Die Mangold-Entscheidung vom 22. November 2005 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist eine wichtige Entscheidung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Das BVerfG, der EuGH und der EGMR nehmen mit Unterschieden funktional vergleichbare Rechtsschutzaufgaben wahr. Sollen kooperativ nicht gegeneinander im Rahmen eines europäischen Verfassungsverbundes tätig werden. Diese kooperative, ergänzende Gerichtspraxis findet ihre Grundlage in der Europafreundlichkeit des GG. Aufgrund der vernetzten Rechtsordnungen und komplexen Zuständigkeitsvorbehalte ist die Rechtswegfrage im europäischen Mehrebenensystem nicht einfach. Das europäische Recht ist durch die Rezeption nationaler Rechtsprinzipien, insbesondere den Grundrechtsschutz geprägt. Im Mittelpunkt des komplexen Zuständigkeitsgefüges nationaler und supranationaler Organe steht auch die nationale Identitätskontrolle als Verfassungsprinzip. Damit sollen die äußersten Grenzen europäischer Integration überwacht werden. Mit der Richtlinie 1999/70/EG soll die zwischen europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden getroffene Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge durchgeführt werden (Art. 1 der Richtlinie 1999/70/EG). Der Vereinbarung zufolge, die als Anhang Bestandteil der Richtlinie ist, gilt für befristet beschäftigte Arbeitnehmer der Grundsatz der Nichtdiskriminierung; der Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ist zu vermeiden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde vom deutschen Gesetzgeber im Jahr 2000 erlassen, um diese Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinie 2000/78/EG soll unter anderem Diskriminierungen aufgrund des Alters verhindern. Art. 1 der Richtlinie 2000/78/EG legt den Zweck des Rechtsaktes dahingehend fest, dass ein allgemeiner Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf, unter anderem wegen des Alters, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in den Mitgliedstaaten geschaffen werden soll. Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird als Verbot bestimmter unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierungen definiert (Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG). Der Anwendungsbereich der Richtlinie erstreckt sich insbesondere auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in einem Mitgliedstaat, unabhängig von der Existenz eines grenzüberschreitenden Sachverhalts (Art. 3 der Richtlinie 2000/78/EG). Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie sieht ferner vor, dass eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt sein kann.
Inhaltsverzeichnis
- Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar
- Das BVerfG im europäischen und internationalen Umfeld
- Das BVerfG, der EuGH und der EGMR
- Jurisdiktionskonflikte im europäischen Mehrebenensystem
- Ultra-vires- und Identitätskontrolle des BVerfG
- Integrationsgrenzen des GG
- Art. 23 Abs. 1 und 3 GG
- Die Struktursicherungsklausel
- Die Bestandssicherungsklausel
- Verwirklichung eines vereinten Europas
- Der Schutz des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter
- Die Bedeutung von Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
- Der personale Schutzbereich des Grundrechts
- Die Vorlagepflicht und der Entzug des gesetzlichen Richters
- Die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text analysiert das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und seine Bedeutung für die deutsche Rechtsordnung. Er untersucht, ob das Urteil eine verfassungsrechtliche Kompetenzüberschreitung des Europäischen Gerichtshofs darstellt. Dabei wird insbesondere die Frage der Gewaltenteilung und der Kompetenzabgrenzung zwischen nationalen und europäischen Gerichten beleuchtet. Des Weiteren wird die Bedeutung des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter und seine Anwendung im Kontext der europäischen Integration diskutiert.
- Die Kompetenzabgrenzung zwischen nationalen und europäischen Gerichten
- Die Bedeutung des Mangold-Urteils für die deutsche Rechtsordnung
- Die Rolle des BVerfG in der europäischen Integration
- Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter
- Der Einfluss des europäischen Rechts auf die deutsche Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar
Der erste Abschnitt des Textes befasst sich mit dem Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs und seiner Bedeutung für die deutsche Rechtsordnung. Er analysiert die Frage, ob das Urteil eine verfassungsrechtliche Kompetenzüberschreitung darstellt. Der Text stellt die Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im europäischen und internationalen Umfeld dar und diskutiert das Verhältnis zwischen dem BVerfG, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Text befasst sich auch mit der Frage der Jurisdiktionskonflikte im europäischen Mehrebenensystem. Der Text beleuchtet die Ultra-vires- und Identitätskontrolle des BVerfG und analysiert, ob das Mangold-Urteil als ausbrechendes Gerichtsurteil betrachtet werden kann.
Integrationsgrenzen des GG
Dieser Abschnitt des Textes beleuchtet die Integrationsgrenzen des Grundgesetzes (GG) im Kontext der europäischen Integration. Er analysiert die Bedeutung von Art. 23 Abs. 1 und 3 GG und die Rolle der Struktursicherungsklausel und der Bestandssicherungsklausel bei der Einbindung Deutschlands in die Europäische Union. Der Text diskutiert die Auswirkungen der Verwirklichung eines vereinten Europas auf die demokratische Legitimation nationaler Entscheidungen und die Einräumung von Hoheitsbefugnissen an supranationale Organisationen.
Der Schutz des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter
Dieser Abschnitt des Textes befasst sich mit dem Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, wie es in Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verankert ist. Er analysiert die Bedeutung des Grundrechts für die rechtsstaatliche Rechtssicherheit und das rechtsstaatliche Objektivitätsgebot. Der Text beleuchtet die Frage, wie der gesetzliche Richter durch Rechtsprechung verletzt werden kann, insbesondere im Zusammenhang mit der Vorlagepflicht an den EuGH. Der Text untersucht die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen durch das BVerfG im Rahmen der Grundrechtsgewährleistung des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG.
Schlüsselwörter
Der Text behandelt die Themen der Europäischen Integration, des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter, der Kompetenzabgrenzung zwischen nationalen und europäischen Gerichten, des Mangold-Urteils, des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Ultra-vires-Prinzips, der Identitätskontrolle, des Gemeinschaftsrechts, der Gewaltenteilung und der Jurisdiktionskonflikte.
- Citar trabajo
- Prof. Dr. Dr. Assessor jur., Mag. rer. publ. Siegfried Schwab (Autor), 2010, Das Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/162267