Der Zeuge zählt zu den persönlichen Beweismitteln, seine Aussage ist ein Teil des Strengbeweises, der nach den §§ 48 ff. StPO und 244 ff. StPO geregelt ist. Den Zeugen treffen dabei nicht nur die die Erscheinens- und die Eidespflicht, vor allem unterliegt er der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage, d.h. sich zu allen erheblichen Tatsachen umfassend und richtig äußern zu müssen. Auch wenn der Beweiswert einer Zeugenaussage trotz der beschriebenen Pflichten heutzutage zum Teil skeptisch beurteilt wird4, so ist der Zeuge dennoch in der Praxis das wichtigste Beweismittel.
Ein Zeuge ist dabei eine Person, die in einer nicht gegen sie selbst gerichteten Strafsache persönliche Wahrnehmungen von Tatsachen durch Aussage bekunden soll. Aus dieser Begriffsbestimmung folgt für die Zeugnisfähigkeit, dass grundsätzlich jedermann Zeuge sein kann, der die zu bekundende Tatsache sinnlich wahrzunehmen und darüber zu berichten imstande ist. Die Zeugnisfähigkeit hebt danach ohne Rücksicht auf einschränkende rechtliche Kriterien allein auf den Umstand der faktischen Wahrnehmung von Geschehnissen und deren Wiedergabe vor Gericht ab.
Eine Person kann somit unproblematisch als Zeuge vernommen werden, wenn sie an dem Strafverfahren in keiner Weise beteiligt ist. Kommt hingegen ein Funktionsträger desselben Strafverfahrens als Zeuge in Betracht, weil er in der Vergangenheit in Bezug auf die Tat oder den Täter Wahrnehmungen gemacht hat, welche für die Entscheidung des Gerichts von Bedeutung sind, so kann seine Vernehmung als Zeuge nicht nur zu einem Rollenkonflikt führen. Auch die missbräuchliche Verwendung von Strategien, die darauf abzielen, einen Verfahrensbeteiligten um eines taktischen Vorteils willen aus der ihm eigentlich zugedachten Prozessrolle zu verdrängen, ist denkbar und kommt bei allen Prozessbeteiligten und in allen Verfahrensstadien vor.
Worin dieser Rollenkonflikt besteht und inwiefern man einem Missbrauch wirksam begegnen kann, wird im Folgenden anhand der einzelnen Funktionsträger im Strafverfahren erläutert. Dazu werden zunächst die Betätigungsfelder und Aufgabenbereiche der einzelnen Funktionsträger vorgestellt, um sie als solche klassifizieren zu können. Wo dies geboten erscheint, sollen zusätzlich Beispiele die Problematik verdeutlichen. Sodann werden die Funktionsträger in die Zeugenrolle versetzt, um schließlich eine Antwort auf die Frage zu finden: Welche Funktionsträger im Strafverfahren können im selben Verfahren als Zeuge auftreten?
Inhaltsverzeichnis (Table of Contents)
- Einführung
- Zielsetzung und Relevanz
- Theoretischer Rahmen
- Methodisches Vorgehen
- Kapitel 1: Konzepte und Definitionen
- Individuelle Lernbedürfnisse
- Inklusive und Exklusive Bildung
- Diversität in der Bildung
- Kapitel 2: Empirische Befunde
- Studien zur Inklusiven Bildung
- Der BiLieF-Projekt
- Herausforderungen der Inklusiven Bildung
- Kapitel 3: Praxisbeispiele
- Inklusion im Kindergarten
- Inklusion in der Grundschule
- Inklusion in der Sekundarstufe
- Kapitel 4: Herausforderungen und Chancen
- Professionalisierung von Lehrkräften
- Zusammenarbeit mit Eltern und Familien
- Gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Diese Arbeit befasst sich mit dem komplexen Thema der Inklusiven Bildung. Sie analysiert die zentralen Konzepte und Definitionen, untersucht empirische Befunde zu Inklusion und Exklusion in Bildungsprozessen und präsentiert Praxisbeispiele für die Umsetzung der Inklusion in verschiedenen Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus werden Herausforderungen und Chancen der Inklusiven Bildung beleuchtet.
- Definitionen und Konzepte der Inklusiven Bildung
- Empirische Studien und Forschungsprojekte
- Praxisbeispiele für inklusive Bildungsprozesse
- Herausforderungen und Chancen der Inklusiven Bildung
- Professionalisierung von Lehrkräften und die Rolle der Eltern
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
- Kapitel 1: Konzepte und Definitionen: Dieses Kapitel legt die Grundlage für das Verständnis des Begriffs "Inklusive Bildung". Es definiert zentrale Begriffe und diskutiert unterschiedliche Konzepte der Inklusion und Exklusion im Bildungsbereich. Die Bedeutung individueller Lernbedürfnisse und Diversität in Bildungsprozessen wird ebenfalls beleuchtet.
- Kapitel 2: Empirische Befunde: Dieses Kapitel analysiert empirische Forschungsergebnisse zu Inklusiven Bildungsprozessen. Es werden Studien und Forschungsprojekte, wie z.B. das BiLieF-Projekt, vorgestellt und ihre Ergebnisse diskutiert. Die Herausforderungen und Chancen der Inklusiven Bildung werden in diesem Zusammenhang ebenfalls beleuchtet.
- Kapitel 3: Praxisbeispiele: In diesem Kapitel werden Praxisbeispiele für die Umsetzung der Inklusiven Bildung in verschiedenen Bildungseinrichtungen vorgestellt. Es werden konkrete Erfahrungen aus Kindergärten, Grundschulen und Sekundarschulen gezeigt, um die Anwendung der Inklusionskonzepte in der Praxis zu veranschaulichen.
- Kapitel 4: Herausforderungen und Chancen: Dieses Kapitel beleuchtet die Herausforderungen, die mit der Inklusiven Bildung verbunden sind. Es werden insbesondere die Notwendigkeit der Professionalisierung von Lehrkräften, die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Eltern und Familien sowie die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen diskutiert.
Schlüsselwörter (Keywords)
Inklusive Bildung, Exklusive Bildung, Individuelle Lernbedürfnisse, Diversität, empirische Forschung, BiLieF-Projekt, Praxisbeispiele, Professionalisierung, Elternarbeit, gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
- Citar trabajo
- Thorsten Bonheur (Autor), 2010, Welche Funktionsträger im Strafverfahren können im selben Verfahren als Zeuge auftreten?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168868