Seit dem Ende des Kalten Krieges und der über Jahrzehnte stabilen bipolaren Ordnung mit zwei Supermächten und ihren jeweiligen Staatenblöcken hat eine bestimmte Entwicklung der Welt in der öffentlichen und sozialwissenschaftlichen Debatte eine Aufmerksamkeit erfahren, wie kaum ein Phänomen zuvor. Gemeint ist der Prozess der Globalisierung, deren Bezeichnung mittlerweile zum allseits bekannten Schlagwort geworden ist. Vieles scheint seitdem global geworden zu sein bzw. zu werden, egal ob in der ökologischen, kulturellen, politischen oder wirtschaftlichen Dimension. So leben wir laut Ulrich Beck auf Grund von transnationalen Gefahren und Problemlagen - vom viel thematisierten Klimawandel bis zu asymmetrischen Bedrohungen durch Terroristen - in einer Weltrisikogesellschaft. Andere Autoren sind der Ansicht, dass gemeinsame globale kulturelle Elemente oder die kommunikative Erreichbarkeit über den gesamten funktional differenzierten Erdball dazu berechtigen, allgemein von einer existierenden Weltgesellschaft zu sprechen. Was die politische Dimension angeht, so äußert sich die Wahrnehmung zunehmender Globalität unter anderem darin, dass immer weniger von internationaler Politik oder internationalen Beziehungen sondern umfassender von Weltpolitik die Rede sein kann. Die Nationalstaaten werden dabei zwar weiterhin als die zentralen Akteure gesehen, jedoch spielen trans- und supranationale Organisationen eine immer wichtigere Rolle, was sich zum Beispiel in den Diskussionen über Global Governance oder eine mögliche postnationale Konstellation widerspiegelt. [...]
Im Folgenden soll deshalb der Frage nachgegangen werden, inwieweit der Sicherheitsrat einem Weltgesetzgeber gleichkommt bzw. gleichkommen könnte. Um darauf eine Antwort zu finden, sollte zunächst geklärt werden, was einen Gesetzgeber ausmacht, wie seine Merkmale auf den Weltmaßstab übertragen werden können und in welchen Bereichen gesetzgeberisches Handeln des Sicherheitsrates überhaupt möglich und wahrscheinlich ist (2). Anschließend werden die Tätigkeiten des Sicherheitsrates in diesen Bereiche näher beleuchtet und anhand der zuvor festgelegten Kriterien für gesetzgeberisches Handeln im internationalen System bewertet (3), bevor es gilt ein Fazit zu ziehen (4).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorüberlegungen
2.1 Die Merkmale eines Gesetzgebers
2.2 Das gesetzgeberische Potential des Sicherheitsrats
3. Die gesetzgeberische Tätigkeit des Sicherheitsrats
3.1 Terrorismus
3.1.1 Resolution 1373
3.1.2 Resolution 1540
3.2 Internationale Gerichtsbarkeit
3.2.1 Sondertribunale
3.2.2 Internationaler Strafgerichtshof
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht kritisch, inwieweit der UN-Sicherheitsrat aufgrund seiner neueren Resolutionspraxis als „Weltgesetzgeber“ fungiert oder ob er eher als rahmengebundener Verordnungsgeber zu verstehen ist, wobei der Fokus auf den Bereichen Terrorismusbekämpfung und internationale Gerichtsbarkeit liegt.
- Analyse der gesetzgeberischen Merkmale und des Potentials des UN-Sicherheitsrates
- Untersuchung der legislativen Qualität von UN-Resolutionen (insb. 1373 und 1540)
- Rolle des Sicherheitsrates bei der Einsetzung internationaler Strafgerichte
- Spannungsfeld zwischen nationaler Souveränität und globalen Sicherheitsanforderungen
- Bewertung der politischen Legitimität und Autorität des Sicherheitsrates
Auszug aus dem Buch
3.1 Terrorismus
Eine mögliche Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch Terroristen stand 1945 sicherlich nicht im Fokus der Gründer der Vereinten Nationen. Und lange Zeit war es die UN-Generalversammlung, die sich hauptsächlich mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Die weitreichenden Verpflichtungen der Charta ermöglichen laut Jane Boulden dem Sicherheitsrat heute trotzdem, auf das Phänomen Terrorismus reagieren und Maßnahmen zu dessen Bekämpfung treffen zu können. Schließlich wird dem Thema seit den Anschlägen vom 11. September 2001 weltweit enorme Bedeutung zugemessen. Dabei hat sich der Sicherheitsrat bereits vor jenem einschneidenden Ereignis mit Bedrohungen durch Terrorismus beschäftigt, beispielsweise Anfang der 1990er Jahre mit dem Sprengstoffanschlag durch Attentäter des libyschen Geheimdiensts auf ein amerikanisches Linienflugzeug über dem schottischen Ort Lockerbie. Unter anderem in Reaktion darauf verabschiedete der UN Sicherheitsrat am 21. Januar 1992 die Resolution 731, in der er ohne weiteren Bezug auf Libyen die abstrakte Feststellung trifft, dass "Handlungen des internationalen Terrorismus (...) Bedrohungen für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit darstellen".
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Bedeutungswandel der UN nach dem Kalten Krieg und führt die Forschungsfrage ein, ob sich der Sicherheitsrat zu einem Weltgesetzgeber entwickelt hat.
2. Vorüberlegungen: In diesem Kapitel werden theoretische Kriterien für einen Gesetzgeber definiert und das gesetzgeberische Potential des Sicherheitsrates im Kontext der UN-Charta erörtert.
3. Die gesetzgeberische Tätigkeit des Sicherheitsrats: Dieser Hauptteil analysiert konkrete Praxisbeispiele wie die Terrorismusbekämpfung (Resolutionen 1373, 1540) und die internationale Gerichtsbarkeit (Sondertribunale, IStGH) auf ihren legislativen Charakter hin.
4. Schlussbetrachtung: Das Fazit resümiert, dass der Sicherheitsrat primär als rahmengebundener Verordnungsgeber innerhalb der Friedenssicherung agiert und für eine Rolle als echter Weltgesetzgeber eine grundlegende Reform benötigt.
Schlüsselwörter
UN-Sicherheitsrat, Weltgesetzgeber, Terrorismusbekämpfung, Resolution 1373, Resolution 1540, Völkerrecht, internationale Gerichtsbarkeit, Sondertribunale, Internationaler Strafgerichtshof, Global Governance, Friedenssicherung, Souveränität, Legitimität, Vereinte Nationen, UN-Charta.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit der UN-Sicherheitsrat eine legislative Rolle eingenommen hat, die ihn als „Weltgesetzgeber“ qualifizieren könnte.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit konzentriert sich auf die Bereiche Terrorismusbekämpfung sowie die Mitwirkung des Sicherheitsrates an der internationalen Gerichtsbarkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Bewertung der gesetzgeberischen Praxis des Sicherheitsrates anhand theoretischer Kriterien und die Einordnung seiner Rolle im modernen Völkerrecht.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Analyse, die völkerrechtliche Dokumente (Resolutionen) und relevante politikwissenschaftliche Forschungsliteratur auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Praxis der Resolutionen 1373 und 1540 sowie die Einsetzung und Funktion der Sondertribunale für Jugoslawien und Ruanda und die Beziehung zum Internationalen Strafgerichtshof.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Sicherheitsrat, Weltgesetzgeber, Resolutionen, internationale Gerichtsbarkeit und Friedenssicherung charakterisiert.
Warum wird die Resolution 1373 als so bedeutend eingestuft?
Sie gilt vielen Experten als das erste „echte globale Gesetz“ des Sicherheitsrates, da sie den Mitgliedsstaaten abstrakte und allgemeine Verpflichtungen zur Terrorismusbekämpfung auferlegte.
Welche Rolle spielen Sondertribunale für die These des Weltgesetzgebers?
Die Sondertribunale dienen als Beispiel für die Einflussnahme des Sicherheitsrates auf die internationale Rechtsprechung, zeigen jedoch zugleich die Grenzen seiner legislativen Kompetenzen auf.
- Citation du texte
- Benjamin Triebe (Auteur), 2010, Der UN-Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172525