Leseprobe
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1. Einleitung und Ziel der Arbeit
2. Grundlagen
2.1 Kredit
2.2 Kreditrisiko, Kreditausfall
2.3 (Kredit)Derivate, Termingeschäfte
3. Credit Default Swaps
3.1 Konzeption
3.2 Elemente eines CDS-Vertrags
3.3 Weitere Kreditderivaten im Vergleich mit CDS
3.3.1 Total Return Swaps
3.3.2 Credit Spread Options
3.3.3 Vergleich der genannten Kreditderivate
3.4 Vorteile und Grenzen von CDS
3.5 CDS in der Finanzkrise
4. Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
A.
B.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abb.1 Credit Default Swap
Abb.2 Total Return Swap
Abb.3 Credit Spread Options
Abb.4 Credit Default Swaps, Amounts Outstanding
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Eigenschaften von CDS, CSO, TRS
1. Einleitung und Ziel der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, die Konzeption und Anwendung von Credit Default Swaps darzustellen, zu erläutern und ihre Funktion darzustellen. Dabei werden CDSs weiteren Kreditderivaten gegenübergestellt. Als wichtiges Thema werden die CDSs hinsichtlich der Finanzmarktkrise betrachtet. Ziel der Arbeit ist es weiterhin, auf die generelle Bedeutung von Kreditderivaten einzugehen und damit entstehende Chancen zu betrachten.
Zunächst werden in Kapitel 2 grundlegende Begriffe, wie Kredit, Kreditrisiko und –ausfall, sowie Kreditderivate definiert. Anschließend wird in Kapitel 3 auf die Konzeption von Credit Default Swaps und auf die Hauptbestandteile eines CDS-Vertrags eingegangen, um im Anschluß zwei weitere Kreditderivate, nämlich den Total Return Swap und die Credit Spread Option darzustellen und diese mit dem CDS zu vergleichen.
Folgend werden die Chancen und Grenzen von CDS, die sich durch ihre Nutzung ergeben, erläutert und beschrieben. Abschließend erfolgt eine Betrachtung der CDS im Rahmen der jüngsten globalen Finanzmarktkrise.
2. Grundlagen
2.1 Kredit
Der Kreditbegriff, abgeleitet vom lateinischen Wort „credere“ für „glauben, vertrauen“, sowie aus dem französischen „crédit“ und dem italienischen „credito“, bezeichnet die meist zeitlich befristete Überlassung von Sachen oder Geld einer Person an Dritte.[1] Ein Kredit kann zwischen natürlichen und juristischen Personen vereinbart werden und ist in der Gestaltung durch die beteiligten Personen zu definieren. Die Person, die Sachen oder Geld überlässt, wird Kreditgeber oder auch Gläubiger genannt. Die Person, die diese Sachen oder Gelder überlassen bekommt, wird als Kreditnehmer oder auch Schuldner bezeichnet. In der Regel ist diese zeitliche Überlassung von Geld damit verbunden, dass der Schuldner dem Gläubiger ein zusätzliches Entgelt, neben der reinen Tilgung, für die Nutzung seiner Mittel in Form von Zinsen zahlen muss. Diese Zinsen stellen den Nutzungsausfall plus (i.d.R. einen Gewinn) für den Gläubiger dar.
Laut Gesetz werden Geld- und Sachkredite unterschieden[2], die kurz- (bis zu einem Jahr), mittel- (bis zu drei Jahre) oder langfristige (länger als fünf Jahre) Laufzeiten haben können.
Die Rückzahlung z.B. eines Geldkredites an den Gläubiger kann auf verschiedene Weisen erfolgen, die durch die beiden Kreditparteien vor Kreditabschluss zu definieren sind. Bei mittelfristigen Geldkrediten kann z.B. eine klassische monatliche gleich bleibende Ratenzahlung vereinbart werden.
2.2 Kreditrisiko, Kreditausfall
Der Begriff des Kreditrisikos ist in der wissenschaftlichen Literatur nicht allgemein definiert. Doch bereits der Begriff „Risiko“ hat dort keine allgemein gültige Definition. Der Begriff des Kreditrisikos lässt sich allerdings laut Literatur als das Risiko verstehen, dass das ursprünglich geplante Ergebnis des Kreditgeschäfts von dem tatsächlich entstandenen Ergebnis negativ abweicht.[3]
Eine weitere Definition ist, dass das Kreditrisiko, als die „Gefahr des teilweisen oder auch vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zins- und Tilgungsleistungen besteht, die ein Kreditnehmer zu erbringen hat“[4] zu verstehen ist.
Konkret bedeutet dies nun, dass die Möglichkeit eines Ausfalls einer Forderung aus dem Kreditverhältnis besteht, das heißt, der Kreditnehmer kann oder möchte den Kapitaldienst, die sich aus dem Kreditgeschäft ergeben, nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen. Dies hat zur Folge, dass der Kreditgeber eine Minderung des Gewinns beziehungsweise eine Verluststeigerung erlebt.
Ein Kreditausfall stellt den Zustand dar, dass der Schuldner den Kredit selbst bzw. vereinbarte Leistungen wie Zins und Tilgung, Gebühren oder Provisionen nicht oder nur teilweise begleicht. Dem Kreditausfall gehen bereits erbrachte Zahlungen des Schuldners an den Gläubiger voraus. Es bestand also vorher eine betrags- und fristgerechte Begleichung aller Beträge bzw. Lieferungen seitens des Schuldners.[5]
Bei Krediten, die durch Kreditinstitute/Banken vergeben werden, ist es nach der Regulierung „Basel I“ und „Basel II“ Vorschrift, dass diese Institute für vergebene Kredite je nach Bonität des Kreditnehmers Eigenkapital unterlegen. Je schlechter die Bonität des Kreditnehmers ist, desto mehr Eigenkapital muss das Kreditinstitut hinterlegen.[6]
2.3 (Kredit)Derivate, Termingeschäfte
Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von Basisprodukten, bzw. deren Preisen, Zinssätzen, Indizes, Aktien oder auch Rohstoffen oder Edelmetallen ableitet. Die zugrunde liegenden Basisprodukte werden auch als Basiswert, Basis, Grundgeschäft, Underlying oder bei Kreditgeschäften Referenzaktivum bezeichnet.[7] Derivate ermöglichen folglich eine Trennung einzelner Risikobestandteile, welche dadurch losgelöst vom eigentlichen (Kredit)Geschäft handeln lassen. Eine grundlegende Eigenschaft der Derivate ist, dass sie Termingeschäfte sind und somit die Erfüllung des Vertrages in der Zukunft liegt. Sie sind somit Geschäfte, bei denen die beiden beteiligten Parteien sich gegenseitig verpflichten, eine bestimmte Menge eines bestimmten Gutes zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bereits bei Vertragsschluss definierten Preis zu übergeben.
Um die Form der unbedingten Termingeschäfte erläutern zu können, ist es nötig, diese von den bedingten Termingeschäften abzugrenzen. Bei unbedingten Geschäften haben beide beteiligten Parteien die Pflicht, die ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Dazu zählen z.B. Forwards (außerbörslich), Futures (börslich) und Swaps. Bei bedingten Termingeschäften räumt einer der beiden Vertragspartner dem anderen das Recht ein, an einem bestimmten Termin ein vorher definiertes Geschäft zu tätigen, z.B. bei einer Option. Wichtig ist hierbei, dass dann keine Pflicht auf Durchführung des Geschäftes besteht.[8]
Kreditderivate dienen dazu, Kreditforderung und Kreditrisiko unabhängig außerhalb der Bilanz handelbar zu machen. Dieser Handel erfolgt außerbörslich „over the counter“ (OTC) und ist in der Laufzeit frei vereinbar.
Die hohe Gestaltbarkeit der Kreditderivate ist charakteristisch, basieren jedoch auf Option, Forward und Swap. Bei den Kreditderivate sind hauptsächlich der Credit Default Swap, Total Return Swap und Credit Spread Option im Markt vertreten.[9]
3. Credit Default Swaps
Nachfolgenden werden zunächst die Credit Default Swaps in ihrer Konzeption dargestellt und im Anschluss die wesentlichen Vertragsbestandteile aufgezeigt. Anschließend wird auf weitere Kreditderivate eingegangen und diese den Credit Default Swaps gegenübergestellt. Ferner erden die Vorteile und Grenzen dieses Derivats und die Bedeutung für die aktuelle Finanzkrise dargestellt.
3.1 Konzeption
Der Grundgedanke von Credit Default Swaps (CDS) liegt in der dadurch möglichen Trennung von Kredit und dem damit verbundenen Kreditrisiko. Ein CDS erlaubt es somit einer kreditgebenden Person das mit dem Kredit unweigerlich erzeugte Ausfallrisiko dessen abzutreten. Falls dem CDS nur eine Forderung aus einem Kreditgeschäft mit nur einem Schuldner zu Grunde liegt, nennt man dies „Single Name- Credit Default Swap“. Grundsätzlich sind Buchkredite oder Anleihen als Referenzaktiva geläufig. Gehandelt werden Kreditderivate, wie der CDS, außerbörslich, also „over-the-counter“. Bei einem CDS wird zwischen den Parteien vereinbart, dass der so genannte „Sicherungsgeber“, auch als Kreditrisikokäufer bezeichnet, an den „Sicherungsnehmer“ bzw. Kreditrisikoverkäufer eine Zahlung leisten muss, falls beim Referenzaktivum ein im CDS-Vertrag festgehaltenes Ereignis eintritt. Dieses Ereignis ist bei CDS in der Regel die Nichtzahlung oder Insolvenz des Referenzschuldners in einem festgelegten Zeitraum, kann aber in jedem CDS-Vertrag gesondert definiert werden. Der Risikokäufer erhält im Gegenzug vom Verkäufer eine periodische Prämie, die abhängig vom Basiswert, zum Beispiel einem Kredit, ist. Diese Prämie gibt außerdem indirekt Auskunft über die Bonität des Schuldners und ist in ihrer Höhe abhängig davon, mit welcher Wahrscheinlichkeit und in welcher Höhe dem Kreditgeber ein Schaden entsteht.[10]
Das Konzept der CDS sieht also vor Kreditrisiken handelbar und übertragbar zu machen. Weiterhin gibt er dem Risikoverkäufer die Sicherheit, bei einem Ausfall des Schuldners eine Entschädigung zu erhalten und stellt somit einen klassischen Versicherungsvertrag dar.
In der Folgenden Abbildung 1 lässt sich ebenfalls der klassische Versicherungscharakter der CDS erkeennen.
[...]
[1] Vgl. Keller, Markus (2009), S.4
[2] Vgl. §488 ff. BGB und §607 ff. BGB
[3] Vgl. Schmeisser, Wilhelm; Mauksch, Carola; Schindler, Falko (2005), S.9
[4] Krummow, J.; Grammlich, L; Lange, T.A.; Dewner, T.M. (2002), S.844
[5] Vgl. Bieg, Hartmut/Krämer, Gregor/Waschbusch, Gerd, S.108-110
[6] Vgl. Bankrechtstag (2003), S.10
[7] Das Wort „Derivat“ entstand aus dem lateinischen „derivare“, welches „ableiten von“ bedeutet
[8] Vgl. Rieger, Marc Oliver (Optionen, Derivate und andere strukturierte Produkte 2009), S.20
[9] Vgl. Burghof/Henke (Kreditderivate: Handbuch für die Bank- und Anlagepraxis 2005), S.33
[10] Vgl. Rieger, M.O., S.236ff.; Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.), 2004(a), S.44, S.28f.