Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Publish your texts - enjoy our full service for authors
Go to shop › Law - European and International Law, Intellectual Properties

Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Title: Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Scientific Essay , 2010 , 32 Pages , Grade: 1,1

Autor:in: Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
Excerpt & Details   Look inside the ebook
Summary Excerpt Details

Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Das BVerfG, der EuGH und der EGMR nehmen mit Unterschieden funktional vergleichbare Rechtsschutzaufgaben wahr. Sollen kooperativ nicht gegeneinander im Rahmen eines europäischen Verfassungsverbundes tätig werden. Diese kooperative, ergänzende Gerichtspraxis findet ihre Grundlage in der Europafreundlichkeit des GG. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äußersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Mit der Richtlinie 1999/70/EG soll die zwischen europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden getroffene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge durchgeführt werden (Art. 1 der Richtlinie 1999/70/EG). Der Vereinbarung zufolge, die als Anhang Bestandteil der Richtlinie ist, gilt für befristet beschäftigte Arbeitnehmer der Grundsatz der Nichtdiskriminierung; der Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ist zu vermeiden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber im Jahr 2000 erlassen, um diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie 2000/78/EG soll unter anderem Diskriminierungen aufgrund des Alters verhindern. Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG legt den Zweck des Rechtsaktes dahingehend fest, dass ein allgemeiner Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf, unter anderem wegen des Alters, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten geschaffen werden soll. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird als Verbot bestimmter unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierungen definiert (Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG). Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich insbesondere auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedstaat, unabhängig von der Existenz eines grenzüberschreitenden Sachverhalts (Art. 3 der Richtlinie 2000/78/EG). Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie sieht ferner vor, dass eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt sein kann.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Eine Ultra-vires-Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht kommt nur in Betracht, wenn ein Kompetenzverstoß der europäischen Organe hinreichend qualifiziert ist.

2. Vor der Annahme eines Ultra-vires-Akts ist dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV die Gelegenheit zur Vertragsauslegung sowie zur Entscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung der fraglichen Handlungen zu geben.

3. Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar.

Zielsetzung & Themen

Das Werk analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Ultra-vires-Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere im Kontext des Mangold-Urteils und der damit verbundenen Frage der Kompetenzüberschreitung durch Unionsorgane sowie der Einhaltung des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung.

  • Verhältnis zwischen BVerfG und EuGH im europäischen Mehrebenensystem
  • Reichweite und Grenzen der Ultra-vires- und Identitätskontrolle
  • Demokratische Legitimation und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
  • Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber nationalem Verfassungsrecht
  • Bedeutung der Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV für den gesetzlichen Richter

Auszug aus dem Buch

Die Beschwerdeführerin ist ein Unternehmen der Automobilzulieferung. Sie beschäftigt in ihrer Produktionsstätte in Schleswig-Holstein über 1.200 Arbeitnehmer. Mit dem Kläger des Ausgangsverfahrens schloss sie am 18. Februar 2003 für den Zeitraum vom 19. Februar 2003 bis zum 31. März 2004 einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag.

Der Kläger wurde als Aushilfe in der Produktion von Bremsbelägen eingesetzt. Insgesamt wurden zu diesem Zeitpunkt von der Beschwerdeführerin 56 befristete Arbeitsverträge mit zuvor arbeitslosen Personen abgeschlossen, um Produktionsspitzen abzudecken. Von diesen 56 neuen Mitarbeitern hatten 13 Arbeitnehmer - unter ihnen der Kläger des Ausgangsverfahrens - das 52. Lebensjahr bereits vollendet. Die zusätzlichen Arbeitnehmer wurden nach den Angaben der Beschwerdeführerin bewusst auf der Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) eingestellt, um Rechtssicherheit vor Entfristungsklagen zu erlangen.

Solche Entfristungsklagen seien in der Vergangenheit gegen die Beschwerdeführerin erhoben worden und hätten im Erfolgsfall zu Verwerfungen bei der Personalplanung geführt. Der Kläger machte gegenüber der Beschwerdeführerin kurze Zeit später die Unwirksamkeit der Befristung seines Arbeitsvertrags geltend. Er berief sich auf die Unvereinbarkeit der Befristung auf der Grundlage von § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG mit der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (ABl Nr. L 175/43) sowie der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl Nr. 303/16). Das Arbeitsgericht Lübeck wies seine Klage auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses und auf Weiterbeschäftigung mit Urteil vom 11. März 2004 ab.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Eine Ultra-vires-Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht kommt nur in Betracht, wenn ein Kompetenzverstoß der europäischen Organe hinreichend qualifiziert ist.: Dieses Kapitel definiert die engen Voraussetzungen, unter denen das BVerfG die Ultra-vires-Kontrolle ausübt, um die Kompetenzordnung zwischen Union und Mitgliedstaaten zu wahren.

2. Vor der Annahme eines Ultra-vires-Akts ist dem Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV die Gelegenheit zur Vertragsauslegung sowie zur Entscheidung über die Gültigkeit und die Auslegung der fraglichen Handlungen zu geben.: Es wird erläutert, dass eine Ultra-vires-Feststellung eine vorherige Vorlage an den EuGH voraussetzt, um dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz Rechnung zu tragen.

3. Nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht stellt einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar.: Hier wird dargelegt, dass das BVerfG nur bei willkürlicher Handhabung der Vorlagepflicht, nicht jedoch bei vertretbarer Auslegung, einen Entzug des gesetzlichen Richters annimmt.

Schlüsselwörter

Ultra-vires-Kontrolle, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof, Mangold-Urteil, TzBfG, Kompetenzüberschreitung, Vorabentscheidungsverfahren, Art. 101 GG, Rechtsfortbildung, Unionsrecht, Anwendungsvorrang, Vertrauensschutz, Einzelermächtigung, Integrationsverantwortung, Diskriminierungsverbot

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Kompetenzkontrolle bei Entscheidungen der EU, insbesondere am Beispiel der Ultra-vires-Kontrolle.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Zentrum stehen die Ultra-vires-Kontrolle, die Identitätskontrolle, die Auslegung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung und die rechtlichen Folgen für das innerstaatliche Arbeitsrecht.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, unter welchen Bedingungen das BVerfG Rechtsakte der EU als kompetenzwidrig einstufen kann, ohne das Integrationsprinzip zu gefährden.

Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die Analyse von Grundsatzentscheidungen des BVerfG und EuGH sowie die Auslegung primär- und sekundärrechtlicher Bestimmungen.

Was wird im Hauptteil des Textes behandelt?

Der Hauptteil analysiert die Voraussetzungen einer Ultra-vires-Kontrolle, die Bedeutung der Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV und die dogmatische Einordnung der Mangold-Entscheidung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Ultra-vires-Kontrolle, Kompetenzordnung, Anwendungsvorrang, Integrationsverantwortung und das Recht auf den gesetzlichen Richter.

Welche Rolle spielt das Mangold-Urteil in der Argumentation des Autors?

Das Urteil dient als zentrales Fallbeispiel, an dem das BVerfG die Grenze zwischen zulässiger Rechtsfortbildung durch den EuGH und unzulässiger Ultra-vires-Rechtsprechung erörtert.

Wie bewertet die Arbeit die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als Kontrollinstanz?

Das BVerfG wird als "Hüter der Verfassung" beschrieben, das jedoch bei der Kontrolle europarechtlicher Akte zurückhaltend und europarechtsfreundlich agieren muss, um nicht zum "obersten Vorlagenkontrollgericht" zu werden.

Excerpt out of 32 pages  - scroll top

Details

Title
Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs
College
University of Cooperative Education Mannheim
Grade
1,1
Author
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author)
Publication Year
2010
Pages
32
Catalog Number
V162267
ISBN (eBook)
9783640763702
ISBN (Book)
9783640764129
Language
German
Tags
Mangold-Urteil Europäischer Gerichtshof EuGH Gemeinschaftsrecht Arbeitsvertrag § 14 Abs. 3 TzBfG Richtlinie 2000/78/EG Richtlinie 1999/70/EG Gleichbehandlung Ungleichbehandlung Diskrimminierung Grundgesetz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Author), 2010, Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162267
Look inside the ebook
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
  • Depending on your browser, you might see this message in place of the failed image.
Excerpt from  32  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Shipping
  • Contact
  • Privacy
  • Terms
  • Imprint