Zur Aufrechterhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit müssen international tätige Unternehmen effektive Wettbewerbsstrategien entwickeln und hinsichtlich der Entwicklungen des Marktes flexibel bleiben. Die Wahl des Unternehmensstandortes und die Möglichkeit seiner nachträglichen Verlegung sind dabei von zentraler Bedeutung. Denn neben Lohnniveau, Produktions- und Transaktionskosten haben besonders die gesetzlichen Rahmenbedingungen am Standort einen entscheidenden Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Großes Interesse besteht an einer identitätswahrenden Sitzverlegung.
Häufig stehen jedoch der innereuropäischen identitätswahrenden Verlegung des Gesellschaftssitzes staatliche Regelungen entgegen.
Um einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten, müssen die Gesellschaften dennoch mobil sein. Dies soll in der Europäischen Union durch die Niederlassungsfreiheit der Art. 49, 54 AEUV (ex-Art. 43, 48 EGV) garantiert werden.
In einer Reihe von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes wurden Regelungen des Zuzugsstaates, die die grenzüberschreitende Sitzverlegung beschränken, als unvereinbar mit der Niederlassungsfreiheit erklärt. Unklar war jedoch bis Ende 2008, inwiefern auch Beschränkungen durch den Wegzugsstaat den Anforderungen der Niederlassungsfreiheit genügen müssen.
Das Urteil in der Rechtssache „Cartesio“ sollte Klarheit diesbezüglich bringen.
Der EuGH stellte schließlich fest, dass die Niederlassungsfreiheit der Gesellschaft grundsätzlich kein Recht auf rechtsformwahrende Sitzverlegung einräume. Identitätswahrende Formwechsel, also Verlegungen des Gesellschaftssitzes unter Änderung des auf die Gesellschaft anwendbaren Rechts, dürften allerdings durch die Mitgliedstaaten nur bei zwingenden Allgemeininteressen behindert werden. Das Urteil erfüllt damit nicht die allgemeinen Erwartungen, einer den Zuzugsentscheidungen ähnlichen, liberalen Entscheidung und stößt größtenteils auf Kritik. Schließlich bringt es nicht die erhofften Mobilitätserleichterungen für die Gesellschaften in Europa mit sich und bekräftigt die 20 Jahre zuvor entwickelte Daily-Mail-Doktrin.
Aber ist „Cartesio“ wirklich so kritisch zu beurteilen? Wie begründet der EuGH seine Entscheidung?
Aufgabe dieser Arbeit soll es sein, die Entscheidung „Cartesio“ und deren Folgen grundlegend zu untersuchen, um anschließend festzustellen, inwieweit die europäischen Gesellschaften in Zukunft in der Lage sind, ihren Sitz identitätswahrend zu verlegen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Vorgehensweise der Untersuchung
B. Ausgangssituation
I. Internationales Gesellschaftsrecht
1. Qualifikation und die Frage nach dem Gesellschaftsstatut
a) Gründungstheorie
b) Sitztheorie
2. Zwischenergebnis
II. Gemeinschaftsrechtliche Grundsätze
1. Wegzugskonstellation „Daily Mail“
2. Zuzugskonstellation
a) „Centros“
b) „Überseering“
c) „Inspire Art“
d) Folgen
aa) Das Ende der Sitztheorie?
bb) Fazit
III. Ergebnis
C. Sitzverlegung nach „Cartesio“
I. Erwartungshaltung
1. „Hughes de Lasteyrie du Saillant”
2. Schlussanträge des Generalanwalts Maduro
II. Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „Cartesio“
1. Sachverhalt
2. Entscheidung und Entscheidungsgründe
a) Kein Recht auf rechtsformwahrende Sitzverlegung
b) Recht auf identitätswahrenden Formwechsel
3. Bedeutung und kritische Würdigung
a) Kein Recht auf rechtsformwahrende Sitzverlegung
aa) Anwendungsbereich des Art. 54 AEUV
bb) Vergleich mit der Niederlassungsfreiheit natürlicher Personen
cc) Differenzierung zwischen Zuzug und Wegzug
b) Recht auf identitätswahrenden Formwechsel
c) Zwischenergebnis
III. Grenzüberschreitende Sitzverlegung nach Cartesio
1. Rechtsformwahrender Wegzug
a) Kapitalgesellschaften
b) Personengesellschaften
2. Formwechselnder Wegzug
a) Beschränkungen des Wegzugsstaats
b) Aufnahme im Zuzugsstaat
3. Ergebnis
D. Prognose
I. Rechtspolitischer Ausblick aus deutscher Sicht
1. Wegzugsbeschränkungen
2. Die Gründungstheorie als allseitige Kollisionsnorm?
II. Gemeinschaftsrechtliche Handlungserfordernisse
1. Sitzverlegungsrichtlinie
2. Unternehmensformen des Gemeinschaftsrechts
a) Europäische Aktiengesellschaft (SE)
b) Europäische Privatgesellschaft (SPE)
E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Studienarbeit untersucht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache „Cartesio“ und dessen Auswirkungen auf die identitätswahrende Sitzverlegung von Gesellschaften innerhalb der Europäischen Union. Das primäre Ziel ist es, die Reichweite der Niederlassungsfreiheit im Kontext von Wegzugskonstellationen zu klären und zu analysieren, unter welchen Bedingungen eine Sitzverlegung zukünftig möglich ist.
- Grundlagen des Internationalen Gesellschaftsrechts und Anknüpfungstheorien (Sitz- vs. Gründungstheorie).
- Analyse der bisherigen EuGH-Rechtsprechung (Daily Mail, Centros, Überseering, Inspire Art).
- Kritische Würdigung der „Cartesio“-Entscheidung und die Differenzierung zwischen rechtsformwahrendem Wegzug und identitätswahrendem Formwechsel.
- Rechtspolitischer Ausblick auf die Mobilität von Gesellschaften in Deutschland und notwendige gemeinschaftsrechtliche Harmonisierungsschritte.
Auszug aus dem Buch
C. Sitzverlegung nach „Cartesio“
Der EuGH hatte fast genau 20 Jahre nach seiner „Daily Mail“-Entscheidung in der Rechtsache „Cartesio“ erneut Gelegenheit zu entscheiden, ob Behinderungen des Wegzugs von Gesellschaften an der Niederlassungsfreiheit zu messen sind. Nach den Entscheidungen zur Zuzugskonstellation, in denen der EuGH ein „extensiveres Verständnis von der Reichweite der Niederlassungsfreiheit“ zeigte, erschien „Daily Mail“ überholt.
Die Frage war also: Hält der EuGH an der in „Daily Mail“ entwickelten „Geschöpftheorie“ fest und ist es weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen, über die Möglichkeiten einer identitätswahrenden Sitzverlegung, gewissermaßen über Leben und Tod ihrer Gesellschaften zu entscheiden?
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Erläutert die Relevanz der grenzüberschreitenden Mobilität für Unternehmen und definiert die Problemstellung der Arbeit im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit.
B. Ausgangssituation: Analysiert die theoretischen Grundlagen des internationalen Gesellschaftsrechts sowie die maßgebliche EuGH-Rechtsprechung zu Zuzugs- und Wegzugsfällen vor der „Cartesio“-Entscheidung.
C. Sitzverlegung nach „Cartesio“: Untersucht intensiv das „Cartesio“-Urteil, die Entscheidungsgründe des EuGH und die dogmatische Einordnung sowie Bedeutung für die grenzüberschreitende Sitzverlegung.
D. Prognose: Gibt einen Ausblick auf die rechtspolitische Entwicklung in Deutschland und diskutiert notwendige gemeinschaftsrechtliche Handlungserfordernisse, wie etwa die Sitzverlegungsrichtlinie.
E. Schlussbetrachtung: Fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und bewertet die Auswirkungen des Urteils auf die künftige Mobilität von Gesellschaften im europäischen Binnenmarkt.
Schlüsselwörter
Identitätswahrende Sitzverlegung, Cartesio, Niederlassungsfreiheit, Gründungstheorie, Sitztheorie, Gesellschaftsrecht, Europäischer Binnenmarkt, Wegzugskonstellation, Zuzugskonstellation, Rechtsformwechsel, Internationale Privatrecht, EuGH, Unternehmensmobilität, Unternehmensrecht, Grenzüberschreitende Sitzverlegung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten und rechtlichen Hürden für Gesellschaften, ihren Sitz grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union zu verlegen, ohne dabei ihre Identität zu verlieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen die europäische Niederlassungsfreiheit, die theoretischen Ansätze der Gründungs- und Sitztheorie sowie die Analyse der wegweisenden EuGH-Rechtsprechung, insbesondere der „Cartesio“-Entscheidung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, basierend auf dem Urteil in der Rechtssache „Cartesio“ zu bestimmen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen europäische Gesellschaften ihren Sitz identitätswahrend verlegen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die schwerpunktmäßig auf der Auswertung von europäischer Rechtsprechung, nationalen Gesetzen sowie juristischer Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Ausgangslage, die eingehende Untersuchung des „Cartesio“-Urteils samt seiner kritischen Würdigung und die anschließende Prognose über künftige Entwicklungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Identitätswahrende Sitzverlegung, Niederlassungsfreiheit, Gründungs- und Sitztheorie sowie Unternehmensmobilität.
Wie bewertet der Autor die Entscheidung „Cartesio“?
Der Autor sieht das Urteil kritisch als eine „Enttäuschung“ für Befürworter grenzenloser Mobilität, erkennt jedoch an, dass der EuGH mit dem Recht auf einen identitätswahrenden Formwechsel einen gewissen Fortschritt erzielt hat.
Welche Bedeutung hat der „Formwechsel“ in dieser Arbeit?
Der Formwechsel wird als „Notlösung“ beschrieben, die es Gesellschaften ermöglicht, unter Beibehaltung ihrer Kontinuität die Rechtsform eines anderen Mitgliedstaats anzunehmen, falls die rechtsformwahrende Sitzverlegung verwehrt bleibt.
- Citar trabajo
- Alexandra Sommer (Autor), 2010, Identitätswahrende Sitzverlegung von Gesellschaften in Europa nach Cartesio (BGH NJW 2009, 569), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174177