Sozialer Sprengstoff - Indigene Rechte vs. Neoliberalismus

Eine Analyse am Beispiel der zapatistischen Bewegung in Chiapas (Mexiko)


Trabajo Escrito, 2011

18 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Historischer Hintergrund

3. Entwicklung indigener Rechte

4. Gegenüberstellung der Wertevorstellungen & Interessenslage
4.1. Wirtschaft, Staat und der Neoliberalismus
4.2. Indigene Werte und der Zapatismus

5. Beispiele sozioökonomischer Konflikte
5.1. Landverteilung
5.2. Strom- & Wasserversorgung, Staudammprojekte
5.3. Tourismus
5.4. Mangrovenwälder vs. Garnelenzucht
5.5. Biodiversität
5.6. Militärpräsenz & Polizeiauftreten

6. Lösungsperspektiven

7. Resümee

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Am 01.01.1994 trat das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA (North American Free Trade Agreement) in Kraft. In Mexiko löste dies einen Bürgerkrieg aus: Die überwiegend aus Indi- genen Mexikanern bestehende Ejército Zapatista de Liberación Nacional (EZLN, deutsch: „Zapatis- tische Armee der Nationalen Befreiung“) griff zu den Waffen und eroberte weite Teile des mexika­nischen Bundesstaats Chiapas. Unter dem Druck internationaler Proteste und einer Großdemonstra­tion in Mexiko-Stadt erklärt der damalige Präsident Zedillo nach 12 Tagen Krieg den Waffenstill­stand (vgl. Libertad o. J.). Verhandlungen zwischen Regierungsvertretern und der ELZN führten zum Vertrag von San Andrés, der aber letztendlich von Regierungsseite nicht eingehalten wurde (vgl. Gruppe «Direkte Solidarität mit Chiapas» o. J.). Seither haben die Zapatisten eigene Struktu­ren aufgebaut, die auf solidarischer Basis eine gelebte Alternative zum Neoliberalismus darstellt (vgl. Kerkeling 2005).

Es werfen sich tiefgreifende Fragen auf, wenn selbst das touristische Reisetaschenbuch „Yucatán & Chiapas“ 2006 festhält:

Noch immer halten die Großgrundbesitzer, darunter viele Nachfahren deutscher Auswanderer, zusam­men mit den nichtindianischen Politikern und dem Militär die Indios in einem Zustand kolonialzeitli - cher Unterdrückung. (Aubert 2006, S. 204)

Und einen faktenorientierten Einblick zu ermöglichen, wie sich die Diskriminierung ganzer Volks­gruppen bis heute fortsetzen konnte, beschäftigt sich diese Hausarbeit mit dem Aspekt der Land­rechte und der alltäglichen Ungleichstellung (inklusive der internationalen Abkommen hierzu) auf der einen Seite und auf der anderen Seite mit den wirtschaftlichen Interessen und internationale po­litisch-ökonomische Einflüssen sowie möglichen Lösungsperspektiven.

2. Historischer Hintergrund

Weltweit leben heute rund 370 Millionen Angehörige indigener Kulturen (vgl. DESA 2009). Die Region Chiapas, heute ein Bundesstaat in Mexiko, ist bereits seit Jahrtausenden besiedelt und von den Indigenen Hochkulturen der Azteken und Mayas beeinflusst worden. In Folge der Entdeckung Amerikas durch Christoph Columbus 1492 siedelten nachhaltig viele Europäer nach Amerika aus. Viele der ersten Europäer, wie die Spanier im heutigen Chiapas, kamen als Eroberer. Die Indigenen wurden von Ihnen als unwürdig betrachtet, ausgebeutet und teils ausgerottet. Jegliche völkerrechtli­che Rechtsfähigkeit und Anerkennung wurde ihnen abgesprochen (vgl. Missionszentrale der Fran­ziskaner 2004). Bis ins 20. Jahrhundert wurden Indios offiziell als rückständig und minderwertig betrachtet.

3. Entwicklung indigener Rechte

Seit 1940 entwickelte sich der „indigenismo“, die Idee der aufoktroyierten Anpassung der Indige- nen Völker bis hin zur Assimilierung, de facto eine Ablehnung indigener Kultur (vgl. Hausotter 2010, S.178). Auch unter diesem Einfluss entwickelte sich das „Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen“ der Vereinten Nationen von 1957 (vgl. Internatio­nale Arbeitsorganisation 1989). Zwar fand sich dort eine gewisse Anerkennung der Indigenen Iden­tität, jedoch wurden sie als von oben zu integrierende Bevölkerung angesehen. Der damit verbunde­ne Gedanke, die Menschen von ihren traditionellen Riten und Bräuchen zu entledigen führte zum Einwand des Ethnozids („kultureller Völkermord“).

Die Kritik der Betroffenen sorgte für eine Neufassung, die stattdessen die weitreichende Selbstbe­stimmung ins Zentrum rückte (vgl. von Gerlach 1997). Diese trat am 5. September 1991 mit dem Titel „Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Län­dern“ (kurz: ILO Konvention 169) in Kraft. Diese bisher von 22 Staaten unterzeichnete (vgl. Inter­national Labour Organization 2011) Vereinbarung sieht durchgängig die Partizipation der Indigenen in die Entscheidungsprozesse vor.

Die Verhandlungen nach dem zapatistischen Aufstand vom 01.01.1994 mündeten am 16.02.1996 in der Unterzeichnung des Vertrages von San Andrés durch Regierungsvertreter und die EZLN. Auf­bauend auf der ILO169 sieht dieser Vertrag weitreichende Autonomierechte für die indigenen Völ­ker vor. Der damalige Präsident Zedillo legte sein Veto hierzu ein. Erst unter dem nächsten mexika­nischen Präsidenten, Vincente Fox, wurde auf Basis dieses Vertrages im April 2001 eine Verfas­sungsänderung verabschiedet. Die erfolgten Änderungen, wie z.B. die Herausnahme von Scha­densersatzansprüchen und Partizipationsrechten, Begrenzung der territorialen Nutzungsrechte (vgl. Schulz 2002, S. 55-58), sind weit unter den Anforderungen der ILO 169.

Ein Kommentar des Historikers und Anthropologen Andrés Aubry verdeutlicht, wie man mit der Umsetzung der Indigenen Territorialrechte aus der ILO 169 umging:

Es war die ausdrückliche Absicht der Verfasser des Gesetzes, den Begriff Territorium zu vermeiden: Denn wenn die Autonomie keinen territorialen Ausdruck hat, hängt sie in der Luft. Da kein Territori­um zuerkannt wurde, kann man auch nicht die natürlichen Ressourcen festlegen, deren kollektive Nut­zung den Indígenas zustehen müsste. (zitiert nach Lang 2002)

Nachdem über 330 Klagen zur Gesetzesänderung beim höchsten Gericht Mexikos (SCJN) eingin­gen, entschied dieses mit 11 gegen 3 Stimmen, dass es auf dem Weg der Verfassungsklage keine Möglichkeit gab, einen Verfassungsänderungsprozess der Carta Magna verfassungsrechtlich über­prüfen zu lassen.

Die ILO-Konvention 169 genießt gemäß Artikel 133 der Mexikanischen Verfassung seit Inkraftre- ten Verfassungsrang. Nach einem Grundsatzurteil des höchsten mexikanischen Gericht ist Interna­tionales Recht im Rangverhältnis unterhalb des mexikanischen Verfassungsrechts, aber über den einfachen Gesetzen anzusiedeln (vgl. Hausotter 2010, S.184-185). Es stellt sich also die Frage, ob nach einfachen Gesetzen gehandelt werden darf, wenn diese der ILO 169 widersprechen.

Am 29 Juni 2006 wurde die Resolution 61/295: „Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker“ verabschiedet und mittlerweile von 149 Staaten unterzeichnet (vgl. UNPFII 2009). Die Hohe Zahl der Unterzeichnerstaaten ist auch darauf zurück zu führen, dass es sich - im Gegensatz zu einer Konvention - um eine rechtlich unverbindliche Absichtserklärung handelt.

Der Nationale indigene Kongress (Congreso Nacional Indigena, CNI) bestätigte mit der „Declara- ción de Uweni Muyewe“ am 03.04.2010 das Fortbestehen der Diskriminierung der Indigenen sowie die Aufrechterhaltung ihrer Forderungen (Durchsetzung des Abkommens von San Andrés etc.) (vgl. CNI 2010).

4. Gegenüberstellung der Wertevorstellungen & Interessenslagen

4.1. Wirtschaft und Staat unter Neoliberalismus

Der Neoliberalismus ist eine ökonomische Doktrin, die im Wettbewerbssystem den Garanten für so­zialen Fortschritt und individuelle Freiheit sieht, die Deregulierung der Arbeitsmärkte- und Arbeits­beziehungen fordert, sowie den Abbau staatlicher Systeme der sozialen Sicherung und Öffnung zu den Weltmärkten (Freihandel) erreichen soll. Die vorrangige Aufgabe des Staates wird in der Siche­rung der Geldwertstabilität gesehen (vgl. Fuchs-Heinritz u.a. 2010, S. 468/469).

Hieraus wird bereits erkennbar, dass es beim Neoliberalismus um weit mehr als „nur“ um Wirt­schaft geht. Bourdieu beschreibt das Verhalten der Akteure wie folgt:

[...] also bei hohen Staatsbeamten und Politikern. Diese huldigen im Namen der ökonomischen Effizi­enz der Macht der Märkte, sie fordern die Aufhebung der administrativen und politischen Schranken, die die Kapitalbesitzer bei ihrem - zum Muster rationalen Verhaltens erhobenen - rein individuellen Streben nach Profitmaximierung stören könnten, sie fordern unabhängige Zentralbanken, die Unter­ordnung der Nationalstaaten unter die Erfordernisse der wirtschaftlichen Freiheit, bei gleichzeitiger Abschaffung aller Reglementierungen auf allen Märkten - zumal dem Arbeitsmarkt -, und sie predigen die Abschaffung von Defiziten und Inflation, die allgemeine Privatisierung öffentlicher Dienstleistun­gen und die Reduzierung der öffentlichen und Sozialausgaben. [...] (Bourdieu 1998)

Bourdieu geht auch auf die Auswirkungen der neoliberalen Wirtschaftspolitik ein:

[...] Diese Politik zielt darauf, alle kollektiven Strukturen in Frage zu stellen, die der Logik der reinen Marktwirtschaft im Wege stehen: den Nationalstaat, dessen Handlungsspielraum stetig schrumpft; die Lohngruppen, etwa durch individuelle Entlohnung und Beförderung nach dem Kriterium individueller Kompetenzen und die daraus resultierende Vereinzelung der Erwerbstätigen; die Kollektivorganisatio­nen zur Verteidigung der Arbeiterrechte wie Gewerkschaften, Berufsverbände, Genossenschaften. [...] (Bourdieu 1998)

Auch der Mexikanische Staat ist ein kollektiv, dennoch unterstützt dieser (seit der Schuldenkrise 1982 und insbesondere seit der Präsidentschaft von Carlos Salinas de Gortari (1988-1994) den Neo­liberalismus (Nothegger 2004), obwohl dieser nach Bourdieu ein „Programm zur systematischen Zerstörung kollektiven Handelns “ (Bourdieu 1998) ist. Es stellt sich daher die Frage, warum die staatlichen Akteure, also die Verantwortungsträger in der Politik, sich an der Schwächung ihres ei­genen Kollektivs beteiligen.

Bei der Studie „Corrupción en las Pequeñas y Medianas Empresas“ der Firma CEI Consulting & Research aus dem Jahr 2005, in der kleine und mittelständische Unternehmen zum Thema Korrupti­on befragt wurden, gaben 43 % der Unternehmen an, regelmäßig inoffizielle Zahlungen an Staats­bedienstete zu leisten. Der Schaden für die Unternehmen wurde auf jährlich 43 Milliarden US-Dol­lar geschätzt (vgl. Langer 2010 & business anti-corruption portal 2010).

Der Amtseid der Politiker verpflichtet sie zum Dienst für das eigene Volk. Diese Zahlen (in der die stärker werdenden Großunternehmen nicht berücksichtigt sind) geben Anlass zur Befürchtung, dass nicht wenige Politiker in Mexiko eher dem Profitmaximierungsinteresse der Wirtschaft als der eige­nen Bevölkerung dienen.

4.2. Indigene Werte mit dem Zapatismus

Indigene Wertesysteme sind vielfältig und betreffen zahlreiche Bereiche gesellschaftlichen Lebens. Das Gemeingut steht im Vordergrund. Wälder, Wasser, Wild, Bodenschätze etc. sind das gemeinsa­me Erbe aller (vgl. Deutsche Menschenrechtskoordination Mexiko 2009). Landnutzung und -rechte sind ein generelles Problem indigener Völker, in Mexiko waren diese als gemeinsame Rechte (Eji­dos) von 1917-1992 durch die Verfassung geschützt.

Der Kollektivsinn umfasst in vielen indigenen Gemeinden auch die rotierende Besetzung politischer und gesellschaftlicher Ämter sowie die kollektive Landbewirtschaftung (vgl. Conrads 2007, S. 34­35). Sie leben in einem symbiotischen Verhältnis zur Umwelt, geprägt von Nachhaltigkeit statt Pro­fitorientierung als Handlungsmaxime. De facto stellen sie westliche Entwicklungsstrategien und -konzepte somit in Frage (vgl. Lang 2002).

Die Zapatisten (benannt nach dem mexikanischen Freiheitskämpfer Emilio Zapata) sind der wohl stärkste Akteur für die Rechte der Indigenen in Chiapas. Als Konsequenz aus staatlicher Vernachläs­sigung haben sie selbst Basisdemokratische Reformen in die Wege geleitet, über 30 autonome Landkreise mit 6 Verwaltungs- und Dienstleistungszentren, den Caracoles (deutsch: Schnecken) ge­bildet. In den Caracoles werden Bildung und medizinische Versorgung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sitzen dort die „Räte der guten Regierung“. Sie setzen damit das Abkommen von San Andres faktisch durch (vgl. Sipaz 2010).

Trotz der starken indigenen Basis sind sie weit mehr als eine Lobbyorganisation für Arme. Der Za­patismus ist grundsätzlich für alle Menschen offen (vgl. Marcos 2007, S. 20-25) und stellt Würde, Anti-Macht, Anti-Korruption, Anti-Neoliberalismus, Kollektivität, Autonomie, Geschlechtergleich­heit, Gleichberechtigung, Demokratie, Freiheit und Gerechtigkeit in den Vordergrund. Ihr basisde­mokratisches und undogmatisches Konzept inspiriert viele Gruppierungen der globalisierungskriti­schen Bewegung, bis hin zur Übernahme des Mottos „Eine andere Welt ist möglich “ (vgl. Brand et. al. 2003) .

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Sozialer Sprengstoff - Indigene Rechte vs. Neoliberalismus
Subtítulo
Eine Analyse am Beispiel der zapatistischen Bewegung in Chiapas (Mexiko)
Universidad
University of Münster
Curso
Interdisziplinäres Proseminar: „Nieder mit dem Gesetz der Schwerkraft!“ Subcommandante Marcos und die Texte der zapatistischen Bewegung im Süden Mexikos
Calificación
2,0
Autor
Año
2011
Páginas
18
No. de catálogo
V174291
ISBN (Ebook)
9783640955411
Tamaño de fichero
653 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
EZLN, Subcomandante Marcos, Neoliberalismus, Indigene Rechte, Zapatismus, Mexiko, Chiapas, NAFTA, Zedillo, Bürgerkrieg
Citar trabajo
Micha G. (Autor), 2011, Sozialer Sprengstoff - Indigene Rechte vs. Neoliberalismus, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174291

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