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Welche Funktionsträger im Strafverfahren können im selben Verfahren als Zeuge auftreten?

Título: Welche Funktionsträger im Strafverfahren können im selben Verfahren als Zeuge auftreten?

Trabajo de Seminario , 2010 , 44 Páginas , Calificación: 13 Punkte

Autor:in: Thorsten Bonheur (Autor)

Derecho - Derecho procesal penal, criminología, régimen penitenciario
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Der Zeuge zählt zu den persönlichen Beweismitteln, seine Aussage ist ein Teil des Strengbeweises, der nach den §§ 48 ff. StPO und 244 ff. StPO geregelt ist. Den Zeugen treffen dabei nicht nur die die Erscheinens- und die Eidespflicht, vor allem unterliegt er der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage, d.h. sich zu allen erheblichen Tatsachen umfassend und richtig äußern zu müssen. Auch wenn der Beweiswert einer Zeugenaussage trotz der beschriebenen Pflichten heutzutage zum Teil skeptisch beurteilt wird4, so ist der Zeuge dennoch in der Praxis das wichtigste Beweismittel.

Ein Zeuge ist dabei eine Person, die in einer nicht gegen sie selbst gerichteten Strafsache persönliche Wahrnehmungen von Tatsachen durch Aussage bekunden soll. Aus dieser Begriffsbestimmung folgt für die Zeugnisfähigkeit, dass grundsätzlich jedermann Zeuge sein kann, der die zu bekundende Tatsache sinnlich wahrzunehmen und darüber zu berichten imstande ist. Die Zeugnisfähigkeit hebt danach ohne Rücksicht auf einschränkende rechtliche Kriterien allein auf den Umstand der faktischen Wahrnehmung von Geschehnissen und deren Wiedergabe vor Gericht ab.

Eine Person kann somit unproblematisch als Zeuge vernommen werden, wenn sie an dem Strafverfahren in keiner Weise beteiligt ist. Kommt hingegen ein Funktionsträger desselben Strafverfahrens als Zeuge in Betracht, weil er in der Vergangenheit in Bezug auf die Tat oder den Täter Wahrnehmungen gemacht hat, welche für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sind, so kann seine Vernehmung als Zeuge nicht nur zu einem Rollenkonflikt führen. Auch die missbräuchliche Verwendung von Strategien, die darauf abzielen, einen Verfahrensbeteiligten um eines taktischen Vorteils willen aus der ihm eigentlich zugedachten Prozessrolle zu verdrängen, ist denkbar und kommt bei allen Prozessbeteiligten und in allen Verfahrensstadien vor.

Worin dieser Rollenkonflikt besteht und inwiefern man einem Missbrauch wirksam begegnen kann, wird im Folgenden anhand der einzelnen Funktionsträger im Strafverfahren erläutert. Dazu werden zunächst die Betätigungsfelder und Aufgabenbereiche der einzelnen Funktionsträger vorgestellt, um sie als solche klassifizieren zu können. Wo dies geboten erscheint, sollen zusätzlich Beispiele die Problematik verdeutlichen. Sodann werden die Funktionsträger in die Zeugenrolle versetzt, um schließlich eine Antwort auf die Frage zu finden: Welche Funktionsträger im Strafverfahren können im selben Verfahren als Zeuge auftreten?

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Funktionsträger des Strafverfahrens als Zeugen

I. Mitglieder des erkennenden Gerichts

Fall 1:

Fall 2:

Fall 3:

1. Funktion von Richtern und Schöffen

2. Zeugenrolle von Richtern und Schöffen

3. Vernehmung im Sinne des § 22 Nr. 5 StPO

a) Schriftliche Erklärungen / Dienstliche Äußerungen

aa) Streng formale Ansicht

bb) Über- und Unterordnungsverhältnis

cc) Materielle Ansicht

dd) Ansatz des BGH

b) Gesamtbetrachtung

Zu Fall 1:

Zu Fall 2:

Zu Fall 3:

4. Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

II. Staatsanwalt

Fall 4:

1. Funktion des Staatsanwalts

2. Zeugenrolle des Staatsanwalts

3. Nach der Vernehmung

a) Die Position des Reichsgerichts

b) Die Position des Bundesgerichtshofs

c) Die Positionen in der Literatur

d) Gesamtbetrachtung

Zu Fall 4:

III. Verteidiger

Fall 5:

1. Funktion und Zeugenrolle des Verteidigers

2. Nach der Vernehmung

a) Die Position des Reichsgerichts

b) Die Position des Bundesgerichtshofs

c) Gesamtbetrachtung

Zu Fall 5:

IV. Privatkläger

1. Funktion des Privatklägers

2. Zeugenrolle des Privatklägers

V. Nebenkläger

1. Funktion des Nebenklägers

2. Zeugenrolle des Nebenklägers

VI. Beistände

1. Funktion der Beistände

2. Zeugenrolle der Beistände

VII. Sachverständige

1. Funktion des Sachverständigen

2. Zeugenrolle des Sachverständigen

3. Abgrenzung zum Zeugen

4. Abgrenzung zum sachverständigen Zeugen

VIII. Dolmetscher

1. Funktion des Dolmetschers

2. Zeugenrolle des Dolmetschers

IX. Der anwaltliche Zeugenbeistand und der Verletztenbeistand

1. Funktion und Zeugenrolle des anwaltlichen Zeugenbeistandes

2. Funktion und Zeugenrolle des Verletztenbeistandes

X. Der Wirtschaftsreferent der Staatsanwaltschaft

1. Funktion des Wirtschaftsreferenten

2. Zeugenrolle des Wirtschaftsreferenten

XI. Vertreter von Behörden

1. Funktion der Behördenvertreter

2. Zeugenrolle der Behördenvertreter

3. Vor der Vernehmung

4. Nach der Vernehmung

C. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die problematische Konstellation, in der Funktionsträger des Strafverfahrens – wie Richter, Staatsanwälte oder Verteidiger – im selben Verfahren als Zeugen auftreten müssen. Ziel ist es, die daraus resultierenden Rollenkonflikte zu analysieren und zu erörtern, unter welchen Voraussetzungen eine weitere Mitwirkung dieser Personen im Verfahren möglich ist oder ob ein Ausschluss erfolgen muss.

  • Analyse des Spannungsfeldes zwischen Zeugenrolle und Verfahrensfunktion.
  • Untersuchung der Rechtsstellung von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern bei Zeugenaussagen.
  • Diskussion der Rechtsprechung (RG, BGH) zu Ausschlussgründen.
  • Bewertung der taktischen Nutzung von Zeugenbenennungen im Prozess.

Auszug aus dem Buch

B. Die Funktionsträger des Strafverfahrens als Zeugen

Worin dieser Rollenkonflikt besteht und inwiefern man einem Missbrauch wirksam begegnen kann, wird im Folgenden anhand der einzelnen Funktionsträger im Strafverfahren erläutert. Dazu werden zunächst die Betätigungsfelder und Aufgabenbereiche der einzelnen Funktionsträger vorgestellt, um sie als solche klassifizieren zu können. Wo dies geboten erscheint, sollen zusätzlich Beispiele die Problematik verdeutlichen. Sodann werden die Funktionsträger in die Zeugenrolle versetzt, um schließlich eine Antwort auf die Frage zu finden: Welche Funktionsträger im Strafverfahren können im selben Verfahren als Zeuge auftreten?

I. Mitglieder des erkennenden Gerichts

Fall 1:

Als Richter R nach einem langen Tag in Gedanken versunken aus dem Fenster blickt, wird er zufällig Beobachter eines Unfallgeschehens, das zu seiner Überraschung Gegenstand eines Strafverfahrens wird, in dem er den Vorsitz führt. Der Verteidiger des Angeklagten beantragt in dem Verfahren die Vernehmung des R als Zeugen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die herausragende Bedeutung des Zeugenbeweises im Strafprozess und führt in die Thematik der Rollenkonflikte ein, wenn Verfahrensbeteiligte selbst als Zeugen aussagen müssen.

B. Die Funktionsträger des Strafverfahrens als Zeugen: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Rollen (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, etc.) und deren spezifische Problematik bei einer Zeugenaussage im eigenen Verfahren.

C. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass die Zeugenpflicht mit anderen Verfahrensfunktionen kollidieren kann, und fordert eine differenzierte Beurteilung der jeweiligen Einzelfälle sowie eine Klarstellung durch den Gesetzgeber.

Schlüsselwörter

Strafverfahren, Zeugenbeweis, StPO, Rollenkonflikt, Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Nebenkläger, Sachverständiger, Zeugenaussage, Beweisaufnahme, Befangenheit, Prozessrecht, Ausschlussgründe, Verfahrensbeteiligte

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die juristische Problematik, wenn Personen, die eine feste Funktion im Strafverfahren ausüben (z.B. Richter oder Anwälte), in demselben Prozess gleichzeitig als Zeugen geladen werden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Abgrenzung von Zeugenpflicht und Verfahrensfunktion, die Analyse von Rollenkonflikten sowie die rechtliche Zulässigkeit der weiteren Mitwirkung nach einer Zeugenaussage.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Die Forschungsfrage ist, welche Funktionsträger im Strafverfahren in welchem Umfang im selben Verfahren als Zeugen aussagen können, ohne dass dies zu einem unauflösbaren Konflikt oder einem Verfahrensausschluss führt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, die sich primär auf die Auslegung der Strafprozessordnung (StPO), historische Rechtsprechung des Reichsgerichts und aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil werden nacheinander die verschiedenen Funktionsträger (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Privatkläger, Sachverständige, etc.) hinsichtlich ihrer spezifischen Aufgaben und der Konsequenzen einer Zeugenvernehmung für ihre weitere Tätigkeit untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Schlüsselbegriffe sind insbesondere Strafverfahren, Zeugenbeweis, StPO, Rollenkonflikt, Befangenheit und die verschiedenen Verfahrensbeteiligten wie Richter oder Verteidiger.

Warum darf ein Richter im Regelfall nicht gleichzeitig Zeuge sein?

Der Richter darf grundsätzlich nicht Zeuge sein, da das Gesetz eine Unparteilichkeit fordert und eine Identität von Richter- und Zeugenfunktion den Grundsatz des fairen Verfahrens sowie die Objektivität der Beweiswürdigung gefährden würde.

Welche Rolle spielt die Strategie des "Herausschießens" von Verfahrensbeteiligten?

Das "Herausschießen" beschreibt eine Prozessstrategie, bei der die Verteidigung (oder eine andere Partei) einen Funktionsträger durch die Benennung als Zeugen aus dem Verfahren drängen möchte, um so beispielsweise einen unbequemen Staatsanwalt zu ersetzen.

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Detalles

Título
Welche Funktionsträger im Strafverfahren können im selben Verfahren als Zeuge auftreten?
Universidad
Free University of Berlin
Curso
Seminar Strafprozessrecht
Calificación
13 Punkte
Autor
Thorsten Bonheur (Autor)
Año de publicación
2010
Páginas
44
No. de catálogo
V168868
ISBN (Ebook)
9783668320659
ISBN (Libro)
9783668320666
Idioma
Alemán
Etiqueta
Richter Schöffen Staatsanwalt Verteidiger Privatkläger Nebenkläger Beistände Sachverständige Dolmetscher Zeugenbeistand Wirtschaftsreferenten Zeuge Zeugenbeweis Missbrauch
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Thorsten Bonheur (Autor), 2010, Welche Funktionsträger im Strafverfahren können im selben Verfahren als Zeuge auftreten?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168868
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Extracto de  44  Páginas
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