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Die neuen Lageberichtsvorschrifen nach BilMoG

Umsetzungsstand in der Unternehmenspraxis

Titre: Die neuen Lageberichtsvorschrifen nach BilMoG

Travail de Projet (scientifique-pratique) , 2010 , 33 Pages

Autor:in: Rainer Fickel (Auteur)

Gestion d'entreprise - Comptabilité, Fiscalité
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Résumé Extrait Résumé des informations

Mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) wurden die in § 289 HGB enthaltenen Vorschriften über den Lagebericht geändert bzw. ergänzt. Geändert wurde § 289 Abs. 4 HGB, neu eingefügt wurden § 289 Abs. 5 HGB und § 289a HGB.

Der geänderte § 289 Abs. 4 HGB sieht vor, dass die Angaben gemäß den Nummern 1, 3 und 9 künftig unterbleiben, soweit sie im Anhang zu machen sind. Der neue § 289 Abs. 5 bestimmt, dass kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften Angaben über ihr internes Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses in den Lagebericht aufzunehmen haben. Schließlich sind aufgrund des neuen § 289a HGB börsennotierte und bestimmte weitere Aktiengesellschaften künftig verpflichtet, Angaben zur Unternehmensführung, insbesondere die Erklärung nach § 161 AktG (Erklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex), in den Lagebericht aufzunehmen oder wahlweise auf ihre öffentlich zugängliche Internetseite zu verweisen. Die geänderten Vorschriften sind erstmals auf Lageberichte von Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 beginnen (§ 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB).
Während die Änderungen in § 289 Abs. 4 HGB hinreichend bestimmt sind und daher keine weiteren Fragen aufwerfen, sind die Vorschrift des § 289 Abs. 5 HGB und die Vorschrift des § 289a HGB zum Teil wenig konkret, was sich insbesondere an Formulierungen wie
„wesentliche Merkmale“ (§ 289 Abs. 5) oder „relevante Angaben“ (§ 289a Abs. 2 Nr. 2) ablesen lässt. An der FH Koblenz wurden daher im Sommersemester 2010 im Rahmen eines Projektes die Lageberichte betroffener Unternehmen daraufhin untersucht, wie die in
§ 289 Abs. 5 und § 289a HGB enthaltenen neuen Bestimmungen von den Unternehmen verstanden und in die Praxis umgesetzt worden sind.
Adressat des § 289 Abs. 5 HGB sind kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften im Sinne des § 264d HGB. Adressat des § 289a HGB sind insbesondere börsennotierte Aktiengesellschaften. Alle DAX-, TecDAX-, M-DAX- und S-DAX-Unternehmen sind somit als
Adressaten betroffen. Da diese an der Deutschen Börse gehandelten Unternehmen aufgrund ihrer Bedeutung zudem als durchaus repräsentativ angesehen werden können, erschienen sie als Untersuchungsgegenstand besonders gut geeignet.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Die durch das BilMoG geänderten Lageberichtsvorschriften

1.2 Abgrenzung der in die Untersuchung einbezogenen Unternehmen

1.3 Formale Aspekte, die generell den Lagebericht betreffen

1.3.1 Umfang und Zusammenfassung mit dem Konzernlagebericht

1.3.2 Gliederung des Lageberichts

2 Anwendung und Auslegung des § 289 Abs. 5 HGB

2.1 Die Vorschrift des § 289 Abs. 5 HGB

2.1.1 Formale Aspekte

2.1.2 Wesentliche Merkmale

2.1.3 Internes Kontrollsystem und internes Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

2.1.4 Der Begriff „beschreiben“

2.2 Formale Aspekte bezogen auf das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem

2.2.1 Verbindung mit dem allgemeinen Risikobericht des § 289 Abs. 2 Nr. 2

2.2.2 Bezeichnung des Berichtes über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem

2.2.3 Umfang des Berichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem

2.2.4 Stellung des allgemeinen Risikoberichts, wenn der Bericht nach § 289 Abs. 5 in den allgemeinen Risikobericht integriert war

2.2.5 Stellung des Berichts nach § 289 Abs. 5, wenn dieser nicht in den allgemeinen Risikobericht integriert war

2.3 Inhaltliche Aspekte

2.3.1 Anwendung in der Unternehmenspraxis

2.3.2 Zuständigkeit

3 Anwendung und Auslegung des § 289a HGB

3.1 Die Vorschrift des § 289a HGB

3.2 Formale Aspekte bezogen auf die Erklärung zur Unternehmensführung

3.2.1 Stellung der Erklärung nach § 289a HGB bzw. des entsprechenden Verweises auf die Internetseite

3.2.2 Umfang der Erklärung nach § 289a HGB

3.2.3 Bezeichnung der Erklärung nach § 289a HGB

3.3 Inhaltliche Aspekte

3.3.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG

3.3.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

3.3.3 Arbeitsweise des Vorstands

3.3.4 Arbeitsweise des Aufsichtsrates

3.3.5 Zusammensetzung der Ausschüsse von Vorstand und Aufsichtsrat

4 Schlussbemerkung

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Diese Arbeit untersucht den Umsetzungsstand der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) neu eingeführten Lageberichtsvorschriften in der Unternehmenspraxis. Ziel ist es, zu analysieren, wie börsennotierte Gesellschaften die Anforderungen an die Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Erstellung der Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lageberichten umgesetzt haben.

  • Analyse der BilMoG-Anforderungen an den Lagebericht
  • Untersuchung der formalen Gestaltung und Struktur von Berichten
  • Evaluation der inhaltlichen Anwendung in der Unternehmenspraxis
  • Vergleich der Umsetzungen bei DAX-, TecDAX-, M-DAX- und S-DAX-Unternehmen
  • Bewertung der Einbindung von Corporate Governance Standards

Auszug aus dem Buch

1.1 Die durch das BilMoG geänderten Lageberichtsvorschriften

Mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG) wurden die in § 289 HGB enthaltenen Vorschriften über den Lagebericht geändert bzw. ergänzt. Geändert wurde § 289 Abs. 4 HGB, neu eingefügt wurden § 289 Abs. 5 HGB und § 289a HGB.

Der geänderte § 289 Abs. 4 HGB sieht vor, dass die Angaben gemäß den Nummern 1, 3 und 9 künftig unterbleiben, soweit sie im Anhang zu machen sind. Der neue § 289 Abs. 5 bestimmt, dass kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften Angaben über ihr internes Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses in den Lagebericht aufzunehmen haben. Schließlich sind aufgrund des neuen § 289a HGB börsennotierte und bestimmte weitere Aktiengesellschaften künftig verpflichtet, Angaben zur Unternehmensführung, insbesondere die Erklärung nach § 161 AktG (Erklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex), in den Lagebericht aufzunehmen oder wahlweise auf ihre öffentlich zugängliche Internetseite zu verweisen. Die geänderten Vorschriften sind erstmals auf Lageberichte von Geschäftsjahren anzuwenden, die nach dem 31.12.2008 beginnen (§ 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB).

Während die Änderungen in § 289 Abs. 4 HGB hinreichend bestimmt sind und daher keine weiteren Fragen aufwerfen, sind die Vorschrift des § 289 Abs. 5 HGB und die Vorschrift des § 289a HGB zum Teil wenig konkret, was insbesondere an Formulierungen wie „wesentliche Merkmale“ (§ 289 Abs. 5) oder „relevante Angaben“ (§ 289a Abs. 2 Nr. 2) ablesen lässt. An der FH Koblenz wurden daher im Sommersemester 2010 im Rahmen eines Projektes die Lageberichte betroffener Unternehmen daraufhin untersucht, wie die in § 289 Abs. 5 und § 289a HGB enthaltenen neuen Bestimmungen von den Unternehmen verstanden und in die Praxis umgesetzt worden sind.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die durch das BilMoG veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ein und definiert den Untersuchungsgegenstand sowie die methodische Abgrenzung der analysierten Unternehmen.

2 Anwendung und Auslegung des § 289 Abs. 5 HGB: Es wird analysiert, wie Unternehmen die neuen Anforderungen an die Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems formal und inhaltlich im Lagebericht umgesetzt haben.

3 Anwendung und Auslegung des § 289a HGB: Dieses Kapitel befasst sich mit der praktischen Umsetzung der Erklärung zur Unternehmensführung, einschließlich der Corporate Governance Kodex-Erklärungen und der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat.

4 Schlussbemerkung: Die Ergebnisse der Untersuchung werden zusammengefasst und die wesentlichen Erkenntnisse zum Umsetzungsstand in der Unternehmenspraxis hervorgehoben.

Schlüsselwörter

BilMoG, Lagebericht, HGB, Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Unternehmensführung, Corporate Governance, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, § 289 HGB, § 289a HGB, Rechnungslegungsprozess, Geschäftsführung, Börsennotierte Unternehmen, Aktiengesellschaft, Transparenz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Analyse, wie deutsche Unternehmen die durch das BilMoG neu eingeführten Anforderungen an den Lagebericht in der Praxis umsetzen.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Beschreibung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Erstellung und Veröffentlichung der Erklärung zur Unternehmensführung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist die Erforschung des tatsächlichen Umsetzungsgrades der gesetzlichen Vorgaben aus § 289 Abs. 5 und § 289a HGB in der Unternehmenspraxis bei DAX- bis S-DAX-Unternehmen.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Es wurde eine empirische Untersuchung von 125 Lageberichten börsennotierter Unternehmen durchgeführt, um die formale und inhaltliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu vergleichen.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die formale Gestaltung, die Gliederung, die inhaltliche Ausgestaltung sowie die Zuständigkeiten bezüglich interner Kontrollsysteme und der Erklärung zur Unternehmensführung.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie BilMoG, internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Corporate Governance und Lageberichterstattung charakterisiert.

Wie gehen die untersuchten Unternehmen meist mit dem internen Kontrollsystem um?

Über 90% der Unternehmen integrieren den Bericht über das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem in ihren allgemeinen Lagebericht.

Welche Rolle spielt das COSO-Rahmenkonzept?

Ein Teil der Unternehmen orientiert sich bei der Strukturierung ihrer Berichte explizit am international anerkannten COSO-Rahmenkonzept für Risikomanagementsysteme.

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Résumé des informations

Titre
Die neuen Lageberichtsvorschrifen nach BilMoG
Sous-titre
Umsetzungsstand in der Unternehmenspraxis
Université
University of Applied Sciences Koblenz
Cours
Wirtschaftsprüfung
Auteur
Rainer Fickel (Auteur)
Année de publication
2010
Pages
33
N° de catalogue
V164826
ISBN (ebook)
9783640803491
ISBN (Livre)
9783640803187
Langue
allemand
mots-clé
Bilanzrechtsmodernisierngsgesetz Lagebericht HGB Handelsgesetzbuch
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Rainer Fickel (Auteur), 2010, Die neuen Lageberichtsvorschrifen nach BilMoG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164826
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Extrait de  33  pages
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