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Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs der Einräumung von Nutzungsrechten gem. § 31a Abs. 1 S. 3 UrhG

Muss der Urheber, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, die Vergütung anteilig zurückerstatten?

Título: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs der Einräumung von Nutzungsrechten gem. § 31a Abs. 1 S. 3 UrhG

Trabajo Universitario , 2009 , 58 Páginas , Calificación: 8 Punkte

Autor:in: stud. iur. Sascha Klein (Autor)

Derecho - Medios, Derecho Multimedia, Derechos de Autor
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Inhalte sollen in neue Medien überführt werden, damit sie ihren zeitlosen Geist in neuen Gewändern verbreiten. Sie stellen aber auch einen wirtschaftlich relevanten Markt dar. Existiert eine neue Nutzungsart zu jener Rechte eingeräumt sind, so ist sie wirtschaftlich verwertbar und ein geldwertes Gut. Mit dem „Ersten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ wurden die zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Der „Zweite Korb“ erfolgte hingegen ohne zwingende Vorgaben der Gemeinschaft als weitere Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft. Im Mittelpunkt stand hierbei der zunehmende Einsatz digitaler Technik. Die fakultativen Schrankenbestimmungen insbes. der Privatkopie, die Anpassung des pauschalen Vergütungssys-tems und die Lockerung des Verbotes der Verfügung unbekannter Nutzungsarten, die für diese Arbeit von großer Bedeutung sind, bildeten die Eckpfeiler des „Zweiten Korbes“. In Bezug darauf wurde die Verfügung unbekannter Nutzungsarten gem. § 31 IV UrhG a.F. aufgehoben und an seine Stelle die § 31a, sowie §§ 32c, 137l eingeführt. § 31a I S. 3 beinhaltet hierbei ein Widerrufsrecht des Urhebers, welches bestimmten Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterliegt und die Frage der Rückerstattung der Vergütung bei Einlegen des selbigen aufkommen lässt. Der Rechteerwerb an unbekannten Nutzungsarten ist möglich und zeigt, dass dadurch unser kulturelles Leben belebt wird und gleichzeitig auf Seiten der Verwerter profitable Einnahmen hervor gebracht werden können. Doch fürchtet man durch das Widerrufsrecht um das, was man besitzt: Die Rechte an unbekannten Nutzungsarten für die man den Urheber vergütet hat. Die vorliegende Arbeit erläutert ausgehend von den strukturellen Veränderungen die das Urheberrecht erfahren hat, die Anforderungen an einen Vertragsschluss über Rechte an neuen Nutzungsarten. Es schließen sich Ausführungen über die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts an. Die Frage der Rückerstattung der Vergütung, ist hierbei eng mit der Rechtsnatur des Widerrufs und seiner Wirkung verknüpft. Insbesondere werden Probleme einer etwaigen Rückerstattung im Falle eines Widerrufs erörtert. Mögliche Lösungsansätze struktureller Art werden des Weiteren zur Diskussion gestellt. Schlussendlich bildet eine Erweiterung des § 31a UrhG ein mögliches Korrektiv.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A Einleitung

B Der neue § 31 a UrhG im Zuge der Umsetzung des „Zweiten Korbs“

I. Zweck, Rechtsfolge und Anwendungsbereich, § 31 IV UrhG a.F.

II. § 31a UrhG und sein Normzweck

III. Vertragliche Einräumung der Rechte an unbekannten Nutzungsarten, § 31a I UrhG

1.) Gesetzliche Anforderungen an einen Vertragsschluss nach § 31a I UrhG

a.) Gegenstand: unbekannte Nutzungsart – Abgrenzungsversuch

b.) Anforderungen an die Bestimmtheit

c.) Beschränkungen

d.) Zweckübertragungslehre

2.) Das Schriftformerfordernis des § 31a UrhG

a.) Schriftformerfordernis gem. § 31a I S. 2 UrhG

b.) Keine Schriftform bei Open Source / Open Content Lizenzen

C Das Widerrufsrecht des § 31a I S. 3 UrhG

I. Schutzzweck des Widerrufs

II. Die Rechtsnatur des Widerrufs

III. Diskussion über die Einführung einer „Schamfrist“

1.) Der Gesetzeswortlaut des § 31a I S.4 UrhG

2.) Kritische Stellungnahme Verweyens

3.) Stellungnahme

IV. Der unbegründete Widerruf

1.) zusätzliche Voraussetzung: „berechtigtes Interesse“

2.) Regulierung über allgemeine Rechtsgrundsätze

3.) Stellungnahme

V. Die Ausübung des Widerrufs und seine Voraussetzungen

1.) Widerrufsberechtigter

2.) Gegenstand und Umfang des Widerrufs

3.) Adressat des Widerrufs

a.) bei Weiterübertragung gem. § 34 UrhG

b.) bei Weitereinräumung gem. § 35 UrhG

VI Ausschluss bzw. Beschränkung des Widerrufsrechts

1.) Die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung, § 31a I S.4 UrhG

2.) Einigung über Vergütung, § 31a II S. 1 UrhG

3.) Tod des Urheber, § 31a II S. 2 UrhG

4.) Beschränktes Widerrufsrecht, § 31a III UrhG

D Der Widerruf gem. § 31a UrhG und seine Rechtsfolgen

I Rückfall der Rechte als Folge des bedingten Rechtserwerbs

1.) Ansicht Schulze

2.) Ansicht Kotthoff

3.) Stellungnahme

II Der Bestand des übrigen Vertrags

III Auswirkungen des Widerrufs: Pflicht zur Rückerstattung der gezahlten Vergütung?

1.) Auslegung des § 31a I S. 3 UrhG

a.) Der Wortlaut der Regelung des § 31a I S. 3 UrhG

b.) Die Historik der Regelung des § 31a I S. 3 UrhG

c.) Die Systematik der Regelung des § 31a I S. 3 UrhG

d.) Teleologische Auslegung des § 31a I S.3 UrhG

aa.) Wertung des § 40 UrhG

bb.) Wertung des Art. 14 GG

cc.) Zwischenergebnis der teleologischen Auslegung

e.) Das Ergebnis der Auslegung

IV Lösungsansätze zu einer Rückabwicklung Vergütung

1. Rückabwicklung nach den Regeln des allgemeinen Privatrechts

a.) Allgemeines

b.) § 812 ff. BGB versus §§ 346 ff. BGB

2. Möglichkeiten vertraglicher Gestaltung und ihre Grenzen

3. Stellungnahme

V Sonstige Ansprüche auf Rückzahlung

E Schlussbetrachtung

I. Zusammenfassung

II. Übertragung der Vorschriften von Rechten an unbekannten Nutzungsarten in Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika auf den deutschen Rechtsraum

III Ausblick - Lösungsvorschlag: Korrektur des Gesetzgebers

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs der Einräumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten gemäß § 31a UrhG. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der umstrittenen Frage, ob der Urheber bei Ausübung seines Widerrufsrechts eine anteilige Vergütung an den Verwerter zurückerstatten muss.

  • Strukturelle Änderungen im Urheberrecht durch das „Zweite Korb“-Gesetz
  • Vertragliche Anforderungen bei der Einräumung von Rechten für unbekannte Nutzungsarten
  • Die Rechtsnatur des Widerrufsrechts und die Problematik einer sogenannten „Schamfrist“
  • Diskussion über die Rückabwicklung gezahlter Vergütungen nach einem Widerruf
  • Rechtsvergleichende Perspektiven aus Frankreich und den USA

Auszug aus dem Buch

II. § 31a UrhG und sein Normzweck

Der neu eingeführte § 31a UrhG wurde nach dem Vorbild des französischen Artikels L. 131-6 Code de la propriété intllectuelle entwickelt. Diesem internationalen Beispiel folgend sollte den Verwertern die lange geforderte Möglichkeit gegeben werden, sich die Rechte für eine umfängliche Werkverwertung einräumen zu lassen. Aus Sicht der Verwerter bestand das Interesse neue Nutzungsformen schnell und kosteneffektiv nutzen zu können. Die hohe Zahl an Nachverhandlungen insbes. bei Werken an denen mehrere Urheber beteiligt waren, als auch die in einigen Fällen ggf. zu ermittelnden Erben, verursachten derart hohe Kosten, dass sie ein „Hindernis für den Kulturgenuss“ bildeten. Dieser sog. Buy-Out-Vertrag, bei dem der Urheber seinem Vertragspartner die umfassenden Nutzungsrechte an seinem Werk einräumt und als Gegenleistung mit einer einmaligen Pauschalvergütung abgefunden wird, war nach alter Gesetzesnormierung nicht möglich. § 31a UrhG regelt somit die Voraussetzungen unter denen die vertragliche Einräumung der Rechte an unbekannten Nutzungsarten wirksam ist. Diese Einräumung der Rechte an unbekannten Nutzungsarten ist die Sicherstellung des Urhebers, dass sein Werk auch in der Zukunft durch neue Technologien weiterhin ein Teil des Kulturlebens darstellt.

Zusammenfassung der Kapitel

A Einleitung: Die Einleitung erläutert die Beweggründe für die Reform des Urheberrechts und die Einführung des Widerrufsrechts im „Zweiten Korb“ zur Anpassung an die Anforderungen der digitalen Technik.

B Der neue § 31 a UrhG im Zuge der Umsetzung des „Zweiten Korbs“: Dieses Kapitel analysiert den Zweck und den Anwendungsbereich der neuen Norm sowie die gesetzlichen Anforderungen an einen Vertragsschluss für unbekannte Nutzungsarten.

C Das Widerrufsrecht des § 31a I S. 3 UrhG: Hier werden der Schutzzweck und die Rechtsnatur des Widerrufsrechts behandelt sowie kritische Diskussionen wie die Einführung einer „Schamfrist“ und der unbegründete Widerruf erörtert.

D Der Widerruf gem. § 31a UrhG und seine Rechtsfolgen: Das Kapitel widmet sich den Rückfall der Rechte, dem Bestand des übrigen Vertrags und intensiv der umstrittenen Pflicht zur Rückerstattung der gezahlten Vergütung.

E Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Ergebnisse zusammen, bezieht rechtsvergleichende Erkenntnisse ein und unterbreitet einen Lösungsvorschlag zur Korrektur durch den Gesetzgeber.

Schlüsselwörter

Urheberrecht, § 31a UrhG, unbekannte Nutzungsarten, Widerrufsrecht, Rückvergütung, Pauschalvergütung, Vertragsschluss, Buy-Out-Vertrag, Rechtssicherheit, Nutzungsrechte, Schamfrist, Gesetzesreform, Urheber, Verwerter, Kulturgüter

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht bei der Einräumung von Rechten für unbekannte Nutzungsarten gemäß § 31a UrhG im deutschen Urheberrecht.

Was sind die zentralen Themenfelder der Studie?

Zentrale Themen sind die Anforderungen an Verträge über unbekannte Nutzungsarten, die Ausübung des Widerrufsrechts und die rechtlichen Folgen bei dessen Ausübung, insbesondere hinsichtlich der Vergütungsrückerstattung.

Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?

Die Arbeit untersucht die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs und prüft, ob eine anteilige Rückerstattung der Vergütung für den Urheber rechtlich geboten oder angemessen ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Es handelt sich um eine rechtsdogmatische Arbeit, die primär die Auslegung von Gesetzen (Wortlaut, Historik, Systematik, Teleologie) sowie die Analyse der Fachliteratur und einschlägiger Rechtsprechung nutzt.

Welche Kernpunkte werden im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die Entstehung der Norm, die Anforderungen an das Schriftformerfordernis, die Rechtsnatur des Widerrufs sowie detaillierte Auslegungsfragen zur Rückgewähr der Vergütung.

Wie lässt sich die Arbeit anhand von Schlüsselwörtern charakterisieren?

Wichtige Begriffe sind Urheberrecht, § 31a UrhG, unbekannte Nutzungsarten, Widerrufsrecht, Rückvergütung und Rechtssicherheit.

Warum wird die Einführung einer „Schamfrist“ diskutiert?

Die Diskussion zielt darauf ab, rechtsmissbräuchliche Widerrufe zu verhindern, bei denen der Urheber kurz nach Vertragsschluss widerruft, um beispielsweise von veränderten Marktsituationen zu profitieren.

Welches Fazit zieht der Autor in Bezug auf die Rückvergütung?

Der Autor stellt fest, dass die aktuelle Rechtslage Unsicherheiten birgt und schlägt eine gesetzliche Korrektur vor, um eine klare Regelung zur Rückabwicklung und Rückvergütung zu schaffen.

Final del extracto de 58 páginas  - subir

Detalles

Título
Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs der Einräumung von Nutzungsrechten gem. § 31a Abs. 1 S. 3 UrhG
Subtítulo
Muss der Urheber, der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, die Vergütung anteilig zurückerstatten?
Universidad
University of Hannover
Curso
Schwerpunkt IT-Recht und Geistiges Eigentum
Calificación
8 Punkte
Autor
stud. iur. Sascha Klein (Autor)
Año de publicación
2009
Páginas
58
No. de catálogo
V167958
ISBN (Ebook)
9783640848454
ISBN (Libro)
9783640845170
Idioma
Alemán
Etiqueta
voraussetzungen rechtsfolgen widerrufs einräumung nutzungsrechten urhg muss urheber widerrufsrecht gebrauch vergütung punkte
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
stud. iur. Sascha Klein (Autor), 2009, Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Widerrufs der Einräumung von Nutzungsrechten gem. § 31a Abs. 1 S. 3 UrhG , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/167958
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