Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe II: Das Abitur


Term Paper (Advanced seminar), 2001

17 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis:

1. Einführung: Das Abitur

2. Funktionen der Leistungsbeurteilung im Abitur

3. Exkurs zur allgemeinen Diskussion des schulischen Leistungsbegriffs

4. Grundstrukturen des Bewertungs- und Prüfungssystems im Abitur
a) Gesamtqualifikation (Prozessbeurteilungen- Prüfungen)
b) Punktesystem

5. Schlussfolgerungen

6. Literaturverzeichnis

Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe II: Das Abitur

1. Einführung: Das Abitur

Die allgemeinen Ziele des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe sind die vertiefte allgemeine Bildung und der Erwerb der Studierfähigkeit. Das Abschlusszeugnis berechtigt, ein Hochschulstudium oder eine sonstige berufliche Ausbildung aufzunehmen[1].

Beide Ziele stehen in Deutschland seit Jahren in der Kritik. Vor allem die „Abnehmer“ des Abiturs beklagen die fehlende Allgemeinbildung oder „Studierunfähigkeit“ der jungen Studenten. So verwundert es nicht, dass Hanna-Renate Laurien, in ihrer Festrede zum 50. Geburtstag der KMK die Diskussionen um das Abitur als „endlose Geschichte“[2] überschrieb. Bis heute steht das Thema regelmäßiger als jedes andere auf der Tagesordnung der KMK. Und das- obwohl erst 1995 eine Expertenkommission ins Rennen geschickt worden war, welche der KMK bestätigte, man könne im Großen und Ganzen am bisherigen Abitursystem festhalten.

Oft trifft die Kritik Probleme, die mit der Leistungsbewertung zusammenhängen. So wird die Studierunfähigkeit der Abiturienten beklagt, obwohl die Durchschnittsnoten Jahr für Jahr besser werden[3]. Die Diskussion um das Zentralabitur findet immer wieder neuen Anlass, wenn in Hamburg 33% der Schüler eines Jahrgangs ihr Abitur schaffen, während die Zahl in Bayern kontinuierlich um die 20% liegt

Momentan gibt es in Deutschland keine wirkliche Alternative zur Lizenzfunktion der Regulierung des Hochschulzugangs des Abiturs, wie beispielsweise allg. Studierfähigkeitstests wie in den USA oder Schweden oder alleinige Aufnahmeprüfungen. "Diese Alternativen wären nicht nur mit zusätzlichen Kosten, sondern auch unerwünschten Folgeproblemen verbunden, heißt es in einem Expertenbericht der KMK 1995. Das Abitur hat daher eine zentrale Bedeutung im deutschen Bildungswesen. "Innerhalb des Berechtigungswesens steht es als Gelenk zum gehobenen Dienst, als Studienberechtigung und damit als Eintritt in den höheren Dienst in einer Schlüsselfunktion“.[4].

In Anbetracht der fortlaufenden Diskussion und unseres Seminars zur Leistungsbeurteilung, möchte ich in meiner Hausarbeit das Bewertungssystem der Sekundarstufe II unter die Lupe nehmen. Ich möchte die Frage beantworten, ob die Ziele der Abiturbewertung mit dem bestehenden System erreicht werden können, wo die Schwachstellen und die Stärken liegen. Dabei möchte ich Standpunkte einiger aktueller Diskussionen aufzeigen und meine eigenen Schlussfolgerungen ziehen.

2. Funktionen der Leistungsbeurteilung im Abitur

Aus diesen Ausführungen lassen sich schon bestimmte Funktionen der Leistungsbeurteilung ableiten, die eng mit der Funktion des Abiturs zusammenhängen. Warum brauchen wir die Abiturprüfungen überhaupt?

Gesellschaftliche Funktion

Ich möchte die These aufstellen, dass die Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe II vor allem und zuerst eine gesellschaftliche Funktion zu erfüllen hat. Gesellschaftliche Funktion, das bedeutet, dass vor allem Erwartungen, von anderen gesellschaftlichen Bereichen, wie Staat, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, an die Schule gerichtet werden. Schelsky hat die These gewagt, die Schule sei "als entscheidende zentrale soziale Dirigierungsstelle und Zuteilungsapperatur von Lebenschancen zu betrachten.[5]

Die herausragende Selektionsfunktion wird in der Literatur immer wieder betont, immerhin ist das Bestehen oder Nichtbestehen des Abiturs der letzte und höchste schulische Selektionsprozess. Das "Abitur" repräsentiert Leistung (wie alle anderen Schulabschlüsse übrigens auch) nicht mehr nur innerhalb des Systems Schule, sondern ist wichtig für die Außenwelt. Es muss daher höchstmöglich standardisiert, vergleichbar, transparent und gültig sein. Wer das Abi hat, dem stehen theoretisch alle Ausbildungswege offen. Es soll im Detail über Fähigkeiten, Interessen und die Leistung des Abiturienten berichten. Insofern hat es Berichtsfunktion für zukünftige Arbeitgeber oder Ausbilder.

Es geht aber nicht nur um das Bestehen oder Nichtbestehen. Auch innerhalb der Bestandenen-Gruppe wird differenziert und selektiert. Die Durchschnittsnote ist von Beachtlichkeit, wenn es um die Vergabe bestimmter Ausbildungs- oder Studienplätze geht. Der Numerus clausus sortiert noch einmal, wer in die gefragtesten Studiengänge kommt.

Was von den Zeugnissen noch gefordert wird, das ist eine gewisse Prognosefähigkeit im Hinblick darauf, wie der potentielle Auszubildende oder Student seine Arbeit in Zukunft meistern wird. Auch wenn die Sicherheit fehlt, so soll doch eine möglichst hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein.

Wie stark die gesellschaftliche Funktion ist, das beweisen auch die endlosen Diskussionen der KMK. Immer wieder wird versucht, an der weiteren Standardisierung zu feilen. Nur ein Beispiel ist die Diskussion um das Zentralabitur in allen Bundesländern oder um 12 oder 13 Jahre bis zum Abschluss. Genauste Regelungen, vor allem in der Abiturprüfung selbst- untermauern auch juristisch den Abschluss. In den bildungspolitischen Diskussionen bestimmen eindeutig die "Abnehmer" der Qualifikationen die Regeln: Hier hat die Abiturbenotung auch eine Funktion der Kontrolle der Qualität des Abiturs und der überregionalen Vergleichbarkeit.

Wäre die Leistungsbeurteilung hauptsächlich pädagogisch motivieret, bräuchte man sich um solche überregionalen Vergleiche nicht zu scheren.

Pädagogische Funktion

Wie oben bereits gesagt, halte ich die pädagogische Funktion der Leistungsbewertung für geringer, als die der Bewertungen in kleineren Klassen. Trotzdem ist eine pädagogische Funktion der Leistungsbewertung natürlich vorhanden. Es geht hier um die Leistung des Schülers als Ergebnis seiner Bemühungen, die Anforderungen des Unterrichts zu erfüllen[6]. Nicht Informationen für künftige Ausleseentscheidungen stehen dabei im Mittelpunkt sondern es geht um das Feedback für Eltern, Lehrer und Schüler. Lehrer können so als Rückkopplung den Erfolg ihrer Arbeit kontrollieren und für spätere Klassen und Jahrgänge kritisch hinterfragen. Eltern erhalten so Informationen über den Leistungsstand ihres Kindes, was im Abitur aber aufgrund der Mündigkeit des Klientels eher eine untergeordnete Rolle spielt- Eltern treffen hier höchstens indirekt noch Bildungsentscheidungen für ihr Kind. Die Leistungsbeurteilung müsste so hauptsächlich als Rückmeldung für die SchülerInnen gedacht sein: sich selber zu kontrollieren, sich zu motivieren, eigene Stärken und Schwächen erkennen, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in zunehmendem Maße wahrnehmen.

3. Exkurs: Zur allgemeinen schulischen Leistungsdiskussion

Ob das Abiturzeugnis, ob Noten und Zeugnisse überhaupt, all diesen Anforderungen- den zahlreichen gesellschaftlichen und auch noch pädagogischen- genügen können, ist umstritten. "Es ist kaum verständlich, wie man glauben konnte, die Zensur könne so unterschiedliche Aufgaben gleichzeitig erfüllen", schreibt beispielsweise Ingenkamp[7]. Ein beliebtes Argument der Zensurengegner, dennoch muss neidlos eingestanden werden, dass die Zensur zumindest eine Vielzahl dieser Ansprüche erfüllt. Und man insofern das System mit den Nummern schon fast als genial bezeichnen könnte. Vor allem in Anbetracht der gewünschten Vergleichbarkeit des Abiturs, steht eine Abschaffung der Abiturnoten, etwa wie in der Grundschule, logischerweise nicht zur Debatte.

Betrachtet man die Geschichte, sieht man allerdings, dass das bestehende Leistungssystem nicht funktional notwendig oder natürlich so sein müsste. "Das Problem der Leistungsbewertung stellte sich in der Schule erst im Zuge des 19. Jahrhunderts mit ihrer Entwicklung zur öffentlichen, staatlichen Institution. Zensuren und Zeugnisse sind in ihrer Geschichte niemals in erster Linie pädagogische Instrumente gewesen"[8]. 1788 wurde das Abitur in Preußen eingeführt, 1834 wurde es für alle Studenten verbindlich. "Der Staat hatte ein Interesse daran, nur taugliche Subjekte zur Universität zuzulassen- denn die Reorganisation des Staates von einer Stände- zu einer Staatsbürgergesellschaft forderte a la longue eine Beamtenschaft, die sich nicht mehr qua Geburt rekrutierte, sondern bürgerlich, qua Leistung. Die Leistung galt es zu normieren und zu kontrollieren."[9]

[...]


[1] Freistaat Sachsen, SfK 1999: S.5.

[2] Laurin 1998: S. 89.

[3] Zum Bsp. Kraus 1998:S.56.

[4] vgl. KMK 2000: S.XIX.

[5] Schelsky 1965, Schule in der Industriegesellschaft, S.17.

[6] Ingenkamp 1997: S.96.

[7] Ingenkamp 1985, In Beutler, S.30f.

[8] Beutel, S. 28.

[9] Messner 1998: S.2

Excerpt out of 17 pages

Details

Title
Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe II: Das Abitur
College
Dresden Technical University  (Erziehungswissenschaften)
Course
Hauptseminar: Leistungsbeurteilung während der Schullaufbahn
Grade
1,7
Author
Year
2001
Pages
17
Catalog Number
V16859
ISBN (eBook)
9783638215787
File size
374 KB
Language
German
Keywords
Leistungsbeurteilung, Sekundarstufe, Abitur, Hauptseminar, Leistungsbeurteilung, Schullaufbahn
Quote paper
Anke Rößler (Author), 2001, Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe II: Das Abitur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/16859

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