Täter oder Opfer? - Die Rolle der Presse im Dritten Reich


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2008

13 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhalt

1. Vorwort

2. Die deutsche Presse zum Zeitpunkt der Machtübernahme

3. Nationalsozialistische Presselenkung
3.1 Rechtlich-Institutionelle Kontrolle
3.2 Ökonomische Kontrolle
3.3 Inhaltliche Kontrolle

4. Widerstand unmöglich?
4.1 Die „Reichspressekonferenz“ als Lenkungsorgan
4.2 Sanktionsdrohungen und redaktionelle Realität

5. Der „Widerstand zwischen den Zeilen“
5.1 Rudolf Pechel: Ein Journalist gegen das System?

6. Fazit

7. Literaturangaben

1. Vorwort

„Sollte man ausschließlich die politisch[en] und militärischen Vordergrundsfiguren des Regimes zur Rechenschaft ziehen, die jetzt in einem Hotel-Gefängnis versammelt sind? Was ist mit […] den Journalisten der Nazi-Presse, den Zeitschriften-Herausgebern, die zwölf Jahre lang das Volk mit den verderblichsten geistigen Drogen fütterten und verdarben? Sind sie keine Kriegsverbrecher? Sind sie nicht vielleicht die strafbarsten?“ – Thomas Mann, Sommer 1945.[1]

Thomas Mann stellte sich diese Fragen im Sommer 1945 vor dem Hintergrund der Nürnberger Gerichtsverfahren, in denen den überlebenden Vertretern der nationalsozialistischen Führungsriege der Prozess gemacht wurde. Doch der bekannte Exilant und Gegner des NS-Regimes war nicht der einzige. In den Folgejahren und bis in die Gegenwart wurde die „Schuldfrage“ in Bezug auf die Presse immer wieder gestellt und von zahlreichen Historikern und Publizistikwissenschaftlern untersucht. Diese Arbeit erhebt infolge dessen und aufgrund des eng bemessenen Rahmens nicht den Anspruch, neue Forschungsergebnisse zu liefern. Vielmehr sollen ein Überblick über die Pressepolitik der Nationalsozialisten und Einblicke in die veränderten Arbeitsbedingungen der Redakteure geboten werden. Da es sich um einen sehr komplexen und aufgrund der zahlreichen betroffenen persönlichen Schicksale in starkem Maße emotionsgeladenen Teil deutscher Geschichte handelt, ist eine wertfreie, ausschließlich an historischen Tatsachen orientierte Darstellungsweise jedoch nur bedingt geeignet. Denn die Antwort auf die Frage, ob die deutsche Presse im Dritten Reich eher in der Täter- oder in der Opferrolle zu sehen ist, lässt sich kaum durch die undifferenzierte Einzelbetrachtung historischer Ereignisse ermitteln. Die folgenden Ausführungen sollen den Leser vielmehr in die Lage versetzen, sich sowohl auf Basis der gelieferten Fakten als auch unter Berücksichtigung der aus den skizzierten Entwicklungen resultierenden Konsequenzen für die involvierten „Zeitungsmacher“ – für die Menschen hinter der „Institution Presse“ – selbst ein Urteil zu bilden.

2. Die deutsche Presse zum Zeitpunkt der Machtübernahme

Die Massenmedien – und stellvertretend für diese die Presse – werden oft als „vierte Gewalt im Staat“ bezeichnet. Im Idealfall stellen sie eine zusätzliche unabhängige Kontrollinstanz für politische und gesellschaftliche Vorgänge dar. Umso verwunderlicher mag es auf den ersten Blick erscheinen, mit welcher Leichtigkeit und mit welcher durchdringenden Konsequenz es den Nationalsozialisten möglich war, die Medien zu manipulieren. Die ab 1933 Schritt für Schritt durchgeführten massiven Eingriffe in die redaktionellen und verlegerischen Strukturen müssen allerdings immer vor dem Hintergrund der Situation der deutschen Presse während der Weimarer Republik gesehen werden, wurden doch teilweise schon in dieser Epoche die Grundlagen für die weitere nationalsozialistische Pressepolitik gelegt.[2]

Presselenkung und -verstaatlichung sind keine nationalsozialistischen Konstrukte, und auch „die per Gesetz abgesicherte Einschränkung der Pressefreiheit durch das NS-Regime kann nicht als Novum bezeichnet werden“[3]. Die Weimarer Verfassung von 1919 garantierte zwar Meinungsfreiheit als Individualrecht, jedoch keinen allgemeingültigen Schutz der Pressefreiheit. Die durch die angespannte wirtschaftliche Lage und die allgemeine Unzufriedenheit mit dem „Schandfrieden von Versailles“ verursachte Radikalisierung der politischen Gruppen und ihrer Presseorgane führte zu einer sich schrittweise vollziehenden Beschneidung dieses demokratischen Grundrechts durch Notverordnungen und Republikschutzgesetze. Es muss jedoch erwähnt werden, dass diese Eingriffe nicht ausschließlich kritisch gesehen wurden. So „ertönte bei jeder Gelegenheit der Ruf nach der hilfreichen Hand des Staates“[4] um die auch für viele Verleger durch inflationäre Preiserhöhungen für Papier und Druckmaschinen angespannte finanzielle Situation überstehen zu können. Diese wirtschaftliche und politische Abhängigkeit vom Wohlwollen des Staatsapparats wurde oftmals in Kauf genommen. Während sowohl die radikale rechte als auch in besonderem Maße die linke Parteipresse starken Repressionsmaßnahmen ausgesetzt waren, zeichneten sich die großen „Volkszeitungen“ vor allem durch „[o]brigkeitsstaatliches Denken“ aus[5]. Es kann also durchaus von einer „Tradition der Einflussnahme“ des Staates auf die Presse gesprochen werden; die Nationalsozialisten fanden bei der Machtübernahme 1933 ein gut funktionierendes Kontrollsystem vor, welches ihnen höchst gelegen kam. Weder die konservative noch die liberale Presse erkannte zunächst diese Gefahr. Während konservative Blätter den Machtwechsel zunächst sogar begrüßten und sich in Loyalitätsbekundungen an die NS-Regierung ergingen, wurden die politischen Entwicklungen von der bürgerlichen Presse zu Beginn fehlgedeutet und kleingeredet[6].

3. Nationalsozialistische Presselenkung

Sofort nach der Machtübernahme gab es umfassende Bemühungen, nicht nur jeglichen verbliebenen publizistischen Widerstand auszumerzen, sondern die Presse auf sämtlichen Ebenen komplett zu kontrollieren und für Propagandazwecke zu missbrauchen.[7] Die im Folgenden genannten Maßnahmen hatten fast ohne Ausnahme massive Auswirkungen auf den redaktionellen Alltag und tragen somit einen wichtigen Teil zum Verständnis der Rolle der Journalisten im Machtgefüge des Dritten Reiches bei.

3.1 Rechtlich-Institutionelle Kontrolle

Unter rechtlich-institutioneller Kontrolle werden „alle Maßnahmen [verstanden], die auf einer formal gesetzlichen Grundlage Institute und Institutionen der Überwachung und Kontrolle der Presse schaffen“.[8] Zunächst wurde mit dem „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ (RMVP) am 13.03.1933 eine Institution geschaffen, deren Aufgabe die lückenlose Kontrolle der Medien und ihre vollkommene Durchdringung mit nationalsozialistischer Propaganda war. Die Enteignung kommunistischer Verlage erfolgte auf Grundlage des „Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens“ (in Kraft getreten am 26.05.1933), die der dem NS-Regime ebenfalls ablehnend gegenüberstehende sozialdemokratische Presse wurde mit dem „Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens“ (in Kraft getreten am 14.07.1933) ebenfalls kalt gestellt. Am 01.01.1934 folgte mit dem so genannten „Schriftleitergesetz“ der bislang massivste Eingriff in die journalistische Arbeitswelt. Alle Redakteure mussten nun arische Abstammung und politische Zuverlässigkeit nachweisen können, um im Amt bleiben zu dürfen. Vergehen gegen diese Auflagen wurden vor dem neu geschaffenen Berufsgericht verhandelt, dessen Mitglieder allesamt von Goebbels ernannt wurden. Des Weiteren wurden mit sofortiger Wirkung die Aufgabenbereiche von Redaktion und Verlegern scharf getrennt, so dass die Verlage keinerlei Einfluss mehr auf das hatten, was in den von ihnen vertriebenen Zeitungen publiziert wurde. Auf Regierungsseite wurden die für die Presselenkung relevanten Positionen auf lediglich drei Personen konzentriert. Joseph Goebbels vereinte die Aufgabenbereiche des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda, des Reichspropagandaleiters der NSDAP und des Präsidenten der Reichskulturkammer, Otto Dietrich übernahm die Posten des Reichspressechefs und des Staatssekretärs der Abteilung Presse des RMVP. Max Amann, Präsident der Reichspressekammer, fiel zusätzlich die Position des Reichsleiters für die Parteipresse der NSDAP zu. Diese Straffung und Zusammenfassung der Kompetenzbereiche hatte zwar ursprünglich eine Effektivitätssteigerung der Presselenkung zum Ziel, erreichte aber durch die entstehenden Rivalitäten und Kompetenzstreitigkeiten der drei Hauptakteure oftmals genau das Gegenteil (vgl. 4.2).[9]

[...]


[1] Zitiert nach: Frei, Norbert; Schmitz; Johannes: Journalismus im Dritten Reich. München: Verlag C.H. Beck 1989, S. 7.

[2] Vgl. Wilke, Jürgen: Pressegeschichte. In: Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried; Wilke, Jürgen (Hg.): Fischer Lexikon Publizistik/Massenkommunikation. Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag 2004, S. 480.

[3] Müsse, Wolfgang: Die Reichspresseschule – Journalisten für die Diktatur? Ein Beitrag zur Geschichte des Journalismus im Dritten Reich, in: Bohrmann, Hans; Toepser-Ziegert, Gabriele (Hg.): Dortmunder Beiträge zur Zeitungsforschung, Band 53. München [u.a.]: K.G. Saur 1995, S. 21.

[4] Müsse: Die Reichspresseschule, S. 20.

[5] Müsse: Die Reichspresseschule, S. 21.

[6] Vgl. Frei; Schmitz: Journalismus im Dritten Reich, S. 9-19.

[7] Vgl. Wilke: Pressegeschichte, S. 482-492.

[8] Toepser-Ziegert, Gabriele: Die Existenz der Journalisten unter den Bedingungen der Diktatur 1933-1945. In: Christoph Studt (Hg.): „Diener des Staates“ oder „Widerstand zwischen den Zeilen“? Die Rolle der Presse im Ditten Reich. Berlin: LIT Verlag 2007, S. 79.

[9] Vgl. Abel, Karl-Dietrich: Presselenkung im NS-Staat. Eine Studie zur Geschichte der Publizistik in der nationalsozialistischen Zeit. Berlin: Colloquium Verlag 1968, S. 13-22.

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Täter oder Opfer? - Die Rolle der Presse im Dritten Reich
Université
University of Hamburg  (Institut für Medien und Kommunikation)
Cours
Das Mediensystem der Bundesrepublik
Note
1,0
Auteur
Année
2008
Pages
13
N° de catalogue
V164929
ISBN (ebook)
9783640802166
ISBN (Livre)
9783640802586
Taille d'un fichier
463 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kommunikationswissenschaft, Publizistik, Presse im Nationalsozialismus, Nationalsozialistische Presselenkung, Gleichschaltung, Widerstand zwischen den Zeilen, Pressegeschichte, Nationalsozialismus, NS-Presse, Zensur, Pressezensur, Presse-Zensur, Pressepolitik, Parteipresse, Presse im Dritten Reich, Pressekontrolle, Medienkontrolle, Presselenkung, Propaganda, NS-Propaganda, Drittes Reich, Mediengeschichte, Medienpolitik
Citation du texte
Jan Horak (Auteur), 2008, Täter oder Opfer? - Die Rolle der Presse im Dritten Reich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164929

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