"Die Gesetze fordern, dass derjenige, der einen Ehebrecher ertappt, mit ihm machen kann, was er will. Die Prozesse aber sind für die, denen Unrecht angetan wurde, gefährlicher als für diejenigen, die gesetzwidrig fremde Frauen schänden." (Lys. 1, 49.)
Mit diesen Worten verteidigt sich Euphiletos innerhalb der von Lysias überlieferten Rede im Mordfall Eratosthenes. Euphiletos wird beschuldigt, den Ehebrecher Eratosthenes in eine Falle gelockt zu haben, als er ihn in flagranti mit seiner Ehefrau in seinem Anwesen ertappte und tötete. Es wird zu untersuchen sein, inwieweit Euphiletos nach den Gesetzen im klassischen Athen für diese Tat zu belangen ist oder ob sein Verhalten den Rechtsgrundsätzen entspricht und damit als straffrei zu bewerten ist.
Da bei einem Ehebruch die Ehre sowie die sexuelle Integrität des Ehemanns befleckt wurden, ist es zuvor notwendig, die Konzeption von Ehre und Rache im antiken Griechenland darzustellen. Dabei werden einige Charakteristika erläutert, mit denen diese Konzeption und die Wechselwirkung von Ehre und Rache nachvollzogen werden kann.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Hauptteil
II.1 Das Konzept von Ehre und Rache im antiken Griechenland
II.2 Der Prozessverlauf im ausgehenden 5. Jahrhundert v. Chr.
II.3 Der Aufbau einer Gerichtsrede im klassischen Athen
II.4 Die Quelle Lysias
II.5 Verteidigungsrede im Mordfall Eratosthenes
II.5.1 Zur Vorgeschichte und Entstehung der Rede
II.5.2 Die straffreie Tötung des moichos
II.5.2.1 Der moichos
II.5.2.2 Das Gesetz Drakons
II.5.2.3 Das Gesetz Solons
II.5.3 Die Apagoge des ergriffenen moichos - Die Überstellung an die Elfmänner
II.5.4 Die außergerichtliche Einigung
II.5.5 Die Klage wegen unrechtmäßigem Festhalten des moichos
II.5.6 Die graphe moicheias
II.5.7 Die Ehe im klassischen Griechenland
II.5.8 Maßnahmen gegen die Frau
II.5.8.1 Die Tötung der Frau
II.5.8.2 Die Scheidung
III. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die juristische und soziale Einordnung der "öffentlichen Rache" bei Ehebruch im klassischen Athen anhand der Verteidigungsrede des Euphiletos im Mordfall Eratosthenes. Ziel ist es zu analysieren, ob Euphiletos' Tat nach damaligen Rechtsgrundsätzen als straffrei zu bewerten ist und wie sich das Zusammenspiel von Ehre, Rache und Eheverständnis in der attischen Gesellschaft gestaltete.
- Konzept von Ehre und Rache im antiken Griechenland
- Strukturen des Gerichtsverfahrens und Redewesen im klassischen Athen
- Definition und rechtliche Behandlung des moichos (Ehebrechers)
- Strafrechtliche Optionen und außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten
- Rolle und rechtliche Stellung der Ehefrau in der griechischen Polis
Auszug aus dem Buch
II.1 Das Konzept von Ehre und Rache im antiken Griechenland
„Trotz der Verschiedenartigkeit der einzelnen durch Ehre verfassten Gesellschaften lassen sich einige Züge ausmachen, die ihnen allen zu Eigen ist.“ Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, einige Chrakteristika von Ehre und Rache ausfindig zu machen, um das Vorgehen des Euphiletos in den Rahmen dieser sozialen Konstruktion verorten zu können.
Eng mit dem griechischen Begriff time, der als Ehre übersetzt werden kann, steht geras, das Ehrgeschenk oder die Ehrengabe. Geras bezeichnet ferner den spezifischen Beuteanteil, der einem hervorgehobenen Mitglied einer Gesellschaft zugesprochen wird. Damit ist eine enge Verbindung zwischen materiellen Gütern und der Konzeption von Ehre festzustellen. Mit Hilfe von Ehre können Personen innerhalb eines Verbandes nach der Größe ihrer time geordnet und somit eine hierarchische Ordnung geschaffen werden. Aber nicht jeder ist in der Lage, time zu besitzen. Eine Person, die nicht Mitglied eines oikos ist, „steht außerhalb einer definierten Beziehung zu anderen Menschen“ und hat daher keinen Anspruch auf time. Zu diesen Personen zählen beispielsweise Sklaven oder „irgendein erlose[r] Zugewandete[r]. Die Ehre ist somit „free, independent men [und nicht] „women, slaves, servants, or other small men“ vorbehalten.
Daneben spielt die Öffentlichkeit innerhalb der Konzeption von Ehre und Rache eine zentrale Rolle. Als sozialer Raum ermöglicht erst sie die Existenz von Ehre. Andere Personen sind notwendig, um sich selbst als ehrenhaft bezeichnen zu können. Erst durch das Abschätzen „der eigenen Ehre im Vergleich zu anderen, die denselben Anspruch erheben, kann die Ehre des einzelnen in Kraft treten.“ Um einen Anspruch auf Ehre stellen zu können, ist es für die Mitglieder einer durch Ehre verfassten Gesellschaft unumgänglich, „ein ehrenhaftes Verhalten an den Tag zu legen.“ Eine enge Verbindung lässt sich außerdem zwischen der Größe der Ehre und der militärischen Leistung einer Person ausmachen. Im Einzelkampf auf dem Schlachtfeld ist eine Person im Stande, die höchsten Ehren zu gewinnen und den eigenen Status zu erhöhen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Verteidigungsrede des Euphiletos ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der strafrechtlichen Bewertung der Tötung eines Ehebrechers im klassischen Athen.
II.1 Das Konzept von Ehre und Rache im antiken Griechenland: Das Kapitel erläutert die Bedeutung von Ehre (time) als soziale Konstruktion, die eng mit Status, Öffentlichkeit und militärischer Leistung verknüpft ist und Rache als notwendige Wiederherstellung des Ansehens begründet.
II.2 Der Prozessverlauf im ausgehenden 5. Jahrhundert v. Chr.: Es wird der rechtliche Rahmen Athens beschrieben, in dem Laienrichter urteilten und private Klagen statt staatlicher Strafverfolgung die Regel bildeten.
II.3 Der Aufbau einer Gerichtsrede im klassischen Athen: Dieses Kapitel analysiert die rhetorische Struktur einer klassischen Gerichtsrede, bestehend aus Einleitung, Sachverhaltsschilderung, Beweisführung und Schluss.
II.4 Die Quelle Lysias: Der Text bietet biografische Informationen zum Logographen Lysias und ordnet dessen Reden als historische Zeugnisse des attischen Privat- und Geschäftslebens ein.
II.5 Verteidigungsrede im Mordfall Eratosthenes: Dieser zentrale Abschnitt untersucht den konkreten Fall, die Vorgeschichte, die rechtlichen Definitionen des Ehebrechers und die verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten des Ehemanns.
III. Schluss: Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass das athenische Recht einem Ehemann vielfältige Möglichkeiten bot, seine durch Ehebruch verletzte Ehre und seine Reputation öffentlichkeitswirksam wiederherzustellen.
Schlüsselwörter
Ehre, Rache, Ehebruch, Euphiletos, Eratosthenes, Lysias, moichos, Athen, Gerichtsrede, Recht, kyrios, Ehe, Tötung, Straffreiheit, Polis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen und gesellschaftlichen Dimension von Ehebruch und dessen Sühne im antiken Athen anhand der überlieferten Verteidigungsrede des Euphiletos.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind das Konzept von Ehre und Rache in der griechischen Antike, die Entwicklung der Gesetzgebung zum Ehebruch sowie die prozessualen Möglichkeiten für den betrogenen Ehemann.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Klärung der Frage, ob der Mord an einem Ehebrecher (moichos) im klassischen Athen rechtlich als straffreie Tat eingestuft werden konnte.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Untersuchung nutzt eine quellenkritische Analyse der Verteidigungsrede von Lysias im Kontext der zeitgenössischen Gesetze von Drakon und Solon sowie ergänzender antiker Zeugnisse.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die historischen Rahmenbedingungen (Prozess, Redewesen), definiert den Begriff moichos, untersucht die rechtlichen Handlungsoptionen des kyrios und beleuchtet die Rolle der Ehefrau.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Ehre, Rache, Ehebruch, moichos, kyrios, Athen, Gerichtsrede und Reputation.
Welche Rolle spielt der Areopag in diesem Fall?
Der Areopag fungierte als Blutgerichtshof, vor dem die Verteidigungsrede im Mordfall Eratosthenes vermutlich verhandelt wurde, da er für Mord an athenischen Bürgern zuständig war.
Wie unterschied sich die Behandlung von Ehebruch für Männer und Frauen?
Während Männern außerehelicher Verkehr weitgehend gestattet war, unterlagen Frauen strengen Verboten, und ihre Bestrafung nach einem Ehebruch war die legitime Sache des Hausherrn (kyrios).
Was passierte mit der Mitgift bei einer Scheidung wegen Ehebruchs?
Bei einer Scheidung fiel die Mitgift nicht dem Ehemann zu, sondern stand der Frau wieder zu, da der Ehemann keinen Eigentumsanspruch auf das Kapital des Vormunds hatte.
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- Florian Zink (Author), 2009, Die „öffentliche Rache“ bei Ehebruch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/154322