Der Kulturkanal Arte - Ein Beitrag zur Integration des europäischen Kommunikationsraums?


Tesis, 2003

133 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsdefinitionen
2.1 Europa als Kommunikationsraum
2.1.1 Die Kommunikationsraum-These von Kleinsteuber
2.1.2 Raum, Kommunikation und Rundfunk
2.1.3 Faktoren der Raumbildung
2.2 Kultur
2.2.1 Der Kulturbegriff von Arte
2.2.2 Kritik an kulturellen Programmen
2.3 Der europäische Kanal Arte
2.3.1 Der Vorgänger Eurikon
2.3.2 Der Vorgänger Europa-TV
2.4 Fernsehen und Europäische Integration
2.4.1 Der Integrationsbegriff
2.4.2 Der Identitätsbegriff

3. Zur Entstehungsgeschichte von Arte
3.1 Voraussetzungen auf europäischer Ebene
3.1.1 Grundlegende Verträge – Regelungskompetenz der EU
3.1.2 Tätigkeiten der Europäischen Institutionen
3.1.2.1 Europäisches Parlament
3.1.2.2 Ministerrat
3.1.2.3 Europäische Kommission
3.1.3 Tätigkeiten des Europarats
3.1.4 Die Richtlinie “Fernsehen ohne Grenzen” von 1989
3.1.5 Vergleich Europaratskonvention / Fernsehrichtlinie
3.2 Voraussetzungen in Deutschland und Frankreich
3.2.1 Frankreichs Weg zu Arte
3.2.1.1 Französisches Kulturfernsehen: LA SEPT
3.2.1.2 Französisches Interesse und Strategie
3.2.2 Deutschlands Weg zu Arte
3.2.2.1 Deutsches Kulturfernsehen: Dritte Programme, 3sat, 1Plus und Vox
3.2.2.2 Deutsches Interesse und Strategie
3.2.3 Gemeinsame Erklärungen und Vertrag zum Europäischen Kulturkanal
3.2.3.1 Gemeinsame Erklärungen zum Europäischen Fernsehkulturkanal
3.2.3.2 Vertrag zum Europäischen Fernsehkulturkanal
3.2.3.3 Arte-Gründungsvertrag

4 Arte als Kommunikationsraum-Programm
4.1 Externe Konfliktlinien
4.1.1 Politik – Zentralismus trifft auf Föderalismus
4.1.2 Recht – Rechtliche Vorgaben
4.1.3 Wirtschaft – Ökonomischer Raum
4.1.4 Technik – Technische Dimension
4.1.5 Kultur – Kulturraum trotz Differenzen
4.1.6 Zusammenfassung der Externen Konfliktlinien
4.2 Interne Konfliktlinien
4.2.1 Politik – Interne Politik des Senders
4.2.1.1 Erweiterung um neue Mitglieder
4.2.1.2 Streit um Arte-Präsidentschaftskandidaten
4.2.2 Recht – Struktur des Senders
4.2.2.1 Organisation der nationalen Pole
4.2.2.2 Gesellschaftsform und Organisation der Zentrale
4.2.3 Wirtschaft – Marktanteil, Rentabilität
4.2.3.1 Marktanteil
4.2.3.2 Rentabilität
4.2.4 Technik – Reichweiten, Empfang und technische Probleme
4.2.4.1 Reichweiten, Empfang
4.2.4.2 Technische Schwierigkeiten
4.2.5 Kultur – Interne kulturelle Differenzen
4.2.5.1 Der Arte-Journalismus
4.2.5.2 Zuschauerprofil
4.2.6 Zusammenfassung der internen Konfliktlinien
4.3 Conclusio aus der Untersuchung des Kommunikationsraums

5 Europäische Integration
5.1 Arte und die Europäische Integration
5.2 Anspruch und Ziele von Arte
5.3 Mittel der Integration bei Arte
5.3.1 Der regard croisé
5.3.2 Programmprofil
5.4 Medienwirkung von Arte
5.4.1 Europäische Öffentlichkeit – Arte-Publikum
5.4.2 Arte und Medienwirkungs-Konzepte
5.5 Probleme für die Integration durch Arte
5.5.1 Sprache
5.5.2 Publikum
5.5.3 Defizite im Kommunikationsraum
5.6 Zusammenfassung

6 Conclusio und Ausblick

7 Literaturverzeichnis

8 Anhang
8.1 Tabelle: Analoger Satellitenempfang von Arte
8.2 Tabelle: Digitaler Satellitenempfang von Arte
8.3 Interview mit Dr. Thomas Gruber
8.4 Interview mit Tobias Gerlach
8.5 Interview mit Ruth Hieronymi, MdEP
8.6 Anfrage an den Arte-Zuschauerdienst

1. Einleitung

“Si je devrais refaire l´Europe je recommençerais par la culture.”

Jean Monnet1

Jean Monnet gilt als einer der politischen Begründer der Europäischen Union. Zu seiner Zeit war Europa als Staatengemeinschaft eher eine Vision denn ein klar definierbares Ziel. Es ist nicht verwunderlich, dass ein Mensch, der sein Leben lang versuchte, seine Vision zu verwirklichen, rückblickend feststellt, was er hätte besser machen können. Jean Monnet erkannte, dass vor allem die Kultur eine europäische Ausprägung bekommen müsste, wenn man Europa gründen möchte. Genau vierzig Jahre nachdem die Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, mit Jean Monnet als Präsident, die Arbeit aufnahm, wurde Arte gegründet. Arte fing 1992 an, Europa mittels der Kultur einigen zu wollen. Und da Frankreich und Deutschland schon lange als “Motor Europas” gelten, nimmt es nicht Wunder, dass auch der Europäische Kulturkanal von diesen beiden Ländern ausgeht. Arte zeichnet sich dadurch aus, dass es der einzige europäische Sender ist, der europäische Einigung zum Ziel hat und kein Spartenkanal ist.

Aus dem Anspruch von Arte hat sich der Forschungsgegenstand dieser Arbeit entwickelt. Europa wird dabei als Kommunikationsraum betrachtet, also nicht als ein spezifisch politischer oder rechtlicher Raum. Die untersuchungsleitende Frage war, inwiefern Arte ein Programm für den Kommunikationsraum Europa ist und so in einen solchen Raum integriert. Dazu war es zuerst nötig, die Entstehungsgeschichte des Senders aus französischer, deutscher und europäischer Sicht darzustellen. Mit dem Forschungsgegenstand verbunden waren Fragen wie: Bestand bereits ein Kommunikationsraum für Arte? Wie war dieser beschaffen? Wie hat sich Arte selbst in den europäischen Kommunikationsraum integriert? Entspricht Arte den europäischen Strukturen des vorhandenen Kommunikationsraums? Ist Arte also selbst ein europäischer Sender für ein europäisches Publikum? Diese Fragen habe ich durch eine Untersuchung des Kommunikationsraums zu beantworten versucht. Dazu wurde der Kommunikationsraum in die fünf Räume Politik, Recht, Wirtschaft, Technik und Kultur geteilt, die einzeln betrachtet wurden. Anhand dieser Kriterien wurde zuerst der vorhandene Kommunikationsraum untersucht. Dann bin ich dazu übergegangen, den Kommunikationsraum, in dem Arte heute agiert, nach den gleichen Faktoren zu untersuchen.

Im Anschluss daran habe ich mir die Frage gestellt: Wie integriert Arte sein Publikum in den Kommunikationsraum? Ich habe mir zuerst exemplarisch den regard croisé sowie das Programmprofil als Mittel der Integration bei Arte angesehen. Die Medienwirkung von Arte zu quantitativ zu untersuchen war im Rahmen dieser Arbeit leider nicht möglich. Ich bin deshalb auf die Frage eingegangen, ob es eine europäische Öffentlichkeit für Arte gibt. Außerdem habe ich denkbare Untersuchungsansätze aus der Medienwirkungsforschung in Bezug auf die Wirkung von Arte geprüft. Im Anschluss daran habe ich mögliche Probleme für die Integration aufgezeigt. Ein Ausblick sowie eine Bewertung der integrativen Wirkung von Arte bildet den Abschluss der Arbeit.

Der Forschungsstand bezüglich dieses Themas ist noch nicht weit fortgeschritten. Es gibt einige Werke über Arte, die sich einerseits mit Medienpolitik und -kultur befassen, wie die von Gräßle2 und Merkel3. Schmid4 hat sich mit der Rechtsgestalt von Arte befasst, Hahn5 die massenmediale Multikulturalität untersucht. Von Kleinsteuber6 stammt die Kommunikationsraum-These, über die auch Erbring7 ein Buch herausgegeben hat. Er hat insbesondere Akteure, Strukturen und Konfliktpotentiale in der europäischen Medienpolitik untersucht. Seinen Fokus legte er dabei auf das Fernsehen. Arte im Speziellen wurde bisher jedoch noch nicht als Akteur in einem derartigen Raum untersucht.

Da ein Kommunikationsraum von vielen einzelnen Faktoren unterschiedlichster Felder beeinflusst wird, war es nötig, für diese Arbeit Literatur über verschiedenste Themen in Bezug auf Arte einzubeziehen. Recht, Politik und Wirtschaft eines Fernsehsenders sowie des gesamten Raums Europa spielten eine Rolle, genauso wie technische Einflüsse und kulturelle Begebenheiten. Durch die große Diversität der verschiedenen Punkte konnte ich nur eine Auswahl einzelner Faktoren untersuchen. Ich habe versucht, stets die auffälligsten und dennoch repräsentative Beispiele zu wählen. Durch die Darstellung und Untersuchung exemplarischer Probleme bin ich auf meine Schlüsse bezüglich der vorher genannten Fragestellungen gekommen.

Die vorliegende Arbeit ist zum einen ein Beitrag zur Forschung bezüglich Arte, zum anderen aber auch europäischen, grenzüberschreitenden Fernsehens im Allgemeinen und des Integrationsrundfunks. Zudem zeigt sie Möglichkeiten auf, anhand welcher Ansätze die Medienwirkung, insbesondere der integrative Effekt des Programms, untersucht werden kann. Der Ausblick, den ich am Ende der Arbeit gebe, ist eine rein subjektive Bewertung aufgrund der von mir erarbeiteten Ergebnisse. Eine andere Entwicklung von Arte soll damit auf keinen Fall ausgeschlossen werden.

2. Begriffsdefinitionen

Einige zentrale Begriffe bedürfen der Definition, um sie richtig einordnen zu können. Der Begriff Kommunikationsraum und die dahinterstehende Theorie sollen beschrieben werden. Andere zentrale Begriffe des Themas bedürfen insofern einer Erörterung als klar werden soll, inwiefern Arte als Kulturkanal zu verstehen ist. Ein Aspekt betrifft dabei die europäische Ausdehnung des Senders. Oft ist zu lesen, Arte sei der erste “wahre” europäische Kanal. Ob dies zutrifft, wird zu klären sein. Dazu werde ich auch kurz auf die Vorgänger von Arte, Eurikon und Europa-TV eingehen. Die Dimension des Senders hängt m. E. auch eng mit den vorangegangenen Projekten zusammen, denn aus den Gründen ihres Scheiterns hat Arte gelernt. Am Ende der Definitionen werde ich außerdem auf die Begriffe der europäischen Integration und der europäischen Identität eingehen. Diese Ausdrücke werden im Zuge des Zusammenwachsens von Europa immer wieder angebracht. Die Definition im Zusammenhang mit dieser Arbeit soll zeigen, was Integration im Folgenden bedeutet.

2.1 Europa als Kommunikationsraum

Europa ist weder historisch noch geographisch eindeutig abgrenzbar. Will man Europa als geschichtlichen Begriff auffassen, müsste man mit den Griechen und Römern beginnen. Aber obwohl sie auf heute europäischem Territorium agierten, waren die mediterranen Reiche nicht nur europäisch orientiert. Sie erstreckten sich auch nach Asien und Afrika. Nach dem zweiten Weltkrieg wurde das europäische Gebiet gar geteilt nach welchen Kriterien ist eine Abgrenzung also zu treffen? Sogar in territorialer Hinsicht ist es schwierig zu sagen, wo Europa im Osten endet. Auch die große Mehrzahl der Bevölkerung Russlands bzw. seiner Nachfolgestaaten definiert sich als europäisch, obwohl Russland zum größeren Teil ein asiatisches Land ist.

2.1.1 Die Kommunikationsraum-These von Kleinsteuber

Hans J. Kleinsteuber8 argumentiert, Europa sei schon seit langer Zeit ein Kommunikationsraum. Denn dass Europa existiert, ist eine Tatsache – auch wenn eine Grenzziehung unmöglich ist. Für Europa einzigartig ist die Verdichtung von Kommunikation.9 Europa kommunizierte mit seinen Nachbarkulturen10, aber auch und dies besonders intensiv, intern. Privatbriefe, Messrelationen – um die Fülle von Kommunikation zu bewältigen, war es schon zur Zeit von Kaiser Maximilian I. (1486 – 1519) nötig, ein Postwesen aufzubauen. Die Kommunikation wurde sogar mechanisiert. So ist die Kunst des Buchdrucks eine durch und durch europäische Erfindung, die als Folge das Massenmedium Zeitung mit sich brachte. Und auch die Wissenschaft kommunizierte europaweit. Erasmus von Rotterdam zum Beispiel stand in regem Briefwechsel mit Denkern aus ganz Europa.

Man kann also folgern, dass Europa als Vorstellung aus Kommunikation heraus entstand. Durch Kommunikation über Landesgrenzen hinweg bildeten sich eine gemeinschaftliche europäische Perspektive und ein Verständnis von Zusammengehörigkeit.

2.1.2 Raum, Kommunikation und Rundfunk

Räume sind sozial konstituiert. Sie können groß oder klein, geschlossen oder offen angelegt sein. Europa ist ein Kommunikationsraum unter vielen, die teilweise ohne eindeutige Grenze in einander übergehen, aufeinander aufbauen oder miteinander konkurrieren.11

Räume sind immer auf Gesellschaften bezogen. Sie entstehen in den Vorstellungen von Menschen, die sich ein Bild von ihrer Wirklichkeit machen. So sind Räume immer sozial, also im Bewusstsein sozialer Akteure verankert. Ein solcher Raum “unterscheidet sich dadurch vom geographischen Raum, dass vorfindliche Akteure, Gruppen oder Institutionen um so mehr gemeinsame Merkmale aufweisen, je näher sie sich zueinander im Raum verhalten.”12 Räume bleiben jedoch nicht immer gleich. Sie verändern sich mit der Zeit, werden größer oder kleiner oder lösen sich auf.13 Es geht darum, Erfahrungen zu systematisieren, die mit Kommunikation im Raum zu beobachten sind. Kommunikation meint im Zusammenhang mit Raum vor allem Massenkommunikation; Face-to-Face-Kommunikation wird kaum berücksichtigt. Kommunikation stiftet und gestaltet Raum, wird aber zugleich durch Raum bedingt.14

Die Größe von Kommunikationsräumen variiert. Kleinsteuber und Rossmann zeigen eine Abfolge, die vom riesigen Raum, dem Weltraum, bis zum Wohnraum, einem Zimmer, reicht. Europa als Kommunikationsraum befindet sich demnach zwischen dem Kommunikationsraum Deutschland und dem Kommunikationsraum Welt.15

Abbildung 1: Abfolge von Kommunikationsräumen nach Kleinsteuber: (Weltraum: ‘space’) à Welt à Kontinent à Staatengruppen à Staat à Landà Region à Stadt à Stadtteil à (Haus) à (Wohnraum: ‘room’).16

Europa ist ein offener Kommunikationsraum, er besteht aus vielen verschachtelten Räumen. Ein geschlossener Kommunikationsraum wird durch Kabelnetze oder Zeitungsvertrieb konstituiert, während drahtloses Senden durch Satelliten zu offenen Kommunikationsräumen führt. Politisch gesetzte oder wirtschaftlich intendierte Grenzen werden in offenen Räumen überwunden.17

Untrennbar verbunden mit der Entfaltung von Kommunikationsräumen ist auch die Verbreitung von Informationen. Gräf18 erkennt drei Ebenen von Wirkungsfiltern einer kommunikationsräumlichen Informationsverarbeitung: die Verfügbarkeit von Informationen bildet die Grundlage, das Informationssuch- und nutzungsverhalten stellt eine zweite Wirkungsebene dar. Die Umsetzbarkeit von Informationen in raumwirksame Aktivitäten ist die letzte Stufe.19 Spätestens hier ist der Zusammenhang zwischen einem informierenden Massenmedium wie dem Fernsehen und der Konstituierung von Kommunikationsräumen ersichtlich.

2.1.3 Faktoren der Raumbildung

Raum ist ein multidimensionaler Begriff. Massenmediale Kommunikation konstituiert sich aus den fünf Faktoren Recht, Politik, Wirtschaft, Technik und Kultur. Dabei folgt der technisch geschaffene Raum physikalischen Regeln. Im Zusammenhang dieser Arbeit geht es bei Technik hauptsächlich um Reichweiten und Übertragungssysteme.

Politik kann sich immer nur auf ein bestimmtes Territorium beziehen, nämlich auf das Gebiet, in dem sie ihre Legitimation findet. In diesem Fall ist das nur das Gebiet der Europäischen Union. Was Arte anbelangt, hat einerseits die Europa-Politik entscheidend die Voraussetzungen für einen grenzüberschreitend sendenden Kanal geprägt. Andererseits ist die Politik von Deutschland und Frankreich für Arte konstitutiv. Kleinsteuber nennt politische Faktoren “Gebietskörperschaften”.20 Darunter sind jedoch nicht die Gebietskörperschaften in politischem Sinne zu verstehen.

Politik wiederum schafft den rechtlichen Raum. Mit konkreten Vorschriften wird der politische Raum inhaltlich gefüllt. Wie aus der Politik gehen aus Recht geschlossene Räume hervor, die für ein begrenztes Territorium gelten. “Im europäischen Kontext hat das von der EG geschaffene Fernsehrecht nicht nur für den Gemeinsamen Markt, sondern faktisch für den ganzen europäischen Raum Gültigkeit. Was die EG nicht reguliert, bleibt weitgehend rechtsfrei.”21 22

Wirtschaftliche Räume sind Märkte. Dabei geht es um Unternehmen, verkörpert in einer privatrechtlichen Unternehmensform. Ein Markt entsteht zwischen Programmanbieter und Publikum. Aber auch der globale Programmmarkt und der Werbemarkt spielen hier eine Rolle. Ökonomische Räume sind grundsätzlich auf politische Räume angewiesen, möchten diese jedoch in der Regel ausweiten. Dieser Raum ist also tendenziell offen, braucht aber auch eine gewisse Geschlossenheit, um Streuverluste gering zu halten.23

Kulturell geprägte Räume sind in Bezug auf den Integrationsgedanken vielleicht am wichtigsten, gleichzeitig aber am schwierigsten festzulegen. Derartige Räume entstehen als Ergebnis historischer Prozesse. Sie werden über Faktoren wie Sprache, gemeinsame Eigenheiten, kulturelle Interessen und gemeinsame Organisationen definiert. Kulturelle Räume können als Gegenpol und Ausgleich für die Defizite anderer Faktor-Räume dienen. Wird Technik nur einseitig genutzt, soll Kultur “experimentelles Spiel und alternative Ansätze”24 geben. Während der Kommerz sich um die Ausweitung und Vergrößerung von Räumen bemüht, kann Kultur “kleinräumige Kommunikation stärken”25. Dies ist eine Entwicklung, die man auch in der Medienpolitik der Europäischen Union betrachten kann: Drängt die Politik auf einen einheitlichen Markt für grenzüberschreitendes Fernsehen, erstarkt damit gleichzeitig das nationale Bewusstsein Dänemarks und Belgiens.

2.2 Kultur

Steinbacher26 zählt 300 Definitionen von Kultur. Der Begriff ist also schwierig auf den Punkt zu bringen. Interessant ist, dass das deutsche Wort Kultur nicht dem französischen culture entspricht, sondern dem Terminus civilisation. Im Deutschen wird über Kunstwerke und Literatur geredet, wenn man den klassisch-humanistischen Kulturbegriff anwendet. Kultur wurde demnach als höherstehende Kultur von der Zivilisation abgetrennt. In der Kultur sollen sich der technische Fortschritt der Menschheit und der Umgang mit der Natur widerspiegeln.27 Das französische culture hingegen meint Bildung, Wissen, Geschmack, Takt und Lebensstil.28 Civilisation ist ein politischer Begriff geblieben, der auch den universalistischen Anspruch und die Größe Frankreichs in der Welt ausdrücken soll.

2.2.1 Der Kulturbegriff von Arte

Arte ist, trotz des Namens “Kulturkanal”, kein Spartenkanal, sondern ein Vollprogramm. Abgesehen von Unterhaltung und Sportsendungen werden alle Themen behandelt. Bereits der Name Arte weist jedoch auf eine allgemein kulturelle Ausrichtung des Senders hin.

Wie ist also der Kulturbegriff von Arte zu verstehen? Der ehemalige Arte-Präsident Jobst Plog sagt: “Kultur ist für uns Kultur im weitesten Sinne – Gesellschaftsthemen und Lebensstile gehören ebenso dazu wie Theater und Musik.”29 Dieser so genannte “weite Kulturbegriff” ist auch in der Gemeinsamen Erklärung zum europäischen Fernsehkulturkanal vom 31. Oktober 1989 festgelegt.30 Es musste zu Beginn des Kulturkanals ein gemeinsamer Nenner gefunden werden, auf den sich französische und deutsche Gründungsväter einigen konnten. “Interessanterweise hatte gerade der französische Partner anfangs Bedenken gegen den Namen [“Arte”, E.M.], weil er zu sehr an Beaux Arts erinnere und somit eine Einengung auf die “Schönen Künste” signalisiere.”31 Hilfreich dafür war, dass sich erst in jüngerer Zeit die Ausdrücke Alltags-, Freizeit- und Lebens-Kultur entwickelten, die Arte heute zugrunde liegen. Genau diese Begriffe sind es bezeichnenderweise, die auch laut UNESCO32 eine Verbindung zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Schichten und Kulturkreisen schaffen sollen.

2.2.2 Kritik an kulturellen Programmen

Ob das Fernsehen eine kulturelle Verbundenheit überhaupt erreichen kann, wurde mehrfach von verschiedenen Medienkritikern angezweifelt. Bekannt ist in diesem Zusammenhang die Kulturkritik von Horckheimer und Adorno, die die gesellschaftskritische Theorie der “sozialen Manipulation durch interessengeleitete Kulturproduktion” entwickelten.33 Sie begründeten dabei den Begriff der “Kulturindustrie”, die sich durch politische Verwertbarkeit, Kommerzialisierung durch Werbung und ihren Warencharakter auszeichnet. Neil Postman34 bezeichnet das Medium Fernsehen sogar als kulturschädigend. Dieser These kann aber nicht zugestimmt werden. Versteht man das Fernsehen als ein Teilsystem, das selbst Ausdruck von Kultur sein kann35, und so eventuell sogar die einzelnen Teile der Gesellschaft näher zusammenbringen soll, kann es nicht gleichzeitig für den Verfall der Kultur verantwortlich gemacht werden. Arte versteht sich schließlich selbst als Kulturvermittler.36

2.3 Der europäische Kanal Arte

“Arte ist ein europäisches, öffentlich-rechtliches Kulturprogramm, das sich an alle Bürger in Europa wendet, insbesondere an die deutsch- und französischsprachigen Zuschauer.”37

Ziel der politischen Arte-Gründer Helmut Kohl und François Mitterrand war es unter anderem, einen europäischen Sender zu schaffen. Er sollte das Verständnis der Europäer untereinander fördern, ganz im Sinne Jean Monnets, der gesagt hat, dass er, wenn er Europa noch einmal gründen solle, mit der Kultur beginnen würde.38 Schon von Beginn an musste Arte sich von den beiden bereits existierenden Kulturkanälen Eins Plus39 und 3sat abgrenzen. Diese Unterscheidung ergab sich durch die deutsch-französische Dimension des Senders zum einen, andererseits aber auch aus dem von Anfang an “gesamteuropäisch orientierten Angebot”40.

Des Weiteren ergibt sich die europäische Dimension von Arte natürlich durch die Zusammenarbeit mit sieben Partner-Sendeanstalten. Mit RTBF (Belgien), TVP (Polen) und ORF (Österreich) bestehen Assoziierungsverträge41. Kooperationsverträge42 wurden mit SRG SSR idée suisse (Schweiz), TVE (Spanien) und YLE (TV1) (Finnland) sowie NPS (Niederlande) geschlossen. Arte geht sogar noch weiter: “Im historischen Prozess der europäischen Einigung will ARTE mit einer kreativen Fernsehkultur zur Bildung einer europäischen Identität beitragen.”43

Die europäische Dimension des Senders umfasst also sowohl die Inhalte des Programms als auch die innere Struktur des Senders und den Auftrag, den sich Arte selbst gibt. Ob Arte im Sinne des Kulturraum-Konzepts von Kleinsteuber44 ein europäisches Programm ist und ob es wirklich eine europäische Identität fördern kann, wird im Folgenden noch zu klären sein.

Arte ist der erste heute noch bestehende europäische Kanal, der kein Spartenkanal ist.45 Es gab zwei Vorgänger-Projekte, die jedoch beide scheiterten. Da die Erfahrungen aus den vorangegangenen Versuchen für Arte von großer Bedeutung sind, möchte ich hier kurz die Konzepte von Eurikon und Europa-TV schildern.

2.3.1 Der Vorgänger Eurikon

Eurikon war kein eigenständiger Sender, sondern ein Experiment. Es wurde fünf Wochen lang im Jahr 1982 durchgeführt. Fünf Sendeanstalten46 entwarfen für jeweils eine Woche ein europäisches Programm für Eurikon. Die Übertragung war aus technischen und urheberrechtlichen Gründen nicht für die Allgemeinheit zugänglich und hatte nur einen sehr begrenzten Zuschauerkreis, der fast ausschließlich aus Fachpublikum bestand. Die Problematik der Mehrsprachigkeit wurde bei Eurikon durch Synchronisation, Simultanübersetzungen, “Voice-over” und Untertitelung gelöst.

Eine Eurobarometer-Meinungsumfrage, die die Europäische Kommission in den damals zehn Mitgliedstaaten der EU durchführen ließ, zeigte, dass die Mehrheit der Europäer (nämlich 57 Prozent) das Projekt eines europäischen Fernsehprogramms befürworteten.47

Die wichtigsten Ziele von Eurikon benannte die Europäische Kommission in ihrem “Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa: Perspektiven und Optionen”48 wie folgt:

- Ausarbeitung eines gesamteuropäischen Programms, das sich an das neue Publikum “Europa” wendet und die traditionellen Barrieren Nationalität und Sprache überwindet;
- Schaffung einer europäischen Redaktion, die aus hochqualifizierten Journalisten besteht, die auch an die Zukunftsperspektiven eines derartigen Projekts glauben;
- Untersuchung und Definition der technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und sprachlichen Probleme.49

2.3.2 Der Vorgänger Europa-TV

Die Resonanz auf Eurikon war trotz technischer und konzeptioneller Schwierigkeiten positiv. Deshalb wurde 1985 Europa-TV ins Leben gerufen. Die Chancen für den Sender standen, rein statistisch gesehen, gut: Die bereits erwähnte Eurobarometer-Studie von 1982 hatte herausgefunden, dass Menschen, die öfter ausländisches Fernsehen sahen, tendenziell eher an einem transnationalem Programm interessiert waren.50 Die Staaten, die an dem Projekt teilnahmen, entsprachen dem entweder völlig (Niederlande, Portugal) oder teilweise, d. h. in einzelnen Regionen (Deutschland, Irland, Italien). Obwohl vor der Gründung viele Länder sich für eine Beteiligung an Europa-TV interessiert hatten, fehlte jedoch von Anfang an eine breite europäische Basis.

Die Finanzierung setzte sich aus Beiträgen der Mitglieder, Sponsoren-Sendungen und Fernsehwerbung zusammen. Europa-TV war dennoch kein kommerzielles Unternehmen. Der Werbeanteil durfte zehn Prozent des Programms nicht überschreiten und erwirtschafteter Gewinn musste vollständig für das Programm und den Betrieb des Senders aufgewandt werden.51 Die eingeplante Subvention durch die Europäische Kommission52 blieb weitgehend aus. “Von den europäischen Institutionen, insbesondere von der EG, erhofften sich die Europa TV-Betreiber – allerdings vergeblich – eine finanzielle Unterstützung von zehn Prozent des Budgets.”53 Die Kommission hatte eine jährliche Finanzspritze von 3 Millionen Schweizer Franken (SFR) bis 1991 in Aussicht gestellt, später 2 Millionen für 1985 und jeweils 4 Millionen für die Jahre von 1986 bis 1991. 1985 überwies sie jedoch keinen Rappen, 1986 konnte sie ebenfalls nur 1,3 Millionen SFR überweisen.54

Europa-TV scheiterte. Die Werbeeinnahmen waren nicht annähernd so hoch wie geplant, weitere Mitglieder traten nicht bei, und sogar die politische Unterstützung der Teilnehmer wurde teilweise verweigert.55 Im Oktober 1986 wurden also die Sendungen gestoppt, die zuvor ein grundsätzliches Interesse beim Publikum für Europa bewiesen hatten.56 Diese Tatsache spielte später auch bei der Gründung von Arte eine wichtige Rolle. Arte wird nicht zuletzt deshalb sowohl in Deutschland als auch in Frankreich über Rundfunkgebühren finanziert.

2.4 Fernsehen und Europäische Integration

“Der Kulturkanal soll sich als europäisches Programm verstehen, das den unterschiedlichen Mentalitäten, Lebensgewohnheiten und Darstellungsformen Ausdruck verleiht, eine Alternative und Innovation zu bestehenden Programmen entwickelt, die Kultur Europas in ihrer Gesamtheit darstellt und auf diesem Wege einen Beitrag zur Integration der Bürger leistet.”57

Eine der Aufgaben des Kulturkanals heißt “Förderung der europäischen Integration”. Die Rolle der Medien, und insbesondere des Fernsehens, in Integrationsprozessen ist schwierig zu definieren. Integration hängt eng mit Identität zusammen. Man kann Integration als den Prozess ansehen, in dem eine europäische Identität im Einzelnen heranreift.

2.4.1 Der Integrationsbegriff

Münch58 hat verschiedene Thesen aufgestellt, wie durch die Bildung einer europäischen Identität die Integration fördert werden kann. Darunter: Europäische Integration bildet sich durch innere Homogenisierung, die man unter anderem durch grenzüberschreitende Kommunikation erreicht.59

Ronneberger geht wie folgt auf die Problematik der Integration durch Medien ein: “Haben wir es [...] mit einer zu erbringenden Leistung zu tun, die definiert ist, oder vollzieht sich Integration, indem die Medien arbeiten, ohne dass jemand sagen kann, was sie im Sinne der Integration bewirken?”60 Rühl geht kritisch mit dem Integrationsbegriff um. Er stellt zwar fest: “Ohne Massenkommunikation keine kommunikative Integration evoluierender Gesellschaften.”61 Gleichzeitig erkennt er aber, dass Integrationsleistungen auch grundsätzlich desintegrative Folgen nach sich ziehen. Sein Schluss: “Aus gesellschaftlichen Strukturen [...] ist nicht abzuleiten, ob Massenkommunikation für evoluierende Gesellschaftsordnungen integrative Leistungen zu erbringen vermag oder nicht.”62

Ob Integration überhaupt wünschenswert ist, wird immer wieder diskutiert. In dieser Arbeit soll diese Prämisse gelten, vor allem da der Integrationsgedanke der Ursprung der Idee eines grenzüberschreitenden Fernsehkanals war. Immer noch sind es insbesondere die europäischen Institutionen Europarat und europäische Kommission, die die Schaffung einer europäischen kulturellen Identität fordern. “Das Fernsehen wird hier als eines der wesentlichen Mittel zum Aufbau einer spezifisch europäischen Identität – mit integrativer Wirkung – gesehen.”63 Der Terminus Integration an sich ist bereits positiv belegt, neutral wäre Homogenisierung. Die negative Belegung drückt das Wort Vereinheitlichung aus.64

Meckel65 teilt die Integrationsansätze in föderalistische und funktionalistische Ansätze. Der föderalistische Ansatz bezeichnet eine Vereinigung politischer Einheiten, die dennoch gewisse Eigenständigkeit behalten. Es geht also darum, sowohl eine Einheit zu erreichen als auch die Vielfalt zu bewahren. Dieser Ansatz beschränkt sich auf die institutionelle Dimension. Aber allein durch die Schaffung einer Institution wird kein Problem gelöst.

Der funktionalistische Ansatz hingegen geht davon aus, dass sich “die auf Einigung bezogenen Interessen, Bedürfnisse, Funktionen und Aufgaben die ihnen entsprechenden organisatorischen Strukturen schaffen.”66 Genau dies ist in Europa nicht wirklich passiert. Es gab keinen “spill-over”-Effekt, der europäische Institutionen im Fernsehbereich geschaffen hat. Mit einer Ausnahme: Arte. Inwieweit der Kanal diesem Anspruch trotz aller kritischen Stimmen gerecht werden kann, wird im Laufe dieser Arbeit noch zu klären sein. Bewusst sein muss man sich in jedem Fall der Tatsache, dass Integration nicht nach bestimmten Regeln funktioniert. Sie findet in den Köpfen der Bürger statt. Im Folgenden wird unter dem Begriff Integration also vor allem gesellschaftliche Verflechtung sowie gemeinsames Bewusstsein der Bürger zu verstehen sein.67

2.4.2 Der Identitätsbegriff

“Kollektive Identität ist etwas, dessen Inhalt kontingent ist, mit dem eine diffuse affektive Bindung besteht und das eine zentrale Leistung erbringt: zu definieren, wer dazugehört und wer nicht, also Exklusionsleistungen erbringt”68

Integration ist sehr eng mit dem Begriff der europäischen Identität verknüpft, der in erster Linie ein sozialpsychologischer Prozess in der einzelnen Person ist.69 Wenn man sich mit einer Gruppe identifiziert, betrifft dies nicht nur das Verhalten in der Gruppe selbst, sondern beinhaltet ebenso gemeinsame Inhalte wie Regeln, Werte, Normen und Ziele. Hoffmann konstatiert: “Identität bedeutet aber auch: In einer Kultur verwurzelt sein, sich darin heimisch zu fühlen, bedeutet: Teilhabe an gemeinsamen Überlieferungen, an Gesellschaft, an Erlebnissen und Lernprozessen, nicht zuletzt auch an einem gemeinsamen System von Werten und Normen.”70 Man darf außerdem nicht vergessen, dass Integration das Ergebnis eines Prozesses ist. Beim Thema Förderung der europäischen Integration – durch Medien allgemein und durch Fernsehen im Speziellen – kommt es darauf an, Identität zu produzieren, durch Mittel, die den Lebensbedingungen des einzelnen Bürgers, den man damit erreichen möchte, angepasst sind.

Betrachtet man in diesem Zusammenhang die Medienwirkungstheorie McQuails, stellt sich eine neue Hürde in den Weg: McQuail sieht kulturellen Wandel, der den Wandel der persönlichen Identität mit einschließt, als ein Ergebnis von Kommunikation, das unbeabsichtigt entsteht. In seiner Matrix über Typen von Medienwirkungen findet sich kultureller Wandel unter den ungeplanten, langfristigen Folgen von Medieneinfluss.71 Im Umkehrschluss kann man mit McQuail also feststellen, dass Identität als Teil kulturellen Wandels nicht planbar ist.

Trotz all dieser schlechten Vorzeichen war es schon seit langem das Bestreben der Europäischen Union, die europäische Integration durch Förderung der europäischen Identität zu verstärken. Dies ist einer neben vielen anderen Gründen für eine gemeinsame Medienpolitik der EU. Sowohl Eurikon als Europa-TV hatten sich dieses Ziel auf die Fahnen geschrieben; und wie man in der Gemeinsamen Erklärung zum Europäischen Kulturkanal lesen kann, hat Arte die gleiche Intention.72

3. Zur Entstehungsgeschichte von Arte

Wenn man untersuchen möchte, inwiefern Arte die europäische Integration fördern kann, ist es unerlässlich zu betrachten, zu welchem Zwecke Arte eigentlich gegründet wurde. Verschiedene politische Akteure – Einzelpersonen genauso wie Institutionen – hatten an der Entstehung des Kanals Anteil gehabt. Dies geschah aus den unterschiedlichsten Beweggründen, doch war ein wichtiger Punkt stets die Gründung eines europäischen Programms. Deshalb möchte ich nun einen kurzen geschichtlichen Abriss geben, der die Motivationen sowohl auf europäischer als auch auf deutscher und französischer Seite darstellen wird.

3.1 Voraussetzungen auf europäischer Ebene

Bereits 1982 – also zehn Jahre vor der Gründung von Arte – gab es einen ersten Entschließungsantrag im Europäischen Parlament, der der Beginn einer europäischen Medienpolitik sein sollte. Parlament, Rat und Kommission haben verschiedene Dokumente für eine europäische Medienpolitik zu Wege gebracht, die zum Teil auch für de Fernsehkulturkanal grundlegend sind.73 Zu aller erst müssen jedoch die elementaren europäischen Verträge im Hinblick auf die europäische Kulturpolitik im Allgemeinen untersucht werden.

3.1.1 Grundlegende Verträge – Regelungskompetenz der EU

Die Kompetenz der EU zu Regelungen im kulturellen und speziell im Medienbereich war von Anfang an sehr umstritten. Aus dem Vertrag von Rom, der zu Beginn der kulturellen Tätigkeit der damaligen EG noch galt, ließ sich für den Rundfunk keine Regelungskompetenz ableiten. Doch sobald Rundfunk, wie damals geschehen, als Dienstleistung74 verstanden wird, ist die EU befugt, eine so genannte “Rechtsangleichung” durchzuführen.

Genau diese ungeklärte Kompetenzverteilung wird von verschiedensten Seiten immer wieder kritisiert. Die Lager spalten sich dabei in jene, die sich gegen eine Definition des Rundfunks als Dienstleistung aussprechen (z. B. Dicke75, Schwarze76 ) und solche, die den Mangel an kultureller Betonung in EU-Dokumenten beklagen (Merkel77 wünscht sich einen positiven Einfluss von den Institutionen mit einem “größeren Wirkungsgrad”, Güllner78 fordert eine gemeinsame europäische Kulturpolitik).79 Auch bei der Überarbeitung der Richtlinie “Fernsehen ohne Grenzen”, die 2003 ansteht, werden wieder Kompetenzstreitigkeiten erwartet. Den Wünschen von Meckel und Güllner wird dabei laut Dr. Thomas Gruber80 nie Rechnung getragen werden: “Eigentlich ist die einzige Legitimation der Fernsehrichtlinie allein die Vollendung des Binnenmarkts. Raum für die kulturelle Ausgestaltung muss denen bleiben, die dafür zuständig sind, in Deutschland also den Ländern.”81 Man kann in diesem Punkt von der EU nicht mehr erwarten, als sie gegen die Interessen der Einzelstaaten durchzusetzen im Stande ist.

Im Vertrag von Amsterdam von 1997 findet sich nur ein Artikel, der sich mit Kulturpolitik befasst. Darin wird festgelegt, dass die Gemeinschaft die Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen unterstützt:

- Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Völker,
- Erhaltung und Schutz des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung,
- Nichtkommerzieller Kulturaustausch,
- künstlerisches und literarisches Schaffen, auch im audiovisuellen Bereich.82

An dieser Stelle muss noch auf die Konvention zum Schutz der Menschenrechte verwiesen werden. Denn auch aus diesem Dokument leitet die EU ab, dass das grenzüberschreitende Fernsehen in Europa zu regeln ist.83 Artikel 10 der Menschenrechtskonvention lautet: “Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.”84 [Hervorhebung E. M.]

3.1.2 Tätigkeiten der Europäischen Institutionen

Die Europäischen Institutionen umfassen das Europäische Parlament, den Ministerrat und die Kommission. Der Europarat ist keine Institution der EU. Er ist dennoch eine europäische Organisation. Ich werde im Folgenden zunächst nur auf die politischen Maßnahmen der EU-Institutionen eingehen und den Europarat in einem gesonderten Gliederungspunkt behandeln. Finanzielle Unterstützungen klingen nur am Rande an.85 Nur zur Vollständigkeit möchte ich die wichtigsten Maßnahmen zur Förderung europäischer audiovisueller Produktion nennen: das MEDIA-Programm86 zur Förderung von Film- und Fernsehkoproduktionen und EURIMAGES87, das ebenfalls Koproduktionen unterstützte.

3.1.2.1 Europäisches Parlament

“Die europäische Einigung wird nur erreicht werden, wenn die Europäer es wollen. Die Europäer werden sie nur wollen, wenn ein europäisches Bewusstsein entsteht. Ein europäisches Bewusstsein wird nur entstehen, wenn die Europäer entsprechend informiert werden... Soll die europäische Einigung gefördert werden, muss Europa in die Medien eindringen.”88

Bereits 1980 wurde ein “Entschließungsantrag über Rundfunk und Fernsehen in der Europäischen Gemeinschaft” unter anderem von den Abgeordneten Hahn und Pedini in das europäische Parlament89 eingebracht. Darin forderten sie die Errichtung einer europäischen Fernsehanstalt. In seinem Bericht von 1982 hält Wilhelm Hahn dieses Projekt jedoch selbst nicht mehr für realisierbar. Dennoch schreibt er 1987: “Es gibt keine europäische Urteilsbildung, denn es gibt nur nationale und regionale Berichterstattung.”90 Der europäische Bürger könne seinen Standpunkt erst dann europäisch einordnen, wenn es ein europäisches Fernsehen mit europäischer Berichterstattung von europäisch denkenden Journalisten geben werde. Er spitzt sein Argument wie folgt zu: “[...] was in der modernen Demokratie nicht in den Medien ist, und zwar besonders im Fernsehen, das ist politisch nicht existent.”

Da das Europäische Parlament Europas Wirtschaft, auch im audiovisuellen Bereich, aufgrund technischer Differenzen stärken wollte, forderte es eine europäische Rahmenordnung für Rundfunk und Fernsehen.91 1983 wurde von der Kommission der bereits erwähnte “Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa” vorgelegt, 1984 folgte das Grünbuch “Fernsehen ohne Grenzen”, das 1989 als Richtlinie vorlag.

Die Schwerpunkte in der Medienpolitik setzt das Europäische Parlament wie folgt:

- Schaffung eines gemeinschaftlichen Informationsraumes (einschließlich Schaffung gemeinsamer Standards)
- Förderung von Fernsehprogrammen mit europäischem Inhalt als Ergänzung zu den bestehenden nationalen Programmen
- Ordnungspolitische Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Deregulierung (bzw. Neuregulierung) der Rundfunktätigkeit.92

3.1.2.2 Ministerrat

Der Ministerrat (auch: Rat der Europäischen Union)93 setzt sich aus Fachministern der Mitgliedstaaten zusammen, was eine stark nationale Prägung zur Folge hat. Infolgedessen mangelt es zwar nicht “an Verlautbarungen zur herausragenden Bedeutung einer Förderung von “europäischer” Kultur im Allgemeinen und der Medien im Besonderen”94, wirkliche Aktivitäten auf diesem Bereich fanden sich im Ministerrat jedoch lange Zeit nicht.

1985 legte ein vom Rat beauftragter Ausschuss einen Bericht vor, der u. a. einen Abschnitt “Kultur und Kommunikation” enthielt. Neben Maßnamen wie der Schaffung eines Systems zur Förderung europäischer Koproduktionen und rechtlicher und technischer Angleichung zum grenzüberschreitenden Fernsehen findet sich dort der Hinweis, dass zusammen mit der EBU (European Broadcasting Union) überprüft werden müsse, ob es möglich wäre, einen europäischen Fernsehkanal zu schaffen. Weitere Aktivitäten in dieser Hinsicht folgten jedoch nicht. Der Schwerpunkt blieb die technische Angleichung sowie die Förderung der wirtschaftlich relevanten Programmproduktion. So konnte sich der Rat bei der ersten Europäischen Ministerkonferenz in Wien 1986 darauf verständigen, die Normen der MAC/Paketefamilie als Übertragungssystem anzunehmen. Dadurch sollte die Inkompatibilität der PAL- und Secam-Normen95 überwunden werden. Auf eine einzige MAC-Norm (die EBU schlug den C/MAC-Standard vor) konnte man sich dennoch nicht einigen: Deutschland und Frankreich waren nicht bereit ihre eigene D2/MAC-Norm96 aufzugeben.97

3.1.2.3 Europäische Kommission

Auf Bestreben des Parlaments legte die Kommission98 1983 den “Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa: Perspektiven und Optionen” vor. Der Bericht erläutert die damals bestehenden technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen.99 Angenehmer Nebeneffekt eines europäischen Programms sei, dass die EG-Politik darin günstiger dargestellt werden würde: “Die Rolle eines europäischen Programms wäre es also: die nationalen Programme zu ergänzen um die Horizonte auf eine weit gespannte Realität auszurichten und eine stärkere Sensibilisierung zu bewirken.”100 Was die Schaffung eines europäischen Fernsehkanals angeht, stimmt die Kommission im Zwischenbericht jedoch Wilhelm Hahn zu und bezeichnet die Möglichkeit als “wenig realistisch”101. 1984 erstellte die Kommission das Grünbuch “Fernsehen ohne Grenzen”102, dem 1989 die gleichnamige Richtlinie folgte.103 Die Kommission erstellt regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Richtlinie.104

Viviane Reding ist als deutsches Mitglied der Kommission für Bildung und Kultur verantwortlich. Sie verwies in einer Rede anlässlich der Medientage in München im Oktober 2002 auf die Bedeutung der Medien für eine freie, demokratische und soziale Gesellschaft. “Sie tragen also nicht nur dazu bei zu bestimmen, WAS wir von der Welt sehen, sondern auch WIE wir sie sehen.”105

3.1.3 Tätigkeiten des Europarats

Grundlage der Medienpolitik sind die Kulturkonvention von 1954 und die europäische Kulturdeklaration von 1984. Die Bemühungen des Europarats106 mündeten in die European Convention on Transfrontier Television107 im Jahr 1989. Die Konvention gilt als relativ schonendes Mittel zur Angleichung der rechtlichen Vorgaben in den Mitgliedstaaten, da sie nicht rechtlich bindend wirkt, sondern auf freiwilliger Basis ratifiziert werden kann (Art. 29).108 Die Konvention kann gekündigt (Art. 33), mit Vorbehalten versehen (Art. 32) und durch internationale Übereinkünfte zwischen einzelnen Staaten weiter entwickelt oder ausgedehnt werden (Art. 27 II), weshalb sie als ein Mittel gilt, das die Rundfunkkompetenz der Länder wahrt. Der Inhalt der Konvention entspricht in großem Maße dem der Fernsehrichtlinie von 1989. Sie enthält Bestimmungen zur Programmgestaltung und Herstellung von Fernsehprogrammen (Kap. 2), regelt Werbung (Kap. 3) und Sponsoring (Kap 4) sowie weitere allgemeine Bestimmungen109.

3.1.4 Die Richtlinie “Fernsehen ohne Grenzen” von 1989

Die Fernsehrichtlinie wurde im Mai 1989 auf Grundlage von Vorschlägen der Kommission und des Europarates vom Rat der Europäischen Gemeinschaft verabschiedet.110 Sie gliedert sich in sieben Kapitel: Auf Begriffsdefinitionen (Kap. 1) folgen allgemeine Bestimmungen (Kap. 2)111. Kapitel 3 befasst sich mit der Förderung der Verbreitung und Herstellung europäischer Fernsehprogramme und enthält den strittigen Punkt der Quotenregelung, der im Folgenden noch näher geklärt werden soll. Fernsehwerbung und Sponsoring regelt Kapitel 4, während sich Kapitel 5 mit dem Schutz Minderjähriger und Kapitel 6 mit dem Recht auf Gegendarstellung beschäftigt.112

Die Quotenregelung113 war ein wichtiger Streitpunkt zwischen den einzelnen Parteien. Die genaue Formulierung lautet nun:

“Die Mitgliedstaaten tragen im Rahmen des praktisch Durchführbaren und mit angemessenen Mitteln dafür Sorge, dass die Fernsehveranstalter den Hauptteil ihrer Sendezeit, die nicht aus Nachrichten, Sportberichten, Spielshows oder Werbe-, Videotextleistungen und Teleshopping besteht, der Sendung von europäischen Werken im Sinne des Artikels 6114 vorbehalten.”115

Frankreich befürwortete die Quotenregelung voll und ganz. Im Hexagon besteht eine vorgegebene Quote von 60 Prozent für europäische Filme, darunter müssen 50 Prozent französischer Herkunft sein. Dagegen wehrte sich Großbritannien vehement gegen die Quotenregelung. Auch die Bundesrepublik stand der Regelung mehr als kritisch gegenüber.116 Es herrschte die Auffassung vor, eine derartige Beschränkung würde die Programmgestaltungsfreiheit und damit die verfassungsrechtlich verbürgte Rundfunkfreiheit verletzen. Der Kompromiss in dieser Sache besteht seitdem darin, dass Artikel 4 keine Justitiabilität zukommt. Er bleibt ein rein politisches Ziel und ist nicht rechtlich verpflichtend.117 Als Ziel der Richtlinie benennt Ruth Hieronymi, Abgeordnete im Europaparlament und im Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, die Herausbildung einer europäischen Identität: “Hierzu ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger der EU Programme aus allen Mitgliedstaaten frei empfangen können und damit Europas Vielfalt der Kulturen und Meinungen besser kennenlernen und die Diskussion auch in anderen EU-Ländern mitverfolgen können.”118

Ohne genauer auf die Inhalte der Richtlinie im Einzelnen einzugehen119, möchte ich nun auf die Bewertung des Dokuments durch die Fachwelt eingehen. Dabei ist zuerst zu sagen, dass die Richtlinie allgemein viel Kritik nach sich zog. Der damalige Mitarbeiter im Justitiariat des Hessischen Rundfunks Betz bezeichnet sie als “überflüssig und schädlich”. Niemand brauche die Richtlinie mit ihren überflüssigen Regelungen; die Europaratskonvention reiche vollkommen aus.120 Die Assessorin Lore Seidel tadelt, wie die meisten Kritiker, das marktwirtschaftliche Modell der Rundfunkrichtlinie. Es stelle “eine akute Gefahr für kulturelle Identität und Vielfalt dar.”121 Grund: Rundfunk als Massenkommunikationsmittel fungiert für Seidel als ein wichtiger Träger nationalstaatlicher Kultur. Auch Katrin Merkel stört sich an dem zu stark marktwirtschaftlichen Ansatz der gemeinschaftlichen Medienpolitik. “Die Bedeutung von europäischen Fernsehprogrammen für die Integration Europas wird erheblich abgeschwächt [...].”122 Medienpolitik, so appelliert sie, sollte nicht nur unter ökonomischen, sondern auch unter kulturellen Gesichtspunkten betrachtet werden. Auch Inge Gräßle bewertet in ihrer Dissertation negativ, “dass kulturelle Argumente vollständig hinter ökonomische Überlegungen zurücktreten.”123

In die entgegengesetzte Richtung geht die Auffassung des Freistaates Bayern. Dr. Thomas Gruber von der bayerischen Vertretung in Brüssel: “Europäische Identität ist auch in Bayern ein zentrales Ziel, aber die Kompetenz der EU beschränkt sich in dieser Hinsicht auf den Binnenmarkt. Deshalb ist zum Beispiel die Quotenregelung der Fernsehrichtlinie bereits zu viel Regelung.”124

Meines Erachtens wäre es sicher gut, eine mehr kulturell ausgerichtete gemeinschaftliche Medienpolitik zu haben. Andererseits ist dies nicht möglich, solange die Einzelstaaten auf ihrem Hoheitsrecht auf Kultur bestehen. In Deutschland liegt die Kulturhoheit nach dem föderalistischen Prinzip gar bei den einzelnen Bundesländern. So bleibt der Europäischen Union kein Handlungsspielraum, sie muss sich auf die marktwirtschaftliche Perspektive beschränken und Medien als Dienstleistung charakterisieren, wenn sie Medienpolitik betreiben will.

[...]


1 Jean Monnet (1888 -1979) war in den frühen 20er Jahren stellvertretender Generalsekretär des Völkerbundes. Während des Zweiten Weltkriegs arbeitete Jean Monnet in den USA das amerikanische Victory Programm aus, einen Plan zur Umstellung der Kriegs- auf die Nachkriegsproduktion. Zurück in Europa stellte er als Leiter des Planungsamtes (1946-1950) Modernisierungsprogramme für die französische Wirtschaft auf. Jean Monnet war Präsident der Pariser Schumanplankonferenz und später Präsident der Hohen Behörde der Montanunion.

2 Gräßle, Inge: Der Europäische Fernseh-Kulturkanal ARTE. Deutsch-französische Medienpolitik zwischen europäischem Anspruch und nationaler Wirklichkeit. Frankfurt/Main/New York: Campus 1995.

3 Merkel, Katrin: Europa auf dem Bildschirm: Eine Untersuchung der europäischen Medienpolitik und -kultur am Beispiel des deutsch-französischen Kulturkanals ARTE. Coppengrave: Coppi-Verlag 1995.

4 Schmid, Dieter: Der Europäische Fernsehkulturkanal ARTE. Idee und Rechtsgestalt nach deutschem und europäischem Recht. Berlin: Duncker & Humblot 1997 (=Tübinger Schriften zum Internationalen und europäischen Recht 42).

5 Hahn, Oliver: Arte – der europäische Kulturkanal: eine Fernsehsprache in vielen Sprachen. München: Fischer 1997.

6 Kleinsteuber, Hans J./Rossmann, Torsten: Europa als Kommunikationsraum. Akteure, Strukturen und Konfliktpotentiale in der europäischen Medienpolitik. Opladen: Leske + Budrich 1994.

7 Erbring, Lutz (Hrsg.): Kommunikationsraum Europa. Konstanz: Ölschläger 1995 (= Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 21).

8 Kleinsteuber, Hans J. / Rossmann, Torsten: Europa als Kommunikationsraum. Akteure, Strukturen und Konfliktpotentiale in der europäischen Medienpolitik. Opladen: Leske + Budrich 1994.

9 Vgl.: Kleinsteuber, Hans J.: Kommunikationsraum Europa – Europa als ein Raum verdichteter Kommunikation. In: Haller, Max / Schachner-Blazizek, Peter (Hrsg.): Europa – Wohin? Wirtschaftliche Integration, soziale Gerechtigkeit und Demokratie. Graz: Leykam 1994. S. 337 – 349.

10 Europa importierte das Alphabet aus Kleinasien, die Rezeptur zur Papierherstellung aus China und die Universitäten und Bildung in Form vieler griechischer Klassiker aus der arabischen Hochkultur.

11 Vgl.: Kleinsteuber, Hans J.: Faktoren der Konstitution von Kommunikationsräumen. Konzeptionelle Gedanken am Beispiel Europa. In: Erbring, Lutz (Hrsg.): Kommunikationsraum Europa. Konstanz: Ölschläger 1995 (= Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 21). S. 42f.

12 Kleinsteuber, Hans J. / Rossmann, Torsten: Europa als Kommunikationsraum. Akteure, Strukturen und Konfliktpotentiale in der europäischen Medienpolitik. Opladen: Leske + Budrich 1994. S. 11.

13 Vgl. dazu: Gräf, Peter: Wandel von Kommunikationsräumen. In: Hömberg, Walter / Schmolke, Michael (Hrsg.): Zeit, Raum, Kommunikation. München: Ölschläger 1992 ( = Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 18). S. 371 – 386.

14 Dies schlägt sich im Folgenden in den Gliederungspunkten 4.2 (Externe Konfliktlinien – wie bedingt der Raum die Kommunikation?) und 4.3 (Interne Konfliktlinien – wie gestaltet Kommunikation Raum?)

15 Ob Europa als Staatengruppe EU definiert wird oder als Kontinent Europa, soll hier nicht näher diskutiert werden. Eine Einordnung als Kontinent schließt die Staatengruppe mit ein, weshalb ich zu dieser Einschätzung tendiere.

16 Vgl. Kleinsteuber Hans J. / Rossmann, Torsten: Europa als Kommunikationsraum. Akteure, Strukturen und Konfliktpotentiale in der europäischen Medienpolitik. Opladen: Leske + Budrich 1994. S. 14. Dieses Schema gilt speziell für die föderalistische, deutsche Einteilung.

17 Vgl. Kleinsteuber Hans J. / Rossmann, Torsten: Europa als Kommunikationsraum. Akteure, Strukturen und Konfliktpotentiale in der europäischen Medienpolitik. Opladen: Leske + Budrich 1994. S. 15ff. Ein Arte-bezogenes Beispiel für diese These ist Polen. Es ist seit 2001 assoziierter Partner von Arte, obwohl es noch nicht zur EU gehört. Außerdem empfangen Menschen in Nordafrika Arte über Satellit, auch wenn sie in Bezug auf die europäische Integration nicht zur Zielgruppe des Senders gehören.

18 Gräf, Peter: Wandel von Kommunikationsräumen. In: Hömberg, Walter / Schmolke, Michael (Hrsg.): Zeit, Raum, Kommunikation. München: Ölschläger 1992 ( = Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 18). S. 371 – 386.

19 Vgl.: Ebd., S. 374.

20 Vgl.: Kleinsteuber, Hans J.: Faktoren der Konstitution von Kommunikationsräumen. Konzeptionelle Gedanken am Beispiel Europa. In: Erbring, Lutz (Hrsg.): Kommunikationsraum Europa. Konstanz: Ölschläger 1995 (= Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 21). S. 44f.

21 Kleinsteuber, Hans J.: Kommunikationsraum Europa – Europa als ein Raum verdichteter Kommunikation. In: Haller, Max / Schachner-Blazizek, Peter (Hrsg.): Europa – Wohin? Wirtschaftliche Integration, soziale Gerechtigkeit und Demokratie. Graz: Leykam 1994. S. 345.

22 Da ich in der gesamten Arbeit die neue Rechtschreibung anwende, habe ich auch Zitate, die vor der Rechtschreibreform geschrieben wurden, der neuen Rechtschreibung angepasst.

23 Vgl.: Kleinsteuber, Hans J.: Faktoren der Konstitution von Kommunikationsräumen. Konzeptionelle Gedanken am Beispiel Europa. In: Erbring, Lutz (Hrsg.): Kommunikationsraum Europa. Konstanz: Ölschläger 1995 (= Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft 21). S. 46f.

24 Ebd., S. 48.

25 Kleinsteuber, Hans J.: Kommunikationsraum Europa – Europa als ein Raum verdichteter Kommunikation. In: Haller, Max / Schachner-Blazizek, Peter (Hrsg.): Europa – Wohin? Wirtschaftliche Integration, soziale Gerechtigkeit und Demokratie. Graz: Leykam 1994. S. 347.

26 Steinbacher, Franz: Kultur – Begriff, Theorie, Funktion. Stuttgart: Kohlhammer 1976.

27 Pflaum, Michael: Die Kultur-Zivilsations-Antithese im Deutschen. In: Knobloch, Johann / Moser, Hugo et al. (Hrsg.): Kultur und Zivilisation. Europäische Schlüsselwörter. Band 3. München: Max Hueber Verlag, 1967. S. 308.

28 Vgl. Gloker, Notker: Die Entwicklung von Civilisation und Culture in Frankeich seit 1930. In: Knobloch, Johann / Moser, Hugo et al. (Hrsg.): Kultur und Zivilisation. Europäische Schlüsselwörter. Band 3. München: Max Hueber Verlag 1967. S. 56.

29 Plog, Jobst: Für ein europäisches Fernsehen. In: Die Zeit vom 7. Juli 2001.

30 O. V.: Gemeinsame Erklärung zum europäischen Fernsehkulturkanal. Abgedruckt in: epd Kirche und Rundfunk. 1989, Heft 87. S. 23.

31 Schwarzkopf, Dietrich: Arte – Der deutsch-französische Kulturkanal und seine Perspektive als europäisches Programm. In: Media Perspektiven 1992, Heft 5. S. 298.

32 Vgl. UNESCO-Konferenzberichte. Zwischenstaatliche Konferenz über Kulturpolitik in Europa, Helsinki 1972. Pullach/München: ohne Verlag, 1973.

33 Vgl.: Faulstich, Werner: Medientheorien: Einführung und Überblick. Göttingen: Vandenhoeck und Ruprecht 1991 (= Kleine Vandenhoeck-Reihe 1558). S. 126.

34 Vgl. Postman, Neil: Wir amüsieren uns zu Tode. Urteilsbildung im Zeitalter der Unterhaltungsindustrie. Frankfurt/Main: Fischer 1989.

35 Siehe hierzu Merkel, Katrin: Europa auf dem Bildschirm: Eine Untersuchung der europäischen Medienpolitik und -kultur am Beispiel des deutsch-französischen Kulturkanals ARTE. Coppengrave: Coppi-Verlag 1995. S. 38.

36 Plog, Jobst: Europa schaut fern. Eine Vision geht in Erfüllung. URL: http://www.arte-tv.com/emission/emission.jsp?node=27385&lang=de <12.11.2002>

37 Arte: Das Leitbild von Arte. Originaldokument des Fernsehsenders.

38 Vgl. Trouille, Jean-Marc: Arte – Franco-German-Venture or first fully-fledged European Channel? In: Giles, Steve (Hrsg.): From classical shades to Vickers Victorious: Shifting perspectives in British-German-Studies. Bern: Lang-Verlag 1999. S. 215.

39 Eins Plus war von 29.3.1986 bis 30.11.1993 der Fernseh-Satellitenkulturkanal der ARD. Er wurde aus Kostengründen eingestellt. Seit 1.12.1993 ist die ARD statt dessen an 3sat beteiligt.

40 Schwarzkopf, Dietrich: Arte – der deutsch-französische Kulturkanal und seine Perspektive als europäisches Programm. In: Media Perspektiven 1992, Heft 5. S. 297.

41 Assoziierte Partner setzen eine bestimmte Anzahl von Koproduktionen um und liefern Eigenproduktionen. Vertreter dieser Sender haben eine beratende Stimme in Entscheidungs- und Beratungsgremien von Arte.

42 Kooperationsverträge haben in erster Linie zum Ziel, eine bestimmte Anzahl von Koproduktionen in allen Programmgenres zu realisieren.

43 Arte: Der europäische Kulturkanal. Herausgegeben von Arte G.E.I.E. Straßburg/Baden-Baden: ohne Verlag 2001. S. 5.

44 Vgl. Kleinsteuber, Hans J./Rossmann, Torsten: Europa als Kommunikationsraum. Akteure, Strukturen und Konfliktpotentiale in der europäischen Medienpolitik. Opladen: Leske + Budrich 1994.

45 Beispiele für europäische Spartenkanäle sind Eurosport und BBC, die ebenfalls europaweit senden.

46 IBA (Israel), RAI (Italien), ORF (Österreich), NOS (Niederlande) und die ARD

47 Vgl. Euro-Barometer: Umfrage über die Meinung der Europäer zum länderübergreifenden Fernsehen. In: Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa: Perspektiven und Optionen. Bericht der Kommission an das Europäische Parlament. Brüssel: 1983 (= KOM (83) 229 endg.). S. 199.

48 KOM (1983) 229 endg. vom 01.07.1983.

49 Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa: Perspektiven und Optionen. Bericht der Kommission an das Europäische Parlament. Brüssel: 1983 (= KOM (83) 229 endg.). S. 27f.

50 Vgl. Euro-Barometer: Umfrage über die Meinung der Europäer zum länderübergreifenden Fernsehen. In: Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa: Perspektiven und Optionen. Bericht der Kommission an das Europäische Parlament. Brüssel: 1983 (= KOM (83) 229 endg.). S. 200.

51 Schwarzkopf, Dietrich: Eins Plus und Europa Television. In: Media Perspektiven 1986, Heft 2. S. 74.

52 Die Kommission hatte Beiträge zur Finanzierung der Übersetzungen zugesagt, die jedoch in einem viel geringeren Maße gezahlt wurden, als von Europa-TV-Mitgliedern gewünscht und erhofft war.

53 Zimmer, Jochen: Europas Fernsehen im Wandel. Probleme bei einer Europäisierung von Ordnungspolitik und Programmen. Frankfurt/Main: Lang, 1993 (= Studien zur Ordnungspolitik im Fernsehwesen 4). S. 236.

54 Vgl.: Ebenda, S. 129.

55 In den Niederlanden wurde z. B. eine Untertitelung in Holländisch verboten, weil der Kultusminister das Programm als ausländischen Fernsehsender betrachtete.

56 Zum Programmkonzept von Europa-TV siehe Merkel, Katrin: Europa auf dem Bildschirm: Eine Untersuchung der europäischen Medienpolitik und -kultur am Beispiel des deutsch-französischen Kulturkanals ARTE. Coppengrave: Coppi-Verlag 1995. S. 25f..

57 O. V.: Alternative und Innovation. Gemeinsame Erklärung zum europäischen Fernsehkulturkanal. Abgedruckt in: epd Kirche und Rundfunk 1989, Heft 87. S. 23.

58 Münch, Richard: Europäische Identitätsbildung. Zwischen globaler Dynamik, nationaler und regionaler Gegenbewegung. In: Segers, Rien T. / Viehoff, Reinhold (Hg.): Kultur Indentität, Europa. über die Schwierigkeiten und Möglichkeiten einer Konstruktion. Frankfurt/Main: Suhrkamp 1999.

59 Ebd., S. 227.

60 Ronneberger, Franz: Integration durch Massenkommunikation. In: Saxer, Ulrich (Hrsg.): Gleichheit oder Ungleichheit durch Massenmedien? Homogenisierung - Differenzierung der Gesellschaft durch Massenkommunikation. München: Ölschläger 1985. S. 5.

61 Rühl, Manfred: Integration durch Massenkommunikation? Kritische Anmerkungen zum klassischen Integrationsbegriff. In: Saxer, Ulrich (Hrsg.): Gleichheit oder Ungleichheit durch Massenmedien? Homogenisierung - Differenzierung der Gesellschaft durch Massenkommunikation. München: Ölschläger 1985. S. 23.

62 Ebd. S. 29.

63 Vormann, Thorsten: Kulturelle Souveränität und Fernsehen: Rechtsweg in den Maßnahmen zur Sicherung der kulturellen Identität in Kanada und den Europäischen Gemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung der Quotenregelung im Fernsehen. Rheinfelden, Berlin: Schäuble 1993 (= Recht, Wirtschaft, Gesellschaft: Recht 35). S. 131.

64 Saxer, Ulrich: Gleichheit oder Ungleichheit durch Massenmedien? Homogenisierung - Differenzierung der Gesellschaft durch Massenkommunikation. München: Ölschläger 1985. S. XI.

65 Vgl.: Meckel, Miriam: Fernsehen ohne Grenzen? Europas Fernsehen zwischen Integration und Segmentierung. Opladen: Westdeutscher Verlag 1994 (=Studien zur Kommunikationswissenschaft 3).

66 Meckel, Miriam: Fernsehen ohne Grenzen? Europas Fernsehen zwischen Integration und Segmentierung. Opladen: Westdeutscher Verlag 1994 (=Studien zur Kommunikationswissenschaft 3). S. 27.

67 Frei unterscheidet zwischen drei Dimensionen von Integration, der institutionellen (politische Entscheidungen), der sozialpsychologischen (gemeinsames Bewusstsein) und der Dimension der Transaktionen (gesellschaftliche Verflechtung). Auch die dritte Form der Integration tritt bei Arte zu, wenn es z. B. um den Austausch von Sendungen über Grenzen hinweg geht. Siehe dazu: Frei, Daniel: Integrationsprozesse. Theoretische Erkenntnisse und praktische Folgerungen. In: Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Die Identität Europas. München: Hanser 1985. S. 113 – 131.

68 Eder, Klaus: Integration durch Kultur? Das Paradox einer Suche nach einer europäischen Identität. In: Segers, Rien T./Viehoff, Reinhold (Hg.): Kultur Indentität, Europa. über die Schwierigkeiten und Möglichkeiten einer Konstruktion. Frankfurt/Main: Suhrkamp 1999. S. 148.

69 Ebd., S. 116.

70 Hoffmann, Hilmar: Kultur für morgen: Ein Beitrag zur Lösung der Zukunftsprobleme. Frankfurt/ Main: Fischer 1986. S. 114.

71 McQuail, Denis: Mass Communication Theory. Part IV: Effects. London/Beverly Hills: Sage, 1994. S. 336.

72 Die kulturelle Identität Europas einerseits sowie die kulturellen Besonderheiten der europäischen Staaten andererseits sollen in dem neuen Programm zum Ausdruck kommen. Damit würde en wichtiger Grundstein für ein vertieftes Verständnis und Zusammenwachsen des deutschen und französischen Volkes sowie der Bürger Europas gesetzt und ein europäisches Bewusstsein gefördert werden. Aus: O. V.: Gemeinsame Erklärung vom 4. November 1988 zum deutsch-französischen Fernsehkulturkanal. Beschlossen anlässlich des Treffens der Bundesregierung mit der französischen Regierung in Bonn. Abgedruckt in: Media Perspektiven 1998, Heft 12. S. 795.

73 Einen vollständigen Überblick über Richtlinien und Rechtsprechung der EU findet man bei Dörr, Dieter: Europäische Medienordnung und –politik. In: Hans Bredow-Insittut (Hrsg.): Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen 200/2001. Baden-Baden: Nomos 200025. S. 65 – 88.

74 Eine Dienstleistung liegt vor, wenn es einen Leistungserbringer und einen Leistungsempfänger gibt und der Tatbestand der Entgeltlichkeit gegeben ist. Es muss also eine der Personen als Zahlender und eine als Zahlungsempfänger auftreten. Als Beispiele nennt Artikel 60 EWGV (Europäischer Wirtschafts-Gemeinschafts-Vertrag) gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten, genauso ausschließlich privatrechtliche Handlungen. Nähere Erläuterungen zur Definition von Dienstleistungen siehe in Börner, Bodo: Kompetenz der EG zur Regelung einer Rundfunkordnung. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1985, Heft 12. S. 577 – 587.

75 Dicke, Klaus: Eine europäische Rundfunkordnung für welches Europa? In: Media Perspektiven 1989, Heft 12. S. 196f.

76 Schwarze, Jürgen (Hrsg.): Fernsehen ohne Grenzen. Grünbuch über die Errichtung des gemeinsamen Marktes für den Rundfunk, insbesondere über Satellit und Kabel. Baden-Baden. Nomos 1985. S. 23f.

77 Merkel, Katrin: Europa auf dem Bildschirm: Eine Untersuchung der europäischen Medienpolitik und -kultur am Beispiel des deutsch-französischen Kulturkanals ARTE. Coppengrave: Coppi-Verlag 1995. S. 12f.

78 Güllner, Lutz: Chancen für eine gemeinsame auswärtige Kulturpolitik. Deutsch-französische Zusammenarbeit vor neuen Herausforderungen. In: Dokumente. Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog und übernationale Zusammenarbeit. 1997, Heft 5. S. 391.

79 Weitere Kritiker sind aufgeführt in: Meckel, Miriam: Fernsehen ohne Grenzen? Europas Fernsehen zwischen Integration und Segmentierung. Opladen: Westdeutscher Verlag 1994 (=Studien zur Kommunikationswissenschaft 3). S. 82f.

80 Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel, zuständig für Angelegenheiten der Informations-, Kommunikations- und Medienangelegenheiten der EU.

81 Persönliches Gespräch am 24.10.2002 in Brüssel. Interview s. Anhang S. 121

82 Vertrag von Amsterdam, Artikel 151.

83 Beispielsweise beruft sich der “Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa: Perspektiven und Optionen” der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament auf die Menschenrechts-Konvention. Siehe dazu: Europäische Kommission: Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa: Perspektiven und Optionen. Brüssel: KOM (1983) 229 endg. vom 01.07.1983. S. 13.

84 Zitiert nach: Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Menschenrechte. Dokumente und Deklarationen. Bonn: ohne Verlagsangabe 1999. S. 342.

85 Zu Maßnahmen zur Förderung europäischer audiovisueller Produktionen siehe: Merkel, Katrin: Europa auf dem Bildschirm: Eine Untersuchung der europäischen Medienpolitik und -kultur am Beispiel des deutsch-französischen Kulturkanals ARTE. Coppengrave: Coppi-Verlag 1995. S. 17ff.

86 Ursprünglich war das MEDIA-Programm von 1990-1995 geplant, MEDIA-II folgte 1996-2000.

87 Seit 1989.

88 Hahn, Wilhelm: Hahn-Bericht vom 12. März 1982. Zitiert nach: Hahn, Wilhelm: Europäische Kulturpolitik. Aufsätze über Bildung, Medien und Kirche. Sindelfingen: Libertas 1987. S. 147.

89 Das Europäische Parlament verfügt gegenüber den Organen Ministerrat und Kommission über relativ stark begrenzte Kompetenzen, die es jedoch stets auszuweiten bemüht ist. So werden die 626 direkt gewählten Abgeordneten des Parlaments seit der ersten Direktwahl 1979 immer stärker in den legislativen Entscheidungsprozess eingebunden. Zu Zusammensetzung und Aufgaben des Parlaments siehe Vertrag von Amsterdam Art. 189 – 201.

90 Hahn, Wilhelm: Europäische Kulturpolitik. Aufsätze über Bildung, Medien und Kirche. Sindelfingen: Libertas 1987. S. 136.

91 Schon in den 80-er Jahren konnten beispielsweise Belgien und die Niederlande mehr Programme von außerhalb als aus dem eigenen Land empfangen. Inzwischen ist es für die meisten Mitgliedstaaten der EU üblich, verschiedene Sender aus dem europäischen Ausland zu empfangen.

92 Vgl.: Internet-Seite des Europäischen Parlaments: http://www.europarl.eu.int/factsheets/4_7_8_de.htm <31.07.2002>

93 Der Ministerrat ist das intergouvernementale Element der Gemeinschaft und gleichzeitig legislatives Entscheidungsgremium. Zu Zusammensetzung und Aufgaben des Ministerrats siehe im Einzelnen Vertrag von Amsterdam Art. 202 - 210

94 Zimmer, Jochen: Europas Fernsehen im Wandel: Probleme einer Europäisierung von Ordnungspolitik und Programmen. Frankfurt/Man: Lang 1993 (= Studien zur Ordnungspolitik im Fernsehwesen 4). S. 139.

95 Frankreich und das französischsprachige Ausland nutzt SECAM (Séquentiel à Mémoire; Farbton und Fabsättigung werden abwechselnd in jeweils einer Zeile übertragen, dann zwischengespeichert und zusammengeführt), während Deutschland und die meisten anderen europäischen Länder die PAL-Norm (Phase Alternation Line; im übertragenen Signal wird die Farbkennung übertragen, Fehler werden damit automatisch erkannt und korrigiert) zur Übertragung anwenden.

96 D2-Mac heißt “duobinär codierte Multiplex-Analog-Components”, es handelt sich hierbei um eine SECAM-PAL-übergreifende Technik.

97 Vgl.: Zimmer, Jochen: Europas Fernsehen im Wandel: Probleme einer Europäisierung von Ordnungspolitik und Programmen. Frankfurt/Man: Lang 1993 (= Studien zur Ordnungspolitik im Fernsehwesen 4). S. 141.

98 Die Kommission stellt das eigentliche Exekutivorgan der EU dar. Ihre Mitglieder werden zwar von den nationalen Regierungen ernannt, arbeiten jedoch unabhängig von diesen, so dass von diesem Gremium ein gemeinschaftlicheres, weniger national orientiertes Regierungsbewusstsein ausgeht. Zur Zusammensetzung und Aufgaben der Europäischen Kommission Vertrag von Amsterdam Art. 210 – 219.

99 Vgl. Europäische Kommission: Zwischenbericht über Realität und Tendenzen des Fernsehens in Europa: Perspektiven und Optionen. Brüssel: KOM (1983) 229 endg. vom 01.07.1983. Kap. III und IV.

100 Ebenda, S. 24.

101 Ebenda, S. 27.

102 Laut Engler war mit dem Titel “Fernsehen ohne Grenzen” ursprünglich einmal die Kreation eines paneuropäischen Programmangebots ins Auge gefasst gewesen. Siehe dazu: Engler, Jörg: Der Spielraum wird enger: Deutsche Rundfunkgesetzgebung und europäischer Regelungsanspruch. In: Zeitschrift für Kulturaustausch 1990, Heft 2. S. 285.

103 Siehe 3.1.4

104 Der jüngste Bericht ist: Europäische Kommission: Dritter Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Anwendung der Richtlinie 89/552/EWG “Fernsehen ohne Grenzen” vom 15.1.2002. Brüssel: 2001 (= KOM (2001) 9 endgültig.

105 Reding, Viviane: Herausforderungen für eine künftige europäische Medien- und Kommunikationsordnung. Rede auf den Münchner Medientagen vom 17. Oktober 2002. S. 2

106 Der Europarat ist eine europäische Organisation, die nicht der Europäischen Union angehört.

107 Europarat: Europaratskonvention. Europäisches Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (Europaratskonvention) vom 15. Mai 1989. Brüssel: 1989.

108 Vgl.: Schwartz, Ivo E.: Fernsehen ohne Grenzen: Zur Effektivität und zum Verhältnis von EG-Richtlinie und Europarats-Konvention. In: Europarecht 1989, Heft 1. S. 2.

109 Gegenseitige Hilfeleistung, Ständiger Ausschuss, Änderungen, Behauptete Verletzungen des Übereinkommens, Beilegung von Streitigkeiten, Andere internationale Übereinkünfte und das innerstaatliche Recht der Vertragsparteien sowie Schlussbestimmungen.

110 Die Verabschiedung erfolgte gegen die Stimmen von Dänemark und Belgien.

111 Darin insbesondere die Verpflichtung zur Gewährleistung des freien Empfangs von Fernsehsendungen aus den Mitgliedstaaten sowie die den einzelnen Mitgliedstaaten offenstehende Möglichkeit, strengere oder ausführliche Bestimmungen für ihre nationalen Fernsehveranstalter vorzusehen.

112 Die Kommission erhält eine Überwachungsfunktion. Nur in Ausnahmefällen darf ein Mitgliedstaat nämlich ein Programm aussetzen, wenn es gegen die Jugendschutzbestimmungen verstößt. Die Kommission muss in einem solchen Fall prüfen, ob die Aussetzung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

113 Spartenkanäle sind von der Quotenregelung ausgelassen, da sie sie häufig nicht einhalten können. Siehe dazu: Hassler, Théo: Die Richtlinie “Fernsehen ohne Grenzen” zwischen Gegenwart und Zukunft. In: Sequentia 1995, Heft 2. S. 14.

114 Europäische Werke sind Werke aus den Mitgliedstaaten, aus europäischen Drittländern, die Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über grenzüberschreitendes Fernsehen des Europarats sind, oder Werke aus anderen europäischen Drittländern. Für die beiden letztgenannten Gruppen gibt es in Absatz 2 und 3 des Artikels 6 noch genauere beschränkende Vorgaben.

115 Europäische Kommission: Richtlinie des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit. Brüssel 1989.

116 Betz, Jürgen: Die EG-Fernsehrichtlinie – ein Schritt zum europäischen Fernsehen? In: Media Perspektiven 1989, Heft 11. S. 680.

117 Interessant zu wissen ist dabei, dass ARD und ZDF die Quote dennoch erfüllen: “ARD und ZDF haben grundsätzlich keine Probleme, den in Kapitel III. (sic!) der Richtlinie festgelegten Quotenanforderungen gerecht zu werden. Wie den bislang vorliegenden fünf Quotenberichten zu entnehmen ist, erfüllen ARD und ZDF die Anforderungen weit über das geforderte Maß hinaus.” Aus: ARD Radio + TV / ZDF: Gemeinsame Stellungnahme zur Revision der Fernsehrichtlinie. Unveröffentlichtes Papier vom 29. Oktober 2001.

118 E-Mail-Interview vom 07.01.2003, siehe Anhang S. 131.

119 Eine genauere Beschreibung würde den Rahmen einer Diplomarbeit weit überschreiten und den Blickwinkel dieser Arbeit sehr juristisch erscheinen lassen. Juristische Beschreibungen und Bewertungen finden sich statt dessen bei Betz (1989), Engler (1990), Seidel (1991) und Vormann (1993).

120 Betz, Jürgen: Die EG-Fernsehrichtlinie – ein Schritt zum europäischen Fernsehen? In: Media Perspektiven 1989, Heft 11. S. 686f.

121 Seidel, Lore: Fernsehen ohne Grenzen. Zum Erlass der EG-Rundfunkrichtlinie. In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 191, Heft 2. S. 125.

122 Merkel, Katrin: Europa auf dem Bildschirm: Eine Untersuchung der europäischen Medienpolitik und -kultur am Beispiel des deutsch-französischen Kulturkanals ARTE. Coppengrave: Coppi-Verlag 1995. S. 13.

123 Gräßle, Inge: Der Europäische Fernseh-Kulturkanal ARTE. Deutsch-französische Medienpolitik zwischen europäischem Anspruch und nationaler Wirklichkeit. Frankfurt/Main/New York: Campus 1995. S. 37.

124 Persönliches Gespräch am 24.10.2002 in Brüssel; siehe Anhang S. 121.

Final del extracto de 133 páginas

Detalles

Título
Der Kulturkanal Arte - Ein Beitrag zur Integration des europäischen Kommunikationsraums?
Universidad
University of Bamberg  (Studiengang Kommunikationswissenschaft)
Calificación
1,7
Autor
Año
2003
Páginas
133
No. de catálogo
V17743
ISBN (Ebook)
9783638222372
Tamaño de fichero
825 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kulturkanal, Arte, Beitrag, Integration, Kommunikationsraums
Citar trabajo
Emily Mühlfeld (Autor), 2003, Der Kulturkanal Arte - Ein Beitrag zur Integration des europäischen Kommunikationsraums?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17743

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