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Zur historischen Entwicklung des Tatbestandes des Affekttotschlags vom Mittelalter bis 1998

Eine kurze Einführung

Titre: Zur historischen Entwicklung des Tatbestandes des Affekttotschlags vom Mittelalter bis 1998

Essai Scientifique , 2008 , 11 Pages

Autor:in: Mark-Oliver Scholz (Auteur)

Droit - Philosophie, Sociologie et Histoire du Droit
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Die Tötung aus Zorn über das Opfer wurde nicht seit jeher mit einem Strafmaß von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Vielmehr hat sich die Sanktionierung der Tötung eines Menschen, wie auch die Tötungshandlung an sich, im Laufe der Jahrhunderte gewandelt.
Dieser Aufsetz beschäftigt sich mit dieser historischen Entwicklung.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
  • 1. Differenzierung zwischen Mord und Totschlag
    • Am Ende des Mittelalters veränderte sich diese Entwicklung weiterhin unter dem Einfluss des römischen Rechts.
  • 2. Verbindung mit dem französischen Recht: Der „Code pénal“
    • Vorbildlich für die Milderung der Strafe bei der Tötung in einem minder schweren Fall, speziell bei einer Provokation durch das Opfer, war für das europäische Recht der Art. 321 des französischen code pénal, in dem erstmals eine Strafmilderung für den Affekttäter festgelegt wurde.
  • 3. § 177 PreuẞStGB
  • 4. Gesetzesentwurf zum RStGB
  • 5. Ergebnis

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung des Tatbestandes des Affekttotschlags vom Mittelalter bis 1998. Sie analysiert, wie sich die Sanktionierung der Tötung eines Menschen im Laufe der Jahrhunderte gewandelt hat und wie sich die rechtliche Definition des Affekttotschlags entwickelt hat.

  • Entwicklung der rechtlichen Definition des Totschlags
  • Einfluss des römischen Rechts
  • Bedeutung des französischen "Code pénal"
  • Einführung der Strafmilderung für den Affekttäter
  • Entwicklung des Rechtsbegriffs "Affekt"

Zusammenfassung der Kapitel

Einleitung

Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung der Tötung aus Zorn über das Opfer und die Wandel der Sanktionierung der Tötungshandlung im Laufe der Jahrhunderte.

1. Differenzierung zwischen Mord und Totschlag

Dieses Kapitel analysiert die Entwicklung der Differenzierung zwischen Mord und Totschlag im Mittelalter. Es beschreibt, wie die heimliche Tötung als Mord bezeichnet wurde und wie der Gesetzgeber erstmals verschiedene Verwerflichkeitsstufen der Tat einführte. Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 wird als ein wichtiger Meilenstein in dieser Entwicklung vorgestellt.

2. Verbindung mit dem französischen Recht: Der „Code pénal“

Dieses Kapitel befasst sich mit dem Einfluss des französischen "Code pénal" auf die Entwicklung des Rechtsbegriffs "Affekttotschlag". Es beschreibt, wie der Art. 321 des französischen "Code pénal" erstmals eine Strafmilderung für den Affekttäter festlegte und wie sich dieser Einfluss auf die deutsche Rechtsentwicklung auswirkte.

Schlüsselwörter

Tötungsdelikte, Affekttotschlag, Mord, Totschlag, Strafrecht, Strafmilderung, Code pénal, Strafgesetzbuch, historische Entwicklung, mittelalterliches Recht, römisches Recht, Werterangordnung, Provokation, Verwerflichkeitsstufen, Ehre, Rechtfertigung, Rechtsschutz, Strafmaß, Sanktionierung, Tötungshandlung, Tatbestand, Rechtsgeschichte

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter einem Affekttotschlag?

Ein Affekttotschlag ist eine Tötungshandlung, die aus einem heftigen Gemütszustand wie Zorn oder Verzweiflung heraus geschieht, oft provoziert durch das Opfer.

Wie unterschied man im Mittelalter zwischen Mord und Totschlag?

Im Mittelalter galt primär die heimliche Tötung als Mord, während der Totschlag oft weniger verwerflich eingestuft wurde. Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 führte hierzu wichtige Differenzierungen ein.

Welchen Einfluss hatte der französische "Code pénal" auf das deutsche Recht?

Der französische Code pénal (Art. 321) diente als Vorbild für die Milderung der Strafe bei Tötung in minder schweren Fällen, insbesondere wenn eine Provokation durch das Opfer vorlag.

Wann wurde die Strafmilderung für Affekttäter gesetzlich verankert?

Wichtige Meilensteine waren der Code pénal und später der § 177 des Preußischen Strafgesetzbuches sowie die Entwürfe zum Reichsstrafgesetzbuch (RStGB).

Wie hat sich das Strafmaß für Tötung aus Zorn historisch gewandelt?

Die Sanktionierung wandelte sich von drakonischen Strafen hin zu einer differenzierten Betrachtung der Tatbeteiligung und des Gemütszustandes, was schließlich zu Freiheitsstrafen zwischen einem und zehn Jahren führte.

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Résumé des informations

Titre
Zur historischen Entwicklung des Tatbestandes des Affekttotschlags vom Mittelalter bis 1998
Sous-titre
Eine kurze Einführung
Auteur
Mark-Oliver Scholz (Auteur)
Année de publication
2008
Pages
11
N° de catalogue
V168368
ISBN (ebook)
9783640853120
ISBN (Livre)
9783640853373
Langue
allemand
mots-clé
§ 213 StBG Affekttotschlag
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Mark-Oliver Scholz (Auteur), 2008, Zur historischen Entwicklung des Tatbestandes des Affekttotschlags vom Mittelalter bis 1998, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168368
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Extrait de  11  pages
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