Leseprobe
Inhalt
1.) Vorwort: Aufwerfen der Frage, ob das Losverfahren in heutigen Demokratien noch anwendbar ist
2.) Das Losverfahren in der attischen Demokratie
2.1.) Arten und Techniken des demokratischen, antiken Losens
2.2.) Das Los und die politischen Ämter
2.2.1.) Das Los und die Boule
2.2.2.) Das Los und die Beamtenschaft
2.2.3.) Das Los und die Dikasterien
2.2.4.) Das Los und die Nomothesie
2.2.5.) Kurzes Zwischenfazit
2.3.) Das Los im gesellschaftlichen Bewusstsein des antiken Athens
3.) Das Losverfahren als Verbesserungsvorschlag gegen das Demokratiedefizit der EU
3.1.) Das Demokratiedefizit in der EU
3.1.1.) Definition: Demokratiedefizit in der EU
3.1.2.) Problemanalyse des Demokratiedefizits in der EU
3.2.) Das Losverfahren zur Verbesserung des EU- Demokratiedefizits?
3.2.1.) Die Auslosung der die Kommissare stellenden Länder
3.2.2.) Auslosung der Ausschussmitglieder, -vorsitzenden und -berichterstatter im Europäischen Parlament
3.2.3.) Eine zweite Loskammer des Europäischen Parlaments
4.) Fazit
4.1.) Fazit zum antiken demokratischen Los für die Gegenwart
4.2.) Fazit zum demokratischen Los für die EU
5.) Anhang
5.1.) Abbildungen und Tabellen
5.2.) Literaturverzeichnis
1.) Vorwort: Aufwerfen der Frage, ob das Losverfahren in heutigen Demokratien noch anwendbar ist
Als einer der größten Unterschiede zwischen der gegenwärtigen, repräsentativen und der antiken, direkten Demokratie gilt das Losverfahren, das heute als undemokratisch verworfen wird, da so dem Wähler vom Zufall die Wahl genommen werden würde. Dennoch behauptet der Politologe Buchstein, dass das antike, demokratische Losverfahren Athens sich teils in die Gegenwart und besonders in die Europäische Union (EU) integrieren ließe[1] ; erstens, wegen ihres sui generis-Charakters, da sie keine gewöhnliche Staatsform sei und sich so das Losverfahren leichter eingliedern ließe, als in andere Repräsentativsysteme und zweitens, um dort dem Demokratiedefizit effektiv entgegenzuwirken[2].
So soll die Frage dieses Essays lauten, ob und wenn ja, inwiefern sich ein demokratisches Losverfahren, wie das der attischen Demokratie, auf die EU - um diese zu demokratisieren - übertragen ließe. Dass diverse publizistische Beiträge immer wieder auch Elemente der attischen Demokratie generell für die Gegenwart aufgreifen, zeigt, dass solche Fragestellungen nicht rein akademisch sind[3].
Um dieser Thematik sinnvoll nachzugehen, werde ich zuerst auf das Losverfahren im antiken Athen eingehen, werde von den Arten des Losens zu den politischen Bezugspunkten und dem gesellschaftlichen Kontext übergehen. In einem zweiten Teil über die EU werde ich zunächst das Demokratiedefizit analysieren und mich mit den Vorschlägen zur Einführung des Losens zur Bekämpfung des Defizits beschäftigen. Zuletzt folgt ein Resümee darüber, inwiefern das Losverfahren sinnvoll wäre und gegebenenfalls werden Gegenvorschläge gebracht, die sich auch auf die attische Demokratie beziehen können.
Dafür kann ein Demokratiehorizont nicht schaden, zur Bestimmung des Demokratiegrades der untersuchten Systeme. Hierbei orientiere ich mich an Aristoteles, der festlegte, wo und wie Demokratien sich graduell unterscheiden, was sich wegen eines gewissen Abstraktionsgrades auch auf die Gegenwart beziehen lässt. Laut Aristoteles lassen sich Demokratien nämlich an folgenden Indikatoren messen: Die soziale Zusammensetzung, besonders die klassenmäßige Gliederung des Gemeinwesens, das Maß, in dem die verschiedenen Klassen an der Erörterung und Durchführung politischer Beschlüsse beteiligt sind, die institutionellen Bedingungen und die Differenz zwischen dem Vorrang des Gesetzes und der Vorherrschaft der Stimmen über das Gesetz[4].
2.) Das Losverfahren in der attischen Demokratie
Vor einer Demokratisierung des Loses wurde es bereits sakral benutzt zum Ermitteln des göttlichen Willens. Jedoch stand generell hinter dem politischen Losen – ob aristokratisch oder demokratisch etc. - die Idee, persönliche Autoritäten aus der Regierung auszuschalten - per Verfahrensneutralität[5]. Eine erste „Demokratisierung“ darin zeigte sich seit 487/6 als die Archonten ausgelost wurden[6], um die alten Institutionen zu schwächen[7]. Die reine Losung fand aber erst ab 458/7 statt, als im Folgenden auch andere Ämter zu Losämtern wurden. Mit dem Einzug des Loses verloren diese Ämter aber an Autorität und aus großen Institutionen wurden kleinere mit spezielleren Zuständigkeiten.[8]
In der Zeit der radikalen Demokratie kam es zu einer starken Ausdehnung der Losämter, die nun im Verhältnis von 6:1 zu den Wahlämtern standen. Denn nur die Ämter sollten Wahlämter bleiben, die spezielle Kenntnisse erforderten (Militärs, Vorsteher und Erzieher der Epheben, Architekten und Kommissionen zur Baukontrolle, Finanzämter und Verwalter der Seebundkasse etc.)[9]. Den Kompetenzen wurde also die Gleichheit gegenübergestellt[10] ! Das Losamt war mit dem Rotationsprinzip verknüpft, sodass die Chancen ein Amt auf beschränkte Zeit zu erhalten für jeden Vollbürger erhöht wurde und man sich „im Wechsel beherrschen lässt und herrscht“[11]. Die ganze Bürgerschaft war vertreten durch ein beliebiges Mitglied aus ihrem Kreis[12], das freiwillig kandidierte[13]. Beim Losen wurden auch alle Bezirke Attikas berücksichtigt, da aus allen Demen und Phylen gleichmäßig viele Bürger ausgelost wurden, was auch die lokale Repräsentation sicherte, und gab es in einem Bezirk nicht genug Kandidaten, füllten die aus anderen Bezirken mit leichter Verzerrung diese Lücke[14]. Ebenso wurde das Los demokratisiert durch das Fehlen eines Einkommenszensus bei der Kandidatur.[15] Basis der attischen Demokratie war also die Gleichheit[16] (mehr noch als Freiheit) - Aufgaben, die alle betrafen, sollten auch von allen gelenkt werden[17] -, unter anderem durch das Los institutionalisiert[18].
2.1.) Arten und Techniken des demokratischen, antiken Losens
Im Folgenden soll zunächst beschrieben werden, wie und mit was gelost wurde, um zu zeigen, wie demokratisch es war und um bereits den gesellschaftliche Stellenwert aufzuzeigen.
Während man erst nur mit zweifarbigen Bohnen die Amtsinhaber ausloste (schwarz = Niete; weiß = Gewinn des politischen Amtes), ging man bald zu Losmaschinen – klêrôtêria (vgl. Abb.1 und 2 im Anhang) - über, um den Prozess zu perfektionieren, zu rationalisieren und zu beschleunigen[19], da man in jedem Jahr aus 20000 Bürgern 7000 Amtsinhaber auslosen musste - später agierten bis zu 20 Kleroterien zugleich[20]. Beamten und Ratsmitglieder wurden am Ende des Amtsjahres im Theseion gelost, Richter auf der Agora, je unter der Leitung der Thesmotheten[21].
Ein Geschworenenkandidat etwa musste für die Losung sein individuelles Bronzetäfelchen abgeben, das in den entsprechenden Schlitz der Phyle, zu der der Kandidat gehörte, des Kleroterions gesteckt wurde (ein Kleroterion hatte 5 Schlitze, bei 10 Phylen also 2 Kleroterien). Nachdem die Maschinen zum Mischen geschüttelt wurden, zog ein Archont aus jedem Schlitz ein Täfelchen, um die ersten 10 Richter auszulosen. Diese erhielten jeweils die Täfelchen aus ihrer Phyle und steckten diese in beliebiger Reihenfolge ins Kleroterion. Daneben befand sich eine Röhre, in die man weiße und schwarze Kugeln warf, wobei es so viele weiße Kugeln, wie verfügbare Richterposten gab. Nun wurden Röhre und Schlitze geöffnet und derjenige, dessen Täfelchen parallel zu einer weißen Kugel gezogen wurde, war fortan Richter.[22] Die Chancengleichheit war also garantiert und Missbrauch unwahrscheinlich[23].
Trotz seiner Komplexität, war das Verfahren, wegen seiner massiven Nutzung, den Athenern vertraut, weckte technisches Interesse und die Erweiterungen, künstlerischen Feinheiten und Perfektionierungen zeigen, für wie wichtig und wertvoll man das Losen hielt - abgesehen vom Unterhaltungswert.[24]
2.2.) Das Los und die politischen Ämter
Nun wird erläutert, welche Ämter wie ausgelost wurden und welchen politischen und sozialen Stellenwert diese Ämter – und de facto auch das Los – in der attischen Demokratie einnahmen.
2.2.1.) Das Los und die Boule
Die Boule als Rat der 500 gab es in dieser Form seit der Phylenreform des Kleistenes (ca. 507) in Athen. Aus den 10 Phylen wurden pro Jahr je 50 Mitglieder für die Boule gestellt (regionale Repräsentation). Jede Phyle hatte ein Zehntel des Jahres den Vorsitz und stellte den täglich neu ausgelosten Vorsteher (epistátes), der auch Vorsitzender über die Volksversammlung war. So hatte über die Hälfte der Ratsmitglieder einem Tag im Jahr den Vorsitz, da es ca. 275 Ratssitzungen im Jahr gab[25]. Ab dem 4. Jahrhundert gingen diese Kompetenzen auf 9 auch ausgeloste Vorsitzende (próhedroi) - zwecks Kontrollmechanismen - über. Allgemein gesprochen waren die Ratsaufgaben, die Kontrolle der Beamten, die Oberaufsicht über die Staatsfinanzen und die Vorbereitung der Themen für die Volksversammlung (probúleuma).[26] De facto galt die Boule als die „maßgebliche Behörde“[27], die durch Strukturierung die Ekklesia erst ermöglichte und deren Macht sich auch über die anderen überstreckte (finanziell und politisch)[28]. Ergo war sie ein relativ repräsentatives Verfassungsorgan.
Mindestalter für die Kandidatur waren 30 Jahre. Die jährliche Losung für die Boule gab es wohl ab 461, wo unter allen möglichen Freiwilligen einmal im Jahr gelost wurde. Bei der Teilnehmerermittlung kam ein zweistufiges System zum Tragen, denn jede Phyle loste je 50 Kandidaten und 50 Ersatzkandidaten aus (unter Berücksichtigung einer gleichmäßigen Verteilung an Kandidaten pro Deme), welche sich daraufhin einer öffentlichen Zulassungs- und Gesinnungsprüfung – einer sog. Dokimasie - unterzogen, durchgeführt von den amtierenden Ratsmitgliedern. Brachte kein Anwesender Negatives gegen einen Kandidaten vor, wurde per Handzeichen über die Teilnahme abgestimmt. Sollte der Kandidat inhaltlich nicht den Anforderungen (Stärken, Erfahrungen, Haltung zur Demokratie etc.) genügen, konnte man die Ersatzkandidaten prüfen. Die Dokimasie war eine Präventivmaßnahme gegen die Feinde der Demokratie. Außer der täglich neuen internen Auslosung des Prohedros wurde nach dem Zurückschlagen des oligarchischen Putsches 410 auch die Sitzordnung bei jeder Sitzung neu ausgelost, um Fraktionsbildungen zu verhindern [sic!] und es gab ausgeloste Unterausschüsse.[29]
2.2.2.) Das Los und die Beamtenschaft
In der Beamtenschaft wurden öffentliche Angelegenheiten geregelt; die Beamten fungierten als Ausführer der Beschlüsse der Ekklesia, jedoch mit eng begrenzten Aufgaben und Kompetenzen. Amtsdauer war meist ein Jahr, es galt das Rotationsprinzip. Man musste mindestens 30 Jahre und Vollbürger sein. Ende des 4. Jahrhunderts wurden ca. 600 Ämter verlost und 100 gewählt, da man ja nur bei Ämtern, die spezielle Fähigkeiten erforderten an der Wahl durch die Volksversammlung festhielt.[30]
Jedoch mussten sich alle der Dokimasie durch die Gerichte unterziehen. Außerdem versuchte man ungeeignete Kandidaten zu verhindern - mittels eines ausgeklügelten Systems von Kontrolle, Misstrauensvoten und Rechenschaftspflicht (auch nach dem Amtsjahr, vor der Boule), der Übertragung von Amtsaufgaben nur auf Kollegien, statt auf Individuen und detailliert geregelten Amtsabläufen.[31]
Die 600 zu verlosenden Posten wurden an einem Tag im Heiligtum des Theseus mittels Kleroterion ausgelost. „Die Losung erfolgte nach Kollegien sortiert, um sicherzustellen, dass Beamte für einen Bereich aus unterschiedlichen Phylen kamen“[32]. Die Archonten wurden seit 487/6 in einer Mischform aus Wahl und Los ernannt; erst wurden nämlich aus den beiden obersten Steuerklassen 500 Kandidaten gewählt, aus denen dann die Archonten ausgelost wurden. Ab 457/6 loste jede Phyle 10 Kandidaten aus jeder Einkommensschicht in der Phylenversammlung aus. Danach wurde aus diesen 10 Kandidaten einer ausgelost – so kam es zu 9 Archonten und einem Sekretär bei 10 Phylen. Untereinander losten die Archonten daraufhin die Ämteraufteilung und die Reihenfolge aus.[33] Dieses Losverfahren war noch ausgeklügelter und die Kompetenzen der Beamten enger und begrenzter, was das Misstrauen gegenüber der Exekutive zeigt – und, dass das Los ein wichtiger Demokratiegarant war.
2.2.3.) Das Los und die Dikasterien
Die Geschworenengerichte (dikasteria) galten – anders als heute – als integraler Bestandteile der Verfassung. Ergo gab es keine Berufs-, sondern ausgeloste Laienrichter. Jährlich wurden 6000 der über 30- jährigen freiwilligen Vollbürger zum Geschworenen gelost. Es gab verschiedene, ungleich große Gerichtshöfe mit verschiedenen Teilgebieten, auf die die große Richterzahl verteilt wurde.[34]
Politische Prozesse (über politische Straftaten wie Korruption etc.), Verwaltungsaufgaben (Versteigerungen von eingezogenem Privatvermögen etc.) und die Kontrolle der Boule, der Ekklesia und der Beamten gehörten zu ihrem Metier. Abgestimmt wurde im Geheimen.[35] Die sehr vage und freie Formulierung, dass die Gerichte Schaden „vom athenischen Volk […] abwenden“[36] sollten, drückt laut Buchstein die institutionelle Stärke der Dikasterien gegenüber anderen Organen aus.[37]
Bei den Dikasterien gab es fünf Auslosungsetappen: Erstens wurden die 6000 Richter ausgelost (vgl. 2.1.); zweitens wurde am Beginn eines der 150 Gerichtstage die für den Verhandlungstag notwendige Anzahl an Richtern ausgelost, mittels Kleroterion; drittens wurden die Dikastai auf die Spruchkammern per Los verteilt; da die Vorsitze aber Beamte inne hatten, wurden viertens die Magistrate den Spruchkammern zugelost; zuletzt wurden aus den einzelnen Dikasterien 10 Geschworene für praktische Aufgaben, wie der Auszählung der Stimmsteine, Diätenauszahlung etc., ausgelost.[38]
Besonders wird an Dikasterien gelobt, dass sie durch ihre hohe Anzahl an Geschworenen, das Volk besonders gut ohne Experten- oder Elitenkult repräsentiert hätten, als „ demos en miniature“[39], garantiert durch das unparteiische, gleichmäßige Losverfahren. Dagegen kritisiert Schmidt etwa das Verfahren, da durch die ausgelosten Laienrichter Fehlurteilen und der Willkür „Tür und Tor“[40] geöffnet worden seien. Dass jedoch die aus dem Demos gelosten Dikasterien eine so wichtige Position hatten, unterstreicht erneut nur die demokratische Bedeutung des hier besonders ausdifferenzierten Losens.
2.2.4.) Das Los und die Nomothesie
Die Nomotheten wurden bei der Wiederherstellung der Demokratie 403/2 eingeführt und übernahmen die Gesetzgebungsfunktion von der Volksversammlung, um die Gesetzeslage von nun an übersichtlich zu strukturieren. Fortan beschränkte sich die Volksversammlung nur noch auf das Erlassen von Dekreten, die von den Nomotheten auf Gesetzeskonformität überprüft wurden. Eine Revision nahm also die Nomothesie vor[41]. Das Gesetzgebungsverfahren konnte von einzelnen Bürgern, Beamten oder der Volksversammlung initiiert werden.[42]
[...]
[1] Vgl. Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU, Frankfurt/New York 2009, S. 10 ff.
[2] Ebd., S.427 ff. oder auch Ders./Hein, Michael: Zufall mit Absicht. Das Losverfahren als Instrument einer reformierten Europäischen Union, in: Brunkhorst, Hauke (Hrsg.): Demokratie in der Weltgesellschaft, Baden- Baden 2009, S. 351 - 384.
[3] Vgl. Pabst, Angela: Zur Aktualität der antiken Demokratie, in: Erdmann, Elisabeth/Kloft, Hans (Hrsg.): Mensch- Natur- Technik. Perspektiven aus der Antike für das dritte Jahrtausend, Münster 2002, S.149 - 186, hier S. 150.
[4] Vgl. Schmidt, Manfred G.: Demokratietheorien. Eine Einführung, Bonn 2010, S. 33.
[5] Vgl. Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU, Frankfurt/New York 2009, S. 29.
[6] Vgl. Leppin, Hartmut: Einführung in die Alte Geschichte, München 2005, S. 71.
[7] Funke, Peter: Die griechische Staatenwelt in klassischer Zeit, in: Gehrke, Hans- Joachim/ Helmut Schneider (Hrsg.): Geschichte der Antike, Stuttgrat/Weimar 32010, S. 129 - 194, hier S. 144.
[8] Vgl. Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u. a. 41995, S. 314 ff.
[9] Ebd, 313 f. oder Pabst, Angela: Die athenische Demokratie, München 22010, S. 72 f.
[10] Vgl. Pabst, Angela: Die athenische Demokratie, München 22010, S. 41.
[11] Aristoteles, Politik, 1317 b 2.
[12] Vgl. Pabst, Angela: Die athenische Demokratie, München 22010, S. 19.
[13] Ebd., S. 54.
[14] Vgl. Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u. a. 41995, S. 314.
[15] Vgl. Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungselement von der Antike bis zur EU, Frankfurt/New York 2009, S. 55 ff.
[16] Vgl. Pabst, Angela: Zur Aktualität der antiken Demokratie, in Erdmann, Elisabeth/Kloft, Hans (Hrsg): Mensch- Natur- Technik: Perspektiven aus der Antike für das dritte Jahrtausend, Münster 2002, S. 149 - 186, hier S. 154.
[17] Vgl. Funke, Peter: Die griechische Staatenwelt in klassischer Zeit, in: Gehrke, Hans- Joachim/Schneider, Helmut (Hrsg.): Geschichte der Antike, Stuttgart 32010, S. 129 - 194, hier S. 182.
[18] Vgl. Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u. a. 41995, S. 362.
[19] Ebd., S. 315.
[20] Vgl. Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU, Frankfurt/New York 2009, S. 30 ff.
[21] Vgl. Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u. a. 41995, S. 315.
[22] Vgl. Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU, Frankfurt/New York 2009, S. 32 f.
[23] Vgl. Pabst, Angela: Die athenische Demokratie, München 22010, S. 77 f.
[24] Ebd. S. 54 f. oder Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u. a. 41995, S. 315.
[25] Vgl. Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zu EU, Frankfurt/New York 2009, S. 37.
[26] Vgl. Funke, Peter: Die griechische Staatenwelt in klassischer Zeit, in: Gehrke, Hans- Joachim/Schneider, Helmuth (Hrsg.:) Geschichte der Antike, Stuttgart 32010, S. 129 - 194, hier S. 180 f .
[27] Aristoteles: Politik, 1322 b 12 - 17.
[28] Vgl. Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU, Frankfurt/New York 2009, S. 34 ff.
[29] Ebd., S. 35 ff.
[30] Vgl. Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u. a. 41995, S. 269 ff.
[31] Vgl. Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU, Frankfurt/New York 2009, S. 39 ff.
[32] Ebd., S. 42.
[33] Ebd. oder Pabst, Angela: Die athenische Demokratie, München 22010, S. 75 f.
[34] Vgl. Funke, Peter: Die griechische Staatenwelt in klassischer Zeit, in: Gehrke, Hans- Joachim/Schneider, Helmuth (Hrsg.): Geschichte der Antike, Stuttgart 32010, S. 129- 194, hier S. 181.
[35] Vgl. Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u. a. 41995, S. 240 ff.
[36] Buchstein, Hubertus: Demokratie und Lotterie. Das Los als politisches Entscheidungsinstrument von der Antike bis zur EU, Frankfurt/New York 2009, S. 47.
[37] Ebd.
[38] Ebd., S. 48 f.
[39] Finley, Moses I.: Antike und moderne Demokratie, Stuttgart 32005, herausgegeben und übersetzt von Pack, Edgar, S. 84.
[40] Schmidt, Manfred G. Demokratietheorien. Eine Einführung, Bonn 2010, S. 40.
[41] Vgl. Pabst, Angela: Die athenische Demokratie, München 22010, S. 78.
[42] Vgl. Bleicken, Jochen: Die athenische Demokratie, Paderborn u. a. 41995, S. 216 ff.