Das Phänomen der Hexenprozesse gehört zweifelsohne zu den Schlüsselmomenten der europäischen frühen Neuzeit. Sie sind ein markanter Punkt der Übergangsphase von mittelalterlicher sozialer Praxis hin zu Praktiken, die uns gemeinhin als „modern“ anmuten. Das betrifft einerseits Praktiken im juridisch-administrativen Komplex andererseits aber auch Praktiken, die die Spannungsfelder von Individuum und sozialem Kollektiv, den Konflikt zwischen zunehmender Privatisierung einzelner Lebensbereiche und öffentlichem Raum sowie die Tradierung und Modernisierung sozialer und geschlechtlicher Rollenbilder bzw. deren politische Aufladung zu Zwecken der sozialen Disziplinierung und Durchsetzung frühstaatlicher Herrschaftspraxis betreffen. Besonders augenfällig ist hierbei, dass das Verbrechen der Hexerei (maleficium) nachweislich ein intellektuelles Konstrukt darstellt, das gerade in ländlichen und strukturell rückständigen Regionen Europas die Funktion eines allgemeinen Erklärungsmusters für Missernten, Epidemien, hohe Kindersterblichkeit und ähnlich existentiell bedrohliche Phänomene darstellte. Die Personifizierung der Existenzangst in Form der Hexe und deren aktive Bekämpfung durch die im Entstehen begriffene staatliche Gewalt scheinen aus moderner Perspektive vieles vorweg zunehmen, was im späten 19. und im ganzen 20. Jahrhundert hindurch durch rassistische und antisemitische Feindbildkonstruktionen soziale Praxis war und ist. Der Brief der der Hexerei angeklagten Katharina Henot aus dem Kölner Gefängnis von 1627 ist Zeugnis der Ohnmacht mit der die Betroffenen der allgemein üblichen Folterpraxis gegenüberstanden. Dieser Brief steht exemplarisch für viele andere erhaltene Dokumente, deren Entstehungskontext vergleichbar ist.
Dementsprechend soll bei der Behandlung des Dokuments weniger die Rekonstruktion des konkreten Einzelfalles im Mittelpunkt stehen, als viel mehr die Frage nach den Bedingungen seiner Entstehung. Das bedeutet einerseits, dass die Fragestellung nach der zunehmenden Verschriftlichung und der damit verbundenen Konstruktion neuer „Refugien der Intimität“ berührt wird, aber auch die schleichende Entwicklung des juridisch-administrativen Komplexes hin zu überwachenden, disziplinierenden und strafenden Institutionen, die die vorher weitestgehend vom sozialen Kollektiv ausgeübten Kontroll- und Disziplinierungsfunktionen zunehmend monopolisiert und institutionalisiert. Aber auch die Frage nach der ideologischen Genealogie des Verbrechens der Hexerei.
Inhaltsverzeichnis
1 Anmerkungen zur Vorgehensweise
1.1 Methodische Probleme
1.2 Zum Aufbau des Textes
2 Das Dokument
2.1 Der direkte Entstehungskontext
2.2 Die Form des Dokumentes
2.3 Inhalt und Sprache des Dokumentes
2.4 Synthetische Interpretation des Dokumentes
3 Makrohistorische Kontexte des Dokumentes
3.1 Anknüpfungspunkte zum Dokument
3.2 Das Hexereidelikt
3.3 Weiblichkeitskonstruktion
3.4 Rechtsnormen und frühstaatliche Herrschaftspraxis
4 Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit analysiert ein spezifisches Egodokument – einen Brief der Katharina von Henoth aus dem Jahr 1627 – um dessen Entstehungskontext innerhalb der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung zu beleuchten und eine Verbindung zwischen der individuellen Erfahrung von Unterdrückung und den makrohistorischen Strukturen frühstaatlicher Herrschaftspraxis herzustellen.
- Analyse der Form und Sprache eines frühneuzeitlichen Egodokuments
- Untersuchung des Hexereidelikts und dessen Diskursgeschichte
- Dekonstruktion der sozialen Konstruktion von Weiblichkeit im Kontext der Hexenverfolgung
- Einordnung des Falls in frühneuzeitliche Rechtsnormen und staatliche Herrschaftspraxis
Auszug aus dem Buch
2.1 Der direkte Entstehungskontext
Katharina von Henoth wurde im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts in Köln geboren, wo ihr Vater kaiserlicher Postmeister war. Damit gehörte ihre Familie zur städtischen Oberschicht, was nicht zuletzt an der Position ihres Bruders Hürtger von Henoth erkennbar ist, der 1627 als Domherr bezeugt ist. Nach dem Tode ihres Vaters steht sie unter der Obhut ihres Bruders, für den sie den Haushalt führt. Zu Beginn des Jahres 1627 erhebt eine vermeintlich vom Teufel besessene Professschwester des nahe beim Hause des Bruders gelegenen Klosters St. Clara den Vorwurf der Hexerei gegen Katharina von Henoth. Daraufhin wird Henoth vom städtischen Rutenträger und dem Gewaltrichter ins städtische Griffe-Gefängnis abgeführt. Daraufhin beginnt ein Schöffengericht mit dem Inquisitionsverfahren. Schnell finden sich weitere Zeugen und Opfer der vermeintlichen Hexerei. So behaupten zwei Pfarrer, die offensichtlich von Geschlechtskrankheiten gezeichnet sind, Henoth hätte sie verhext und würde ihnen nachts Träume von Hexen eingeben. Im weiteren Verlauf des Prozesses wird Katharina Henoth des weiteren vorgeworfen, sie hätte sexuelle Kontakte zu Pfarrern gesucht und sie daraufhin mit tödlichen Krankheiten verhext. Außerdem wäre sie mehrfach bei verschiedenen Grafen und hohen Herren eingekehrt und hätte mit ihnen sexuellen Kontakt gehabt.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Anmerkungen zur Vorgehensweise: Der Autor erläutert die methodischen Herausforderungen bei der Analyse historischer Egodokumente und skizziert das methodische Vorgehen der Arbeit.
2 Das Dokument: Dieses Kapitel liefert eine detaillierte historische Einbettung des Falles Katharina von Henoth sowie eine inhaltliche und sprachliche Untersuchung ihres verfassten Briefes aus dem Gefängnis.
3 Makrohistorische Kontexte des Dokumentes: Das Kapitel verknüpft das Einzelschicksal mit den übergeordneten Entwicklungen des Hexereidiskurses, der Konstruktion weiblicher Stereotype und der frühneuzeitlichen Rechtsentwicklung.
4 Schlussbetrachtung: Der Autor resümiert, dass das Dokument einen einzigartigen Einblick in die Dialektik zwischen institutionalisierter Machtausübung und individuellem Selbstempfinden in einer Krisenzeit gewährt.
Schlüsselwörter
Katharina von Henoth, Hexenprozesse, Köln 1627, Egodokument, Inquisitionsverfahren, Hexereidiskurs, Hexenhammer, Rechtsgeschichte, frühneuzeitliche Herrschaftspraxis, Weiblichkeitskonstruktion, Rechtsnormen, Folter, Verfolgung, Soziale Konstruktion, Machtausübung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit?
Die Arbeit untersucht einen historischen Brief der im Jahr 1627 als Hexe angeklagten Katharina von Henoth, um das Zusammenspiel von individuellen Zeugnissen und systemischer Verfolgung in der frühen Neuzeit zu analysieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Felder umfassen die Hexenverfolgung in Köln, die Analyse von Egodokumenten, die historische Bedeutung des Hexereidelikts sowie die Rolle von Rechtsnormen und Geschlechterkonstruktionen in dieser Epoche.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Brief nicht nur als Quelle, sondern als Ausdruck einer individuellen Ohnmacht gegenüber frühstaatlicher Herrschaftspraxis zu verstehen und ihn in den Kontext des Hexendiskurses einzuordnen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor nutzt einen kontextualisierenden, historisch-analytischen Ansatz, der sowohl die linguistische und formale Analyse des Dokuments als auch eine makrohistorische Einordnung beinhaltet.
Welche Aspekte werden im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?
Im Hauptteil wird der direkte Entstehungskontext des Falls, die Struktur des Briefes sowie die Entwicklung des Hexereidelikts durch den Hexenhammer und die "Constitutio Criminalis Carolina" diskutiert.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Kern der Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Egodokument, Hexenprozess, Rechtsnormen, Weiblichkeitskonstruktion und Inquisition definiert.
Warum spielt das "Stille Schreiben" eine so große Rolle für die Verfasserin?
Das Schreiben im Gefängnis stellt für die inhaftierte Katharina von Henoth das letzte "Refugium der Intimität" und die einzige Möglichkeit dar, ihre Sicht der Dinge trotz der Folter und der rechtlichen Benachteiligung zu dokumentieren.
Welche Bedeutung kommt dem Geschlecht der Angeklagten im untersuchten Fall zu?
Das Geschlecht ist zentral, da die Hexenideologie der Zeit Frauen gezielt mit negativen Attributen wie Habsucht und Lüsternheit belegte und ihnen die Verteidigung vor Gericht massiv erschwerte.
- Citation du texte
- Magister André Keil (Auteur), 2005, Egodokumente und Hexendiskurs in der frühen Neuzeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161418