„Man hätte erwarten sollen, daß kein Problem dauerhafter im Mittelpunkt philosophischen Interessens stehen würde, als die Aufgabe, zu verstehen, was wir selbst unserem Wesen nach sind.“
Frankfurts Ansicht nach muss dem missverstandenen und missbrauchten Begriff >Person< wieder mehr Gehör verschafft werden, weshalb er sich damit beschäftigt, dieses Wort im philosophischen Sinne zu ergründen und dessen Eigenschaften herauszufiltern. Denn hierbei, laut Frankfurt, handelte es sich nicht um die Unterscheidung der Mitglieder der eigenen Spezies von denen anderer Arten, wie es in der Biologie der Fall sei.
Er ist der Meinung, dass „ (...) ein wesentlicher Unterschied zwischen Personen und anderen Kreaturen in der Struktur des Willens einer Person zu finden(...)“ sei. Deshalb untersucht er in dem Kapitel Willensfreiheit und der Begriff der Person aus seinem Werk Freiheit und Selbstbestimmung die Willensstruktur derjenigen, die wir als Personen bezeichnen dürfen, und die derjenigen, die wir eben nicht so nennen dürfen. Somit analysiert er die Struktur von Wunschzuständen, wobei er ein Modell von höherstufigen Wünschen verwendet, und stellt fest, welche notwendigen Eigenschaften dieses Modells eine Person besitzen muss. Auf Grundlage dieser Ausführungen spricht er anschließend über seine Definition von Willensfreiheit und der damit verbundenen moralischen Verantwortlichkeit.
Ich werde Frankfurts Stellung herausarbeiten und prüfen, ob seine Erläuterungen einerseits für mich, und andererseits in sich schlüssig sind. Zunächst werde ich untersuchen, welche Willensstruktur man, laut Frankfurt, besitzen muss, um seiner Meinung nach als Person (oder nicht als Person) gelten zu können. Im Anschluss werde ich darauf zu sprechen kommen, welcher Bedeutung diese Willensstrukturen hinsichtlich der Willensfreiheit und moralischen Verantwortlichkeit zukommen, bevor ich meine eigene Kritik zu seinen Ausführungen anknüpfe und einige seiner Gesichtspunkte detaillierter betrachte.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Die Struktur des Willens einer Person
1.1. Die Bedeutungen des Begriffes „Wünschen“ und ihre Differenzierungen
1.1.1. Wünsche erster Stufe und Wünsche zweiter Stufe
1.1.2. Wünsche erster Stufe und der Wille
1.1.3. Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe
1.2. Die Kriterien für das Personsein hinsichtlich der Willensstruktur
1.2.1. Die Vernunft als Merkmal der Volitionen zweiter Stufe
1.2.2. Unterscheidung zwischen einer Person und einem triebhaften Wesen
2. Die Folgen der Willensstrukturen für Willensfreiheit und Verantwortlichkeit
2.1. Die Willensfreiheit
2.1.1. Unterscheidung zwischen Willens- und Handlungsfreiheit
2.1.2. Die Bedingungen für einen freien Willen
2.1.3. Die Probleme der Willensfreiheit
2.1.3.1. Die Frage nach Volitionen höherer Stufen
2.1.4. Der Sinn der Frage nach Willensfreiheit
2.2. Die moralische Verantwortlichkeit
2.2.1. Die Bedingungen für moralische Verantwortlichkeit hinsichtlich der Willensstruktur eines Wesens
2.2.2. Überlegungen zur Verantwortlichkeit anhand von Beispielen
2.3. Der Grund für die Frage nach Willensfreiheit und moralischer Verantwortlichkeit
3. Kritik und Einwände an Frankfurts Betrachtungen
3.1. Handlungen, die nicht dem Willen bzw. dem Wunsch erster Stufe entsprechen
3.2. Die Lücken bei der Bildung des Willens
3.3. Evtl. Erweiterung des Personenbegriffes anhand durchschlagender Volitionen
4. Schlussgedanken
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert das philosophische Konzept der Willensstruktur bei Harry G. Frankfurt und untersucht deren Implikationen für den Begriff der Person sowie für die Willensfreiheit und moralische Verantwortlichkeit.
- Struktur von Wunschzuständen und höherstufigen Volitionen
- Differenzierung zwischen Personen und triebhaften Wesen
- Bedingungen für Willensfreiheit und moralische Verantwortlichkeit
- Kritische Reflexion der Frankfurtschen Theorie
Auszug aus dem Buch
1.2.1. Die Vernunft als Merkmal der Volitionen zweiter Stufe
Trotzdem er nicht versucht, seinen eigenen Willen zu bilden, ist ein Triebhafter laut Frankfurt durchaus in der Lage, vernünftig zu sein und sich dementsprechend zu verhalten. Damit meint Frankfurt jedoch nicht, dass sich der Triebhafte den Willen aussuchen kann, den er möchte, sondern lediglich reflektieren kann, wie er seinen Wunsch am vernünftigsten in die Tat umsetzen kann.
Frankfurt räumt aber außerdem ein, dass nach seiner Ansicht ein Wesen ohne Vernunft auch keine Person sein kann, obwohl er die Kriterien für das Personsein auf die Willensstruktur reduzierte. Hierbei führt er das für ihn wichtigstes und einziges Kriterium für die Bildung von Volitionen zweiter Stufe an, welches die Vernunft sei. Obwohl zwar auch triebhafte Wesen vernünftig handeln können, erwähnt Frankfurt jedoch, dass dank der Vernunft eine Person „(...)sich ihres eigenen Willens kritisch bewußt (...)“ und somit Volitionen zweiter Stufe bilden könne. Damit meint er, dass eine Person nicht bloß nachdenkt, wie sie ihrem Wunsch am vernünftigsten nachkommen sollte, sondern such zu Reflexionen fähig ist, die sich auf den Willen richten und somit zweckmäßiger Natur sind. „Daher setzt die Willensstruktur einer Person voraus, daß sie ein vernünftiges Wesen ist.“ Ob sich Volitionen zweiter Stufe auch durch andere Bedingungen als der Vernunft bilden lassen könnten, lässt Frankfurt außen vor, da er den Vernunftbegriff größtenteils mit Reflexionsvermögen in Einklang bringt und dies für ihn ausreicht, um die Bildung von Volitionen zweiter Stufe zu begründen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die Struktur des Willens einer Person: Dieses Kapitel definiert die grundlegenden Konzepte wie Wünsche erster und zweiter Stufe sowie Volitionen und grenzt den Personenbegriff von triebhaften Wesen ab.
2. Die Folgen der Willensstrukturen für Willensfreiheit und Verantwortlichkeit: Hier wird untersucht, welche Anforderungen an den Willen gestellt werden müssen, um von Freiheit und moralischer Verantwortung sprechen zu können.
3. Kritik und Einwände an Frankfurts Betrachtungen: Die Autorin hinterfragt Frankfurts Argumentation anhand von Fallbeispielen und prüft die Schlüssigkeit der zweistufigen Willenstheorie.
4. Schlussgedanken: Abschließende Reflexion über die Anwendbarkeit der Frankfurtschen Kategorien auf die menschliche Lebensrealität.
Schlüsselwörter
Harry G. Frankfurt, Willensstruktur, Willensfreiheit, Personsein, moralische Verantwortlichkeit, Wünsche erster Stufe, Wünsche zweiter Stufe, Volitionen zweiter Stufe, triebhafte Wesen, Vernunft, Reflexionsvermögen, Handlungsfreiheit, Determinismus, Willenstheorie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der philosophischen Untersuchung der Willensstruktur nach Harry G. Frankfurt und analysiert, wie diese Struktur das Wesen einer Person definiert und die Zurechnung von Verantwortung ermöglicht.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Hierarchie von Wünschen, die Unterscheidung zwischen bloßem Wunsch und Volition, die Natur der Freiheit und die Bedingungen für moralisches Handeln.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Herausarbeitung und kritische Prüfung der Theorie Frankfurts bezüglich des Personseins sowie die Klärung, welche Rolle die Willensstruktur für die moralische Verantwortlichkeit spielt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine philosophische Analyse, die auf der exegesischen Bearbeitung der Primärquelle von Harry G. Frankfurt basiert und diese durch eine kritische Reflexion und eigene Gedankenexperimente ergänzt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Systematik der Wünsche (erste und zweite Stufe), die Abgrenzung von Personen zu triebhaften Wesen, das Konzept der Willensfreiheit und die Frage, inwieweit Freiheit Voraussetzung für Verantwortlichkeit ist.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich vor allem durch die Begriffe Willensstruktur, Volitionen, Personsein, moralische Verantwortung und die Frankfurt-Philosophie beschreiben.
Wie unterscheidet Frankfurt zwischen einer Person und einem triebhaften Wesen?
Eine Person zeichnet sich dadurch aus, dass sie Volitionen zweiter Stufe bilden kann, also ihren Willen kritisch reflektieren kann, während ein triebhaftes Wesen lediglich Wünschen erster Stufe folgt, ohne über deren Berechtigung oder Richtigkeit zu entscheiden.
Warum ist für Frankfurt Willensfreiheit nicht zwingend an die Freiheit des Handelns gekoppelt?
Frankfurt betont, dass jemand moralisch verantwortlich sein kann, auch wenn er keine Handlungsfreiheit besitzt, sofern sein Wille derjenige ist, den er tatsächlich haben wollte und mit dem er sich identifiziert.
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- Anika Mehner (Autor), 2010, Die Willensstruktur bei Harry G. Frankfurt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158926