Innerfamiliäre Gewalt gegenüber Kindern


Tesis, 2010

92 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichtlicher Rückblick

3. Definitionen
3.1 Definition körperlicher Misshandlung
3.2 Definition psychischer Misshandlung
3.3 Definition sexuellen Missbrauchs
3.4 Definition der Vernachlässigung

4. Bindungstheorie
4.1 Grundlagen zur Bindungstheorie
4.1.1 Evolutionäre Verhaltensbiologie
4.1.2 Innere Arbeitsmodelle
4.1.3 Konzept der Feinfühligkeit
4.2 Die „Fremde Situation“ - Konzept der kindlichen Bindungsqualität

5. Häufigkeiten auf der Grundlage von Statistiken
5.1 Kinder- und Jugendhilfestatistik
5.2 Kriminalstatistik

6. Folgen
6.1 Folgen körperlicher Misshandlung
6.2 Folgen psychischer Misshandlung
6.3 Folgen sexuellen Missbrauchs
6.4 Folgen der Vernachlässigung

7.Erklärungsansätze für sexuellen Missbrauch
7.1 Psychodynamische Ansätze
7.2 Täterzentrierte Ansätze
7.3 Ansätze der Pädosexualität
7.4 Systemtheoretische bzw. familien-dynamische Ansätze
7.5 Sozialwissenschaftliche bzw. sozial-psychologische Ansätze
7.6 Feministische Ansätze

8. Erklärungsansätze für Kindesmisshandlung
8.1 Psychopathologische Ansätze
8.2 Soziologische Ansätze
8.3 Sozial-situationale Ansätze
8.4 Gesellschaftliche und kulturelle Ansätze
8.5 Eklärungsansätze beim Kind – Viktimierungs-risiken

9. Prävention und Intervention
9.1 Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe
9.2 Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
9.3 Präventionsprojekte
9.4 „Keiner fällt durchs Netz“

10. Fazit

11. Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Ein unverzichtbarer Wertmaßstab besagt, dass das Kind nicht an Leib und Seele geschädigt werden darf. In der Realität wird dieser Maßstab jedoch häufig gerade durch diejenigen gebrochen, auf die sich das Kind absolut verlassen muss, nämlich die eigenen Eltern.

Schon seit Beginn der Menschheit ist Gewalt präsent, im Wandel der Zeit hat sich aber das Verständnis darüber verändert. Um diesen Verlauf aufzuzeigen, beginnen wir unsere Arbeit mit einem geschichtlichen Rückblick. Im Anschluss daran beschreiben wir die vier möglichen Gewaltformen körperliche, psychische und sexuelle Misshandlung sowie Vernachlässigung.

Mit Begründung der Bindungstheorie wurde bekannt, dass frühkindliche Erfahrungen für die spätere Persönlichkeitsbildung maßgeblich sind und dass Entwicklungsprobleme entstehen, wenn die Eltern auf Bedürfnisse des Kindes nicht angemessen reagieren. Da dieses Konzept für innerfamiliäre Gewalt von zentraler Bedeutung ist, gehen wir in unserer Arbeit näher darauf ein.

In den Medien wird immer wieder von grausamen innerfamiliären Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen berichtet, die die Öffentlichkeit schockieren. Bei den publizierten Fällen handelt es sich um extreme Beispiele, in denen Handlungen bzw. Unterlassungen der Eltern häufig sogar bis zum Tod des Kindes führen. Geringere Beachtung finden dagegen weniger schwerwiegende Misshandlungen, weshalb die Gesellschaft über das gesamte Ausmaß der Kindeswohlgefährdung kaum etwas weiß. Auch wir haben keine genaue Vorstellung darüber, weshalb wir im vierten Abschnitt auf Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik sowie der Polizeilichen Kriminalstatistik eingehen und diese auswerten.

Misshandlungen stellen einen massiven Einschnitt in das Leben der Kinder dar und gehen mit weitreichenden Folgen einher, mit denen wir uns im fünften Kapitel befassen.

Mit jedem öffentlich gemachten Missbrauchsfall wird die Frage nach dem Warum laut. Auch wir werden uns in der Diplomarbeit die Frage stellen, ob und inwieweit Persönlichkeitsmerkmale und andere Umstände eine Täterschaft begünstigen. Gehäuft wird das Jugendamt in die Schuldfrage mit einbezogen und Vorwürfen der Fahrlässigkeit bzw. Unterlassung ausgesetzt. Der mühsame Weg der Gefahrenbeseitigung findet aber nur selten Beachtung. Wir werden den Verlauf unter Einbeziehung des SGB VIII erläutern und Schwachstellen benennen.

Um Kindeswohlgefährdung bereits im Vorfeld zu verhindern, sind 2006 Präventionsprojekte angelaufen. Im letzten Abschnitt unserer Diplomarbeit erläutern wir deren Konzept und gehen auf die Umsetzung des Projektes „Keiner fällt durchs Netz“ ein.

2. Geschichtlicher Rückblick

„Die Verwendung des Begriffs „Misshandlung“ entspricht unserer heutigen Vorstellung und lässt sich nicht auf die Vergangenheit übertragen. Genauer gesagt, Kindesmisshandlung existierte früher weder als Begriff, noch als Konzept“ (Hermann u.a. 2008: 5).

Gewalt gegen Kinder ist nichts Neues, die Tatsache, dass sie in unserer heutigen Gesellschaft geächtet ist, jedoch schon.

Je weiter wir in der Geschichte zurückblicken, desto geringer sind Stellenwert und Rechte der Kinder (vgl. a.a.O.: 4 f). Misshandlung, Unterernährung, Aussetzung, sexuelle Ausbeutung und sogar Kindstötung waren alltäglich und wurden als selbstverständlich betrachtet. So auch die Macht der Eltern über das Kind (vgl. Trube-Becker 1997: 26).

Auf antiken Tontafeln verschiedener Kulturen lässt sich ablesen, dass das Töten von ungewollten und behinderten Kindern geduldet, wenn nicht sogar erwünscht war (vgl. Hermann u.a. 2008: 5). Die Tötung wird von Historikern als eine Form der Geburtenkontrolle angesehen, die noch bis in die ersten christlichen Jahrhunderte als solche praktiziert wurde. Aber auch danach, mit wachsendem Einfluss der christlichen Kirche, fanden Säuglingsmorde statt, jetzt allerdings vor dem Hintergrund der Unehelichkeit. Der Höhepunkt wurde jedoch erst im 19. Jahrhundert, als Folge der sexuellen Ausbeutung von Fabrikarbeiterinnen und Dienstmädchen, in England erreicht. Aufgrund ihrer Arbeitsabhängigkeit konnten sich die jungen Mädchen nicht um ihre Kinder sorgen, weshalb diese häufig aus Mangel an Pflege starben (vgl. Trube-Becker 1997: 26 f).

Sowohl im antiken Griechenland als auch im antiken Rom wurden Kinder für sexuelle Zwecke ausgebeutet und Pädophilie zum Teil sogar verherrlicht. In der jüdischen Bibel wurde angemerkt, dass nur der Geschlechtsakt mit Kindern unter drei Jahren „ungültig“ ist, im Alten Testament Vergewaltigung allenfalls mit Diebstahl gleichgestellt (vgl. Hermann 2008: 5). Väter hatten im antiken Rom das Recht, ihre Kinder zu töten oder sie als Sklaven zu verkaufen. Es gab viele Religionen, die Kinderopfer verlangten, die Menschen glaubten daran, dass ihnen das Verspeisen von Säuglingen Kraft und Wachstum schenke (vgl. Trube-Becker 1997: 27).

Der Begriff „Kindheit“ als eigenständiges Konzept ist eine relativ neue Sichtweise. Durch die Einführung der Pädagogik (18. Jh.), die besonders durch Rousseau geprägt wurde, wurde das Kind erstmals als rationaldenkendes, förderungs- und schutzwürdiges Wesen angesehen. Dies wurde aufgrund zunehmender humanistischer und christlicher Moralvorstellungen, zumindest im Bürgertum, angenommen. In den unteren Schichten hingegen setzten sich diese Ansichten erst mit Besserung der allgemeinen Lebensumstände langsam durch.

Mit Zunahme der Industrialisierung im 19. Jahrhundert stieg die Kinderarbeit dramatisch an. Es zeigte sich aber, dass die Menschen durch diese inhumanen Bedingungen krank und somit arbeitsunfähig wurden (vgl. Hermann 2008: 5). „Somit trugen gerade auch wirtschaftliche Interessen dazu bei, die Arbeits- und Lebensbedingungen und letztlich auch den Schutz von Kindern zu verbessern. Parallel wuchs das Interesse am Kinderschutz auch, um die Gesellschaft vor den Folgen, nämlich Kriminalität und sozialer Verwahrlosung, zu bewahren“ (ebd.).

Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte sich langsam eine Bewegung, die allgemeingültige Rechte für Kinder verlangte. Vorreiterin war hier die Schwedin Ellen Key. Die Pädagogin und Frauenrechtlerin brachte 1900 ihr Buch „Das Jahrhundert des Kindes“ heraus. Dort wird das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit gefordert.

1920 wurde von Eglantyne Jebb, aufgrund des Kinderelends im ersten Weltkrieg, das britische Komitee „Save the Cthildren International Union“ gegründet, das für die Interessen der Kinder einstand. Eglantyne Jebb wurde zudem durch das Fünf-Punkte-Programm „Children's Charter“ bekannt. Es enthielt grundsätzliche Verpflichtungen zum Kinderschutz und bildete den Grundstock der „Genfer Erklärung“ (international), die 1924 vom Völkerbund verabschiedet wurde, aber nicht rechtsverbindlich war. Zur selben Zeit verfasste der polnische Pädagoge und Kinderarzt Janusz Koraczak seine „Magna Charta Libertatum“, die das Recht des Kindes auf unbedingte Achtung seiner Persönlichkeit zum Grundsatz hatte. Kinder sollten demnach gleichwertig und respektvoll behandelt werden (vgl. Maywald 2009: 4). „Das Kind wird nicht erst ein Mensch, es ist schon einer“ (a.a.O.: 4 f). Mit dieser Meinung war Koraczak der damaligen Zeit weit voraus (vgl. a.a.O.: 5).

1959 wurde von den Vereinten Nationen die „Deklaration über die Rechte des Kindes“ verabschiedet, eine überarbeitete und erweiterte Form der „Genfer Erklärung“. Darin wurde das Kind erstmals als Rechtsträger erklärt und der Begriff des Kindeswohls eingeführt, aber auch diese Deklaration war nicht bindend.

Anlässlich des „Internationalen Jahres des Kindes“ wurde 1979 ein Arbeitskreis der Menschenrechtskommison damit beauftragt, eine verbindliche Konvention über die Rechte der Kinder zu verfassen. Diese wurde 10 Jahre später als „Kinderrechtskonvention“ von den Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet (vgl. ebd.). „Die in den 54 Artikeln dargelegten, völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards haben zum Ziel, weltweit die Würde, das Überleben und die Entwicklung von Kindern (bis 18 Jahren) und damit von mehr als der Hälfte der Weltbevölkerung sicher zu stellen“ (ebd.). Die Kinderrechtskonvention wurde bis heute, mit Ausnahme von Somalia und den USA, von jedem Land der Welt anerkannt. 1990 fand der erste Weltkindergipfel statt, der sich schwerpunktmäßig mit den Kindern der Entwicklungsländer beschäftigte (vgl. ebd.). Im Jahr 2002, als der zweite Weltkindergipfel stattfand, kamen sogar Kinder zu Wort, ihre zentrale Aussage lautetet, „dass Kinder nicht nur die oft zitierte Zukunft sind, sondern dass sie heute schon da sind und ihre Rechte einfordern“ (ebd.).

Trotz der Fortschritte, die das Kinderrecht und der Kinderschutz im 20. Jahrhundert machten, vertraten Anfang der 1960er Jahre noch 80 Prozent der Eltern (in Deutschland) die Meinung, dass Schlagen und 35 Prozent, dass Züchtigung mit dem Rohrstock eine angemessene Bestrafung sei.

Seit November 2000 gilt in Deutschland das Recht auf gewaltfreie Erziehung in der Familie (vgl. Hermann 2008: 5f). Dieses Recht wird im § 1631 BGB Absatz 2 geregelt (vgl. a.a.O.: 262): „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind unzulässig“ (ebd.).

3. Definitionen

Für Kindeswohlgefährdung gibt es keine einheitlich verbindliche Definition. Meist werden vier Formen unterschieden:

- körperliche Misshandlung
- psychische Misshandlung
- sexuelle Misshandlung
- Vernachlässigung

Diese Unterformen sind nicht immer klar voneinander abgrenzbar und treten häufig verzahnt oder im Wechsel auf. Im Folgenden versuchen wir, sie getrennt voneinander zu beschreiben.

3.1 Definition körperlicher Misshandlung

Für körperliche Misshandlung gibt es keine allgemein gültige Definition. Rechtlich betrachtet wird sie einerseits im Strafgesetzbuch, andererseits im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (vgl. Kindler (c) 2006: 1). Nach § 225 (1) StGB liegt eine körperliche Misshandlung gegenüber Kindern vor, wenn das Opfer gequält und/oder roh misshandelt wird (vgl. Graichen 2009: 61). Im § 1666 BGB ist festgelegt, dass (vgl. a.a.O.: 2) „alle Handlungen von Eltern oder anderer Bezugspersonen, […] die durch Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt für einen einsichtigen Dritten vorhersehbar zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigung des Kindes und seiner Entwicklung führen oder vorhersehbar ein hohes Risiko solcher Folgen bergen“ (ebd.).

Einer der ersten und angesehensten Erklärungsversuche stammt von dem amerikanischen Kinderarzt Henry Kempe, der in physischer Misshandlung eine absichtliche Schädigung des Körpers eines Kindes durch Handlungen der Eltern oder Erziehungsberechtigten sieht. Inzwischen sind aus verschiedenen Forschungs- und Anwendungszusammenhängen unterschiedliche

Erklärungsansätze entstanden. Sie unterscheiden sich in folgenden Punkten (vgl. Kindler (c) 2006: 1):

- „inwieweit nur absichtliche oder auch fahrlässige Schädigungen eines Kindes erfasst werden;
- inwieweit nur bei tatsächlich eingetretenen oder auch bei drohenden Schädigungen von Misshandlung gesprochen wird;
- inwieweit nur körperliche Verletzungen oder auch psychische Beeinträchtigungen der Entwicklung eines Kindes Berücksichtigung finden;
- inwieweit auf Ausnahmeregelungen bei wenig schwerwiegenden Verletzungen infolge religiöser oder kultureller Praktiken (z.B. männliche Beschneidung) hingewiesen wird“ (ebd.).

Definitionsversuche der Medizin berücksichtigen meist nur körperliche Schädigungen, während in der psychosozialen Hilfe zusätzlich psychische Beeinträchtigungen Beachtung finden. Begriffsklärungen, die im Zusammenhang mit strafrechtlichen Untersuchungen stehen, beziehen sich auf nachweisbare aktive Handlungen der Eltern und den daraus resultierenden Folgen. Geht es jedoch um ein Hilfeangebot, werden in der Regel auch drohende Schädigungen in Betracht gezogen (vgl. Kindler (c) 2006: 2).

Um ein komplexeres Bild von körperlicher Kindesmisshandlung zu schaffen, werden wir im Folgenden Erfahrungen von Gina Graichen, Leiterin des Deliktbereichs „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ beim Landeskriminalamt Berlin mit 20jähriger Berufserfahrung wiedergeben. Sie berichtet, dass in der Regel nichtige Anlässe der Auslöser für körperliche Misshandlungen sind, zum Beispiel Verspätungen, Lügen oder einzig die Existenz des Kindes.

Die Strafmaßnahmen, die von den gewalttätigen Eltern als Erziehungsmethoden eingesetzt werden, nehmen meist an Härte zu. Sie beginnen mit Beschimpfungen und lautem Anschreien, bringt dies keinen „Erfolg“, folgen körperliche Gewaltattacken. Häufig werden Gegenstände eingesetzt, um einerseits den Schlägen mehr Nachdruck zu verleihen und um andererseits eigenen Schmerzen, die durch Schläge mit voller Wucht verursacht würden, zu entgehen. So gut wie jeder Haushaltsgegenstand (zum Beispiel Besenstile, Gürtel, Schuhe, Kabel, Fleischklopfer, Bratpfanne, Vogelkäfig) wurde schon einmal für Misshandlungen eingesetzt. Benutzt werden zufällig vorhandene Utensilien oder bestimmte, die oft vom Kind selbst hergeholt werden müssen. (vgl. Graichen 2009: 62 f).

Die körperlichen Gewaltattacken können sich äußern in:

- „Ohrfeigen mit der flachen Hand
- Schläge mit der Faust
- Katzenköpfe, d.h. Schlagen mit den Fingerknöcheln gegen den Hinterkopf
- Ziehen und Zerren an den Ohren
- Ausreißen von Haarbüscheln
- Kneifen, kratzen, beißen
- Schubsen oder treten und damit verbundene Verletzungen, die durch den Aufprall entstehen können
- Hemmungsloses Schütteln mit den Folgen eines Schütteltraumas (…)
- Das Brechen von Armen und Beinen, das Zufügen von Rippenserienfrakturen
- Kaltes oder heißes Abduschen als Strafe (…)
- Verbrühen mit heißem Wasser
- Setzen auf die heiße Herdplatte oder in die mit kochend heißem Wasser gefüllte Badewanne
- Auflegen von Bügeleisen oder Heißluftgebläsen, Ausdrücken von Zigaretten“ (a.a.O.: 62).

Die endlose Zeit des Leidens endet für die Kinder im schlimmsten Fall mit dem Tode (vgl. a.a.O.: 63).

3.2 Definition psychischer Misshandlung

Der psychischen Kindesmisshandlung wurde ab Mitte des 20. Jahrhunderts Aufmerksamkeit geschenkt. Besonders in den 70er und 80er Jahren wurden Anstrengungen unternommen, um eine handfeste Definition zu finden und um ein besseres Verständnis zu erlangen. Empirische Forschungen führten dazu, dass auch die Kinder- und Jugendhilfe ihr Augenmerk auf psychische Misshandlung als eine Form der Kindeswohlgefährdung lenkte (vgl. Kindler (b) 2006: 1).

Bis heute gibt es keine allgemeingültige Definition, wenigstens aber eine weit verbreitete, die recht umfassend ist (vgl. ebd.): „wiederholte Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder Muster extremer Vorfälle, die Kindern zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen“ (APSAC 1995 In: Kindler (b) 2006: 1).

Ein anderer Ansatz wird von Frank und Räder ausgewählt, sie sehen von einem Oberbegriff ab und beschreiben psychische Misshandlung in zwei Formen. Zum einen die aktive Form, welche regelmäßige negative Erziehungselemente der Eltern, darunter feindliches, abweisendes oder ignorierendes Verhalten, als Misshandlung betrachtet. Zum anderen die passive Form, die von Unterlassung gekennzeichnet ist und alles umfasst, was einem Kind bezüglich wichtiger emotionaler Erfahrungen vorenthalten werden kann (vgl. Kindler (b) 2006: 1). Diese Vorenthaltung bezeichnen Erickson u.a. als „emotional nicht verfügbar“ und beschreiben damit das Verhalten der Mutter, die nicht oder nicht genug auf Zeichen ihres Kindes eingeht und es passiv ablehnt (vgl. Engfer 2000: 27).

Eine weitere Definition splittet sich in fünf Formen und orientiert sich an einer differenzierteren Aufstellung von Garbarino (vgl. Kindler (b) 2006: 1):

- „feindselige Ablehnung (z.B. ständiges Herabsetzen, Beschämen, oder Demütigen eines Kindes);
- Ausnutzen und Korrumpieren (z.B. Kind wird zu einem selbstzerstörerischen oder strafbaren Verhalten angehalten oder gezwungen bzw. ein solches Verhalten des Kindes wird widerstandslos zugelassen);
- Terrorisieren (z.B. Kind wird durch ständige Drohung in einem Zustand der Angst gehalten);
- Isolieren (z.B. Kind wird in ausgeprägter Form von altersentsprechenden sozialen Kontakten ferngehalten);
- Verweigerung emotionaler Responsivität (z.B. Signale des Kindes und seine Bedürfnisse nach emotionaler Zuwendung werden anhaltend und in ausgeprägter Form übersehen und nicht beantwortet)“ (ebd.).

Auch andere Fallgruppen werden stellenweise im Zusammenhang mit psychischer Kindesmisshandlung gesehen. Darunter Kinder, die immer wieder Gewalt unter den Eltern miterleben müssen, die in der Familie die Rolle eines Elternteils übernehmen müssen oder nach der Trennung der Eltern dem anderen Elternteil absichtlich vorenthalten werden (vgl. a.a.O.: 2).

Laut Engfer ist die psychische Misshandlung in der Literatur nicht als unumstritten anzusehen, was daran liegen mag, dass die Grenzen zwischen alltäglichen Erziehungsmethoden (zum Beispiel Hausarrest oder Liebesentzug) und psychisch schädigendem Verhalten fließend sind. Aus diesem Grund ist es auch nicht leicht, verlässliche Aussagen über die Häufigkeit von psychischer Misshandlung zu machen (vgl. Engfer 2000: 26).

3.3 Definition sexuellen Missbrauchs

Da sich das Verständnis von sexuellem Missbrauch gegenüber Kindern, je nach Blickwinkel, ändert, gibt es auch hier noch immer keine allgemein gültige Definition.

Aus diesem Grund zeigt Dirk Bange verschiedene Sichtweisen auf, die wir im Folgenden auszugsweise erläutern werden. Wir übernehmen dabei nicht alle Definitionsmöglichkeiten, da viele über den innerfamiliären sexuellen Missbrauch hinausgehen.

Zunächst gibt es weite und enge Definitionen, erstere umfassen alle potenziell schädlichen Handlungen, zweitere ausschließlich solche, die von der Gesellschaft definitiv als schädlich deklariert wurden. So zählen zu den weiten Definitionen auch Handlungen ohne körperlichen Kontakt (z.B. Exhibitionismus), zu den engen hingegen nicht.

Des Weiteren gibt es normative Definitionen, sie richten sich nach Gesetzen, Normen und Werten der Gesellschaft und beziehen weder traumatisierende Bedeutungen von sexuellem Missbrauch noch daraus resultierende Folgen mit ein.

Klinische Definitionen beziehen sich nicht auf objektive Gegebenheiten, sondern auf das subjektive Empfinden der Betroffenen. Deshalb liegt ein sexueller Missbrauch bereits vor, wenn sich das Opfer durch die Tat geschädigt oder beeinträchtigt fühlt.

Forschungs-Definitionen richten sich nach ihren Fragestellungen bzw. ihren Untersuchungszielen und sind, abhängig vom Untersuchungsgegenstand, weit oder eng gefächert (vgl. Bange 2002: 48 ff).

Schließlich gibt es noch rechtliche Definitionen, die im Grundgesetz, in den UN-Kinderrechtskonventionen und im Strafrecht festgehalten sind. Während das Grundgesetz nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Unantastbarkeit des Menschen bestimmt, beschreibt die UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte detaillierter, nennt dabei allerdings nicht den Begriff der „rechtswidrigen sexuellen Handlung“. Das Strafgesetzbuch hingegen befasst sich sehr ausführlich mit sexuellem Missbrauch und stellt dabei Kinder und Jugendliche unter einen besonderen Schutz (vgl. Unterstaller (a) 2006:1). „Anders als bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung erwachsener Personen ist die Einwilligung bzw. Gegenwehr bei Kindern bzw. Jugendlichen unerheblich. Strafbar sind alle sexuellen Handlungen, die an oder vor einem Kind oder Jugendlichen vorgenommen werden und von „einiger Erheblichkeit“ sind, unabhängig vom Verhalten und unabhängig von einer etwaigen aktiven Beteiligung des jeweiligen Kindes oder Jugendlichen“ (ebd.). Das zeigt, dass vom Gesetz nicht nur enge, sondern explizit auch weite Definitionen unter Strafe gestellt werden (vgl. ebd.).

Die vielen Definitionsmöglichkeiten machen deutlich, dass eine Kombination von verschiedenen Ansätzen notwendig ist, um alle Fälle von sexueller Gewalt zu erfassen. Es gibt Verhaltensweisen, die je nach Situation, sexueller Missbrauch sein können oder nicht (vgl. Bange 2002: 50). „Wenn beispielsweise ein Vater immer schon mit seiner Tochter gebadet hat und sie Spaß daran hat, ist es sicher kein sexueller Missbrauch, wenn er auch im Alter von neun, zehn Jahren noch mit ihr planscht. Sollte seine Tochter ihm aber zeigen, dass sie es nun nicht mehr möchte, und er tut es trotzdem, ist die Grenze überschritten. Haben Vater und Tochter nie zusammen gebadet und sich nie nackt gesehen, erlebt es das Kind sicher als sexuellen Übergriff, wenn der Vater plötzlich nach zehn Jahren mit ihr badet (a.a.O.: 51). Durch die hohe Anzahl an Betrachtungsweisen wird es keine allgemein akzeptierte und für alle Zeiten gültige Definition geben. Allerdings sind es „nur“ die Grenzbereiche, die schwer zu bestimmen sind, bei eindeutig sexuellem Missbrauch gibt es keine Meinungsverschiedenheiten (vgl. a.a.O.: 52).

3.4 Definition der Vernachlässigung

In der sozialen Arbeit findet Vernachlässigung zwar schon seit mehr als 100 Jahren Beachtung, jedoch eine geringere als sexueller Missbrauch oder Kindesmisshandlung. Trotzdem erscheinen pro Jahr circa vier bis fünf empirische Arbeiten zu diesem Thema, weshalb gesagt werden kann, dass im Laufe der Zeit ein relativ umfangreiches Wissen erarbeitet wurde (vgl. Kindler (a) 2006: 1).

Bis heute gibt es keine allgemein gültige Definition, da es verschiedene gesellschaftliche Maßstäbe gibt und damit verknüpft verschiedene Ansichten zu angemessenem Elternverhalten. Die Maßstäbe führen zu unterschiedlichen Auffassungen davon, wann Vernachlässigung beginnt. Etwa schon dann, wenn Kinder verschmutzte Kleidung tragen oder erst, wenn sie in der Wohnung allein gelassen werden. Für die Begriffsklärung kommt erschwerend hinzu, dass sich die verschiedenen Normen zudem im Laufe der Zeit verändern (vgl. Engfer 2000: 25).

Es lässt sich aber sagen, dass Vernachlässigung die ganze Bandbreite von Unterlassungen wichtiger Handlungen zum Wohlergehen des Kindes bezeichnet (vgl. Kindler (a) 2006: 1).

Im deutschsprachigen Raum definiert zum Beispiel Schone Vernachlässigung als „andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder andere von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre“ (Schone 1997 In: Kindler (a) 2006: 1).

Vernachlässigung wird meist in die verschiedenen Unterformen körperliche Vernachlässigung (z.B. nicht ausreichende Bereitstellung von Nahrung und Getränken, schmutzige Kleidung, unzureichende Hygiene, verschmutzte und nicht kindgerechte Wohnung, schlechte medizinische Versorgung), kognitive und erzieherische Vernachlässigung (z.B. geringe bis keine Kommunikation, keine Beschäftigung mit dem Kind, Suchtmittelgebrauch des Kindes, keine erzieherische Einflussnahme auf das Nichtbesuchen der Schule), emotionale Vernachlässigung (z.B. geringes Zeigen von Liebe, Nichteingehen auf Emotionen des Kindes) und unzureichende Beaufsichtigung (z.B. Alleinelassen des Kindes über längere Zeit, längere Unbeachtung einer nicht angekündigten Abwesenheit des Kindes bleibt unbeachtet) unterteilt.

In leichteren Fällen von Vernachlässigungen passen Eltern nicht sorgsam genug auf. Kinder entfernen sich zum Beispiel aus der Wohnung, ohne dass etwas davon bemerkt wird, sie fehlen trotz Wissen der Eltern im Unterricht oder Säuglinge werden im Auto zurück gelassen, um ohne sie ungestört einkaufen zu gehen (vgl. Graichen 2009: 65).

Intensive Vernachlässigung kann in manchen Fällen, insbesondere, wenn es sich um Kinder in den ersten Lebensjahren handelt, schnell zu einer lebensbedrohlichen Lage führen (vgl. Kindler (a) 2006: 1). In diesen Fällen sind die Zustände gravierend. Die Vernachlässigung kann sich zum Beispiel darin äußern, dass Kinder in verschlossenen Kinderzimmern gehalten werden, die nicht als solche erkennbar sind, die Jalousien selten hochgezogen sind, es keine Pflegemittel oder kindgerechte Kleidung gibt, weder ein Bett noch Spielzeug. Möglicherweise lernen die Kinder nicht, dass man sich die Hände wäscht und die Zähne putzt. In der Wohnung sind vielleicht zerbrochene Gebrauchsgegenstände, die eine Verletzungsquelle darstellen. Die Bereitstellung von ausreichender und ausgewogener Nahrung kann mangelhaft sein.

Die unzureichende Versorgung spiegelt sich meist auch im elterlichen Verhalten wider, die Kinder bekommen keine Zuwendung und Ansprache und ihnen werden keine Gefühle entgegengebracht. Säuglinge können aufgrund ihrer Hilflosigkeit gezielt unter Verschluss gehalten und der Außenwelt entzogen werden, ohne dass es bemerkt wird.

Möglich ist, dass die Eltern lieber ihren eigenen Interessen nachgehen, anstatt sich um die Kindererziehung und den Haushalt zu kümmern. In diesen Fällen lassen sie die Wohnung verschmutzen, es türmen sich Wäscheberge aus benutzter Wäsche, es gibt keine freien Ablageflächen. Anstatt sich mit ihren Kindern zu beschäftigen, wollen Eltern ungestört Fernsehen oder außerhalb Alkohol konsumieren (vgl. Graichen 2009: 65 f).

In unterschiedlichen Ländern konnte festgestellt werden, dass Kinder, die vernachlässigt werden, den größten Teil der gefährdeten Minderjährigen ausmachen (vgl. Kindler (a) 2006: 3 f). Zirka drei Viertel aller Misshandlungsfälle, die in deutschen Jugendämtern bearbeitet werden, sind der Vernachlässigung zuzuordnen (vgl. Engfer 2000: 25). Körperliche Vernachlässigung oder unzureichende Beaufsichtigung führe in den meisten Fällen zum Erstkontakt mit der Jugendhilfe, wobei während der Weiterbetrachtung unter Umständen noch andere Unterformen der Vernachlässigung auffallen können (vgl. Kindler (a) 2006: 3)

4. Bindungstheorie

Die Bindungstheorie wurde 1958 von John Bowlby entwickelt und fand nach empirischen Untersuchungen seiner Mitarbeiterin Mary Ainsworth internationale Anerkennung.

4.1 Grundlagen zur Bindungstheorie

Um die Bindungstheorie verstehen zu können, erklären wir zuvor drei Grundlagen, aus denen heraus die sogenannte „Fremde Situation“ entstanden ist: Die evolutionäre Verhaltensbiologie, die „Inneren Arbeitsmodelle“ und das Konzept der Feinfühligkeit.

Anhand der „Fremden Situation“, auf die wir im Anschluss näher eingehen, wird die Bindungsqualität eines Kindes gemessen.

4.1.1 Evolutionäre Verhaltensbiologie

Die Bindungstheorie knüpft an Forschungsergebnisse über höher evolvierte, sozial lebende Tiere an. Es wird gezeigt, dass Primatenkinder, anders als zum Beispiel Ratten, bei neuen, angstauslösenden Reizen Zuflucht zur Mutter suchen, auch wenn sie sich dadurch in Gefahr begeben. Frühere lerntheoretische Überlegungen, die davon ausgingen, dass alle Tiere in solchen Situationen flüchten würden, konnten dadurch entkräftet werden.

In einer Untersuchung zur emotionalen Entwicklung, die 1958 von Harry Harlow als Stummfilm veröffentlicht wurde, sieht man folgende Szene (vgl. Brisch 2001: 32):

„Ein an einer Mutterattrappe aufgezogenes Jungtier befindet sich hinter einer Glastür. Zwischen der Glastür und der Mutterattrappe auf der anderen Seite des Raumes befindet sich eine Barriere. Zwischen dem Jungtier und dem Muttertier wird ein angstauslösender Gegenstand eingeführt. (…) Das Jungtier springt mit einem großen Satz über den furchtauslösenden Gegenstand hinweg, um sich mit heftigen Atembewegungen fest an die weiche Oberfläche der zylindrischen Mutterattrappe anzuschmiegen. Danach riskiert es einige Blicke in Richtung des neuen Reizes, um dann allmählich in immer größeren Abständen, immer länger und immer weiter von der sicheren Basis der Mutterattrappe aus, den neuen Reiz zu erkunden. Allmählich verschwindet die Angst, der ursprünglich furchtauslösende Reiz hat seine ängstigende Eigenschaft verloren, er wird vertraut oder >>familiär<<, wie es im Englischen heißt“ (a.a.O.: 32 f).

Nach Ansicht der Bindungstheorie, die sich evulotionsbiologisch entwickelt hat, benötigt auch ein Menschenkind die Nähe zur beschützenden Mutter, wenn es eine unvertraute Situation als solche wahrnimmt und dadurch verunsichert ist. Es äußert seine Verunsicherung durch Suchen, Rufen, Anblicken, Weinen, Anklammern und Nachfolgen der Mutter, bis diese zur Hilfe kommt oder es selbst körperlichen Kontakt zu ihr aufgebaut hat. Die Beunruhigung nimmt ab, sobald ein liebevoller Kontakt hergestellt ist, Mimik und Körperhaltung entspannen sich und das Kind beginnt mit dem Erforschen.

Schon von Geburt an versucht das Kind durch verschiedene Ausdrucksbewegungen das Verhalten des Erwachsenen bezüglich Schutz, Zuwendung, Pflege usw. zu beeinflussen und zu steuern (vgl. a.a.O.: 32 ff).

4.1.2 Innere Arbeitsmodelle

Im Laufe des ersten Lebensjahres gibt es viele Situationen, in denen sich Mutter und Säugling voneinander trennen und später die Nähe zueinander wieder herstellen. Aus diesen Interaktionserlebnissen verinnerlicht das Kind innere Modelle über das Verhalten und den damit verbundenen Affekten von sich selbst und seiner Mutter. Die so genannten „inneren Arbeitsmodelle“ machen das Verhalten der Bezugsperson und des Kindes in Bindungssituationen vorhersagbar (vgl. Brisch 2001: 37). „Wenn ich in Gefahr gerate, weine und meine Bezugsperson als meine emotional sichere Basis - quasi als „Heimathafen“ - aufsuche, wird diese mir zur Verfügung stehen und meine Bindungsbedürfnisse mit einer bestimmten charakteristischen Nähe oder Distanz sowie einem umfassenden Verhaltensrepertoire beantworten“ (ebd.). Für jede Bezugsperson werden vom Kind eigenständige Arbeitsmodelle entwickelt, die zu Beginn noch flexibel sind und sich mit der Zeit festigen.

Bindungsqualitäten, die ein Kind im Kleinkindalter entwickelt, dauern ein Leben lang an. Aber nicht, weil die frühen Erfahrungen, die es (insbesondere) zur Bezugsperson macht, unveränderlich prägend sind, sondern weil die über lange Zeit typischen Verhaltensabläufe und deren Qualitäten im Kern als Verhaltensschemata erhalten bleiben. Bindungen werden also nicht instinktiv aufgebaut, vielmehr ist jeder Mensch mit Anlagen ausgestattet, die durch die Umwelt geformt werden (vgl. Brisch 2001: 33 f).

4.1.3 Konzept der Feinfühligkeit

Das Konzept der Feinfühligkeit wurde von Mary Ainsworth, einer Mitarbeiterin John Bowlbys, erstellt. Es zeigt auf, dass feinfühliges Pflegeverhalten für die Bindungsqualität von großer Bedeutung ist (vgl. Brisch 2001: 35).

„Feinfühligkeit ist die Fähigkeit des Erwachsenen, die Signale und Kommunikationen, die das Kind äußert, richtig wahrzunehmen und zu interpretieren und schließlich auf sie angemessen und prompt zu reagieren“ (ebd.).

Die Bindungsperson muss, um Signale des Kindes wahrnehmen zu können, häufig verfügbar sein und eine niedrige Schwelle hinsichtlich kindlicher Äußerungen haben. Die Interpretation der Signale darf nicht verzerrt werden, das heißt, der Wunsch nach Nähe darf nicht mit Nahrung und Weinen nicht mit Schimpfen beantwortet werden. Das Baby darf weder überreizt noch isoliert werden, seine Wünsche müssen anerkannt werden, auch dann, wenn sie nicht erfüllbar sind (zum Beispiel wenn Gefahr besteht). Reaktionen auf das Kind müssen prompt geschehen, insbesondere dann, wenn das Kind weint. (vgl. a.a.O.: 35 f).

Neuere Forschungen haben das Konzept der Feinfühligkeit um die Bedeutung der Sprache ergänzt. Eine sichere Bindungsentwicklung entsteht dann, wenn die Mutter emotionale Zustände des Säuglings angemessen verbalisieren kann. Das bedeutet, dass Kinder, auch wenn sie Inhalte von Sprache entwicklungsbedingt noch nicht verstehen, Feinfühligkeit nicht nur auf der Verhaltensebene wahrnehmen, sondern auch da, wo die Mutter auf ihren emotionalen Zustand durch einfühlsame Äußerungen eingeht. Zu Beginn ist
nicht der Inhalt entscheidend, sondern vielmehr Tonfall, Melodie, Rhythmus und Lautstärke der Sprache. Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass eine sichere Bindungsentwicklung die Fähigkeit steigert, in empathischer Weise über sich selbst, andere und die Welt nachzudenken und nachzuspüren (vgl. Brisch 2006: 15).

4.2 Die „Fremde Situation“ - Konzept der kindlichen Bindungsqualität

Um die kindliche Bindungsqualität zu bestimmen, entwickelten M. Ainsworth u.a. die so genannte „Fremde Situation“. Dieses standardisierte Testverfahren wird weltweit in verschiedensten Gesellschaftsformen angewandt und gilt als anerkannt und seriös. Es wird zwischen dem 12. und 18. Lebensmonat in einem unbekannten Spielzimmer durchgeführt. In einer festgelegten Abfolge von Episoden, an der die Mutter, ihr Kind und eine fremde Person beteiligt sind, trennt sich die Mutter zweimal von ihrem Kind und kehrt nach einigen Minuten zurück (vgl. Brisch 2001: 44 f).

Aus der „Fremden Situation“ heraus konnten drei typische Verhaltensmuster beobachtet werden (vgl. Dornes 2000: 72): „Es gibt Kinder, die Zeichen von Kummer zeigen, wenn die Mutter den Raum verlässt. Sie unterbrechen ihr Spiel und suchen gelegentlich aktiv nach ihr. Von der Fremden lassen sie sich nur ungern trösten, aber manchmal zur Neuaufnahme des Spiels überreden. Wenn die Mutter zurückkommt, begrüßen sie sie freudig, suchen offen ihre Nähe und beginnen nach kurzer Zeit wieder zu spielen. Diese Kinder sind sicher gebunden“ (Dornes 2000: 72). Eine sichere Bindung entwickeln Kinder, deren Mütter feinfühlig (siehe Konzept der Feinfühligkeit) auf sie eingehen (vgl. Jacobvitz 2001: 128).

„Eine zweite Gruppe von Kindern ignoriert den Weggang der Mutter. Sie setzen ihr Spiel fort, wie wenn nichts geschehen wäre, und spielen mit der Fremden oft lebhafter als mit der Mutter. Auch die Rückkehr der Mutter wird ignoriert. Die Kinder vermeiden den Blickkontakt, begrüßen sie nicht oder nur flüchtig und suchen kaum ihre Nähe. Sie wirken ruhig, aber physiologische Messungen zeigen, dass sie stark unter Stress stehen. Ainsworth u.a. nennen sie unsicher-vermeidend gebundene Kinder“ (Dornes 2000: 72). Ein vermeidendes Verhalten entsteht in der Regel, wenn Mütter engen Körperkontakt ablehnen und dem Wunsch nach Trost keine Beachtung schenken. Vermeidung ist für die Kinder vermutlich eine Strategie, um ihren Schutz zu erhöhen. Denn aus Erfahrung wissen sie, dass sich die Bezugsperson insbesondere dann zurückzieht, wenn sie zu viel Nähe und Kummer zeigen (vgl. Jacobvitz 2001: 128).

„Eine dritte Gruppe, die unsicher-ambivalent Gebundenen, wird sehr unruhig, wenn die Mutter den Raum verlässt. Sie lassen sie nur ungern gehen und sich von der Fremden nicht recht trösten, begrüßen die Mutter bei der Rückkehr zwar erleichtert und suchen ihre Nähe, sind aber hin- und hergerissen zwischen Freude und Verärgerung. Sie beruhigen sich kaum, weisen Spielzeug zurück, klammern sich an die Mutter, werden durch den Kontakt aber nicht wirklich beruhigt und wollen im nächsten Moment wieder losgelassen werden. Es herrscht eine unzufriedene, quengelige Grundstimmung. Bei manchen ist sie eher ärgerlich-aggressiv, bei anderen stärker passiv getönt“ (Dornes 2000: 72 f). Unsicher-ambivalent verhalten sich Kinder, deren Eltern unberechenbar und inkonsequent handeln und von denen sie häufig in ihren Aktivitäten unterbrochen werden. Die Kinder sind in Stresssituationen, auch in milden, sehr nah bei der Mutter, umklammern sie oder zerren an ihr, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass diese bei Gefahr beschützend handelt (vgl. Jacobvitz 2001: 128).

Da viele Kinder nur schwer in eine der drei Kategorien einzuordnen waren, entwickelten Mains u.a. die Gruppe der desorganisiert/desorientiert gebundenen. Kinder, die unter diese Zuordnung fallen, nähern sich während der „Fremden Situation“ zwar ihrer Mutter (wie sicher gebundene), drehen gleichzeitig aber ihren Kopf zur Seite (wie unsicher-vermeidende) oder sie zeigen einerseits offenen, unberuhigbaren Kummer (wie unsicher-vermeidende), andererseits extreme Vermeidung, wieder andere benehmen sich während einer Episode wie sicher gebundene Kinder, während einer anderen hingegen wie unsicher-vermeidende (Dornes 2000: 73). Schließlich gibt es diejenigen, die wie gelähmt reagieren, was sich darin äußert, dass ihr Gesichtsausdruck für über 30 Sekunden benommen ist, sie sich im Kreis drehen und/oder sich auf den Boden fallen lassen, wenn sie sich an die Mutter wenden, um getröstet zu werden (vgl. Jacobvitz 2001: 129).

Die drei ersten Bindungsmuster zeigen, dass sich Kinder an das elterliche Verhalten anpassen können, auch wenn dieses nicht optimal ist, und dass sie Strategien für die Interaktion und die Maximierung von Schutz entwickeln (vgl. a.a.O.: 128).

[...]

Final del extracto de 92 páginas

Detalles

Título
Innerfamiliäre Gewalt gegenüber Kindern
Universidad
University of Kassel
Calificación
2,0
Autores
Año
2010
Páginas
92
No. de catálogo
V157155
ISBN (Ebook)
9783640701766
ISBN (Libro)
9783640700691
Tamaño de fichero
939 KB
Idioma
Alemán
Notas
Autoren: Dennis Beker und Hannah Pangerl
Palabras clave
Innerfamiliäre, Gewalt, Kindern
Citar trabajo
Dennis Becker (Autor)Hannah Pangerl (Autor), 2010, Innerfamiliäre Gewalt gegenüber Kindern, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157155

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