Destabilisiert Organisierte Kriminalität die Demokratie?

Politische Auswirkungen organisierter Drogenkriminalität im Vergleich


Master's Thesis, 2011

107 Pages, Grade: 2,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Organisierte Kriminalität als Faktor für die Destabilisierung der Demokratie
2.1 Entstehung von Kriminalität
2.2 Definition der „Organisierten Kriminalität“
2.3 Auswirkungen der Organisierten Kriminalität auf die Demokratie

3. Problemstellung und Ziel der Arbeit

4. Drogenhandel in Kolumbien
4.1 Geographische Lage
4.2 Historischer Abriss des Drogenhandels
4.3 Quantitativer und qualitativer Überblick
4.4 Akteure
4.4.1 Organisierte Kriminalität
4.4.1.1 Medellín-Kartell
4.4.1.2 Cali-Kartell
4.4.1.3 Norte del Valle-Kartell
4.4.2 Guerilla/Paramilitärs
4.4.2.1 Guerilla
4.4.2.1.1 FARC
4.4.2.1.2 ELN
4.4.2.2 Paramilitärs
4.5 Probleme/Hindernisse bei der Bekämpfung des Drogenhandels
4.5.1 Korruption
4.5.2 Unzureichendes staatliches Gewaltmonopol

5. Drogenhandel in Mexiko
5.1 Historischer Abriss
5.2 Quantitativer und qualitativer Überblick
5.3 Akteure
5.3.1 Colima-Kartell
5.3.2 Herrera-Familie
5.3.3 Sinaloa-Kartell
5.3.4 Golf-Kartell
5.3.5 Tijuana-Kartell
5.3.6 Juárez-Kartell
5.3.7 Sonora-Kartell
5.3.8 Beltrán Leyva-Kartell
5.3.9 Michoacana-Familie
5.3.10 Los Zetas
5.4 Probleme/Hindernisse bei der Bekämpfung des Drogenhandels
5.4.1 Korruption
5.4.2 Unzureichendes staatliches Gewaltmonopol

6. Bekämpfung des Drogenhandels
6.1 Allgemeine Bekämpfungsversuche der Drogenkriminalität
6.1.1 Militärische Bekämpfung
6.1.2 Erntevernichtung
6.1.3 Multilaterale Kooperation
6.1.4 Militärische Abrieglung von Drogenanbaugebieten
6.1.5 Anti-Geldwäsche-Ansätze
6.1.6 „Institutional Capacity Building“
6.1.7 Mehrdimensionale Initiativen
6.2 Anti-Drogenpolitik in Kolumbien und Mexiko Überblick, Bewertung, Ausblick
6.2.1 Kolumbien
6.2.2 Mexiko
6.2.3 Vergleich der Anti-Drogenpolitik in Kolumbien und Mexiko

7. Beurteilung der Auswirkungen von Drogenkriminalität auf die Demokratie

Literaturverzeichnis

Anhang

1. Einleitung

“Organized crime constitutes nothing less than a guerilla war against society [ ].” Lyndon Baines Johnson (1908-1973)

Mit Organisierter Kriminalität (OK) assoziieren die meisten Menschen zunächst die teilweise romantische Darstellung des von Al Pacino in dem Film „Der Pate“ verkörperten Paten der italienischen Mafia in den USA der 50er Jahre. Der mit der Unterstützung der USA geführte „ Drogenkrieg “ gegen die OK im Drogenhandel in Mexiko und Kolumbien hat aber unlängst gezeigt, dass jene Darstellungsweise keinesfalls der Realität entspricht. Gewalt gegen die Bevölkerung und die Kontrahenten im mexikanischen und kolumbianischen Drogenhandel gehören fast zum Alltag in diesen beiden Ländern. Ihre Regierungen haben mehr oder weniger erfolgreich versucht, der Drogenproblematik entgegenzutreten und den Drogenhandel zu unterbinden. Dennoch ist die Demokratie in Kolumbien und Mexiko enorm gefährdet, unterlaufen die Organisationen der OK doch mittels Korruption und Gewaltanwendung die Grundprinzipien einer jeden Demokratie: Freiheit und Gleichheit.

Im Rahmen dieser Untersuchung werden die Auswirkungen, die OK auf die Demokratie haben kann, untersucht. Hierbei befasst sich der theoretische Teil der Arbeit mit grundlegenden Definitionsansätzen zur Entstehung von Kriminalität und möglichen Begriffsdefinitionen der OK selbst, um eingangs den Forschungsgegenstand terminologisch einzugrenzen und zu definieren. Darüber hinaus erfolgt eine theoretische Einordnung der Folgen der OK auf die Demokratie und die Herleitung einer Forschungshypothese.

Die folgenden beiden Fallbeispiele befassen sich insbesondere mit dem Drogenhandel in Kolumbien und Mexiko. In diesem Zusammenhang erfolgt ein historischer Überblick über den Drogenhandel des jeweiligen Landes sowie die dort agierenden Akteure. Bei der Bekämpfung sind Korruption und Mängel in der Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit zwei wesentliche Hindernisse für eine erfolgreiche Zerschlagung des Drogenhandels. Aus diesem Grund werden jene Barrieren für die beiden Beispielländer aufgeführt und ihre Auswirkungen auf die Demokratie dargestellt.

Der folgende Abschnitt beschäftigt sich insbesondere mit der Anti-Drogenpolitik in Kolumbien und Mexiko. Als Grundlage für die Analyse stehen allgemeine internationale Ansätze zur Drogenbekämpfung zunächst einmal im Fokus der Betrachtung. Damit der Grad bzw. die Schwere der Auswirkungen der OK auf die Demokratie ermittelt werden kann, ist es sinnvoll, die Anti-Drogenpolitik der Länder zu betrachten, zu analysieren und zu bewerten.

Um die Unterschiede in der Drogenpolitik der beiden Länder zu ermitteln, wird diese im nachfolgenden Arbeitsschritt vergleichend gegenübergestellt.

Der letzte Teil der Arbeit thematisiert die Konsequenzen der OK auf die Institutionen einer Demokratie. Unter Berücksichtigung der Fallbeispiele für den internationalen Drogenhandel werden die Effekte der OK auf die Demokratie zusammenfassend dargestellt und bewertet.

2. Organisierte Kriminalität als Faktor für die Destabilisierung der Demokratie

2.1. Entstehung von Kriminalität

Bevor eine Definition der OK erfolgt, wird die Frage nach der Entstehung von Kriminalität als Grundlage für weitere Analysen vorangestellt. Hier gibt es unterschiedliche Ansätze und Versuche, jenem gesellschaftlichen Phänomen einen Erklärungsversuch abzugewinnen. Von biologischen, psychologischen und soziologischen Erklärungsbemühungen bis zu aktuellen kriminologischen Definitionen existiert ein Potpourri an Definitionsansätzen. Einleitend werden einige von ihnen vorgestellt.

Die ersten aufgestellten Erklärungshypothesen lassen sich grundsätzlich in zwei Betrachtungsweisen einteilen. In der ersten steht das Individuum im Mittelpunkt, die zweite beschäftigt sich mit gruppendynamischen Prozessen.

Merton (1938) beispielsweise betrachtet Kriminalität als eine Reaktion auf den gesellschaftlichen Druck nach Erfolg. Andere realisierbare und brauchbare Lebensmöglichkeiten seien eingeschränkt, so dass Kriminalität die einzige Möglichkeit für das Individuum bleibt.

Cloward und Ohlin (1960) proklamieren Ähnliches. Sie stellen Kriminalität als das Ergebnis des Strebens nach wirtschaftlichem Erfolg dar und des Drucks, dem das Individuum dabei kontinuierlich ausgesetzt ist. Dieses Streben und der dabei entstehende Zwang produzieren letztendlich kriminelle Subkulturen. Die so genannte General Strain Theory greift die frühen Ansätze von Merton, Cloward und Ohlin auf. Belastungen und Druckausübung auf das Individuum werden demzufolge als die wesentlichen Faktoren für Kriminalität verstanden. Belastungen dort, wo das Individuum ein positiv gewichtetes Ziele nicht erreicht, z. B. sozialen Status, Geld, Autonomie. Zu diesen Belastungsfaktoren zählen einerseits der Verlust, positiv gewichteter Stimuli, z. B. die Erfahrung des Glücks einer Lebenspartnerschaft und Reichtum, oder aber andererseits negativ bewertete Stimuli, z. B. körperlicher oder verbaler Missbrauch. Diese Belastungen tragen zu einem schlechten Befinden des Individuums bei. Kriminelles Verhalten wird in diesen Situationen als einzige Lösung begriffen, jenem seelischen und sozialen Druck zu entkommen (Agnew 2008: S. 101-102).

Bell (1964) weist schließlich darauf hin, dass gesellschaftliche und gruppendynamische Ansätze ungeeignet sind, um die Entstehung von Kriminalität zu erklären, da Kriminalität zu dem „American way of life“ gehöre. Individuen nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel, legale und auch illegale, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Kriminalität ist demnach eine Handlungsweise „sozialer Mobilität“, um aufzusteigen. Bei diesem Ansatz wird jedoch die Eigendynamik gesellschaftlicher Gruppen außer Acht gelassen. Sicherlich stellt der wirtschaftliche und gesellschaftliche Aufstieg eine starke Motivation für den Einzelnen dar. Dennoch ist die Annahme, dass sich diese Motivation nur unabhängig von gruppendynamischen Prozessen entwickele, fehlgeleitet. Der Social Learning- Ansatz zeigt, dass Verhalten auch durch gruppendynamische Prozesse erlernbar ist.

In der gruppendynamischen Betrachtungsweise der Social Learning Theory stellt Sutherland (1973) mehrere Konditionen der Gruppensozialisation heraus:

1. durch Wesensart, Charakter,
2. Wirkungsstärke, Intensivität,
3. Frequenz,
4. Zeitdauer des Zusammenseins der Gruppe,
5. Verhaltenskopie, welche das kriminelle Verhalten erklärt, d. h., Individuen kopieren das kriminelle Verhalten ihrer Freunde.

Letztendlich generiert sich kriminelles Verhalten für Sutherland aus einem gruppendynamischen Lernprozess. Das bedeutet, dass normgerechtes oder abweichendes Verhalten von Individuen sich in einem Kontext sozialer Strukturen, Interaktionen und Situationen produziert (Akers 2008: S. 38). Hierbei kann zwischen vier unterschiedlichen Konzepten jener Theorie unterschieden werden:

1. differential association,
2. definitions,
3. differential reinforcement,
4. imitation.

Differential association bezieht sich auf die direkten Verbindungen und Interaktionen, die eine Person mit anderen Menschen eingeht. In diesem Kontext ist das Individuum unterschiedlichen Werten, Normen und Einstellungen, repräsentiert durch die jeweiligen Menschen, mit denen es in Kontakt tritt, ausgesetzt. Die Gruppen, in welchen sich ein Mensch bewegt, bilden den sozialen Kontext, in dem alle Mechanismen des social learning stattfinden (ebd.: S. 38). Die bedeutendsten und einflussreichsten Gruppen sind die Familie und Freunde (Warr 2002).

Definitions meinen die eigenen Orientierungen, Rechtfertigungen, Entschuldigungen und andere Einstellungen, die eine Handlung als richtig oder falsch, gut oder schlecht, erstrebenswert oder nicht erstrebenswert, gerechtfertigt und ungerechtfertigt, angemessen oder unangemessen definieren. Mit definitions sind zudem religiöse und moralische Werte und Normen gemeint, die innerhalb der Sozialisation erlernt wurden und die konformes Verhalten bevorzugen und kriminelle Handlungen jeglicher Art ablehnen. Je stärker die Intensität des erlernten Verhaltens, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Individuum in dem entsprechenden Verhaltensmuster agiert (Akers 2008: S. 39). Nicht nur konformes Verhalten kann übernommen werden, sondern es werden auch Handlungsweisen entlehnt, die von den Normen und Werten der Gesellschaft abweichen. Bestes Beispiel hierfür sind die radikalen Ideologien terroristischer Vereinigungen. Das Individuum übernimmt infolge starker Identifikation mit jener Ideologie das von der Gesellschaft als nonkonformes Verhalten eingeordnete Verhaltensmuster (Akers und Silverman 2004).

Differential reinforcement beinhaltet die Balance zwischen Belohnung und Bestrafung als Folge von Verhalten. Individuen begehen oder vermeiden eine Straftat aufgrund der Erfahrungen und Konsequenzen in der Vergangenheit im Hinblick auf Bestrafung ihres Handelns oder des erfolgreichen Ausgangs krimineller Taten. Findet keine ausgewogene Ahndung kriminellen Verhaltens statt, so neigt die Person dazu, jenes Verhaltensmuster als konformes Verhalten einzuordnen und sein Handeln zu wiederholen (Akers 2008: S. 39-40).

Imitation definiert kriminelles Verhalten als Kopie des Handlungsmusters anderer nach vorangegangenen Beobachtungen eines Vorbilds (Bandura 1977).

Shaw und McKay (1972) sehen in ihrer „kulturellen Übertragungs-Theorie“, welche sich mit kollektiven Werten, Verhaltensweisen und Gesinnungen einer Gruppe beschäftigt, letztendlich die Ursache für Kriminalität, da das Verhalten der Gruppe ihrer Meinung nach Kriminalität vermittle.

Ruggiero (1996) geht weiter als seine Vorgänger, indem er darauf hinweist, dass nicht nur in soziokulturellen und gesellschaftlichen Hintergründen die Ursache für Kriminalität zu sehen ist, da auch in einem von Wohlstand geprägtem Kontext Kriminalität existiere. Es stünde außer Frage, dass auch Menschen mit „gutem“ Hintergrund kriminell werden. Allerdings berücksichtigt dieser Erklärungsansatz nicht hinreichend die entscheidende Bedeutung der Vielzahl an Konditionen, die ein Ansteigen von Kriminalität, Organisierter Kriminalität und Gewalt begünstigt. Bei der Entstehung von Kriminalität sind die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Konditionen von zentraler Relevanz und sie erklären, warum es regionale Unterschiede in ihrer Entwicklung gibt.

Aus soziologischer und psychologischer Sicht ist die Social Control Theory prägend für die Erklärung von Kriminalität. Kriminalität entstehe gemäß dieser Theorie, weil delinquente Personen eine nur mangelhafte oder gar nicht vorhandene Bindung zur Gesellschaft aufweisen würden (Hirschi 1969: S. 16). Ursache hierfür sind interne und externe Einflüsse. Unter internen Einflüssen ist nach Freud (1933) eine Entwicklung des „Über-Ichs“, resultierend aus einer Dysfunktion im frühen Kindesalter, gemeint. Menschen mit dieser Persönlichkeitsstörung haben in der Beziehung zu ihren Eltern kein Selbstbewusstsein entwickeln können und das „Über-Ich“ übernimmt die eigentlich den Eltern zugewiesene Kontrollfunktion. Charakteristisch für solche Personen ist ein antisoziales, emotionsgestörtes Verhalten. Aus soziologischer Sicht führen Einflüsse der Familie, verstärkt durch die Abwesenheit oder Schwächung externer Einflüsse zur fehlenden Bindung an die Gesellschaft (Hirschi 1969). Externe Einflüsse meinen in diesem Kontext die Funktion der Gesellschaft als Regulator oder Restriktor für bestimmte Handlungen. Beispielsweise sind in Regionen mit hoher Kriminalitätsrate moralische und ethnische Werte, die kriminelle Handlungen negieren, weniger ausgeprägt. Deshalb ist das Empfinden einer kriminellen Tat auch nur begrenzt negativ belastet. Folglich neigen Personen aus wirtschaftlich schwächeren Gegenden eher zu kriminellem Verhalten als Menschen aus wirtschaftlich starken Regionen. Ianni (1974: S. 14) konstatiert demzufolge den sich ergebenden Zusammenhang zwischen ethnisch unterprivilegierten Gruppen und der Entwicklung kriminellen Verhaltens. Die Verwendung krimineller Mittel erscheint in diesem Kontext als einzige Option, um an dem wirtschaftlichen Wohlstand anderer Teile der Gesellschaft partizipieren zu können.

Kritisch zu bewerten ist nach Gottfredson (2008: S. 79) jedoch, dass alle Ansätze der Social Control Theory davon ausgehen, dass Menschen grundsätzlich ähnliche Interessen haben das Streben nach Anerkennung und Wohlstand. Zudem gehen solche Ansätze davon aus, dass in gruppendynamischen Prozessen ein gemeinsames Interesse vorhanden ist, welches die Gruppe verfolgt. Diese Annahme mag derweilen zutreffen, dennoch besteht zunehmend die Gefahr bei der Beschränkung auf ein Grundinteresse als Faktor für dynamische Gruppenprozesse, mehrere Interessengrundlagen schon im Vorfeld auszuschließen und als Faktoren nicht in die Betrachtung einzubeziehen.

Letztendlich greift eine eindimensionale Betrachtungsweise der Entstehung von Kriminalität zu kurz. Jede dargestellte Theorie hat ihren speziellen Fokus. Deshalb bedarf es der Festlegung eines Rasters im Kontext des zu untersuchenden Forschungsgegenstandes, um jenen entsprechend fassen zu können. Damit ein operationalisierbares Raster für die Betrachtung der Organisierten Kriminalität festgelegt werden kann, wird eine Definition des Untersuchungsgegenstandes vorangestellt, um dann anhand der Merkmale und Kennzeichen dieser Kriminalitätsform eine Verknüpfung mit den zuvor dargelegten Ansätzen zu ermöglichen.

2.2 Definition der „Organisierten Kriminalität“

Organisierte Kriminalität (OK) stellt ein schwer zu fassendes und komplexes Phänomen dar. Eine einheitliche Definition, die alle Facetten der OK einschließt, gilt es zu finden. De facto existieren zahlreiche, teilweise kontroverse Ansätze, um jene Erscheinungsform von Kriminalität zu definieren. Frühe Definitionsansätze aus den 50er und 60er Jahren befassen sich mit OK lediglich im Kontext der Verdeutlichung umfassender gesellschaftlicher Zusammenhänge, nicht aber als einen eigenständigen Forschungsgegenstand (Lampe 1998: S.133-134).

Im Allgemeinen beinhaltet OK normativ definierte Verhaltensformen, die zunächst einmal gegen geltendes Recht verstoßen und das Verhältnis der daran beteiligten Personen untereinander und zu den legalen Bereichen der Gesellschaft, Staat und Wirtschaft beschreiben (ebd.: S. 164).

Wie bereits von Chambliss (1978) festgestellt, gibt es unterschiedliche Erscheinungsformen von OK. Seinem theoretischen Ansatz nach geht sie zumeist von angesehenen und einflussreichen Vertretern der Gesellschaft aus, die maßgeblich die Unterwelt generieren.

Nach Abadinsky (1990) lassen sich acht Charakteristika von Organisierter Kriminalität anführen:

1. „Organisierte Kriminalität folgt keiner Ideologie, ist aber interessiert an Macht und Geld.
2. Sie strebt nach politischem Schutz für ihre illegalen Aktivitäten.
3. Es gibt eine klare vertikale Machtstruktur, von der die Autorität ausgeht.
4. Es gibt viele unterschiedliche „Dienstgrade“ zwischen dem Boss, den Leutnants und Soldaten.
5. Es sind strikte Anforderungen und Regeln für eine Mitgliedschaft in einer Gruppe der organisierten Kriminalität, wie z. B. ethnischer Hintergrund, kriminelle Laufbahn etc. vorhanden.
6. Die Gruppe ist fortlaufend und nicht generationsübergreifend.
7. Gewalt ist ein akzeptiertes Mittel, welches unter anderem dazu verwendet wird, um die angestrebte Monopolstellung bzw. Dominanz in einem Territorium oder einer Industrie gegen Polizei und rivalisierende Organisationen zu verteidigen oder herzustellen. Zur Stärkung der Monopolstellung der Organisation werden zudem Bestechungsgelder eingesetzt, um die Operationen und die Mitglieder der Organisation zu schützen.
8. Bei den kriminellen Operationen vollzieht sich stets eine Arbeitsteilung aus dem funktionellen Grund der Effizienz und des Erfolges der Gruppe.“

Das (1997: S. 128-9) fasst die Kriterien für Organisierte Kriminalität wie folgt zusammen:

„In brief, there is broad cross-cultural agreement that organized crime is characterized by following criteria: criminal activities of serious nature committed in a planned manner with a view to profit; a continuing business-like and structured hierarchical divison of labour that includes internal sanctions and discipline; the use of actual or implied violence an intimidation; and the exercise of influence over, or the corruption of, various elected and appointed officials or other pillars of social control and opinion leaders with society.“

Armano hingegen definiert OK als einen Genus, der vom geopolitischen und historischen Kontext abhänge. Demnach stellt sich diese Form der Kriminalität als eine Art Kontinuum dar, welche von organisierten Gruppen ausgeht, die zusammen Verbrechen verschiedener Kategorien begehen (Banküberfall etc.). Dies kann ein Verbrechersyndikat als eine gut strukturierte, international agierende Gruppe mit verschiedenen hierarchischen Rollen, verbunden mit dem Ziel, Profit zu „erwirtschaften“, betreffen oder auch die Mafia, einer am meisten spezialisierten kriminellen Vereinigung, die außerdem die Politik benutzt, um größtmöglichen Profit zu erzielen. Um zu verstehen, warum Organisierte Kriminalität in modernen Demokratien bestehen kann, bedarf es der Kenntnis, dass es sich bei dieser besonderen Kriminalitätsform um ein System handelt, welches sich aus unterschiedlichen Subsystemen, wie eigenen Autoritäten, Regimen und Strukturen, zusammensetzt. Jedes dieser Subsysteme interagiert mit Subsystemen anderer Systeme, z. B. dem politischen, juristischen, wirtschaftlichen und sozialen (Armano 2003: S. 27-30).

In Anbetracht dieser Tatsache fällt der Definitionsversuch der Vereinten Nationen vergleichsweise unpräzise und weit gefasst aus. Unter OK wird eine strukturierte Gruppe von mindestens drei Personen verstanden, deren Zusammenschluss auf Dauer und mit dem Ziel angelegt ist, arbeitsteilig bestimmte zuvor festgelegte Verbrechen oder Vergehen zur direkten oder indirekten Profitmaximierung zu verüben.

„Organized criminal group” shall mean a structured group of three or more persons, existing for a period of time and acting in concert with the aim of committing one or more serious crimes or offences established in accordance with this Convention, in order to obtain, directly or indirectly, a financial or other material benefit.” (United Nations 2006: S. 5)

Wesentlich differenzierter fasst die Europäische Union das Phänomen der Organisierten Kriminalität. Damit von Organisierter Kriminalität gesprochen werden kann, müssen gemäß dem Jahresbericht von 2004 mindestens sechs der folgenden elf Merkmale gegeben sein, darunter die vier Merkmale 1, 3, 5 und 11:

1. „Zusammenschluss von mehr als zwei Personen;
2. von denen jede ihr zugewiesene Aufgaben erfüllt;
3. auf längere oder unbegrenzte Dauer;
4. unter Anwendung bestimmter Formen von Disziplin und Kontrolle;
5. wobei die Personen unter dem Verdacht der Begehung schwerer Straftaten stehen;
6. im internationalen Maßstab aktiv sind;
7. Gewalt und andere Einschüchterungsmittel anwenden;
8. gewerbliche und gewerbeähnliche Strukturen verwenden;
9. Geldwäsche betreiben;
10. Einfluss auf die Politik, die Medien, die öffentliche Verwaltung, die Justizbehörden oder die Wirtschaft nehmen;
11. durch das Streben nach Gewinn und/oder Macht motiviert sind.“ (Council of Europe 2004: S. 7-8)

Die zuvor genannten Definitionsansätze weisen eine Gemeinsamkeit auf: Sie gehen bei der OK von einer organisierten Gruppe aus, die Straftaten zur Generierung von Profit begeht. Die Gruppenmitglieder handeln dabei nicht impulsiv, sondern planen ihre Taten präzise. Zudem handele es sich, wie von Ahrne (1990: S. 33) konstatiert, um ein auf Dauer angelegtes soziales Gebilde.

Dennoch reicht es für das Verständnis von OK nicht aus, sich auf Gruppen, kriminelle Netzwerke und Organisationen zu beschränken, wodurch lediglich ein Teilabschnitt der OK abgedeckt wird. Um diese Reduzierung des Gegenstandes OK zu vermeiden, ist eine Definition ohne Strukturformen anhand allgemeiner Handlungscharakeristika möglich. Anschließend können dann die Handlungskomplexe und Täterstrukturen zueinander in Beziehung gesetzt werden (Lampe 1998: S. 187).

Für das Fortbestehen einer Gruppierung der OK sind die Beziehungsstrukturen unter dem Aspekt des Vertrauens unter Kriminellen entscheidend. Die Netzwerkanalyse unterscheidet dabei zwischen zwei Untersuchungsebenen:

1. Die Ebene des Akteurs und seine Beziehungen innerhalb des kriminellen Netzwerkes. Dabei findet eine Differenzierung zwischen Quantität und Dauerhaftigkeit der Beziehungen statt.
2. Das Netzwerk selbst, dessen Dichte, Untergliederung, Subnetzwerke, Cliquen etc. (vgl. Knoke/Kuklinski 1982; Scott 1991).

Das bei der Organisationstheorie bestehende Abgrenzungsproblem zwischen Organisation und Umwelt kann bei diesem Analyseansatz umgangen werden, da beide Teilaspekte, Organisation und Umwelt, separat betrachtet werden können. Macht definiert sich der Netzwerkanalyse zufolge aus den Verbindungen und Beziehungen, die ein Akteur innehat. Je mehr Kontakte ein Akteur innerhalb einer Organisation besitzt, desto mehr sind andere von ihm abhängig und seine Bedeutung innerhalb der Organisation nimmt zu (vgl. Cook 1982). Insbesondere in patriarchisch geprägten Organisation, wie beispielsweise bei der italienischen Mafia oder der Yakuza, sind persönliche Beziehungen von gravierender Bedeutung, um die eigene Stellung in der Organisation zu festigen. Aber auch in anderen Organisationstypen stellen Verbindungen bzw. die Tiefe und der Umfang des persönlichen Netzwerkes die Basis von Macht dar.

Doch nicht nur das Beziehungsgefüge innerhalb der OK ist von Relevanz, auch die wiederholt angeführte Struktur ist von Belang. Abadinsky (2007: S. 6-12) unterscheidet hierbei zwischen zwei Strukturmodellen:

1. das Bürokratische Modell/Kooperationsmodell,
2. das patriarchalische Patron-Client-Netzwerk.

Ersteres zeichnet sich insbesondere durch eine rationale Organisation aus. Demnach gibt es eine komplizierte Hierarchie, eine umfangreiche Arbeitsteilung, Positionen gemäß den Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder, umfangreiche Regeln und Richtlinien und Kommunikation vom Kopf der Hierarchie bis zu den anderen Mitgliedern, üblicherweise in geschriebener Form. Das patriarchalische Patron-Client-Netzwerk ist besonders gekennzeichnet durch persönliche patriarchalische Netzwerke mit einer höheren persönlichen und traditionellen Bindung als bei dem zuvor beschriebenen Modell. Soziale Netzwerke gelten als Basis jener Organisationsform. Die Interaktion in diesem Netzwerk ist von elementarer Bedeutung, um als Patron agieren zu können. Die Kultivierung der Beziehungen mit strategisch wichtigen Personen ist in diesem Kontext für die Stärkung der eigenen Position in der Organisation notwendig. Der Patron selbst bietet Schutz vor der Staatsgewalt und konkurrierenden Organisationen. Dementsprechend muss der Client ihm gegenüber seine Loyalität und sein Vertrauen zeigen und unter Beweis stellen, da der Patron wichtige Kontakte innerhalb des Syndikats und zu Geschäftsleuten, sowie Polizei und Rechtsinstanzen besitzt (Boissevain 1974).

Die Erscheinungsformen von Organisierter Kriminalität stellen sich von Land zu Land und von Region zu Region in Facetten äußerst unterschiedlich dar. Dennoch lassen sich im Hinblick auf die verschiedenen Definitionsansätze Gemeinsamkeiten ausmachen, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Organisierte Kriminalität stellt sich stets als ein Zusammenschluss von Personen dar, die zusammen Verbrechen begehen mit dem Ziel der Profiterzielung Darüber hinaus sind jene Organisationen geprägt von einer hierarchischen Struktur. Gewalt dient den Organisationen als Mittel, um ihre gesetzten Ziele zu erreichen. Zu diesem Zweck versuchen sie, Einfluss auf Politik, Medien, Wirtschaft, öffentliche Verwaltung und die Justizbehörden zu nehmen, um ihr Machtmonopol zu erhalten oder auszubauen.

Hinsichtlich der im vorigen Kapitel dargestellten Ansätze zur Entstehung von Kriminalität lässt sich die von Bell (1964) formulierte Theorie von Kriminalität als Mittel zum wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg auf die OK anwenden. Denn ein wesentliches Ziel der OK ist die Profiterzielung, der intendierte wirtschaftliche Erfolg und der gesellschaftliche Aufstieg. Ebenso erscheinen die gruppendynamischen Prozesse des Social Learning und der Social Control -Theorie als wichtige Erklärungsansätze. Beide theoretischen Ansätze spiegeln gesellschaftliche Prozesse wider, die zum einen Kriminalität als erlerntes Verhalten und zum anderen als Folge fehlender sozialer und gesellschaftlicher Bindung beschreiben. Sie knüpfen nahezu nahtlos an den dargestellten Ansatz der Netzwerkanalyse an, stehen doch auch in diesem das soziale Gefüge der kriminellen Gruppierung und die Wirkungsmechanismen sozialer Interaktionen und Erlebnisse im Vordergrund. Zwar beruht der Schwerpunkt der Netzwerkanalyse tendenziell auf den Ursachen für dauerhaftes Bestehen einer kriminellen Gruppierung, dennoch ist unzweifelhaft, dass in diesem Netzwerk sozialer Bindungen, kriminelles Verhalten erlernt oder aber aufgrund des positiven Erlebens und fehlender Restriktionen bevorzugt wird. Für das Verstehen Organisierter Kriminalität sind soziale und gesellschaftliche Erklärungsmuster sicherlich hilfreich, um aber die politische Dimension und die damit verbundenen Auswirkung der OK auf die Demokratie zu erklären, bedarf es im Folgenden einer Einordnung jenes Phänomens in den demokratietheoretischen Zusammenhang.

2.3 Auswirkungen der Organisierten Kriminalität auf die Demokratie

Welche Auswirkungen kann Organisierte Kriminalität auf einen demokratischen Staat haben? Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist ein nach innen wie auch nach außen souveräner und funktionsfähiger Territorialstaat (Linz/Stepan 1996: S. 16 ff.; Habermas 1998: S. 96 ff.). Der Bedingung der Staatlichkeit kommt demnach eine grundlegende Bedeutung zu. Eine Demokratie kann nicht, auch nicht partiell, errichtet werden, wo kein Staat besteht oder er politisch so stark von einer anderen Macht abhängt, dass ihm die Autonomie fehlt. Wo das Herrschaftsund Gewaltmonopol nicht institutionell gesichert ist, kann Herrschaft bestenfalls partiell demokratisiert werden. Dies bedeutet, dass OK eine schädliche Wirkung auf einen demokratischen Staat haben kann, wenn sie ein Gegengewicht zu der von den demokratisch gewählten Autoritäten ausgehende Macht bildet und diese nicht in der Lage ist, ihr Herrschaftsund Gewaltmonopol zu verteidigen.

Um sich der Wirkungsmechanismen der OK zu nähern, eignet sich die systemtheoretische Betrachtungsweise des von Merkel et. al (2003) entwickelten Embedded Democracy- Ansatzes. Hiernach ist Demokratie ein System, das aus mehreren Subsystemen besteht, die kohärent miteinander verbunden sein müssen, um ein Funktionieren der Demokratie zu gewährleisten. Im Mittelpunkt jenes demokratietheoretischen Analyseansatzes steht die Festlegung und Herleitung von Kriterien für die von den Autoren entworfene Theorie der defekten Demokratie. Unter defekter Demokratie verstehen die Autoren einen Subtypus von Demokratie.

„Der Begriff meint eine Herrschaftsform, in der das Prinzip der Volkssouveränität durch allgemeine, freie, gleiche und faire Wahlen institutionalisiert ist. Dieses wird aber durch formal oder informell entgrenzte Machtpotentiale unterlaufen, indem den Militärs oder anderen nicht durch die Wahl legitimierten Gruppen Prärogativen zugestanden werden, Exekutiven in den Kompetenzen der anderen Gewalten übergreifen oder Teilen der Bevölkerung Freiheitsrechte vorenthalten werden.“ (Merkel et al. 2003: S. 39) Von Autokratien unterscheidet sich die defekte Demokratie insofern, als das zentrale demokratische Spielregeln institutionalisiert sind und die Wahl der Regierenden durch die Regierten gewährleistet wird. Dennoch weisen jene Demokratieformen erhebliche Mängel der Rechtsstaatlichkeit auf, da nicht alle konstituierenden und garantierenden Elemente der Volkssouveränität etabliert sind.

Eine embedded democracy umfasst insgesamt fünf Teilregime:

A. Wahlregime,
B. politische Teilhaberechte,
C. effektive Regierungsgewalt,
D. horizontale Gewaltenkontrolle,
E. bürgerliche Freiheitsrechte (ebd.: Abbildung 1., S. 50).

Einem Wahlregime kommt in der Demokratie die Funktion zu, den Zugang zu den zentralen staatlichen Herrschaftspositionen über einen offenen Wettbewerb an das Wählervotum zu binden. Hierbei darf der Wettbewerb um die Herrschaft nicht unterbunden oder manipuliert werden. Zudem muss eine reelle Wahlalternative und damit eine Möglichkeit des Machtverlustes der Regierenden aufgrund des Wählerwillens gegeben sein. Wahlen haben nur dann eine demokratische Bedeutung, wenn die Stelle der Macht prinzipiell als leer begriffen werden kann (Rödel et al. 1989: S. 87 ff.). Damit die Grundprinzipien einer Demokratie Freiheit und Gleichheit gewährleistet werden können, sollte ein Wahlregime ein aktives und passives, universelles Wahlrecht, freie und faire Wahlen sowie gewählte Mandatsträger aufweisen (Dahl 1989: S. 221). Die Mandatsträger sind durch direkte oder indirekte Volkswahlen zu bestimmen (Eklit 1994: S. 93). Eine Beeinträchtigung im Sinne defekter Demokratie liegt dann vor, wenn eine signifikante Anzahl von Mandatsträgern nicht gewählt, sondern ernannt wird (Hadenius 1992: S. 40; Gastil 1993: S. 26). Dies erweist sich insbesondere dann als problematisch, wenn die Exekutive eigenmächtig Positionen in der Legislative oder Verfassungsjudikative besetzt und damit die notwendige horizontale Kontrolle umgeht. Die Schwere des vorliegenden Defekts misst sich an der Anzahl der Repräsentanten, die nicht gewählt sind, und in welchem Umfang das Prinzip der vertikalen Kontrolle umgangen wird. Wird eine mehrheitsoder herrschaftsrelevante Anzahl von Mandatsträgern nicht auf eine demokratische Legitimation berufen, so besteht keine Demokratie, da das Kriterium für eine Autokratie, der Manipulation von Wahlen, um Herrschaftspositionen zu sichern und zu erlangen, erfüllt wird und demzufolge keine freien und fairen Wahlen möglich sind (Merkel et al. 2003: S. 79-80).

Die Verbindung zwischen dem Wahlregime und der OK lässt sich nur schwer ausmachen, wirkt doch die OK eher indirekt durch die Korrumpierung politischer Instanzen, der öffentlichen Verwaltung etc. auf das Wahlregime eines Staates ein. Die Interessen der OK werden somit eher indirekt durch die zuvor bestochenen Politiker oder Verwaltungsangestellten vertreten. Dies ist jedoch dann problematisch, wenn nachweislich Wahlen aufgrund des persönlichen Interesses der OK manipuliert werden. Hierfür einen Nachweis zu erbringen, erweist sich aber als äußerst schwierig, da eine Differenzierung zwischen dem persönlichem Machtkalkül der Politiker und den möglichen Interessen der OK, selbst bei einem vorliegenden Verdacht auf Korruption, vorgenommen werden muss.

Politische Partizipationsrechte stellen in gewissem Maße den Grundstein eines kollektiven Meinungsund Willensbildungsprozesses einer jeden Gesellschaft dar. Dem demokratischen Verständnis nach sollte jene Meinungsbildung in einer eigenständigen politischen Handlungssphäre, in der im Licht der Öffentlichkeit organisatorische und kommunikative Macht gebildet wird, stattfinden.

Jene Teilhaberechte umfassen die Assoziationsfreiheit einerseits und die Meinungs-, Presseund Informationsfreiheit andererseits. Ebenso implizieren sie das Recht, Parteien und andere Vereinigungen zu organisieren und sich ohne Behinderung in politischen Aktivitäten jeglicher Art zu engagieren. Zudem garantieren sie, Meinung offen und in freier Rede, Schrift und verschiedenen Medien zu äußern (Merkel et al. 2003: S. 81).

Eine Einschränkung jener Rechte, insbesondere der Assoziationsfreiheit, gefährdet die Entwicklung gesellschaftlicher sowie politischer Pluralität. Darüber hinaus verhindert die Einschränkung der Meinungs-, Presseund Informationsfreiheit die extrakonstitutionelle Machtkontrolle durch die informelle „vierte Gewalt“. Die Gründe für die Beeinträchtigungen der Partizipationsrechte der Bürger sind vielschichtig. Zum Teil dienen sie dem Machterhalt der Regierung oder aber sie sind auf die überdehnte Gestaltungsmacht der Exekutive zurückzuführen. Letztendlich macht es jedoch hinsichtlich des Defektes jenes Teilregimes keinen Unterschied, ob diese Rechte formal nicht gegeben sind oder durch Gewalt, Repressionen oder andere Formen des Zwangs eingeschränkt werden. Denn Wahlen können unter diesen Bedingungen nicht ihre demokratische Bedeutung erfüllen, da kein freier Zugang zur Öffentlichkeit besteht und sich keine politische Meinung im demokratietheoretischen Verständnis generieren kann (Karl 1986).

Die Grenze zum Autoritarismus wird überschritten, sobald die Öffentlichkeit von Machthabern okkupiert und monopolisiert wird. Eine demokratische Gesellschaftsordnung ist außer Kraft gesetzt, wenn Einschränkungen insbesondere der Pressefreiheit als zentrales Monument öffentlicher Meinungsäußerung und -bildung sowie Machtkontrolle in dem Maße vorliegen, dass nicht mehr von einer Verzerrung der öffentlichen Arena, sondern bereits von einer Deformierung aufgrund massiver Eingriffe im Interesse der Machthaber gesprochen werden kann. Im Kontext jenes Szenarios ist die Selbstzensur sowie die Zensur ausgehend von den Machthabern der Medien soweit fortgeschritten, dass überhaupt keine eigene Meinungsbildung mehr möglich ist (vgl. Merkel et al. 2003: S. 84-85).

Die Organisierte Kriminalität hat Einfluss auf die Öffentlichkeit insofern sie beispielsweise die Pressefreiheit durch Ausübung von Druck auf die Medien einschränkt, um die eigene Machtposition zu stärken oder eine Gefährdung derselben zu umgehen bzw. zu verhindern.

Durch den Besitz eigener Medien kann sie zudem einen Gegenpol zu den „herkömmlichen“ Medien bilden und den gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildungsprozess beeinflussen. Lässt sich eine Behinderung der öffentlichen Meinungsbildung durch Manipulation und Ausüben von Druck auf die Medien sowie die Bürger direkt nachweisen, so ist von einem Defekt im theoretischen Verständnis der defekten Demokratie zu sprechen. Insbesondere dann, wenn der Staat nicht über eine effektive Regierungsgewalt verfügt.

„Die effektive Regierungsgewalt demokratisch gewählter Herrschaftsträger ist nur dann gegeben, wenn die zentralen politischen Entscheidungen tatsächlich von öffentlichen Vertretern im Rahmen der hierfür ausgewiesenen Institutionen und entsprechend der gesetzten normativen Regeln getroffen werden.“ (Merkel et al. 2003: S. 91f.)

Eine Einschränkung effektiver Regierungsgewalt ist dann gegeben, wenn nicht demokratisch legitimierte Eliten und Machtgruppen (Militärs, mafiöse Organisationen, religiöse Gruppierungen u.ä.) sich der Regierungsautorität entziehen und dadurch extrakonstitutionelle und nicht mehr kontrollierte Vorrechte sichern. Trotz freier Wahlen ist es den zivilen Regierungen nicht möglich, ihr Mandat voll auszuüben. Auch die übrigen konstitutionellen Gewalten können nicht mehr in diese Materie eingreifen. Die Kompetenz der gewählten Mandatsträger ist somit deutlich eingeschränkt (Karl 1990; Valenzuela 1992; Loveman 1994).

Die Ausprägung des Defektes kann von der generellen Kompetenzarmut eines gewählten Parlaments bis hin zu politikspezifisch eingeschränkten Kompetenzen von Legislative und Exekutive durch beispielsweise Militärs reichen. Der Gebrauch des Terminus der defekten Demokratie eignet sich nur, solange die Regierung noch über ausreichende Kompetenzen in allen politischen Materien verfügt. Im Kontext der OK bedeutet dies, dass bei einer defekten Demokratie die Regierung eines Staates letztendlich unfähig ist, ein entsprechendes Herrschaftsund Gewaltmonopol aufzubauen und die Regierungsgewalt über alle Teile des Landes auszuüben. Das Herrschaftsmonopol liegt somit nicht mehr bei den demokratischen Autoritäten, sondern auf zentralen Politikfeldern und territorialen Gebieten in demokratisch nicht direkt legitimierten Händen.

Damit gewählte Amtsträger auf ihr konstitutionell umrissenes, rechtmäßiges Handeln festgelegt und durch ein Netzwerk relativ autonomer Institutionen kontrolliert werden können, bedarf es einer horizontalen Gewaltenkontrolle (O' Donnell 1994: S. 61). Denn durch die Institutionen der vertikalen Verantwortlichkeit vollzieht sich nur eine punktuelle Kontrolle der Regierung über Wahlen und Referenden oder über die öffentliche Arena. Ebenso bedeutet die Sicherung bürgerlicher Freiheitsrechte noch keine Schutzvorkehrung gegen die Verselbstständigung oder den Missbrauch polyarisch generierter Macht.

„Die horizontale Verantwortlichkeit der Gewalten sichert die Rechtmäßigkeit des Regierungshandels und ermöglicht dessen Überprüfung aufgrund der Gewaltenteilung und -kontrolle im Sinne einer aufeinander bezogenen relativen Autonomie von Legislative, Exekutiven und Judikative.“ (Merkel et al. 2003: S. 54)

Demzufolge hemmen und kontrollieren sich diese drei Institutionen der horizontalen Gewaltenkontrolle gegenseitig, was aber nicht bedeutet, dass sie strikt voneinander zu trennen sind. Auf diese Weise lässt sich die Responsivität der Regierung nicht nur durch direkte Wahlen sicherstellen, sondern wird auch indirekt in Form einer Gewalteneinschränkung garantiert. Eine Gewalteneinschränkung setzt insbesondere eine funktionsfähige Judikative voraus, die eine rechtliche Kontrolle exekutiver und legislativer Akteure erlaubt (Reitz 1997: S. 113f.).

Defekte der Rechtsstaatlichkeit können in unterschiedlicher Form und Intensität auftreten. Sie reichen von mangelhafter Organisation des Rechtsund Justizwesens, der unzureichenden territorialen Durchsetzung, der fehlenden Habitualisierung eines Rechtsethos bei den politischen und gesellschaftlichen Eliten bis hin zur schlichten Umgehung durch staatliche Amtsträger (Merkel et al. 2003: S. 87). Die notwendige wechselseitige horizontale Gewaltenkontrolle der Herrschaftsträger ist somit gefährdet. Ein funktionierendes System von checks und balances ist aber unabdingbar, sollen demokratische Regime ihre Balance nicht verlieren, soll sich die Exekutive nicht verselbstständigen, die Demokratie nicht ausgehöhlt, korrupt oder anfällig werden für plebiszitäre oder gar autoritäre Regierungsstile. Die horizontale Gewaltenkontrolle erfüllt dann ihren Zweck, wenn die Herrschaftsstruktur von verfassungsrechtlicher Grundlage her „pluralistisch“ (Brunner 1979) ist und die horizontale Funktionsautonomie und wechselseitige Kontrolle zwischen Exekutive, Legislative und Judikative garantiert werden kann und sich zudem in der politischen Realität widerspiegelt. Dabei agieren, wie bereits angedeutet, die drei Gewalten keinesfalls getrennt voneinander (Huntington 1968; Ackerman 2000), sondern es sollte gewährleistet sein, dass keine der drei Gewalten in den Funktionsbereich der anderen eingreifen und diese dominieren kann.

Problematisch sind Eingriffe in die Gewaltenteilung insbesondere dann, wenn eine mangelnde Kontrolle der Exekutive durch das Parlament und der übrigen öffentlichen Amtsträger durch die Gerichte vorliegt sowie wenn eine mangelnde Eigenständigkeit der Gerichtsbarkeit besteht, besonders gegenüber der Exekutive. Zudem vollzieht sich eine Beschränkung der Gewaltenkontrolle, sobald verfassungswidrige Übergriffe durch eine Regierungsinstitution in den Kompetenzbereich der anderen geschehen oder aber massive Korruption nachzuweisen ist (O' Donell 1998: S. 117). Durch den Missbrauch eines öffentlichen Amtes für private Zwecke kann der demokratische Grundsatz des goverment for the people nicht mehr 21 gewährleistet werden. Sofern von der Korruption politische Entscheidungen betroffen sind, ist auch das demokratische Prinzip des goverment of the people verletzt. Die Grenze zum Autoritarismus ist überschritten, wenn eine der drei Gewalten die übrigen de facto ausschaltet sei es unter Anwendung von Gewalt oder durch ¸quasi-legaleʻ Mittel oder sich dauerhaft deren Kompetenzen aneignet und in diesem Sinne die staatliche Herrschaft monopolisiert.

Der Zusammenhang zwischen dem Teilregime der Demokratie und der OK lässt sich da herstellen, wo sie Einfluss auf die drei Gewalten nimmt. Konkret bedeutet dies, dass durch Korruption versucht wird, die eigenen Interessen durchzusetzen, und somit die horizontale Gewaltenkontrolle pervertiert und eingeschränkt wird. Ebenso ist die Rechtsstaatlichkeit gefährdet, wo eine unzureichende territoriale Durchsetzung aufgrund der Kontrolle jener Gebiete durch die OK vorliegt.

Neben der Institutionalisierung wechselseitiger Gewaltenkontrolle bilden die bürgerlichen Freiheitsund Abwehrrechte den zentralen Baustein für die Rechtsstaatsdimension der embedded democracy. Rechtssta]atlichkeit wird als Einschränkung und Begrenzung der Herrschaftsausübung verstanden (Elster 1988: S. 2 f.; Nino 1996: S. 3 ff.). Demnach sind die gewählten Vertreter eines Staates an das geltende Recht gebunden und agieren auf der Grundlage klar definierter Kompetenzen und rechtlicher Räume. Den eigentlichen Kern liberaler Rechtsstaatlichkeit bilden die verfassungsmäßig verankerten materiellen Grundrechte (civil rights). Hierbei handelt es sich um individuelle Rechte zum Schutz der Bürger gegen den Staat und damit auch gegen freiheitsgefährdende Übergriffe eines gewählten Gesetzgebers.

„Individuelle Schutzrechte von Leben, Freiheit und Eigentum schützen den Einzelnen vor willkürlicher Verhaftung, vor Terror, Folter oder sonstigen gravierenden unerlaubten Eingriffe staatlicher oder privater Akteure.“ (Merkel et al. 2003: S. 85)

Zudem ist es unerlässlich, dass alle Bürger prinzipiell den gleichen Zugang zum Recht haben und vor Gericht gleichbehandelt werden (Grimm 1991: S. 160 ff.; Beetham 1999: S. 92 f.). Diese Prämisse gilt selbstverständlich auch für Minderheiten, insofern ihre kulturellen, sprachlichen oder religiösen Besonderheiten tangiert sind.

Defekte der bürgerlichen Freiheitsrechte im Kontext der Rechtsstaatlichkeit liegen dann vor, wenn individuelle Schutzrechte gegen staatliche und private Akteure faktisch nicht gesichert oder im hohen Maße eingeschränkt sind. Diese Einschränkungen können durch staatliche oder nicht-staatliche Akteure machtpolitisch intendiert oder nicht intendiert sein (Gastil 1993: S. 32; Diamond 1996: S. 24).

Ebenso von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob alle Bürger den gleichen Zugang zum Recht haben oder nicht. Nur wenn ein freier und gleicher Zugang zu Gerichten möglich ist, kann ein Bürger sein Recht einklagen (Beetham 1994: S. 37 f.). Die Grenzlinie zur autokratischen Herrschaft ist überschritten, wenn systematisch oder dauerhaft Verletzungen dieser Bürgerrechte vorliegen, beispielsweise bei Massenverhaftungen oder Vertreibung sowie dauerhaftem Ausnahmezustand oder bei massiven Eingriffen in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, so dass nicht mehr von Einzelfällen ausgegangen werden kann, wie bei willkürlicher Exekution und Folter.

Können die individuellen Schutzrechte gegenüber privaten Akteuren im Fall der OK nicht gesichert werden, so ist die Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Staat nicht in der Lage ist, Übergriffe auf seine Bürger durch die OK zu verhindern. Folter und Ausübung von Druck auf die Bevölkerung durch Anwendung von Gewalt können somit nicht unterbunden werden. Im Besonderen, wenn die Regierung nicht über eine effektive Regierungsgewalt verfügt, kann sie Freiheitsrechte der Bürger nicht gewährleisten. Ihr gelingt es nicht, ihr Herrschaftsund Gewaltmonopol gegenüber einer demokratisch nicht legitimierten Macht der OK zu verteidigen.

Nachdem die einzelnen Teilregime im Kontext des theoretischen Ansatzes der defekten Demokratie vorgestellt und Defekte in diesen Bereichen erläutert wurden sowie der Zusammenhang zur OK hergestellt worden ist, stellt sich die Frage, ab wann nicht mehr von einem Defekt zu sprechen ist, sondern bereits ein failed state vorliegt.

Die Grenzlinie zu einer autokratischen Herrschaftsform, welche die Funktionsweise des Staates auf der Grundlage eines bestehenden Gewaltmonopols nach Max Weber (Weber 1966: S. 27) nicht gewährleistet, lässt sich nur schwer ziehen. Bleibt doch stets die Frage offen, wo die Grenze zwischen jener Herrschaftsform und dem Staatszerfall zu setzen ist.

Ein failed state liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn der Zusammenbruch des Kerns der Staatlichkeit, des zuvor schon erwähnten Gewaltmonopols, vorliegt. Polizei-, Justizund andere Ordnungsapparate sind in den betreffenden Staaten nicht mehr existent oder funktionsunfähig. Zudem wurden sie zumeist zweckentfremdet, indem sie den privaten Interessen der Machthaber oder aber einer anderen Macht ausübenden Gruppierung, wie beispielsweise der OK, dienstbar gemacht wurden. Darüber hinaus ist die Brutalität und Intensität der Gewaltanwendung ein prägendes Erscheinungsbild für einen zerfallenden Staat (Thürer 1995: S. 12). Das bedeutet hinsichtlich der geschilderten Defekte der einzelnen demokratischen Teilbereiche, dass in Fällen von Eingriffen in dieser massiven Form ein Gewaltmonopol nicht mehr existent ist. Dies betrifft beispielsweise die Manipulation von Wahlen, die ausschließlich der Interessenverwirklichung politischer oder privater Akteure dienen, oder aber die gezielte Verhinderung freier Wahlen durch Gruppierungen, die aufgrund militärischer und gewalttätiger Auseinandersetzungen Macht an sich gerissen haben. Rigoroser Machterhalt wird angestrebt und durchgesetzt. Von einem funktionsfähigen Staat kann nicht mehr gesprochen werden kann. Zur Klassifizierung des Grades des vorliegenden Defekts bietet es sich an, alle Teilregime zu betrachten, um die Auswirkungen des Defektes auf das gesamte System beurteilen zu können.

3. Problemstellung und Ziel der Arbeit

In den vorigen Kapiteln ist ein theoretischer Zusammenhang zwischen OK und Destabilität bzw. vorliegenden Defekten in einer Demokratie hergestellt worden. Es ist deutlich geworden, dass jene Kriminalitätsform eine destabilisierende Auswirkung unter der Berücksichtigung einiger Kriterien haben kann. OK höhlt die Funktionsweise einer Demokratie aus, wenn sie verhindert, dass freie, gleiche und faire Wahlen stattfinden können, politische Partizipationsrechte durch beispielsweise Eingriffe in die Meinungsfreiheit eingeschränkt und darüber hinaus die Freiheitsrechte der Bürger beeinträchtigt werden, sie Einfluss durch Korrumpierung der Exekutive, Legislative und Judikative auf die horizontale Gewaltenkontrolle nimmt oder sich der Regierungsautorität entzieht.

Im Folgenden wird anhand zweier Fallbeispiele der Frage nachgegangen, in welcher Ausprägung OK ein Destabilisierungsfaktor für eine Demokratie darstellt. Theoretisch sind bereits Faktoren und Kriterien für einen vorliegenden Defekt einer Demokratie aufgrund des Einwirkens der OK hergeleitet worden. Die beschriebenen Auswirkungen auf die verschiedenen Teilregime einer Demokratie gilt es an den beiden Fallbeispielen zu überprüfen. Der Fokus liegt auf dem Drogenhandel in Mexiko und Kolumbien, da dieser eng mit der Organisierten Kriminalität verbunden ist. Zudem kommt beiden Ländern im Kontext des weltweiten Drogenhandels eine tragende Rolle zu, gehören sie doch zu den größten Produzenten von Kokain für den globalen Markt (Seelke et al. 2010: S. 1). An dieser Stelle lässt sich folgende Hypothese aufstellen, die es ebenso wie die dargelegten Kriterien für eine defekte Demokratie zu belegen oder widerlegen gilt:

Organisierte Kriminalität kann, wird sie nicht angemessen bekämpft, zur Aushöhlung der Demokratie beitragen. Insbesondere dann, wenn der Staat

1.über kein auseichendes Gewaltmonopol verfügt;
2. die Rechtsstaatlichkeit nur noch sehr eingeschränkt durchgesetzt werden kann, da Judikative, Legislative und Exekutive durch beispielsweise Korruption in dem Maße in ihrem Handeln beschränkt sind, dass keine effektive gegenseitige Gewaltenkontrolle möglich ist und
3. die bürgerlichen Freiheitsrechte durch gewalttätige Übergriffe auf die Bevölkerung durch die OK, die der Staat nicht mehr zu verhindern vermag, nicht mehr gewährleistet werden können.

Zur Überprüfung der Hypothese werden insbesondere die Bekämpfungsversuche der Organisierten Kriminalität in den beiden Beispielländern untersucht, um hieraus Aufschlüsse einerseits über deren Methoden in der Bekämpfung des Drogenhandels sowie andererseits über die erzielte Effektivität der Maßnahmen ableiten zu können.

[...]

Excerpt out of 107 pages

Details

Title
Destabilisiert Organisierte Kriminalität die Demokratie?
Subtitle
Politische Auswirkungen organisierter Drogenkriminalität im Vergleich
College
University of Trier
Grade
2,7
Author
Year
2011
Pages
107
Catalog Number
V178913
ISBN (eBook)
9783656011569
ISBN (Book)
9783656011743
File size
981 KB
Language
German
Keywords
destabilisiert, organisierte, kriminalität, demokratie, politische, auswirkungen, drogenkriminalität, vergleich
Quote paper
Sebastian Kentsch (Author), 2011, Destabilisiert Organisierte Kriminalität die Demokratie? , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178913

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