Da geschäftliche Praktiken im Voranschreiten der Zeit an Komplexität gewinnen, ist es unerlässlich sich genauer mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.
Deshalb soll es das Hauptziel dieser Hausarbeit sein, Handlungen im Wettbewerb hinsichtlich ihrer Unlauterkeit zu den Fallgruppen Kundenfang und Behinderung zuordnen zu können. Unlautere Handlungen, sind Handlungen, die im Sinne des UWG unzulässig sind.
So vielschichtig wie geschäftliche Handlungen sind, so umfangreich könnte auch die Bearbeitung dieses Themas ausfallen. Diese Hausarbeit soll in gewissem Maße einen Einblick in diese Materie geben. Besonderes Augenmerk in der Ausarbeitung lege ich auf den Kundenfang durch die Ausübung von Druck in menschenverachtender Weise . Um das theoretische Wissen umzusetzen, bediene ich mich eines in den Medien brisant diskutierten Falls.
Bei der Behinderung beschäftige ich mich etwas intensiver mit der gezielten Behinderung durch den Preiskampf . Auch hier arbeite ich mit einer BGH- Entscheidung aus dem Jahre 2006.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Einordnung der Fallgruppen in das UWG
- I. Entwicklung des UWG
- II. Kodifikation der Fallgruppen
- III. § 3 UWG als Generalklausel
- C. Fallgruppe „Kundenfang“
- I. Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen Einfluss
- 1. Allgemeines
- 2. Druckausübung
- 3. Menschenverachtende und gefühlsbetonte Werbung anhand der Entscheidung „H.I.V. POSITIVE II“
- 4. Sonstiger unangemessener unsachlicher Einfluss
- II. Ausnutzen bestimmter Situationen der Verbraucher
- III. Schleichwerbung und getarnte Werbung
- IV. Bedingungen bei Verkaufsfördermaßnahmen
- 1. Preisnachlässe, Zugaben und Werbegeschenke
- 2. Kopplungsangebote
- V. Preisausschreiben und Gewinnspiele
- VI. Kopplung von Geschäften bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen
- D. Fallgruppe „Behinderung“
- I. Geschäftsehrverletzungen
- II. Unwahre Tatsachenbehauptungen
- III. Gezielte Behinderung
- E. Zusammenfassung / Bewertung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Ziel dieser Hausarbeit ist es, Handlungen im Wettbewerb hinsichtlich ihrer Unlauterkeit den Fallgruppen Kundenfang und Behinderung zuordnen zu können. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der Unlauterkeit von Handlungen im Sinne des UWG.
- Entwicklung und Kodifizierung des UWG
- Die Generalklausel des § 3 UWG
- Die Fallgruppe „Kundenfang“ mit besonderem Augenmerk auf Druckausübung in menschenverachtender Weise
- Die Fallgruppe „Behinderung“ mit Fokus auf gezielte Behinderung durch den Preiskampf
- Anwendung der rechtlichen Grundlagen auf konkrete Fallbeispiele aus der Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über das Thema der Hausarbeit und die Zielsetzung der Untersuchung. Im zweiten Kapitel werden die Fallgruppen des UWG, ihre Entwicklung und Kodifizierung, sowie die Bedeutung des § 3 UWG als Generalklausel beleuchtet.
Kapitel C widmet sich der Fallgruppe „Kundenfang“ mit besonderem Augenmerk auf die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit durch Druck, menschenverachtende Werbung und sonstigen unangemessenen Einfluss. Es werden konkrete Beispiele aus der Praxis analysiert, um die rechtlichen Grundlagen greifbar zu machen. Des Weiteren werden Themen wie das Ausnutzen bestimmter Situationen der Verbraucher, Schleichwerbung und getarnte Werbung sowie Verkaufsfördermaßnahmen behandelt. Die Fallgruppe „Behinderung“ wird in Kapitel D beleuchtet. Hierbei werden die verschiedenen Formen von Geschäftsehrverletzungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und gezielte Behinderung im Wettbewerb erörtert.
Die Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse der Hausarbeit folgt in einem separaten Kapitel.
Schlüsselwörter
Unlauterer Wettbewerb, UWG, Kundenfang, Behinderung, Druckausübung, menschenverachtende Werbung, Schleichwerbung, getarnte Werbung, Preiskampf, Geschäftsehrverletzungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, gezielte Behinderung, Fallbeispiele, BGH-Entscheidungen.
Häufig gestellte Fragen
Was versteht man unter 'Kundenfang' im Wettbewerbsrecht?
Kundenfang bezeichnet unlautere Praktiken wie Druckausübung, menschenverachtende Werbung oder unangemessenen Einfluss, die die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher beeinträchtigen.
Was regelt § 3 UWG?
§ 3 UWG dient als Generalklausel, die unlautere geschäftliche Handlungen verbietet, wenn sie die Interessen von Mitbewerbern oder Verbrauchern spürbar beeinträchtigen.
Was war der Fall 'H.I.V. POSITIVE II'?
Die Arbeit analysiert diesen Fall als Beispiel für menschenverachtende und gefühlsbetonte Werbung, die rechtlich als unlauterer Kundenfang eingestuft wurde.
Was ist 'gezielte Behinderung' durch Preiskampf?
Dies ist eine Fallgruppe der Behinderung, bei der ein Wettbewerber versucht, Mitbewerber durch extrem niedrige Preise oder andere strategische Maßnahmen vom Markt zu verdrängen.
Sind Gewinnspiele im Internet immer erlaubt?
Die Hausarbeit beleuchtet die strengen Bedingungen für Preisausschreiben und Koppelungsangebote, um eine Täuschung oder unangemessene Beeinflussung der Kunden zu verhindern.
- Arbeit zitieren
- Jacqueline Stoj (Autor:in), 2011, Unlautere Werbung (§§ 3,4 UWG) Fallgruppe „Kundenfang und Behinderung“, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170229