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Abschuss von Zivilflugzeugen

Wie viel ist ein Menschenleben noch wert?

Título: Abschuss von Zivilflugzeugen

Trabajo Escrito , 2010 , 20 Páginas , Calificación: 1.3

Autor:in: Stefanie Jabczynski (Autor)

Derecho - Otros
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Resumen Extracto de texto Detalles

Der 11. September 2001, ein Datum, welches nicht so einfach zu vergessen ist. Es ist ein Datum, welches immer in Verbindung mit den Anschlägen auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington gebracht wird. Der Tag hat nicht nur die Menschen verändert und die Angst vor Terroranschlägen erhöht, sondern auch durch den Erlass des Luftsicherheitsgesetzes (in Kraft seit dem 15. Januar 2005) wurden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Im Bewusstsein liegend und für nicht rechtens, wird hierbei die in der ersten Kommentierung vorhandene Möglichkeit, des Abschusses von Zivilflugzeugen (§§ 13-15 LuftSiG) erachtet. Selbst der Bundespräsident hatte bei der Unterzeichnung erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, hatte diese jedoch zurückgestellt um nicht das Inkrafttreten der anderen Vorschriften zu verzögern. Am 09. November 2005 verhandelte das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Verfassungsbeschwerde diese Regelung und erachtete diese als begründet am 15. Februar 2006. In dem Urteil hieß es wörtlich: „§ 14 Absatz 3 des Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 78) ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 87 a Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 2 und 3 sowie in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.“ Hierbei beachtete das Bundesverfassungsgericht, dass ein Abschuss von entführten Zivilflugzeugen, Hunderte unschuldige Passagiere zum Opfer fallen würden und dies nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Ein Menschenleben zu riskieren, um vielleicht auch Hunderte andere Menschenleben zu schützen, sieht das Grundgesetz nicht vor. Hier wird darauf geachtet das jedes Leben gleichwertig ist, egal ob es sich in einem entführten Flugzeug befindet oder nicht. Die Frage ist jedoch wie viel ein Menschenleben wert ist, wenn gerade ein Terrorangriff stattfindet. Wann und unter welchen Vorraussetzungen sollten Zivilflugzeuge abgeschossen werden? Diese und weitere Fragen werde ich mit der Hausarbeit beantworten.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

0. Einführung

A. Der Terrorismus

1. Terrorismus neu definiert

B. Die Bekämpfung von Terrorismus im Luftraum

1. Eine Anklage an den Staat

2. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006

C. Grundrecht und Terrorismus

1. Grundrechtliche Probleme beim Abschuss von Zivilflugzeugen

I. Tötung der „Terroristen“

II. Die Tötung von Unbeteiligten

a. Begriff „Unbeteiligter“

b. Gefährdung des Lebens Unbeteiligter

c. Tötung Dritter durch herabfallende Flugzeugtrümmer

III. Abwägbarkeit menschlichen Lebens

a. Verhältnismäßigkeitsprinzip

aa. Das Prinzip des absoluten Lebensschutzes

D. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes, der den Abschuss von entführten Zivilflugzeugen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichte. Ziel ist es, die Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem Grundgesetz, insbesondere dem Recht auf Leben und der Menschenwürde, vor dem Hintergrund des wegweisenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu analysieren.

  • Verfassungsrechtliche Analyse des § 14 Abs. 3 LuftSiG
  • Die Unantastbarkeit der Menschenwürde im Kontext von Entführungen
  • Rechtliche Abwägung von Leben gegen Leben
  • Staatliche Schutzpflichten versus individuelle Grundrechte

Auszug aus dem Buch

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006

„Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig“ Dies ist der erste Satz womit das Bundesverfassungsgericht, Ihr Urteil benennt und eine weitere Ausführung zu der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde beginnt. Angefangen mit der hervorgebrachten Aussage über die Zustimmung durch den Bundesrat, benannte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde als unzulässig. Laut des Gerichts genüge das beschwerdevorbringen nicht den Anforderung, da der Beschwerdeführer dies auf Artikel 87d Abs. 2 GG stütze.

„Danach können Länder durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung als Auftragsverwaltung übertragen werden.“ Laut dem Bundesverfassungsgericht, stellen die Beschwerdeführer nicht darauf ab, dass das Luftsicherheitsgesetz zu einer Aufgabenübertragung geführt hätte, vielmehr ist für diese von Bedeutung, das diese Regelungen geändert worden sind und somit der Zustimmung des Bundesrates bedurft habe. Eine genaue Ausführung warum die Zustimmungsbedürftigkeit des Änderungsgesetzes begründet haben könnte, gab es nicht.

Für Zulässig befand das Bundesverfassungsgericht die Klage in Hinsicht der Artikel 1 und Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG. Eine Verletzung der Rechte aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist gegeben, da es den Streitkräften erlaube, unter den in § 14 Abs. 3 LuftSiG genannten Voraussetzungen und nach Maßgabe der übrigen Regelungen in den §§ 13 bis 15 LuftSiG, einen Angriff auf ein Flugzeug mit Waffeneinwirkung zu begehen, obwohl sich darin Menschen befinden könnten, welche gegen ihren Willen in eine Gewalttat verstrickt worden sind.

Zusammenfassung der Kapitel

0. Einführung: Das Kapitel führt in die historische Zäsur des 11. Septembers 2001 ein und stellt die problematische Gesetzgebung des Luftsicherheitsgesetzes sowie das darauf folgende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor.

A. Der Terrorismus: Hier wird der Wandel des Terrorismusbegriffs zu einer neuen Bedrohungsform durch nicht-staatliche Akteure und deren Einsatz von Massenvernichtungswaffen erörtert.

B. Die Bekämpfung von Terrorismus im Luftraum: Dieses Kapitel behandelt die verfassungsrechtliche Kritik am § 14 LuftSiG und analysiert die Argumente sowohl der Regierung als auch der Beschwerdeführer im Verfahren.

C. Grundrecht und Terrorismus: Der Hauptteil vertieft die dogmatischen Probleme, insbesondere die Tötung von Unbeteiligten sowie die Grenzen der Abwägbarkeit menschlichen Lebens gemäß der Verfassung.

D. Schluss: Abschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und die ethisch-rechtliche Herausforderung des Staates im Umgang mit extremen Bedrohungsszenarien reflektiert.

Schlüsselwörter

Luftsicherheitsgesetz, Bundesverfassungsgericht, Menschenwürde, Grundgesetz, Terrorismusbekämpfung, Recht auf Leben, Verhältnismäßigkeit, Streitkräfteeinsatz, Zivilflugzeuge, Unbeteiligte, Gefahrenabwehr, Rechtsordnung, Verfassungsbeschwerde, Lebensschutz, Staatliche Schutzpflicht

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der vorliegenden Hausarbeit?

Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Abschusses von Zivilflugzeugen durch die Bundeswehr, wie er ursprünglich im Luftsicherheitsgesetz vorgesehen war.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Fokus stehen der Schutz der Menschenwürde, das Recht auf Leben, die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Leben und Leben sowie die Befugnisse des Staates bei der Terrorismusbekämpfung im Inneren.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die zentrale Fragestellung lautet, ob und unter welchen Voraussetzungen der Staat ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug abschießen darf, ohne die Grundrechte der unschuldigen Insassen zu verletzen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf der Auswertung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 sowie einschlägiger juristischer Literatur.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von "Terrorismus", der "Bekämpfung im Luftraum" und einer intensiven "Grundrechtsprüfung" inklusive der Tötung von Unbeteiligten und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Luftsicherheitsgesetz, Unantastbarkeit der Menschenwürde, Verhältnismäßigkeit und die Unabwägbarkeit menschlichen Lebens.

Warum sah der Bundespräsident bei der Unterzeichnung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit?

Er bezweifelte, dass die Ermächtigung zum Abschuss von Zivilflugzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, nahm die Unterschrift jedoch vor, um das Inkrafttreten anderer Vorschriften nicht zu verzögern.

Was ist das zentrale Ergebnis des Bundesverfassungsgerichts bezüglich § 14 Abs. 3 LuftSiG?

Das Gericht erklärte die Vorschrift für unvereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig, da der Abschuss unschuldige Passagiere zum Objekt staatlichen Handelns macht und das Recht auf Leben verletzt.

Final del extracto de 20 páginas  - subir

Detalles

Título
Abschuss von Zivilflugzeugen
Subtítulo
Wie viel ist ein Menschenleben noch wert?
Universidad
Berlin School of Economics and Law
Curso
Grundlagen der Rechtswissenschaft
Calificación
1.3
Autor
Stefanie Jabczynski (Autor)
Año de publicación
2010
Páginas
20
No. de catálogo
V167689
ISBN (Ebook)
9783640846702
ISBN (Libro)
9783640842865
Idioma
Alemán
Etiqueta
Abschuss von Flugzeugen
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Stefanie Jabczynski (Autor), 2010, Abschuss von Zivilflugzeugen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167689
Leer eBook
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Extracto de  20  Páginas
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