Die Umgestaltung des Wirtschaftssystems in den neuen Bundesländern von einer sozialistischen Planwirtschaft zu einer sozialen Marktwirtschaft machte es nach dem Mauerfall erforderlich, innerhalb kürzester Zeit neue Eigentümer für die knapp 8.500 Unternehmen der ehemaligen DDR zu finden bzw. diese abzuwickeln, wenn es erforderlich erschien. Die Privatisierung der ehemals volkseigenen DDR-Betriebe lag dabei in der Hand der sogenannten Treuhandanstalt, die im Juni 1990 – also bereits einige Monate vor der offiziellen Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik – durch das noch von der Volkskammer beschlossene Treuhandgesetz zur Eigentümerin aller DDR-Betriebe erklärt worden war. Aufgrund der großen Anzahl der zu privatisierenden Unternehmen, des ernormen zeitlichen Druckes und der gerade anfangs unzulänglichen Ausstattung der Treuhandanstalt gelang es nicht, alle Privatisierungsvorgänge hinreichend zu erheben und zu kontrollieren, wodurch sich zahlreiche Gelegenheiten für eine Vielzahl auch strafrechtwidriger Verhaltensweisen ergaben.
Aus diesem Grund ist das Gebiet der umbruchsbedingten Vereinigungskriminalität bereits seit geraumer Zeit Gegenstand der kriminologisch-soziologischen Forschung, wobei Studien zu diesem Thema – wie alle Arbeiten zum Thema Wirtschaftskriminalität – seit jeher mit begrifflichen, methodischen und theoretischen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Möglichkeiten und Grenzen der (nachträglichen) Erklärbarkeit von Wirtschaftskriminalität am Beispiel der Privatisierung von DDR-Betrieben nach dem Mauerfall aufzuzeigen.
In Kapitel 2 werden zunächst einige grundlegende Begrifflichkeiten geklärt, bevor Kapitel 3 mit der autopoietischen Systemtheorie einen Theorieansatz zur Erklärung von strafrechtwidrigem Verhalten im Allgemeinen und Wirtschaftskriminalität im Besonderen in den Mittelpunkt rückt. Die Möglichkeiten und etwaigen Probleme dieser Theorie werden anschließend in Kapitel 4 an einem konkreten Fallbeispiel aufgezeigt. In Kapitel 5 werden die gewonnenen Erkenntnisse kritisch betrachtet und diskutiert, bevor schließlich ein Fazit gezogen wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Klärung grundlegender Begrifflichkeiten
2.1 Der Begriff der Wirtschaftskriminalität
2.2 Vereinigungskriminalität
3. Theoretische Konzepte zur Erklärung von Wirtschaftskriminalität
3.1 Abweichendes Verhalten
3.2 Autopoietische Systemtheorie
3.3 Brauchbare Illegalität
4. Anwendung des theoretischen Konzepts auf einen konkreten Fall
4.1 Fallbeispiel: Privatisierung und Abwicklung des VEB Metallurgiehandel durch den westdeutschen Thyssenkonzern
4.2 Systemtheoretische Erklärung des Fallgeschehens
4.2.1 Strukturelle Kopplung: Treuhandanstalt - Thyssen
4.2.2 Strukturelle Kopplung Politik - Thyssen
4.2.3 Strukturelle Kopplung Markt - Thyssen
4.2.4 Strukturelle Kopplung Strafrecht - Thyssen
4.2.5 Programmänderungen aufgrund von Erwartungsenttäuschung
4.2.6 Fazit
5. Fazit und Diskussion
6. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der soziologischen Erklärbarkeit von Wirtschaftskriminalität, insbesondere im Kontext der umbruchsbedingten Vereinigungskriminalität nach der deutschen Wiedervereinigung. Anhand der autopoietischen Systemtheorie von Niklas Luhmann wird analysiert, wie organisationsspezifische Strukturen und Prozesse strafrechtwidriges Handeln begünstigen können.
- Kriminologisch-soziologische Einordnung von Wirtschaftskriminalität
- Analyse der Vereinigungskriminalität am Beispiel von Treuhand-Privatisierungen
- Einsatz der autopoietischen Systemtheorie zur Erklärung kollektiven abweichenden Verhaltens
- Fallstudie: Privatisierung des VEB Metallurgiehandel durch Thyssen
- Diskussion über strukturelle Kopplungen und Erwartungsenttäuschungen in Systemen
Auszug aus dem Buch
3.2 Autopoietische Systemtheorie
Im Gegensatz zu Rational Choice-Ansätzen rückt die Systemtheorie nicht das Individuum in den Mittelpunkt ihrer Erklärung, sondern macht das eigenständige Operieren von überpersonalen sozialen Gebilden zu ihrem zentralen Thema. Durch die Annahme, dass soziale Systeme weder aus Personen noch aus Handlungen, sondern aus Kommunikationen bestehen, ermöglicht es die Theorie, die spezifischen Eigeninteressen von Organisationen besser zu erfassen, da sie soziale Prozesse vollkommen unabhängig von individuellen Motiven, Absichten und Emotionen beobachtet (vgl. Karliczek 2007: 31). Für eine systemtheoretische Betrachtung wirtschaftskriminologischer Befunde sind somit beispielsweise alle Beobachtungen von besonderem Interesse, bei denen bestimmte Delinquenzmuster in Unternehmen über Jahre hinweg bestehen bleiben, obwohl die verantwortlichen Akteure (z.B. Geschäftsführer) bereits mehrfach gewechselt haben (vgl. Boers et. al 2003: 474).
Als soziale Systeme werden in der autopoietischen Systemtheorie gesellschaftliche Funktionssysteme, Gruppen und Organisationen – also auch Unternehmen – definiert, sie zeichnen sich durch aufeinander verweisende und somit anschlussfähige Kommunikationen aus. Die Gesellschaft, die das umfassendste soziale System darstellt, differenziert sich in verschiedene Teilsysteme (z.B. Recht und Wirtschaft), wobei jedes dieser Teilsysteme eine spezifische Funktion erfüllt, die die innerhalb des Teilsystems stattfindende Kommunikation bestimmt. So besteht die Kommunikation im Rechtssystem aus der binären Unterscheidung zwischen Recht/Unrecht und im Wirtschaftssystem zwischen Zahlung/Nichtzahlung (vgl. Karliczek 2007: 32).
Systeme nehmen die sie umgebenden Systeme als Umwelt wahr, an der sie sich strukturell orientieren, wobei die Unterscheidung von System und Umwelt und die Erhaltung einer Differenz für die Systembildung und -identität zentral ist. Da sich Systeme aufgrund der Abgrenzung zu ihrer Umwelt in ihrer Kommunikation nur auf sich selbst beziehen können, sind sie selbstreferenziell, d.h. sie reproduzieren sich aus sich selbst. Autopoietische Systeme (autos = selbst, poiein = machen) sind somit operativ geschlossen, was bedeutet, dass sie von ihrer Umwelt nicht strukturell beeinflusst, sondern bestenfalls irritiert werden können. Gleichzeitig sind sie jedoch auch kognitiv offen, indem sie in der Lage sind, Umweltstrukturen zu beobachten und in ihre Operationsentscheidungen einzubeziehen (vgl. Karliczek 2007: 32ff.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert den Transformationsprozess nach der Wiedervereinigung und die daraus resultierende Relevanz der Untersuchung von Vereinigungskriminalität sowie die theoretische Herangehensweise der Arbeit.
2. Klärung grundlegender Begrifflichkeiten: Hier werden die Begriffe Wirtschaftskriminalität und Vereinigungskriminalität definiert und voneinander sowie von der beruflichen Kriminalität abgegrenzt.
3. Theoretische Konzepte zur Erklärung von Wirtschaftskriminalität: Dieses Kapitel stellt die autopoietische Systemtheorie als alternativen Erklärungsansatz zu individualistischen Rational-Choice-Modellen vor und führt das Konzept der brauchbaren Illegalität ein.
4. Anwendung des theoretischen Konzepts auf einen konkreten Fall: Unter Nutzung der Systemtheorie wird der Fall der Privatisierung des VEB Metallurgiehandel durch den Thyssenkonzern detailliert analysiert.
5. Fazit und Diskussion: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und reflektiert die Möglichkeiten sowie Grenzen der systemtheoretischen Perspektive bei der Analyse von Wirtschaftskriminalität.
6. Literaturverzeichnis: Hier werden sämtliche in der Arbeit verwendeten Quellen und wissenschaftlichen Publikationen aufgelistet.
Schlüsselwörter
Wirtschaftskriminalität, Vereinigungskriminalität, Treuhandanstalt, Thyssenkonzern, Systemtheorie, Niklas Luhmann, Autopoiesis, strukturelle Kopplung, brauchbare Illegalität, Privatisierung, DDR-Unternehmen, Unternehmenskriminalität, soziale Systeme, Transformationskriminalität, Erwartungsenttäuschung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die theoretischen Erklärungsansätze für Wirtschaftskriminalität, speziell im Kontext der Transformationsprozesse nach der deutschen Wiedervereinigung.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Zu den Schwerpunkten zählen die Begriffsdefinition von Wirtschaftskriminalität, die autopoietische Systemtheorie und die empirische Anwendung dieser Theorie auf Privatisierungsvorgänge der Treuhandanstalt.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel der Arbeit ist es, die Möglichkeiten und Grenzen der nachträglichen Erklärbarkeit von Wirtschaftskriminalität anhand des Fallbeispiels des VEB Metallurgiehandel aufzuzeigen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird ein kriminologisch-soziologischer Ansatz verfolgt, der auf der autopoietischen Systemtheorie von Niklas Luhmann basiert, um Organisationen als soziale Systeme zu analysieren.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der theoretischen Fundierung durch Systembegriffe wie "strukturelle Kopplung" und wendet diese Erkenntnisse auf den konkreten Fall des Thyssenkonzerns an.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Wirtschaftskriminalität, Systemtheorie, Privatisierung, Treuhand und Unternehmenskriminalität charakterisieren.
Wie erklärt das Systemmodell das Verhalten des Thyssenkonzerns?
Das Modell verdeutlicht, wie eine strukturelle Kopplung zwischen Wirtschaft, Politik und Treuhand entstand, bei der der Konzern Anreize zur Gewinnmaximierung im Graubereich nutzte.
Welche Rolle spielt die "brauchbare Illegalität" in der Argumentation?
Das Konzept dient dazu, zu erklären, warum Organisationen Normbrüche als notwendig für die Anpassung an sich ändernde Umweltbedingungen ansehen können.
Warum konnte die Staatsanwaltschaft im Thyssen-Fall nur wenig erreichen?
Aufgrund des massiven juristischen Aufgebots der Gegenseite und der eigenen begrenzten Kapazitäten war die Justiz zu einem selektiven Vorgehen gezwungen, was letztlich zu einer Verfahrenseinstellung führte.
Wo liegen laut Autor die Grenzen der Systemtheorie?
Die Systemtheorie erlaubt zwar exzellente nachträgliche Analysen von Strukturen, bietet jedoch keine Vorhersagekraft für zukünftiges kriminelles Verhalten.
- Citation du texte
- Christian Rohm (Auteur), 2010, Möglichkeiten und Grenzen der theoretischen Erklärbarkeit von Wirtschaftskriminalität am Beispiel der Privatisierung von DDR-Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172852