Auswirkungen des demographischen Wandels auf das umlagefinanzierte Rentensystem


Mémoire (de fin d'études), 2010

81 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Themenabgrenzung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit

2 Demographischer Wandel
2.1 Definition
2.2 Entwicklung der Weltbevölkerung
2.3 Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland
2.3.1 Alterung von unten
2.3.2 Alterung von oben
2.3.3 Migration
2.4 Prognosen der Bevölkerungsentwicklung für Deutschland

3 Systeme der Alterssicherung
3.1 Grundlegende Verfahren
3.2 Historie der Rentenversicherung in der BRD
3.3 Das Umlageverfahren
3.3.1 Der Generationenvertrag
3.3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen der GRV
3.3.3 Berechnung des Rentenbeitrags
3.3.4 Berechnung der gesetzlichen Rente
3.4 Reformen bezüglich des demographischen Wandels
3.4.1 Die Riester Rente
3.4.2 Das Altersgrenzenanpassungsgesetz
3.4.3 Der Nachhaltigkeitsfaktor

4 Auswirkungen des demographischen Wandels auf das Rentensystem
4.1 Auswirkungen auf die Finanzierung
4.2 Auswirkungen auf die Rendite im Umlageverfahren
4.2.1 Das Grundmodell überlappender Generationen
4.2.2 Modellierung des Umlageverfahrens
4.2.3 Entwicklung der Rendite im Umlageverfahren
4.3 Auswirkungen auf die politische Ökonomie
4.3.1 Das Modell von Browning als Grundlage
4.3.1.1 Verallgemeinerung des Modells
4.3.1.2 Zwischenfazit
4.3.1.3 Mathematische Modellierung
4.3.2 Auswirkungen der Einkommensheterogenität
4.3.2.1 Modelleigenschaften
4.3.2.2 Effekte im politischen Gleichgewicht
4.3.2.3 Zwischenfazit
4.3.3 Steigende Lebenserwartung
4.3.3.1 Modelleigenschaften
4.3.3.2 Effekte im politischen Gleichgewicht
4.3.3.3 Zwischenfazit

5 Die Zukunft des Rentensystems
5.1 Reformen im Umlageverfahren
5.2 Reform durch Systemwechsel

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Internetquellenverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Weltbevölkerungsentwicklung 1950-2050

Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland 1950-2050

Abb. 3: Entwicklung des Altenquotienten in Deutschland von 1950- 2050

Abb. 4: Bevölkerungsstruktur in Deutschland von 1910 bis 2060

Abb. 5: Anteile an der Alterssicherung

Abb. 6: Entwicklung der Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung

Abb. 7: Entwicklung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung

Abb. 8: Entwicklung der Rendite im Umlageverfahren bis 2040

Abb. 9: Die präferierten Steuersätze der Arbeiter

Abb. 10: Das nachhaltige politische Gleichgewicht

Abb. 11: Präferierte Steuersätze bei

Abb. 12: Entwicklung der Lebenserwartung in der BRD

Abb. 13: Kritische Präferenzen und Präferenzen des Medianwählers

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Rendite eines Standartrentners bei einem Renteneintritt in 2004.

Tabelle 2: Ein- und Auszahlungen im Rentensystem nach Browning

Tabelle 3: Ein- und Auszahlungen in das Rentensystem für Generation D

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Themenabgrenzung und Zielsetzung

Durch die Rentenreform von 1957 wurde in Deutschland das umlagefinanzierte Rentensystem eingeführt. Der Grundgedanke dieses Systems besteht darin, dass die erwerbsfähige Bevölkerung für die Rentenansprüche des nicht mehr berufstätigen Bevölkerungsanteils aufkommt. Die Funktion bzw. Ausgestaltung dieses Rentensystems wird somit unmittelbar durch die Bevölkerungsstruktur determiniert. Nicht nur die von Konrad Adenauer im Zuge dieser Reform getroffene Aussage: „Kinder haben die Leute immer“, verdeutlicht, dass an einer für das System erforderlichen Mindestgeburtenrate keinerlei Zweifel gehegt wurden. Aus heutiger Sicht kann diese Einschätzung aufgrund der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung nicht mehr aufrechterhalten werden, so dass die Funktionsfähigkeit des umlagefinanzierten Rentensystems zwangsläufig in Frage gestellt werden muss.

In der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts wird sich in nahezu allen industrialisierten Staaten der Welt ein nie da gewesener demographischer Wandel vollziehen. Diese Entwicklung wird insbesondere auch in Deutschland zu beobachten sein. „Deutschland vergreist wegen seiner Kinderarmut schneller und nachhaltiger als fast alle anderen Länder.“1 Noch nie gab es in der jüngeren deutschen Geschichte eine Situation, in der die Bevölkerung gleichzeitig schrumpfte und alterte.2 Die gleichbleibend niedrigen Geburtenraten werden in Verbindung mit der steigenden Lebenserwartung zu einer strukturellen Verschiebung der Altersstruktur führen. Diese demographische Entwicklung wird verschiedenste Lebensbereiche unserer Gesellschaft beeinflussen. Einer dieser Bereiche wird das Alterssicherungssystem sein.

Im Kontext dieser Arbeit wird der Fokus ausschließlich auf das Deutsche Rentensystem gelegt. Die Verschiebung in der Altersstruktur wird für dieses mit einer erheblichen Belastung einhergehen. Durch den demographischen Wandel werden in Zukunft immer weniger Beitragszahler für immer mehr Leistungsempfänger aufkommen müssen. Neben dem Untersuchungsgegenstand der konkreten Folgen der sich wandelnden Bevölkerungsstruktur ergibt sich die Frage, inwiefern Anpassungsmechanismen innerhalb des Systems den Entwicklungen entgegenwirken könnten und welche zusätzlichen Sicherungsinstrumente in den Vordergrund gerückt werden sollten.

Ziel dieser Arbeit ist es demnach, die Auswirkungen des demographischen Wandels auf das umlagefinanzierte Rentensystem zu analysieren. Dabei werden nicht nur die hauptsächlich in der öffentlichen Diskussion stehenden Finanzierungsprobleme betrachtet, sondern es werden zusätzliche Probleme aufgezeigt, deren Bedeutung nicht so offenkundig ist. Im Anschluss daran werden, basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen, Ansätze zur Reformierung des Rentensystems hergeleitet und diskutiert.

1.2 Aufbau der Arbeit

Die vorliegende Diplomarbeit gliedert sich in insgesamt sechs Kapitel. In Kapitel zwei wird zunächst der demographische Wandel skizziert. Hierzu werden grundlegende Erkenntnisse im Bezug auf die Weltbevölkerung und die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland beschrieben und anschließend Zukunftsszenarien bzw. Prognosen für die nächsten Jahrzehnte durchgespielt und skizziert.

Anschließend wird in Kapitel drei explizit auf das umlagefinanzierte Rentensystem der Bundesrepublik Deutschland (BRD) sowie dessen Entstehung und Grundlage eingegangen. Desweiteren wird gezeigt, in welcher Art und Weise bereits auf den demographischen Wandel durch Reformen im Rentensystem reagiert wurde.

Das Kapitel vier bildet das Kernelement dieser Diplomarbeit. Hier wird das Umlageverfahren erstmals mathematisch modelliert und die verschiedenen Auswirkungen des demographischen Wandels analysiert. Es werden zuerst die allgemeinen zukünftigen Finanzierungsprobleme der Alterssicherung beschrieben, um im Anschluss auf die Entwicklung der Rendite im Umlageverfahren einzugehen. Der Hauptteil dieses Kapitels wird den Auswirkungen der veränderten Altersstruktur auf die politische Ökonomie gewidmet. Hierzu werden verschiedene modelltheoretische Wahlmodelle erläutert und analysiert.

Bevor in Kapitel sechs die wesentlichen Ergebnisse nochmals zusammengefasst werden und ein abschließendes Fazit gezogen wird, werden in Kapitel fünf Reformvorschläge für die Zukunft diskutiert. Dabei werden zwei Alternativen durchgespielt und beurteilt. Zum einen wird gezeigt, welche Möglichkeiten es gibt das Umlageverfahren so an den demographischen Wandel anzupassen, dass das System zukunftsfähig ist. Zum anderen werden vollständige Systemwechsel in Betracht gezogen, die momentan in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

2 Demographischer Wandel

2.1 Definition

Der Begriff Demographie stammt ursprünglich aus dem Griechischen und setzt sich aus den Worten „demos - das Volk“ und „graphe - die Schrift, Beschreibung“ zusammen.3 Sie umfasst die Beschreibung von Zustand und Veränderung der Bevölkerungszahlen und deren Zusammensetzung mit Hilfe von Bevölkerungsstatistiken. Die hierbei wichtigsten zu betrachtenden Größen sind die Lebenserwartung bzw. Sterblichkeit (Mortalität), die Geburtenzahlen (Fertilität) und das Wanderungsverhalten (Migration). Wenn von einem demographischen Wandel gesprochen wird, so betrachtet man die Veränderung von Kennzahlen über einen längeren Zeitraum. Hierbei kann es sich um eine Umkehr des generativen Verhaltens oder auch um eine Veränderung der Zahlen zur Sterblichkeit einer Bevölkerung handeln.4

2.2 Entwicklung der Weltbevölkerung

Vor 250 Jahren setzte ein Prozess der demographischen Veränderung ein, charakterisiert durch hohe Fertilität und sinkende Sterblichkeit. Die Folge dieses globalen Phänomens war ein bisher nie da gewesenes Wachstum der Weltbevölkerung. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Bevölkerung der Erde auf eine Milliarde Menschen angewachsen. Es vergingen aber nur zwei weitere Jahrhunderte, um von der ersten Milliarde im Jahr 1804 auf sechs Milliarden im Jahr 1999 zu wachsen. Der Hauptteil dieser Entwicklung fand im 20. Jahrhundert statt.5 Dieses Wachstum der Bevölkerung ging mit einer Verjüngung der Gesellschaft einher. Durch den medizinischen Fortschritt sank die Zahl der Todesfälle im Kindesalter. Während 1871 noch ca. 25% der lebendgeborenen Kinder im ersten Lebensjahr starben, waren es 1950 nur noch 6%.6 So erhielten jüngere Altersgruppen mehr Gewicht und die Bevölkerung wurde tendenziell jünger.

In den 1960er Jahren trat dann eine Wende ein. Hatte die globale Bevölkerungswachstumsrate zu diesem Zeitpunkt mit 2,1% ihren Höhepunkt erreicht, ging sie nun auf 1,15% zurück. Das Durchschnittsalter der Weltbevölkerung stieg im Zeitraum von 1950-2000 von 23,6 Jahren auf 26,5 Jahre an. Bis 2050 könnte das Medianalter bis auf 36,2 Jahre steigen.7 Auch die absoluten Wachstumszahlen gingen seit Ende der 1980er Jahre von damals 87 Millionen Menschen auf 79 Millionen im Jahr 2009 zurück.8 Dennoch wird die Zahl der Weltbevölkerung weiter steigen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Weltbevölkerungsentwicklung 1950-2050.

Quelle: Eigene Darstellung mit den Daten der UNO Bevölkerungsanalyse (Mittlere Variante).

Der überwiegende Teil des Bevölkerungswachstums findet momentan in den Entwicklungsländern bzw. in den wenig entwickelten und ärmeren Staaten der Welt statt. Das liegt daran, dass die Menschen in diesen Regionen schlechter aufgeklärt und die notwendigen finanziellen Mittel für Verhütung nicht vorhanden sind. Außerdem ist es traditionsbedingt üblich, in großen Familien zu leben und viele Kinder zu haben. Zur Zeit leben knapp 6,9 Milliarden Menschen auf der Erde.9 Die Weltbevölkerung wird laut UNO bis zum Jahr 2050 auf ca. 9,1 Milliarden Menschen ansteigen.

2.3 Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland

2.3.1 Alterung von unten

Von einer „Alterung von unten“ wird gesprochen, wenn man die Entwicklung der Geburtenraten betrachtet. In Deutschland übersteigt die Sterbeziffer seit den 1970er Jahren die Geburtenrate.10 Das bedeutet, dass in Deutschland, wie in den meisten industrialisierten Staaten, die Einwohnerzahl im Gegensatz zur Weltbevölkerung sinkt (siehe Abbildung 1).11 Diese Entwicklung resultiert in erster Linie aus rückläufigen Geburtenzahlen. Der Rückgang der Fertilität auf ein Niveau unter dem Generationen- ersatz führt zu kleiner werdenden Geburtenjahrgängen und daraus resultierend zu einem kleiner werdenden Anteil der jungen Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung.12 Damit bekommen die älteren Altersgruppen mehr Gewicht und die Bevölkerung altert insgesamt.

Die Abnahme der Fertilität hatte ihren Anfang schon im 19. bzw. 20. Jahrhundert. Der Rückgang der Geburtenzahlen war in erster Linie auf Veränderungen in der Bereitschaft zum Elternsein, einer geringeren Säuglings- und Kindersterblichkeit, Verbreitung von Verhütungsmitteln und der zunehmenden Diskrepanz zwischen dem Ideal Elternschaft und den gesellschaftlichen Möglichkeiten zurückzuführen.13 Die heute bestehende kontinuierliche Abnahme der Geburtenzahlen basiert sowohl auf der sinkenden Anzahl potentieller Eltern, als auch der Geburten je Frau.

2.3.2 Alterung von oben

Neben der im vorherigen Kapitel beschriebenen zu niedrigen Fertilität ist das zweite bedeutende Phänomen des demographischen Wandels die steigende Lebenserwartung, die sogenannte „Alterung von oben“. Wenn man in Deutschland die vergangene Entwicklung betrachtet, so ist seit 130 Jahren ein kontinuierlicher Rückgang der Sterbeziffer respektive ein stetiger Anstieg der Lebenserwartung zu beobachten.14 Einige Studien belegen, dass im letzten Jahrhundert die Lebenserwartung pro Jahr fast gleichmäßig um 0,25 Jahre gestiegen ist.15 Diese Entwicklung resultiert in erster Linie aus Fortschritten in der medizinischen Versorgung, der Hygiene, der Ernährung, besseren Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie gestiegenem Wohlstand. Durch eine rationale Gesundheits- und rigorose Seuchenpolitik und durch die großen Fortschritte der Medizin wird die Mortalität in ein immer höher werdendes Alter zurückgedrängt.16 Heute sterben in Deutschland nur noch 0.5% der lebendgeborenen Kinder im ersten Lebensjahr. Im Vergleich dazu waren es vor 50 Jahren noch ca. 6%. Obwohl die Lebenserwartung noch immer stark an die soziale Schicht gekoppelt ist, steigt diese für alle Schichten der Gesellschaft an. Des Weiteren verändert sich der bio-demographische Lebenszyklus der Frau. Phasen wie „Jugend“ oder „Reproduktion“ verkürzen sich, wohingegen sich andere wie die „kinderlose Zeit“ oder die „nachelterliche Lebensphase“ verlängern. Nicht zuletzt steigt die Lebenserwartung auch durch die rapide und massive Urbanisierung. In der Regel stehen Stadtbewohnern bessere Bildungsmöglichkeiten, eine größere Vielfalt von Lebensstielen sowie eine bessere medizinische und psychologische Versorgung zur Verfügung.17

2.3.3 Migration

Nachdem in den vorangegangenen beiden Kapiteln die biologischen Faktoren des demographischen Wandels skizziert wurden, soll es nun um die Migration gehen, die durch die politischen, wirtschaftlichen, demographischen und ökologischen Rahmenbedingungen im Ziel- und Herkunftsland der Immigranten beeinflusst wird.18 Hierbei betrachtet man in Bezug auf die Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur den Wanderungssaldo bzw. die Nettozuwanderung. Der Wanderungssaldo setzt sich zusammen aus der Differenz zwischen Zu- und Auswanderungen über die Landesgrenze. Durch variierende wirtschaftliche und politische Gegebenheiten schwankte der Wanderungssaldo in Deutschland in den letzten 50 Jahren zwischen - 200.000 und 800.000 Personen pro Jahr.19 Nach dem zweiten Weltkrieg herrschte ein Arbeitskräftemangel in Deutschland. In Folge dessen gab es ein Anwerben ausländischer Arbeitskräfte in den 50er und 60er Jahren. Die logische Konsequenz war, dass in den 70er Jahren die Familien der Gastarbeiter nach Deutschland folgten, was wiederum den Wanderungssaldo beeinflusste.20 In den 80er und 90er Jahren kam es dann zu politisch motivierten Zuwanderungen aus Osteuropa, den Sowjetischen Nachfolgestaaten sowie von Asylsuchenden und Bürgerkriegsflüchtlingen. Seit 1993 ging der Wanderungssaldo dann aufgrund des restriktiven Asylverfahrensgesetzes wieder zurück.21 In Deutschland erfolgen die Einwanderungen größten Teils im jungen Alter und die Abwanderung im fortgeschrittenen Alter. Dennoch ist sich die fachdemographische Forschung einig, dass Zuwanderung den Mangel an Kindern und somit das demographische Problem nicht lösen kann, da keine Kinder Zuwandern.22 Wenn man die demographische Entwicklung in der BRD betrachtet, so müssen die Zuwanderer heute fünf Jahre alt sein, um in 20 Jahren dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Auch der Kinderreichtum der Zuwanderer reicht nicht aus um den Kindermangel in Deutschland auszugleichen, da sie zum einen nur eine Minderheit darstellen und zum anderen ihre Fertilität dem Zielland anpassen. Außerdem werden die Zuwanderer im Verlauf auch älter, was das demographische Problem nur aufschiebt. Man kann also festhalten, dass die Migration mittelfristig die demographische Alterung nur abschwächt und langfristig keine Problemlösung darstellt.

2.4 Prognosen der Bevölkerungsentwicklung für Deutschland

Nachdem in den vorherigen Kapiteln, die Einflüsse auf die Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur betrachtet wurden, soll es in diesem Kapitel darum gehen die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzenten zu skizzieren. Die ersten Folgen der sinkenden Geburtenraten und der höheren Lebenserwartung werden sich schon in naher Zukunft bemerkbar machen. Um die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung analysieren zu können, sind Prognosen über einen Zeitraum von mehr als 40 Jahren notwendig.23 Solche Prognosen sind immer mit Unsicherheit verbunden. Bevölkerungsprognosen sind allerdings tendenziell genauer als bspw. Wirtschaftsprognosen, da z.B. die zukünftige Rentnergeneration heute schon geboren ist. In dieser Arbeit werden hinsichtlich der demographischen Entwicklung hauptsächlich die Ergebnisse der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Bundesamtes verwendet.24 Die Statistiker des Bundesamtes betrachteten bei diesen Prognosen unterschiedliche Szenarien. Dabei beruhen die Vorausberechnungen auf Annahmen über die Geburtenhäufigkeit, den Anstieg der Lebenserwartung und den Wanderungssaldo. Aus diesen Annahmen resultieren verschiedene Varianten, woraus optimistischste und die pessimistischste Prognosen folgen.25 In dieser Arbeit wird ein mittleres Szenario betrachtet. Das heißt, es wird von einer kontinuierlichen Geburtenrate von 1,4 Kindern je Frau, einem Anstieg der Lebenserwartung bei Männern von 7,8- und bei den Frauen von 6,8 Jahren sowie einem Wanderungssaldo von 200.000 Menschen bis 2060 ausgegangen.

Als erstes wird im Folgenden die Entwicklung der Geburten in Deutschland näher betrachtet. Diese werden in Zukunft weiter zurück gehen. Die niedrige Geburten- häufigkeit führt dazu, dass die Anzahl potentieller Mütter immer kleiner wird. Die derzeit geborenen Mädchenjahrgänge sind zahlenmäßig bereits deutlich kleiner als die ihrer Mütter. Kommen diese wiederum ins gebärfähige Alter und bekommen auch weniger als 2,1 Kinder, wird die künftige Kinderzahl weiter sinken, da es weniger potentielle Mütter gibt. Hinzu kommt, dass immer mehr Frauen erst im späteren Alter Mütter werden. Dies führt zwar zu einem Anstieg der Geburtenhäufigkeit der über 30-Jährigen, kann aber den Rückgang der Geburten in jüngeren Altersjahrgängen nicht kompensieren. Das statistische Bundesamt betrachtet in seiner Prognose zu den Geburtenzahlen drei verschiedene Szenarien, allerdings wird in keiner dieser Prognosen bis 2060 nur annähernd der Reproduktionsfaktor von 2,1 Kindern je Frau erreicht. Im Hinblick auf die bisherige Entwicklung in Deutschland und die Lebenserwartungen in anderen industrialisierten Staaten der Welt wird angenommen, dass die im Gegensatz zu früheren Generationen verbesserten Lebensumstände zu einem weiteren Anstieg der Lebenserwartungen führt. Das statistische Bundesamt geht in der Vorausberechnung davon aus, dass die Lebenserwartung von Neugeborenen von 2008 bis 2060 bei Männern um 7,8 Jahre und bei Frauen um 6,8 Jahre steigen wird.26 Das bedeutet, dass Männer 2060 eine durchschnittliche Lebenserwartung von knapp 85,0 Jahren und Frauen von knapp 89,2 Jahren haben werden. In Zukunft wird die absolute Zahl der Sterbefälle trotz der steigenden Lebenserwartungen steigen, da die Geburtenstarken Jahrgänge ein hohes Lebensalter erreichen.

Auch die Gesamtzahl der Bevölkerung in Deutschland wird sich verändern. Während es bei der letzten Zählung im Juli 2008 noch 82,1 Millionen Einwohner in Deutschland gab, wird diese Zahl bis 2060 auf 65 bis 70 Millionen sinken (siehe Abbildung 2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung in Deutschland 1950-2050.

Quelle: Eigene Darstellung mit den Daten des statistischen Bundesamtes.27

Für die Ergebnisse dieser Arbeit wesentlich bedeutender ist die Verschiebung der Altersstruktur, da das Verhältnis zwischen arbeitender Bevölkerung und Rentnern unmittelbar mit Einflüssen auf das umlagefinanzierte Rentensystem einhergeht. In Europa, das heute schon zu den „bejahrtesten Weltregionen“ zählt, wird sich dieser Trend fortsetzen. Hier könnte die Hälfte der Bevölkerung im Jahr 2050 schon ihren 49 Jahre oder älter sein. Dieser Trend hin zu einer Alterung der Bevölkerung ist aufgrund der niedrigen Geburtenraten der letzten Jahrzehnte nicht mehr aufzuhalten. Zwar steigt das Medianalter auf allen Kontinenten, doch ist zu beobachten, dass der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung in den Industrienationen (Australien, Deutschland, Frankreich, USA, Japan etc.) und Transformationsländern (Bulgarien, Polen, Slowakei etc.) schneller steigt als in den Entwicklungsländern (Indien, Ägypten, Mexico, Simbabwe etc.).2829 Grund hierfür ist das Altern der heute stark besetzten mittleren Jahrgänge. Im Jahr 2008 bestand die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland noch zu 19% aus Kindern und jungen Menschen unter 20 Jahren, zu 61% aus 20- bis unter 65- Jährigen und zu 20% aus Menschen die 65 Jahre und älter waren. Im Jahre 2060 werden 34% der Bevölkerung das

65 Lebensjahr überschritten haben und es wird doppelt soviele 70-Jährige wie Neugeborene geben. Es ist außerdem damit zu rechnen, dass 2060 fast jeder siebte (14%) der Bevölkerung 80 Jahre und älter seien wird. Folgerichtig wird auch, genau wie die Bevölkerung insgesamt, die Anzahl der Personen im Erwerbsalter altern und letztendlich schrumpfen. Heute gehören knapp 50 Millionen Menschen dieser Altersgruppe an. Diese Zahl wird ab dem Jahr 2020 deutlich zurückgehen, so dass in 50 Jahren nur noch 36 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter sein werden (siehe Abbildung 3). Damit geht einher, dass in Zukunft wesentlich mehr Rentner durch immer weniger Arbeiter finanziert werden müssen. Im Jahr 2008 kamen auf 100 Personen im Erwerbsalter 34 Rentenbezieher. Bis zum Ende der 2030er Jahre wird der Altenquotient drastisch um über 80% steigen.30 Auch bei einer Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wird der Altenquotient deutlich höher sein als heute (Siehe Abbildung 3).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Entwicklung des Altenquotienten in Deutschland von 1950- 2050. Quelle: Eigene Darstellung mit Daten des statistischen Bundesamtes.

Diese Veränderung der Bevölkerungsstruktur ist schon seit langem im Gange. Die klassische „Bevölkerungspyramide“, welche strukturell „optimal“ wäre, gibt es nicht mehr. Heute sind die mittleren Jahrgänge besonders stark vertreten, aber auch das wird sich in Zukunft ändern (siehe Abbildung 4).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4: Bevölkerungsstruktur in Deutschland von 1910 bis 2060. Quelle: FR-Online.de (Die Altenrepublik 18.11.2009).

Mit welchen Auswirkungen dieser unumstrittene demographische Wandel auf das umlagefinanzierte Rentensystem einhergehen könnte, wird im Verlauf der Arbeit gezeigt.

3 Systeme der Alterssicherung

3.1 Grundlegende Verfahren

„Deutschland gilt als das Mutterland des Sozialstaates“31 und wird, wenn es in politischen Fragen um den Aufbau sozialer Sicherungssysteme geht, als ein Pionier staatlicher Sozialpolitik betrachtet.32 Unter Sozialpolitik versteht man neben der Alterssicherung auch Maßnahmen bezüglich Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit. Diese Themen bilden zusammen die zentralen Elemente des Sozialstaates.33 In Deutschland setzt sich die Alterssicherung aus dem sogenannten „Drei-Säulen-Modell“ zusammen. Die erste Säule steht symbolisch für die gesetzliche Rente, die zweite für die betriebliche Altersvorsorge und die dritte besteht aus der privaten Vorsorge. Wenn man diese drei Säulen im Verhältnis zueinander betrachtet, so setzte sich bspw. das Einkommen eines Rentners im Jahr 2004 durchschnittlich zu 80% aus der gesetzlichen Rente, zu 5% aus der betrieblichen Altersvorsorge und zu 15% aus privater Vorsorge zusammen.34 Die gesetzliche Rentenversicherung wird zurzeit durch das bereits erwähnte Umlageverfahren finanziert.35 Dies bedeutet, dass die Rentner bzw. die Personen der Bevölkerung die nicht mehr Arbeiten durch die erwerbstätige Bevölkerung finanziert wird. Konstitutives Merkmal ist hierbei, dass die Beiträge respektive Steuern,36 die von der arbeitende Bevölkerung durch den Staat eingesammelt werden, in derselben Periode, an die Jahrgänge weiter gegeben, die sich im Ruhestand befinden. Der Kapitalbestand beträgt somit zu jedem Zeitpunkt null. Allerdings ist eine Rücklage in Höhe von einem halben Monat der durchschnittlichen Aufwendung gesetzlich geregelt.37 Diese sogenannte Schwankungsreserve wird in Anspruch genommen wenn die Ausgaben die Einnahmen überschreiten.

Eine Alternative zu dem Umlageverfahren liefert das Kapitaldeckungsverfahren. Es ist dadurch charakterisiert, dass die Einzahlungen aller Erwerbstätigen jeder Generation während der Erwerbsphase in einem Kapitalbestand akkumuliert werden. Dieser Kapitalbestand dient zur Finanzierung der Rentenzahlungen für diese Bevölkerungsgruppe und wird ab dem Eintritt in den Ruhestand abgebaut.38

3.2 Historie der Rentenversicherung in der BRD

Im Folgenden wird in erster Linie auf die Geschichte der Rentenpolitik bzw. auf die Entstehung und den Verlauf der gesetzlichen Rente eingegangen. Da man die zentralen Elemente aber nicht immer ganz voneinander trennen kann wird teilweise auch von Sozialpolitik im Allgemeinen gesprochen.

Vor über 120 Jahre hat Otto von Bismarck als Reichskanzler unter der Führung von Kaiser Wilhelm I. die institutionellen und rechtlichen Grundlagen der deutschen Sozialversicherung gelegt. Damals wurde für alle Arbeiter und Angestellten mit einem Jahresgehalt von über 2000 Mark eine Pflicht-Krankenversicherung eingeführt. Am 22. Juli 1889 wurde das erste Gesetz bezüglich der Invaliditäts- und Altersversicherung verabschiedet. Das damalige Renteneintrittsalter lag bei 70 Jahren. Interessanterweise lag die durchschnittliche Lebenserwartung der meist männlich arbeitenden Bevölkerung bei nur etwa 45 Jahren. Höchstens 17,5% von ihnen erreichten das Renteneintrittsalter. Somit gab es eigentlich „eine Rentenversicherung ohne Rentner“.39 Diejenigen der arbeitenden Bevölkerung, die es doch geschafft hatten das Renteneintrittsalter zu erreichen, erhielten bei einem Gehalt zwischen 350 und 550 Mark, eine monatliche Rente von 11,25 Mark.

Am 20. Dezember 1911 wurde schließlich mit der Reichsversicherungsordnung ein großer Schritt für die Entwicklung eines gesetzlichen Rentenversicherungssystems getan. Diese Verordnung fasste Die Alters-, Kranken- und Unfallversicherung unter einem Dach zusammen. Sie bildete Jahrzehnte lang die Basis der deutschen Gesetzgebung. Seit diesem Zeitpunkt war es zudem gesetzlich vorgesehen, dass Hinterbliebene staatlich versorgt wurden, wenn sie nach dem Todt des Ehepartners nicht in der Lage waren sich eigenständig zu versorgen. Nachdem es in der Weimarer Republik bis zum Beginn der Weltwirtschaftskrise 1929 „einen qualitativen Sprung in der Entwicklung des Sozialstaates“40 gab, geriet dieser Anfang der 1930er Jahre in eine tiefe Krise. Die mit der Weltwirtschaftskrise verbundene hohe Arbeitslosigkeit wirkte sich negativ auf die Sozialpolitik aus.

Seit der Machtübernahme durch Adolf Hitler spricht man von der Zentralisierung, der Entdemokratisierung und der Ethnisierung des Sozialstaates.41 Allgemein existierte keine Sozialpolitik mehr und alle Gelder aus Sozialkassen wurden für den zweiten Weltkrieg respektive Rüstungskosten verwendet. Somit kann man hier von einem Stillstand der Sozialpolitik bis zum Ende des zweiten Weltkrieges sprechen.42 Nur wenige Sicherungs- systeme wurden beibehalten, von denen Juden und andere Verfolgte ausgeschlossen wurden.43

Nachdem der zweite Weltkrieg vorbei und das dritte Reich zusammengebrochen war, wurde die Funktion der Rentenversicherung trotz vieler Einschränkungen aufrecht- erhalten. In den neuen Bundesländern bzw. der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wurde unter der Leitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) eine Einheitsversicherung aufgebaut und das Gesundheitssystem verstaatlicht. In West- Deutschland wurde das bisher geltende Rentensystem beibehalten und trotz enormer Belastungen weiter ausgebaut. Viele Menschen die ihre Angehörigen verloren hatten sowie Flüchtlinge und Vertriebene mussten in das Rentensystem integriert werden. In der Zeit vom Kriegsende bis zur Rentenreform 1957 hatte die gesetzliche Rentenversicherung in den alten Bundesländern allerdings noch nicht das Ziel der Lebensstandardsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsunfähigkeit sondern eher eine unterstützende Aufgabe. Bei einer monatlichen Mindestrente von 50 DM stellte die Nachkriegsrente in der jungen Bundesrepublik noch keinen adäquaten Lohnersatz und bot lediglich nur eine Hilfe zum Lebensunterhalt. Aufgrund der fehlenden Geldreserven mussten in der Zeit von 1952 bis 1956 zwischen 35,7 und 47 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten aus dem Bundeshaushalt beglichen werden. Allerdings erreichten die Rentenausgaben 1952 insgesamt nur 2,5 Prozent des Niveaus von 1989. Mitte der 1950er Jahre lebten noch 5,5 Prozent in Armut und Elend.44

Das “Wirtschaftswunder“ war dann in den Folgejahren die Grundlage für die Erweiterung des Sozialstaates. Durch steigende Beschäftigungszahlen und höhere Gehälter wurde ein nie dagewesenes Wirtschaftswachstum ausgelöst, das dem Staat neue Möglichkeiten verschaffte. Unter der Parole „Wohlstand für alle“ forderte der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard einen Sozialstaat, der umfangreich und somit einen breiteren Kreis der Bevölkerung an ihm teilhaben lassen sollte.45

Die entscheidende Umstellung des Rentensystems in der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Februar 1957 mit dem „Rentenneuregelungsgesetz“ beschlossen. Unter Konrad Adenauer wurde das bis dahin zugrunde liegende, aber nie wirklich praktizierte Kapitaldeckungsverfahren schrittweise durch das umlagefinanzierte Modell ersetzt.46 Hiermit wurde die dynamisierte Altersrente beschlossen, die sich je nach Erhöhung des Bruttoeinkommens ändern sollte. Gleichzeitig wurde durch die CDU Regierung unter Zustimmung der oppositionellen SPD das Leistungsrecht der Arbeiter mit dem der Angestellten gleichgesetzt und es wurde eine beitragsäquivalente, einkommensbezogene Altersrente gesetzlich festgehalten.47 Dadurch wurde die Höhe der Rente an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst.

In den Jahren nach der Umstellung auf das Umlageverfahren stieg die Bruttorente deutlich an. Nachdem insgesamt 45 Anpassungen seit der Reform 1957 durgeführt worden sind, stiegen die Renten um das 8,5-fache bis 2003. Somit erhielt ein Rentenbezieher nach 45 Versicherungsjahren 1957 noch 240 DM und 1990 im Vergleich dazu schon 1781 DM. Preisbereinigt erhöhte sich die Rente in diesem Zeitraum um das 2,2-fache.48 Zwischen 1969 und 1972 wurden weitere wichtige Reformen bezüglich der Rentenversicherung durchgeführt. Unter Bundeskanzler Willy Brand wurden umfangreiche Leistungserweiterungen beschlossen. Es wurde die flexible Altersgrenze eingeführt und die Rente nach Mindesteinkommen, welche die Bevölkerung vor Armut im Alter schützen sollte. Desweiteren wurde den Müttern ein Erziehungsjahr für die Rente angerechnet und die Versicherung für Selbstständige und für nicht erwerbstätige Personen wie Hausfrauen, Studenten und Behinderte gegründet. Somit profitierten rund 15 Mio. Menschen von diesen Reformen in der BRD.49

Es folgte die „Sozialpolitik der Mageren Jahre“.50 Unter Helmut Schmidt wurden verschiedenste Sozialleistungen gekürzt und die Beiträge zur Rentenversicherung stiegen auf 18,5%. Auch unter der Regierung Kohl wurde vorerst weiter ein Sparkurs in Sachen Sozialpolitik gefahren. In der medialen Öffentlichkeit wurde diese Maßnahmen durch die Regierung als „Politik der Konsolidierung und Neustrukturierung des sozialen Sicherungssystems“ dargestellt51 Aber in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre kam es doch zu weiteren Reformschritten. Am 01.01.1986 wurde das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz verabschiedet. Seit dem wurden zum ersten Mal Kinder- erziehungszeiten in dem Rentengesetz berücksichtigt.52 Desweiteren erhalten Witwer seit diesem Zeitpunkt unter denselben Bedingungen wie Witwen eine Witwenrente. Gleichzeitig hatte die Koalition aus CDU, CSU und FDP die Voraussetzungen zum Erhalt von Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente verschärft und dafür die Wartezeit für die Altersrente von 15 auf 5 Jahre herabgesetzt. Das hatte zur Folge, dass ältere Menschen direkt das Altersruhegeld beziehen konnten, da ein schnellerer Zugang hierzu möglich war. Daraus folgte, dass Männer bereits zu ihrem 63. und Frauen zu ihrem 60. Lebensjahr in den Ruhestand gehen konnten. Bereits während der 1980er Jahre kam es durch betriebliche Regelungen und tariflichen Vereinbarungen dazu, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter immer stärker sank. 1989 ging fast jeder zweite männliche Rentner vorzeitig in Rente und nur 29% warteten die eigentliche Altersgrenze von 65 Jahren ab.53 Mit der Wiedervereinigung Deutschlands begann sowohl geschichtlich als auch sozialpolitisch ein neues Kapitel. 1990 gelang es millionen DDR-Bürger in das Rentensystem der Bundesrepublik zu integrieren. Durch das Rentenüberleitungsgesetz wurde das Rentensystem der DDR, dass vorrangig auf eine Mindestsicherung ausgerichtet war, durch das lohn- und beitragsbezogene bundesdeutsche Rentensystem abgelöst. Bereits Mitte der 1980er Jahre begannen die Vorbereitungen für die Rentenreform von 1992, mit der auf die demographische Entwicklung reagiert werden sollte. Durch die Wiedervereinigung und durch die anhaltende hohe Arbeitslosigkeit wurde weiterer Druck auf die Rentenkassen ausgeübt. Auf die jüngeren Reformen speziell im Bezug auf den demographischen Wandel wird in Kapitel 3.3.5 genauer eingegangen.

3.3 Das Umlageverfahren

3.3.1 Der Generationenvertrag

Ein umlagefinanziertes staatliches Rentensystem bildet in fast allen industrialisierten Ländern die Grundlage für die soziale Sicherung im Alter. Nahezu alle staatlichen Rentensysteme finanzieren sich zumindest teilweise durch das Umlageverfahren. Hierbei ist die Grundidee, dass dieses Verfahren unabhängig von Kapitalmarkt und Inflationsrisiken ist. Der Generationenvertrag ist das Grundprinzip des umlage- finanzierten Systems. Dadurch, dass eine Kohorte bzw. Generation von Erwerbstätigen die Menschen im Ruhestand finanziert, wird das Umlageverfahren als eine Art Vertrag zwischen mindestens zwei Generationen angesehen.54 Zum besseren Verständnis wird im Bezug auf den Generationenbegriff in der GRV der Begriff der Kohorte verwendet, obwohl dieser genau genommen alle Personen beschreibt, die zwischen zwei bestimmten Zeitpunkten geboren sind. Dagegen sind die Generationen in der Rentenversicherung von den Individuen gesehen heterogener als eine Kohorte. Der klassische Generationenvertrag ist in vielen nicht industrialisierten Ländern dadurch gekennzeichnet, dass die Eltern für die Erziehung ihrer Kinder sorgen, und diese im Gegenzug ihre Eltern pflegen bzw. für deren Unterhalt sorgen, wenn sie ein höheres Alter erreicht haben. Der Generationenvertrag kann somit auch als eine familiäre Norm angesehen werden. Heutzutage wird der Begriff des Generationenvertrages, wie zuvor beschrieben, allerdings eher mit der GRV in Zusammenhang gebracht. Es ist also quasi ein nicht gesetzlich verankerter Vertrag zwischen zwei Generationen, der zwischen den fiktiven Vertragspartnern der erwerbstätigen Beitragszahler und den Rentnern geschlossen wird. Dabei geht die Generation der Beitragszahler davon aus, dass die folgende Generation ebenfalls mit ihnen diesen fiktiven Vertrag abschließt, damit auch ihre Rente finanziert wird.

3.3.2 Gesetzliche Rahmenbedingungen der GRV

Gesetzlich verankert ist die GRV im sechsten Buch des Sozialgesetzbuches. Sie ist eine Pflichtversicherung für abhängig Beschäftigte bzw. nicht- selbstständige Arbeitnehmer. Teilweise unterliegen allerdings auch Selbstständige und Freiberufler der Versicherungspflicht (z.B. Bäcker, Künstler, Publizisten). Diese haben allerdings die Möglichkeit, sich nach 216 Pflichtbeiträgen bzw. nach 18 Jahren von den Pflichtbeiträgen befreien zu lassen.55 Personen die in einem handwerkähnlichen Gewerbe tätig sind, sind generell nicht versicherungspflichtig. Desweiteren gehören zu den versicherungs- pflichtigen Personen alle die Selbstständigen, die einen arbeitnehmerähnlichen Beruf ausüben (z.B. selbstständige Erzieher oder Lehrer), Wehr- und Zivildienstleistende, Selbstständige in kammerfähigen Berufen (z.B. Ärzte oder Apotheker) und Landwirte.56 Angestellte mit einem geringfügigen Einkommen bis 400 Euro müssen keine Beiträge zahlen. Der Arbeitgeber zahlt allerdings einen Pauschalbeitrag von 12% des Einkommens, damit der Beschäftigte versichert bleibt. Nach §5 des sechsten Sozialgesetzbuches sind außerdem Beamte, Praktikanten und Richter versicherungsfrei. Alle diese Berufsgruppen die nicht versicherungspflichtig sind, haben jedoch trotzdem die Möglichkeit, sich freiwillig in der GRV zu versichern. Ende 2007 waren in Deutschland knapp 35 Millionen Menschen in der GRV versichert.57

3.3.3 Berechnung des Rentenbeitrags

Der Beitrag, der von den Versicherten an den Staat gezahlt werden muss, hängt zum einen vom Gehalt des Versicherten und zum anderen vom aktuellen Beitragssatz ab. Seit dem 01.01.2007 beträgt der Rentenversicherungsbeitrag 19,9%. Dieser wird durch eine paritätische Teilung zur Hälfte vom Versicherten und zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze sorgt dafür, dass nur bis zu einem bestimmten jährlichen Bruttoeinkommen das Gehalt bei der Beitrags- und Rentenberechnung berücksichtigt wird. In den alten Bundesländern liegt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2010 bei 66.000 und in den neuen Bundesländern bei 55.800 Euro Brutto pro Jahr. Steigt das Bruttoeinkommen über diese Bemessungsgrenze, steigt der Versicherungsbeitrag nicht mehr an. Dementsprechend erhöht sich allerdings auch der Rentenanspruch nicht mehr. Durch die Einnahmen der GRV werden die Altersrenten, die (teilweise) Erwerbsminderungsrenten und die Witwen- und Waisenrenten finanziert. Grundsätzlich hängt die Höhe der Altersrente vom Äquivalenzprinzip ab. Das bedeutet, dass die Rentenauszahlungen von der Höhe und der Dauer der Beitragszahlungen abhängen. Am 01.07.2009 betrug die sogenannte “Eckrente“ im Westen Deutschlands 1224 Euro und im Osten 1086 Euro.5859 Im Folgenden soll auf die Berechnung der Altersrente eingegangen werden.

3.3.4 Berechnung der gesetzlichen Rente

Die Berechnung der monatlichen Rente ist im §64 des sechsten Sozialgesetzbuches festgehalten. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab:

-Persönliche Entgeltpunkte
-Aktueller Rentenwert
-Rentenartfaktor
-Zugangsfaktor.

Alle diese Faktoren haben eine bestimmte Funktion zur Berechnung der Rente. Die persönlichen Entgeltpunkte spiegeln quasi das Erwerbsleben eines versicherten wider.60 Die Entgeltpunkte die ein Versicherter in einem Jahr bekommt, geben das Verhältnis des individuellen Arbeitseinkommens zum bundesweiten Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Versicherten wider. Dieses Durchschnittsentgelt wird jedes Jahr neu berechnet und lag im Jahr 2009 bei 30.879 Euro.61

[...]


1 Sinn, H. W./ Übelmesser, S. (2000), S. 23.

2 Vgl. Kerschbaumer, J./ Schröder, W. (2005), S.14.

3 Vgl. Mueller U./ Nauck, B./ Diekmann, A. (2000), S.5.

4 Vgl. Kerschbaumer, J./ Schroeder, W. (2005), S. 44.

5 Vgl. Cippola, M.C. (1974).

6 Vgl. Ludwig, B. (2008).

7 Vgl. Höhn, C. (2002), S. 28.

8 Vgl. UNO Bevölkerungsanalyse.

9 Weltbevölkerungsuhr (Stand 05.06.2010).

10 Dorbritz, J. (2008), S. 561.

11 UNFPA Weltbevölkerungsbericht 2009.

12 Für einen Generationenersatz wäre eine Geburtenrate von 2,1 Kindern je Frau nötig.

13 Vgl. Velladics, K. (2003), S. 11.

14 Vgl. Statistisches Bundesamt (2009), S. 29.

15 Vgl. Maier, H./ Scholz, R. D. (2003), S. 229 ff. und Oeppen, J./ Vaupel, J. W. (2002), S. 1029 ff.

16 Schmähl, W./ Ulrich, V. (2001), S. 34.

17 Vgl. Velladics, K. (2003), S. 12.

18 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (2003), S.54.

19 Vgl. Statistisches Bundesamt (2006), S 36.

20 Vgl. Ludwig, B. (2008), S. 23.

21 Das Asylverfahrensgesetz regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Es konkretisiert das Recht auf Asyl nach Art. 16a GG.

22 Vgl. Birg, H. (2007), S.27.

23 Vgl. Ludwig, B. (2008), S.13.

24 Vgl. Statistischen Bundesamtes (2009).

25 Siehe Anhang A (alle Szenarien des statistischen Bundesamtes).

26 Die zweite, hohe Annahme des statistischen Bundesamtes bezüglich der Lebenserwartung geht sogar von 87,7 Jahren bei Männern und 91,2 Jahren bei Frauen für 2060 aus.

27 Variante „mittlere Bevölkerung“ Untergrenze.

28 Vgl. Human Development Report (2009), S.192 ff.

29 Als Maßstab des Entwicklungsstandes der einzelnen Länder wurde hier der vom UN Entwicklungsprogramm (UNDP) ermittelte Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Inex, HDI) verwendet. Dieser Indexwert wird jährlich für jedes Land aufgrund statistischer Kennzahlen berechnet.

30 Der Altenquotient bildet das Verhältnis der Personen im Rentenalter (z.B. 65Jahreund älter) zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter (z.B. 20 bis 65 Jahre) ab.

31 Butterwegge, C. (2006), S. 37.

32 Vgl. Schmidt, M. G. (2005), S. 21.

33 Vgl. Boeckh, J./ Huster, E. U./ Benz, B. (2006), S. 27.

34 Vgl. Boeckh, J./ Huster, E. U./ Benz, B. (2006), S. 28.

35 75% der gesetzlichen Rentenversicherung wird durch das Umlageverfahren finanziert. Zusätzlich leistet der Bund Zuschüsse an die Rentenkasse um fehlende Beiträge auszugleichen. Dabei entnimmt der Bund z.B. Einnahmen aus der Ökosteuer und lässt diese in die Rentenkasse einfließen. (Vgl. Boeckh, J./ Huster, E. U./ Benz, B. (2006), S. 355.

36 Im Folgenden wird in Anlehnung an das Deutsche Rentenversicherungssystem von Beiträgen ausgegangen, obwohl der Rentenversicherungsbeitrag formal auch als Steuer erhoben werden kann.

37 Vgl. §218 Abs. 2 SGB IV.

38 Vgl. Windhövel, K. (2003), S.21.

39 Christen, C./ Michel, T./ Rätz, W. (2003), S. 18.

40 Peukert (1987) in Schmidt, M. G. (2005), S. 57.

41 Vgl. Butterwegge, C. (2006), S. 64.

42 Vgl. Frevel, B./ Dietz, B. (2008), S. 30 f.

43 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2003).

44 Vgl. Schmidt, M. G. (2005), S.75.

45 Vgl. Boeckh, J./ Huster, E.U./ Benz, B. (2006), S.109.

46 Dieses Modell wird in Kapitel 3.3 genauer skizziert.

47 Vgl. Butterwege, C. (2006), S.69.

48 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2003).

49 Vgl. Frevel, B./ Dietz, B. (2008), S.35.

50 Vgl. Windhoff-Heritier (1983) in Schmidt, M. G. (2005), S. 96.

51 Schmidt, M. G. (2005), S. 99.

52 Vgl. Schmidt M. G. (2005), S.101.

53 Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2003).

54 Hierbei ist zu beachten, dass der Generationenvertrag nicht gesetzlich festgehalten ist. Es ist nur ein Begriff, der durch die Politik entstanden ist.

55 Vgl. Boeckh J./ Huster E. U./ Benz B. (2006), S. 352.

56 Vgl. Boeckh J./ Huster E. U./ Benz B. (2006), S. 352.

57 Vgl. Rentenversicherung in Zahlen 2009 (2009), S. 28.

58 Unter Eckrente versteht man die Rente die ein Rentner nach 45 Jahren Beitragszahlung in die GRV durchschnittlich bekommt.

59 Vgl. Rentenversicherung in Zahlen 2009 (2009), S. 10.

60 Vgl. Boeckh J./ Huster E. U./ Benz B. (2006), S. 362.

61 Vgl. Rentenversicherung in Zahlen 2009 (2009), S.12.

Fin de l'extrait de 81 pages

Résumé des informations

Titre
Auswirkungen des demographischen Wandels auf das umlagefinanzierte Rentensystem
Université
Bielefeld University
Note
2,0
Auteur
Année
2010
Pages
81
N° de catalogue
V158061
ISBN (ebook)
9783640709748
ISBN (Livre)
9783640710089
Taille d'un fichier
1144 KB
Langue
allemand
Mots clés
Umlageverfahren, Rentensystem, Rente, demographischer Wandel, demographie, deutsches Rentensystem, Alterung
Citation du texte
Matthias Klein (Auteur), 2010, Auswirkungen des demographischen Wandels auf das umlagefinanzierte Rentensystem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158061

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