Der Auszubildende soll nach Abschluss seiner Ausbildung über alle notwendigen Fähigkeiten, Ferigkeiten und Kenntnisse verfügen, die im Berufsbild der Kauffrau/des Kaufmanns für Büromanagement vorgesehen sind. Richtlernziel: kaufmännische Steuerung (§ 4 Abs. 2 Nr. 2.5) Groblernziel: Belege unterscheiden, den jeweiligen Geschäftsvorgängen zuordnen, rechnerisch und sachlich prüfen. Feinlernziel: Nach dieser Unterweisung ist der Auszubildende in der Lage, die Eingangsrechnungen nach den gesetzlichen Vorschriften selbständig und fehlerfrei auf die sachliche Richtigkeit zu überprüfen.
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- Anonym (Autor), 2025, Sachliche Rechnungskontrolle (Unterweisung Kaufmann/-frau für Büromanagement), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1613353
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