Von Aposteln, Presbytern, Bischöfen und Diakonen - Die Gemeindeverfassungen im frühen Christentum


Term Paper (Advanced seminar), 2001

29 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhalt:

Einleitung

Die Jerusalemer Urgemeinde

Die Paulinischen Gemeinden

Die Episkopen von Philippi

Apostel, Prophet und Bischof in der Didache

Bischof und Presbyter in den Pastoralbriefen

Bischof und Presbyter im 1. Klemensbrief

Das Monepiskopat in den Briefen des Ignatius von Antiochien

Zusammenfassung

Quellen:

Literatur

Einleitung

Über die Verfassungsform des frühen Christentums gibt es vor allem im außerwissenschaftlichen Bereich bis heute eine ganze Reihe von eher romantisch geprägten Vorstellungen. Die ersten Christen sollen in fast schon ‚sozialistisch’ geprägten Kollektiven zusammengelebt, alles miteinander geteilt haben und in ihren Strukturen frei von hierarchischen Macht gewesen sein. Diese Vorstellung einer gleichberechtigten Gemeinschaft werden im deutlichen Widerspruch zur Organisation der heutigen Kirche gesehen, die sich gerade durch klare Machtstrukturen auszeichnet. Auch diese Strukturen finden oft ihre Legitimierung im Hinweis auf die frühe Kirche. Die Bischöfe werden in der katholischen Lehre als die unmittelbaren Nachfolger der Apostel bezeichnet[1], die Vorrangstellung des Papstes –die uns hier aber nicht weiter beschäftigen soll - durch den besonderen Auftrag des Petrus gerechtfertigt.

Betrachtet man das Problem aus historischer Sicht, so tut sich innerhalb der ersten Jahrhunderte des Christentums ein massiver Spannungsbogen auf. Die Angaben des Religionsstifters Jesus Christus zur Struktur seiner Kirche, wie sie durch das Neue Testament überliefert sind, sind sehr spärlich. Sie beschränken sich im Wesentlichen auf den allgemeinen Auftrag, sein Werk auf Erden fortzuführen[2]. Gleichzeitig findet sich ab dem 3.Jh Quellen wie die syrische Didaskalie die Mitte des 3.Jh. verfasst wurde, die bereits eine klar hierarchische Ordnung der Gemeinde zeichnen Der Bischof ist der uneingeschränkte Leiter der Gemeinde, mit Machtbefugnissen ausgestattet, die als monarchisch bezeichnet werden können[3]. Er ist der Mittel- und Bezugspunkt des gesamten Gemeindelebens geworden. Ihm untergeordnet folgen die Presbyter und die Diakone, der Klerus insgesamt steht klar den Laien der Gemeinde gegenüber. „Außer der Entfaltung des Petrusamtes und der großräumigen Gliederung der Kirche in Metropolitanbezirke und Patriarchate mit ihren rechtlichen Auswirkungen ist seitdem an Wesentlichem nichts mehr hinzugekommen“[4]. Relativ schnell also, nämlich innerhalb von gut zwei Jahrhunderten hat die Kirche ihre Struktur gefunden. Im Rahmen dieser Hausarbeit soll nicht diese gesamte Entwicklung nachgezeichnet werden. Vielmehr soll anhand von einschlägigen Quellen untersucht werden, wie denn die Verfassung der ersten christlichen Gemeinden, insbesondere bis ins frühe 2.Jh hinein ausgesehen hat, und welche Strömungen und Richtungen sich in der Entwicklung der frühen Kirche nachzeichnen lassen. Dabei soll neben den einschlägigen neutestamentarischen Quellen – hier insbesondere die Briefe und die Apostelgeschichte – vor allem Quellen um die Jahrhundertwende zum 2.Jh. untersucht werden. Ihr Reiz liegt besonders darin, dass sich in ihnen – wie wir sehen werden – eine ganze Reihe von widersprüchlichen Angaben finden lässt. Es besteht Grund zu der Annahme, dass sich gerade aus diesen Widersprüchen etwas über die Dynamik der Verfassungsgeschichte in der frühen Christenheit lernen lässt.

Die Jerusalemer Urgemeinde

Über die Verfassung der Urgemeinde in Jerusalem, von der die christliche Kirche ihren Ausgang nahm, gibt vor allem die Apostelgeschichte Auskunft. Ihre Angaben decken sich teilweise mit Aussagen im 1. Petrus- und im Jakobusbrief, allerdings stehen sie – wie wir noch sehen werden – im Widerspruch zu den Briefen des Paulus. Da für die Apostelgeschichte eine Entstehungszeit um 90 n. Chr. angenommen wird[5], ist ihre Verlässlichkeit was eine genaue Beschreibung der Verhältnisse in Jerusalem angeht zumindest mit einigen Zweifeln zu versehen. Allerdings gibt es einen wichtigen Grund, die Angaben zumindest in groben Zügen als stimmig anzunehmen: Ihre Ähnlichkeiten mit der jüdischen Tradition. Dafür, dass die ersten Christen sich in Fragen der Gemeindeverfassung an den jüdischen Vorbildern orientiert haben, sprechen wiederum zwei Überlegungen: Zum einen war die frühe Christenheit in starkem Maße von der Parusie – Erwartung geprägt. Die Vorstellung vom baldigen Weltenende und der Rückkehr des Messias ließ es vermutlich zunächst nicht notwendig erscheinen, sich viele Gedanken um die eigene Verfassung zu machen[6]. Zum anderen war der Grossteil der Jerusalemer Gläubigen Judenchristen, sprich man befand sich bereits in großer Nähe zum Judentum.

Was waren nun die entscheidenden Merkmale dieser jüdischen Tradition? Zunächst zeichnete sich die jüdische Religionsgemeinschaft in ihrer Struktur[7] vor allem durch das zentrale Heiligtum, den Tempel in Jerusalem, aus. Auf ihn hin war die ganze Kultgemeinde orientiert, er gliederte auch das Priestertum in seiner Hierarchie. Gleichzeitig fand die Heilskommunikation mit Jahwe in den Synagogen, den Versammlungsräumen des Volkes statt, die über viele Länder verstreut waren. Die Leitung der Versammlung oblag dem Synagogenvorsteher, ihn unterstützte ein Gremium von gewählten Ältesten (Presbyter). Daneben gab es noch die Rabbiner, deren Aufgabe in der Interpretation der für Glaube, Sitte und Ordnung maßgeblichen Schriften lag. Sie waren jedoch keinen Synagogen zugeordnet, sondern waren freie Lehrer, die oftmals durch von ihnen begründete Schulen über größere geographische Gebiete wirkten und somit nicht ortsgebunden waren. Die einzelnen Synagogen wurden nicht als eigenständige Institutionen gesehen, sondern waren Filialen des Zentrums, von ihm unmittelbar abhängig. Das Volk Gottes wurde als eine Gemeinde gedacht, die in Kontakt mit dem Tempel standen.

Diese Elemente lassen sich auch in der Jerusalemer Urgemeinde wiederfinden. Die Apostelgeschichte gibt Auskunft darüber, dass die Gemeinde von Presbytern und den Aposteln geleitet wurde (Apg 11,30; 15,6; 16,4; 21,18). Die Leitung durch ein Gremium der Ältesten kommt dem jüdischen Vorbild nahe. Allerdings ist nicht klar, welche Rolle die Apostel dabei spielten. Abgesehen von der Frage, ob die Begrenzung des Begriffs Apostel auf ‚die Zwölf’ nicht eine nachträgliche Konstruktion des Verfassers der Apostelgeschichte war, fällt auf, dass dieser Zwölferkreis in der Verfassungsgeschichte keine Spuren hinterließ[8]. Es spricht vieles dafür, dass für den Kreis der Apostel nicht die Leitung der Gemeinde konstitutiv war, sondern Ihre Zeugenschaft für die Worte und Taten Jesu. Nach ihrem langsamen ‚verschwinden’ kommt es zu keiner erneuten Bildung eines Zwölferkreises, was gegen eine entscheidende Rolle als Institution bei der Leitung der Gemeinde spricht. Auch Paulus findet bei seinem ersten Gang nach Jerusalem nur einen der Zwölf vor (Gal 1,18ff ).

Die Leitung der Gemeinde scheint also viel eher bei den Presbytern gelegen zu haben. Zumindest lässt es die Apostelgeschichte so erscheinen. Im Widerspruch dazu erwähnt Paulus in seinen Briefen die Presbyter nicht. Laut ihm standen die ‚drei Säulen’ (Gal 2,9), der Herrenbruder Jacobus, Kephas und Johannes der Gemeinde vor, wobei Jacobus die Rolle des eigentlichen Gemeindeleiters innegehabt zu haben scheint[9]. Dieser Widerspruch lässt sich nicht auflösen. Allerdings stellt Jacobus auf Grund seiner Verwandtschaft mit Jesus sicherlich einen Sonderfall dar, der nicht als Beweiß für eine Gemeindeleitung in der Hand einer Person herangeführt werden kann[10].

Nimmt man die Apostelgeschichte zur Grundlage, so lassen sich also in der frühen Kirche ganz deutliche Ähnlichkeiten mit der im Judentum üblichen Organisationsform feststellen. Dafür spricht auch, dass es zu dieser Zeit noch vielerlei Kontakt mit Synagogen und dem Tempel in Jerusalem gab.[11]. Eine weitere entscheidende Ähnlichkeit mit jüdischen Sitten war die Ausrichtung auf ein Zentrum hin. Die ersten Gemeinden außerhalb Jerusalems standen in engen Kontakt mit der Urgemeinde. Vielfach waren Apostel gerade für diesen Kontakt zuständig, sie reisten in die Gemeinden, überbrachten dort Botschaften aus Jerusalem und bestätigten die Gemeindeleiter oder nahmen an deren Wahl teil (z.B. Apg 8,14; 14,23; 16,4). Es ergibt sich das Bild einer klar durch die Jersualemer Gemeinde geleiteten Kirche. Die anderen Gemeinden hatten zunächst noch den Charakter von ‚Filialgründungen’ und waren wohl alles andere als selbständig.

Die ersten Jahrzehnte der jungen Kirche waren also laut der Apostelgeschichte geprägt von der Übernahme jüdischer Strukturen. Was sollte auch dagegen sprechen, „da sich in der neuen ‚Kirche’ alles erfüllen sollte, was für die Vollendung der Synagoge vorhergesagt worden war“[12]. Und auch die Erwartung der baldigen Parusie sprach gegen die Herausbildung eigenständiger Strukturen.

Die Paulinischen Gemeinden

Widersprechen die Briefe des Paulus bereits im Hinblick auf die Jerusalemer Urgemeinde den Angaben der Apostelgeschichte, so wird der Unterschied noch eklatanter, wenn man seine Beschreibungen der von ihm gegründeten Gemeinden betrachtet.

Paulus bietet uns vor allem in seinem ersten Brief an die Korinther einen Einblick in das Leben der Paulinischen Gemeinden, dass in besonderem Maße von charismatischer Leitung geprägt war[13]. Ämter in einem bürokratischen Sinne gab es nicht, sondern ‚Geistgaben’ die unterschiedlich unter den Gemeindemitgliedern verteilt waren (1 Kor 12,4-6). Alle Gemeindemitglieder sollten je nach ihren Fähigkeiten Dienste und Funktionen übernehmen, so dass sie wie die unterschiedlichen Glieder und Organe eines Leibes zusammenwirken (1 Kor 12,12ff ). Es gab unter den Geistgaben so etwas wie eine Rangordnung, an deren Spitze die Apostel, Propheten und Lehrer standen (1 Kor 12,28). Nimmt man das Bild des Leibes ernst, so lässt sich auf keinen Fall von einer starken Hierarchie zwischen den unterschiedlichen Geistgaben und damit Funktionen sprechen. Hinzu kommt noch, dass grundsätzlich jedes Gemeindemitglied z.B. zum Propheten werden konnte, wenn es die Gaben von Gott dazu erhalten hat. Paulus wünschte sich geradezu, dass alle Gemeindemitglieder prophetische Gaben entwickeln (1 Kor 14,1.5.24).

Auffällig ist auch, dass die an oberster Stelle genannten Apostel, Propheten und Lehrer ja eigentlich keine an die Gemeinde gebundenen Funktionen waren. Sie alle zogen durch das Land und übten ihre Tätigkeit – maßgeblich die Mission - in verschiedenen Gemeinden aus. Bei allen dreien ist es schwer, ihnen eine klare Stellung und Aufgabe zuzuordnen[14], zumal diese in den ersten Jahrzehnten noch nicht klar festgelegt gewesen sein wird. Die Tatsache, dass Paulus die drei Titel nun in Zusammenhang mit der Gemeinde nennt, könnte darauf hinweisen, dass die Wandermissionare beginnen, sich in den Gemeinden anzusiedeln[15]. Oder aber man kann daraus schließen, dass die Gemeindestruktur in der Paulinischen Überlieferung eben noch gar nicht so geschlossen und fest an einen Ort gedacht wurde. In jedem Falle verdeutlicht es, dass in dieser Zeit die Tendenz zur Herausbildung fester, personengebundener Ämter noch eher gering war. Die Ordnung der ersten Gemeinde in den hellenistischen Welt war eher lose[16] und vor allem – folgt man Paulus - stark von einem charismatischen Amtsverständnis geprägt.

Zu erwähnen ist hier erneut der Widerspruch zu der Apostelgeschichte. Diese versieht auch die durch Paulus gegründeten Gemeinden mit einer Leitung durch Älteste. (Apg. 14,23; 20,17). Während die Presbyteralverfassung für die Jerusalemer Urgemeinde aufgrund der Nähe zur jüdischen Tradition noch plausibel erschien, lässt sich dieses Argument auf die heidenchristlichen Gemeinden des Paulus nicht anwenden. Es spricht einiges dafür, dass hier die Briefe des Paulus als die verlässlicheren Quellen anzusehen sind.

Die Episkopen von Philippi

Vor dem Hintergrund der eben skizzierten Amtsauffassung des Paulus, ist es erstaunlich, dass er der erste ist, der das Amt erwähnt, das in der späteren Kirchengeschichte geradezu der Inbegriff der ortsgebundenen, hierarchisch geordneten Leitung der Gemeinde geworden ist: der Bischof. In dem Begrüßungsteil des Briefes an die Philipper heißt es:

1 (1) Paulus und Timotheus, Knechte Christi Jesu, an alle Heiligen in Christus Jesus, die in Philippi sind, samt den Episkopen und Diakonen.[17]

Im weiteren Verlauf des Briefes werden weder die Episkopen noch die Diakone ein zweites mal erwähnt. Auch geht Paulus mit keiner Silbe auf die mit diesen Titeln verbundenen Aufgaben und Funktionen ein, so dass man hier kaum mehr als Spekulationen anstellen kann.

Einige Dinge lassen sich jedoch ableiten. Zunächst sticht ins Auge, dass Paulus von ‚den Episkopen’ spricht, also die Mehrzahl verwendet. Dies spricht dagegen, dass man es hier bereits mit einem Amt zu tun hat, dass dem späteren, teilweise mit fast schon monarchischer Macht ausgestatteten Bischofsamt ähneln könnte. Vielmehr könnte man vermuten, das hier – ähnlich wie die Presbyter in Jerusalem – ein Leitungsgremium gemeint ist. Doch geht diese Vermutung bereits über das hinaus, was sich aus dieser Stelle ableiten lässt[18]. Von Leitung spricht Paulus hier nicht. Allenfalls lässt sich aus der Tatsache, dass zuerst die Episkopen und dann die Diakone erwähnt werden ein gewisses Machtgefälle zwischen den beiden annehmen. Gegen die Annahme, dass die Episkopen und Diakone tatsächlich so etwas wie die Gemeindeleitung darstellen, spricht auch die Tatsache, dass sich der Brief des Paulus eindeutig an die Gesamtgemeinde richtet. Die Episkopen erscheinen der Gemeinde zugeordnet zu sein, jedoch lässt sich auf keinen Fall auf eine Vor- oder Überordnung schließen.

Einen Hinweis auf die Funktion der Bischöfe von Philippi kann vielleicht ein Blick auf die Herkunft des Begriffs ‚Episkopoi’ geben. In antiken – nicht- bzw. vorchristlichen – Quellen stößt man immer wieder auf diese Bezeichnung[19]. Allerdings scheint damit in der antiken Welt kein eindeutiges und konstantes Amt verbunden gewesen zu sein. Meistens werden damit Beamte bezeichnet, die einer gewissen Aufsichtspflicht nachgehen. So wurden die Statthalter, die von Athen in die Städte des attischen Seebundes geschickt wurden mit diesem Titel versehen. In Ägypten gab es Sklavenaufseher, die so bezeichnet wurden. Auch Kommunalbeamte oder Vereinsamtsträger werden manchmal Episkopoi genannt, ihre Aufgaben aber nicht näher beschrieben. Anders bei den im syrischen Raum auftretenden Mitgliedern von Baukommissionen. Sie scheinen die Aufsicht über öffentliche Bauten geführt und dabei die Rechte des Bauherrn und die Verwaltung der Gelder wahrgenommen zu haben. Dies sind nur einige Beispiele für die Verwendung der Bezeichnung Episkopoi in der Antike.

[...]


[1] Vgl. Hainz, J., Die Anfänge des Bischofs- und Diakonenamtes, in: ders. (Hg.), Kirche im Werden. Studien zum Thema Amt und Gemeinde im Neuen Testament, München u.a. 1976, S.91.

[2] Vgl. Kötting, B., Amt und Verfassung in der alten Kirche, in: ders., Ecclesia peregrinans. Das Gottesvolk unterwegs, Münsterische Beiträge zur Theologie, Heft 54-1, Münster 1988, S.409.

[3] Vgl. Schöllgen, G., Die Anfänge der Professionalisierung des Klerus und das kirchliche Amt in der syrischen Didaskalie, Münster 1998, S.101ff.

[4] Vgl. Kötting, B., Amt, a.a.O., S.410.

[5] Vgl. Hübner, R.M., Die Anfänge von Diakonat, Presbyterat und Episkopat in der frühen Kirche, in: Rauch A. / Imhof, P. (Hg.), Das Priestertum in der Einen Kirche, Aschaffenburg 1987, S.62.

[6] Vgl. Lohse, E., Die Entstehung des Bischofsamtes in der frühen Christenheit, in ders. (Hg,.), Zeitschrift für die neutestnamentliche Wissenschaft und die Kunde der älteren Kirche, Bd.71, Berlin / New York 1980, S.61.

[7] Vgl. Kötting, B., Amt, a.a.O., S.410.

[8] Vgl. Hübner, R.M., Anfänge, a.a.O., S.47.

[9] Vgl. ebd.

[10] Vgl. Dassmann, E. Ämter und Dienste in den frühchristlichen Gemeinden, Bonn 1994, S.59ff.

[11] Vgl. Kötting, B., Amt, a.a.O., S.412.

[12] ebd., S.411ff.

[13] Vgl. Hübner, R.M, Anfänge, a.a.O., S.51ff.

[14] Vgl. Kötting, B., Amt, a.a.O., S.416ff.

[15] Vgl. Hübner, R.M, Anfänge, a.a.O., S.49ff.

[16] Vgl. Lohse, E., Entstehung, a.a.O., S.62.

[17] zit. nach Hainz, J, Anfänge, a.a.O. S.92.

[18] Vgl. ebd., S.105.

[19] Vgl. hier und im weiteren Beyer, H.W. / Krapp, H., Artikel Bischof, in: Klauser, T. (Hg.), Reallexikon für Antike und Christentum, Bd.2, Stuttgart 1954,S.394ff.

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Details

Title
Von Aposteln, Presbytern, Bischöfen und Diakonen - Die Gemeindeverfassungen im frühen Christentum
College
Technical University of Berlin  (Institut für Geschichte)
Course
Hauptseminar: Den Juden ein Ärgernis, den Heiden eine Torheit - Die Frühgeschichte des Christentums
Grade
1,0
Author
Year
2001
Pages
29
Catalog Number
V1668
ISBN (eBook)
9783638110334
File size
551 KB
Language
German
Keywords
Frühes Christentum, Bischof, Apostel, Gemeindeverfassungen, Presbyter, Jerusalemer Urgemeinde, Pastoralbriefe, Paulinische Gemeinden Episkopen, Klemensbrief, Ignatius von Antiochien
Quote paper
Jost Wagner (Author), 2001, Von Aposteln, Presbytern, Bischöfen und Diakonen - Die Gemeindeverfassungen im frühen Christentum, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1668

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