Multiperspektivische Fallarbeit, Case Management und Rekonstruktive Sozialpädagogik im Vergleich


Presentation (Elaboration), 2003

17 Pages, Grade: 2


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Gliederung

1. Einleitung

2. Multiperspektivische Fallarbeit nach Burkhard Müller
2.1. 3 Typen von Fällen
2.2. Prozess professioneller Fallarbeit
2.2.1. Anamnese
2.2.2. Diagnose
2.2.3. Intervention
2.2.4. Evaluation

3. Case Management
3.1. Entstehung und Definition
3.2. Funktionen
3.3. 5 Phasen

4. Rekonstruktive Sozialpädagogik
4.1. Begriff und Definition
4.2. Verfahren
4.3. Übertragung auf die Praxis

5. Vergleich

6. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

In der vorliegenden Arbeit möchten wir drei Arbeitsweisen der sozialpädagogischen Kasuistik, multiperspektivische Fallarbeit, Case Management und rekonstruktive Sozialpädagogik, kurz näher vorstellen und anschliessend Vor- und Nachteile aufzeigen, um die Methoden einem Vergleich zu unterziehen.

2. Multiperspektivische Fallarbeit nach Burkhard Müller

Burkhard Müller will, mit der Methode der multiperspektivischen Fallarbeit, einen gemeinsamen Sockel sozialpädagogischer Handlungskompetenz vermitteln. Für ihn ist der sozialpädagogische Fall „...das Zentrum professioneller Intervention und mithin der Kern dessen, von dem aus und von dem hin sozialpädagogisches Denken und Handeln zu organisieren ist...“ ( aus Galuske, 2001, S.187 ).

Das Ziel ist es, durch eine systematisierende Analyse und fallbezogene Aufarbeitung der Ebenen und Dimensionen sozialpädagogischen Handelns, deren Komplexität durchschaubar zu machen und damit einen professionellen Blick zu entwickeln, der die Vielfalt relevanter Einflussfaktoren auf sozialpädagogische Intervention berücksichtigt ohne sich in der Vielfalt zu verlieren ( vgl. Galuske, 2001, S.187 ).

Burkhard Müller definiert daher „ Unter multiperspektivischen Vorgehen verstehe ich demnach eine Betrachtungsweise, wonach sozialpädagogisches Handeln bewußte Perspektivenwechsel zwischen unterschiedlichen Bezugsrahmen erfordert. Multiperspektivisches Vorgehen heißt zum Beispiel die leistungs- und verfahrensrechtlichen, pädagogischen, therapeutischen und fiskalischen Bezugsrahmen eines Jugendhilfe Falles nicht miteinander zu vermengen, aber dennoch sie als wechselseitig füreinander relevante Größen zu behandeln.“ ( Müller, 1997, S.15 ).

2.1. Drei Typen von Fällen

Burkhard Müller unterscheidet in seiner Methode drei Typen von Fällen.

a) Fall von:

Dieser Fall bedeutet, das der zu bearbeitende Fall ein Beispiel für ein anerkanntes Allgemeines ist. Hierbei könnte es sich um eine Theorie, eine Norm oder um ein Phänomen handeln.

Weiterhin muss in dieser Perspektive Verwaltungshandeln auf den konkreten Einzelfall und dessen darauf bezogenes Handeln sinnvoll umgesetzt werden. Man muss vorliegende Problemlagen in rechtliche Kategorien formulieren (vgl. Müller, 1997, S.32 ).

Der Fall könnte dann beispielsweise als Fall von Diebstahl oder als Fall von Kindesmissbrauch beschrieben werden.

b) Fall für:

Aus dieser Perspektive heißt es, das Wissen über ein anerkanntes Allgemeines zu nutzen und gekonnt auf den Fall anzuwenden. In der Sozialen Arbeit ist man immer auch abhängig von fremden Zuständigkeiten und Kompetenzen.

Daher geht es weniger um Gesetze oder Regeln, sondern um das Wissen darüber, welche Instanzen für den „Fall von“ in Frage kommen.

Im Hinblick auf den Fall für muss demnach der Sozialpädagoge ein ausgeprägtes Allgemeinwissen besitzen ( vgl. Müller, 1997, S.38ff ).

Man muss als Sozialpädagoge in der Lage sein den Fall von Diebstahl, als Fall für die Polizei etc. zu erkennen.

c) Fall mit:

Dieser Fall ist die pädagogische Dimension im eigentlichen Sinne. Hier steht die Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem Klienten im Mittelpunkt.

Der Fall mit wird als die „Bewältigung von Ungewissheit im Hinblick auf das gemeinsame Erarbeiten gesehen.

Es ist wichtig mögliche Rückmeldungen seitens des Klienten zu bekommen. Dies ist jedoch selten und, wenn dann nicht immer eindeutig. Diese Dimension des Falles ist nicht überprüfbar. Man kann demnach nicht wissen, ob man menschlich immer richtig, hilfreich, entlastend mit dem Klienten umgeht. Es ist wichtig, zu dem Klienten einen „Draht“ zu finden und eine Beziehung aufzubauen ( vgl. Müller, 1997, S.44ff ).

2.2. Prozess professioneller Fallarbeit

Bei einem Fall muss auf allen diesen drei Ebenen der Fallbearbeitung ( Typen von Fällen ) ein komplexer Arbeitsprozess entwickelt werden.

Es müssen Vorinformationen gesammelt werden, Problemlagen und Handlungsmöglichkeiten geklärt und praktische Schritte durchgeführt werden. Weiterhin ist von Bedeutung diese Strategien zu überprüfen und dementsprechend weiterzuentwickeln.

Diesen komplexen Arbeitsprozess teilt Müller in Anamnese, Diagnose, Intervention und Evaluation ein. Diese können sich vermischen ,und während des Prozesses wiederholen ( vgl. Galuske, 2001, S.189 ). Müller formuliert für jede dieser Phasen Leitsätze.

2.3. Anamnese

Anamnese kommt aus dem griechischen und bedeutet Widererinnerung. Es handelt sich um Vergessenes, wofür es Gründe des Nicht-Erinnerns gibt. Auf keinen Fall geht es um ein zufälliges Wiedererinnern.

In der Anamnese soll die Vorgeschichte, im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Relevanzbereichen und deren Orientierung und Deutung gesehen, rekonstruiert werden.

Eine schnelle enge Auswahl von Informationen soll vermieden werden. Deshalb muss der Blick für andere Möglichkeiten offengehalten werden. Weiterhin sollen eigene vorgefasste Meinungen so hinterfragt werden können.

In der Anamnese können Fakten geklärt werden, welche die eigenen Sichtweisen des Falles bewusst machen.

Die Interessen, Absichten und Ziele des Klienten dürfen nicht unberücksichtigt bleiben, weshalb eine Verständigung mit dem Klienten erforderlich ist ( vgl. Müller, 1997, S.53ff ).

Müller formuliert folgende Leitsätze für die Anamnese:

1. Anamnese heißt, einen Fall wie einen unbekannten Menschen kennen zu lernen.

Dies ist der erste Schritt, um einen Zugang zum Fall zu bekommen. Es geht um das Studieren von Fallakten, forschen nach frühkindlichen Erfahrungen etc., damit die Chancen verbessert werden, dass sich die notwendigen Hintergrundinformationen von selbst erschliessen ( vgl. Müller, 1997, S.83 ).

2. Anamnese heißt, den eigenen Zugang zum Fall besser kennen zu lernen.

Man soll seine eigenen selbstverständlichen Vermutungen wahrnehmen, um sie zu überprüfen und gegebenenfalls widerlegen. Es ist demnach wichtig eine kritische Distanz zu den eigenen Sichtweisen zu erlangen.

3. Anamnese heißt, sich eine Reihe von Fragen zu stellen.

Es handelt sich hierbei um einen Kreislauf, dessen Beantwortung der letzten Frage zur Ausgangsfrage zurückführt. Ein Beispiel könnte sein: Was weiß ich genau? Wie kam es dazu? Wie komme ich zu der Geschichte darüber? Welche Geschichte gibt es noch dazu?

Im Blickfeld steht demnach ein genaues Herantasten von aussen, um so ein schrittweise genaues Verständnis für den Fall zu bekommen ( vgl. Müller, 1997, S.85 ).

4. Anamnese heißt, unterschiedliche Sichtweisen und Ebenen des Falles nebeneinander zu stellen.

Es können in der Fallbearbeitung alle drei Ebenen Fall von, Fall für, Fall mit auftreten, welche in Balance nebeneinander stehen sollen.

5. Anamnese ist nie vollständig. Sie muss es auch nicht sein. Sie beginnt immer wieder von neuem.

Anamnese kann helfen, übersehene, vergessene etc. Sichtweisen neu aufzugreifen und wieder einzubeziehen, besonders bei langwierige „chronische“ Fälle.

[...]

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Details

Title
Multiperspektivische Fallarbeit, Case Management und Rekonstruktive Sozialpädagogik im Vergleich
College
University of Vechta  (IfE)
Grade
2
Author
Year
2003
Pages
17
Catalog Number
V17897
ISBN (eBook)
9783638223492
File size
495 KB
Language
German
Keywords
Multiperspektivische, Fallarbeit, Case, Management, Rekonstruktive, Sozialpädagogik, Vergleich
Quote paper
Mandy Hibbeler (Author), 2003, Multiperspektivische Fallarbeit, Case Management und Rekonstruktive Sozialpädagogik im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17897

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