Die Ausarbeitung definiert zunächst den Begriff des Vertragsstatuts im Zusammenhang zum Internationalen Wirtschaftsprivatrecht bzw. der ROM I-VO. Anschließend wird mit Hilfe der Artt. 10, 12, 17 und 18 ROM I-VO der Umfang des anwendbaren Rechts abgegrenzt. Schlussfolgernd findet im dritten Abschnitt die Erläuterung der Wirkungsweise und der mit einhergehenden Schranken statt.
Der Anhang bietet zur Erläuterung einen Glossar mit internationalrechtlichen Begrifflichkeiten und eine Synopse zwischen der ROM I-VO, der EVÜ und dem EGBGB.
Zielsetzung der Abhandlung ist die Sensibilisierung für die Thematik, um noch vor der Vertragsgestaltung Kollisionsrisiken zu erkennen und den Vertrag so zu gestalten, dass Pflichten genau eingehalten und rechtliche Risiken, z.B. mit Hilfe einer ausdrücklichen Rechtswahl, minimiert werden.
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung und Zielsetzung der Abhandlung
2. Begriff des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht
2.1. Internationales Wirtschaftsprivatrecht
2.2. Begriff Vertragsstatut
2.3. ROM I-VO
2.3.1. Sachlicher Anwendungsbereich
2.3.2. Universelle Anwendung
2.3.3. Zeitlicher Anwendungsbereich
3. Umfang des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht
3.1. Zustandekommen und Wirksamkeit des Vertrages (Art. 10 ROM I-VO)3.2. Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts (Art. 12 ROM I-VO)3.2.1. Auslegung (Art. 12 Abs. 1 a ROM I-VO) - 2 -
3.2.2. Erfüllung von Verpflichtungen (Art. 12 Abs. 1 b ROM I-VO)3.2.3. Folgen der Nichterfüllung von Verpflichtungen (Art. 12 Abs. 1 c ROM I-VO)
3.2.4. Erlöschen des Schuldverhältnissen und Folgen des Zeitablaufs(Art. 12 Abs. 1 d ROM I-VO)
3.2.5. Folgen der Nichtigkeit des Vertrages (Art. 12 Abs. 1 e ROM I-VO)
3.2.6. Art und Weise der Erfüllung (Art. 12 Abs. 2 ROM I-VO)
3.2.7. Beweislast (Art. 18 ROM I-VO)
4. Wirkungsweise des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht
4.1. Subjektive Anknüpfung (Art. 3 ROM I-VO)
4.2. Objektive Anknüpfung (Art. 4 ROM I-VO)
4.2.1. Auffangklausel (Art. 4 Abs. 2 ROM I-VO)
4.2.2. Ausweichklausel (Art. 4 Abs. 3 ROM I-VO)
4.2.3. Generalklausel (Art. 4 Abs. 4 ROM I-VO)
4.3. Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung (Art. 20 ROM I-VO)4.4. Schranken der Wirkungsweise
4.4.1. Ordre public (Art. 21 ROM I-VO)
4.4.2. Eingriffsnormen (Art. 9 ROM I-VO)
5. Fazit
Anhang
Quellenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung und Zielsetzung der Abhandlung
2. Begriff des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht
2.1. Internationales Wirtschaftsprivatrecht
2.2. Begriff Vertragsstatut
2.3. ROM I-VO
2.3.1. Sachlicher Anwendungsbereich
2.3.2. Universelle Anwendung
2.3.3. Zeitlicher Anwendungsbereich
3. Umfang des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht
3.1. Zustandekommen und Wirksamkeit des Vertrages (Art. 10 ROM I-VO)
3.2. Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts (Art. 12 ROM I-VO)
3.2.1. Auslegung (Art. 12 Abs. 1 a ROM I-VO)
3.2.2. Erfüllung von Verpflichtungen (Art. 12 Abs. 1 b ROM I-VO)
3.2.3. Folgen der ichterfüllung von Verpflichtungen (Art. 12 Abs. 1 c ROM I-VO)
3.2.4. Erlöschen des Schuldverhältnissen und Folgen des Zeitablaufs (Art. 12 Abs. 1 d ROM I-VO)
3.2.5. Folgen der ichtigkeit des Vertrages (Art. 12 Abs. 1 e ROM I-VO)
3.2.6. Art und Weise der Erfüllung (Art. 12 Abs. 2 ROM I-VO)
3.2.7. Beweislast (Art. 18 ROM I-VO)
4. Wirkungsweise des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht
4.1. Subjektive Anknüpfung (Art. 3 ROM I-VO)
4.2. Objektive Anknüpfung (Art. 4 ROM I-VO)
4.2.1. Auffangklausel (Art. 4 Abs. 2 ROM I-VO)
4.2.2. Ausweichklausel (Art. 4 Abs. 3 ROM I-VO)
4.2.3. Generalklausel (Art. 4 Abs. 4 ROM I-VO)
4.3. Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung (Art. 20 ROM I-VO)
4.4. Schranken der Wirkungsweise
4.4.1. Ordre public (Art. 21 ROM I-VO)
4.4.2. Eingriffsnormen (Art. 9 ROM I-VO)
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, den Begriff des Vertragsstatuts im Kontext des Internationalen Wirtschaftsprivatrechts unter Berücksichtigung der ROM I-Verordnung zu definieren und den Umfang sowie die Wirkungsweise des anwendbaren Rechts zu analysieren, um Vertragsparteien für Kollisionsrisiken zu sensibilisieren.
- Grundlagen des Internationalen Wirtschaftsprivatrechts und der ROM I-VO.
- Abgrenzung des Umfangs des anwendbaren Vertragsstatuts gemäß ROM I-VO.
- Untersuchung der subjektiven und objektiven Anknüpfungsmöglichkeiten.
- Analyse der Schranken der Wirkungsweise, insbesondere Ordre public und Eingriffsnormen.
- Minimierung rechtlicher Risiken durch proaktive Vertragsgestaltung.
Auszug aus dem Buch
2.2. Begriff Vertragsstatut
Der Begriff Vertragsstatut unterliegt im Rahmen des Internationalen Wirtschaftsprivatrechts einer langjährigen Entwicklung und muss zunächst historisch betrachtet werden.
Bereits in der Antike bildeten sich mit dem ius civile (Rechtsnormen, die ausschließlich auf die römischen Staatsbürger angewandt wurden) und dem ius gentium (Bestimmungen, die die Rechtsbeziehung zwischen römischen Bürgern und Ausländern regelten) erste Ansätze zur Regelung grenzüberschreitender Rechtsbeziehungen.
Die Statutenlehre nahm im 13. Jahrhundert ihren Anfang. Auslöser war das Wachstum der oberitalienischen Städte und ein reger Handel, der die Städte ermächtigte sich ihre eigenen Gesetze zu erteilen. Diese räumlich eingegrenzten Rechtsordnungen wurden als statuta bezeichnet, woraus sich der heutige Begriff Statut ableiten lässt.
Der Ausdruck Statut wird heute zweideutig verstanden. Menno Aden verbildlicht in seiner Monographie „Internationales Privates Wirtschaftsrecht“ das Statut als einen Korb. Dieser Korb erfüllt die Funktion, dass Lebenssachverhalte, die in Beziehung stehen auch möglichst als Zusammengehöriges zusammen bleiben. Da neben dem Vertragsstatut weitere Statute, wie z.B. das Personal-, Gesellschafts- oder Deliktsstatut bestehen, muss der Sachverhalt in die Körbe eingeordnet werden. “Wer verschiedene Nahrungsmittel einkauft, wird Zusammengehöriges, z.B. Käseerzeugnisse, in einen Statut, Milcherzeugnisse in einen anderen und Fisch noch wieder in einen gesonderten Statut legen.“
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung und Zielsetzung der Abhandlung: Vorstellung der Problematik kollidierender Rechtsordnungen und Erläuterung der Zielsetzung, durch Sensibilisierung rechtliche Risiken in grenzüberschreitenden Verträgen zu minimieren.
2. Begriff des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht: Definition der Grundlagen des IPR und des Begriffs Vertragsstatut sowie Erläuterung des Anwendungsbereichs der ROM I-VO.
3. Umfang des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht: Detaillierte Analyse des Geltungsbereichs des anwendbaren Rechts, einschließlich Auslegung, Erfüllung, Leistungsstörungen und Beweislast.
4. Wirkungsweise des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht: Untersuchung der subjektiven und objektiven Anknüpfungsprinzipien sowie der rechtlichen Schranken wie Ordre public und Eingriffsnormen.
5. Fazit: Zusammenfassende Handlungsempfehlungen zur widerspruchsfreien Vertragsgestaltung und zum Umgang mit Kollisionsrisiken.
Schlüsselwörter
Internationales Wirtschaftsprivatrecht, Vertragsstatut, ROM I-VO, Kollisionsnorm, Rechtswahl, Parteiautonomie, Ordre public, Eingriffsnormen, Anknüpfung, Vertragsgestaltung, Rechtsrisiken, Auslegung, Leistungsstörungen, Gemeinschaftsrecht, Schuldverhältnis.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Bestimmung und Wirkungsweise des Vertragsstatuts bei grenzüberschreitenden Verträgen im Rahmen des Internationalen Wirtschaftsprivatrechts unter Anwendung der europäischen ROM I-Verordnung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Parteiautonomie bei der Rechtswahl, die objektiven Anknüpfungsregeln bei fehlender Rechtswahl, der Umfang des anwendbaren Rechts sowie die Grenzen der Anwendung durch Ordre public und Eingriffsnormen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Sensibilisierung für Kollisionsrisiken, um Vertragsparteien in die Lage zu versetzen, Pflichten exakt zu definieren und rechtliche Risiken durch eine bewusste Vertragsgestaltung oder Rechtswahl zu minimieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die die Bestimmungen der ROM I-VO analysiert und durch Literatur- und Synopsenvergleiche zur EVÜ und zum EGBGB erläutert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Begriffsbestimmung, die Analyse des Umfangs der ROM I-VO (insb. Art. 10, 12, 17, 18) sowie die Erläuterung der Wirkungsweise durch Anknüpfungsprinzipien und deren Schranken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Schlagworte sind Vertragsstatut, ROM I-VO, Kollisionsnormen, Rechtswahl, Parteiautonomie und internationale Vertragsgestaltung.
Welchen Einfluss hat die ROM I-VO auf bestehende EGBGB-Regelungen?
Die ROM I-VO löste das EVÜ und die entsprechenden Normen im EGBGB ab, wobei die Inhalte der Artt. 27–37 EGBGB nahezu wörtlich in die Verordnung integriert wurden.
Wann greift die Ausweichklausel nach Art. 4 Abs. 3 ROM I-VO?
Die Ausweichklausel greift dann, wenn der Vertrag offensichtlich eine wesentlich engere Verbindung zu einem anderen Staat aufweist als zu dem, der durch die regulären Anknüpfungsregeln (Abs. 1 oder 2) bestimmt wurde.
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- Katharina Zering (Author), 2010, Begriff, Umfang und Wirkungsweise des Vertragsstatuts nach Internationalem Wirtschaftsprivatrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/156733