Wege der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen


Term Paper (Advanced seminar), 2003

22 Pages, Grade: 2,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Änderungen des Betriebsrentengesetztes

3. Die externen Durchführungswege
3.1 Unterstützungskassen
3.2 Direktversicherung
3.3 Pensionskasse
3.4 Pensionsfonds
3.4.1 Contractual Trust Arrangements (CTA)
3.4.2 Pensionsfonds in der Praxis
3.5 Weitere Auslagerungsmöglichkeiten

4. Ausgelagerte betriebliche Altersversorgung in der Bilanz

5. Auswirkungen auf das Unternehmen

6. Betriebliche Altersversorgung und Unternehmensrating

7. Altersversorgung im internationalen Vergleich
7.1 Altersversorgung in den USA
7.2 Altersversorgung in Großbritannien
7.3 Europarichtlinien zur Altersversorgung

8. Fazit

Literaturverzeichnis

Rechtsquellen

Internetquelle

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Das Alterssicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland stützt sich aufdrei Säulen. Der gesetzliche Rente, der betrieblichen Altersver­sorgung und der priva­ten Vorsorge. Dieses System wird in Zukunft nicht mehr in der Lage sein die Al­tersicherung der Be­völkerung zu sichern. Der Grund dafür liegt in der ersten Säule, die ca. 80% der gesamten Renten­ansprüche tragen muss. Nur 5% entfallen auf die betriebliche Altersversorgung und 15% auf privat abgeschlossene Versi­cherungen.[1]) Vergleicht man insbesondere die Anteile der betrieblichen Alters­versorgung in Deutschland mit den USA ( 13% ), Groß­britannien ( 25% ) oder den Nieder­landen ( 40% ) so stellt man Aufholbedarf fest.[2]) Aufgrund der demogra­phischen Entwicklung, d.h. es gibt immer weniger Beschäftige und im­mer mehr Rentner, gilt es die erste Säule zu ent­las­ten und die verbleibenden Säu­len, insbesondere die betriebliche Alters­ver­sor­gung zu stärken. Im Mittelpunkt dieser Arbeit soll die betriebliche Altersversorgung stehen. Sie umfasst alle Leis­tungen, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsver­sorgung zusagt.[3]) Neben der sozialen Siche­rung des Arbeitneh­mers, die hier nur nebensächlich erläutert wird, hat die zweite Säule weitreichende Auswir­kungen auf die Situation des Arbeitgebers. Ihm soll in dieser Arbeit ein Überblick über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung gegeben werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die externen Alternativen gelegt. Des weiteren werden die Auswirkungen auf das Unternehmen, dessen Bilanz und Rating erläutert. Die Arbeit soll dem Arbeitgeber helfen einen passenden Durch­füh­rungsweg zu finden.

2. Änderungen des Betriebsrentengesetztes

In jüngster Zeit haben sich aufgrund einer Gesetzesänderung weitreichende Ände­rungen für Unter­nehmen hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung ergeben. Die wichtigste Neuerung im Ge­setzt zur Verbesserung der betrieblichen Alters­versorgung ( BetrAVG ) liegt in der Erweiterung der Durchführungswege um den Pensionsfonds.[4]) Die neue Beitragszusage mit Mindestleistung liegt vor wenn ein Arbeitgeber sich verpflichtet Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu zahlen und für Leistungen der Altersversorgung das planmäßig zuzu­rechnende Versorgungskapital auf der Grundlage der gezahl­ten Beiträge und deren Erträge, min­destens aber die Summe der zugesagten Bei­träge zu Verfügung zu stellen.[5]) Eine weitere Neuerung besteht in dem Recht der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4% der gesetzlichen Beitrag­bemessungsgrenze in seine betriebliche Altersversorgung.[6]) Bietet der Arbeitge­ber nur die Alternativen Pensionsfonds bzw. Pensionskasse an so ist die Wahl­möglichkeit hierauf beschränkt, andernfalls kann der Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen.[7]) Des weite­ren bleibt einem Anwärter auf betriebliche Altersversorgung die Anwartschaft auch dann erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalles jedoch nach Vollendung des 30. Le­bensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindes­tens fünf Jahre bestanden hat.[8])

3. Die externen Durchführungswege

Die betriebliche Altersversorgung lässt sich über fünf unterschiedliche Wege durchführen. Es wird unterschieden in interne bzw. unmittelbare Altersversorgung wie die Direktzusage und externe bzw. mittelbare Durchführungswege wie Unter­stützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.[9])

3.1 Unterstützungskassen

Unterstützungskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die für einen oder mehrere Ar­beitgeber betriebliche Altersversorgungsleistungen durchführen, den Versorgungsberechtigten je­doch keinen Rechtsanspruch auf Versorgungs­leistungen gewährt.[10]) Sie kann in der Organisations­form einer Kapitalgesellschaft oder eines eingetragenen Vereins geführt werden.[11]) Der Anteil der Unterstüt­zungs­kasse an der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland beträgt bei ei­nem Ge­samtvolumen von 331 Mrd. Euro nur ca. 6,9%.[12]) Die Unterstützungs­kasse ist kein Versicherungsunter­nehmen und fällt daher nicht un­ter das Versiche­rungsaufsichtsgesetz und sie ist frei in der Anlage der Vermögens­werte.[13]) Das Trägerunternehmen haftet im Falle der Zahlungsunfähig­keit der Unterstützungs­kasse für die zugesagten Leistungen und es besteht keine externe Aufsicht durch die BAFin.[14]) Die Unterstützungskasse wird über Beiträge durch das Trä­gerunter­nehmen finanziert, sie legt diese Beträge an und zahlt sie bei Be­darf an die Leis­tungsemp­fänger aus. Schließt eine Unterstützungskasse einen Ver­sicherungsver­trag über die Versorgungs­leistungen mit einer Lebensversiche­rungsgesellschaft oder einer Pensionskasse ab, so spricht man von einer Rückde­ckungsversiche­rung. Die Arbeitnehmer erwerben dabei keinen Rechtsan­spruch aus dieser Versi­cherung, da es sich sonst um eine Direktversicherung han­deln würde.[15])

3.2 Direktversicherung

Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Arbeitneh­mer ab, wobei die Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebenen be­zugsberechtigt sind.[16]) Die Beiträge an das Versicherungsunternehmen werden vom Arbeitgeber entrichtet. Eine weitere Möglichkeit liegt in der Ent­geltum­wandlung des Arbeitnehmers.[17]) Der Anteil der Direktversicherung an den Gesamt­deckungsmitteln beträgt ca. 13%.[18]) Die Anlagemöglichkeiten im Rahmen der klassi­schen Direktversicherung werden durch das Versicherungsaufsichtsge­setz auf einen Akteienanteil von maximal 35% beschränkt.[19] Die Kontrolle erfolgt durch die BAFin. Bei der fondsgebundenen Direktversicherung werden höhere Aktienanteile zugelassen.[20]) Im Rahmen dieser Variante wird der Sparvorgang von der Risikoabsicherung getrennt. Während der Todes- bzw. Invaliditätsfall durch eine Direktversiche­rung abgedeckt wird, erhält man das notwendige Kapital für die Alterssicherung aus der Anlage in Investmentfonds. Allgemein muss bei bei­den Alternativen die Vermögensanlage nach Kriterien wie Si­cherheit, Rentabi­lität und Liquidität sowie Diversifizie­rung und Risiko erfol­gen.[21]) Des weiteren darf sich die Vermögensanlage nur im Rahmen eines gesetzlichen Anlagekatalo­ges[22]) bewegen. Die Prämien der Versicherung müssen versicherungsma­thema­tisch kal­kuliert werden und so hoch sein, dass das Versicherungsunternehmen allen Ver­pflichtungen nachkommen kann.[23]) Aufgrund der Anlagebeschränkun­gen und Kal­kulationsgrund­sätze besteht für den Arbeitgeber keine Pflicht an den PSVaG Beiträge zu entrichten, da die Insol­venz des Versiche­rungsunternehmens un­wahr­scheinlich ist.[24])

[...]


[1] Vgl. Harris/Braun (2002), S. 982-985.

[2] Vgl. o.V., www.dia-vorsorge.de/infopool.htm, 2002.

[3] § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG.

[4] § 1 BetrAVG

[5] § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG

[6] § 1a Abs. 1 S. 1 BetrAVG

[7] § 1a Abs. 1 S. 3 BetrAVG

[8] § 1b Abs. 1 S. 1 BetrAVG

[9] Vgl. Hoereth/Renn, www.ey.com/global/download.nsf/Germany/Die_betriebliche_Altersvorsorge/$file/Die_BETRIEBLICHE_ALTERSVORSORGE.pdf, 01.11.2001.

[10] § 1b Abs. 4 S. 1 BetrAVG.

[11] Vgl. Kerschbaumer/Perreng (2002), S. 18.

[12] Vgl. o.V., www.dia-vorsorge.de/infopool.htm, 2002.

[13] Vgl. Gerke/Heubeck (2002), S. 439.

[14] Vgl. o.V., www.bundestag.de/aktuell/begriff/2001/15_2001.pdf, 24.08.2001.

[15] Vgl. Bode/Graber (2002), S. 31

[16] § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG

[17] § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BetrAVG

[18] Vgl. o.V., www.dia-vorsorge.de/infopool.htm, 2002.

[19] Vgl. Bode/Graber (2002), S. 201.

[20] Vgl. Fleischmann/Buttler, Versicherungswitschaft Heft7, 2002, S.482

[21] § 54 Abs. 1 S. 1 VAG

[22] § 54 Abs. 2 S. 1 VAG

[23] § 11 Abs. 1 S. 1 VAG

[24] Vgl. Gerke/Heubeck (2002), S. 441

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Wege der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (BWI)
Course
Bank- und Börsenwesen
Grade
2,3
Author
Year
2003
Pages
22
Catalog Number
V15421
ISBN (eBook)
9783638205320
File size
391 KB
Language
German
Keywords
Wege, Auslagerung, Pensionsverpflichtungen, Bank-, Börsenwesen
Quote paper
Danny Stadelmayer (Author), 2003, Wege der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15421

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Wege der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free