In der Präambel der Verfassung ist enthalten, dass sich die Europäische Union (EU) als
säkulare Werteordnung sieht. Die EU weist sich also als säkulare Gesellschaft mit der
Trennung von Politik, Gesellschaft und Religion aus. Die Verfassung der EU macht Religion
(Anmerkung Buchhart: freilich auf der Grundlage der Menschenrechte, der Glaubens- und
Religionsfreiheit) zur Privatsache, auch wenn Artikel 51, Absatz 3 "den Kirchen und
religiösen Gemeinschaften" einen "offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog in
Anerkennung der (nationalen) Identität(en) und ihres besonderen Beitrags" einräumt.
Stellt dieser Grundsatz eines Europas mit säkularer Werteordnung nun die Einheit der EU in
Frage? Näherhin: Da die Säkularisierung ein zentraler Bestandteil des europäischen
Wertehaushaltes ist (Verwiebe Folie 6/7: 17), welchen nicht alle Mitgliedsstaaten im selben
Maße teilen, stellt sich die Frage, inwieweit Einheit gegeben ist? Dem gehe ich in meinem
Essay nach, und stütze mich dabei auch auf Jürgen Gerhards, der ausführt, dass „das EU-Ideal
vor allem von den Bürgern in westlichen Ländern mit hohem Protestantenanteil unterstützt
[wird]“ (Gerhards 2006: 84). Schon daraus ergibt sich, dass dieser Grundsatz der EU in der
erweiterten Gemeinschaft weit weniger angenommen wird. [...]
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