Diese Hausarbeit geht der Frage nach inwiefern die Kriegshandlungen Israels im jüngsten Konflikt mit der Hamas zwischen dem 29. Dezember 2008 und dem 18. Januar 2009 Brüche des humanitären Völkerrechts darstellen. Die Analyse baut vorwiegend auf der wissenschaftlichen Debatte auf, da Besonderheiten der Entwicklung des humanitären Völkerrechts zu einem nicht zu unterschätzenden Teil von dieser getragen wird. Diese Arbeit konzentriert sich vorwiegend auf die Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts. Eine wichtige Grundlage für die folgenden Untersuchungen ist der sogenannte "Goldstone Report“. Es handelt sich hierbei um einen Untersuchungsbericht, der von einer sogenannten "Fact finding Commission" im Auftrag des UN-Menschenrechtsrates, verfasst wurde. Es sei jedoch an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass dieser Bericht von vielen Experten des Völkerrechts scharf kritisiert worden, nicht zuletzt weil Israel einer Zusammenarbeit mit der Kommission nie seine Zustimmung erteilte und die Ergebnisse nach ihrer Veröffentlichung von beiden Konfliktparteien abgelehnt wurden.2 Zudem werden einschlägige Gesetzestexte des humanitären Völkerrechts, des Völkerrechts, und des Völkergewohnheitsrechts angewandt um einige der sich stellenden Probleme herauszuarbeiten.
Einleitung
1 Historischer Kontext des Konflikts zwischen Israel und der Hamas seit 2005
1.1 Relevante Ereignisse nach den Osloer Verträgen
1.2 Überblick über Kampfhandlungen seitens Israels zwischen 29. Dezember 2008 und
dem 18. Januar 2009 (Operation gegossenes Blei)
2 Anwendbarkeit der Rechtsgrundlagen
2.1 Humanitäres Völkerrecht
2.1.1 Völkerrechtlicher Status des Gazastreifens
2.1.1.1 Besatzungsrecht und Blockade
2.1.1.2 Vertragliche und tatsächliche Herrschaftsgewalt
2.1.2 Völkerrechtlicher Status der Hamas
2.1.3 Internationaler Konflikt
2.1.3.1 Im Sinne des Art. 2 der IV. Genfer Konvention
2.1.3.2 Vertragliche Bindung Israels an die Zusatzprotokolle
2.1.3.3 Mögliche Gewohnheitsrechtliche Geltung der Zusatzprotokolle
2.1.3.4 Israel als "persistent objector"
2.1.4 Bindung Israels an das Haager und Genfer Recht eines bewaffneten Konflikts 17
2.1.4.1 Vertragliche Bindung
2.1.4.2 Gewohnheitsrechtliche Geltung
2.2 Verletzungen des Humanitären Völkerrechts durch Israel
2.2.1 Normen der Kriegsführung: Gezielte Tötungen (targeted killings)
2.2.2 Normen der Kriegsführung: Schutz von Zivilisten gemäß Art. 3 der Genfer
Konventionen
3.Fazit
4.Schluss
Inhaltsverzeichnis
1 Historischer Kontext des Konflikts zwischen Israel und der Hamas seit 2005
1.1 Relevante Ereignisse nach den Osloer Verträgen
1.2 Überblick über Kampfhandlungen seitens Israels zwischen 29. Dezember 2008 und dem 18. Januar 2009 (Operation gegossenes Blei)
2 Anwendbarkeit der Rechtsgrundlagen
2.1 Humanitäres Völkerrecht
2.1.1 Völkerrechtlicher Status des Gazastreifens
2.1.1.1 Besatzungsrecht und Blockade
2.1.1.2 Vertragliche und tatsächliche Herrschaftsgewalt
2.1.2 Völkerrechtlicher Status der Hamas
2.1.3 Internationaler Konflikt
2.1.3.1 Im Sinne des Art. 2 der IV. Genfer Konvention
2.1.3.2 Vertragliche Bindung Israels an die Zusatzprotokolle
2.1.3.3 Mögliche Gewohnheitsrechtliche Geltung der Zusatzprotokolle
2.1.3.4 Israel als "persistent objector"
2.1.4 Bindung Israels an das Haager und Genfer Recht eines bewaffneten Konflikts
2.1.4.1 Vertragliche Bindung
2.1.4.2 Gewohnheitsrechtliche Geltung
2.2 Verletzungen des Humanitären Völkerrechts durch Israel
2.2.1 Normen der Kriegsführung: Gezielte Tötungen (targeted killings)
2.2.2 Normen der Kriegsführung: Schutz von Zivilisten gemäß Art. 3 der Genfer Konventionen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit die militärischen Aktionen Israels während des Gazakonflikts 2008/2009 Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen, indem sie den völkerrechtlichen Status der beteiligten Akteure und Gebiete analysiert und die Anwendbarkeit spezifischer Rechtsnormen auf den Konflikt prüft.
- Historischer Kontext der Eskalation zwischen Israel und der Hamas ab 2005
- Völkerrechtlicher Status des Gazastreifens unter Berücksichtigung von Besatzungsrecht
- Einordnung der Hamas als nichtstaatlicher Akteur im Völkerrecht
- Qualifizierung des Konflikts als internationaler oder nicht-internationaler bewaffneter Konflikt
- Rechtliche Bewertung gezielter Tötungen und des Schutzes von Zivilisten
Auszug aus dem Buch
2.1.1.1 Besatzungsrecht und Blockade
Nach Auffassung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag besteht der Status eines Besatzungsgebiets für den Gazastreifen und die Palästinensergebiete seit dem Jahre 1967 auf der Grundlage von Artikel 42 der Haager Landkriegsordnung. Unter dieser Prüfung gilt ein Gebiet als besetzt, “[…]wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet. Die Besetzung erstreckt sich nur auf Gebiete, wo diese Gewalt hergestellt ist und ausgeübt werden kann.“ Nach dem Abzug der Siedler 2005 argumentierte Israel, dass es nun keine Besatzungsmacht mehr darstelle. Nach dem Nürnberger Tribunal besteht eine Besetzung fort, wenn die Besatzungsmacht die Gebiete wieder betreten und effektiv Kontrolle über sie ausüben kann. Israels Kontrolle über den Gaza Streifen bezüglich Personenverkehr, Luftraum etc. besteht bis heute fort. Das humanitäre Völkerrecht bestimmt also durch diese Auffassung Israel als Besatzungsmacht des Gazastreifens. Daraus ergeben sich gemäß Art. 43 Hager Landkriegsordnung, Art. 47 ff. IV Genfer Konvention und gemäß Völkergewohnheitsrecht bezüglich des Schutzes von Zivilpersonen in Besatzungszeiten Verpflichtungen Israels gegenüber der Zivilbevölkerung im Gazastreifen.
Israel hat diese Verpflichtungen vor, nach und während der Operation gegossenes Blei verletzt. Die Blockade des Gazastreifens durch die israelische Besatzungsmacht ist in einem solchen Kontext als klarer Verstoß gegen Art. 43 HLKO, sowie Art. 55 IV. GK anzusehen, wie Human Rights Watch konstatiert: “Israel's continuing blockade of the Gaza Strip, a measure that is depriving its population of food, fuel, and basic services, constitutes a form of collective punishment in violation of international humanitarian law.” Nach dieser Auffassung ist die eine fortdauernde Besatzung gegeben und die Normen und Regeln der Genfer Konvention und Haager Landkriegsordnung sind nicht nur de facto sondern auch de jure anwendbar. Nach der klaren Rechtsprechung des IGH, muss hier also eindeutig humanitäres Völkerrecht gelten. Die Argumentation, dass Israel wegen mangelndem Besatzungsstatus hier nicht an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist, ist vollends absurd.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Historischer Kontext des Konflikts zwischen Israel und der Hamas seit 2005: Dieses Kapitel erläutert die politische Entwicklung seit den Osloer Verträgen und den Wahlsieg der Hamas, die zur aktuellen Sicherheitslage und der militärischen Operation "Gegossenes Blei" führten.
2 Anwendbarkeit der Rechtsgrundlagen: Hier wird der theoretische Rahmen des humanitären Völkerrechts dargelegt, insbesondere im Hinblick auf den völkerrechtlichen Status des Gazastreifens und der Hamas sowie die Frage, ob es sich um einen internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikt handelt.
2.1 Humanitäres Völkerrecht: Dieser Abschnitt konzentriert sich auf die spezifischen völkerrechtlichen Subjektstatus der Akteure und die Bindung Israels an das Genfer und Haager Recht.
2.1.1 Völkerrechtlicher Status des Gazastreifens: Es wird analysiert, inwieweit der Gazastreifen als besetztes Gebiet einzustufen ist und welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Kontrolle durch Israel hat.
2.1.1.1 Besatzungsrecht und Blockade: Die Untersuchung befasst sich mit der fortbestehenden israelischen Kontrolle und der völkerrechtlichen Bewertung der Blockade als Verstoß gegen bestehende Konventionen.
2.1.1.2 Vertragliche und tatsächliche Herrschaftsgewalt: Dieses Kapitel beleuchtet die Diskrepanz zwischen vertraglicher Verwaltungshoheit und der tatsächlichen Machtausübung durch Israel sowie der Hamas vor Ort.
2.1.2 Völkerrechtlicher Status der Hamas: Es wird geprüft, ob die Hamas unter den Bedingungen des aktuellen Völkerrechts als Konfliktpartei oder "de facto"-Regime anerkannt werden kann.
2.1.3 Internationaler Konflikt: Dieses Kapitel widmet sich der schwierigen Einordnung des Gazakonflikts als internationaler oder innerstaatlicher Konflikt unter Art. 2 der IV. Genfer Konvention.
2.1.3.1 Im Sinne des Art. 2 der IV. Genfer Konvention: Eine detaillierte Betrachtung der Definition eines internationalen Konflikts und der Einwände bezüglich des Status Palästinas.
2.1.3.2 Vertragliche Bindung Israels an die Zusatzprotokolle: Untersuchung der Bindungswirkung der Zusatzprotokolle zur Genfer Konvention auf Israel trotz fehlender Unterzeichnung.
2.1.3.3 Mögliche Gewohnheitsrechtliche Geltung der Zusatzprotokolle: Es wird diskutiert, ob bestimmte Bestimmungen durch Gewohnheitsrecht auch ohne formelle Ratifizierung bindend wirken.
2.1.3.4 Israel als "persistent objector": Analyse der Rechtsfigur des persistent objector im Hinblick auf Israels Haltung zu spezifischen Völkerrechtsnormen.
2.1.4 Bindung Israels an das Haager und Genfer Recht eines bewaffneten Konflikts: Zusammenfassende Betrachtung der vertraglichen Bindung durch Unterzeichnung der Genfer Konventionen.
2.1.4.1 Vertragliche Bindung: Fokus auf die Übernahme der Haager Landkriegsordnung in das Genfer Recht und deren Geltung für Israel.
2.1.4.2 Gewohnheitsrechtliche Geltung: Betrachtung des kriegsrechtlichen Gewohnheitsrechts und der israelischen Berufung auf den Staatsnotstand.
2.2 Verletzungen des Humanitären Völkerrechts durch Israel: Exemplarische Analyse der Verstöße während der Militäroperationen.
2.2.1 Normen der Kriegsführung: Gezielte Tötungen (targeted killings): Untersuchung der Rechtfertigung und der Völkerrechtskonformität von gezielten Tötungen.
2.2.2 Normen der Kriegsführung: Schutz von Zivilisten gemäß Art. 3 der Genfer Konventionen: Analyse der Schutzpflichten für Zivilisten und der Problematik von sogenannten Kollateralschäden.
Schlüsselwörter
Gazakonflikt, Humanitäres Völkerrecht, Operation Gegossenes Blei, Israel, Hamas, Genfer Konvention, Haager Landkriegsordnung, Besatzungsrecht, internationaler bewaffneter Konflikt, gezielte Tötungen, Schutz von Zivilisten, Völkergewohnheitsrecht, Goldstone Report, persistent objector, Völkerrechtssubjektivität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die militärischen Handlungen Israels im Gazakonflikt 2008/2009 und bewertet diese kritisch anhand der Prinzipien und Normen des humanitären Völkerrechts.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind der völkerrechtliche Status des Gazastreifens, die Einordnung der Hamas, die Frage der Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf den Konflikt sowie die Praxis der gezielten Tötungen und des Schutzes der Zivilbevölkerung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, inwiefern die israelischen Kriegshandlungen Brüche des humanitären Völkerrechts darstellen, wobei ein besonderer Fokus auf der Anwendbarkeit dieses Rechts in einem komplexen asymmetrischen Konflikt liegt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine völkerrechtliche Analyse, die auf der Auswertung relevanter Gesetzestexte, wissenschaftlicher Debatten, völkerrechtlicher Gutachten (wie dem Goldstone Report) und der Analyse staatlicher Praxis basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Einordnung des Konflikts, die Analyse des Rechtsstatus der beteiligten Parteien und Gebiete, die rechtliche Qualifizierung des Konflikts sowie die konkrete Untersuchung spezifischer Verstöße gegen Kriegsführungsnormen.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Gazakonflikt, humanitäres Völkerrecht, Besatzungsstatus, internationale bewaffnete Konflikte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Wie bewertet die Autorin die Argumentation Israels bezüglich des "rechtsfreien Raums"?
Die Autorin lehnt die Argumentation Israels, der Gazastreifen sei ein rechtsfreier Raum, als unhaltbar ab und plädiert für die uneingeschränkte Geltung des humanitären Völkerrechts.
Welche Rolle spielt der sogenannte "Goldstone Report" in der Untersuchung?
Der Bericht dient als zentrale Grundlage für die Untersuchung der Vorwürfe, betont jedoch gleichzeitig die methodische Kritik an seiner Entstehung und die Ablehnung durch die Konfliktparteien.
- Citation du texte
- Marie-Ann Lenner (Auteur), 2011, Israel im Gazakonflikt unter Gesichtspunkten des humanitären Völkerrechts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/177852