Mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) wurden die in § 289 HGB enthaltenen Vorschriften über den Lagebericht geändert bzw. ergänzt. Geändert wurde § 289 Abs. 4 HGB, neu eingefügt wurden § 289 Abs. 5 HGB und § 289a HGB.
Der geänderte § 289 Abs. 4 HGB sieht vor, dass die Angaben gemäß den Nummern 1, 3 und 9 künftig unterbleiben, soweit sie im Anhang zu machen sind. Der neue § 289 Abs. 5 bestimmt, dass kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften Angaben über ihr internes Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses in den Lagebericht aufzunehmen haben. Schließlich sind aufgrund des neuen § 289a HGB börsennotierte und bestimmte weitere Aktiengesellschaften künftig verpflichtet, Angaben zur Unternehmensführung, insbesondere die Erklärung nach § 161 AktG (Erklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex), in den Lagebericht aufzunehmen oder wahlweise auf ihre öffentlich zugängliche Internetseite zu verweisen. Die geänderten Vorschriften sind erstmals auf Lageberichte von Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 beginnen (§ 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB).
Während die Änderungen in § 289 Abs. 4 HGB hinreichend bestimmt sind und daher keine weiteren Fragen aufwerfen, sind die Vorschrift des § 289 Abs. 5 HGB und die Vorschrift des § 289a HGB zum Teil wenig konkret, was sich insbesondere an Formulierungen wie
„wesentliche Merkmale“ (§ 289 Abs. 5) oder „relevante Angaben“ (§ 289a Abs. 2 Nr. 2) ablesen lässt. An der FH Koblenz wurden daher im Sommersemester 2010 im Rahmen eines Projektes die Lageberichte betroffener Unternehmen daraufhin untersucht, wie die in
§ 289 Abs. 5 und § 289a HGB enthaltenen neuen Bestimmungen von den Unternehmen verstanden und in die Praxis umgesetzt worden sind.
Adressat des § 289 Abs. 5 HGB sind kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB. Adressat des § 289a HGB sind insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften. Alle DAX-, TecDAX-, M-DAX- und S-DAX-Unternehmen sind somit als
Adressaten betroffen. Da diese an der Deutschen Börse gehandelten Unternehmen aufgrund ihrer Bedeutung zudem als durchaus repräsentativ angesehen werden können, erschienen sie als Untersuchungsgegenstand besonders gut geeignet.
Inhaltsverzeichnis
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- Die durch das BilMoG geänderten Lageberichtsvorschriften
- Abgrenzung der in die Untersuchung einbezogenen Unternehmen
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Formale Aspekte, die generell den Lagebericht betreffen
- Umfang und Zusammenfassung mit dem Konzernlagebericht
- Gliederung des Lageberichts
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- Die Vorschrift des § 289 Abs. 5 HGB
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Formale Aspekte bezogen auf das interne Kontroll- und Risikoma-
nagementsystem
- Verbindung mit dem allgemeinen Risikobericht des § 289 Abs. 2 Nr. 2
- Bezeichnung des Berichtes über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem
- Umfang des Berichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem
- Stellung des allgemeinen Risikoberichts, wenn der Bericht nach § 289 Abs. 5 in den allgemeinen Risikobericht integriert war
- Stellung des Berichts nach § 289 Abs. 5, wenn dieser nicht in den allgemeinen Risikobericht integriert war
- Inhaltliche Aspekte
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- Die Vorschrift des § 289a HGB
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Formale Aspekte bezogen auf die Erklärung zur Unternehmensführung
- Stellung der Erklärung nach § 289a HGB bzw. des entsprechenden Verweises auf die Internetseite
- Umfang der Erklärung nach § 289a HGB
- Bezeichnung der Erklärung nach § 289a HGB
- Inhaltliche Aspekte
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Projekt untersucht die Auswirkungen der neuen Lageberichtsvorschriften nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auf die Unternehmenspraxis.
- Die Analyse der geänderten Anforderungen an den Lagebericht im Kontext des BilMoG
- Die Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme von Unternehmen
- Die Umsetzung der neuen Anforderungen in der Praxis, insbesondere im Hinblick auf die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB
- Die Bewertung der Auswirkungen der neuen Lageberichtsvorschriften auf die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt die durch das BilMoG geänderten Lageberichtsvorschriften vor und definiert den Umfang der Untersuchung.
- Kapitel 2 analysiert die Vorschrift des § 289 Abs. 5 HGB und beleuchtet die formalen und inhaltlichen Aspekte der Berichterstattung über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem.
- Kapitel 3 widmet sich der Vorschrift des § 289a HGB und untersucht die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Erklärung zur Unternehmensführung.
Schlüsselwörter
BilMoG, Lagebericht, interne Kontrollsysteme, Risikomanagement, Unternehmensführung, Corporate Governance Kodex, Transparenz, Rechenschaftspflicht, § 289 Abs. 5 HGB, § 289a HGB.
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- Rainer Fickel (Autor), 2010, Die neuen Lageberichtsvorschrifen nach BilMoG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164826