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Abofallen im Internet

Rechtliche Fallstricke im Internet

Titre: Abofallen im Internet

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2011 , 29 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Klaus Fenn (Auteur)

Droit- Droit des médias, Droit multimédia, Droit d'auteur
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Résumé Extrait Résumé des informations

In den letzten ca. 5 Jahren hat sich im Internet die Erscheinung der „Abofallen“, „Kostenfallen“ oder „Vertragsfallen“ zu einem Massenphänomen entwickelt. Laut einer Informationsseite im Internet sollen 161 Anbieter 1362 verschiedene Abofallen betreiben.1 Dabei wird stets nach einem ähnlichen Muster vorgegangen. Internetbesucher werden bei der Suchmaschinen- recherche auf vermeintliche Gratisangebote der Abofallenbetreiber gelock (...) Auf die in Wahrheit existierende Kostenpflichtigkeit wird regelmäßig nur an versteckter Stelle hingewiesen (...) So ist wohl auch der ehemalige Hamburger Bürgermeister Ole von Beust auf der Suche nach einem Kochrezept schon einmal in eine solche Falle geraten. (...)
Für die Betreiber ist das ein lohnendes Geschäft, da viele Betroffene wohl aus Unsicherheit oder Unwissenheit die geforderten Beträge letztlich bezahlen. (...) Einige der Akteure haben es mittlerweile zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. So werden die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein als Pioniere der „Geschäftsidee Abofalle“ betrachtet. (...) Auch der sogenannte Frankfurter Kreisel hat einige Bekanntheit erlangt. Seit einigen Jahren werden dort von einigen wenigen Beteiligten zig solcher Websites betrieben. (...) Die Namen der Geschäftsführer dieser Websites sind immer wieder dieselben: Die Brüder Robert und Villiam Adamca, Michael Burat, Alexander Varin u.a. Die Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit Firmen und den von ihnen betriebenen Websites, gegen die schon Verfahren geführt wurden.5 Auch die Namen von Inkassoanwälten, die für die Abofallenbetreiber zigtausendfach Mahnschreiben verschicken, sind immer wieder dieselben. Die beiden bekanntesten dürften Olaf Tank aus Osnabrück und Katja Günther aus München sein. Der Rechtsanwältin Katja Günther wurde im Jahr 2008 von der Sparkasse München die Kontoverbindung gekündigt, nachdem diese wegen negativer Fernsehberichte wohl einen Imageschaden befürchtete. Die Anwältin hat sich dagegen gewehrt. Im Zuge des Prozesses vor dem Landgericht München I wurden interessante Zahlen bekannt. So wurde dort geschrieben, dass auf dem Konto von Frau Günther im Zeitraum vom 25.08.2008 bis 27.02.2009 mehr als 2,2 Mio. EUR durch ca. 25.000 Einzelüberweisungen eingegangen seien.6 Von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde in einem Fall bekannt gegeben, dass auf einem überwachten Konto der Fa. Connects 2 Content Ltd. innerhalb weniger Wochen fast 700.000.- EUR eingingen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Zivilrechtliche Aspekte der Abofallen

I. Vertragsschluss

1. Angebot

2. Annahme

3. Wirksame Einigung

4. Versteckter Einigungsmangel § 155 BGB

5. Ergebnis

II. Sittenwidrigkeit § 138 BGB

1. Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

2. Verwerfliche Gesinnung

3. Ergebnis

III. Widerruf § 312d BGB

1. Beginn und Dauer Widerrufsfrist

2. Erlöschen des Widerrufsrechts § 312d III BGB

a) Dienstleistung

b) Auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers

c) Von beiden Seiten vollständig erfüllt

d) Zwischenergebnis

3. Ausschluss Widerrufsrecht § 312d IV Nr. 2 BGB

4. Verzicht auf das Widerrufsrecht

5. Rechtsfolge / Ergebnis

IV. Einbeziehung AGB

1. § 305 II BGB

2. Überraschende Klausel § 305c BGB

3. Unangemessene Benachteiligung § 307 I BGB

4. Ergebnis

V. Anfechtung

1. Anfechtungsgrund

a) Irrtum § 119 I BGB

b) Arglistige Täuschung § 123 I Alt. 1 BGB

2. Anfechtungserklärung / Anfechtungsfrist

3. Ergebnis / Rechtsfolge

VI. Sonderfall Minderjährige

VII. Schadensersatz / Erstattung Anwaltskosten

1. c.i.c. §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB

2. Unerlaubte Handlung § 823 II BGB, §§ 263 I, II, 22, 23, 27 StGB

a) Betrug § 263 I, II StGB

b) Beihilfe § 27 StGB

c) Zwischenergebnis

3. Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB

4. Ergebnis

C. Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Abofallen

I. „black list“ § 3 III UWG Anhang Nr. 21

II. Preisangabenverordnung

III. Irreführung §§ 5, 5a UWG

IV. Unlautere Geschäftshandlungen § 4 Nr. 1, Nr. 11 UWG

V. Rechtsfolgen

1. Gewinnabschöpfung § 10 UWG

2. Beseitigung/Unterlassung/Schadensersatz §§ 8, 9 UWG

3. Ordnungswidrigkeit / Bußgeld

D. Entwicklung in Zukunft

I. Button-Lösung

1. Pro Button-Lösung

2. Contra Button-Lösung

a) Benachteiligung Versandhandel

b) Verschlechterung der Position des Verbrauchers

II. Bessere Rechtsdurchsetzung

III. Stellungnahme

E. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtlichen Herausforderungen, die sich durch Internet-Abofallen ergeben. Dabei steht die zentrale Forschungsfrage im Mittelpunkt, ob mit den Betreibern solcher Fallen wirksame entgeltliche Verträge zustande kommen, wie sich Nutzer von diesen lösen können und welche Schadensersatz- sowie wettbewerbsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen, wobei zudem die geplante gesetzgeberische "Button-Lösung" kritisch diskutiert wird.

  • Zivilrechtliche Wirksamkeit von Verträgen bei Abofallen (Angebot, Annahme, Dissens).
  • Möglichkeiten der Vertragsanfechtung aufgrund von Irrtum oder arglistiger Täuschung.
  • Wettbewerbsrechtliche Aspekte und Verstöße gegen PAngV sowie UWG.
  • Schadensersatzansprüche gegen Betreiber und beauftragte Inkassoanwälte.
  • Diskussion der "Button-Lösung" als rechtspolitisches Instrument gegen Kostenfallen.

Auszug aus dem Buch

1. Angebot

Ein Homepage stellt nach h.M. nur eine invitatio ad offerendum dar, also eine Aufforderung an den Nutzer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Dies gilt unstreitig dann, wenn auf der Internetseite Waren und Dienstleistungen präsentiert werden. Nach einer Ansicht in der Literatur könnte etwas anderes gelten, wenn bei einer reinen Datenbank das Angebot unmittelbar ohne 'Zulassungsakt' in Anspruch genommen werden könne. Nach dieser Sicht würde die Homepage keine invitatio ad offerendum, sondern ein Angebot ad incertas personas darstellen. Ein solches verbindliches Angebot an einen unbestimmten Personenkreis stellt z.B. das Aufstellen eines Warenautomaten dar. Der Kunde nimmt dabei mit Bezahlung das Angebot an. Nach anderer und zutreffender Ansicht spricht der Vorgang der Bezahlung dagegen, eine Homepage auch als Angebot ad incertas personas zu sehen, denn dort kann die Bezahlung nicht im Voraus, sondern erst nach Betätigen eines Bestellklicks erfolgen. Von daher erscheint es folgerichtig und konsequent, in einer Homepage grundsätzlich eine invitatio ad offerendum zu sehen. Dem steht freilich nicht entgegen, dass der Betreiber etwas anderes bestimmt. Wenn der Anbieter deutlich mache, dass mit einem Klick ein Vertrag zustande komme, dann liege ein verbindliches Angebot vor. Damit liege es letztlich am Anbieter selbst, den Rechtscharakter der Seite zu bestimmen und festzulegen, wann ein Angebot vorliege, was vielfach durch entsprechende Klauseln in den AGB erfolge. Bei den hier behandelten Abofallen ist es daher so, dass in der Homepage der Abofallenbetreiber eine bloße invitatio ad offerendum zu sehen ist.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung beschreibt die Entstehung von Abofallen als Massenphänomen im Internet und erläutert die rechtliche Relevanz der Problematik für die vorliegende Arbeit.

B. Zivilrechtliche Aspekte der Abofallen: Dieses Kapitel analysiert die zivilrechtlichen Grundlagen wie Vertragsschluss, Sittenwidrigkeit, Widerrufsrechte, AGB-Einbeziehung, Anfechtungsmöglichkeiten sowie Schadensersatzansprüche bei unberechtigten Forderungen.

C. Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Abofallen: Hier werden Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften, insbesondere durch irreführende Werbung und Preisgestaltungen, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen diskutiert.

D. Entwicklung in Zukunft: Dieses Kapitel beleuchtet die geplante Einführung der Button-Lösung sowie Strategien zur verbesserten Rechtsdurchsetzung gegenüber Abofallenbetreibern.

E. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen und betont die Notwendigkeit konsequenterer rechtlicher Sanktionen sowie einer strukturellen Verbesserung des Rechtssystems zur Bekämpfung von Abofallen.

Schlüsselwörter

Abofalle, Internet, Vertragsschluss, Widerrufsrecht, AGB, Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Täuschung, Wettbewerbsrecht, Button-Lösung, Verbraucherschutz, Schadensersatz, Kostenfalle, Rechtsdurchsetzung, Inkasso

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die rechtliche Einordnung von sogenannten "Abofallen" im Internet und analysiert die Möglichkeiten der Verbraucher, sich gegen ungewollte kostenpflichtige Verträge zu wehren.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Die zentralen Felder umfassen zivilrechtliche Aspekte, wettbewerbsrechtliche Vorschriften, strafrechtliche Relevanz bei Betrug sowie zukünftige gesetzliche Maßnahmen wie die Button-Lösung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen bei Abofallen ein Vertrag zustande kommt und welche rechtlichen Strategien zur Abwehr unberechtigter Forderungen bestehen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger BGB- und UWG-Paragraphen unter Einbeziehung aktueller Rechtsprechung und Literatur.

Was wird im Hauptteil detailliert behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert den Vertragsschluss, die Möglichkeiten der Anfechtung und des Widerrufs sowie die Sittenwidrigkeit von Aboverträgen und Schadensersatzansprüche.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Schlagworte sind Abofalle, Verbraucherschutz, Vertragsrecht, Button-Lösung und Wettbewerbsverstöße.

Warum ist das Widerrufsrecht bei Abofallen laut Autor so wichtig?

Da Betreiber versuchen, Kosten zu verschleiern, ist das Widerrufsrecht ein entscheidendes Werkzeug, um Verträge bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung nachträglich aufzulösen.

Was ist die Kernbotschaft zur geplanten Button-Lösung?

Der Autor begrüßt die Button-Lösung als Mittel zur Erhöhung der Rechtsklarheit, warnt jedoch davor, dass sie allein nicht ausreicht, um das strukturierte Geschäftsmodell der Betreiber zu unterbinden.

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Résumé des informations

Titre
Abofallen im Internet
Sous-titre
Rechtliche Fallstricke im Internet
Université
University of Hagen
Note
1,3
Auteur
Klaus Fenn (Auteur)
Année de publication
2011
Pages
29
N° de catalogue
V165995
ISBN (ebook)
9783640817757
ISBN (Livre)
9783640820986
Langue
allemand
mots-clé
Abofalle Internet Vertragsfalle Kostenfalle Abzocke Button-Lösung versteckte Preisangaben
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Klaus Fenn (Auteur), 2011, Abofallen im Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/165995
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Extrait de  29  pages
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