Sollen muslimische Kinder an öffentlichen Schulen ebenso Religionsun-terricht in ihrem eigenen Glauben erhalten wie christliche Kinder? Diese Frage stellt sich sowohl unter dem Aspekt der staatlichen Gleichbehand-lung der verschiedenen Religionsgemeinschaften, als auch aufgrund der in Deutschland seit langem präsenten - und in den letzten Monaten wie-der verstärkt aufgeflammten - Integrationsdebatte. Ist ein islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen für die Integration von Mus-limen in unserer Gesellschaft vorteilhaft, da „die Integration der musli-mischen Bevölkerung nur gelingen kann, wenn sie auch die religiöse Seite ihres Lebens mit einbezieht“ ? Oder ist davon auszugehen, dass ein separater Religionsunterricht für muslimische Schüler Kinder unter-schiedlichen Glaubens verstärkt voneinander abgrenzt und folglich einer Integration eher entgegenwirkt? Welche Vorteile bringt es, den islami-schen Religionsunterricht auf den staatlichen Bereich der öffentlichen Schulen auszudehnen, obwohl es bereits Koranschulen gibt? Ist es besser, staatliche Kontrolle über die religiöse Unterweisung der Kinder und Ju-gendlichen zu haben und falls ja, wie weit soll der Einfluss des Staates auf den Religionsunterricht reichen dürfen?
Bevor diese integrationspolitischen Fragen beantwortet werden, soll diese Arbeit die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Religions-unterricht an öffentlichen Schulen klären. Das Staatskirchenrecht steht mehr und mehr „vor den Schwierigkeiten zwischen Staat und nichtchrist-lichen Religionen“ , daher liegt der Fokus hierbei auf den Rechtsfragen und der Problematik, die sich bei der Einführung eines islamischen Reli-gionsunterrichts stellen, und auf zwei bereits durchgeführten Schulversu-chen einer islamischen religiösen Unterweisung. Es stellt sich die Frage, wie mit Art. 7 Abs. 3 GG, der den Religionsunterricht zum Verfassungs-gut macht, umgegangen werden soll, wenn nicht alle seine Vorausset-zungen gegeben sind. Anschließend soll die Frage beantwortet werden, in welchem Umfang das deutsche Grundgesetz einen Anspruch auf Religionsunterricht gewährleistet. Schließlich soll der oben bereits erwähnten integrations- und gesellschaftspolitischen Bedeutung eines islamischen Religionsunterrichts Rechnung getragen werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Islamischer Religionsunterricht in Deutschland
I. Verfassungsrechtlicher Begriff des Religionsunterrichts
II. Anforderungen des Grundgesetzes (Art. 7 Abs. 3 GG)
1. Ausnahme „Bremer Klausel“ (Art. 141 GG)
2. Maßstab des Art. 7 Abs. 3 GG
a) Neutralitätsgebot des Staates
b) Übereinstimmung mit den Religionsgemeinschaften (Selbstorganisation der Muslime als Ansprechpartner)
aa) Strukturmerkmale
bb) Islamische Religionsgemeinschaften
c) Religionsunterricht
d) Ordentliches Lehrfach
e) Inhalte des Religionsunterrichts
aa) Staatlich normierte Bildungsziele
bb) Einhaltung der Rechtsordnung
cc) Einhaltung der staatlichen Ordnung
C. Islamische religiöse Unterweisung
I. Vereinbarkeit mit höherrangigem Landesrecht
II. Vereinbarkeit mit der Verfassung
1. Vereinbarkeit mit Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG
a) Eingriff in das Neutralitätsgebot
b) Eingriff in die institutionelle Garantie und das Grundrecht der Religionsgemeinschaften
c) Rechtfertigung
aa) Verfassungsnähere Rechtslage
bb) Ergebnis Rechtfertigung
2. Beispiele
a) Nordrhein-Westphalen
b) Bayern
D. Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Religionsunterricht (Gewährleistungsumfang)
I. Institutionelle Garantie
II. Subjektive Rechte (Grundrechte)
1. Religionsgemeinschaften
a) Abwehrrecht
b) Leistungsrecht
2. Eltern und Schüler
E. Gesellschaftliche Bedeutung eines islamischen Religionsunterrichts
I. Staatliche Kulturaufgabe
1. Kulturelle Relevanz eines muslimischen Religionsunterrichts
2. Schaffung einer kulturellen Vielfalt
II. Integrationspolitisches Interesse des Staates
1. Werteerziehung zur Integrationsförderung
2. Problematik der Segregation
3. Kontrolle über Inhalte des religiösen Unterrichts
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und gesellschaftlichen Implikationen für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen in Deutschland. Sie analysiert, inwieweit das deutsche Grundgesetz einen entsprechenden Anspruch begründet und welche Anforderungen an eine Kooperation zwischen Staat und islamischen Religionsgemeinschaften gestellt werden.
- Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen nach Art. 7 Abs. 3 GG
- Status und Organisationsformen islamischer Religionsgemeinschaften
- Konflikt zwischen staatlichem Neutralitätsgebot und Religionsunterricht
- Integrationspolitische Bedeutung und staatliche Kulturaufgabe
- Abgrenzung zwischen Religionsunterricht und allgemeiner Religionskunde
Auszug aus dem Buch
A. Einleitung
Sollen muslimische Kinder an öffentlichen Schulen ebenso Religionsunterricht in ihrem eigenen Glauben erhalten wie christliche Kinder? Diese Frage stellt sich sowohl unter dem Aspekt der staatlichen Gleichbehandlung der verschiedenen Religionsgemeinschaften, als auch aufgrund der in Deutschland seit langem präsenten - und in den letzten Monaten wieder verstärkt aufgeflammten - Integrationsdebatte. Ist ein islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen für die Integration von Muslimen in unserer Gesellschaft vorteilhaft, da „die Integration der muslimischen Bevölkerung nur gelingen kann, wenn sie auch die religiöse Seite ihres Lebens mit einbezieht“? Oder ist davon auszugehen, dass ein separater Religionsunterricht für muslimische Schüler Kinder unterschiedlichen Glaubens verstärkt voneinander abgrenzt und folglich einer Integration eher entgegenwirkt? Welche Vorteile bringt es, den islamischen Religionsunterricht auf den staatlichen Bereich der öffentlichen Schulen auszudehnen, obwohl es bereits Koranschulen gibt? Ist es besser, staatliche Kontrolle über die religiöse Unterweisung der Kinder und Jugendlichen zu haben und falls ja, wie weit soll der Einfluss des Staates auf den Religionsunterricht reichen dürfen?
Bevor diese integrationspolitischen Fragen beantwortet werden, soll diese Arbeit die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen klären. Das Staatskirchenrecht steht mehr und mehr „vor den Schwierigkeiten zwischen Staat und nichtchristlichen Religionen“, daher liegt der Fokus hierbei auf den Rechtsfragen und der Problematik, die sich bei der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts stellen, und auf zwei bereits durchgeführten Schulversuchen einer islamischen religiösen Unterweisung.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Ausgangslage der Integrationsdebatte und die verfassungsrechtliche Relevanz der Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen.
B. Islamischer Religionsunterricht in Deutschland: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen nach Art. 7 Abs. 3 GG sowie die notwendigen Voraussetzungen, wie das Neutralitätsgebot und die Strukturmerkmale von Religionsgemeinschaften.
C. Islamische religiöse Unterweisung: Das Kapitel befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Übergangsmodellen und religiöser Unterweisung, die nicht die vollen Anforderungen an einen ordentlichen Religionsunterricht erfüllen.
D. Verfassungsrechtlicher Anspruch auf Religionsunterricht (Gewährleistungsumfang): Hier wird der Umfang des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf Religionsunterricht sowie die institutionellen Garantien und subjektiven Grundrechte von Religionsgemeinschaften, Eltern und Schülern analysiert.
E. Gesellschaftliche Bedeutung eines islamischen Religionsunterrichts: Das Kapitel beleuchtet die Rolle des Religionsunterrichts als staatliche Kulturaufgabe und dessen Beitrag zur Integrationsförderung sowie die Problematik von Segregation.
F. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass ein islamischer Religionsunterricht prinzipiell verfassungsrechtlich geboten ist, jedoch aufgrund fehlender organisierter Religionsgemeinschaften derzeit oft nur über Übergangslösungen realisierbar erscheint.
Schlüsselwörter
Grundrechte, Religionsunterricht, Grundgesetz, Islam, Religionsgemeinschaft, Staat, Neutralitätsgebot, Integration, Kulturaufgabe, Religionsfreiheit, Art. 7 Abs. 3 GG, Schulversuch, Werteerziehung, Staatskirchenrecht, Bekenntnis
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die verfassungsrechtliche Situation und die gesellschaftlichen Herausforderungen bei der Etablierung eines islamischen Religionsunterrichts an deutschen öffentlichen Schulen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind das Staatskirchenrecht, die verfassungsrechtlichen Bedingungen für ordentlichen Religionsunterricht, die Organisationsfähigkeit muslimischer Gemeinschaften sowie die Auswirkungen auf Integration und Kultur.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Klärung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf islamischen Religionsunterricht besteht und wie dieser verfassungsrechtlich begründet werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt primär eine rechtswissenschaftliche Analyse, basierend auf einer Auswertung der verfassungsrechtlichen Normen des Grundgesetzes und der Fachliteratur zum Religionsverfassungsrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die Anforderungen des Art. 7 Abs. 3 GG, die Definition von Religionsgemeinschaften, die Vereinbarkeit alternativer religiöser Unterweisungen sowie die staatliche Kulturaufgabe und das Integrationsinteresse.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Grundrechte, Islam, Religionsgemeinschaft, Neutralitätsgebot, Integration und Staatskirchenrecht charakterisiert.
Warum ist das Fehlen einer islamischen Religionsgemeinschaft ein solches Hindernis?
Da Art. 7 Abs. 3 GG eine Kooperation des Staates mit einer Religionsgemeinschaft erfordert, verhindert das Fehlen einer entsprechenden dauerhaften Organisationsstruktur die Einführung eines Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach.
Wie bewertet der Autor die Schulversuche in Nordrhein-Westfalen und Bayern?
Der Autor sieht diese Versuche kritisch im Hinblick auf ihre volle Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, stuft sie jedoch als notwendige und tolerierbare Übergangslösungen ein, um muslimischen Schülern eine religiöse Erziehung zu ermöglichen.
- Quote paper
- Laura Egger (Author), 2011, Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/175653