Die vorliegende Arbeit soll einen groben Überblick davon verschaffen, ob und inwieweit das Reichsgericht, in Fragen welche den allgemeinen Teil des Strafrechts betreffen, den nationalsozialistischen (Rechts-)Entwicklungen zwischen 1933 und 1945 gefolgt ist. Dabei wird vor allem versucht zu erörtern, inwieweit man der Behauptung von einigen Autoren, die deutsche Justiz, vorrangig das Reichsgericht, habe sich im Dritten Reich als willfähriges Werkzeug in den Händen der damaligen Machthaber erwiesen, zustimmen kann. Zudem wird im Anschluss an die einzelnen Gliederungspunkte dort, wo es möglich bzw. nötig ist noch kurz darauf eingegangen, inwieweit sich die Rechsprechung des BGH noch an Rechtssätzen orientiert, die vom Reichsgericht im 3. Reich eingeführt bzw. verwendet wurden.
Inhaltsverzeichnis
- Materialisierung des Strafrechts
- Einführung
- Analogieerlaubnis
- Wahlfeststellung
- Das Reichsgericht
- Der BGH
- Fazit
- Das Notwehrrecht
- Die Irrtumslehre
- des Reichsgerichts
- des BGH
- Subjektivierung des Strafrechts
- Einführung
- Täterschaft und Teilnahme
- Vorbereitung und Versuch
- Der „Gewohnheitsverbrecher"
- Zusammenfassung / Schluss
- Der Hang zum Positivismus
- Die Republikfeindlichkeit der Richterschaft
- Die Furcht vor dem Nationalsozialistischen Terror
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts zum allgemeinen Teil des materiellen Strafrechts in der Zeit von 1933 bis 1945. Ziel ist es, die Entwicklung des Strafrechts unter dem Nationalsozialismus aufzuzeigen und die Rolle des Reichsgerichts als oberste Instanz im Strafprozess zu analysieren.
- Die Materialisierung des Strafrechts und die Auslegung von Normen
- Die Subjektivierung des Strafrechts und die Betonung der subjektiven Elemente
- Der Einfluss nationalsozialistischer Ideologie auf die Rechtsprechung
- Die Rolle des Reichsgerichts im nationalsozialistischen System
- Die Auswirkungen der Rechtsprechung auf die Strafrechtspraxis
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit behandelt die Rechtsprechung des Reichsgerichts in verschiedenen Bereichen des allgemeinen Teils des materiellen Strafrechts. So werden die Anwendung der Analogieerlaubnis, die Wahlfeststellung, das Notwehrrecht und die Irrtumslehre analysiert.
Es wird gezeigt, wie die nationalsozialistische Ideologie in die Rechtsprechung des Reichsgerichts Einfluss nahm und wie sich die Auslegung von Normen im Laufe der Zeit veränderte.
Die Arbeit beleuchtet auch die Veränderungen in der subjektiven Strafbarkeit und die Bedeutung der Täterschaft und Teilnahme.
Schlüsselwörter
Reichsgericht, Strafrecht, Nationalsozialismus, Analogieerlaubnis, Wahlfeststellung, Notwehrrecht, Irrtumslehre, Täterschaft, Teilnahme, Ideologie, Rechtsprechung.
Häufig gestellte Fragen
Was war die zentrale Forschungsfrage zur Rechtsprechung des Reichsgerichts zwischen 1933 und 1945?
Die Arbeit untersuchte, inwieweit das Reichsgericht in Fragen des allgemeinen Strafrechts den nationalsozialistischen Rechtsentwicklungen folgte und ob es als „willfähriges Werkzeug“ der Machthaber agierte.
Welche Rolle spielte die Analogieerlaubnis im NS-Strafrecht?
Die Einführung der Analogieerlaubnis war ein zentrales Element der Materialisierung des Strafrechts, um Taten auch ohne explizites gesetzliches Verbot nach dem „gesunden Volksempfinden“ bestrafen zu können.
Was versteht man unter der Subjektivierung des Strafrechts in dieser Epoche?
Die Subjektivierung betont die Gesinnung und den Täterwillen stärker als den objektiven Taterfolg, was sich besonders in der Lehre von Täterschaft, Teilnahme und dem „Gewohnheitsverbrecher“ zeigte.
Gibt es Kontinuitäten zwischen der Rechtsprechung des Reichsgerichts und dem BGH?
Die Arbeit analysiert kritisch, an welchen Stellen sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) noch an Rechtssätzen orientiert, die ursprünglich vom Reichsgericht im Dritten Reich eingeführt wurden.
Warum leistete die Richterschaft kaum Widerstand gegen den NS-Terror?
Als Gründe werden in der Zusammenfassung der Hang zum Positivismus, eine generelle Republikfeindlichkeit der Richterschaft sowie die Furcht vor dem nationalsozialistischen Terror genannt.
- Arbeit zitieren
- Jan Savas (Autor:in), 2003, Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum allgemeinen Teil des materiellen Strafrechts 1933 - 1945, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16204