Darstellung sozialer Ungleichheit in Massenmedien - Eine qualitative Inhaltsanalyse


Seminar Paper, 2003

96 Pages, Grade: sehr guter empirischer Teil


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Theoretischer Teil
2.1 Begriffsdefinitionen
2.1.1 Massenmedien
2.1.2 Soziale Ungleichheit
2.1.3 Armut
2.1.4 Wohnen
2.2 Historischer Kontext (Situationsdarstellung)
2.2.1 Wohnungsnot und -armut
2.2.1.1 „Wohnungsfrage“ und Wohnungspolitik
2.2.1.2 Wohnen und Wohnungspolitik in der Weimarer Republik
2.2.1.3 Die Wohnsituation in München 1927
2.2.2 Massenmedium – Zeitung
2.2.2.1 Darstellungsformen in Zeitungen
2.2.2.2 Selektionsprogramme
2.2.2.3 Ordnungsprogramme
2.2.2.4 Münchner Neueste Nachrichten
2.2.2.5 Vergleich des Aufbaus nach Rubriken zwischen den „Münchner Neuesten Nachrichten“ (1927) und der „Süddeutschen Zeitung“ (2002)

3. Vorgehensweise im Forschungsprozess
3.1 Methode
3.2 Vorgehensweise
3.2.1 Themenfindung
3.2.2 Forschungsgruppe
3.2.3 Materialsichtung und –auswahl
3.2.4 Erarbeitung der theoretischen Hintergründe
3.2.5 Erfassung des Materials
3.2.6 Entwicklung des Kategorienschemas
3.2.7 Auswertung des Materials
3.2.8 Interpretation

4. Kategorienschema und Darstellung der Ergebnisse mit Vergleich
4.1 Kategorienschema
4.2 Darstellung der Ergebnisse mit Vergleich
4.2.1 Auswertung und Interpretation der Kategorie 1
4.2.2 Auswertung und Interpretation der Kategorie 2
4.2.3 Die Auswertung und Interpretation der Kategorie 3
4.2.4 Die Auswertung und Interpretation der Kategorie 4
4.2.5 Auswertung und Interpretation der Kategorie 5

5. Schlussbetrachtung und Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Erklärung

Anhang- Monatsübersichten der selektierten Artikel
Auswertung der MNN
Auswertung der SZ

1. Einleitung

Ziel dieser Arbeit ist es, im historischen Wandel die Darstellung von sozialer Benachteiligung (Armut) im Bezug auf Wohnen in Münchner Tageszeitungen zu untersuchen. Als zu analysierende Printmedien wurden dafür die Münchner Neuste Nachrichten von 1927 und die Süddeutsche Zeitung von 2002 gewählt. Hierbei wurden folgende Themenschwerpunkte gesetzt:

1. Vergleich der Darstellung der strukturellen Phänomene (was wird thematisiert?).
2. Vergleich der medialen Zeichnung der Akteure und der Akteursgruppen (Funktion und Situation).
3. Vergleich der verwendeten journalistischen Darstellungsform und der Selektionsprogramme.
4. Vergleich der Argumentationsmuster in den Zeitungen durch die Herausarbeitung spezifischer Gerechtigkeitsvorstellungen und Normen resultierend in einer politischen Verortung.

Dazu haben wir zum einen die theoretischen Grundlagen herausgearbeitet und zum anderen im Rahmen einer qualitativen Inhaltsanalyse das empirische Material vergleichend analysiert, ausgewertet und interpretiert. Hierbei fand der historische Kontext der Wohnungssituation in den 1920er Jahren und der Münchner Neuesten Nachrichten explizit Berücksichtigung.

2. Theoretischer Teil

2.1 Begriffsdefinitionen

2.1.1 Massenmedien

Wir legen unserer Betrachtungsweise das theoretische Begriffskonstrukt der Massenmedien, das als eigenständiges soziales System im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Differenzierungsprozesses von einer stratifizierten zu einer funktional differenzierten Gesellschaft entstanden ist, zu Grunde (vgl. Blöbaum, 1994; S.256).

Maletzke (1976; S.4) definiert Massenkommunikation, und darin eingefasst Massenmedien, als „öffentlich durch technische Verbreitungsmittel indirekt und einseitig an ein disperses Publikum vermittelt(e)“ Aussagen. Luhmann (1996; S.11) sieht den Ausschluss direkter Kommunikation zwischen „Sender“ und „Empfänger“ durch die Zwischenschaltung von technischen Verbreitungsmittel als entscheidendes Kriterium.

Die überwiegend in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts beginnenden Demokratisierungsprozesse erforderten für die systematische Einbeziehung aller rechtsfähigen Bürger in den politischen Entscheidungsprozeß mittels allgemeiner, freier, gleicher Wahlen die Notwendigkeit einer von den politischen Akteuren unabhängigen, regelmäßigen und zuverlässigen Information zur Herstellung von Öffentlichkeit. Dieser Funktion der Vermittlung und Integration durch öffentliche Information dient in arbeitsteiligen modernen demokratischen Gesellschaften das ausdifferenzierte System Massenmedien (vgl. Kaas, 1998; S.452 mit Verweis auf Luhmann, 1996).

Die spezifische Funktion und die spezifischen Leistungen der Massenmedien in der Gesellschaft und für andere Teilsysteme erlauben durch Anwendung des Selektionscodes Information/ Nichtinformation (Luhmann, 1996; S.36) zwischen systeminternen und systemexternen Kommunikationen in Ausbildung von Entscheidungsregeln zur Selbststeuerung die kombinierte Perspektive auf das systemtheoretische Konstrukt Massenmedien gemeinsam mit differenzierungstheoretischen Analyseergebnissen der prozessualen Herausbildung systemspezifischer Organisationen auf der Mesoebene (z. B. Zeitungsverlage- u. a. Tageszeitungen, Rundfunk- und Fernsehsender) mit spezialisierten Leistungsrollen (u .a. Journalisten) und inkludierten Publikumsrollen (Zeitungsleser, TV-Zuschauer etc.) auf der Akteursebene (vgl. Blöbaum, 1994; S.256f). Die verbindende „wechselseitige Erwartungserwartung“ (Blöbaum, ebd.; S.311), in welcher Medien die Erwartung ihrer Leistungen beim Publikum antizipieren, welches die mediale Informationsvermittlung seinerseits erwartet, ist nach Blöbaum essentiell für die Systembildung der Medien und dessen weitere Ausdifferenzierung (ebd.).

Zur Erfüllung der Leistung von Informationserzeugung und –vermittlung haben sich im Zuge der Binnendifferenzierung des journalistischen Systems der Massenmedien fünf Programmtypen herausgebildet, nach deren Bedingungen der Code Information/ Nicht-Information einem Ereignis zugeordnet bzw. in spezifischer Selektivität ein mediales Ereignis konstituiert wird.

Blöbaum (1994; S.277f) differenziert in:

- Ordnungsprogramme: diese dienen in Form von Rubriken, Ressorts und Redaktionen als den Ereignisanfall strukturierende Organisationseinheiten;
- Darstellungsprogramme der Informationen in Textformen und Präsentationstechniken.
- Informationssammlungsprogramme sind Techniken, mit denen der Journalismus beobachtet und Informationen zur massenmedialen Vermittlung erzeugt;
- Selektionsprogramme Entscheidungsroutinen für strukturierte Auswahl bzw.
Konstruktion von Ereignissen zur Informationserzeugung und
- Prüfprogramme werden zur Entscheidung über die Richtigkeit von Informationen verwendet.

Ausgehend von Lippmann (1954; S.74ff), der die reduzierte Abbildung einer hochkomplexen Realität durch medieninterne Selektionskonventionen konstatiert, beschreiben u. a. Schulz (1976; S.30), Staab (1990; S.64f) und Luhmann (1996; S.53-81) Selektionen anhand der Nachrichtenwertfaktoren (Galtung & Ruge, 1965) nicht als objektive Merkmale des betreffenden Ereignisses, sondern als einen systeminternen Selektionsmodus für subjektive Zuschreibungen zur Reduktion einer hochkomplexen informationspotenten Umwelt und der Produktion von Informationen für entsprechende Rezipienten oder „Zielgruppen“.

Starke Selektion und Schematisierung des Weltgeschehens in den Massenmedien folgen nach Hornschuh & Westphal (2001) zusätzlich aus der verdichteten Erscheinungsperiodizität (z.B. Tageszeitungen) auf stark limitierten Raum für die Auswahl und Aufarbeitung von Informationsmaterial, wodurch die vorgenommene, wahrgenommene und abgebildete zeitliche Sequenzierung von Ereignissen ebenfalls eingeschränkt wird.

Die Formation von Mediengroßkonzernen (z.B. Bertelsmann) mit einer immer stärkeren Betonung des wirtschaftlichen Aspektes bei der Medienproduktion akzentuiert Kaas (1998; S.455 mit Verweis auf Kiefer, 1997). Staab (ebd.) sieht Verlegereinflüsse und politische Einstellungen als determinierende Faktoren für Publikationsentscheidungen.

2.1.2 Soziale Ungleichheit

Soziale Ungleichheit bedeutet die Differenzierung der Gesellschaftsmitglieder nach sozial relevanten Merkmalen (z.B. Bildung, Einkommen, Vermögen, Wohnbedingungen, etc.). Diese Differenzierung bewirkt gleichzeitig eine hierarchisierende Bewertung. Der soziologische Terminus der Sozialen Ungleichheit setzt sich seit Mitte der 1980er Jahre in der Soziologie zunehmend durch, da das Konzept der Sozialen Ungleichheit im Unterschied zu den herkömmlichen Klassen- und Schichtungsmodellen auch die vertikalen Ungleichheiten behandelt (vgl. Endruweit, 1989, S.764). Dazu zählen „geschlechts-, alters- und generationsspezifische Benachteiligungen, Diskriminierungen auf religiöser, ethnischer und rassischer Basis sowie Ungleichheiten auf regionaler und internationaler Ebene“ (Endruweit, 1989, S. 765).

Der Begriff Soziale Ungleichheit bezieht sich zum einen auf bestimmte Güter, die in einer Gesellschaft als wertvoll angesehen werden, und zum anderen unter den Mitgliedern der Gesellschaft ungleich verteilt sind (vgl. Hradil, 2001, S. 28). Zur genaueren Begriffsbestimmung wird unterschieden zwischen absoluter und relativer Ungleichheit. Von absoluter Ungleichheit spricht man, wenn ein Gesellschaftsmitglied von den wertvollen Gütern einer Gesellschaft wie z.B. Geld oder Bildungsabschlüsse mehr als ein anderes erhält. Relative Ungleichheit entsteht im Hinblick auf bestimmte Verteilungskriterien wie z.B. Leistung, Alter.

Zur Erklärung der Ursachen von Sozialer Ungleichheit stehen sich in der Literatur verschiedene Theorien gegenüber. Im aktuellen soziologischen Diskurs besteht Übereinstimmung darin, dass Soziale Ungleichheit nicht nur auf ökonomische Besitzverhältnisse zurückzuführen ist, sondern auch auf die unterschiedliche Machtverteilung.

Bourdieu und Kreckel analysieren die Ungleichverteilung von individuellen und kollektiven Lebenschancen auf folgenden drei Ebenen:

1. Institutionalisierte Machtunterschiede abgesichert über Rechtsverhältnisse
2. „Objektive“ Ungleichheiten: ökonomisches (Reichtum), kulturelles/symbolisches (Wissen) und soziales Kapital (zwischenmenschliche Beziehungen)
3. „Subjektive“ Ungleichheit: anerkannte Prestigeordnung, die auf subjektive Einschätzungen beruht (Alltagsideologien).

Der Zusammenhang innerhalb unseres Themengebietes von Wohnen und sozialer Ungleichheit stellt sich folgendermaßen dar:

Wohnverhältnisse spiegeln die Ungleichheiten der Sozialstruktur wider und verursachen bzw. verstärken sie zugleich. Der Zusammenhang von Wohnen und sozialer Ungleichheit ist demnach wechselseitig. (vgl Häußermann/Siebel, 2000)

2.1.3 Armut

Die Definition zur Armut ist unter Sozialwissenschaftlern umstritten. Einigkeit in der Armutsforschung besteht bei drei Aspekten:

1. „Armut in der Bundesrepublik ist keine absolute, sondern relative Armut“, d.h. keine Frage des physischen Überlebens wie in Entwicklungsländern, sondern eine Frage eines menschenwürdigen Lebens. Die Armutsgrenze wird nicht durch ein physisches, sondern durch ein soziokulturelles Existenzminimum markiert.

2. Armut wird als interkulturell und historisch relative Erscheinung begriffen. Definition des Rates der Europäischen Union: Verarmte Personen sind „Einzelpersonen, Familien oder Personengruppen, die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist.“

Annehmbares Minimum ist dem Wandel der Gesellschaft unterworfen. Festlegungen beruhen auf gesellschaftliche bzw. politische Mehrheitsmeinungen.

3. Armut ist mehrdimensional: Sie ist nicht nur ökonomisch-materielles, sondern gleichzeitig auch ein soziales, kulturelles und psychisches Phänomen. (vgl. Geißler, 2000, S. 24).

Diese begriffliche Bestimmung der Armut bezieht sich auf die Verhältnisse in der Wohlstandsgesellschaft. Im Hinblick auf unseren Untersuchungsgegenstand, dem historischen Vergleich 1927 und 2002 in der massenmedialen Darstellungsweise von Wohnungsnot und Armut, ist es notwendig den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden.

Giddens Definition kann sowohl für die Verhältnisse 1927 als auch 2002 angewendet werden. „Wer unter ein bestimmtes Niveau der gesellschaftlichen Teilhabe, gemessen am Durchschnitt seiner sozialen Gruppe fällt, ist als arm zu bezeichnen“. (vgl. Giddens, 1999)

Die Unterscheidung von absoluter und relativer Armut ist für unseren Erklärungszusammenhang von Wichtigkeit. Wenn das Haushaltseinkommen weniger als 50% des nationalen Durchschnittseinkommens beträgt, wird jemand als arm bezeichnet. Man spricht dann von relativer Armut. Wie oben bereits erwähnt wird, liegen die aktuellen Armutsverhältnisse in Deutschland im Bereich relativer Armut. Währenddessen viele Menschen 1927 von absoluter Armut betroffen waren. Absolute Armut bezeichnet das Unterschreiten eines physischen oder konventionellen Existenzminimums.

2.1.4 Wohnen

Der Begriff des „Modernen Wohnens“

Die Qualität und räumliche Struktur des physischen Substrats einer Wohnung und ihre Einbindung in den Kontext zeitspezifischer Siedlungsformen sind ein Ausdruck und gleichzeitig ein prägender Faktor für die Möglichkeiten der Teilhabe und des Status von familiären und individuellen Akteuren an und in den Lebensformen und –chancen der jeweiligen Gesellschaft.

Das Was und Wie des Wohnens ist grundlegend gesellschaftlich bestimmt durch die materielle Reproduktion ( Agrar- oder Industriegesellschaft), der zwischengeschlechtliche Arbeitsteilung, dem Grad der Urbanisierung, politischen Zielsetzungen und auch durch kulturelle und ästhetische Normen und Wertpräferenzen.

Wohnen ist somit nicht nur zu reduzieren auf den funktionalen Erhalt menschlicher Lebens- und Arbeitsfähigkeit, sondern in seinem historischen Wandel (zum Beispiel der Unterschied zwischen mittelalterlichen Bauernhöfe und heutigen urbanen Wohnformen) eingebettet in gesamtgesellschaftliche Veränderungs- und Differenzierungsprozesse.

Nach dem Weber’schen Konstrukt des Idealtypus lässt sich die im Verlauf des 20. Jahrhundert in Deutschland durchgesetzte moderne Wohnform durch vier Merkmale charakterisieren:

1. die Kleinfamilie als soziale Einheit des Wohnens;
2. das funktionale Gegenüber des Wohnens als Ort von Freizeit zur beruflichen Arbeit;
3. in sozialpsychologischer Sicht der Ort der Privatheit und Intimität als Gegenüber zur Öffentlichkeit;
4. in ökonomischer Sicht die Ware Wohnung, welche durch Kauf oder Miete erworben wird.

Mit der einhergehenden Trennung durch Produktion und Konsum in Ausbreitung der Lohnabhängigkeit wurden die kleiner werdenden Haushalte der „2-Generationen-Kernfamilie“, aus denen immer mehr Funktionen an privatwirtschaftliche und öffentliche Betriebe abgegeben wurden, eingebunden in ein sich weit aufbauendes Netz städtischer Infrastruktur mit technischen, konsumtiven und sozialen Dienstleistungen.

Gleichzeitig verbreitete sich im Zuge der Modernisierung das Wohnen zur Miete. Wurde die Masse der Bevölkerung in feudalen und patriarchalischen Sozialbeziehungen beim Dienstherr mit Schlafplätzen versorgt, resultierte aus deren Auflösung die Notwendigkeit des Besitzes einer eigenen Wohnung. Das Mietwohnen wurde in der Herausbildung der industriellen, urbanisierten Gesellschaft durch die enorme Steigerung der räumlichen Mobilität und des Fehlens der Geldmittel zum Erwerb eigener Wohnungen zum Normalfall für lohnabhängige Stadtbewohner.

2.2 Historischer Kontext (Situationsdarstellung)

2.2.1 Wohnungsnot und -armut

2.2.1.1 „Wohnungsfrage“ und Wohnungspolitik

Die „Wohnungsfrage“ kennzeichnete sich als herausragendes sozialpolitisches Thema der Industrialisierung durch eine qualitative und eine quantitative Seite.

Sie zielte auf die Lösung der Unterbringung städtischer eigentumsloser zugewanderter Arbeitskräfte in ausreichend vielen Wohngelegenheiten .

Qualitativ konträre Antworten sind die Vorstellungen kollektiver Wohnformen mit der Auslagerung der Hausarbeitsfunktionen (im Interesse der Gleichberechtigung der Frau) in kollektive Einrichtungen und andererseits der Privatbesitz eines Kleinhauses mit der Familie als zentrale Einheit, in welchem die Hausfrau ordnende, ausgleichende und erzieherische Funktion übernimmt.

Der quantitative Aspekt findet sich in der Bereitstellung ausreichender Wohnungen zu bezahlbaren Mieten. In einem rein wirtschaftlich organisierten Wohnungsmarkt konnten sich die Masse der Stadtbewohner nur kleine, minderwertige Wohnungen leisten, die u. U. noch in drückender Enge mit anderen Familien geteilt wurden.

Aus dieser Problematik bildeten sich zwei noch heute präferierte Wohnideale heraus: das städtische Wohnen im urbanen Netz einer Dienstleistungsstruktur und das suburbane Eigenheim im nachbar- und verwandtschaftlichen Sozialnetz. Diese Ideale reflektieren in ihrem Kontrast die moderne Freisetzung aus primären Sozialbeziehungen durch den Aufbaugesellschaftlicher Vorsorge- und Sicherungseinrichtungen in synchroner Abhängigkeit von Markt, Staat und kollektiven Institutionen.

Zur Aufhebung des Massenelends im privaten Wohnungsmarkt wurde in der Weimarer Republik mit der Schaffung guter und bezahlbarer Wohnungen mit Hilfe öffentlich geförderten Mietwohnungsbau für Haushalte unter einer bestimmten Einkommensgrenze- Beginn des „sozialen Wohnungsbaus“ und der staatlichen Förderung des Eigenheimbaus begonnen.

Die politische Steuerung der BRD lag zunächst in einer gemischten Strategie von sozialem Wohnungsbau, Eigenheimförderung und steuerlicher Begünstigung des frei finanzierten Wohnungsbau mit immer stärkeren Bevorzugung der Eigentumsbildung. Dabei ist in den letzen Jahren die staatliche Förderung des Mietwohnungsbaus immer weiter zurückgeschraubt worden, dass der soziale Wohnungsbau für die Wohnversorgung stetig an Bedeutung verliert. In diesem Residualmodell sozialstaatlicher Wohnungspolitik (Harloe, 1993) stehen durch staatliche Belegungs- und Mietpreiskontrollen nur noch Wohnungen für die Ärmsten zur Verfügung, und die Marktfähigkeit einkommensschwacher Haushalte soll durch Wohngeld gesichert werden.

2.2.1.2 Wohnen und Wohnungspolitik in der Weimarer Republik

(vgl. Häussermann, 2000; S.103-130)

Durch das Erliegen der Wohnungsbautätigkeit während des Ersten Weltkrieges und des späten Beginns einer adäquaten Bautätigkeit erst ab 1925 charakterisierten die ersten Jahre der Weimarer Republik eine dramatisch große Wohnungsnot. In ihrem kommunal und zentral demokratisch organisiertem Staatswesen wurde die Lösung dieses Zustandes eines der beherrschenden Themen der Sozialpolitik.

Im Artikel 155 der Weimarer Verfassung wurde bestimmt: „ Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staats wegen in einer Weise überwacht, die Missbrauch verhütet und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern.“

Der stark sozial orientierte Staatsinterventionismus sollte nach der wirtschaftsliberalen Grundverfassung als Übergang zu einem überwiegend privatwirtschaftlich funktionierenden Wohnungsmarkt dienen (vgl. Ruck, 1988, S.150).

Die umfangreichen Maßnahmen umfassten:

a) die Einführung der „Wohnungszwangwirtschaft“ durch ein „Wohnungsmangel-“ (1920) und ein „Mieterschutzgesetz“ (1923), welche die Mieten auf die Friedensmiete von Juli 1914 einfror und die Wohnungsverfügung dem Eigentümer faktisch entzog;
b) die Formulierung von qualitativen Gebrauchswertstandards der Wohnung;
c) das Prinzip der Kostenmiete als Eingriff in die Mietpreisgestaltung;
d) öffentliche Subventionen zur Minderung der Diskrepanz zwischen Produktionskosten einer besseren Wohnung, dem Verkaufspreis und der Kaufkraft der Bevölkerungsmasse.

Außerdem entwickelten sich zahlreiche, vielfältige Selbsthilfeaktivitäten:

a) die von konservativen Regierungskreisen im „Reichsprogramm zur Förderung der vor städtischen Kleinstadtsiedlung“ unterstützte Siedlerbewegung ;
b) die Genossenschaften und Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften (Mitte 20er Jahre fast 4000) als dritter Wohnungsbausektor als Basis neuer Formen des Eigentums, vielfältiger architektonischer und städtebaulicher Formen.

Durch diese Entwicklungen ergab sich im Zusammenwirken mit demographischen Veränderungen (u. a. zunehmende urbane Sesshaftigkeit, Binnenpendler, sinkende Kinderzahl) eine erhebliche Verbesserung der Wohnversorgung. 2,5 Mio. Wohnungen für 9 Mio. Einwohner wurden gebaut, 14% der Bevölkerung lebten 1930 in Neubauwohnungen, der Anteil der mit öffentlichen Mitteln gebauten Wohnungen bewegte sich zwischen 79,4 und 90% (Saldern, 1995; S.121) und der Satz überfüllter Wohnungen sank kontinuierlich. Es entstand eine Vielzahl unterschiedlicher Träger für soziale und architektonische Innovationen mit Finanzierung des gemeinwirtschaftlichen Systems durch Umverteilung der Inflationsgewinne innerhalb des Wohnungsmarktes ( Hauszinssteuer).

Trotz des ‚Goldenen Zeitalter der Wohnungspolitik’ blieb die Wohnungsfrage letztendlich ungelöst und zumindest immer latent. So war zum ersten die politisch-demokratische Basis geprägt von durch konfligierende Interessen und unterschiedlichen, zum Teil antagonistischen Leitbildern verursachter Brüchigkeit. Diese instabilen Koalitionen ermöglichten zwar eine Vielfalt von Bau- und Wohnformen, brachen aber mit der Weltwirtschaftskrise auseinander, dass ab 1930 mit Aufhebung der Hauszinssteuer durch die Regierung Brüning kein Kapital für den gemeinnützigen Wohnungsbau verfügbar stand. 1931 beseitigte eine Notverordnung alle Elemente der ‚Wohnungszwangwirtschaft’, bis 1933 blieb die Wohnraumversorgung dem Markt überlassen. Zum zweiten war die Verteilung der neuen Wohnungen nicht konsequent sozial. Angestellte und Beamte erhielten durch die Dämpfung der Preise Zugang zu besserem Wohnraum, welcher trotz Subventionspolitik für Einkommensschwache unerschwinglich blieben. Diese Schichten blieben auf den nichtmodernisierten, billigen Altbau privater Vermieter angewiesen. Leerstehende Sozialwohnungen bei existentem Wohnungselend wurden auch durch diese Verteilungspolitik verursacht. „In der Weimarer Republik ist die Quadratur des Kreises der Wohnungsfrage nicht gelöst worden. Der Circulus vitiosus von Preis und Gebrauchswert wurde letztlich nicht aufgebrochen.“ (Häussermann, 2000; S.130).

2.2.1.3 Die Wohnsituation in München 1927

Allgemeine Situation

Wohnungsnot und Wohnungselend sind nicht ausschließlich auf die desolate wirtschaftliche Situation Deutschlands in der Weimarer Republik zurückzuführen, sondern fanden ihren Ursprung bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert. Durch die fortschreitende Industrialisierung

erwies sich der Arbeitsmarkt besonders in den Städten als günstig, wodurch viele Menschen zur Landflucht gezwungen wurden, um den Maschinen zu folgen. Der steigende Menschenzustrom erhöhte den Wohnungsbedarf in den Städten. Hauptsächlich aufgrund fehlender Verkehrsgelegenheiten mussten weitere Bebauungen in den bisherigen Stadtbereichen erfolgen, so dass eine Expansion nicht stattfand. Darüber hinaus forderte eine ständig wachsende Industrie permanenten Kapitaleinsatz, so dass sich privatwirtschaftliche Investitionen im Bereich des Wohnungswesens auf niedrigem Niveau hielten. Der Bau von Häusern entwickelte sich zu einem spekulativen Gewerbe, das geringes Interesse aufbrachte Kleinwohnungen zu errichten. Diese Wohneinheiten galten nicht nur als schwer zu verkaufen, sondern auch als schwer zu verwalten und erwiesen sich damit als nicht lukrativ genug. Hieraus resultierte zwangsläufig ein Wohnungsmangel in dieser Gruppe, der u. a. dazu führte, dass viele Betroffene zum Wechsel in minderwertige Wohnungen gezwungen waren. Der Begriff der „Mietskaserne“ kennzeichnet als Merkmal diese Epoche. Die deutsche Wohnungsbautätigkeit beschränkte sich fast ausschließlich auf die Errichtung dieser großen Häuser, was sich auch im internationalen Vergleich widerspiegelte (Schwan, 39):

Auf eine fünfköpfige Arbeiterfamilie kamen durchschnittlich an Wohnräumen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hieraus resultiert, dass eine Vielzahl vielköpfiger Haushalte sich auf die Klein- und Kleinstwohnungen zusammendrängte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Wohnun gsnot äußerte sich nach dem Krieg so dringend, dass es nicht anders als durch die Errichtung von Notquartieren möglich war, die andrängenden Massen der Wohnungssuchenden vor Obdachlosigkeit zu bewahren. So entstanden in den Städten ganze Kolonien von Barackenbauten und ausrangierten Eisenbahnwagen, die auch im Jahr 1927 noch nicht verschwunden waren. Ein denkwürdiges Zeugnis liefert hierzu ein Artikel der Münchner Neuesten Nachrichten, der eine Debatte aus dem Reichstag wiedergibt:

„Sechs verschiedene Referenten berichteten, und zwar durchweg an der Hand von Lichtbildern, über die jeweils in ihrer Stadt getroffenen Maßnahmen. Stadtbaudirektor Dr.-Ing. A. G u t, München, erläuterte die Gründe, die in München dazu geführt haben, von der Errichtung von Baracken abzusehen und an ihrer Stelle Kleinstwohnungen in Massivbauweise vorzusehen, die später ohne große Schwierigkeiten zu Normalwohnungen umgestaltet werden können. Beigeordneter Dr. S c h w e r i n g, Köln, berichtete über die besonders ausgedehnte Fürsorge für Obdachlose in der Stadt Köln, die Notquartiere in den verschiedensten Formen für Obdachlose vorgesehen hat. Der Direktor des Wohnungsamtes in Hannover, Dr. J o r d a n, führte die aus 106 ausgedienten Eisenbahnwagen errichtete Obdachlosenkolonie der Stadt Hannover vor, in der 144 obdachlose Familien mit 600 Köpfen untergebracht sind.“ (MNN, 30.06.1927, Seite 6).

Die wirtschaftliche Lage Deutschlands rang den Regierungen gesetzliche Zwangsmaßnahmen ab. So ermöglichte zum Beispiel das Wohnungsmangelgesetz von 1919 u. a. die Zwangsbewirtschaftung des Wohnraums, fror die Mieten auf die Friedensmiete von Juli 1914 ein und entzog dem Eigentümer faktisch die Wohnungsverfügung. Eine vollständige Aufhebung dieser gesetzlichen Vorgaben war auch im Jahre 1927 unmöglich. So hätte zum Beispiel eine Erhöhung der Friedensmiete unabwendbar einen Anstieg der Löhne nach sich gezogen, was in der weiteren Folge die Konkurrenzfähigkeit deutscher Produkte auf dem Weltmarkt konkret gefährdet und damit die weitere Möglichkeiten des Landes Reparationen zu zahlen, ernsthaft in Frage gestellt hätte.

Situation in München

Auch in München herrschte bereits vor dem Krieg eine Wohnungsnot, die ebenfalls durch einen Mangel an Kleinwohnungen gekennzeichnet war. Bereits 1898 fand auf Initiative des Arbeiterwahlvereins der Zentrumspartei, gemeinsam mit den katholischen Arbeitervereinen eine Wohnungserhebung statt. Da eine Unterstützung dieses Vorhabens durch die Stadtverwaltung versagt blieb, führten die Vereine die Untersuchung bei 2.000 Familien und anschließende Auswertung der Fragebogen auf eigene Kosten durch. Die Ergebnisse wurden 1899 in der Schrift „ Das Wohnungselend der Minderbemittelten in München“ vorgestellt. Sie führte zwar nicht dazu, die private Bauwirtschaft für die Erbauung von Kleinwohnung zu gewinnen, veranlasste aber zumindest die Stadtverwaltung München einen gemeinnützigen Wohnungsbau zu planen. Als Folge dieser Aktivität wurde 1899 der „Verein zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse e. V.“ gegründet, der sich die Erstellung von Kleinwohnungen zum Ziel setzte. Eine geringfügige Verbesserung der Verhältnisse trat erst ab 1909 ein, als christlich organisierte Arbeiter begannen, gemeinnützige Baugenossenschaften zu gründen.

Nach dem Ausbruch des ersten Weltkrieges bis zum Ende des Jahres 1916 änderte sich die Situation in München. Eine Vielzahl von Wohnungen aller Größenklassen wurden, da die Inhaber ins Feld und die zurückgebliebenen Frauen vielfach zu Verwandten zogen, aufgegeben. Dadurch war ein Wohnungsüberschuss von 5% zu verzeichnen (vgl. Gasteiger, 422 f.). Dieses Überangebot schmolz in den folgenden Kriegsjahren auf einen Wert von 0,8% und verkehrte sich nach Kriegsende in eine absolute Wohnungsnot. Die Rückkehr der Soldaten aus dem Felde und der massive Zustrom von Rückwanderern aus den abgetrennten Gebieten belasteten den Wohnungsmarkt enorm. Um direkte Obdachlosigkeit zu verhindern, sah sich die Stadt gezwungen, Massenquartiere (wie zum Beispiel Brauereien) als vorübergehende Wohngelegenheiten einzurichten. Neben einer durch Gesetz und Verordnungen erlassen Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum (vgl. oben) wurden in weiteren Schritten Barackenlager und Notwohnungen errichtet. Durch das Wohnungsmangelgesetz kam den Wohnungsämtern nur noch die Funktion zu, vorhandenen Wohnraum zu verteilen und durch Beschlagnahmen Wohnräume in vorhandenen Gebäuden zu schaffen (vgl. Gasteiger, 423).

Neben zahlreichen Fällen starker Überfüllung der Wohnungen (7% aller Münchner Wohnungen galten als überfüllt und waren mit 11% der Bevölkerung belegt) wurde die Situation auch durch die Zählungen von 1925 und 1927 festgestellten Tatsachen verschärft, dass viele Gelegenheiten (wie beispielsweise Ställe, Keller, Waschküchen, Speicher, Wohnlauben, Eisenbahnwagen, Baracken usw.) als Wohnraum dienten, der mit diesem Begriff so nicht mehr treffend bezeichnet werden konnte (vgl. Schwan, 334). Darüber hinaus ist als charakteristisches Erscheinungsbild für die Wohnungsnot das Zusammenleben von mehreren Haushalten in einer Wohnung zu nennen. 1925 waren 8,5% der Münchner Wohnungen mit zwei oder mehr verschiedenen Haushaltungen belegt (zwei Bilder im Anhang).

In Bayern lebten (die nachfolgenden Daten beruhen auf den Ergebnissen der Volkszählung vom 16. Juni 1925) 7.379.594 Einwohner. Auf die vier bayerischen (einschließlich der Pfalz) Großstädte entfielen dabei 1.317.898 Einwohner, so dass 17,86 % der bayerischen Bevölkerung in Großstädten, also Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern, wohnten. München, als eine von damals insgesamt 46 deutschen Großstädten, zählte im Jahr 1927 etwa 660.000 Einwohner und lag mit einem Wert von 11,2 % (alle prozentualen Berechnungen durch P. G.) deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt.

Die Reichswohnungszählung in Bayern vom 16. Mai 1927 ergab, dass im Hinblick auf die Wohnungsdichte (d. h. wie viel Bewohner auf eine Wohnung treffen) München den günstigsten Wert unter den bayerischen Großstädten aufwies. Demnach war jede der 177.468 gezählten Wohnungen in München mit durchschnittlich 3,71 (Nürnberg: 4,03; Augsburg: 3,94 und Ludwigshafen am Rhein: 4,32) Bewohnern belegt. Allerdings wird dieser Durchschnittswert bei der Betrachtung von kinderreichen Familien deutlich nach oben verschoben. Als kinderreiche Familien galten Ehepaare oder Elternteile mit mindestens vier ledigen Kindern. Ausgenommen blieben jedoch Familien, in denen nur Kinder im Alter von 18 Jahren und darüber vorhanden waren (vgl. RWZ, 78 f.). Im Jahr 1927 lebten in 9.710 Wohnungen mit kinderreichen Familien 68.846 Personen, so dass sich für diese Wohnungen eine durchschnittliche Belegungsdichte von 7,09 Bewohner ergibt. 53% dieser Familien wohnten hierbei in Kleinwohnungen von ein bis maximal drei Wohnräumen einschließlich Küche. Einige Beispiele, die im Zuge amtlicher Untersuchungen erhoben wurden, verdeutlichen das Wohnungselend:

- Der Fuhrmann K. hat für seine achtköpfige Familie nur einen 10½ qm großen Raum.
- Die Hilfsarbeiterin Sch. bewohnt mit vier Kindern beiderlei Geschlechts ein Zimmer von 5½ qm. Vorhanden ist nur ein Bett, das die Frau, die wieder vor der Entbindung steht, mit dem neunjährigen Sohne teilt.
- Der Ausgeher E. hat für sich, seine Frau und ein Kind nur eine Kammer von 4 qm Größe. Vorhanden ist nur ein Bett, das auch als Sitzgelegenheit dienen muss, da für Stühle kein Platz vorhanden. Ein schmales Fenster geht auf die Treppe hinaus. Ohne künstliches Licht ganz finster; gebrannt wird Kerzenlicht.
- Die Wohnung des Ehepaares R. ist die Hälfte eines Abortes, der in zwei Teile abgeteilt wurde. Er fasst ein Bett und eine Kommode. Ein kleines schmales Fenster, eigentlich eine Lucke, erhellt notdürftig den Raum; künstliches Licht fehlt. Das Kind, das in einer Schüssel bzw. Bratraine auf der Kommode lag, wurde eines Morgens tot auf seinem primitiven Lager gefunden, angeblich infolge Stickluft.

(Gasteiger, 424 f.).

Durch die bayerische Wohnungsmangelverordnung vom 28.12.1926 trat eine Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft ein. Damit wurden für die Gemeinde Räumungen, die bis dahin nur bei gleichzeitiger Beschaffung neuen Wohnraumes möglich waren, vereinfacht.

Festzuhalten bleibt, dass auch im Jahre 1927 ein dringender Bedarf an Wohnungen bestand. Im Hinblick auf die Neubautätigkeiten (in München errichtete man zu diesem Zeitpunkt etwa 80% Genossenschafts- und 20% Privatbauten) wurden die bayerischen Großstädte von den kleineren Gemeinden übertroffen.

„Nach der Zahl der neugeschaffenen Wohnungen standen die Großstädte, unter diesen wieder München, an letzter Stelle“.

(RWZ, 17).

Damaligen Schätzungen zu Folge fehlten in München etwa 12.000 Wohnungen (vgl. Gasteiger, 427). Hieraus ist zu schließen, dass sich zahlreiche Münchner zumindest in objektiver Wohnungsnot befanden.

2.2.2 Massenmedium – Zeitung

2.2.2.1 Darstellungsformen in Zeitungen

(vgl. Blöbaum, 1994; S.221-228)

Darstellungsformen sind unterschiedliche Informationspräsentationen, welche sich im Prozess der Binnendifferenzierung des journalistischen Systems zu festen Formen entwickelten.

Nachricht

Nachrichten als Darstellung von Informationen und Mitteilungen sind die dominierende journalistische Repräsentationsform. Als knappe Form der journalistischen textuellen Informationsvermittlung liegt ihr prägendes Merkmal in dem Verweis auf Faktenorientierung. Charakteristische Forderungen an Nachrichtenformen sind die Beantwortung der Fragen: Was?- Wann?- Wo?- Wer?- Wie?- Warum?- Quelle? . Die Präferenz der Form liegt in der kurzen Darstellung von nach Wichtigkeit geordneten relevanten Sachthemen, deren Auswahl und Wichtung durch den Journalisten anhand spezifischer Selektionskriterien erfolgt (siehe 2.2.1.2). Kurze knappe Texte mit der Kernaussage am Beginn der Nachricht geben ihr heutiges Bild und lösten im ab ca. Mitte des 19. Jh. in einem zeitlich langen Prozess die referierende, chronologisch aufgebaute und um Vollständigkeit bemühte (fast literarische) Form ab. Die Knappheit der Darstellung erlaubt eine deutliche Erhöhung der Informationsvermittlung auf knappen Raum und geht einher mit Steigerung der Komplexität von Umwelt und sich differenzierender Öffentlichkeit. Das Primat der Kernaussage unterstreichen auch Überschriften, bei denen die Ablösung von Themenstichwörtern durch kernrelevante Sachaussagen beobachtet werden konnte.

Bericht

Im formal längeren Berichtstext werden verlaufsorientiert nach Traub (1933; S.33f) Nachrichten geordnet, die Lücken zwischen ihnen geschlossen und diese erörtert. Groth (1961, Bd.2; S.111) weist auf die zur Nachricht zusätzlichen Darstellung vermeintlicher oder wahrer Geschehensursachen und Dritturteile hin. Auch beim journalistischen Standardprogramm des Berichtes ersetzt die gewichtende langsam die chronologische Form. Synchron entwickelt sich eine deutliche Differenz zwischen Meinungsbeitrag und berichtendem Beitrag.

Gemeinsam mit der Nachricht ist in Abgrenzung zur Reportage eine (gewissermaßen) eindimensionale lineare Faktenorientierung merkmalsspezifisch.

Reportage

Diese eher junge Darstellungsform ist in ihrer mehrdimensionalen Komplexität ein Äquivalent zur Umweltkomplexität. Groth (ebd.; S.113 und 1962, Bd.4; S.275) sieht in ihr die spezifische Schilderung der zeitlichen Phasen einer abgeschlossenen Entwicklung im Nebeneinander des Rück- und Überblicks reportagegeeigneter Ereignisse. Informationen sammelt der Reporter (spezialisierte Journalistenrolle) direkt am Ereignisort, wodurch sich die Systemchancen der ereignissuchenden Umweltbeobachtung vergrößern und die Eigenständigkeit spezialisierter Akteure selbstständige Umweltanschlüsse und Perspektivenerweiterung erlaubt. Die Freiheitsgrade des Akteurs steigern sich mit der autonomem Konstruktion des Reportageereignisses, wobei diese Optionen an die Fakten gebunden bleiben und der Reporter sich für die ‚objektive’ Schilderung des Vorgefundenen als Quelle verantwortlich zeichnet bzw. zeichnen soll.

Kommentar/Meinungsform

Wie oben angedeutet vollzog sich in den Printmedien eine optische Trennung von Ereignisberichten und wertender Kommentierung. Blöbaum (ebd.) nennt Zeitungstextbeispiele aus dem ausgehenden 19.Jh. in dem berichtende und bewertende Element deutlich verwoben sind. Die heutige optische Trennung erhöht einerseits die Optionen des Ereigniskommentators und andererseits die Anschlussfähigkeit des Systems an ein heterogenes Publikum in einer komplexen Umwelt (diskursive Kommentare eines Ereignisses aus verschieden positionierten Perspektiven, auch durch systemexterne Prestigefiguren), ohne die Forderung nach sachlicher Berichterstattung zu missachten.

Interview

Durch die jüngere journalistische Form des Interviews erhalten Nachrichtenstoffe mittels persönlicher Befragung von Augen- oder Zeitzeugen oder auch Experten wie Betroffenen eine persönliche Färbung und generieren eine Art Multiperspektivität. Die Erhebung subjektiver Ereignisbetrachtungen und –meinungen führt über Personen zu sachlichen Fakten ( doppelte Informationsvermittlung) und zeigt sich parallel als journalistische Technik zur weiteren Informationssammlung.

2.2.2.2 Selektionsprogramme

(vgl. Blöbaum, ebd., S.233-238)

Selektionsprogramme dienen einerseits zur Sichtung der Umwelt auf informationsrelevante Ereignisse und andererseits zur Konstruktion von Ereignisdarstellungen. Angesichts einer komplexen Umwelt verfestigen sich Selektionskriterien im Zuge der Binnendifferenzierung von der 2. Hälfte des 19.Jh. zum Beginn des 20. zu institutionalisierten Routineentscheidungen (Programme) und entlasten derart kognitiv die Journalisten von permanenten Entscheidungszwängen, sind Handlungsanweisungen für das Bearbeiten von zu vermittelnden Informationen und reduzieren für das System Komplexität in leistungssteigernder Folge. Organisationell institutionalisierte Ressorts/ Rubriken (z.B. Politik, Wirtschaft, Lokales etc.) markieren Zuordnungsrelevanzen.

Als Ereigniskriterien für die mediale Bearbeitung lassen sich die Selektionsprogramme am Text als ‚Nachrichtenwerte/-faktoren’ (z.B. Konflikt, Personalisierung) beobachten.

Analytisch unterscheidet Blöbaum (ebd.) in Zeit-, Sach- und Sozialdimension.

Die Zeitdimension zielt auf die Aktualität des Ereignisses ab, in welcher zunehmend Ereignisse thematisiert werden, welche am Erscheinungstag der letzten Auflage passierten und den Fokus zunehmend zwischen den Redaktionsschluss zweier aufeinander folgender Ausgaben legt.

Die Sachdimension kennzeichnet die Neuigkeit im Sinne von „anders als“ als primäres Selektionskriterium. Weiterhin ordnet obiger Autor die geographische Ferne/ Nähe und Quantifizierungen in diese Dimension. Organisationelle Selektionsmarkierungen der Ressorts, Redaktionen und Rubriken erleichtern den Auswahlprozess nach Sachgesichtspunkten.

Die Sozialdimension beinhaltet das Kriterium Publikumsrelevanz. In seiner doppelten Bezogenheit auf das Ereignis und das erwartende Publikum ergibt sich eine Zirkelargumentation. Für Veröffentlichungen ist Publikumsrelevanz entscheidend, welche sich durch Publikation ergibt. Ausprägungen der Sachdimensionen sind Reaktionen der massenmedialen Vermittlung zwischen „sich ständig reproduzierenden Publikumserwartungen und ständig aufeinanderfolgende Ereignisse“ (Blöbaum, ebd.; S.238). Konfliktdarstellungen, ‚bad-news’, Personalisierungen, dargestellte Devianzen, moralische Skandalisierungen sind textueller Ausdruck und Katalysator dieser Dynamik und halten spannungsvoll die Kopplung zwischen Medien und Publikum aufrecht und offen.

Luhmann (1996; S.58-81) sieht diese Selektoren als massenmediale Konstruktionen, mit denen Ereignisse konstruiert und Informationen „möglichst breiten Empfängerkreisen“ (ebd.; S.58) verständlich gemacht werden. Ohne die explizite Differenzierung in obige analytische Trias nennt Luhmann u. a.:

Thematisierung als Konflikt: dient zum Generieren einer „selbsterzeugten Unsicherheit“ (ebd.; S.59) mit dem in die Zukunftverschieben der erlösenden Information und daraus resultierender Publikumsbindung.

Das Thematisieren als Devianz oder Normverstößen:, häufig als Skandalisierung, erzeugt

Anschluss durch ein gemeinsames Gefühl von Betroffenheit oder Entrüstung und kann indirekt die missachtete Norm stärken. Skandale und Normverstöße lassen sich als fortlaufendes Ereignis für bestimmte Zeit weiter thematisieren.

Moralische Bewertungen können obigen oft beigemischt werden und sich gleichzeitig gegenseitig verstärken.

Mit Personalisierungen lassen sich dabei Konsequenzen und Schuldzurechnungen auf Handelnde im textuell abgesteckten Handlungsrahmen konstruieren. Anhand von Personen lassen sich Ereigniskausalitäten oder Kausalattributionen konstituieren, Personen als Schicksals- und Handlungsträger dienen dem Erkennen vertrauter Handlungsmuster in ungewöhnlichem Rahmen bei offener Zukunft. In dieser kopierten Erfahrungswelt des Alltages bietet sich somit Anschluss für die Alltagskommunikation der Leser.

Genannte Quantitäten: sind informativ als genannte Zahl (Bsp.: Anzahl von Sozialwohnungen) und bieten Anschluss als Vergleichswert, als implizit wertender Vergleichswert und/ oder als gewerteter Vergleichswert.

Die Erfordernis von Rekursivität ergibt sich aus Aktualität und Neuigkeit von Informationen, dass auf frühere Darstellungen Bezug genommen wird oder die Meldung offen gehalten werden, damit sich Ereignisserien zu einer narrativen Kontinuität verweben können.

Expertenmeinungen bedienen Massenmedien als Meinungsforum und konstituieren das Thema auf der diskursiven Agenda. Expertenmeinungen können u.a. qua Stellung und Reputation das Thema als wichtig explizieren, dem Medium demokratische Meinungspluralität und Reputation zuweisen und durch ihre Kritisierbarkeit Anschlussfähigkeit offen halten.

2.2.2.3 Ordnungsprogramme

(vgl. Blöbaum, 1994; S.205-208,. 211f., 295-299 u. 307f))

Die Binnendifferenzierung in Redaktionen und Ressorts und deren stoffliche Manifestation im Printmedium erfolgte in Reaktion auf die gesellschaftlichen Ausdifferenzierung von Teilsystemen mit spezifischen Sinnzusammenhängen. Politik-, Wirtschafts-, Lokal-, Sportredaktionen u. a. bündeln relevante Themen zur Informationsvermittlung an ein spezifisches Publikum. Anhand dieser Ordnungs-, Selektions- und Zuordnungsstrukturen lässt sich der steigende Ereignisanfall einer komplexer werdenden Umwelt routiniert für die Informationsvermittlung bearbeiten. Diese Binnendifferenzierung wird sichtbar in den sich langsam verändernden Gliederungsformen der Zeitungen (Politik-, Sport-, Lokalteil etc.), welche auch der zielgruppenorientierten Bindung eines sozial differenteren Publikums mit breiterem Interessenspektrum Rechnung trägt. Kurzum können Zeitungsorganisationen und deren Akteure mannigfaltige Ereignisse intern mit komplexitätsreduzierenden, kognitiv und handlungsentlastenden Routinestrukturen selektieren, zuordnen, bearbeiten und an ein breit sondiertes Publikum darstellend vermitteln. Nipperday (1990; S.804) weist auf einen außerdem auf den Aspekt einer resultierenden gewissen Binnenpluralisierung hin: „...liberale Feuilletonredakteure in konservativen Blättern waren nicht selten.“

Die andere Seite der Leistungsmedaille von Massenmedien ermöglicht den betrachteten Teilsystemen, deren Bedeutung sich auch aus der Einbeziehung der Öffentlichkeit konstituiert, sich selbst und ihre Umwelt via Medien ständig zu beobachten und darzustellen, sowie die Reaktionen des Publikums auf die von ihnen ständig produzierten und journalistisch vermittelten Ereignisse zu beachten.

Schließlich ermöglicht die resultierende Gliederung dem Leser einen selektiven Zugriff auf die von ihm präferierten Informationen.

Da der Hauptteil der analyse-themen-relevanten Artikel und Hintergrundinformationen in diesen Rubriken gefunden wurde, skizzieren wir die Ressorts Politik, Wirtschaft und Lokales.

Politik

Informationen aus dem Bereich der Politik stellten in früheren Zeitungen das Primat der Informationen und nehmen auch heute noch einen prägenden Anteil an der Gestaltung von Printmedien. Aus ihrer Genese des Anspruchs der Aufklärung vermitteln Medien in der demokratischen Öffentlichkeit zwischen den gegenseitigen Ansprüchen des Staates in seiner Aufgabenerfüllung und dem diesen legitimierenden Bürger als Wähler und Steuerzahler. „ Mit Hilfe des Systems Journalismus werden die Träger spezialisierter Herrschaftsrollen (Politiker, Repräsentanten staatlicher Ordnung) mit den Trägern der sich ebenfalls ausbildenden Komplementärrollen (Untertanen, Bürger, Wähler) zusammengebracht.“ (Blöbaum, ebd.; S.297).

Im Zeitverlauf verschob sich die politische Berichterstattung vom Primat nationalstaatlicher Außenpolitik zur gleichberechtigten Darstellung innenpolitischer Themen ( staatliche soziale und kulturelle Aufgabenwahrnehmung, Parteienkonflikte im Wahlstaat etc.), wobei die dominante Präsenz der Themen im dargestellten Welt- und Nationalgeschehen zeitlich variiert (z.B. Präsenz Irak-Krise, Bundestagswahlen).

Die starke Kopplung von Politik und Zeitungen ergibt sich auch aus der politischen Motivation der Gründung vieler Zeitungen zur Organisation und Mobilisierung bestimmter Wählerschichten. Viele Zeitungen hatten zuallererst politisches Primat, dienten der Handlungs- und Handlungsabsichtendarstellung politischer Organisationen für potentielle Wähler im Gegensatz zu Konkurrenten und zur Adressierung von artikulierten Wählerinteressen an die jeweiligen politischen Akteure. Zeitungen in ihrer Funktion als Öffentlichkeit spiegeln spezifisch den Habermas’schen Arenenbegriff des Kampfes um politischer Macht in allen Facetten des Ringens unter Einbeziehung des Staatsbürgers als Leser wieder. In diesen Kanon politischer Strömungen reiht sich auch der Tenor der Berichterstattung in den jeweiligen Zeitungen ein, dass die Behandlung politisch relevanter Themen unter einen bestimmten Duktus des Demokratieverständnisses (Gesinnungs- und Richtungspresse) gelesen werden kann, wobei eine direkte Bindung an etwaige Parteienpolitik nicht erfolgen braucht. So bearbeitet die SZ die Themendarstellung eher aus linksliberaler Perspektive, dagegen die historische MNN deutlich mit national-konservativer Formung. Dabei sind beide Zeitungen trotz der mehr oder weniger ausgeprägten Prägnanz politischer Affinitäten bzw. Sympathien in der Prämisse unserer Analyse als politikunabhängige massenmediale Organisationen betrachtet worden.

Im optischen Lay-out weicht das alleinige Primat politischer Nachrichten der journalistischen Inhaltsangabe, das Prinzip der Aktualität und Neuigkeit bestimmt zuallererst die Produktgestaltung, politische Sachthemen finden auf den ersten Seiten ihren wichtigen, wenn auch nicht mehr absolut überragenden Stellenwert.

Wirtschaft

Neben dem Aspekt der Zeitungsorganisationen als Wirtschaftsunternehmen, welche dem ökonomischen Gesetzen des Medienmarktes unterworfen sind und auf diese u.a. durch Erweiterung der Publikumsrelevanz und –bindung sowie dem nichtjournalistischen Raumverkauf für externe Anzeigen reagieren, entwickelte sich der Wirtschaftsteil zu einer „umfassende(n) und viel gegliederte(n journalistischen - M.B.) Übersicht über das gesamte Wirtschaftsleben der Nationen“ (Groth, 1961; Bd.2, S.71). Börsen- und Aktienberichte, vielfältige Wirtschaftsmarktentwicklungen, Handelsregister in Parallelität mit volkswirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Darstellungen finden sich u. a. als massenmediale Darstellung für die Öffentlichkeit. Leser können sich mit ihrer eigenen ökonomischen und sozialen Lage vielfältig einbinden (z.B. Kauf/ Verkauf privater Aktien, Sondieren möglicher Arbeitgebersektoren) in die Global-, Meso- und Mikrozyklen der Rezension und Konjunktur diverser Wirtschaftsmärkte. Die schon im Politikressort beschriebene Leistungskopplung des Wirtschaftssystem durch Selbst- und Umweltbeobachtung und –darstellung mittels medialer Publikationen charakterisiert auch die Beziehung dieser Systeme.

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Excerpt out of 96 pages

Details

Title
Darstellung sozialer Ungleichheit in Massenmedien - Eine qualitative Inhaltsanalyse
College
University of Hagen  (Soziologie (AB II Handeln und Strukturen))
Course
Forschungseminar
Grade
sehr guter empirischer Teil
Authors
Year
2003
Pages
96
Catalog Number
V17305
ISBN (eBook)
9783638219099
File size
905 KB
Language
German
Notes
Eine umfangreich theoretisch fundierte Arbeit mit sehr detailliertem Kategorienschema, gewissenhafter Auswertung, umfassenden und schlüssigen Interpretationen in theoretischen Rückbezügen und prägnanter Zusammenfassung der Ergebnisse (Zusammenfassung der Bewertung des Korrektors). An dem Material der kategorialen Textextraktion interessierte Käufer können sich an das Autorenteam wenden.
Keywords
Darstellung, Ungleichheit, Massenmedien, Eine, Inhaltsanalyse, Forschungseminar
Quote paper
Matthias Bünder (Author)Michaela Krause (Author)Peter Gloël (Author), 2003, Darstellung sozialer Ungleichheit in Massenmedien - Eine qualitative Inhaltsanalyse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17305

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Title: Darstellung sozialer Ungleichheit in Massenmedien - Eine qualitative Inhaltsanalyse



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