Am Pogrom vom 9. November 1938, auch bekannt als "Reichskristallnacht", waren auf Seiten der Täter natürlich auch eine Vielzahl von Mitgliedern der NSDAP sowie von Angehörigen von Parteigliederungen, wie der SA, beteiligt.
Obwohl die Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung von der Parteispitze nicht befohlen, so doch initiiert worden war, ist es in der Folgezeit zu gerichtlichen Verfahren gegen die Täter gekommen. Dies waren einerseits Strafverfahren vor den ordentlichen Gerichten, aber auch (oft auch kummulativ) parteigerichtliche Verfahren, gegen Mitglieder der NSDAP oder Angehörige der SA.
Über diese Verfahren einen Überblick zu geben, ist Intention des vorliegenden Essays. Es werden dabei einige Verfahren exemplarisch dargestellt, um zu veranschaulichen, inwieweit die Parteiführung durch ihre parteiinternen Gerichte die Anwendung des Rechts pervertierte, wenn es der eigenen Sache dienlich war.
Inhaltsverzeichnis
- Ausgangslage
- Die Ausschaltung der ordentlichen Strafjustiz
- Die Verfahren vor dem OPG
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht die parteigerichtliche Behandlung der Geschehnisse im Zusammenhang mit der „Reichskristallnacht" am 9. November 1938. Sie beleuchtet, wie die Parteigerichte der NSDAP die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland während der NS-Herrschaft unterstützten und wie die Parteiführung die Parteigerichte zur Erreichung politischer Ziele einsetzte.
- Die Rolle der Parteigerichte in der Verfolgung der Juden
- Die Ausschaltung der ordentlichen Strafjustiz durch die Parteigerichte
- Die parteigerichtliche Behandlung der Geschehnisse der „Reichskristallnacht"
- Die Maxime der Parteigerichte: „Recht ist, der Bewegung nützt. Unrecht ist, was ihr schadet."
- Die Strategie der Parteiführung, die Verantwortung für die Geschehnisse der „Reichskristallnacht" zu verschleiern
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beschreibt die rechtliche und politische Ausgangslage für die Verfolgung der Juden in Deutschland während der NS-Herrschaft. Es werden Gesetze wie das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" vom 15. September 1935 und Anordnungen des Stellvertreters des Führers aus dem Jahr 1934 erläutert, die den Umgang von Parteimitgliedern gegenüber Juden regelten.
Das zweite Kapitel behandelt die Ausschaltung der ordentlichen Strafjustiz durch die Parteigerichte. Es wird gezeigt, wie die Parteigerichte diejenigen Parteigenossen bestraften, die sich nicht an die Verhaltensvorschriften der Partei gegenüber Juden hielten, und gleichzeitig diejenigen Parteigenossen schützten und vor Bestrafung bewahrten, die sich an Ausschreitungen gegen Juden beteiligt hatten.
Das dritte Kapitel analysiert die Verfahren vor dem Obersten Parteigericht (OPG) im Zusammenhang mit den Geschehnissen der „Reichskristallnacht". Es werden konkrete Fälle von sexuellen Übergriffen, Tötungen und anderen Gewalttaten gegen Juden dargestellt, die vom OPG behandelt wurden. Dabei wird deutlich, wie das OPG die Täter schützte und eine Bestrafung durch die staatlichen Strafgerichte verhinderte.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die „Reichskristallnacht", die Parteigerichte der NSDAP, die Verfolgung der Juden in Deutschland während der NS-Herrschaft, die Ausschaltung der ordentlichen Strafjustiz, die parteigerichtliche Behandlung von Gewalttaten gegen Juden, die Maxime „Recht ist, der Bewegung nützt. Unrecht ist, was ihr schadet", und die Strategie der Parteiführung, die Verantwortung für die Geschehnisse der „Reichskristallnacht" zu verschleiern.
- Citation du texte
- Nils Block (Auteur), 2011, Die parteigerichtliche Behandlung der Geschehnisse im Zusammenhang mit der "Reichskristallnacht" am 9. November 1938, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/178981