Der Gewerbebegriff ist in vielfacher Hinsicht von Bedeutung. So ist er für die steuerliche Einordnung von Tätigkeiten erheblich. Gewerbetreibende unterliegen der Gewerbesteuer, während andere Tätigkeiten, wie z. B. freiberufliche Tätigkeiten, anderen steuerlichen Regelungen unterliegen. Zudem ist eine arbeitsrechtliche Relevanz zu attestieren. Gewerbliche Tätigkeiten unterliegen bestimmten arbeitsrechtlichen Vorschriften, die den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten. Dazu gehören Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Kündigungsschutz. Gewerbetreibende müssen zudem Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeiter abführen.
Diese Arbeit befasst sich allein mit den Auswirkungen dieses Begriffes auf das öffentliche Wirtschaftsrecht. Hierbei handelt es sich um ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Vorrangig geht es hierbei um Ordnungsrecht zur Regulierung gewerblicher Tätigkeiten. Dies umfasst beispielsweise auch den Brandschutz, den Umweltschutz und den Schutz vor gesundheitlichen Gefahren. Somit hat der Begriff eine erhebliche Relevanz, u. a. deshalb, weil viele gewerbliche Tätigkeiten auch einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Dies ermöglicht eine präventive Kontrolle.
Die präzise Feststellung, wann ein „Gewerbe“ vorliegt, mithin die klare Analyse, was der Gewerbebegriff umfasst, ist entscheidend für die Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden. Dies verhindert Diskriminierung und schafft gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Eine einheitliche Anwendung des Gewerbebegriffs sorgt also für Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen.
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- Daniel Riehl (Author), 2024, Der Gewerbebegriff im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Analyse positiver und negativer Merkmale nach der Gewerbeordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1667667