Die Liberalisierung der deutschen Trinkwasserversorgung im europäischen Vergleich


Diploma Thesis, 2004

163 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
1.3 Abgrenzung und Besonderheiten des Wassermarktes gegenüber Energieund Gasmärkten

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Informationsmängel und Informationsasymmetrien
2.2 Anpassungsmängel
2.3 Externe Effekte
2.4 Natürliches Monopol als Form von Marktversagen aufgrund von Unteilbarbeiten
2.4.1 Subadditivität
2.4.1.1 Einproduktunternehmen
2.4.1.2 Mehrproduktunternehmen
2.4.1.3 Größenvorteile („economies of scale“)
2.4.1.4 Verbundvorteile und Kostenkomplementarität („economies of scope“)
2.4.2 Irreversibilität
2.5 Interne Subventionierung (Quersubventionierung)
2.6 Ebene der Regulierung
2.7 Modelle zur Regulierung natürlicher Monopole
2.7.1 Kostenregulierung („costplusregulation“)
2.7.2 Preisregulierung
2.7.2.1 Preisobergrenze
2.7.2.2 Paretooptimale Angebotsmenge und Defizitabdeckung durch Preisdifferenzierung
2.7.2.3 Ramsey Pricing

3 Privatisierung oder Liberalisierung
3.1 Definitionen
3.2 Privatisierungsmotive und Ziele der Liberalisierung
3.3 Privatisierungsformen
3.4 Wettbewerb
3.4.1 Wettbewerbsintensität
3.4.2 Wettbewerbsformen
3.4.2.1 Wettbewerb um den Markt (Ausschreibung)
3.4.2.2 Wettbewerb im Markt
3.4.2.2.1 Eigenversorgung
3.4.2.2.2 Freier Leitungsbau
3.4.2.2.3 Einschaltung von Zwischenhändlern
3.4.2.2.4 Gemeinsame Netznutzung und Durchleitung („common carriage“)
3.4.2.2.5 Aufspaltung der Wertschöpfungskette
3.4.3 Wettbewerb durch Regulierung: „Yardstick Competition“

4 Ländervergleich / Marktstrukturen
4.1 Einleitung
4.2 Europarechtliche Rahmenbedingungen
4.3 Frankreich
4.4 England und Wales
4.5 Niederlande
4.6 Deutschland
4.6.1 Rechtlicher Hintergrund
4.6.1.1 Gesetz gegen die Beschränkung des Wettbewerbs (GWB) §
4.6.1.2 Art 28 Abs. 2 GG
4.6.2 Organisationsformen der Wasserwirtschaft
4.6.2.1 Regiebetrieb
4.6.2.2 Eigenbetrieb
4.6.2.3 Eigengesellschaft
4.6.2.4 Betreibermodell
4.6.2.5 Kooperationsmodell
4.6.2.6 Privates Unternehmen (materielle Privatisierung)
4.6.3 Marktstruktur
4.7 Wettbewerber im internationalen Umfeld
4.7.1 SUEZ
4.7.2 Vivendi
4.7.3 RWE
4.7.4 Weitere Wasserversorgungsunternehmen
4.8 Alternative Strategien für Wasserversorger
4.9 Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen aus den einzelnen Ländern

5 Bedeutung des Wettbewerbs für die Erreichung anderer politischer Ziele
5.1 Wettbewerb und Wasserqualität
5.2 Wettbewerb und Versorgungssicherheit
5.3 Wettbewerb und Gesundheits-/Umweltschutz
5.4 Möglichkeiten einer Effizienzsteigerung ohne Privatisierung
5.4.1 Kooperationen
5.4.2 Benchmarking
5.4.3 Mitarbeiter als wertvolle Wissensressource
5.5 Soziale Ungerechtigkeit beim Wettbewerb durch „Rosinenpickerei“
5.6 Ausverkauf der deutschen Trinkwasserressourcen
5.7 Preisargument

6 Abschließende Betrachtung
6.1 Zusammenfassung und Fazit
6.2 Empfehlungen
6.3 Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Anhangsverzeichnis

Anhang I: Trinkwasserpreise für eine Familie pro Jahr bei 200 Kubikmeter Verbrauch in 63 deutschen Großstädten

Anhang II: Größenstudie in Wasserwirtschaft

Anhang III: Ausschließliche Konzessionsund Demarkationsverträgegem. § 103, 103 a GWB a.F. nach Ländern

Anhang IV: Entwicklung der Wasserrechnungen in England/Walesvon 1989-

Anhang V: Versorgungsgebiete der Water Service Companies in England und Wales

Anhang VI: Eigentümer der Wasserund Abwassergesellschaften in England/Wales

Anhang VII: Eigentümer der reinen Wassergesellschaften in England/Wales

Anhang VIII: Preisobergrenzen der OFWAT für 2003-

Anhang IX: Vergleich von Gewinnspannen 1998 unterschiedlicherWasserversorger

Anhang X: Verbesserung der Dienstleistungen durch dieWasserunternehmen seit der Privatisierung

Anhang XI: Wasserversorgungsunternehmen in den Niederlanden

Anhang XII: Wasserversorgungsunternehmen in den Niederlandenaufgeschlüsselt nach Provinzen

Anhang XIII: Beschäftigungsentwicklung 1987-1996 in niederländischen WVU

Anhang XIV: Vergleich der Wasserqualität der niederländischenWasserversorger

Anhang XV: Servicequalität der einzelnen Wasserversorgungsunternehmenim Vergleich zu anderen Branchen

Anhang XVI: Wasserpreise und Wasserpreisunterschiede in Eurovon 1997-

Anhang XVII: Kosten /Veränderung pro Anschluss 1997 und 2000 nach Wasserversorgern

Anhang XVIII: Zusammenfassung der Ergebnisse (Wasserqualität, Servicequalität, Umweltschmutz, Gesamtkosten) der Benchmarking Studie

Anhang XIX: Wasserpreise in Frankreich, Vergleich von privaten undöffentlichrechtlichen Versorgern

Anhang XX: Zusammensetzung des Kubikmeterpreises in der günstigstenund in der teuersten Großstadt Deutschlands

Anhang XXI: Fernversorgungsnetz in der Wasserwirtschaft

Anhang XXII: Marktanteile an Wasserprojekten in Entwicklungsund Schwellenländern

Anhang XXIII: Private Unternehmen in der europäischen Wasserwirtschaft

Anhang XXIV: Die 10 größten Wasserversorgungsunternehmen Deutschlands

Anhang XXV: Umweltpolitische Instrumente in der Wasserwirtschaft, Ländervergleich

Anhang XXVI: Studie des OECD; Wasserkosten gemessen am BSP und am Hauseinkommen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Privatisierungswellen öffentlicher Unternehmenin Deutschland

Abbildung 2: Internationaler Trinkwasservergleich des NationalUtility Service

Abbildung 3: Teilleistungen in der leitungsgebundenenTrinkwasserversorgung

Abbildung 4: Güterklassifizierung am Beispiel von Wasser

Abbildung 5: Defizitproblem beim natürlichen Monopol

Abbildung 6: Der Zusammenhang von Subadditivität, Größenordnungsvorteilen, sinkenden Durchschnittskosten, steigenden Skalenerträgen, Verbundvorteilen und natürlichem Monopol

Abbildung 7: Kostenaufteilung einer Wasserversorgung beigemeinsamer Nutzung

Abbildung 8: Netz-Infrastrukturen und Dienste

Abbildung 9: Übersicht über Regulierungsmöglichkeiten in natürlichenMonopolen

Abbildung 10: Alternative zweiteilige Tarife

Abbildung 11: Liberalisierungswürfel

Abbildung 12: Formen der Privatisierung

Abbildung 13: Herfindahl Hirschmann Index (HHI)

Abbildung 14: Entwicklung des Marktanteils im Bereich Preselection undCallby-Call der Deutschen Telekom im liberalisierten Telekommunikationsmarkt von Januar 1998 bis September

Abbildung 15: Auflösung vertikaler Unternehmensstrukturen

Abbildung 16: Zentralisierung versus Dezentralisierung in Europa

Abbildung 17: Marktanteile Wasserversorgungsunternehmen in Frankreich

Abbildung 18: Jährliche Kapitalinvestitionen als Prozentsatz des jährlichen Umsatzes in England und Wales

Abbildung 19: Relative Effizienz der Wasserversorger in England undWales 2002-

Abbildung 20: Kapitalrendite der Wasserunternehmen in England undWales seit

Abbildung 21: Trinkwasserqualität in England und Wales (1995-2002)

Abbildung 22: Wasserpreisentwicklung in den Niederlanden von 1992 - 2002, Unterschiedliche Verbrauchsstufen

Abbildung 23: Organisationsformen in der Wasserwirtschaft

Abbildung 24: Anzahl der Organisationsformen in der Wasserversorgung in Deutschland (1995 und 2000)(Angaben in Prozent)

Abbildung 25: Wachstumskurve des Wassersektors

Abbildung 26: Die größten Wasserversorgungsunternehmen nach Anzahlder Kunden weltweit in Millionen

Abbildung 27: Ziele der kommunalen Wasserwirtschaft

Abbildung 28: Auswirkung der Preisobergrenze bzw. Ausschreibungswettbewerbauf die Qualität der Leistung

Abbildung 29: Verschiedene Wassergesetze in Deutschland

Abbildung 30: Vertragsformen für Kooperationen in der Wasserwirtschaft

Abbildung 31: Bereitstellungspreise bei der Trinkwasserversorgung

Abbildung 32: Möglichkeiten der Wasserpreisreduzierung

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Trinkwasser-, Stromund Gasversorgung im Vergleich

Tabelle 2: Relative Effizienz von Wasserversorgungsunternehmen in öffentlichem und privatem Eigentum: Empirische Ergebnisse

Tabelle 3: Spezifische Transportkosten bei Strom, Gas und Wasser

Tabelle 4: Wasserpreise in Frankreich bei öffentlichen Versorgern, bei Versorgern, in Privatbesitz und bei Joint Ventures (public private partnership), 1994-1999 (Angaben in % - 100% ist der Durchschnitt)

Tabelle 5: Durchschnittliche Wasserund Abwasserrechnungen: Öffentliche Betriebe Schottland im Vergleich zu privatisierten Unternehmen in England und Wales (Angaben in Pfund (real))

Tabelle 6: Gewinne vor Steuern der Wassergesellschaften(Wasser und Abwasser) in England/Wales in den Preisen von 1997/

Tabelle 7: Beschäftigtenentwicklung in der Wasserbranche 1976-1999 in England/Wales

Tabelle 8: Verbesserung der Dienstleistungen durch dieWasserunternehmen seit der Privatisierung

Tabelle 9: Entwicklung der Gesetzgebung zur Liberalisierungdes Wasserbereichs

Tabelle 10: Durchschnittlicher Wasserpreis nach Organisationsform

Tabelle 11: Wasserpreisentwicklung Deutschland 1992-

Tabelle 12: Ländervergleich der Wasserversorgung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Nach der Telekommunikation und Energieversorgung soll nun auch die Trinkwasserversorgung in Deutschland liberalisiert werden. Neben dem öffentlichen Personennahverkehr und der Abfallwirtschaft ist die Wasserwirtschaft der einzige Netzsektor, der nach wie vor, vor dem Wettbewerb geschützt ist und innerhalb von Monopolstrukturen überlebt hat (Scheele2000a,S.3). Abbildung 1 zeigt dazu eine zeitliche Übersicht über den jeweiligen Privatisierungsstand der einzelnen Märkte:

Abbildung 1 : Privatisierungswellen öffentlicher Unternehmen in Deutschland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Hockmann, Thießen 2002, S. 178

Kernpunkt der Liberalisierung des Trinkwassermarktes ist die Auflösung der Monopolgebiete, die durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) abgesichert sind (§103GWBa.F.). Diese Gebietsmonopole sowie Anschlussund Benutzungszwänge sichern die Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand.

Im Vergleich zu Deutschland ist die Wasserversorgung in anderen Staaten zum Teil wesentlich stärker privatwirtschaftlich organisiert. Hierbei ist ein weltweiter Wettbewerb um regionale Wassermärkte entstanden, dem sich auch die deutsche Wasserwirtschaft gegenüber steht (Grobosch2003,S.4).

Die beiden französischen Wasserkonzerne Vivendi und Suez dominieren dabei weltweit das Geschäft mit dem Wasser. Deutsche Firmen, wie etwa die RWE AG, sind durch den Kauf des englischen Wasserversorger Thames Water und des amerikanischen Wasserversorgers American Water Works an die Weltspitze heran gerückt.

Stichworte wie Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung werden in diesem Zusammenhang immer wieder genannt. Die Diskussion um das Thema Trinkwasser wird dabei deutlich emotionaler geführt als es bei der Deregulierung anderer Netzsektoren, wie Telekommunikation, Energie oder Gas der Fall ist.

Bezüglich der Diskussion um die Deregulierung des Trinkwassermarktes stehen sich zwei unterschiedliche Richtungen gegenüber. So lehnt die eine Gruppe eine Marktöffnung und Kommerzialisierung vollkommen ab. Hierzu gehören Gewerkschaften, Umweltschmutzverbände, Verbraucherschutzverbände, das Netzwerk UNSER Wasser, kommunale Spitzenverbände, zum überwiegenden Teil auch das BMU (Bundesumweltministerium) sowie einzelne Fraktionsgruppen, z.B. AG (Arbeitsgemeinschaft) Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der SPD-Fraktion. Die Gegner der weiteren Marktöffnung befürchten negative Auswirkungen aufgrund einer Verringerung von Maßnahmen zum Ressourcenund Umwelt- (einschließlich Natur-)schutz, einen erhöhten Anteil an Versorgung aus nicht ortsnahen Vorkommen, eine verminderte Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit, als auch eine geringere Einbindung der Öffentlichkeit und der Betroffenen. Zu dem könnte ihrer Ansicht nach der Preisdruck zu Einsparungen bei der Trinkwasserqualität führen. Befürchtet wird ebenso eine Erosion und Gefährdung des kommunalen Selbstverwaltungssrechts (Umweltbundesamt2000,S.83f.).

Demgegenüber befürworten der Bundesverband der Deutschen Industrie, ASU (Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer), DB Research eine weitere Privatisierung und Marktöffnung.

Alle stimmen jedoch darin überein, dass Wasser ein kostbares Gut ist, das es unser wichtigstes Nahrungsmittel ist und als es Selbstverständlichkeit in Europa zur Verfügung steht bzw. wahrgenommen wird. Dies ist aber keineswegs immer der Fall. Wasser wird schon jetzt als das „Blaue Gold“ des 21. Jahrhundert genannt, wofür in einigen Ländern schon heute Kriege geführt werden.

Nach Angaben der UNO haben 1,4 Milliarden Menschen auf der Welt keine adäquate Wasserversorgung. Die wachsende Weltbevölkerung verschärft zudem das Problem der Wasserknappheit. Einen Grund stellt hierbei die Tatsache dar, dass 2–2,5% der Wasservorräte aus Süßwasser bestehen und damit lediglich ein Bruchteil davon als Trinkwasser verfügbar ist (Fromme2001,S.8;Hoering2001,S.3).

Anderseits wird die Forderung nach Privatisierung öffentlicher Infrastrukturaufgaben aufgrund der steigenden öffentlichen Verschuldung immer lauter. Durch die Deregulierung erhofft man sich fallende Trinkwasserpreise, mehr Effizienz und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, so liegt zum Beispiel in Deutschland zwischen dem günstigsten Anbieter (Stadtwerke Ingolstadt) und dem teuersten Anbieter (Stadtwerke Halle) eine Spanne von 329 Prozent (vgl. hierzu eine Übersicht der Trinkwasserpreise von 63 Städten in Deutschland im Anhang I).

Mit der Einführung von Wettbewerbselementen beim Angebot von Infrastruktur soll, der hohe Trinkwasserpreis (vgl. Abbildung 2) im Vergleich zu anderen Ländern gesenkt werden. Zum dem sind die öffentlichen Haushalte immer weniger in der Lage, die notwendigen Investitionen in die Erneuerung der Netze und Anlagen, die zum Teil 100 Jahre alt sind, zu erbringen.

Abbildung 2 : Internationaler Trinkwasservergleich des National Utility Service 1999

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenQuelle: Scheele 2000c, S. 5

Die Bundesregierung schätzt den Finanzierungsbedarf zur Sanierung und zum Erhalt des deutschen Wasserund Abwassersystems in den nächsten 15 bis 20 Jahren auf 150 bis 250 Mrd. € (DBResearch2000,S.12).

Bei der Diskussion um die Liberalisierung des Trinkwassermarktes wird ein noch weiterer Aspekt genannt, den es zu beachten gibt. In den vergangenen 150 Jahren wurde die Wasserversorgung von der öffentlichen Hand nahezu perfekt erledigt. Dies bedeutet, dass diese Art der Organisation funktioniert hat. Allerdings stellt dies keinen Beweis dafür dar, dass andere Organisationsformen nicht ebenso nachhaltig lange einwandfrei funktionieren. Wenn der Markt weiter geöffnet würde, so die Argumentation, wäre eine Rückkehr zu den ursprünglichen Strukturen nur sehr schwer bis gar nicht möglich, und die tatsächlich eintretenden Folgen wären erst in 20 bis 30 Jahren sichtbar (Leymann2001,S.98).

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Ziel dieser Arbeit soll die Darstellung und Diskussion einer möglichen Liberalisierung der deutschen Trinkwasserversorgung im europäischen Vergleich sein. Dabei wird besonders auf die wirtschaftliche Ausgestaltung der Wasserversorgung in Frankreich, England/Wales und den Niederlanden eingegangen.

Die Vorgehensweise stellt sich dabei wie folgt dar: Im nachfolgenden Abschnitt wird der Trinkwassermarktes gegenüber den Energieund Gasmärkten abgegrenzt. Dabei werden auch die Besonderheiten des Gutes „Wasser“ dargestellt. Eine Aufgliederung des Trinkwassermarktes in einzelne Teilleistung rundet das erste Kapitel ab.

Im zweiten Kapitel werden die theoretischen Grundlagen von Infrastruktureinrichtungen, zu denen auch die Trinkwasserversorgung gehört, untersucht. Das Hauptaugenmerk stellt dabei die Darstellung und Analyse der Theorien des natürlichen Monopols dar. Bei einem Vorliegen eines natürlichen Monopols lässt die Frage aufkommen, inwieweit es notwendig ist, dass der Staat in das Marktgeschehen eingreift oder nur die Rahmenbedingungen setzt.

Im dritten Kapitel werden die zentralen Begriffe „Liberalisierung“ und „Privatisierung“ von einander abgegrenzt werden, die allzu häufig in der Diskussion unsauber verwendet werden. Es wird ferner der Motivation von Privatisierung, sowie den Zielen einer Liberalisierung nachgegangen. Nach einer Beschreibung der verschiedenen Privatisierungsformen wird untersucht, ob Unternehmen in privater Rechtsform effizienter als Unternehmen in einer öffentlichen Rechtsform sind. In einem zweiten Schritt werden die verschiedenen Optionen einer Marktöffnung erörtert. Zuvor wird der Blick auf die Öffnung anderer Infrastruktursektoren gerichtet, um zu untersuchen, ob und wie sich der Wettbewerb intensiviert hat. Diese verschiedenen Wettbewerbsoptionen lassen sich dabei in zwei grobe Richtungen einteilen: Einmal „Wettbewerb um den Markt“ und zum zweiten „Wettbewerb im Markt“.

Das vierte Kapitel erweitert den Blick auf die praktische Umsetzung und die Organisation der Trinkwasserversorgung in den zu vergleichenden Ländern: Frankreich, England/Wales, den Niederlanden und Deutschland. Dabei soll auch auf die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der unterschiedlichen Regulierungsmodelle eingegangen werden. Die gewonnenen Handlungsempfehlungen aus den untersuchten Ländern können dann Hinweise auf eine mögliche Organisation der Trinkwasserversorgung in Deutschland geben und verschiedene Strategieoptionen von Wasserversorgungsunternehmen aufzeigen.

Das fünfte Kapitel geht der Frage nach, welche Bedeutung der Wettbewerb für die Erreichung anderer politischer Ziele, wie Umweltschutz, Versorgungssicherheit oder Wasserqualität hat. Im letzten Kapitel sollen die gewonnenen Erkenntnisse abschließend reflektiert und ein Ausblick gegeben werden.

1.3 Abgrenzung und Besonderheiten des Wassermarktes gegenüber Energieund Gasmärkten

Wasser weist eine Reihe von Unterschieden im Vergleich zu Strom und Gas auf, die es schwerer machen die Wettbewerbsmodelle von diesen Infrastrukturbereichen auf den Bereich der Trinkwasserversorgung zu übertragen. Folgende Aspekte sollten hierbei beachtet werden:

- Hohe Masse des Wassers: Da Wasser eine hohe Masse hat, ist es nicht komprimierbar. Die Hebung und der Transport sind dadurch mit einem hohen Energieaufwand verbunden.

- Qualitätsbeeinträchtigungen bei Lagerung und Transport: Durch zu lange Lagerung kann die Wasserqualität leiden. Ebenso kann der Transport über längere Strecke kann zu einer Beeinträchtigung der Wasserhygiene führen.

- Gerichteter Transport: Die Fließrichtung des Wassers im Rohrnetz verläuft in der Regel in einer Fließrichtung. Es ist daher kaum möglich, eine Veränderung in der Strömungskonfiguration ohne Qualitätseinbußen zu erreichen.

- Begrenzte Mischbarkeit: Wasser ist kein homogenes, sondern ein heterogenes Gut. Dies bedeutet, dass seine Zusammensetzung variiert und die Beschaffenheit abhängig von ihrer jeweiligen Quelle ist. Die Mischung unterschiedlicher Wasservorkommen ist aus technischer und hygienischer Sicht aufgrund von Korrosion und Reinfektion problematisch. Zusätzlich ist die rechtliche Frage hinsichtlich des Verursachers schwerer zu verfolgen (Mehlhorn, 2001b, S. 105; Stuchtey 2002, S. 19f.).

Tabelle 1: Trinkwasser-, Stromund Gasversorgung im Vergleich

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserverssorgung, BMWi, S.10

Der Wassermarkt lässt sich folgendermaßen beschreiben: Private Haushalte und Unternehmen werden mit Wasser in Trinkwasserqualität durch Leitungsnetze von Wasserversorgungsunternehmen versorgt. Die Anbieter gewinnen Wasser aus dem Naturhaushalt, verbessern dessen Qualität (Aufbereitung), transportieren es zu den Verbrauchspunkten (Transport) und verteilen es an die Endabnehmer (Verteilung). Die einzelnen Wasserversorgungsunternehmen sind jedoch mit unterschiedlichen Marktbedingungen konfrontiert, die durch regionale Unterschiede geprägt sind. Die Unterscheidungsmerkmale sind die Verfügbarkeit der Ressource, deren Qualität sowie die Besonderheiten des Versorgungsgebietes (z. B. topographische Besonderheiten, Anzahl der angeschlossenen Einwohner, Einwohnerdichte). Daher ist es erforderlich die Wertschöpfungskette der Wasserversorgung nach Teilleistungen näher zu betrachten (vgl. Abbildung 3):

1. Teilleistung: Wassergewinnung

Da Wasser in unterschiedlichen Arten vorkommt (Grundwasser, Seeund Talsperrenwasser, Quellwasser, angereichertes Grundwasser, Uferfiltrat, Flusswasser oder Meerwasser), gibt es auch unterschiedliche Technologien zur Wassergewinnung (z.B. Bohrbrunnen, Horizontalfilterbrunnen, Sickerleistung, Quellerfassungen, Entnahmebauwerke zur Gewinnung von Oberflächenwasser, Versickerungsanlagen).

2. Teilleistung: Wasseraufbereitung

Die im Wasser enthaltenen Schadstoffe werden in Wasseraufbereitungsanlagen aus dem Rohwasser entfernt. Weil Wasser in unterschiedlicher Qualität vorkommt, ist es je nach Verschmutzungsgrad nicht möglich, eine einheitliche Technologie einzusetzen.

3. Teilleistung: Wassertransport und Wasserverteilung

Das aufbereitete Wasser gelangt über ein Leitungsnetz zu den Verbrauchern. Es wird hierbei zwischen Zubringerleitungen (eine Leitung, die durch das Wasserwerk mit dem Versorgungsgebiet verbunden ist) und Haupt-, Versorgungs-, Anschlussleitungen (Leitungen, die der Verteilung innerhalb des Versorgungsgebietes dienen) unterschieden (Stuchtey 2002, S. 17f.).

Abbildung 3 : Teilleistungen in der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Stuchtey 2002, S. 18

2 Theoretische Grundlagen

Im nachfolgenden Kapitel werden die theoretischen Merkmale von Netzsektoren bzw. Infrastruktureinrichtungen[1], zu denen auch die Trinkwasserversorgung gehört, untersucht. Hierbei stellt sich die Frage, warum staatliches Eingreifen in den Markt erforderlich bzw. sinnvoll ist. Gibt es Besonderheiten des Marktes, die eine staatliche Bereitstellung von so genannten öffentlichen Gütern rechtfertigen. Diesbezüglich müsste geklärt werden, ob „Wasser“ überhaupt ein öffentliches Gut darstellt?

Zur Klärung dieser Frage sind immer wertende Entscheidungen erforderlich, inwieweit ein Markt im Großen und Ganzen funktionsfähig ist, oder ob ein Ausmaß an Marktversagen vorliegt, das wirtschaftspolitisches Handeln erforderlich macht (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S.82).

Eine Begründung für ein Eingreifen in den Markt liefert Mühlemkamp (1999):

Ausgehend von einer Gesellschaft, die sich der Institutionen ,Privateigentum’ und ,Markt’ bedient, lassen sich Aktivitäten der öffentlichen Hand aus ökonomischer Perspektive dann begründen, wenn ,Privateigentum’ und ,Markt’ in Hinblick auf Allokation, Distribution und Stabilität von allein nicht zu gesellschaftlich erwünschten oder erreichbaren Ergebnissen führen [Allokations-, Distributionund Stabilitätsfunktion der öffentlichen Haushalte].“ (Mühlenkamp 1999, S. 27f.).

Märkte können durch folgende vier Ursachen, in ihrer Lenkungsfunktion beeinträchtigt werden:

- Informationsmängel (Kapitel 2.1)
- Anpassungsmängel (Kapitel 2.2)
- Externe Effekte (Kapitel 2.3)
- Unteilbarkeiten (Kapitel 2.4).

Diese vier Kategorien verletzen die zentralen Annahmen des Modells der vollständigen Konkurrenz (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 82).

Den Schwerpunkt bilden bei den theoretischen Grundlagen dieser Diplomarbeit die beiden zuletzt genannten Punkte „Externe Effekte“ und „Unteilbarkeiten“.

2.1 Informationsmängel und Informationsasymmetrien

Marktversagen in Form von Informationsasymmetrien kann dann vorliegen, wenn der Nachfrager die Qualität der angebotenen Leistung nicht beurteilen kann oder die Kosten der Informationsbeschaffung unverhältnismäßig hoch sind. Es kommt damit zu einer adversen Selektion, in der Form, dass der Produzent einen Anreiz hat, nach Vertragsabschluß eine schlechtere Qualität anzubieten, als es zuvor vereinbart wurde. Informationsasymmetrien treten in der Regel bei privaten Haushalten in der Form auf, dass die Wasserqualität zwar anhand von Trübungen, Geruch und Geschmack ermittelt werden kann, nicht aber durch zahlreiche weitere Qualitätsparameter (Anteil von Chlor, Nitraten oder Phosphaten). Die Ermittlung der Qualität stände aufgrund der geringeren Verbrauchsmenge, in keinem Verhältnis zu den Kosten der Probenentnahme und der Laboruntersuchungen. Um diese Informationsasymmetrien zu verringern, konnte der Verbraucher in Österreich von Mai bis August 2003 in den Drogeriemärkten der Firma „dm“ an einem Wassertest teilnehmen. Für den Preis von 39 € wurde sein selbst abgefülltes Leitungswasser auf Härtegrad, Mineralien und Schadstoffe untersucht, und der Analysebefund mit ihm erörtert. Einen vergleichbaren Service bietet auch die Stiftung Warentest in Deutschland an.

Wenn es zu einem (Qualitäts-) Wettbewerb mit Konkurrenten auf dem Trinkwassermarkt kommen würde, hätte der Anbieter ein großes Interesse diese Informationsdefizite durch Informationsübertragung bzw. -bereitung („Signaling“) zu überwinden. Dies kann durch den Aufbau von Reputation oder durch Offenlegung der Qualitätsparameter geschehen. Eine andere Form, um seine Glaubwürdigkeit als Anbieter zu erhöhen, kann anhand regelmäßiger Kontrollen durch Dritte erfolgen („Screening“). Die beiden Formen „Signaling“ und „Screening“ sind marktliche Lösungsmöglichkeiten, um Informationsasymmetrien zu verringern. Durch Vorgabe und Kontrolle von Grenzwerten (Mindeststandards) kann der Staat diese marktlichen Lösungsmöglichkeiten unterstützen, um die Informationslücke hinsichtlich der Wasserqualität zu schließen. Da die gesetzlichen Mindeststandards für alle Marktteilnehmer gleichermaßen verbindlich sind, stehen sie einer stärkeren Marktöffnung in der Trinkwasserversorgung nicht entgegen (Stuchtey 2002, S. 57-61; Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 296ff.; Böhm 2003, S. 3).

2.2 Anpassungsmängel

Der zweite Grund, warum Märkte in ihrer Lenkungsfunktion beeinträchtigt werden können, stellen Anpassungsmängel dar. Diese verursachen, dass sich kein Marktgleichgewicht einstellt oder der Prozess zum Marktgleichgewicht nur sehr langsam erfolgt. Dies liegt u. a. an dauerhaften Strukturkrisen[2] begründet. Im Modell der vollständigen Konkurrenz wird eine vollkommene Flexibilität in Form vollständiger Faktormobilität und unendlich hohen Reaktionsgeschwindigkeit der Marktakteure unterstellt. In der Realität wird diese Annahme jedoch lediglich in Ausnahmefällen erfüllt, da eine gewisse Zeitspanne erforderlich ist, bis sich die Akteure an die verändernden Rahmenbedingungen anpassen. Aus diesem Grund werden folgende zwei Argumente für ein staatliches Eingreifen in den Marktprozess genannt: Einerseits können sich auf dem Markt Preise bilden, die zu einer ruinösen Konkurrenzsituation führen, andererseits kann es zu einer „falschen“ Reihenfolge des Marktaustritts der Akteure kommen, d. h. das die relativ effizienten Anbieter zuerst den Markt verlassen, während die ineffizienten Anbieter im Markt verbleiben.

Das Überangebot lässt sich auf die Existenz von spezifischen Ressourcen bzw. Irreversibilitäten zurückführen. Bei einem Marktaustritt werden die „sunk costs“ wirksam. Durch das Vorliegen von solchen Marktaustrittsbarrieren können, bei einem Nachfragerückgang, nicht die ineffizientesten Anbieter den Markt kostenlos verlassen. Finanzstarke Anbieter haben im Verdrängungswettbewerb das größte Beharrungsvermögen. Für diese Anbieter lohnt es sich nur im Markt zu bleiben, wenn sie nach dem Ausscheiden der Wettbewerber langfristig ihre Verluste wieder durch Monopolpreise mindestens ausgleichen können (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 325-344; Stuchtey 2002, S. 51 f.).

2.3 Externe Effekte

Als nächstes wird das Marktversagen als Folge von externen Effekten am Beispiel der Trinkwasserversorgung untersucht.

Marktversagen in Form von externen Effekten ist dann vorhanden, wenn Eigentumsbzw. Verfügungsrechte („Property Rights“) nicht eindeutig spezifisierbar oder nicht wirksam durchsetzbar sind. Die Kosten, die durch den Verursacher negativer Effekte entstehen, muss der Geschädigte tragen. Bei positiven externen Effekten kommt dagegen der Begünstigte unentgeltlich in den Genuss des Vorteils, ohne dass der Urheber Kompensationszahlungen im Gegenzug erhält. Es kommt zu Allokationsverzerrungen bei der Trinkwasserversorgung in folgender Form:

- Schadstoffeinträge: Die verfügbare Wasserqualität ist entscheidend für die Aufbereitungskosten des Wasserversorgers. Ist das gewonnene Wasser nur leicht verschmutzt, sind die Kosten der Aufbereitung geringer als bei starker Verschmutzung.
- Wasserentnahmen: Durch eine unkontrollierte und übermäßige Wassergewinnung kann das Ökosystem gestört werden.
- Gewässerschutzleistungen: Wasserversorgungsunternehmen können eine Reihe von Gewässerschutzleistungen erbringen, die über den reinen Schutz des in der Trinkwasserversorgung eingesetzten Rohwassers hinausgehen (z.B. Reinigung von Seen) (Stuchtey 2002, S. 52f.).

Wenn diese Externen Effekte für ein Marktversagen ursächlich sind und damit keine „paretoeffiziente Güterallokation“ erreicht wird oder einstellt, ist es Aufgabe des Staates, öffentliche Güter bereitzustellen, um eine aus gesamtwirtschaftlicher Sicht effiziente Ressourcenverwendung sicherzustellen (Kraus 1997, S. 18f.).

Zur Beantwortung der Frage, ob Trinkwasser überhaupt ein öffentliches Gut ist, werden die Ausprägungen des Gutes „Wassers“ in vier verschiedene Klassen, entlang der Kriterien Rivalität im Konsum und Ausschlussmöglichkeit eingeteilt.[3]

Wasser durchläuft im Laufe seiner Nutzbarmachung verschiedene Gutseigenschaften. Die Unterscheidung, ob es sich um ein privates oder ein öffentliches Gut handelt, ist dabei abhängig von vielfältigen Funktionen. Aufgrund der besonderen physikalischen Eigenschaft von Wasser ist es schwerer als bei anderen Gütern, es als ein eindeutiges Gut zu definieren. Wenn man Wasser als ein ökonomisches Gut betrachtet, ist es untrennbar mit der Knappheit der Ressource verbunden (Grobosch 2003, S. 100ff.).

Knappheit bedeutet immer auch, dass ein effizienter Allokationsmechanismus sichergestellt wird und die Ressource optimal in dem Sinne genutzt wird, dass zwischen rivalisierenden Verwendungsmöglichkeiten entsprechend der jeweiligen relativen Dringlichkeit. Ressourcen sollten der bestmöglichen Verwendung zugeführt werden, so dass die Präferenzen der Nachfrager in optimaler Weise befriedigt und Ressourcen nicht verschwendet werden (Bergmann, Kortenkamp 1988, S. 11).

Abbildung 4 gibt einen Überblick über die vier verschiedenen Güterklassen am Beispiel von Wasser.

Abbildung 4 : Güterklassifizierung am Beispiel von Wasser

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Scheele 1993; Kraus 1997 und Majer 2001

1. Private Güter: Rivalität im Konsum ist gegeben und das Ausschlussprinzip ist anwendbar. In Flaschen abgefülltes Mineralwasser kann wie jedes andere private Gut auf Märkten gehandelt werden.

2. Allemendegüter: Es herrscht Rivalität im Konsum, dagegen ist das Ausschlussprinzip nicht anwendbar. Grundwasser ist eine typische „Common-Pool-Ressource“. Die physikalischen Eigenschaften führen zum Versagen des Ausschlussprinzips. Die Eigenschaft als fließende Ressource und die Verborgenheit im Untergrund schließen die Definition von exklusiven Eigentumsrechten für Grundwasser weitgehend aus (Bergmann, Kortenkamp 1988, S. 43). Da es keinen Anreiz für einen möglichst schonenden Umgang mit der Ressource gibt, kommt es zur Tragik der Allmende, die das Dilemma einer gemeinsam genutzten Ressource und deren Übernutzung beschreibt.[4]

3. Öffentliche Güter: Es besteht Nichtrivalität im Konsum, das Ausschlussprinzip kann hingegen nicht angewendet werden. Eine hohe Grundwasserqualität ist ein öffentliches Gut, von dem alle profitieren könnten, ohne sich in ihren Konsummöglichkeiten einschränken zu müssen (Grobosch 2003, S. 100).

4. Mautgüter: Es herrscht Nichtrivalität im Konsum und das Ausschlussprinzip ist anwendbar. Das Gut Leitungswasser lässt sich damit als Mautgut klassifizieren. Innerhalb der Kapazitätsgrenzen ist ein gemeinsamer Konsum möglich, und das Ausschlussprinzip ist durch die Leitungsnetze sowohl technisch realisierbar als auch ökonomisch tragbar (Scheele 1993, S. 29).

Zur Gruppe der Mautgüter lassen sich viele der leitungsgebundenen Infrastruktureinrichtungen wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Nachrichtenübermittlung, Energieversorgung oder Telekommunikation zählen. Nach Scheele bedeutet dies, dass die meisten Infrastrukturleistungen auch privat über den Markt angeboten werden können, weil das Ausschlussprinzip funktioniert und Nichtrivalität im Konsum herrscht. Es muss einen anderen Grund dafür gegeben, dass diese Leistungen mehrheitlich staatlich organisiert sind und angeboten werden. Die Wasserversorgung weist wie viele andere netzförmige Infrastruktureinrichtungen (Schienennetze, Gas-, Wasser-, Elektrizitätsund Telekommunikationsnetze) Merkmale so genannter natürlicher Monopole auf (Scheele 1993, S. 30). Diese sollen nun im folgenden Abschnitt aufgrund der Unteilbarkeiten untersucht werden.

2.4 Natürliches Monopol als Form von Marktversagen aufgrund von Unteilbarbeiten

Das natürliche Monopol ist die extremste Form von Marktversagen aufgrund von Unteilbarkeiten. Bei dem Modell der vollständigen Konkurrenz sind sämtliche Güter bzw. Produktionsfaktoren beliebig teilbar.

Mill (1848) beschäftigte sich als Erster mit natürlichen Monopolen und formulierte eine erste Begriffsbestimmung. Seiner Meinung nach besteht Regulierungsbedarf, wenn ein Versorgungsunternehmen seinen relevanten Markt kostengünstiger versorgen kann als mindestens zwei Unternehmen gleichzeitig:

„It is obvious, for example, how great an economy of labor would be obtained if London were supplied by a single gas or water company instead of the existing plurality.“ (Mill 1875, S.88).

In den Sektoren wie Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Wasser, würde also die Versorgung durch mehre Unternehmen im Wettbewerb zur Ressourcenverschwendung führen. Deshalb wird gefordert, den Marktzutritt in diesen Bereichen zu beschränken: Es sollte lediglich ein Unternehmen den Markt bedienen. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass dieses Unternehmen seine Monopolstellung zum Nachteil der Konsumenten ausübt und überhöhte Preise die Folge wären. Durch Preisregulierung seitens des Staats könnten diese überhöhten Preise verhindern werden (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 180f.).

Die Identifizierung von natürlichen Monopolen wird in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion unterschiedlich geführt. Fritsch, Wein und Ewers (2003) definieren folgende Bereiche der Volkswirtschaft als natürliche Monopole:

- Verteilungsnetze für Strom/Gas, Fernwärme, Wasser und Kabelfernsehen
- die Sammlung von Müll
- das Ortsnetz im Telefonverkehr
- das Schienennetz der Eisenbahn und
- Pipelines

Für Shepherd (1990) können dagegen folgende Bereiche natürlichen Monopolen gezählt werden:

- die Gasversorgung
- die Elektrizitätsversorgung
- der lokale Telefonverkehr und
- das Kabelfernsehen

Für Shepherd (1990) sind ebenso lediglich nur in Teilbereichen der Sektoren natürliche Monopole denkbar, insbesondere auf lokaler Ebene wie z.B. der Elektrizitätsversorgung. Wettbewerb kann also auf anderen Stufen der Leistungserstellung möglich sein (Shepherd 1990, S. 99ff.).

Generell lässt sich jedoch feststellen, dass die Teilsektoren der Wirtschaft, die netz-, leitungsund fahrwegsgebundene Produktionsanlagen anbieten, als natürliche Monopole definiert werden. Es ist schwierig ein natürliches Monopol theoretisch zu erfassen: Die Schwierigkeiten besteht darin, empirische Untersuchungen von Kostendaten zum Nachweis eines natürlichen Monopols zu erheben. Ein weiterer Grund bei der statischen Betrachtung ist das Fehlen dynamischer Elemente des Marktgeschehens, wie z.B. bei der technisch-ökonomischen Fortentwicklung (Burr 1995, S. 66f.).

Borrmann und Finsinger (1995) gehen zwar davon aus, dass die netzgebundenen Infrastrukturunternehmen traditionell als natürliche Monopole definiert werden können, geben aber zwei Aspekte an, die bei der Betrachtung zu bedenken sind:

- Es handelt sich auch dann um ein natürliches Monopol, wenn der Markt von zwei Unternehmen versorgt wird. Die Gesamtkosten der Produktion müssen nur im Monopolfall am geringsten sein.

- Die Marktstruktur verändert sich im Zeitablauf, d.h. ein natürliches Monopol kann zeitlich befristet sein. Dies liegt einerseits darin begründet, dass sich die Nachfrage verändern kann, anderseits kann durch den Einsatz neuer Technologien die alte Technologie substituiert werden (Borrmann, Finsinger 1999, S. 101 und 123).

Die Theorie des natürlichen Monopols ignoriert damit dynamische Aspekte, wie z.B. Nachfrageentwicklung oder technischen Fortschritt, die für das Entstehen, Bestehen oder auch Vergeben eines natürlichen Monopols wichtig sind (Windisch 1987, S. 42).

Die Erosion eines natürlichen Monopols kann durch die wachsende Nachfrage verursacht werden. Dabei kann es für Unternehmen leichter sein, in einem wachsenden Markt zur Erzielung von Größenvorteilen einzutreten. Kostendegressionseffekte des größten Anbieters in einem wachstumsträchtigen Markt sind für das Preisniveau weniger bestimmend, als in einem stagnierenden oder schrumpfenden Markt (Klös 1989, S. 49).

Es zeigt sich also, dass natürliche Monopole einen temporären Charakter haben können (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 184).

Deshalb ist es notwendig, in zeitlichen Abständen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein natürliches Monopol noch gegeben sind. Folgende zwei Indikatoren zeigen dabei maßgeblich, ein Schwinden des natürlichen Monopols an: Erstens der betriebsgrößensenkende technische Fortschritt und zweitens die stark zunehmende Marktnachfrage. Es ist notwendig, die verschiedenen Wirtschaftszweige zu klassifizieren, um zu beurteilen, ob sich die Technologie dynamisch entwickelt oder weitgehend ausgereift ist, und in welchem Umfang die Nachfrage wächst. Die Telekommunikationsbranche ist zurzeit sowohl in technologischer als auch hinsichtlich der Nachfrageseite eine sehr dynamische Branche. Dagegen weisen der technische Fortschritt und die Nachfrageentwicklung in der Wasserversorgung eher statischen Charakter auf (Burr 1995, S. 71f.).

Der Grund für Unteilbarkeiten liegt darin, dass die Kapazität bestimmter Ressourcen (z.B. bei Leitungsnetzen) technisch nur in großen Sprüngen variiert werden kann. Die Durchschnittskosten für die Erstellung eines Gutes nehmen beim Vorliegen von Unteilbarkeiten in der Regel ab. Um diese Unteilbarkeiten genauer zu erklären, sollen im Folgenden Kostenfunktionen näher untersucht werden.

2.4.1 Subadditivität

Notwendige und hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines natürlichen Monopols ist die Subadditivität der Kostenfunktion. Subadditivität liegt dann vor, wenn die relevante Nachfrage von einem Anbieter zu geringeren Kosten bedient werden kann als von zwei oder mehr Unternehmen im Markt. Hierbei wird zwischen Einund Mehrproduktunternehmen unterschieden.

2.4.1.1 Einproduktunternehmen

Die Kostenfunktion C(y) eines Einproduktunternehmens ist strikt subbadditiv, falls gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten, Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenund mindestens zwei Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltengilt.

(Baumol, Panzar, Willig, 1982, S. 17)

Anhand dieser Formel kann man erkennen, dass die Kosten bei der Produktion durch ein einziges Unternehmen immer geringer sind als die Kosten bei jeder anderen Aufteilung der Produktionsmenge durch mehrere Unternehmen.

2.4.1.2 Mehrproduktunternehmen

Die Kostenfunktion C(y) eines Mehrproduktunternehmens ist strikt und global subadditiv in der Menge der Güter N = {1,...,n}, falls für jede Menge der Outputvektoren Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltengilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

und mindestens zwei Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltensind.

(Baumol 1977, S. 810)

Es gibt zwei Ursachen für Subadditivität: Erstens Größenvorteile („economies of scale“) und zweitens Verbundvorteile („economies of scope“).

2.4.1.3 Größenvorteile („economies of scale“)

Sinkende Durchschnittskosten beruhen auf dem Konzept der „Größenvorteile“. Größenvorteile können aus folgenden Gründen entstehen:

- Mindesteinsatzmengen bei den Produktionsfaktoren: Erst ab einer bestimmten Einsatzmenge amortisiert sich die Investition, eine darüber hinausgehende Auslastung führt zu Fixkosten-Degression.
- Zwei-Drittel-Regel: Wenn man Kapitalgüter, wie z.B. Wasserleitungen in ihrer Kapazität verdoppelt, führt dies lediglich zu einem Anstieg der Materialkosten in Höhe von Zwei-Dritteln. Es kommt noch das Folgende hinzu: Je mehr zu versorgende Häuser an einem Straßenzug liegen, desto größer kann der Durchmesser der Leitung sein und desto geringer sind folglich die Kosten pro Anschluss.
- Stochastische Größenersparnisse: Nach dem Gesetz der großen Zahl ist es einfacher zufallsbedingte Ereignisse zu kalkulieren, da statistische Ausreißer kleiner werden.
- Prinzip des kleinsten gemeinsamen Vielfachen: Weisen aufeinanderfolgende Fertigungsstufen unterschiedliche mindestoptimale Kapazitäten auf (z.B. 600 auf der ersten, 1.000 auf der zweiten und 1.500 auf der dritten Stufe), so liegt die gesamte optimale Kapazität beim kleinsten gemeinsamen Vielfachen der mindestoptimalen Teilkapazitäten (hier bei 3.000 Einheiten).
- Lernkurveneffekte: Je höher die produzierte Menge ist, desto höher wird das Fertigungs-Knowhow. Lernkurveneffekte sind im Gegensatz zu den anderen aufgeführten Gründen dynamische Vorteile, die „neue“ Durchschnittskostenkurve liegt dabei unterhalb der „alten“ Kurve (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 180 ff.; Knieps 2001, S. 22).

Formal gesehen liegen strikte Größenvorteile in der Produktion von Gütern in N vor, wenn für jeden Input-Output VektorAbbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenund für jedes w > 1 ein durchführbarer Input-Output-Vektor Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenexistiert, so daß gilt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenund Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenfür alle i

(Baumol 1977, S. 810).

2.4.1.4 Verbundvorteile und Kostenkomplementarität („economies of scope“)

Verbundvorteile („economies of scope“) sind immer dann gegeben, wenn es kostengünstiger ist, gegebene Mengen von zwei oder mehr Gütern in einem Unternehmen zu produzieren als einzeln in mehreren Unternehmen. Formal lässt sich dies wie folgt zeigen:

Verbundvorteile in der Produktion der Outputvektoren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenliegen dann vor falls gilt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Borrmann,Finsinger1999,S.113f.;Knieps2000,S.25).

Verbundvorteile entstehen durch folgende Ursachen:

- Kuppelproduktion: Durch die Produktion eines Gutes entstehen zwangsläufig andere Güter
- Nicht voll ausgelastete Kapazitäten: Diese können für die Produktion anderer Güter genutzt werden
- Portfolioeffekte bei Forschung und Entwicklung: Das Risiko bei der Neuentwicklung von Produkten wird durch Entwicklung anderer Innovationen oder Imitationen gesenkt.
- Forschung und Entwicklung ist für mehrere Produkte nutzbar
- Diversifikation: Durch die Entwicklung mehrer Produkte wird das Risiko auf mehrere Produktlinien aufgeteilt.

Verbundvorteile führen im Gegensatz zu Größenvorteilen nicht zwangläufig zur Konzentration auf der Anbieterseite des Marktes. Ein natürliches Monopol kann sich deshalb nicht allein durch Verbundvorteile bilden (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 190).

Im Anhang II sind Ergebnisse empirischer Kostenstudien enthalten, die der Frage nach möglichen Größenund Verbundvorteilen in der Trinkwasserversorgung nachgegangen sind. Die Studien sind nur bedingt verallgemeinerbar, weil sie Unterschiede hinsichtlich der Unternehmensformen, der ökonomischen Regulierung der Versorgungsunternehmen, der Unternehmensgrößen, der Siedlungsstrukturen, des Pro-Kopf-Verbrauchs, der Verfügbarkeit und Qualität der Wasserressourcen enthalten. Sie können aber helfen die Frage zu beantworten, ob Kostenfunktionen von Wasserversorgern im Bereich der relevanten Nachfrage subadditiv sind (vgl. Anhang II) (Stuchtey 2002, S. 37).

Aufgrund der zwei Effekte „Nutzung von Größenvorteilen“ und „Verbundvorteilen“ kommt es quasi automatisch zu einer Monopolstruktur. Nach der klassischen Theorie muss der Monopolist in seiner Preisund Mengenfestsetzung reguliert werden, um eine effiziente Allokation zu gewährleisten (Spelthahn 1994, S. 45).

Die Abbildung 5 verdeutlicht das Defizitproblem im natürlichen Monopol:

Abbildung 5 : Defizitproblem beim natürlichen Monopol

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Modifizierte Darstellung nach Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 193 und 196

Bei einem „normalen“ Kostenverlauf führt die Grenzkosten = Preis-Regel zu einer effizienten Allokation der Ressource. In der Abbildung 5 müsste der Monopolisten zum Preis von PGK anbieten, da aber hier bei sinkenden Durchschnittskosten die Grenzkosten GK unter den Durchschnittskosten DK liegen führt dies in diesem Falle zu einen Defizit für den Monopolisten , das anhand der grauen Fläche in Abbildung 5 dargestellt ist. Ein Monopolist wird daher immer versuchen sein Gewinn dort zu maximieren, wo der Grenzerlös GE den Grenzkosten GK entspricht (Cournotpunkt C). Er bietet also zum Preis PC an, wo die Preismengen-Mengenkombination PC/ XC erfüllt ist.

Deshalb wird gefordert, dass der Staat in das Marktgeschehen eingreifen muss, um den Preis zu regulieren und Mindestqualitätsanforderungen zu setzen. Die Theorie der „Bestreitbaren Märkte“, von Baumol, Panzar und Willig entwickelt, weist diese Argumentation jedoch zurück. Ihrer Ansicht nach soll die Wettbewerbsund Wohlfahrtstheorie an die Stelle der Theorie der vollständigen Konkurrenz treten. Die Besonderheit des Modells der vollständigen Konkurrenz ist die disziplinierende Wirkung der potentiellen Konkurrenten auf die etablierten Anbieter. Allein die Drohung der potentiellen Konkurrenz in den Markt einzutreten führt dazu, dass die Insider zum „First best“- oder zumindest zu „Second best“ optimalen Verhalten gezwungen werden. Beim Modell der vollständigen Konkurrenz haben die Anbieter keinen Einfluss auf den Marktpreis, und es stellt sich eine wohlfahrtsoptimale Situation ein. Es gilt für das einzelne Unternehmen die Gewinnmaxierungsbedingung Preis gleich Grenzkosten. Es kommt solange zu Markteintritten und Marktaustritten bis der Marktpreis gleich dem Minimum der langfristigen Durchschnittskosten ist.

Für das Erreichen eines wohlfahrtsoptimalen Marktergebnisses[5] ist es nicht notwendig, dass es eine atomistische Marktstruktur gibt.

2.4.2 Irreversibilität

Neben der Subadditivität der Kostenfunktion stellt das zweite Charakteristikum eines natürlichen Monopols die „Irreversibilität“ dar. Sie ist gerade für die Trinkwasserversorgung von noch größerer Bedeutung als die Subadditivität.

Irreversibilität wird nach Kruse (1985) folgendermaßen definiert:

„Der Begriff der Irreversibilität kennzeichnet die kostenmäßigen Implikationen der Tatsache, dass eine Reihe von Produktionsfaktoren für jeweils eine bestimmte Verwendung spezifisch sind, und ihre Mobilität in alternative Verwendungen (alle außerhalb der ursprünglich geplanten Verwendung) ökonomisch eingeschränkt oder ausgeschlossen ist.“ (Kruse1985,S.41).

Diese spezifischen Produktionskosten kann man auch als „sunk costs“ bezeichnen. Sunk costs heißt wörtlich übersetzt versunkene Kosten, d.h. die aufgewendeten Kosten sind nicht mehr rückgängig zu machen oder sind ausschließlich für einen bestimmten Produktionsprozess nützlich. Bei der Trinkwasserversorgung stellen die verlegten Leitungsnetze typische irreversible Kosten dar.

Die nachfolgende Abbildung 6 soll den Zusammenhang von Subadditivität bzw. Größenordnungsvorteilen, sinkenden Durchschnittskosten, steigenden Skalenerträgen, Verbundvorteilen und natürlichem Monopol verdeutlichen. Man erkennt, dass das Vorhandensein von Verbundvorteilen allein noch kein natürliches Monopol begründet, sondern dieses liegt erst dann vor, wenn die Kostenfunktion gleichzeitig Größenvorteile aufweist.

Abbildung 6 : Der Zusammenhang von Subadditivität, Größenordnungsvorteilen, sinkenden Durchschnittskosten, steigenden Skalenerträgen, Verbundvorteilen und natürlichem Monopol

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 189

2.5 Interne Subventionierung (Quersubventionierung)

Interne Subventionierungen oder auch Quersubventionierungen finden oftmals bei öffentlichen Unternehmen statt, die von der Gesellschaft erwünschte defizitäre Infrastrukturleistungen, wie den universellen Hausanschluss an das Wassernetz, erbringen. Die defizitären Bereiche werden dazu durch Überschüsse aus anderen lukrativen Unternehmensbereichen desselben Unternehmens finanziert. Diese interne Subventionierung kann auch bei einer vollständigen Marktöffnung von natürlichen Monopolen verteilungspolitisch erwünscht sein. In der Vergangenheit wurde argumentiert, dass die Erfüllung des Universaldienstsverpflichtung[6] (vgl. auch Kapitel 5.5) im Rahmen der Daseinsvorsorge nur in geschützten Monopolnischen aufrecht zu erhalten sei. Daher sollte eine interne Subventionierung defizitärer Leistungen aus den Gewinnen profitabler Leistungen ermöglichet werden.

Wie im Kapitel 2.4.1.4 erörtert, stellen Verbundvorteile eine notwendige Voraussetzung für das Vorliegen eines natürlichen Monopols sind. Durch das Angebot marktfähiger Leistungen im Rahmen eines Mehrproduktunternehmens entstehen aufgrund von Verbundvorteilen Verbundkosten. Diese produktgruppenspezifischen Verbundkosten stellen klare Kostenvorteile dar, die durch die Bereitstellung eines Unternehmens entstehen. Im Rahmen einer Kostenrechnung könnten die anfallenden Gemeinkosten auf einzelne Produkte zugerechnet werden. Es stellt sich die Frage, welche Kosten den einzelnen Produkten bzw. Produktgruppen zugeordnet werden können, ohne dass eine interne Subvention vorliegt (Knieps 2001, S. 36).

Borrmann und Finsinger (1999) geben bei ihrer Darstellung noch einen anderen Aspekt der Quersubventionierung zu bedenken. Viele öffentliche Unternehmen haben keine effektive Kostenrechnung, die eine eindeutige Zurechnung der Kosten, insbesondere der Gemeinkosten, auf die einzelnen Produkte erlaubt (Borrmann, Finsinger 1999, S. 138).

Die Schwierigkeit der Zurechenbarkeit der Gemeinkosten, erlaubt es nicht, nach der traditionellen Vorstellung, von internen Subventionen zu sprechen, wenn der Preis eines Gutes unterhalb seiner Kosten angesetzt wird und zu Lasten von Überschüssen aus anderen Produkten gedeckt wird.

Wenn es zu einem Marktzutritt auf den lukrativen Teilmärkten eines natürlichen Monopols kommt, treten zwei Kriterien für interne Subventionierung in den Vordergrund. Erstens muss das Kriterium der globalen Kostendeckung erfüllt sein und zweitens das Kriterium des Stand-Alone-Kostentest. Es darf keinen Anreiz geben, einzelne Leistungen bzw. Leistungsbündel eines Mehrproduktunternehmens an Konkurrenten abzutreten, weil dadurch Verbundvorteile verloren gehen würden.

In der Literatur findet man dazu sehr oft das Beispiel zweier Dörfer, die eine gemeinsame Wasserversorgung planen. Die Kostenfunktionen sehen folgendermaßen aus:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten = 10 Mio. € Kosten der Bedienung von Dorf 1 mit eigenen Wasserversorger

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten = 8 Mio. € Kosten der Bedienung von Dorf 2 mit eigenen Wasserversorger

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten= 15 Mio. € Kosten einer gemeinsamen Bedienung beider Dörfer

Durch den Verbundvorteil beider Dörfer gemeinsam zu bedienen, entsteht durch die gemeinsame Anlage ein Kostenvorteil von 3 Mio. €. Ein Anreiz, einzelne Leistungen aus dem Versorgungsverbund isoliert anzubieten, entsteht wenn der Kostenbeitrag eines Dorfes größer ist als deren separate Kosten, in diesem Beispiel wären das beim ersten Dorf 10 Mio. € und beim zweiten Dorf bei 8 Mio. €. Das Kriterium für Subventionsfreiheit ist das globale Kostendeckungsprinzip, d.h. in unserem Falle dürfen die gemeinsame Kosten nicht größer sein als 15 Mio. € (Abbildung 7 verdeutlicht das Zahlenbeispiel grafisch) (Knieps 2001, S. 36-37, Blankart 1991, S. 361f.).

Abbildung 7 : Kostenaufteilung einer Wasserversorgung bei gemeinsamer Nutzung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Blankart 1991, S. 361 und Knieps 2001, S. 37

2.6 Ebene der Regulierung

Mit der schrittweisen Liberalisierung der Wasserversorgung in Deutschland ist die Frage verbunden, welche Bereiche oder Ebenen[7] der Trinkwasserversorgung notwendigerweise reguliert werden müssen, und welche Bereiche für den Wettbewerb geöffnet werden können. Der disaggregierte Regulierungsansatz der Netzökonomie bietet dazu ein analytisches Konzept zur Identifikation so genannter monopolistischer Bottlenecks und grundsätzlich wettbewerbsfähiger Bereiche. Man unterscheidet also zwischen denjenigen Bereichen eines natürlichen Monopols, in denen funktionsfähiger (aktiver und potenzieller) Wettbewerb gewährleistet ist, und denjenigen Bereichen, in denen stabile Marktmacht lokalisierbar ist. Demzufolge darf nur in Bottleneck-Bereichen reguliert werden, die durch Bündelungsvorteile in Kombination mit irreversiblen Kosten gekennzeichnet ist (vgl. auch Kapitel 2.4.2). In allen anderen Netzbereichen sind nach Ansicht Knieps (2000) Regulierungseingriffe überflüssig oder sogar schädlich. Die Anwendung der „essential facilities doctrine“ ist hier von besonderer Bedeutung, ebenso wie die Frage nach geeigneten Preisregulierungen zur Disziplinierung der verbleibenden Marktmacht in diesem Engpassbereichen (Knieps2000,S.8,Knieps 2001,S.102).

Die monopolistische Bottleneck Theorie basiert auf dem Stigler´schen Marktzutrittsschranken Konzept zur Aufdeckung netzspezifischer Marktmarkt. Stigler definiert Marktzutrittsschranken als:

„A barrier to entry may be defined as a cost of producing (at some or every rate of output) which must be borne by a firm which seeks to enter an industry but is not borne by firms already in the industry.” (Stigler 1968, S. 67).

Dies bedeutet, dass sich stabile netzspezifische Marktmacht nur in einer Kombination von Bündelungsvorteilen und irreversiblen Kosten nachweisen lässt, d.h. bei Vorliegen eines monopolistischen Bottlenecks. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, wenn man von einer monopolitischen Bottleneck-Einrichtung oder der „essential facility“ sprechen kann. Von einer „essential facility“ spricht man, wenn:

§ Eine Einrichtung unabdingbar ist, um Kunden zu erreichen, d.h. kein aktives Substitut verfügbar ist. Dies ist beim Vorliegen von Bündelungsvorteilen der Fall.

- Die Einrichtung kann von einem Wettbewerber nicht mit angemessenen Mittel dupliziert werden, d.h. es ist kein potenzielles Substitut verfügbar (irreversible Kosten) (Knieps2002,S. 60-62).

Kruses Ansatz zur Lokalisierung monopolistischer Bottlenecks setzt ein wenig anders an. Er unterscheidet dabei zwischen zwei Ebenen. Einmal die Diensteebene und zum anderen die Infrastrukturebene. Eine der zwei Ebenen weist dabei Subadditivität auf. Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die zwei Ebenen in den Bereichen Versorgung, Verkehr und Kommunikation:

Abbildung 8 : Netz-Infrastrukturen und Dienste

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kruse 2002, S. 72

Die Dienstemärkte sind meist wettbewerblich organisiert, wenn keine vertikale Integration zwischen Diensteund Infrastrukturebene besteht. Dies ist bei der Wasserversorgung aber der Fall und eine Deregulierung ist problematisch. Um Wettbewerb auf der Diensteebene zu installieren, muss der Sektor entweder im Zuge der Liberalisierung vertikal strukturiert werden, oder es muss für alle Konkurrenten ein diskriminierungsfreier Zugang zu den fraglichen Netzelementen gesichert werden (Kruse 2002, S. 73-79).

Ein Diskriminierungsverbot muss mit der Abwesenheit von Quersubventionen einhergehen. Wie im Kapitel 2.5 dargestellt, ist das Problem bei einem integrierten Netzunternehmen der hohe Anteil an Gemeinkosten und der Spielräum bei der Zuschlüsselung. Dies kann durch eine vertikale Separierung wesentlich verringert werden. Diese Lösung, die über die Verhaltensregulierung hinausgeht, zielt auf die Organisationsstruktur der Produktionsstufen ab, die eine institutionelle Trennung von Netzen und Diensten und eine mögliche Separierung von Netzbereichen unterschiedlichen Bottleneck-Charakters (insbesondere zwischen Ortsund Fernnetzen) umfasst (Kruse 1997, S. 257f.).

2.7 Modelle zur Regulierung natürlicher Monopole

Wenn die Konzentration auf Grund von Unteilbarkeiten nicht vermeidbar ist, muss darüber nachgedacht werden, wie geeignete Maßnahmen aussehen, um die Ausbeutungsspielräume des Monopolisten bzw. die Abweichung von der Regel Grenzkosten = Preis und die damit entstehenden Wohlfahrtsverluste möglichst gering zu halten. Ein natürlicher Monopolist kann sich sowohl im Privatals auch im öffentlichen Besitz befinden. Ist der Monopolist ein privates Unternehmen, sollte der Staat versuchen, das erwünschte Verhalten durch entsprechende Vorgaben herzustellen. Dies ist in der Regel problematischer, als wenn sich das Unternehmen im öffentlichen Besitz befindet. Es kann aber auch bei einem öffentlichen Unternehmen zu Interessenkonflikten kommen. Mögliche Ursache für die Schwierigkeiten bei der Steuerung öffentlicher Unternehmen in natürlichen Monopolbereichen sind allgemeine Bürokratieprobleme (Durchsetzungsprobleme innerhalb der staatlichen Hierarchie oder Ineffizienzen der Leistungserstellung) oder auch das Eigeninteresse von Politikern. Politiker sind an Einnahmen des öffentlichen Monopolunternehmens interessiert und nehmen die Ausbeutung der Nachfrager oder die Reduzierung von rechtlichen Marktzugangsbeschränkungen in Kauf (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 222).

Regulierung ist daher immer ein Kontrakt zwischen Regulierer als Prinzipal und regulierten Unternehmen als Agenten (Laffont, Tirole 1993 S. 15).

Abbildung 9 : Übersicht über Regulierungsmöglichkeiten in natürlichen Monopolen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Kunz 2000, S. 47

2.7.1 Kostenregulierung („costplusregulation“)

Ein Regulierungsansatz von natürlichen Monopolen kann die kostenorientierte Bestimmung des Preises sein. Dabei bindet man den genehmigten Tarif an die Kosten für die betreffende Leistung. Steigen die Produktionskosten, so werden auch höhere Tarife genehmigt, dagegen führen Produktivitätsfortschritte zu einer Preissenkungen. Dies kann in der Form passieren, dass man dem Monopolisten eine Preissetzung entsprechend der „Grenzkosten = Preis-Regel“ vorschrieben wird und das dabei entsprechende Defizit über Subventionen aus allgemeinen Steuereinnahmen finanziert wird. Die Kostenregulierung steht dabei zwangsläufig folgenden Problemen gegenüber:

- Die Regulierungsbehörde kann nur schwer die tatsächlichen Kosten des Monopolisten erfassen. Bei der Preissetzung Grenzkosten = Preis stellt die Ermittlung der Grenzkosten eine wesentliche Schwierigkeit dar. Die Aufgliederung der Grenzkosten in fixe und variable Kosten wird durch den Zeithorizont der Betrachtung verzerrt.
- Es werden zu hohe Tarife genehmigt, die zu einem Verlust der gesellschaftlichen Wohlfahrt, insbesondere zu einer Minderung der Konsumentenrente führt. Nicht notwendige Kosten, wie etwa durch zu überdimensionierte Anlagen oder einer aufgeblähten Anzahl von Mitarbeitern, entstehen.
- Ein Mehrproduktunternehmen, das auch in wettbewerblichen Bereichen operiert, kann die Informationsasymmetrie dazu nutzen, den überhöhten Gemeinkostenanteil intern quer zu subventionieren.
- Die dynamische Anreizwirkung des Monopolisten wird reduziert, da der Monopolist sich darüber bewusst ist, dass eine günstigere Kostenstruktur durch Innovationen nicht zu Gewinnänderungen führt, weil die genehmigten Tarife entsprechend angepasst würden.

2.7.2 Preisregulierung

Innerhalb der Regulierung natürlicher Monopole stehen im Rahmen der Preisregulierung, folgende drei Instrumente zur Verfügung: Erstens die Regulierung durch eine vorgeschriebene Preisobergrenze, zweitens eine Regulierung durch Preisdifferenzierung der Konsumenten und drittens die Verpflichtung zu kostendeckenden Preisen (Ramsey Pricing). Die Theorie des Ramsey Pricing betrachtet dabei die Nachfrageentwicklung aufgrund von Preiselastizitäten. Sie lenkt den Blick auf die Nachfrage, während die Preisdifferenzierung eher eine angebotsorientierte Sichtweise einnimmt.

2.7.2.1 Preisobergrenze

Das erste Instrument im Rahmen der Preisregulierung um den monopolistischen Engpassbereich zu regulieren, ist das Instrument der Preisobergrenzen-Regulierung. Diese Form der Regulierung in der derzeitigen Form wurde zum ersten Mal 1982 im Rahmen der Privatisierung der „British Telecom“ angewandt (Knieps 2001, S. 106).

Diese Regulierung verzichtet auf eine traditionell vergangenheitsbezogene Überprüfung der Kostenbezogenheit der Tarife. Die genehmigten Preise orientieren sich an der Inflationsrate und der Produktivitätsentwicklung, die von einem durchschnittlichen Unternehmen der Branche erzielt wird. Es wird ein „Price Cap“ (Preisobergrenze) ex ante für mehrere Perioden festgelegt. Innerhalb des gesetzten Preisspielraumes garantiert es dem regulierten Unternehmen, dass deren offen gelegte Gewinne bis zur Neufestsetzung der Preisbeschränkung nicht berücksichtigt werden („regulatory lag“). Da sich die Regulierung auf das Preisniveau beschränkt, wird bei einem Mehrproduktunternehmen der Preisindex für den gesamten Warenkorb festgelegt. Es wird damit dem regulierten Unternehmen gestattet, in dynamischen Märkten jederzeit ein „rebalancing“ der Tarifstruktur vorzunehmen, um sich an die unterschiedlichen Preiselastizitäten der Nachfrage anzupassen (Kunz 2000, S. 52f.). Die (RPI-X)-Regel lautet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Knieps 2001, S. 107)

RPI ist dabei die Veränderung des Konsumentenpreisindexes (Inflationsrate) und X die Produktivitätsveränderung im regulierten Wirtschaftssektor, wobei Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltender Preis des iten Produkts in Periode t ist und Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltender Anteil der Erlöse des iten Gutes an den Gesamterlösen der vorherigen Periode. Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenist hierbei die Menge des iten Gutes, das in der Periode t-1 verkauft wurde.

Hieraus folgt: Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.

Die Menge aus den vorherigen Perioden zu den heutigen Preisen muss demnach mit der gleichen Summe Geld zu kaufen möglich sein, angepasst um die Veränderungen des Konsumentenindex und der Produktivität (1+RPI-X). Das regulierte Unternehmen hat damit einen Anreiz zu Produktivitätssteigerungen, da die Effizienzzuwächse in Form von Kosteneinsparungen zumindest teilweise beim regulierten Unternehmen verbleiben (Knieps 2000, S. 107 f.).

Zwei Probleme ergeben sich bei diesem Regulierungsansatz: Erstens muss die Regulierungsbehörde bei Outputveränderungen auf die Veränderungen des Konsumentenpreisindexes und der Produktivität im regulierten Sektor schließen. Diese Informationen können extrem schlecht sein und dazu führen, dass die Behörde von zu niedrigen Kostensenkungspotentialen ausgeht, um eine Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden. Als Folge hieraus können zu hohe Spielräume für überhöhte Preise entstehen.

Das zweite Problem ist die Wahl der Produktqualität. Die erwünschten Anreize zu produktiver Effizienz können zu Lasten der Qualität der regulierten Leistungen gehen, da sich durch die Minderung der Qualität Kosten einsparen lassen (vgl. dazu Kapitel 5.1) (PSA 1994, S. 34-38).

Unter bestimmten Annahmen und Voraussetzungen kann gezeigt werden, dass das regulierte Unternehmen die Preisstruktur unter einem solchen Price Cap in der Art verändert, dass sie gegen Ramsey-Preise konvergiert. Es wird eine Preisstruktur gewählt, die sich an den Preiselastizitäten der Nachfrage in den einzelnen Märkten orientiert (Bradley, Price 1988; Vogelsang 1988 und Bös 1993).

2.7.2.2 Paretooptimale Angebotsmenge und Defizitabdeckung durch Preisdifferenzierung

Als zweite Alternative im Rahmen der Preisregulierung natürlicher Monopole kann dem Monopolisten Preisdifferenzierung ersten und zweiten Grades[8] gestattet werden. Im Rahmen der Monopoltheorie hat der Monopolist einen Anreiz, die paretooptimale Menge bereitzustellen, ohne dass dabei ein Defizit entsteht. Angewendet wird diese Methode meist durch zweiteilige Tarife, die sich aus einer fixen Grundgebühr (G1 oder G2) und einem mengenabhängigen Preis (T 1 oder T 2) zusammensetzen (Abbildung 10).

Abbildung 10 : Alternative zweiteilige Tarife

Quelle: Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 231

Je größer die nachgefragte Menge ist, desto geringer sind die Stückkosten. Mit einer geringeren Grundgebühr G2 und einen hohen Mengentarif T2 werden auch Nachfragegruppen erschlossen, für die sich ein Kauf bei Tarif T1 nicht lohnt (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S.230f.).

Das Defizit wird also durch die nutzungsunabhängige Grundgebühr gedeckt (Stuchtey 2002, S. 96).

Eine weitere Form der Preisdifferenzierung stellt das so genannte „peak load pricing“ (zeitliche Preisdifferenzierung) dar. Bei dieser Form werden die Preise der Spitzenlast angeglichen, da die Nachfrage zeitlich periodisch schwankt (Borrmann, Finsinger 1999, S.240-258). Die Trinkwassernachfrage durch private Haushalte und der Industrie unterliegt tageszeitlichen, jahrerszeitlichen und konjunkturellen Schwankungen. Es kommt daher zu einem Spitzenlastproblem in der Form, dass auch bei starker Nachfrage diese vom Wasserversorger versorgt werden muss. Die Kapazitätsgröße muss sich immer an der maximalen Nachfrage ausrichten, da Wasser aus hygienischen Gründen nur bedingt lagerfähig ist (vgl. Kapitel 1.3 und 2.3).

2.7.2.3 Ramsey Pricing

Bei Preisdifferenzierung besteht das Problem, das der Monopolist zusätzlich Konsumentenrente abschöpfen kann, die mehr als sein Defizit deckt. Daher wäre es einfacher dem Anbieter lediglich vorzuschreiben, seine Preise kostendeckend zu setzen. Dies ist bei einem Einproduktunternehmen vielleicht noch möglich, im Falle eines Mehrproduktunternehmens besteht allerdings das Problem der Zurechnung von Gemeinkosten auf die einzelnen Produkte (vgl. Kapitel 2.5).

Die Regulierung bei einem Mehrproduktunternehmen beruht auf dem Konzept des Ramsey Pricing. Die Nachfrager werden dazu mit ihrer unterschiedlichen Preiselastizität in verschiedene Gruppen eingeteilt. Es wird dabei ein Aufschlag auf die Grenzkostenpreise erhoben, der umso höher ist, je geringer ihre Preiselastizität ist. Grafisch ist dieser Ramsey-Preis, den man als Second-Best Lösung erreicht, in Punkt F in der Abbildung 5 zu sehen (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 232f.).

Ramsey Pricing ist also das Grundprinzip des zweitbesten Preises. Bei der Herleitung soll die Summe aus Produzentenund Konsumentenrente unter der Nebenbedingung der Kostendeckung maximiert werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenunter der Nebenbedingung Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nach Umformung und Anwendung der Lagrange-Funktion erhält man:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Knieps 2001, S. 83 ff.).

Dabei ist Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenist der Preis; Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenentspricht den Grenzkosten; Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenist die Preiselastizität der Nachfrage auf den iten Markt(segment). Es gilt: Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

R wird als „Ramsey-Zahl“ bezeichnet. Falls R gleich Null ist, handelt es sich wie im Gleichgewicht um einen Grenzkostenpreis. Nimmt R dagegen den Wert Eins an, besteht keine Preiselastizität und der Monopolist kann seinen überhöhten Monopolpreis verlangen. Ramsey Pricing bedeutet also wohlfahrtsmaximierende Preise bei Vorliegen von Größenvorteilen unter Kostendeckungsbeschränkung (Knieps 2002, S. 83ff.).

3 Privatisierung oder Liberalisierung

Die Begriffe Privatisierung, Liberalisierung und Deregulierung werden in solch unterschiedlichen Varianten verwendet, dass diese zuerst genauer definiert werden sollen.

3.1 Definitionen

Der Begriff Privatisierung bezieht sich im Wesentlichen auf die Rechtsund Eigentumsform des Unternehmens, das die Wasserversorgung erbringt. Mit Liberalisierung wird dagegen die Marktstruktur und -organisation beschrieben. Die Liberalisierung der Trinkwasserversorgung bedeutet die wettbewerbliche Organisation der Allokation bzw. Verteilung von Leistungen und Ressourcen, in der Form des Wegfalls des Gebietsmonopols nach §103 GWB a.F. (Kluge, Lux, Schramm 2001, S. 17).

Das Umweltbundesamt (2000) definiert Privatisierung und Liberalisierung im Bereich Wasserversorgung wie folgt:

Unter Privatisierung wird nachfolgend die Wahrnehmung von Aufgaben der Wasserverund -entsorgung durch Unternehmen privater Rechtsform verstanden. Dabei ist zwischen der „formellen“ Privatisierung (das Unternehmen befindet sich nach wie vor in kommunalem Eigentum, wird jedoch in eine private Rechtsform überführt) und der „materiellen“ Privatisierung zu unterscheiden (die Kommune zieht sich ganz oder teilweise aus der Wahrnehmung ihrer ursprünglichen Aufgabe zurück und überträgt diese durch einen Verkauf des kommunalen Unternehmens an einen privaten Dritten).“ (Umweltbundesamt2000,S.9)

„Unter Liberalisierung (des Wassermarktes) wird die Aufhebung der heutigen Gebietsmonopole der Wasserversorgung verstanden, die es den Kommunen ermöglichen, ausschließlich über die Art und Weise der Wasserversorgung in ihrem Territorium zu bestimmen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nimmt diese Monopole von den allgemeinen Bestimmungen des Wettbewerbsrechts aus und ermöglicht somit, dass in einer bestimmten Region nur ein Wasserversorgungsunternehmen auftritt. Die Liberalisierung würde einen unmittelbaren Wettbewerb im Markt ermöglichen.“ (Umweltbundesamt2000,S.9).

Unter Deregulierung wird der Abbau hoheitlichadministrativ aufgerichteter Markteintrittsbarrieren oder sonstiger staatlicher Einflussnahmen definiert (Spelthahn1994,S. 9).

Frey (1999) verwendet andere Definitionen der Begriffe: Für ihn stellt Liberalisierung den Oberbegriff für Privatisierung und Deregulierung dar. Den Auslöser für die Liberalisierung sieht er in der Globalisierung:

„Diese als Globalisierung bezeichnete Entwicklung hat den Wettbewerb zwischen den Unternehmungen gewaltig verschärft. Diese mussten sich der neuen Situation durch Rationalisierung und Innovation, aber auch durch Standortverlagerung anpassen. Es gelang den international tätigen Unternehmungen, glaubhaft nachzuweisen, dass Abwanderung von Firmen, Verlagerung von Betriebsstätten und Verlust an Arbeitsplätzen in den alten Industrieländern nur verhindert werden können, wenn die lokale Wirtschaft, das Gewerbe und der Staat die Anpassungslasten mittragen, das heißt, nicht nur die Rahmenbedingungen verbessern, sondern auch billiger produzieren sowie Kosten, Preise und Steuern senken. In zunehmendem Ausmaß ist somit aus dem Wettbewerb zwischen privaten Unternehmungen ein Wettbewerb zwischen Gemeinwesen geworden.“

[...]


[1] „Infrastruktur ist die Gesamtheit der materiellen, institutionellen und personellen Anlagen, Einrichtungen und Gegebenheiten, die den Wirtschaftseinheiten im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaft zur Verfügung stehen.“ (Jochimsen1966,S.145).

[2] „Unter Strukturkrise versteht man Anpassungsprozesse an eine langfristig zurückgehende Nachfrage, die sich über längere Zeiträume erstrecken und mit massiven Überkapazitäten einhergehen.“ (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 343).

[3] Nichtrivalität im Konsum bedeutet dass der Konsum eines Gutes durch den Konsumenten A nicht den Konsum des gleichen Gutes durch Konsumenten B vermindert. Die Ausschlussmöglichkeiten lassen sich nicht anwenden, d.h. Individuen können aus technischen oder weil es zu kostspielig ist vom Konsum eines Gutes auch dann nicht ausgeschlossen werden, wenn sie keinen Beitrag zu dessen Erstellung geleistet haben. (Blankart 1991, S. 49)

[4] Die Tragik der Allemende und deren Anreizmechanismen werden bei Homann, Blome-Drees 1992 untersucht.

[5] Unter dem Begriff „wohlfahrtsoptimales Marktergebnis“ werden hier sowohl Paretoals auch Ramseyoptimale Marktergebnisse subsumiert. Auf die Ramsey-Preissetzung gehe ich im Punkt 2.7.2.3 ein.

[6] Unter Universaldienstsverpflichtung ist eine flächendeckende Versorgung bei einer vorgegebenen Mindestqualität gemeint, d.h. ein öffentliches Unternehmen muss unabhängig von den Kosten eine Versorgung mit Netzinfrastruktur auch in unrentablen Regionen zum gleichen Tarif anbieten (Borrmann, Finsinger 1999, S.145f.). Im Zuge der Privatisierung der Deutschen Post wurde diese verpflichtet, auch unrentable ländliche Gebiete zu versorgen.

[7] Für Bereiche oder Ebenen wird in der Literatur auch der Begriff der vorund nachgelagerten Märkte im Prozess der Leistungserstellung (Wertschöpfungskette) benutzt (Fritsch, Wein, Ewers 2003, S. 223).

[8] Preisdifferenzierung ersten Grades liegt vor, wenn jeder Nachfrager einen Preis entsprechenden seiner Zahlungsbereitschaft („Reservationspreis“) entrichtet (gesamte Konsumentenrente geht an den Monopolisten). Preisdifferenzierung zweiten Grades ist gleichbedeutend mit einem Mengenrabatt, dabei ist der Preis abhängig von der nachgefragten Menge, je höher die Menge desto geringer der Preis.

Excerpt out of 163 pages

Details

Title
Die Liberalisierung der deutschen Trinkwasserversorgung im europäischen Vergleich
College
Catholic University Eichstätt-Ingolstadt  (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschafts- und Sozialpolitik)
Grade
1,7
Author
Year
2004
Pages
163
Catalog Number
V161112
ISBN (eBook)
9783668673670
ISBN (Book)
9783668673687
File size
2033 KB
Language
German
Keywords
Wasserwirtschaft, natürliches Monopol, Infrastruktur, Liberalisierung, Privatisierung, Stadtwerke
Quote paper
Marc Moellers (Author), 2004, Die Liberalisierung der deutschen Trinkwasserversorgung im europäischen Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161112

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