Die häusliche Pflege der Eltern durch Angehörigen wird immer bedeutungsvoller und sollte angemessen honoriert werden. Das Pflegeversicherungsgesetz SGB XI,11 gibt uns hierzu eine gesetzliche Grundlage vergleichbar einen Lohntarifvertrag gem. § 44 (1) SGB XI,11 der leider bei der Pflegebewertung noch wenig Beachtung gefunden hat. Die Publikation soll hier für alle pflegenden Angehörigen eine Hilfe sein und dies auf sozialrechtlicher Grundlage, wie sie der Gesetzgeber geschaffen hat. Der sozialversicherungsrechtliche Pflegestundensatz in Verbindung mit einem Pflegetagebuch ermöglicht es uns erstmals, eine exakte und sachgerechte der Pflegevergütung für die pflegenden Abkömmlinge bzw. Angehörige zu bestimmen. Dies gilt auch für die Bestimmung des Ausgleichsbetrags für die Pflege eines Abkömmlings gem. § 2057a BGB bei der späteren Auseinandersetzung unter den Erben nach dem Ableben des Erblassers. Eine entsprechende Publikation zum sozialversicherungsrechtlichen Pflegestundensatzes existiert derzeit in der deutschen Literatur nicht. Womit die Publikation für die vielen häuslich pflegenden Angehörigen in Deutschland eine großen Hilfe seine kann, ihren Pflegebeitrag für die Familie und die Gesellschaft zu bestimmen. Da die Bezugsgröße gem. § 18 SGB durch den Gesetzgeber eine jährliche Anpassung erfährt, und sich diese Anpassung an der Lohnentwicklung in Deutschland orientiert, bildet der aktuelle Pflegestundensatz auch der Verkehrswert im Bezugsjahr (Todesjahr) ab.
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- Meinrad Zepf (Auteur), 2026, Der dynamische Pflegestundensatz zur häuslichen Pflege gem. Sozialgesetzbuch SGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1730511