Die Frage, ob ein Arbeitnehmer Deutsch spricht oder nicht, hängt nicht mit der Beherrschung seines Berufes oder der Qualität seiner Arbeit zusammen. Jedoch ist es unumstritten, dass in der Arbeitswelt besonders die Teamfähigkeit einen hohen Stellenwert bekommen hat. Um aber in einem Team funktionieren zu können, muss man sich verständigen können, der Stumme lernt die Gebärdensprache, schwerstbehinderte Menschen kommunizieren über den Computer o.ä. Die Anforderungen an die Arbeitnehmer steigen ständig, Arbeitsschutzbestimmungen werden spezifischer, Bedienungsanleitungen komplizierter. Der Arbeitnehmer unterschreibt beispielsweise für eine Arbeitsschutzbelehrung, der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass er diese verstanden hat. Es ist sicherlich nicht zumutbar, diese Belehrungen allen Arbeitnehmern in der Landessprache anzubieten. Werden sie nicht verstanden gefährden die Arbeiter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Mit-arbeiter oder Kunden. Inwieweit diese in der Einleitung aufgestellte These auch durch die aktuelle Gesetzgebung untermauert werden kann, soll in der nachfolgenden Arbeit untersucht werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft
1. Das Merkmal Rasse und die ethnische Herkunft
2. Anwendungsbereich der eventuellen Benachteiligung
III. Das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG – Ist die Frage nach deutschen Sprachkenntnissen erlaubt?
IV. Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderung - § 8 AGG
V. Kündigungsrecht in Bezug auf fehlende Sprachkenntnisse
1. Änderungskündigung wegen Fehlens deutscher Sprachkenntnisse – BAG 2. Senat Aktenzeichen 2 AZR 303/06 vom 26. März 2007 (Vorankündigung einer Entscheidung)
a) Sachverhalt
b) Begehrung des Klägers
c) Begründung der Klägerin
d) Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes
2. Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund – BAG Aktenzeichen 2 AZR 764/08 vom 28. Januar 2010
a) Sachverhalt
b) Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes
3. Das Kündigungsrecht
VI. Organisationsrichtlinien für Arbeitgeber – Wie verhindert man eine unmittelbare Benachteiligung aufgrund der deutschen Sprache?
1. Durchführung eines Bewerbungsverfahrens
a) Stellenausschreibungen
b) Vorstellungsgespräch
c) Einstellungsentscheidung
2. Das Arbeitsverhältnis
a) Arbeitsvertragsgestaltung
b) Änderung der Anforderungen an Deutschkenntnisse während des Arbeitsverhältnisses
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
VII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Anforderungen an die deutsche Sprachbeherrschung im Arbeitsverhältnis unter besonderer Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
- Anforderungen an Sprachkenntnisse im Bewerbungsprozess
- Mittelbare Diskriminierung durch Sprachhürden
- Rechtfertigung von Sprachnachweisen gemäß § 8 AGG
- Kündigungsrechtliche Konsequenzen bei fehlenden Sprachkenntnissen
- Strategien für Arbeitgeber zur diskriminierungsfreien Personalauswahl
Auszug aus dem Buch
Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderung - § 8 AGG
Im beruflichen Leben gibt es Fallgestaltungen, deren sinnvolle Bewältigung gerade ein Verhalten erfordert, das unter normalen Umständen eine zurückweisende und damit unzulässige Benachteiligung im Sinne des § 1 AGG darstellt. Es kann Situationen geben, in denen eine berufliche Tätigkeit nur von einem Mann oder nur von einer Frau sinnvoll ausgeübt werden kann, wenn ein bestimmtes Geschlecht auf Grund der Art oder der Bedingungen der beruflichen Tätigkeit eine unabdingbare Voraussetzung darstellt (Artikel 2 Absatz 2 RL 76/207/EWG). Dieser Gedankengang ist nun für alle Formen der Diskriminierung in den neuen Antidiskriminierungsrichtlinien verankert worden. Eine üblicherweise missbilligende Benachteiligung wird somit als zulässig angesehen, wenn das Merkmal eine „wesentlich und entscheidende berufliche Anforderung“ darstellt.
Der Rechtsfertigungstatbestand enthält zwei Elemente. Zum einen muss das Benachteiligungsmerkmal oder der benachteiligende Grund eine wesentliche und entscheidende Anforderung darstellen, da eine sinnvolle Ausübung der Tätigkeit oder die Bedingungen ihrer Ausübung davon abhängen. Zum anderen muss der damit verfolgte Zweck rechtmäßig und die Anforderungen angemessen sein. Beispiele hierfür wären die Beschränkung der Personenauswahl auf eine ethnische Gruppe, wenn eine Rolle in einem Theaterstück oder Film dies erfordert oder auch wenn es um das Vorführen von Kleidern bei einer Modenschau geht.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung der deutschen Sprache für die Arbeitssicherheit und Teamfähigkeit und stellt die Forschungsfrage nach deren rechtlicher Verankerung.
II. Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Diskriminierungsverbots basierend auf dem AGG und definiert die Begriffe Rasse und ethnische Herkunft.
III. Das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG – Ist the Frage nach deutschen Sprachkenntnissen erlaubt?: Es wird untersucht, unter welchen Bedingungen die Abfrage von Sprachkenntnissen als mittelbare Diskriminierung gewertet werden kann und welche Konsequenzen dies hat.
IV. Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderung - § 8 AGG: Hier wird dargelegt, wann eine Anforderung an Sprachkenntnisse trotz Diskriminierungspotenzials durch berufliche Notwendigkeiten gerechtfertigt sein kann.
V. Kündigungsrecht in Bezug auf fehlende Sprachkenntnisse: Das Kapitel analysiert anhand von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts die Zulässigkeit von Kündigungen, wenn mangelnde Sprachkenntnisse die Vertragserfüllung beeinträchtigen.
VI. Organisationsrichtlinien für Arbeitgeber – Wie verhindert man eine unmittelbare Benachteiligung aufgrund der deutschen Sprache?: Dieses Kapitel bietet Arbeitgebern praktische Handlungsanweisungen für Bewerbungsverfahren, Arbeitsvertragsgestaltung und den Umgang mit sich ändernden Anforderungen.
VII. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass Sprachkenntnisse zwar gefordert werden können, dies jedoch strengen Verhältnismäßigkeitsprüfungen unterliegt, um eine Diskriminierung zu vermeiden.
Schlüsselwörter
AGG, Diskriminierungsverbot, Sprachkenntnisse, Arbeitsrecht, Bewerbungsverfahren, Kündigung, ethnische Herkunft, mittelbare Benachteiligung, Arbeitsvertrag, berufliche Anforderung, Rechtsprechung, Bundesarbeitsgericht, Arbeitssicherheit, Gleichbehandlung, Personalauswahl.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Spielräume und Grenzen, die Arbeitgeber bei der Forderung nach deutschen Sprachkenntnissen im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Diskriminierungsverbot, der rechtfertigenden beruflichen Notwendigkeit von Sprachkenntnissen und der kündigungsrechtlichen Relevanz mangelnder Sprachbeherrschung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, inwieweit Sprachkenntnisse ein zulässiges Auswahl- oder Kündigungskriterium darstellen, ohne den Tatbestand einer mittelbaren Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft zu erfüllen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die Gesetzestexte (AGG, BGB, BetrVG) mit aktueller Rechtsprechung und fachliterarischen Aufsätzen kombiniert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die rechtliche Zulässigkeit von Sprachabfragen in Stellenanzeigen und Vorstellungsgesprächen sowie die Bedingungen, unter denen unzureichende Deutschkenntnisse eine Kündigung sozial rechtfertigen können.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie AGG, mittelbare Benachteiligung, Sprachkenntnisse und arbeitsrechtliche Rechtfertigungsgründe charakterisiert.
Welche Rolle spielt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts?
Das BAG nimmt eine zentrale Rolle ein, da es durch seine Urteile (u.a. zu Änderungskündigungen) die Grenzen definiert, in denen Sprachmängel die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses legitimieren.
Wie sollten Arbeitgeber mit dem Thema Sprachkenntnisse umgehen?
Arbeitgeber sollten Sprachkenntnisse nur fordern, wenn diese objektiv für die Tätigkeit notwendig sind, und bei Defiziten zunächst mildere Mittel wie Schulungen anbieten, bevor sie zu Kündigungsmaßnahmen greifen.
- Citation du texte
- Sarah Vogel (Auteur), 2010, Deutsch für Arbeitnehmer - Welche Anforderungen darf der Arbeitgeber an die Beherrschung der deutschen Sprache stellen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156694