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Darlegungs- und Beweislast bei Internetauktionen

Titre: Darlegungs- und Beweislast bei Internetauktionen

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2003 , 30 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Heiko Luwe (Auteur)

Droit- Droit des médias, Droit multimédia, Droit d'auteur
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Internetauktionen bzw. Onlineauktionen, die von verschiedenen Internetauktionshäusern durchgeführt werden, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Fast 200 Internetauktionshäuser allein im deutschsprachigem Raum bieten mittlerweile ihre Dienste an. In Deutschland avancierte der deutsche Ableger des US-Auktionshauses ebay mit rund zehn Millionen Kunden zum uneingeschränkten Marktführer.3Das Angebot der Auktionshäuser reicht vom Komplettangebot bis hin zum Spezialangebot, wie Antiquitäten oder Uhren. Selbst der deutsche Zoll versteigert mittlerweile auf seiner Homepage gepfändete oder beschlagnahmte Waren.
Als gebräuchlichste Auktionsform hat sich bei den Auktionshäusern die Langzeitauktion durchgesetzt, die durch ein Versteigerungsende durch Zeitablauf gekennzeichnet ist. Der Artikel wird auf der Website des Auktionshauses eingestellt, und es können Gebote darauf abgegeben werden. Am Ende der Auktionszeit wird automatisch das bis dahin vorliegende Höchstgebot berücksichtigt. Der Unterschied zur herkömmlichen Auktion liegt darin, dass es keinen Versteigerer gibt, der über den Zuschlag entscheidet.
Eine andere, allerdings sehr seltene Form, ist die Liveauktion, die sehr stark an die herkömmliche Auktion angelehnt ist. Sie ist gekennzeichnet durch einen Ablauf durch Zuschlag seitens eines Moderators. Zu einem festgelegten Termin werden im Rahmen einer abgeschlossenen Auktion auf der Webseite des Auktionshauses Versteigerungsgegenstände präsentiert und meist in wenigen Minuten versteigert.
Daneben bietet viele Internetauktionshäuser auch Sonderformen von Versteigerungen an, wie beispielsweise Abwärtsversteigerungen, Powerauktionen oder die Möglichkeit einen Artikel durch „Sofort-Kauf“ zu erwerben.
Neben den privaten Verbrauchern, die Internetauktionen als virtuellen Flohmarkt nutzen, haben mittlerweile auch Unternehmen die Vorzüge dieses neuen Absatzsystems entdeckt und bieten ihre Neuwaren bei Internetauktionen an.
Doch mit zunehmender Beliebtheit von Internetauktionen steigen auch die ungeklärten Rechtsfragen dieser neuen Absatzform, u.a. inwieweit die Regelungen über den Fernabsatz Anwendung auf Internetversteigerungen finden.
Nachfolgend soll auf die Darlegungs- und Beweislast der verschiedenen Problembereiche von Internetauktionen eingegangen werden. Dazu soll zunächst ein kurzer Überblick über die praktische Bedeutung der Beweislast im Zivilprozess dargestellt werden, sowie eine kurze Einführung über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Internetauktionen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess

2.1 Darlegungslast

2.2 Beweislast

3. Rechtliche Rahmenbedingungen für Internetauktionen

3.1 Die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b – 312d BGB)

3.1.1 Unterrichtung des Verbrauchers (§ 312c BGB i.V.m. InfoV)

3.1.2 Widerrufsrecht und Rückgaberecht (§ 312d BGB)

3.1.3 Fristen des Widerrufrechtes und Beweislast

3.2 Die Einbeziehung des § 34b Gewerbeordnung

4. Beweislast für eine Unternehmereigenschaft bei Internetauktionen

4.1 Verbraucher

4.2 Unternehmer

4.3 Beweislast für das Vorliegen einer Unternehmereigenschaft

5. Beweislast innerhalb Sachmängelhaftung

5.1 Beweislast bei Auktionen zwischen Verbrauchern

5.1.1 Die Beweislast bei einem Versendungskauf

5.1.2 Haftungsausschluss für einen Sachmangel

5.1.3 Beweislastverteilung bei einem Haftungsausschluss

5.2 Beweislast bei Auktionen zwischen Unternehmer und Verbraucher

6. Beweislast für den Vertragsschluss bei Internetauktionen

6.1 Die Beweismittel im Zivilprozess

6.1.1 Beweis durch Augenschein (§§ 371 – 372 ZPO)

6.1.2 Beweis durch Zeugen (§§ 373 – 401 ZPO)

6.1.3 Beweis durch Urkunden (§§ 415 – 444 ZPO)

6.1.4 Beweis durch Sachverständige (§§ 402 – 414 ZPO)

6.1.5 Beweis durch Parteivernehmung (§§ 445 – 455 ZPO)

6.2 Beweislastumkehr aufgrund eines Gefahrenkreises

6.3 Anscheinsbeweis (prima facie-Beweis)

6.4 Rechtsscheinhaftung

6.4.1 Duldungsvollmacht

6.4.2 Anscheinsvollmacht

6.5 Fazit und Ausblick

7. Beweislast für den Ausfall bzw. Störungen des Auktionssystems

7.1 Ausfall des Auktionssystems

7.2 Eingriff Dritter in den Auktionsablauf

7.3 Verfälschung des Auktionsablaufes durch den Versteigerer

7.4 Beweislastverteilung

8. Schlussbemerkung

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die komplexe Problematik der Darlegungs- und Beweislast im Kontext von Internetauktionen, um aufzuzeigen, wie sich die rechtliche Risikoverteilung bei Vertragsschlüssen, Sachmängeln und Systemstörungen im digitalen Raum gestaltet. Der Fokus liegt dabei auf der Balance zwischen den Interessen von Verbrauchern und Unternehmen sowie der Anwendbarkeit klassischer zivilprozessualer Beweisregeln auf die spezifischen Herausforderungen elektronischer Transaktionen.

  • Rechtliche Einordnung von Fernabsatz- und Online-Auktionen
  • Abgrenzung der Unternehmereigenschaft bei Internet-Verkäufen
  • Beweislastverteilung bei der Sachmängelhaftung
  • Problematik des Vertragsschlusses bei missbräuchlicher Passwortnutzung
  • Umgang mit Störungen und Manipulationen von Auktionssystemen

Auszug aus dem Buch

6.2 Beweislastumkehr aufgrund eines Gefahrenkreises

In der Literatur finden sich Meinungen, die von den allgemeinen Prinzipien der Beweislastverteilung dann abweichen, wenn die Schadensursache aus dem Gefahrenbereich des Schädigers hervorgegangen ist. Dabei soll ein Gerechtigkeitsgedanke mit eingebracht werden, weil ein Schädiger eine bessere Beweismöglichkeit hat als ein Geschädigter. Nach dieser Meinung liegt z.B die Beweislast bei einer unerlaubten Handlung beim Beklagten. Allerdings gibt es Einwände gegen eine Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen, da u. a. eine Abgrenzung von Gefahrenkreisen sich in der Praxis unter Umständen sehr schwierig gestalten kann.

Auch im Falle einer missbräuchlichen Nutzung eines Passwortes wurde eine Beweislastumkehr aufgrund eines Gefahrenkreises, seitens des Passwortinhabers, vor Gericht eingebracht.

Nach Auffassung der Gerichte trägt der Bieter aber nicht allein deshalb das Missbrauchsrisiko, mit der Folge einer Beweislastumkehr, weil er ein e-mail Konto mit Passwort und Pseudonym unterhält. Ein e-mail Konto mit Passwort ist vergleichbar mit dem Besitz einer Kreditkarte und der Haftung bei Missbrauch durch Ausgabe der geheimen Kreditkartennummer durch einen Dritten z.B. im Mailorderverfahren. Eine Beweislastumkehr wird daher von den Gerichten, wie auch in der Literatur durchweg abgelehnt.

Beide Vertragsparteien setzen sich der Gefahr eines Eingriffs von Unbefugten Dritten in der Online-Kommunikation gleichermaßen aus. Doch gerade der Anbieter, der durch die Präsentation des jeweiligen Produkts auf der Website des Auktionsveranstalters Initiator des Verkaufs ist, möchte die Vorteile des Internets für seine Zwecke nutzen. Es liegt daher näher, ihm das mit der Nutzung des Internets verbundene Risiko aufzuerlegen, dass Unbefugte unter der Verwendung fremder Passwörter an ihn herantreten.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die wachsende Bedeutung von Internetauktionen und Darstellung der daraus resultierenden ungeklärten Rechtsfragen.

2. Die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess: Theoretische Definition und Abgrenzung der Begriffe Darlegungslast und Beweislast sowie deren praktische Bedeutung im Prozess.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen für Internetauktionen: Analyse der Anwendbarkeit von Fernabsatzvorschriften und gewerberechtlichen Aspekten auf Online-Auktionen.

4. Beweislast für eine Unternehmereigenschaft bei Internetauktionen: Untersuchung der Kriterien zur Unterscheidung zwischen privaten Verkäufern und Unternehmern sowie deren Auswirkungen auf die Beweislast.

5. Beweislast innerhalb Sachmängelhaftung: Erörterung der Beweislastverteilung bei Mängeln in verschiedenen Konstellationen, insbesondere beim Versendungskauf und Haftungsausschlüssen.

6. Beweislast für den Vertragsschluss bei Internetauktionen: Auseinandersetzung mit der Beweiskraft elektronischer Dokumente und der Problematik missbräuchlicher Passwortnutzung.

7. Beweislast für den Ausfall bzw. Störungen des Auktionssystems: Analyse der Risiken und Beweislasten bei Systemausfällen, Hackerangriffen und Manipulationen durch Versteigerer.

8. Schlussbemerkung: Zusammenfassende Bewertung der Beweiserleichterungen für Bieter und Ausblick auf die Notwendigkeit digitaler Sicherheitsverfahren.

Schlüsselwörter

Internetauktionen, Beweislast, Darlegungslast, Zivilprozess, Fernabsatz, Sachmängelhaftung, Unternehmereigenschaft, Vertragsschluss, Passwortmissbrauch, Anscheinsbeweis, Gefahrenkreis, Online-Handel, Verbraucherschutz, digitale Signatur, Rechtsscheinhaftung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Seminararbeit behandelt die rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Darlegungs- und Beweislast bei Internetauktionen, insbesondere unter dem Aspekt der Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind das Fernabsatzrecht, die Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Handeln, die Beweislast bei Sachmängeln sowie die prozessualen Schwierigkeiten beim Nachweis von Vertragsschlüssen im Internet.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist zu klären, wie sich die Beweislastregeln auf die verschiedenen Problembereiche bei Internetauktionen verteilen und welchen Schutz der Bieter in einem rechtlich noch teils ungeklärten digitalen Umfeld genießt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre durch die Auswertung von Gesetzen, einschlägiger Fachliteratur, Kommentaren sowie aktueller Grundsatzurteile der Rechtsprechung.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die spezifischen Beweislastproblematiken bei Sachmängeln und Vertragsschlüssen sowie die Auswirkungen von Systemstörungen oder Manipulationen in Auktionsumgebungen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Charakteristische Begriffe sind Internetauktionen, Beweislastverteilung, Sachmängelhaftung, Vertragsschluss, Verbraucherschutz und digitale Authentizität.

Warum wird eine Beweislastumkehr bei missbräuchlicher Passwortnutzung meist abgelehnt?

Die Gerichte lehnen dies ab, weil der derzeitige Sicherheitsstandard im Internet nicht ausreicht, um bei einer missbräuchlichen Nutzung eines Kontos zweifelsfrei auf den Inhaber als Täter zu schließen; das Risiko des Missbrauchs wird daher tendenziell eher dem Initiator des Geschäfts, dem Anbieter, zugerechnet.

Welchen Stellenwert haben digitale Signaturen laut der Arbeit?

Digitale Signaturen werden als essenziell erachtet, um eine hinreichende Sicherheit bei elektronischen Geschäften zu gewährleisten und eine Beweissituation zu schaffen, die dem Urkundenbeweis im Zivilprozess nahekommt.

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Résumé des informations

Titre
Darlegungs- und Beweislast bei Internetauktionen
Université
University of Paderborn  (Rechtswissenschaft)
Note
1,3
Auteur
Heiko Luwe (Auteur)
Année de publication
2003
Pages
30
N° de catalogue
V17596
ISBN (ebook)
9783638221368
Langue
allemand
mots-clé
Darlegungs- Beweislast Internetauktionen
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Heiko Luwe (Auteur), 2003, Darlegungs- und Beweislast bei Internetauktionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17596
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