahrhundert.
- Quote paper
- Univ.-Doz. Karel Schelle (Author), 2010, Rechtsregelung des Hochschulwesens in der Tschechischen Republik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/153674