Electronic Government

Die Entwicklung der elektronischen Demokratie und deren Bedeutung für Österreich


Mémoire (de fin d'études), 2011

140 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Danksagung

Einleitung

ERSTES KAPITEL

DAS DEMOKRATISCHE SYSTEM ÖSTERREICHS

1 Demokratie in Österreich
1.1 Formen der Demokratie
1.2 Historische Entwicklung
1.3 Die österreichische Bundesverfassung
1.4 Das politische System Österreichs
1.5 Besonderheiten der österreichischen Demokratie
1.6 Plebiszitäre Elemente der österreichischen Demokratie
1.6.1 Volksabstimmung
1.6.2 Volksbegehren
1.6.3 Volksbefragung und Bürgermeisterwahl
1.6.4 Petitionsrecht
1.7 Demokratie im Wandel der Zeit

2 Gesellschaftlicher Wandel
2.1 Politischer Wandel
2.2 Wertewandel
2.3 Technologischer Wandel
2.3.1 Vom Mikrochip zum heutigen Computer
2.3.2 Das Internet als Netzwerkpionier
2.3.2.1 Geschichte
2.3.2.2 Netznutzung Österreichs
2.3.2.3 Wissenskultur 2.0
2.3.2.4 Virtuelle soziale Netzwerke
2.4 Elektronische Konzepte zur Bewältigung dynamischer Umwelt

3 E-Government
3.1 Definition
3.2 Auslöser digitalen Umschwungs
3.3 Die Säulen des E-Government
3.3.1 E-Assistance
3.3.2 E-Administration
3.3.3 E-Democracy
3.4 Beziehungsebenen
3.4.1 Beziehungsmatrix
3.4.2 Wertschöpfungsperspektive
3.5 Das Zieldreieck
3.6 E-Government in Österreich
3.6.1 Rechtslage
3.6.1.1 E-Government-Gesetz 2004
3.6.1.2 Signaturgesetz (SigG)
3.6.2 Die Bürgerkarte als Wegbereiter nationalen E-Governments
3.6.3 Demokratisches Defizit im Cyberspace

4 E-Democracy
4.1 Virtuelle Demokratiemodelle
4.1.1 Teledemocracy
4.1.2 Cyberdemocracy
4.1.3 Electronic Democratization
4.2 Definition
4.3 OECD Dreistufenmodell
4.4 Instrumente einer elektronischen Demokratie
4.4.1 E-Voting
4.4.1.1 Voraussetzungen elektronischer Stimmabgabe
4.4.1.2 Elektronische Präsenzwahl
4.4.1.3 Elektronische Distanzwahl
4.4.1.4 Chancen und Gefahren
4.4.2 E-Protest / E-Campaigning
4.4.3 Politikberatung
4.4.3.1 Elektronische Bürgerbefragung
4.4.3.2 Politischer Chatroom
4.4.3.3 E-Voting-Elemente
4.5 Die digitale Spaltung der Gesellschaft
4.5.1 Global Divide
4.5.2 Social Divide
4.5.3 Democratic Divide
4.6 E-Governance als Wegbereiter digitalen Umschwungs
4.6.1 Definition
4.6.2 Staatliche Eingriffe zur Sicherung des Gemeinwohls
4.6.2.1 Infrastrukturelle Maßnahmen
4.6.2.2 Bildungsoffensiven
4.6.2.3 Vertrauensbildung
4.6.2.4 Förderung der Nutzung
4.7 Die elektronische Demokratie in Österreich
4.7.1 Meinparlament.at
4.7.2 Parlinkom.gv.at
4.7.3 Österreichischer Walddialog
4.7.4 Klassezukunft.at
4.7.5 AuslandsösterreicherInnen Umfrage 2005
4.7.6 OECD-Modell Zusammenfassung
4.8 Elektronische Petitionen: Von Schottland lernen
4.8.1 Hintergründe und Ziele
4.8.2 Wichtige Akteure
4.8.3 Funktionsweise
4.8.4 Potenziale elektronischer Petitionen

Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Werthaltungen geordnet nach Priorität

Abbildung 2: Haushalte mit Internetzugang und Breitbandverbindungen 2002-2010

Abbildung 3: Anzahl der Internetnutzer im EU-Vergleich (Top 12)

Abbildung 4: E-Government Dreistufenmodell

Abbildung 5: E-Government Zieldreieck

Abbildung 6: E-Democracy Dreistufenmodell

Abbildung 7: E-Democracy Instrumentarium

Abbildung 8: Internetnutzer weltweit 2008

Abbildung 9: Internetnutzung innerhalb der letzten drei Monate

Abbildung 10: Österreichs E-Democracy Projekte OECD Modell

Abbildung 11: Verfahrensablauf E-Petitioner

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Definitionen von E-Government

Tabelle 2: Gründe für die Anwendung von E-Government

Tabelle 3: Die Dimensionen eines Electronic Government

Tabelle 4: E-Government Beziehungsgeflecht

Tabelle 5: Definitionen von E-Democracy

Tabelle 6: E-Governance innerhalb dreier Sektoren

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Danksagung

Während des Studiums und der Erarbeitung der vorliegenden Diplomarbeit haben mich viele Personen begleitet und unterstützt.

Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.

Ganz besonderer Dank gilt:

Meinen Eltern, Brigitte und Herbert, meinem Bruder Benjamin, meiner Freundin

Rosanna und meinem Großvater Herbert, durch die ich immer den notwendigen geistigen und finanziellen Beistand erfahren habe, mein Studium erfolgreich zu beenden.

Frau Dipl.-Ing. Mag.Dr. Cornelia Sicher, welche mich bei dem Verfassen dieser Diplomarbeit stets freundlich unterstützt hat.

Andrea Essl für das Korrekturlesen dieser Arbeit.

Meinem Betreuer und Professor Mag. Dr. Paolo Rondo-Brovetto, durch dessen Lehrkompetenz ich mich dazu entschlossen habe den Bereich der Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre innerhalb meines Studiums zu verfolgen.

„Bildung ist ein unentreißbarer Besitz“

Menander

(341 v. Chr. - 290 v. Chr.)

Einleitung

Die Verwaltung und Politik Österreichs sehen sich zunehmend dynamischen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft gegenüber. Noch vor einiger Zeit trat der Staat gegenüber dem Bürger als alleiniger Problemlöser auf, der das Volk unter seinem alleinigen Schutz in die Zukunft leitete. Die traditionelle Rollenverteilung zwischen Volk und Staat hat sich jedoch grundlegend geändert. Die österreichische Gesellschaft durchlebt wichtige Veränderungen, die das Selbstvertrauen, die Artikulationsfähigkeit eigener Interessen und das Recht auf Selbstbestimmung stärken. Die Entwicklung und Verbreitung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien der vergangenen Jahre führten dazu, dass der Bürger von Heute andere Ansprüche an Staat und Verwaltung stellt als bisher. Diese neuartigen Ansprüche äußern sich zum einen in der Art und Weise wie öffentliche Dienstleistungen angeboten werden und zum anderen wie der Zugang zu politischen Partizipationsmöglichkeiten gestaltet ist. Steigende Politikverdrossenheit, sinkende Wahlbeteiligungen und ein erhebliches Desinteresse an politischen Themen sind bedeutende Indikatoren dafür, dass nur Veränderungen in der österreichischen Demokratie dafür sorgen können, dass die politische Partizipation wieder eine wichtige Aufgabe eines jeden Staatsbürgers wird.

Die Zielsetzung dieser Diplomarbeit liegt darin, der Politik und Verwaltung Österreichs neue Wege aufzuzeigen, um die gesellschaftlichen Veränderungen im Rahmen der Entwicklung einer Informationsgesellschaft erfolgreich bewältigen zu können. Ein Hauptaugenmerk liegt hierbei darauf, wie plebiszitäre Elemente der österreichischen Demokratie innovativ ergänzt werden können, um die Distanz zwischen Bürger und Politik im Inland entscheidend zu verringern. Durch die Potenziale neuer Informations- und Kommunikationstechnologien des 21. Jahrhunderts sollen Lösungswege erörtert werden, die sowohl dem Staat Österreich als auch seinen Bürgern dabei helfen das nationale Gemeinwohl zu steigern. Die Vorgehensweise der Behandlung dieses Themengebietes basiert auf der Gegenüberstellung des Status quo von Politik und Verwaltung in Österreich und neuartigen, zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten, die maßgeblich durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien beeinflusst werden. Jedem Leser soll es möglich sein das Themengebiet ohne die Notwendigkeit entsprechender Vorkenntnisse zu verstehen. Um dieses Verständnis zu erlangen, braucht es Vorwissen, welches in dieser Arbeit durch fundamentales Basiswissen im Bereich der österreichischen Demokratie, der Struktur der österreichischen Gesellschaft und dem Konzept eines Electronic Government übermittelt wird. Die Behandlung dieser Bereiche ist unabdinglich, um im weiteren Verlauf der Arbeit das Konzept einer elektronischen Demokratie in einem nationalen Bezugsrahmen vollständig erläutern zu können. Jeder der folgenden Abschnitte dieser Arbeit zeichnet sich durch einen starken nationalen Bezugsrahmen aus, der dem Staat Österreich Impulse und Anregungen bietet neue Herausforderungen erfolgreich zu meistern.

Der erste Bereich dieser Arbeit zeigt den Status quo der österreichischen Demokratie auf. Basierend auf der Frage, was man grundsätzlich unter dem Begriff Demokratie versteht und welche spezielle Ausprägungsform das demokratische System in Österreich besitzt, werden wichtige Themengebiete der Verfassung, der politischen Akteure und der plebiszitären Elemente im Inland angesprochen.

Der zweite Teil dieser Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Gesellschaft Österreichs und den Veränderungen, die sie während der vergangenen Jahre durchlebt hat. Politische Verdrossenheit, veränderte Wertvorstellungen und technologischer Wandel sind dominante Themenbereiche dieses Abschnittes. Vor allem die Veränderungen, die durch die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien bedingt wurden, stehen im Fokus der Diskussionen.

Basierend auf den Erhebungen der ersten beiden Teile dieser Diplomarbeit beschreibt der dritte Teil, welche Gegenmaßnahmen Staat und Verwaltung unternehmen bzw. unternehmen könnten, um sich den neuen Gesellschaftsstrukturen erfolgreich anzupassen. Das Themengebiet „Electronic Government“ dominiert das staatliche Agieren vieler Länder dieser Welt. Staatliche Dienstleistungen werden neu strukturiert, um staatliches Handeln bürgerorientierter und wirtschaftlicher zu gestalten. Durch die thematische Einführung in die wichtigsten Säulen dieses Konzepts wird der Leser an die Reformbewegung herangeführt, in der die elektronische Demokratie ihren Ursprung findet. Wichtige Begriffsdefinitionen und Erläuterungen sollen darüber aufklären, welche Projekte und Initiativen unter dem Begriff „Electronic Government“ subsumiert werden.

Das Konzept einer elektronischen Demokratie stellt den letzten großen Teilbereich dieser Diplomarbeit dar. Ausgehend von wichtigen elektronischen Demokratietheorien der vergangenen Jahrzehnte wird versucht ein Verständnis für das Konzept einer elektronischen Demokratie zu ermitteln, das in Zukunft realistische Umsetzungsmöglichkeiten für den Staat Österreich bieten kann. Wichtige Instrumente dieses Konzepts werden exemplarisch aufgezeigt und auf ihren bisherigen Umsetzungsgrad im Staatsgebiet hin untersucht. Dadurch zeigt sich, welche Meilensteine in Österreich bereits erreicht sind und welche Herausforderungen in Zukunft noch auf Staat und Verwaltung zukommen. Nationale Projekte der elektronischen Partizipation an politischen Willensbildungsprozessen werden vorgestellt und auf ihre Funktionsfähigkeit und Effektivität untersucht. Durch die Recherche dieser Initiativen werden Probleme der elektronischen Demokratie identifiziert, die zukünftig auf neuem Wege beseitigt werden müssen. Die Behandlung dieses Themengebietes erfolgt unter realistischen Aspekten. Chancen und Gefahren dominieren gleichermaßen die Diskussion, wie auch die enormen Potenziale neuer Medien für Staat und Gesellschaft. Aufgrund dieser Vorgehensweise widmet sich ein Teilbereich der elektronischen Demokratie dem Problem der digitalen Spaltung der Gesellschaft. Die digitale Spaltung der Gesellschaft ist ein schwer- wiegendes Problemfeld des E-Government-Konzepts, welche nur durch Fortschritt in Gesellschaft und Staat überwunden werden kann. Begleitet wird dieser Problembereich durch bedeutsame Lösungsoptionen aus Wissenschaft und Literatur. Den Abschluss dieser Arbeit bildet ein äußerst erfolgreiches, internationales E-Democracy-Projekt, das dem nationalen Petitionswesen aufzeigt, wie Schottland ein bürgerorientiertes, transparentes Petitionswesen organisiert, welches unter dem Namen „E-Petitioner“ internationale Anerkennung erfahren hat.

1 Demokratie in Österreich

Die elektronische Demokratie, als Innovation politischer Systeme des 21. Jahrhunderts, soll in dieser Arbeit ihre Potenziale und Gefahren für den Staat Österreich offenbaren. Um wegweisende Zukunftsaussichten durch die Nutzung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien darzustellen, benötigt es die Ermittlung des Status quo der österreichischen Demokratie. Wie funktionierte sie bisher und wie können neue Medien die politische Partizipation stärken? Um diese Fragen zu beantworten, muss ein eingehender Blick auf die Politik und die Gesellschaft Österreichs geworfen werden. Die maßgeblichen Veränderungen in diesen beiden Bereichen sollen in den folgenden Kapiteln eingehend erläutert werden, um ein solides Verständnis von der Demokratie und der Gesellschaft Österreichs zu gewinnen.

Einleitend stellt sich die Frage, was grundsätzlich unter dem Begriff „Demokratie“ zu verstehen ist? Die Identifizierung einer einheitlichen Definition des Begriffes Demokratie ist nicht möglich. Der Grund dafür liegt in den unterschiedlichen geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen der verschiedenen Staaten, welche einen maßgeblichen Einfluss auf das Demokratiebewusstsein der Bevölkerung haben1. Aufgrund dessen ist es durchaus möglich, dass Österreich eine abweichende Auffassung davon hat, welche Bedeutung Demokratie für Staat und Gesellschaft besitzt, als dies in anderen Staaten der Fall ist. Der Begriff Demokratie setzt sich aus den griechischen Worten dèmos (Volk) und kratia (Macht, Herrschaft, Kraft, Stärke) zusammen2. Eine für diese Arbeit zutreffende Definition des Begriffes Demokratie bietet Avenarius 2001:

„... Das Demokratieprinzip ... [bezeichnet grundlegend] nichts anderes als eine „Volksherrschaft“, was bedeutet, alle Macht liegt beim Volk, Herrschaft geht vom Volks aus, und ist stets durch das Volk legitimiert.“3

1.1 Formen der Demokratie

Es gibt verschiedene Ausprägungsformen von Demokratien. Zu den Bedeutendsten zählen die repräsentative und die plebiszitäre Demokratie, welche im Folgenden kurz dargestellt werden.

Eine repräsentative Demokratie beruht auf dem Grundsatz, dass eine unmittelbare, direkte Volksherrschaft nicht möglich ist. In ihrem Sinne erfordert Demokratie die Repräsentation der gesellschaftlichen Interessen durch gewählte parlamentarische Vertreter. Aufgrund der möglichen Abwahl der Repräsentanten durch das Volk steigt die Verantwortlichkeit der Politiker gegenüber den Interessen der Bürger.4 Die Befürworter der repräsentativen Demokratie gründen ihre Überlegungen auf die plurale Vielfalt an Interessen und Lebensstilen in modernen Gesellschaften. Aufgrund dieser differenzierten Meinungsbilder müssen Entscheidungen bezüglich der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und Pflichten durch politische Vertreter kanalisiert werden.5 Durch die Wahl der politischen Repräsentanten kann nur von einer „indirekten Volksherrschaft“ in repräsentativen Demokratiesystemen gesprochen werden. Das Kernstück einer repräsentativen Demokratie bildet das Parlament. Das Parlament, als entscheidende gesetzgebende Gewalt eines Staates, setzt sich aus vom Volk gewählten politischen Vertretern zusammen, welche für eine bestimmte Amtszeit die Interessen der Wähler auf nationaler Ebene vertreten. Neben der Gesetzgebung ist die Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der vollziehenden Gewalt maßgeblich.6 Die Art der Zusammenarbeit zwischen Exekutive und Legislative führt zu einer weiteren Differenzierung der repräsentativen Demokratie in parlamentarische und präsidiale Systeme.

In einem parlamentarischen System wählt das Volk Parlamentsabgeordnete der nationalen Parteien in das Parlament. Das sogenannte „Westminster Modell“ charakterisiert sich dadurch, dass die Regierung für ihre Existenz auf das Vertrauen des Parlaments angewiesen ist.7 Die Regierung wird von der Mehrheit der Parlamentarier bzw. einer Koalition verschiedener Parteien gewählt. Sie legt dem Parlament Gesetzesentwürfe vor, welche durch einen Mehrheitsbeschluss rechtskräftig werden. Da das Parlament die Befugnis hat die Regierung zum Rücktritt zu zwingen und Neuwahlen einzufordern, ist das Parlament der politische Entscheidungsträger in einer repräsentativen Demokratie.8 Die Amtszeit der Regierung ist wesentlich vom Vertrauen zur Mehrheit der Parlamentarier abhängig9.

Während in parlamentarischen Systemen Legislative und Exekutive in einem engen Austauschverhältnis stehen, führen präsidiale Systeme zur strikten Trennung von gesetzgebender und vollziehender Gewalt. Der durch das Volk gewählte Präsident ernennt die Regierung und trifft die wichtigsten politischen Entscheidungen gemeinsam mit dem Parlament. Nach dem amerikanischen Modell ist der Präsident das oberste Organ der Exekutive und alle anderen vollziehenden Staatsstellen sind ihm weisungsgebunden. In diesem Falle ist der Präsident oberster Amtsinhaber der Regierung, Staatsoberhaupt und Ober- befehlshaber des Militärs. Gesetzesentwürfe müssen sowohl vom Parlament, als auch vom Präsidenten abgesegnet werden.10 Die Abberufung der Regierung ist weitgehend schwieriger innerhalb eines präsidialen Systems. Die Regierung kann nur aufgrund schwerwiegenden Amtsmissbrauches vom Parlament abgesetzt werden.11 Das präsidiale System wurde erstmals 1776 in den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt12.

Die direkte Demokratie bildet die zuletzt behandelte Demokratieform innerhalb dieser Arbeit. Ihre Ausprägung ist wesentlich für die Verwirklichung einer elektronischen Demokratie im Sinne dieser Arbeit. Schaller 2002 definiert direkte Demokratie wie folgt:

„Die direkte [oder auch plebiszitäre Demokratie] steht für unmittelbare und direkte Entscheidungen von Stimmberechtigten über politische Themen.“13

Der Unterschied zur repräsentativen Demokratie besteht darin, dass die Partizipation der Bürger an der politischen Willensbildung weit über her- kömmliche Wahlen hinausgeht. In der politischen Praxis findet eine Umsetzung der direkten Demokratie nur durch die Anwendung einzelner plebiszitärer Partizipationsformen innerhalb parlamentarischer oder präsidialer Demokratie- systeme statt.14 Die wichtigsten direktdemokratischen Partizipationsformen sind Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen. Während die Schweiz eine starke Tendenz zu direktdemokratischen Elementen in ihrer Staatsform aufweist, ist die repräsentative Demokratie nach wie vor Alltag in der Europäischen Union.15

1.2 Historische Entwicklung

Die Geschichte der österreichischen Demokratie findet ihren Ursprung bereits im Mittelalter, als erstmals demokratische Elemente in Willensbildungs- prozessen kleiner Gemeinschaften Eingang fanden.16 Die demokratische Entwicklung des Staates Österreichs wurde maßgeblich durch den anherrschenden Absolutismus des 17. Jahrhunderts verlangsamt und ausgeschaltet. In Zeiten des Absolutismus war der jeweilige Herrscher das „gesetzgebende Organ“ des Staates.17 Eine maßgebliche Wende der demokratischen Entwicklung des Landes brachte die Revolution im Jahr 1848. Angesichts der massiven Auswirkungen der Französischen Revolution und ihrer Forderung nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, erreichte diese Welle des Umschwungs 1848 auch Österreich Die steigende Unzufriedenheit der Bevölkerung und der Wunsch nach mehr Selbstbestimmung im eigenen Land führten zur Entladung des Unmuts der Bürger. Die Bevölkerung forderte eine Verfassung, welche die Kompetenzen des Kaisers deutlich einschränken sollte.

Das Erbe dieser Revolution waren die 1850 gebildeten Ortsgemeinden und die seit 1861 existierenden Landtage. Im Jahr 1861 erhielt das österreichische Volk mit dem Reichsrat sein eigenes Parlament. Durch die Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit Parteien, Vereine und Interessenvertretungen zu gründen wurde die österreichische Demokratie in dieser Epoche entscheidend gestärkt. Das österreichische Wahlrecht hat seinen Ursprung im Jahr 1848, als der arbeitenden männlichen Bevölkerung dieses Privileg eingeräumt wurde. Bis zur Einführung des Frauenwahlrechts (1918) vergingen jedoch noch mehr als 60 Jahre. Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie wurde 1918 die demokratische Republik Österreich auf Basis der Volkssouveränität gegründet und erhielt durch die Bundesverfassung von 1920 wichtige Organe zur Verwirklichung seiner demokratischen Bestrebungen. Die Herrschaft des Volkes wurde ab diesem Zeitpunkt mit der Repräsentation der Bürger durch politische Parteien verwirklicht. Aufgrund starker innerpolitischer Konflikte nahm die antidemokratische Bewegung in Österreich ab 1920 stark zu und schließlich schaltete die Regierung Dollfuß 1933 das Parlament aus, indem sie ein kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz nutzte. Die folgenden Jahre waren von einem blutigen Bürgerkrieg geprägt. Mit dem Anschluss an das nationalsozialistische Deutschland im Jahr 1938 wurde der Höhepunkt aller antidemokratischen Bestrebungen in Österreich erreicht und ab diesem Zeitpunkt wich dem demokratischen Prinzip das Führerprinzip. Die Demokratie Österreichs erlangte mit der Errichtung der Zweiten Republik im Jahr 1945 ihre Kraft zurück und bekennt sich bis heute zur Idee der parlamentarischen Demokratie. Die Souveränität Österreichs wurde erst 1955 mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages zurückerlangt. Seit den 60er Jahren finden direktdemokratische Elemente verstärkt Eingang in das politische System Österreichs. Volksbefragungen, Volksabstimmungen (Zwentendorf 1964, EU- Beitritt 1994) oder Bürgerbefragungen sind seitdem feste Bestandteile der österreichischen Demokratie.18

1.3 Die österreichische Bundesverfassung

Die Verfassung, als Grundbaustein aller rechtlichen Ordnung einer modernen Gesellschaft, entstand durch den Machtmissbrauch früherer Herrscher. Eine Konstitution sollte diese Willkür durch die Bindung des Staates an Gesetze und durch die schriftliche Fixierung von Grundrechten der Bürger eliminieren.19 Dvoårák definiert die Zielsetzung und den Inhalt einer Verfassung wie folgt:

„Eine Verfassung … ist eine Summe von rechtlichen Vorschriften, die das politische Zusammenleben der Menschen in einem Staatswesen regelt … .“20

Neben den Grundrechten der Bürger regelt die Verfassung auch die Wahlen, die Gesetzgebung und die Grundzüge von Verwaltung und Gerichtsbarkeit21. Die österreichische Bundesverfassung wurde am 1. Oktober 1920 durch die konstituierende Nationalversammlung beschlossen. Sie definiert Österreich als demokratische Republik, welche durch die Grundprinzipien der Rechts- staatlichkeit und bundesstaatlichen Kompetenzverteilung geprägt ist.22 Das Bundesverfassungsgesetz von 1920 (B-VG) regelt die Rechtserzeugung (gesetzgebende und vollziehende Gewalt), die Stellung der obersten Organe, die Kontrolle und den Rechtsschutz23. Die österreichische Bundesverfassung von 1920 ist trotz zahlreicher Neuerungen bis heute gültig. Das Grundgerüst der Verfassung bilden wichtige Grundprinzipien, deren Änderung zu einer gesamten Novellierung der Bundesverfassung führen würde. Zu den wichtigsten Grundsätzen der Bundesverfassung gehören das demokratische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche Prinzip sowie das Prinzip der Gewaltentrennung, welche in einem kurzen Überblick dargestellt werden sollen.24

Gemäß Art. 1 B-VG ist Österreich eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus. Aus Artikel 1 ergeht die Ablehnung der Monarchie als Staatsform. Das Staatsoberhaupt Österreichs ist der Bundespräsident, welcher vom Volk auf eine festgelegte Amtszeit gewählt wird. Der Zusatz „Ihr Recht geht vom Volk aus“ muss mit Bedacht aufgefasst werden. In Österreich überwiegt die repräsentative Demokratie, welche durch wenige direktdemokratische Elemente ergänzt wird.25

Gemäß Art. 2 B-VG ist Österreich ein Bundesstaat. In Österreich werden die Gesetzgebung und deren Vollziehung in allen neun Bundesländern zwischen Bund und Land aufgeteilt. Die Länder beteiligen sich durch den Bundesrat an der Gesetzgebung des Landes. Während viele Staatsaufgaben dem Bund vorbehalten sind, sind die Länder wichtige Partner in der Führung von Verwaltungsgeschäften des Bundes.26

Der rechtsstaatliche Grundsatz der Bundesverfassung setzt sich aus dem Legalitätsprinzip, dem liberalen Prinzip und dem Prinzip der Gewaltentrennung zusammen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Das Legalitätsprinzip der Bundesverfassung soll Willkür im Handeln des Staates ausschließen. Durch die Bindung des Staates an Gesetze soll jeder Einwohner in seinen Grundrechten geschützt werden. Die Existenz von Grundrechten ist ein wichtiger Teil der Bundesverfassung. Grundrechte sollen dem Bürger einen gewissen Rechtsanspruch gegenüber dem Staat sichern (Meinungsfreiheit, Gleichheits- grundsatz). Eng verbunden mit dem rechtsstaatlichen Prinzip steht das Prinzip der Gewaltentrennung. Gemäß Art. 94 B-VG ist die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen zu trennen. Diese Überlegung stammt daher, dass in den Anfangsjahren des Parlamentarismus eine erhöhte Machtkonzentration in der Verwaltung zur Beeinflussung von Abgeordneten des Parlaments und der gesamten Gerichtsbarkeit führte.27

1.4 Das politische System Österreichs

In Österreich werden alle politischen Institutionen und Entscheidungsträger entweder direkt oder indirekt durch das Volk gewählt. Neben der Wahl des Nationalrates, des Bundespräsidenten, der neun Landtage, der Gemeinde- wahlen oder der EU-Wahlen existieren noch weitere direktdemokratische Instrumente der politischen Partizipation (Volksbegehren, Volksabstimmung, Volksbefragung).28 Das Wahlsystem Österreichs folgt dem Verhältniswahlrecht. Dies bedeutet, dass die Summe der Stimmenanzahl, die eine Partei in einer Wahl erreicht, in sogenannte Mandate umgerechnet wird. Die Nationalratswahl erfordert beispielsweise 4% der gesamten Wählerstimmen, um ein Mandat zu erhalten.29 Eine wesentliche Neuerung des österreichischen Wahlsystems wurde 2007 durch die Senkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre verwirklicht30.

Die österreichische Demokratie ist eine Parteiendemokratie, in der die Parteien als verbindendes Element zwischen den einzelnen Gewalten wirken. Der Nationalrat (Legislative) wird beispielsweise von derselben Partei wie die der Regierung beherrscht (Exekutive). Diese Parteiendemokratie ist seit den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts einem stetigen Wandel unterworfen. Gingen in den 60er Jahren noch 90% aller Stimmen an das vorherrschende Parteienduopol (SPÖ, ÖVP), so änderte sich dies Mitte der achtziger Jahre schlagartig. Seit Mitte 1999 befinden sich im Parlament neben den drei Mittelparteien (ÖVP, SPÖ, FPÖ) zwei weitere Kleinparteien (Grüne, Liberales Forum). Durch den Wertewandel der Gesellschaft, den technologischen Fortschritt der Massenmedien und der Globalisierung wurden die ideologischen Grenzziehungen zwischen den Parteien in den Augen der Wähler als nicht mehr zeitgemäß betrachtet. Aus diesen Gründen schrumpfte die Anzahl der Stammwähler und der Wettbewerb zwischen den Parteien nahm neue Dimensionen an. Laut dem Bundesministerium für Inneres sind über 400

Parteien in Österreich registriert, wobei lediglich wenige davon eine bestimmende Rolle spielen.31

Der aktuelle österreichische Bundeskanzler ist der Sozialdemokrat Werner Faymann, dessen Partei bei der Nationalratswahl 2008 mit 29,3 % aller Stimmen als Sieger hervorging. Die SPÖ ging eine Koalition mit der ÖVP ein, wobei die innegehaltenen Ressourcen aufgeteilt wurden.32

Neben den Parteien sind Verbände und Interessensvertretungen wichtige politische Akteure der österreichischen Demokratie. Unzählige Vereine und eine Reihe gesetzlich verankerter Kammern prägen das politische Umfeld (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer). Auf Arbeitnehmerseite sind es vor allem der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und die Bundes- arbeitskammer, welche einen erheblichen Einfluss auf den politischen Entscheidungsprozess ausüben. Auf Arbeitgeberseite befinden sich die Wirtschaftskammer und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer. Die Interaktion dieser beiden Seiten wird in Österreich als „Sozialpartnerschaft“ bezeichnet. Die Gründungsformen dieser Verbände differenzieren sich in Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts. Zu den Aufgaben dieser Interessenvertretungen zählen neben sozialen und wirtschaftlichen Fragen, auch gesamtwirtschaftliche Problemstellungen (Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum). Durch ihre Leistung wurden in den letzten Jahrzehnten wichtige Beiträge zur ökonomischen, sozialen und politischen Stabilität Österreichs beigetragen. Die Sozialpartnerschaft besitzt in Österreich eine besondere Ausprägung, da ihre Akteure in einem Naheverhältnis zu den beiden Großparteien SPÖ und ÖVP stehen. Dieses Naheverhältnis eröffnet den Interessensvertretungen einen besonderen Zugang zu politischen Ent- scheidungen. Akteure der Sozialpartnerschaft werden in Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten als Experten hinzugezogen und üben so einen entscheidenden Einfluss auf die Politik Österreichs aus. Neben diesen formellen Kanälen existiert eine Vielzahl an informeller Beteiligung der Sozialpartnerschaft an der Politik. Durch einschlägige wirtschaftliche, soziale und politische Veränderungen sinkt die Bedeutung der Sozialpartnerschaft in Österreich seit Anfang der 80er Jahre stetig. Der Verlust vieler Ressourcen durch den EU-Beitritt und die höchst differenzierten Interessen innerhalb der Verbände führten zu einem Akzeptanzverlust innerhalb der Bevölkerung und zur Schmälerung ihres Einflussbereiches.33

Österreich ist seit dem 1. Jänner 1995 offizielles Mitglied der Europäischen Union34. Da dieser Beitritt Veränderungen in den Grundbausteinen der Bundesverfassung mit sich führte, kam es am 12. Juni 1994 zu einer Volksabstimmung, welche mit einer eindeutigen Mehrheit für den EU-Beitritt endete35. Österreich ist in allen Organen und Institutionen der Europäischen Union vertreten und hält aktuell 17 Sitze im EU-Parlament (Stand 2009)36.

1.5 Besonderheiten der österreichischen Demokratie

Bei der österreichischen Demokratie handelt es sich um eine repräsentative Demokratie, in der die Bevölkerung das Parlament wählt (Nationalrat, Land- tage). Der Nationalrat und die Landtage repräsentieren im Gegenzug den Wählerwillen. Die obersten Verwaltungsorgane setzen sich aus der Bundesregierung und dem Bundespräsidenten zusammen. Die Bundes- regierung wird üblicherweise nach jeder Nationalratswahl neu gebildet, obwohl keine Amtsperiode vorgeschrieben ist. Der österreichische Bundespräsident wird alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Bestellung oder Auflösung der Regierung, die Beurkundung von Gesetzen und der Oberbefehl über das österreichische Bundesheer.37 Auf die Frage, ob es sich bei der österreichischen Demokratie um eine parlamentarische oder präsidentielle Form handelt, kann keine eindeutige Antwort gegeben werden. Österreich besitzt ein repräsentatives System mit Elementen beider Regierungsformen. Auf Basis des radikalen Parlamentarismus der 20er Jahre des 19. Jahrhunderts fanden mit der Verfassungsnovelle von 1929 präsidiale Elemente den Eingang in den Staat Österreich. Der parlamentarische Staat erhielt einen Präsidenten als Staatsoberhaupt, welcher den Weg in Richtung eines präsidialen Systems ermöglichte. Die österreichische Verfassung orientierte sich sehr stark an den Idealen der Weimarer Republik, welche ein starkes Staatsoberhaupt befürwortete. Die Entlassung der Regierung durch den Bundespräsidenten aufgrund eines „Vertrauensbruchs“ ist jederzeit möglich und bietet so die Chance aktive Personalpolitik zu betreiben. Durch die Einführung des Verhältniswahlrechts und dem Zusammenbruch des Zweiparteiensystems, wurde der Kompetenzbereich des Präsidenten erweitert. Die Potenziale und weitreichenden Befugnisse des Staatsoberhaupts sind unbestritten und durch die Verfassung geregelt, jedoch wurde diese Entwicklung durch starken Gegenwind der Parteien und der Bevölkerung in den 90er Jahren des 20.Jahrhunderts gestoppt. Meinungsumfragen ergaben, dass nur eine Minderheit der Österreicher für die Stärkung der Kompetenzen des Bundespräsidenten sei. Die Bevölkerung sieht die Aufgabe des Präsidenten oftmals lediglich in der Repräsentation des Staates Österreich nach außen. Aufgrund dieser Haltung ist Österreich noch weit von einem präsidialen Demokratiesystem entfernt. Nichtsdestotrotz besitzt der Präsident etliche Befugnisse, welche ihn vor allem in Krisensituationen zu einem wichtigen politischen Spieler avancieren lassen könnten.38

In Bezugnahme auf die plebiszitären Elemente der österreichischen Demokratie bekennt sich der Staat überwiegend zu seinen repräsentativen Wurzeln. Bezogen auf den europäischen Durchschnitt sind die direkt-demokratischen Elemente der Bundesverfassung dennoch überdurchschnittlich gut ausgebaut. Zu den wichtigsten Elementen auf Bundesebene gehören das Referendum, das Volksbegehren und die Volksbefragung.39 Die Schweiz ist in Europa jener Staat, mit den effektivsten und am längsten bestehenden plebiszitären Elementen in ihrem demokratischen System. Ein Grund für die Kluft zwischen Österreich und der Schweiz besteht in dem Misstrauen des Bundesverfassungsgesetzgebers gegenüber direktdemokratischen Elementen in Demokratien.40 Gefahren sehen viele Skeptiker im drohenden Populismus und Lobbyismus. Im Bereich des Populismus besteht die Gefahr, dass Volksentscheidungen auf Grund eines fehlenden „demokratischen Reifegrades“ der Bevölkerung zu unerwünschten Ergebnissen führen würden. Weiters ist das Volk gegenüber Lobbyisten weitaus anfälliger, als es politische Repräsentanten sind.41 Aus diesem Grund hat seit jeher die repräsentative Demokratie die direktdemokratischen Elemente im Griff und dies führt in den meisten Fällen zu keinerlei rechtlichen Konsequenzen von Volksbefragungen42. Die bestehenden plebiszitären Elemente innerhalb der österreichischen Demokratie werden im nächsten Abschnitt ausführlich diskutiert.

1.6 Plebiszitäre Elemente der österreichischen Demokratie

Die direkte Demokratie in ihrer ursprünglichen Form wird auch in Österreich nicht praktiziert. Ihr Anspruch, dass das Volk in „Tat und Wahrheit“ herrschen soll, kann in einem repräsentativ-parlamentarischen System nicht umgesetzt werden. Der Grund dafür liegt darin, dass sich der Zwang gesellschaftlicher Arbeitsteilung auch auf Ebene der Politik widerspiegelt. Nicht jeder Bürger kann politische Funktionen wahrnehmen. Die unkontrollierbare Vielzahl an sozial- politischen Haltungen und Werten der Bürger führt dazu, dass dieses Durcheinander an gesellschaftlichen Ansprüchen nur durch politische Volksvertreter seinen Eingang in die politische Willensbildung findet. In Österreich herrscht nicht unmittelbar das Volk, sondern die vom Volk gewählten politischen Repräsentanten. Trotz der starken Abweichung zwischen der Idealvorstellung einer direkten Demokratie und der politischen Realität in Österreich ist es unbestritten, dass plebiszitäre Elemente in ein parlamentarisch repräsentatives System eingebettet werden müssen, um den demokratischen Mindestkern eines Staates zu sichern. Die plebiszitären Elemente eines Staates erinnern ihre Akteure daran, dass abseits der politischen Realität die „Volksherrschaft“ Grundbestandteil einer jeden Demokratie sein muss.

Plebiszitäre Beteiligungsformen führen zur Bindung des Volkes an die Volksvertreter. Lediglich durch diese Bindung wird ein repräsentatives System dem einer wahren Demokratie gerecht. Neben der Bindung der politischen Akteure an das Volk ist die Korrektivfunktion der direkten Demokratie ein wichtiges Element, um die demokratischen Prinzipien eines Staates zu erhalten. Gegenüber den Parteien wirken sich direktdemokratische Elemente korrektiv auf die wettbewerbsbehindernden politischen Kartellbildungen aus. Parteien und Verbände filtern die Unzahl an gesellschaftlichen Interessen und verallgemeinern diese Ansprüche zu einem einheitlichen öffentlichen Interesse. Die direkte Demokratie ist in diesem Fall ein wichtiges Element, um die Interessen derjenigen zu schützen, welche aus diesem Filterprozess ausgeschlossen wurden.43

Durch die Bundesverfassung von 1920 erhielt der Staat Österreich mehrere wichtige plebiszitäre Elemente, welche den sonst strikt parlamentarisch ausgerichteten Staat ergänzen sollten. Zu den wichtigsten Instrumenten der direkten Demokratie auf Bundesebene zählen die Volksabstimmung und die Volksbefragung. Auf regionaler Ebene sind vor allem die Volksbefragungen und die Bürgermeisterwahl von Bedeutung.44 Die Erläuterung dieser traditionellen direktdemokratischen Elemente steht im Fokus des folgenden Abschnitts.

1.6.1 Volksabstimmung

Der Gegenstand der Volksabstimmung muss ein vom Nationalrat beschlossenes Gesetz oder die Absetzung des Bundespräsidenten sein.45 Neben diesem Kriterium müssen Verfassungsgesetze, welche zu einer Gesamtänderung der Bundesverfassung führen einer obligatorischen Volksabstimmung unterzogen werden.46 Kommt es zu einer Teiländerung der Verfassung, so muss ein Drittel des Nationalrates dieser Volksabstimmung zustimmen47. Neben der obligatorischen Volksabstimmung existiert weiters die Möglichkeit einer fakultativen Volksabstimmung. Eine fakultative Volksabstimmung bezeichnet Abstimmungen, welche möglich, aber nicht zwingend erforderlich sind. Gemäß Art. 44 Abs. 3 B-VG kann ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates eine Volksabstimmung über ein Verfassungsgesetz verlangen, auch wenn dies keine Gesamtänderung der Bundesverfassung erfordert. Der Nationalrat hat die Möglichkeit durch einen Mehrheitsbeschluss einen einfachen Gesetzesbeschluss einer fakultativen Volksabstimmung zu unterwerfen. Die Volksabstimmung wird durch die befähigten Wahlbehörden durchgeführt und ist bindend.48

Das Instrument der Volksabstimmung wurde in der Vergangenheit äußerst selten genutzt. Eine obligatorische Volksabstimmung kam 1994 das erste Mal zum Einsatz, als der Beitritt zur Europäischen Union eine Gesamtänderung der Bundesverfassung darstellte. Eine fakultative Volksabstimmung fand im Jahr 1978 statt, als sich die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf aussprach.49 Im Vergleich zu anderen Staaten (Anzahl Volksabstimmungen bis 1990: Kalifornien 1098, Schweiz 379, Australien 45, Irland 13), ist die äußerst geringe Nutzung dieses Instruments in Österreich besonders auffällig. Ein Grund für diese seltene Nutzung besteht im erschwerten Zugang zur fakultativen Volksabstimmung. Eine fakultative Volksabstimmung setzt eine Stimmenmehrheit für ihre Durchführung innerhalb des Nationalrats voraus. Die Schweiz und der Bundesstaat Kalifornien bieten die Möglichkeit Volksabstimmungen auch ohne die Mehrheit des Nationalrates durchsetzen zu können. Ein weiteres Problem stellt das stark ausgeprägte nationale Parteiensystem und seine kritische Haltung gegenüber plebiszitären Elementen dar. Für viele Parteien erscheint es äußerst risikoreich wichtige Entscheidungen und Macht an einen schwer kontrollierbaren direktdemokratischen Mechanismus abzugeben. Dies scheint auch der Grund dafür zu sein, dass der erschwerte Zugang zur Volksabstimmung nach wie vor keine Novellierung erfahren hat.50

1.6.2 Volksbegehren

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Volksbefragung und einer Volks- abstimmung besteht darin, dass sie keinerlei bindenden Charakter aufweist. Der Gegenstand einer Volksbefragung muss eine Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung sein. Im sogenannten Eintragungsverfahren muss ein Promille der gesamten Bevölkerung den Antrag unterstützen. Neben dem Eintragungsverfahren müssen 100.000 wahl- berechtigte Österreicher ihre Zustimmung im Einleitungsverfahren mit ihrer Unterschrift bekunden. Ein erfolgreiches Volksbegehren muss laut Bundesverfassung einer parlamentarischen Behandlung unterzogen werden, wobei die letztendliche Entscheidung beim Nationalrat liegt.51 Hohe Kostenbeiträge (Eintragungsverfahren ca. 2180 Euro) und der fehlende Zugang vieler Bürger zu Medien und Öffentlichkeit sind große Hürden des Volksbegehrens in Österreich52. Seit 1964 kam es insgesamt 32-mal zu einem Volksbegehren. Die Zielsetzung eines Volksbegehrens wandelte sich in der Vergangenheit von einem von Bürgern initiierten Gesetzesvorschlag zur öffentlichen Thematisierung von sozialen, ökologischen, ökonomischen und politischen Problemen. Die jüngste öffentliche Thematisierung von gesamtpolitischen Problemen wurde durch die starke Entwicklung einer nationalen Zivilgesellschaft geprägt. Die Zivilgesellschaft charakterisiert sich dadurch, dass sie dort einschreitet, wo der Staat versagt. Sie erweist sich oftmals als Themenpionier und nutzt Medien, um die Werthaltungen der Gesellschaft nachhaltig zu verändern. Neben der Zivilgesellschaft sind es vor allem Parteien, die dieses Instrument zu ihrem Vorteil nutzen. Volksbegehren werden häufig durch Oppositionsparteien initiiert, um durch die Thematisierung sensibler Probleme gegen die aktuelle Regierung mobil zu machen.53 Der Missbrauch der Parteien führte dazu, dass nach anfänglich erfolgreichen Volksbegehren die Mehrheit des Nationalrates im Regelfall alle folgenden Begehren ablehnte54. Die Popularität von Volksbegehren steht im engen Zusammenhang mit der sinkenden Wahlbeteiligung der Bevölkerung und der

Auflösung des Parteienduopols Mitte der 80er Jahre55. Eine Novellierung des Volksbegehrensgesetzes versuchte die Nutzung der Volksbefragung für das Ausfechten politischer Machtkämpfe einzudämmen. Die höchsten Beteiligungs- raten an erfolgreichen Volksbegehren weisen nach wie vor politische Parteien oder große Non-Profit-Organisationen auf (z. B. Katholische Kirche).56

1.6.3 Volksbefragung und Bürgermeisterwahl

Zu den wichtigsten direktdemokratischen Elementen auf Landes- und Gemeindeebene zählen das Volksbegehren, die Volksbefragung, die Volksabstimmung, die Gemeindeversammlung, die Bürgerbegutachtung, die Bürgermeisterwahl und die Verwaltungsinitiativen. Das Instrument der Volksbefragung ergänzt seit 1989 die direktdemokratischen Elemente der Bundesverfassung. Sie wurde bisher lediglich auf regionaler Ebene umgesetzt. Bei der Volksbefragung handelt es sich ähnlich wie bei einem Volksbegehren um ein nicht bindendes Instrument direkter Demokratie. Auf regionaler Ebene erfuhr die Volksbefragung großen Erfolg, da sich in der Vergangenheit kaum ein politischer Repräsentant über das Mehrheitsergebnis einer Volksbefragung hinwegsetzte.57

Zu den bedeutendsten Novellierungen der plebiszitären Elemente auf kommunaler Ebene zählt die direkte Bürgermeisterwahl durch das Volk. Die Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat wurde in den 90er Jahren durch die Einführung einer direkten Volkswahl in einem Großteil der Bundesländer abgelöst (Ausnahmen: Wien, Niederösterreich, Steiermark). Da der Bürgermeister einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg und Misserfolg einer Gemeinde beiträgt und seine Wiederwahl nicht beschränkt ist, trägt die direkte Volkswahl zur Stärkung der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene bei. Die Funktionsperiode des Bürgermeisters beträgt 6 Jahre. Nach dieser Periode erfolgt eine erneute direkte Bürgermeisterwahl in den Gemeinden Österreichs.58

1.6.4 Petitionsrecht

Gemäß Art. 11 StGG steht das Petitionsrecht jeder Person zu59. Dies bedeutet, dass es sich bei dem sogenannten „Petent“ nicht um einen österreichischen Staatsbürger handeln muss. Wieser 1997 sieht den Inhalt einer Petition: „... in der Freiheit, Anträge allgemeiner Art an die Organe der Gesetzgebung oder Vollziehung zu stellen und die Erlassung bestimmter genereller Anordnungen oder die Abstellung bestimmter rechtlicher Zustände zu begehren60.“ Bei Petitionen handelt es sich um formlose, unbürokratische Formen der politischen Partizipation61. Petitionen an den österreichischen Nationalrat erfordern die Überbringung der Petition durch einen Nationalratsabgeordneten oder die Unterschrift von 500 Bürgern (Bürgerinitiative). Die Überprüfung der Petition erfolgt durch den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen des Nationalrats. Der Empfänger der Petition muss das eingereichte Dokument laut Gesetz lediglich entgegennehmen. Eine verpflichtende Reaktion auf die Petition ist nicht gesetzlich verankert. Neben nationalen Petitionen können alle Bürger der Europäischen Union Petitionen an das Europäische Parlament stellen. Europäische Petitionen müssen den Wirkungsbereich der Union berühren.62

1.7 Demokratie im Wandel der Zeit

Die Demokratie findet ihren Eingang in den Staat Österreich nun schon seit über 150 Jahren. Die Grundprinzipien der Demokratie sind in der österreichischen Bevölkerung tief verwurzelt und werden als selbstverständlich angesehen. Die politische Landschaft Österreichs befindet sich seit den 80er Jahren in einem drastischen Wandel. Besonders schwerwiegend zeigen sich die Veränderungen im Parteiensystem. Seit der Auflösung des Parteienduopols ÖVP/SPÖ Mitte der Achtziger Jahre nimmt der parteipolitische Wettbewerb um Wählerstimmen neue Dimensionen an. Viele Parteien sehen sich einer sinkenden Stammwählerschaft gegenüber und haben Probleme Wähler langfristig an die eigene Partei zu binden. Die parteipolitischen Probleme werden durch allgemeine Mängel eines repräsentativen Demokratiesystems sichtbar. Der Mangel an direkter Demokratie ist auch in Österreich vorhanden. Die direkte politische Partizipation durch den Bürger wird durch die traditionellen Kanäle direkter Demokratie nicht ausreichend ermöglicht. Vor allem das Volksbegehren und das inländische Petitionswesen ermöglichen dem Bürger die Verwirklichung direkter Demokratie nur unter der Hinnahme großer Hürden. Die Vision, dass die politische Idee oder Ansicht eines Bürgers Veränderung schaffen kann, ist mit jenen plebiszitären Instrumenten nur schwer zu verwirklichen. Die Hinnahme dieser politischen Realität erfährt durch die sinkenden Wahlbeteiligungen der vergangenen Jahre und der politischen Verdrossenheit vieler österreichischen Bürger eine gefährliche Trendwende in der Demokratie Österreichs. Der Bürger von Heute hat zunehmend das Vertrauen in die Politik Österreichs verloren. Die Gesellschaft befindet sich in einem Wandel, welcher drastische Auswirkungen auf die Politik und Verwaltung Österreichs hat. Es stellt sich die Frage, in welche Richtung sich die Gesellschaft Österreichs entwickelt hat, dass es zu jenen drastischen Veränderungen im politischen Engagement der Bürger gekommen ist? Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit den Auslösern dieses gesellschaftlichen Wandels. In welche Richtung entwickelt sich unsere Gesellschaft und wo liegen die Ursachen des nationalen Desinteresses an politischen Themen?

2 Gesellschaftlicher Wandel

Der gesellschaftliche Wandel der österreichischen Bevölkerung vollzieht sich auf mehreren Ebenen. Besonders relevant für Politik und Verwaltung sind Entwicklungen in den Bereichen des Wählerverhaltens, dem Vertrauen der Bürger gegenüber politischen Repräsentanten, den veränderten Wert- vorstellungen der Bevölkerung und maßgeblichen Innovationen innerhalb der Evolution neuer Informations- und Kommunikationstechnologien. Das folgende Kapitel soll die Frage beantworten, was sich innerhalb der Gesellschaft Österreichs geändert hat und welche Probleme damit für Politik und Verwaltung verbunden sind.

2.1 Politischer Wandel

Sollte die Einstellung vieler Bürger Österreichs zur Politik mit einem Begriff umschrieben werden, dann wäre es mit der so genannten „Politik- verdrossenheit“ am treffendsten möglich. Die politische Verdrossenheit vieler Staatsbürger dominiert die Medien und stellt die Politik Österreichs vor das Problem der steigenden Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Politik Österreichs.63 Preiser 2002 empfiehlt die Untergliederung des Begriffes in die Bestandteile Politiker/Parteienverdrossenheit und Politik/Staatsverdrossenheit. Während erstere sich vorwiegend auf die Unzufriedenheit mit politischen Repräsentanten konzentriert, werden in der Staatsverdrossenheit die Un- zulänglichkeiten der demokratischen Institutionen bemängelt.64 Dieser Unmut gegenüber demokratischen Institutionen äußerst sich im Misstrauen gegenüber der Politik Österreichs. Laut einer Umfrage des Euro-Barometers 2007 misstrauen ca. 60 Prozent aller Österreicher den nationalen Parteien. Weitaus größeres Misstrauen im Inland findet sich gegenüber der Europäischen Union, mit 75 Prozent aller befragten Personen.65 Dieses Misstrauen in die politischen Akteure führt zu einer stetig abnehmenden Wahlbeteiligung. Waren es im Jahr 1945 noch 94,3% aller Staatsbürger, welche sich an der Nationalratswahl beteiligten, so sank dieser Prozentsatz auf 78,5 % bei der Nationalratswahl 2008.66 Die Gründe für die geringe Wahlbeteiligung sind extrem vielschichtig und schwer zu erfassen. Die rückläufige Wahlbeteiligung lässt sich einerseits auf die Tatsache zurückführen, dass die Teilnahme an Wahlen nicht mehr als Bürgerpflicht angesehen wird. Die reine moralische Verpflichtung des „Wählen- Müssens“ bewegt die moderne Gesellschaft nicht mehr. Die Unfähigkeit der Parteien ihre Wähler an sich zu binden wirkt sich sehr negativ auf die Wahlbeteiligung aus. Die Parteien teilen das Schicksal der großen sozialen Netzwerke Österreichs, die das schwindende freiwillige Engagement der Bürger in ihren Institutionen beklagen, während Parteien sich einer schrumpfenden Stammwählerschaft gegenübersehen. Durch sozialwissenschaftliche Studien konnte bewiesen werden, dass es einen Zusammenhang zwischen dem abnehmenden Interesse an sozialen Netzwerken und der Wahlbeteiligung gibt. Die Studie ergab weiters, dass Personen, die sich freiwillig in sozialen Institutionen verpflichten, tendenziell politisch engagierter sind.67 Politische Ideologie gilt vor allem unter Jugendlichen als nicht mehr zeitgemäß und weicht einer Kosten-Nutzen-Orientierung der Wähler, welche zu einer kritischeren Haltung gegenüber politischen Akteuren führt. Neben der Ablehnung ideologischer Ansätze, projizieren viele Jugendliche Probleme in der eigenen privaten Lebenssituation (z. B. Arbeitslosigkeit) auf die politische Ebene. Soziale Faktoren wirkten sich in der Vergangenheit am stärksten auf den Wähleranteil westlicher Demokratien aus. Alter, Einkommen und Bildung ließen in der Vergangenheit logische Schlussfolgerungen auf die Wahlbeteiligung eines Landes zu. Trotz steigenden Wohlstands und verbesserten Bildungs- wesens dezimiert sich der Wähleranteil fast aller westlichen Demokratien stetig. Die Annahme, dass eine einzelne Stimmabgabe nutzlos ist, ist auch unter wohlhabenden, gut ausgebildeten Personen weit verbreitet. Das Fehlen eindeutiger Abgrenzungskriterien zwischen den Parteien führt dazu, dass die Bürger der Auffassung sind, dass es keine Rolle spiele, welchen der sich ähnelnden Akteure sie wählen würden. Aus diesem Grund erzielen eher Parteien mit klar abgegrenzten ideologischen Werten einen höheren Wähleranteil, als Parteien mit einem breiten Politikprogramm. Bauer 2004 findet, dass der Begriff „Politikverdrossenheit“ im Inland besser mit „Parteienverdrossenheit“ bezeichnet werden sollte, da weniger das System einer repräsentativen Demokratie bemängelt wird, als die Akteure selbst.68 Abschließend stellt sich die Frage, ob diese Veränderungen in der Gesellschaft auf tiefer liegende Ursachen zurückzuführen sind, nämlich den Wert- vorstellungen. Kann es sogar sein, dass andere bzw. neue Werte die Wertvorstellung des demokratisch aktiven Bürgers in den Hintergrund treten lassen?

2.2 Wertewandel

Eine Veränderung der Wertvorstellungen in Bezugnahme auf das politische Interesse der Bevölkerung ist allgegenwärtig. Die Bedeutung von Werten in der Politik wird durch den Wahlkampfslogan „Unser Handeln braucht Werte“ von Heinz Fischer innerhalb der Bundespräsidentschaftswahl 2010 hervor- gehoben69. Jedoch liegt es nahe, dass der Wert vom politischen Engagement des Bürgers aktuell eine andere Priorität einnimmt, als dies vor Jahren der Fall war. Ist es für die österreichische Bevölkerung überhaupt „wertvoll“ sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen und die demokratischen Kanäle zu nutzen? Um diese Frage zu beantworten empfiehlt sich vorrangig eine Definition des Begriffes „Wert“, um im Folgenden auf den Wandel dieser Werte näher einzugehen. Die Wertdefinition nach Schlecht soll für diese Arbeit als zutreffend angesehen werden:

„Werte sind jene Vorstellungen, welche in einer Gesellschaft allgemein als wünschenswert anerkannt sind und den Menschen Orientierung verleihen. Man unterscheidet moralische (Aufrichtigkeit, Gerechtigkeit, Treue), religiöse (Gottesfurcht, Nächstenliebe), politische (Toleranz, Freiheit, Gleichheit), ästhetische (Kunst, Schönheit) und materielle Werte (Wohlstand), Familienwerte und Firmenwerte “70 Werte bestimmen unser tägliches Leben dahingehend, in dem wir bestimmte Richtungen auf Basis unserer Wertvorstellungen beschreiten. Aufbauend auf der oben dargestellten Wertedefinition handelt es sich bei einem Wertewandel nach Schäfers 2010 um den veränderten Stellenwert einzelner Werte in der sozialen und individuellen Werteordnung der Bürger.71 Die Frage nach dem Stellenwert der Politik in unserer Werteordnung wird innerhalb der Österreichischen Wertestudie von 2009 beantwortet. Abbildung 1 zeigt die prozentuelle Priorisierung der Werte Familie, Freunde, Arbeit, Freizeit, Religion und Politik getrennt nach Geschlecht. Während die Werte Familie, Freunde und Arbeit sowohl bei männlichen, als auch weiblichen Bürgern einen hohen Stellenwert einnehmen, werden politische Themen als am wenigsten wichtig erachtet.72

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Die Presse [Wertestudie 2009], o.S. (leicht modifiziert)

Abbildung 1: Werthaltungen geordnet nach Priorität

Demographisch betrachtet sind Männer geringfügig politisch interessierter als Frauen. In der Vergangenheit wurde der formale Bildungsgrad oft als Indikator für politisches Interesse wahrgenommen. Die Studie „Kaufsucht“ aus dem Jahr 2010 bescheinigt das Gegenteil, in dem die formale Bildung betrachtet auf die Zeiträume 1997-2010 aktuell keine entscheidenden Einfluss auf das politische Interesse der Bürger ausübt. Das entscheidende Kriterium besteht im Alter der befragten Personen, desto älter die Bevölkerung, desto politsch aktiver ist sie.73

Die österreichische Bevölkerung hat neue Werte entwickelt, welche man als kontraproduktiv für die politische Aktivität der Bürger ansehen kann. Die Individualisierung unserer Gesellschaft lässt alte Ideale des kollektiven Denkens oftmals in den Hintergrund treten. Durch die Globalisierung wächst der Wettbewerb zwischen Unternehmen weltweit, was wiederum den Leistungsdruck auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber enorm erhöht. In der Arbeitswelt müssen einzelne Personen immer häufiger eine Vielzahl an organisatorischen, kontrollierenden und ausführenden Arbeiten wahrnehmen74. Durch diese neuen Belastungen stehen eigene Probleme und Hürden oftmals im Vordergrund, wobei kollektives Denken zwangsweise in den Hintergrund rückt. Diese zwangsweise Individualisierung unserer Gesellschaft stellt die Demokratie Österreichs und ihre Zivilgesellschaft vor ein großes Problem. Das Interesse an politischen Themen und die Beteiligung an der politischen Willensbildung ist in ihrem Kern kein auf Eigennutz ausgerichteter Vorgang. Wer sich demokratisch beteiligt setzt sich neben seinen eigenen Interessen, auch gleichermaßen für die Interessen vieler Österreicher ein. Diese Solidarisierung mit Mitbürgern weicht vielerorts einer „Spaß- und Unterhaltungs- gesellschaft“, welche Eigennutz und Selbstverwirklichungsziele priorisiert.75 Die demokratische Krise wird von einer Krise der Zivilgesellschaft begleitet. Waren es im Jahr 2000 noch über 50 % der Bevölkerung, die sich an freiwilliger Arbeit beteiligten, so sind es im Jahr 2009 nur mehr 44 %76. Das mangelnde freiwillige Engagement am Mitbürger stellt im zivilen, wie auch politischen Umfeld, eine große Gefahr für den Staat Österreich dar. Bauer 2003 beschreibt treffend die drohende Gefahr, dass je mehr Menschen sich individualisieren, desto mehr Menschen werden unter dieser Individualisierung leiden.77

2.3 Technologischer Wandel

Die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien birgt weitere Veränderungen für die Gesellschaft und Politik Österreichs in sich. Durch den orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf wichtige Informationen steigt die Bildung der Gesellschaft abseits des traditionellen Bildungsbereichs konstant an. Durch die Möglichkeit sich auf schnellem Wege Informationen zu jeglichen Themen zu beschaffen erfolgt eine beispielslose Aufklärung der Gesellschaft. Die bessere Aufklärung der Gesellschaft führt dazu, dass Bürger im Stande sind die eigenen politischen Interessen besser zu vertreten und Kritik an demokratischen Institutionen zu üben. Die Evolution neuer IKT erfasst fast alle Lebensbereichen unserer Gesellschaft. Durch den vermehrten Einsatz von Computertechnologien und dem Internet erfolgt eine Flexibilisierung der Arbeitswelt, welche den effizienten Zugriff auf Daten aus der ganzen Welt ermöglicht78. Durch den Einsatz neuer Technologien werden Faktoren wie Raum und Zeit des Interagierens verschiedener Personen überwunden und führen zu einer neuen Dimension von Information, Kommunikation und Wissen. In unserem Alltag ist es nicht mehr wichtig zu einem bestimmten Zeitpunkt an einen bestimmten Ort zu sein, um Informationen auszutauschen oder zu kommunizieren. Durch das Internet und die Bildung von Netzwerken wurde die geografisch bedingte Hürde von Information und Kommunikation aufgehoben. Die Transaktionskosten für den Austausch essenziellen Wissens oder der Pflege sozialer Kontakte sinken drastisch. Im Folgenden sollen die Auswirkungen technologischer Innovationen durch die Bestimmung der Begriffe Informations-, Kommunikations- und Wissensgesellschaft erläutert werden, da unsere Gesellschaft eine Hybridform dieser Begriffe darstellt. Weiters widmen sich folgende Kapitel einer historischen Einführung der Entstehung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und ihrer aktuellen Verbreitung im Inland. Im Zentrum dieser Diskussionen steht die Entwicklung des Internets, welches zu großen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft geführt hat. Statistische Daten der Netznutzung in Österreich können erste Hinweise auf den Entwicklungsstand der österreichischen Gesellschaft hin zu einer Informationsgesellschaft geben.

Der Begriff Informationsgesellschaft lässt sich auf die Autoren Machlup, Bell, Porat und Touraine in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zurückführen.79 Die folgende Definition dieses Begriffes kann als sehr aussagekräftig bezeichnet werden:

„...Informationsgesellschaft bezeichnet eine Wirtschafts- und Gesellschaftsform, in der die Gewinnung, Speicherung, Verarbeitung, Vermittlung, Verbreitung und Nutzung von Informationen und Wissen einschließlich wachsender technischer Möglichkeiten der interaktiven Kommunikation eine entscheidende Rolle spielen.“80

Grundsätzlich vereint die Informationsgesellschaft die Elemente Arbeit, Technik und Kultur. In der Informationsgesellschaft gehören Computer und technische Kommunikation zum Alltag der Menschen. Im Bereich der Arbeit haben informationsbezogene Tätigkeiten einen großen Anteil am Bruttosozialprodukt des Landes. Der vermehrte Einsatz von Technik führt im privaten Bereich der Gesellschaft dazu, dass man aktiv an der Gestaltung der Öffentlichkeit mitwirken kann.81

Der Düsseldorfer Soziologe Münch sieht in dem Begriff der Kommunikations- gesellschaft die drastische Vermehrung, Beschleunigung, Verdichtung und Globalisierung von Kommunikation82. Die Kommunikation erfolgt heutzutage multimedial über Printmedien, Telekommunikation, Fernsehen und Internet. Ein Großteil der Österreicher ist mindestens über ein Medium immer und überall erreichbar. Durch die Entwicklung des Internets und der Bildung von Netzwerken rücken die verschiedenen Gesellschaften der Welt immer näher zusammen. Die Gesellschaft weist ein erhöhtes Maß an Vertrauen in andere Personen auf, da das Internet oftmals die eigene Identität verdeckt.

Ein weiteres Synonym mit dem unsere heutige Gesellschaft bezeichnet wird, ist das der Wissensgesellschaft. Aufgrund der dynamischen Veränderungen durch Informations- und Kommunikationstechnologien erhöht sich die Menge der verfügbaren Informationen. Wissen ist in unserer Gesellschaft kein rares Gut, sondern ein öffentliches Gut, welches immer und überall konsumiert werden kann. Aufgrund dieser Wissensflut gewinnt das sogenannte „Meta wissen“ oder „Wissen zweiter Ordnung“ immer mehr an Bedeutung.

Metawissen bezeichnet die Fähigkeit unserer Gesellschaft sich selbstständig Wissen aneignen zu können.83 Die Aneignung von Wissen durch verstärkte Medienkompetenz sollte in Zukunft stärkeren Eingang in das österreichische Bildungssystem finden. Nur durch Medienkompetenz können wir uns auf den Datenautobahnen des digitalen Wissens zurechtfinden.

2.3.1 Vom Mikrochip zum heutigen Computer

Der Einsatz von Computertechnologie bestimmt den Alltag vieler Österreicher. Die Grundlage für diese Entwicklung bildet die Erfindung des Mikrochips vor über 50 Jahren. Der amerikanische Ingenieur Jack Black entwickelte den integrierten Schaltkreis innerhalb seiner Tätigkeit bei Texas Instruments im Jahr 1958. Dieser integrierte Schaltkreis ermöglichte die Entwicklung von Mikrochips und Arbeitsspeichern, welche die drastische Verbreitung von Computer- technologien erst ermöglichten. Computerchips finden heutzutage in Handys, Mp3-Player, elektronischen Maschinen oder Fahrzeugen ihre Verwendung.84 Das Ausmaß der wirtschaftlichen, technischen und politischen Veränderungen dieser Erfindung übertrifft bereits jene der industriellen Revolution vor zwei Jahrhunderten85. Von den überdimensionalen Rechenmaschinen der 50er Jahre, bis zum ersten kommerziell erfolgreichen Personal Computer vergingen rund 30 Jahre. Der erste weltweit verbreitete und kommerziell erfolgreiche Computer war der Apple 2. Die Entwickler Steve Wozniak und Steve Jobbs brachten damit die Computer auf die Schreibtische in aller Welt.86 In Österreich besaßen im Jahr 2010 rund 77 % aller Haushalte Computer. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2002 einer Steigerung von 28 Prozentpunkten.87 War in der Vergangenheit der Desktop-PC im Wohnungsverband die übliche Option Computertechnologie zu nutzen, wird er in der heutigen Zeit durch Notebooks, Netbooks88 und Smartphones89 ergänzt.

[...]


1 Vgl. Kheirallah [Demokratie und Rechtsstaat], S. 20.

2 Vgl. Rosenberg [Demokratie und Klassenkampf 2007], S. 5.

3 Diedrich [Demokratische Schulkultur 2008], S. 22, zitiert nach Avenarius [Rechtsordnung 2001], o. S.

4 Vgl. Wigger [Grundzüge der Finanzwissenschaft 2005], S. 132.

5 Vgl. Dachs [Demokratiemodelle 2008], S. 27.

6 Vgl. Polipedia [Repräsentative Demokratie], o. S.

7 Vgl. Welan [Parlamentarismus 1995], S. 2.

8 Vgl. Demokratiezentrum [Parlamentarisches System], o. S.

9 Vgl. Schmidt [Demokratietheorien 2006], S. 309.

10 Vgl. Demokratiezentrum [Präsidentielles System 2009], o. S.

11 Vgl. Schmidt [Demokratietheorien 2006], S. 309.

12 Vgl. Demokratiezentrum [Präsidentielles System 2009], o. S.

13 Schaller [Demokratiemodelle 2002], S. 7f.

14 Vgl. Fehringer [Direkte Demokratie 2005], S. 3.

15 Wien Konkret [Direkte Demokratie], o. S.

16 Vgl. Demokratiewebstatt [Demokratie in Österreich], o. S.

18 Vgl. Österreich Lexikon [Demokratie], o. S.

19 Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 18.

20 Dvorák [Verfassung 2001], S. 12.

21 Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 18.

22 Vgl. Dvorák [Bundesverfassung 2003], S. 3.

23 Österreich-Lexikon [Bundesverfassung], o. S.

24 Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 19.

25 Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 19.

26 Vgl. Welan [Verfassung Definition 2008], S. 19.

27 Vgl. Germann [Verwaltungslehrgang 2010], S. 7ff.

28 Vgl. Bundespressedienst [Politisches System 2000], S. 9.

29 Vgl. Polipedia [Verhältniswahlrecht], o. S.

30 Vgl. Polipedia [Wählen ab 16], o. S.

31 Vgl. Bundespressedienst [Politisches System 2000], S. 22.

32 Vgl. BMI [Nationalratswahl 2008], o. S. und Vgl. Digitales Österreich [Bundeskanzler], o. S. und Vgl. Spiegel [Koalition 2008], o. S.

33 Vgl. Bundespressedienst [Politisches System 2000], S. 25ff.

34 Vgl. Wien Konkret [Österreich und die Europäische Union] o. S.

35 Vgl. Bundespressedienst [Politisches System 2000], S. 29.

36 Vgl. ORF [Europawahl 2009], o. S.

37 Vgl. Help.gv [Österreichischer Staat], o. S.

38 Vgl. Welan [Parlamentarismus 1995] S. 6ff.

39 Vgl. Obinger [Sozialstaat Österreich 2006] S. 43.

40 Vgl. Welan [Direkte Demokratie 2000] S. 1ff.

41 Vgl. Semler [Populismus 2009], o. S.

42 Vgl. Welan [Direkte Demokratie 2000] S. 1ff.

43 Vgl. Pelinka [Direkte Demokratie 1999], S. 1ff.

44 Vgl. Pelinka [Direkte Demokratie 1999], S. 3.

45 Vgl. BMI [Volksabstimmung], o. S.

46 Vgl. Pelinka [Direkte Demokratie 1999], S. 3.

47 Vgl. Obinger [Sozialstaat Österreich 2006], S. 43.

48 Vgl. Pelinka [Direkte Demokratie 1999], S. 3.

49 Vgl. Obinger [Sozialstaat Österreich 2006] S. 43.

50 Vgl. Pelinka [Direkte Demokratie 1999], S. 3f. und Vgl. Obinger [Sozialstaat Österreich 2006], S. 43.

51 Vgl. Adamovich [Österreichisches Staatsrecht 2003], S. 46.

52 Vgl. Welan [Direkte Demokratie 2000], S. 4.

53 Vgl. Rosenberger [Zivilgesellschaft 2007], S. 233ff.

54 Pelinka [Direkte Demokratie 1999], S. 4.

55 Vgl. Rosenberger [Zivilgesellschaft 2007], S. 233.

56 Vgl. Rosenberger [Zivilgesellschaft 2007], S. 233ff.

57 Vgl. Rosenberger [Direkte Demokratie 2000], S. 2.

58 Vgl. Pelinka [Direkte Demokratie 1999], S. 6 und Vgl. Telfs [Bürgermeister], o. S.

59 Vgl. Adamovich [Österreichisches Staatsrecht 2003], S. 118.

60 Wieser [Der Staatssekretär 1997], S. 288.

61 Vgl. Riehm [Bürgerbeteiligung 2009], S. 47.

62 Vgl. Adamovich [Österreichisches Staatsrecht 2003], S. 118.

63 Vgl. Neisser [Politikverdrossenheit], o. S.

64 Vgl. Stangl [Politisches Interesse], o.S. zitiert nach Preiser [Jugend und Politik 2002], S.875.

65 Vgl. Europäische Kommission [Eurobarometer 68 2007], S. 16f.

66 Vgl. Wien Konkret [Nationalratswahl 2008] und o. S. und Vgl. Demokratiezentrum [Wahlen in Österreich 2008], S. 2.

67 Vgl. Bauer [Wahlbeteiligung 2004], S. 6ff.

68 Vgl. Bauer [Wahlbeteiligung 2004], S. 8,10,13,16.

69 Vgl. Fischer [Bundespräsidentschaftswahl 2010], o.S.

70 Schlecht [Definition Werte], o.S.

71 Vgl. Schäfers [Hauptbegriffe der Soziologie 2010], S.38.

72 Vgl. Die Presse [Wertestudie 2009], o.S.

73 Vgl. Kollmann [Kaufsucht 2010], S.23f.

74 Vgl. Posch [Gesellschaftlicher Wandel und Schule], S. 3.

75 Vgl. Bauer [Krise der Demokratie 2003], S.9.

76 Vgl. Die Presse [Das Ehrenamt 2009], o. S.

77 Vgl. Bauer [Krise der Demokratie 2003], S.9.

78 Vgl. Scheer [Digitale Revolution], S. 12.

79 Vgl. Piller [Mass Customization 2006], S. 30.

80 Rödiger [Informationsgesellschaft], S. 1. zitiert nach Rat für Forschung Technologie und Innovation [Informationsgesellschaft 1995], S. 9f.

81 Vgl. Rauch [Informationswissenschaft 2007], S. 6.

82 Vgl. Kübler [Wissensgesellschaft 2009], S. 27f.

83 Vgl. Jäckel [Mediensoziologie 2005], S. 210.

84 Vgl. o.V. [Mikrochip 2009], o. S.

85 Vgl. Piazza [E-Zeitalter 2004], o. S.

86 Vgl. Uni-Protokolle [Apple II], o. S.

87 Vgl. Statistik Austria [Computernutzerinnen und Computernutzer 2010], o. S.

88 Tragbarer Computer, welcher sich vor allem durch eine geringe Größe, lange Akkulaufzeit und einem geringen Preis auszeichnet.

Fin de l'extrait de 140 pages

Résumé des informations

Titre
Electronic Government
Sous-titre
Die Entwicklung der elektronischen Demokratie und deren Bedeutung für Österreich
Université
Klagenfurt University  (Public Management PUMA)
Cours
E-Government
Note
2,0
Auteur
Année
2011
Pages
140
N° de catalogue
V171067
ISBN (ebook)
9783640901555
ISBN (Livre)
9783640901692
Taille d'un fichier
1628 KB
Langue
allemand
Mots clés
E-Government, PUMA, elektronische Demokratie, E-Democracy, E-Voting, E-Participation, New Public Management, Demokratie, Politik, Österreich, E-Petitioner, E-Petition, E-Protest, Online-Wahlen, Digital Divide
Citation du texte
Thomas Stückelberger (Auteur), 2011, Electronic Government, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171067

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