Schulsozialarbeit. Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule


Trabajo Escrito, 2003

19 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Entwicklungsgeschichtliche Hintergründe und begriffliche Bestimmung
1.1. Exkurs in die Geschichte der Schulsozialarbeit
1.2. Begriffs – und Zielbestimmung

2. Schule und Jugendhilfe im Vergleich

3. Notwendigkeit einer Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe

4. Grundlagen der Zusammenarbeit
4.1. Gesetzliche Grundlagen
4.2. Trägerschaft und Organisation
4.3. Allgemeine Grundprinzipien und Voraussetzungen

5. Modelle der Kooperation von Jugendhilfe und Schule
5.1. Integrations- und Subordinationsmodell
5.2. Distanzmodell
5.3. Kooperationsmodell

6. Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit
6.1. Freizeit- und Erholungsbereich
6.2. Schaffung von Kommunikationsorten
6.3. Klassenbetreuung
6.4. Sozialpädagogische Gruppenarbeit
6.5. Einzelfallarbeit und Beratung
6.6. Öffnung der Schule nach außen
6.7. Fachliche Zusammenarbeit
6.8. Andere Möglichkeiten der Kooperation

7. Probleme innerhalb der Kooperation und deren Ursachen
7.1. Strukturelle und institutionelle Probleme
7.2. Subjektive und sozialpsychologische Einflüsse
7.3. Soziale und entwicklungsgeschichtlich bedingte Diskrepanzen

8. Perspektiven und Lösungsansätze

9. Abschluß

10. Literatur- und Quellenverzeichnis

11. Abkürzungsverzeichnis

0. Einleitung

„Die Verwirklichung des Menschen geschieht im Dialog: in der doppelten Fähigkeit, zu reden und zuzuhören, zu antworten, aber auch darin, sich im Wort treffen zu lassen. Anders gesagt: Dialog meint die Bereitschaft zur Kooperation.“ (August Heinrich Henkel von Donnermarck, dt. Ordensgeistlicher)

Die Gesellschaft unterliegt einem rasanten Wandel der Werte und Gesetzlichkeiten. Diese hat eine Änderung der potentiellen Möglichkeiten und Diskrepanzen innerhalb des Systems zur Folge. Die Umstrukturierung gesellschaftlicher Bezüge hat auch vor Kindern, Jugendlichen und der Schule als ihr verpflichteter Sozialisationsinstanz nicht Halt gemacht. Diese Arbeit gibt wieder, in welchem Verhältnis sie heute stehen und wie Jugendhilfe pädagogisch eine Einmischung wagt, Mitsprache riskieren kann oder mit welchen Mitteln sie sich einsetzen soll. Sie beschreibt die Schwierigkeiten der Kooperation und die Perspektiven, die in der Flexibilität des gesellschaftlichen Wandels ruhen.

1. Entwicklungsgeschichtliche Hintergründe und begriffliche Bestimmung

1.1. Exkurs in die Geschichte der Schulsozialarbeit

Das Verhältnis zwischen Jugendhilfe und Schule birgt ein diffuses Verständnis verschiedener entwicklungsgeschichtlich bedingter differenzierter Funktionen in sich. Die Geschichte der Sozialpädagogik begründet auch das heutige Verhältnis von Schule und Jugendhilfe. „Die Vergangenheit ist charakterisierbar durch Auseinandersetzung, (latente) Gegnerschaft, Duldung.“ (Thimm 2000, S. 438) Gegenseitige Abschottung und Ausgrenzung bestimmen das Verhältnis nachhaltig. Die Funktion der Sozialpädagogik, der die Jugendhilfe zugeordnet werden kann, hat ihren Grundstein vor allem in seiner „Nothilfefunktion“ im Falle des Versagens von Familie und Schule. (vgl. Deinet 2001, S.17) Die Aufgaben von Schule und Jugendhilfe liegen schon in der Vergangenheit auf differenzierten Gebieten und unterlagen von je her unterschiedlichen rechtlichen Einordnungen und Zuständigkeitsregelungen. Eine ursprüngliche Einheit beruht allenfalls auf der Annahme, daß das Schulwesen zunächst generell sozialpädagogisch orientiert war (vgl. Wulfers 1992, S. 30/31). Allerdings gab es schon in den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts in sogenannten Werkschulen die Absicht der Verknüpfung „...rationalistischer und ulitaristischer Erziehungsgrundsätze...“ (Kesberg in Deinet 2001, S. 36) und handlungsorientiertem, ganzheitlichen Lernen. Seit 1920 existiert eine klare institutionelle Trennung von Bildungswesen und Jugendhilfe in Deutschland. (vgl. Becker/Schirp, 2001, S.46).

Erst seit den 70er Jahren wurde Schulsozialarbeit (im folgenden SSA bezeichnet) zu einem ernsthaft diskutierten schulpädagogischen Thema. Auf Grund gesellschaftlicher und ideeller Veränderungen sind sukzessive neue bildungspolitische Ansätze für Demokratisierung und Andersgestaltung des Schulwesens entstanden. Es geht nun nicht mehr nur um die Vermittlung reinen Faktenwissens, die lange Zeit als schulische Hauptaufgabe angesehen wurde, sondern vermehrt um Versuche, das Schulleben durch eine neue Qualität in einem anderen Licht und neuen Möglichkeiten erstrahlen zu lassen.

1.2. Begriffs – und Zielbestimmung

Der Begriff der SSA, der aus der amerikanischen Übersetzung der „school social work“ stammt, läßt sich auf Grund der Breite von möglichen Inhalten und teilweise sehr konträrer gesellschaftlicher und politischer Standpunkte zur SSA nicht klar definieren. (vgl. Wulfers 1992, S.25) Schon auf Grund der vielfältigen existierenden Begrifflichkeiten, wie zum Beispiel „Schulbezogene Jugendarbeit“, „Schulbezogene Jugendhilfe“, „Soziale Arbeit an Schulen“, oder „Sozialarbeit an Schulen“ läßt sich die Uneindeutigkeit und der Formenreichtum der SSA registrieren. Nach RAAB (1993 S.136 in Wulfers 1992, S.25) ist SSA „...die Anwendung von Prinzipien und Methoden der Sozialarbeit für die Zwecke der Schule“. Diese eher allgemeine Definition geht anderen zwiespältigen und oft stark differierenden Auffassungen aus dem Weg, bleibt allerdings hinsichtlich der Aussagekraft weitgehend an der Oberfläche. Nach TILLMANN (1982, S.12 in Wulfers 1992, S.26) ist SSA „...keine Institution, die exakt beschrieben, amtlich dokumentiert und systematisch erfaßt ist. Ebenfalls ist SSA kein Begriff, der in der erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Diskussion schon feste Konturen hat.“ Es stellt sich die Frage ob SSA organisatorisch eine selbständige Institution ist oder an die Schule gebunden bleibt und ob SSA an Einzelfällen im weiteren Sinne die „Nothilfefunktion“ ausfüllt oder sich an alle Schüler beziehungsweise deren unmittelbares Umfeld richtet. Nach GROSSMANN/STICKELMANN (1982, S.42 in Wulfers 1992, S.27) wird von einem „Zwitter Schulsozialarbeit“ gesprochen, der zwischen den Institutionen Schule und Jugendhilfe steht und sich selbst nicht eindeutig zuordnen kann. WULFERS (vgl. Wulfers 1992, S.28) verwendet eine umfassende Definition. Er bezeichnet den Begriff der SSA als einen Oberbegriff, „...der alle Aktivitäten einschließt, die dazu geeignet sind, Konflikte und Diskrepanzen bei SchülerInnen, Eltern, Lehrern auf der Grundlage adäquater Methoden der Sozialarbeit (bzw. Sozialpädagogik) innerhalb der Schule oder auf die Schule bezogen, abzubauen.“

Hauptziel der SSA kann es nicht sein, die Trennung der beiden Instanzen rückgängig zu machen und die Grenzen der Handlungsaufträge zu verwirklichen, sondern die Leistungen und Funktionen beider pädagogischer Systeme neu zu diskutieren (vgl. Olk/Speck in Becker/Schirp 2001, S.47). Vorrangig sollte es sich die SSA zur Aufgabe machen durch ein breites Angebot von Konzepten, Handlungsansätzen und Kooperationsformen den momentan gesellschaftlichen Hang zur kognitiv orientierten Unterrichtsschule (von Seiten der Schule) und die Neigung der Jugendhilfe zum Fürsorgeverständnis und Einzelfallbezug auszu-gleichen. Hier geht es um die Konzentration auf soziale Integration, lebensweltorientierte Ansätze, gemeinwesenorientiertes, interkulturelles Arbeiten, Prävention und kreative Angebote als flexible Reaktion auf „Randgruppen“. Diese SSA sollte aber nicht nur reaktionär arbeiten, sondern auch kontinuierliche und zuverlässige Regelangebote machen. (vgl. Schwendemann 2000, S. 214). Aber es geht nicht nur um die Bedeutung der Arbeit für die Zielgruppe. Kooperation muß auch die Bedingungen für die ethische Zielumsetzung der beiden Berufsgruppen verbessern und einhergehen mit Arbeitserleichterung und der Förderung der Motivation bei gleichbleibender Arbeitszeit für alle beteiligten Vertreter der beiden Instanzen. (vgl. Schweitzer in Becker/Schirp 2001, S.95)

2. Vergleich Schule – Jugendhilfe

Das relativ ungeklärte und ungenaue Funktionsverständnis der SSA basiert auf der Tatsache, daß Schule und Jugendhilfe jeweils auf anderen Regeln aufbauen. Schule ist im Vergleich zur Jugendhilfe völlig anders veranlagt und beherbergt divergente Interessenlagen, denn Schule ist auf fachliches Lernen und Jugendhilfe auf soziales Lernen gerichtet.(vgl. Deinet 2001, S.12) Beide Systeme haben selbständige „Eigenlogiken“ (vgl. Schwendemann 2000, S. 31).

Trotz aller Differenz haben beide jedoch auch eine gemeinsame Aufgabe zu erfüllen, und zwar die Weitergabe bestehender gesellschaftlicher Werte- und Ordnungsvorstellungen an die nachwachsende Generation und die Erzwingung von Verhaltenskonformität (vgl. HELBRECHT/JORDAN 1978, S.40 in Wulfers 1992, S. 50)

Die Unterschiede zwischen den beiden Instanzen lassen sich wie folgt skizzieren:

[...]

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Schulsozialarbeit. Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Universidad
University of Applied Sciences Jena  (Sozialarbeit)
Calificación
1,3
Autor
Año
2003
Páginas
19
No. de catálogo
V15604
ISBN (Ebook)
9783638206662
ISBN (Libro)
9783638777766
Tamaño de fichero
538 KB
Idioma
Alemán
Notas
Palabras clave
Schulsozialarbeit, Modelle, Prinzipien, Probleme, Lösungsansätze, Kooperation, Jugendhilfe, Schule
Citar trabajo
Anja Hartmann (Autor), 2003, Schulsozialarbeit. Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15604

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