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Verbot der Marktpreismanipulation

Bank- und Kapitalmarktrecht

Titre: Verbot der Marktpreismanipulation

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2010 , 37 Pages , Note: 2,3

Autor:in: Danijel Lazar (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit commercial, Droit des sociétés, Droit des cartels, Droit des affaires
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1. Teil: Einleitung

Es sollte eine der größten Akquisitionen der deutschen Geschichte werden - doch am Ende scheiterte der Versuch der Porsche Auto-mobil Holding SE den größten deutschen Automobilbauer, die Volkswagen AG, zu übernehmen. Infolgedessen kam es vermehrt zu Klagen von Fondsgesellschaften und andere Klägern, die Por-sche Kurs- und Marktpreismanipulation1 i. S. d. § 20a WpHG vor-warfen.2 Ähnlich erging es dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der IKB Stefan Ortseifen. Er wurde aufgrund des Vorwurfs der Täuschung der Anleger und somit der Marktpreismanipulation vom Düsseldorfer Landgericht in einer vorläufigen Entscheidung zu einer Strafe verurteilt.3
Diese beiden Beispiele zeigen, dass der Tatbestand der Markt-preismanipulation keineswegs ein Schattendasein fristet, sondern hochaktuell ist.4 Einen weiteren Beleg hierfür liefert der BaFin-Jahresbericht 2009, demzufolge die BaFin im Jahr 2009 150 Unter-suchungen wegen des Verdachts der Marktpreismanipulation ein-leitete.5 Im Jahr 2008 waren es nur 77 und im Jahr 2007 gar nur 61 waren.6

2. Teil: Historische Entwicklung, grundlegende Definitionen und Abgrenzung der Begrifflichkeiten
A. Historische Entwicklung
Das Verbot der Marktpreismanipulation gilt in Deutschland seit dem Jahre 1884. Seitdem hat es eine Reihe an Veränderungen er-fahren. Damals war es noch in Form des Art. 249d ADHGB gere-gelt, durch den die betrügerische Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe gestellt wurde.7 Im Jahre 1896 wurde die Norm verall-gemeinert und als § 75 Abs. 1 in das BörsG aufgenommen.8 Im Laufe der Zeit wurde die Vorschrift mehrfach modifiziert und kon-kretisiert – blieb jedoch bis zum 21. Juni 2002 als § 88 BörsG (im Folgenden: § 88 BörsG a. F.) in ihren wesentlichen Zügen unver-ändert erhalten.9 Die Anwendung dieser Regelung bereitete in der Praxis allerdings aufgrund der schwer nachzuweisenden Absicht der Preisbeeinflussung und des Charakters des Straftatbestandes sowie der damit einhergehenden engen Auslegung Schwierigkei-ten, so dass sie zu keiner Zeit eine praktische Relevanz entfaltete.10 Auf Grund dessen sowie aufgrund der zunehmenden Internationali-sierung des Wertpapiergeschäfts und der Wertpapiermärkte hob der deutsche Gesetzgeber diese Regelung mit Wirkung vom 1. Juli 2002 auf und gestaltete sie wiederum neu.11

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Teil: Einleitung

2. Teil: Historische Entwicklung, grundlegende Definitionen und Abgrenzung der Begrifflichkeiten

A. Historische Entwicklung

B. Grundlegende Definitionen und Abgrenzung der Begrifflichkeiten

3. Teil: Das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation gem. 20a WpHG

A. Schutzzweck der Norm

B. Anwendungsbereich der Norm

I. Personeller Anwendungsbereich

II. Sachlicher Anwendungsbereich

III. Räumlicher Anwendungsbereich

C. Verbotstatbestände

I. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG

1. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 WpHG

a) Allgemeines

b) Objektiver Tatbestand

aa) Angaben machen

bb) Unrichtig oder irreführend

cc) Berichtigungspflichten

dd) Bewertungserhebliche Umstände

ee) Eignung zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis

c) Subjektiver Tatbestand

d) Fallbeispiel

2. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 2 WpHG

a) Allgemeines

b) Objektiver Tatbestand

aa) Verschweigen

bb) Entgegen bestehender Rechtsvorschriften

c) Fallbeispiel

II. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG

1. Allgemeines

2. Objektiver Tatbestand

a) Vornahme von Geschäften oder Erteilung von Kauf- oder Verkaufsaufträgen

b) Irreführungs- oder Preismanipulationseignung

3. Subjektiver Tatbestand

4. Fallbeispiel

III. § 20a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 WpHG

1. Allgemeines

2. Objektiver Tatbestand

a) Sonstige Täuschungshandlung

b) Vornehmen

3. Subjektiver Tatbestand

4. Fallbeispiel

D. Ausschlusstatbestände

I. § 20a Abs. 2 WpHG

1. Allgemeines

2. Zulässige Marktpraxis

3. Legitime Gründe

II. § 20a Abs. 3, Abs. 5 S. 1 Nr. 4 WpHG

1. Allgemeines

2. Rückkaufprogramme

3. Kursstabilisierungsmaßnahmen

III. § 20a Abs. 6 WpHG

E. Sanktionen

I. Ordnungswidrigkeitsrechtliche Sanktionen

II. Strafrechtliche Sanktionen

III. Zivilrechtliche Sanktionen

4. Teil: Thesen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation gemäß § 20a WpHG im deutschen Kapitalmarktrecht. Ziel ist es, die Tatbestände, deren Anwendungsbereiche sowie die verschiedenen Manipulationsformen und deren Sanktionierung wissenschaftlich zu analysieren und kritisch zu hinterfragen.

  • Historische Entwicklung und rechtliche Einordnung des Verbots der Marktpreismanipulation.
  • Detaillierte Analyse der Verbotstatbestände gemäß § 20a WpHG.
  • Abgrenzung zu Insidergeschäften und zulässigen Spekulationen.
  • Untersuchung von Ausschlussstatbeständen wie Safe-Harbour-Regelungen.
  • Sanktionen bei Verstößen und aktuelle Herausforderungen in der Regulierung.

Auszug aus dem Buch

A. Historische Entwicklung

Das Verbot der Marktpreismanipulation gilt in Deutschland seit dem Jahre 1884. Seitdem hat es eine Reihe an Veränderungen erfahren. Damals war es noch in Form des Art. 249d ADHGB geregelt, durch den die betrügerische Beeinflussung von Börsenkursen unter Strafe gestellt wurde. Im Jahre 1896 wurde die Norm verallgemeinert und als § 75 Abs. 1 in das BörsG aufgenommen. Im Laufe der Zeit wurde die Vorschrift mehrfach modifiziert und konkretisiert – blieb jedoch bis zum 21. Juni 2002 als § 88 BörsG (im Folgenden: § 88 BörsG a. F.) in ihren wesentlichen Zügen unverändert erhalten. Die Anwendung dieser Regelung bereitete in der Praxis allerdings aufgrund der schwer nachzuweisenden Absicht der Preisbeeinflussung und des Charakters des Straftatbestandes sowie der damit einhergehenden engen Auslegung Schwierigkeiten, so dass sie zu keiner Zeit eine praktische Relevanz entfaltete.

Auf Grund dessen sowie aufgrund der zunehmenden Internationalisierung des Wertpapiergeschäfts und der Wertpapiermärkte hob der deutsche Gesetzgeber diese Regelung mit Wirkung vom 1. Juli 2002 auf und gestaltete sie wiederum neu. An diesem Tag trat das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz – 4. FMFG) in Kraft, durch dass das Verbot der Marktpreismanipulation in § 20a WpHG verankert wurde. Im Gegensatz zu § 88 BörsG a. F., der als Strafnorm ausgestaltet war, war § 20a WpHG als öffentlich-rechtliches Verbot ausgestaltet, so dass Verstöße sowohl als Straftat als auch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden konnten.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Teil: Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Relevanz des Verbots der Marktpreismanipulation anhand prominenter Fallbeispiele wie der Porsche-Volkswagen-Akquisition.

2. Teil: Historische Entwicklung, grundlegende Definitionen und Abgrenzung der Begrifflichkeiten: Dieser Teil zeichnet die Entwicklung des Verbots seit 1884 nach und grenzt den Begriff der Marktpreismanipulation von Insidergeschäften und Spekulation ab.

3. Teil: Das Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation gem. 20a WpHG: Das Hauptkapitel analysiert den Schutzzweck, die Anwendungsbereiche, die einzelnen Verbotstatbestände sowie die Ausschlussgründe und Sanktionsmöglichkeiten des § 20a WpHG.

4. Teil: Thesen: Abschließend werden die Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst und kritische Fragen zur Effektivität der aktuellen Regulierung aufgeworfen.

Schlüsselwörter

Marktpreismanipulation, WpHG, § 20a, Kapitalmarktrecht, Insidergeschäft, Börsenkurs, BaFin, Kursstabilisierung, Rückkaufprogramme, Anlegerschutz, Sanktionen, Wertpapierhandel, Marktmissbrauch, Gesetzgebung, Finanzmarktförderungsgesetz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit dem rechtlichen Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation nach § 20a WpHG in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die Schwerpunkte liegen auf der historischen Entwicklung der Norm, der systematischen Analyse der Tatbestände, der Abgrenzung zu anderen Delikten und den rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?

Ziel ist es, die Komplexität und Auslegung des § 20a WpHG wissenschaftlich aufzuarbeiten und die praktische Anwendung sowie die Grenzen des Verbots darzustellen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf der Analyse von Gesetzesgrundlagen, Literatur und einschlägiger Rechtsprechung basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der Tatbestandsmerkmale, die Erläuterung der Ausschlussstatbestände (Safe-Harbour) sowie die Darstellung der ordnungswidrigkeitsrechtlichen, strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?

Zentrale Begriffe sind Marktpreismanipulation, WpHG, Insidergeschäft, Anlegerschutz, BaFin und Kursstabilisierung.

Wie unterscheidet sich eine erlaubte Spekulation von einer verbotenen Marktmanipulation?

Ein Spekulant nutzt vorhandene Preisänderungen ohne Insiderwissen aus, während eine verbotene Manipulation gezielt auf eine unzulässige Kursbeeinflussung durch Täuschung oder falsche Signale abzielt.

Welche Rolle spielen Rückkaufprogramme bei der Marktmanipulation?

Rückkaufprogramme können unter bestimmten Voraussetzungen (Safe-Harbour-Regelungen) als zulässig eingestuft werden, sofern sie den regulatorischen Anforderungen der entsprechenden EU-Verordnungen entsprechen.

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Résumé des informations

Titre
Verbot der Marktpreismanipulation
Sous-titre
Bank- und Kapitalmarktrecht
Université
University of Siegen  (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht )
Cours
Seminar Bank- und kapitalmarktrecht
Note
2,3
Auteur
Danijel Lazar (Auteur)
Année de publication
2010
Pages
37
N° de catalogue
V157871
ISBN (ebook)
9783640713677
ISBN (Livre)
9783640713776
Langue
allemand
mots-clé
Verbot Marktpreismanipulation Bank- Kapitalmarktrecht
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Danijel Lazar (Auteur), 2010, Verbot der Marktpreismanipulation , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/157871
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Extrait de  37  pages
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