Seit einiger Zeit erscheinen die „Klimaaktivisten“ der sog. „Letzten Generation“ vermehrt in der medialen Berichterstattung. Sie erregen Aufmerksamkeit durch Sitzblockaden auf den Hauptverkehrswegen mittels Klebeaktionen und durch Befestigen ihrer Hände und sonstiger Körperteile auf der Straße, zum Teil sogar unter Nutzung von Schnellbeton. Als Beispiel kann bereits die jüngere Berichterstattung aus der SWR Aktuell herangezogen werden, aus welcher hervorgeht, dass am 06.09.2023 Aktivisten der sog. „Letzten Generation“ am Hauptbahnhof in Stuttgart den Verkehr blockierten und hierdurch sogar zwei Rettungswagen behinderten. Nun stellt sich die Frage nach der rechtlichen Einordnung insbesondere der strafrechtlichen Bewertung dieser Blockadeaktionen. Hierzu treten bereits bekannte Rechtsprobleme erneut in den Blickwinkel juristischer Betrachtungsweise. Insbesondere die sog. „Zweite-ReiheRechtsprechung“ des BGH und die Auslegung des Gewaltbegriffs, welche bereits aus vergangenen Sitzblockaden und Protestaktionen in den 70er und 80er Jahren bekannt sind, sollen in dieser Arbeit beleuchtet werden. Ebenfalls näher eingegangen wird auf die Verwerflichkeitsklausel im Rahmen der Nötigung (§ 240 Abs. 2 StGB) unter Bearbeitung der ethischen Aspekte bei der durchzuführenden Interessenabwägung. Daneben werden die durch die Aktivisten hervorgebrachten „Rechtfertigungsgründe“ des „Klimanotstandes“ sowie des „Zivilen Ungehorsams“ dargestellt und strafrechtlich beleuchtet. Zudem möchte ich die weiteren in Frage kommenden Straftatbestände darstellen, um einen umfassenden Gesamtüberblick zu verschaffen.
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- Julia Frey (Autor), 2023, Strafrechtliche Bewertung von Klimaprotesten und Straßenblockaden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1691731