Dieser Leitfaden bietet einen Überblick für Unternehmen als auch für betroffene Mitarbeiter, die Auskunft über die Rechte und Pflichten von Mitarbeitern ohne Arbeitnhemereigenschaften erlangen wollen. Für Unternehmen ist die Durchführung von Vertragsverhältnissen mit solchen Beschäftigten, wie zB Praktikanten, Diplomanden, Bachelor- und Masterstudenten, Referendaren, freien Mitarbeitern oder Leiharbeitnehmern im Falle der Nichtbeachtung der im Leitfaden dargestellten Grundsätze mit dem Risiko behaftet, dass eine Klage des Mitarbeiters auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses erfolgreich wäre. Des Weiteren werden sozialversicherungsrechtliche Aspekte dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
- A.) Praktikanten, Volontäre; Diplomanden, Master- und Bachelorstudenten; Referendare
- I.) Freiwillige Praktikanten und Volontäre
- 1.) Vergütungsanspruch
- 2.) Arbeitszeiten
- 3.) Urlaub
- 4.) Entgeltfortzahlung
- 5.) Mitbestimmungsrechte
- 6.) Beendigung des Vertragsverhältnisses
- 7.) Sozialversicherungspflicht
- 8.) Praktische Umsetzung des Vertragsverhältnisses
- II.) Pflichtpraktikanten
- 1.) Vergütungsanspruch
- 2.) Arbeitszeiten
- 3.) Urlaub, Entgeltfortzahlung
- 4.) Sozialversicherungspflicht
- 5.) Praktische Umsetzung des Vertragsverhältnisses
- III.) Diplomanden; Master- und Bachelor Studenten
- IV.) Rechtsreferendare
- 1.) Vergütungsanspruch, Urlaubsgeld, Entgeltfortzahlung
- 2.) Arbeitszeiten, Urlaub
- 3.) Sozialversicherung
- I.) Freiwillige Praktikanten und Volontäre
- B.) Freie Mitarbeiter
- C.) Arbeitnehmerüberlassung und Dienstverträge mit Fremdfirmen
- I.) Direktionsrecht
- II.) Erlaubnispflicht
- III.) Gleichbehandlung und Auskunftsanspruch
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Leitfaden befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Personen, die nicht oder nur eingeschränkt die Merkmale von Arbeitnehmern erfüllen. Die Zielsetzung ist es, einen Überblick über die Besonderheiten von Verträgen mit Praktikanten, Volontären, Diplomanden, Master- und Bachelorstudenten, Referendaren, freien Mitarbeitern sowie Arbeitnehmern im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung und Dienstverträgen zu geben.
- Abgrenzung von Arbeitsverträgen und anderen Vertragsformen
- Rechte und Pflichten von Unternehmen und Mitarbeitern in verschiedenen Vertragskonstellationen
- Besonderheiten des Berufsbildungsgesetzes für freiwillige Praktikanten
- Anwendbarkeit des Arbeitszeitgesetzes und des Entgeltfortzahlungsgesetzes
- Rechtliche Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung und Dienstverträge mit Fremdfirmen
Zusammenfassung der Kapitel
Der Leitfaden beginnt mit einer Analyse der Vertragsverhältnisse mit Praktikanten, Volontären, Diplomanden, Master- und Bachelorstudenten sowie Referendaren. Hier wird zunächst die Frage geklärt, ob es sich bei den Verträgen mit diesen Personengruppen um Arbeitsverträge handelt. Anschließend werden die besonderen rechtlichen Regelungen für freiwillige Praktikanten und Volontäre im Detail betrachtet. Hierbei werden die Themen Vergütungsanspruch, Arbeitszeiten, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Sozialversicherungspflicht und die praktische Umsetzung des Vertragsverhältnisses behandelt. Der Leitfaden beleuchtet auch die spezifischen Aspekte von Pflichtpraktika und geht auf die rechtliche Situation von Diplomanden, Master- und Bachelorstudenten sowie Rechtsreferendaren ein.
Schlüsselwörter
Der Leitfaden befasst sich mit den Themen Arbeitsrecht, Vertragsgestaltung, Praktikanten, Volontäre, Diplomanden, Master- und Bachelorstudenten, Referendare, freie Mitarbeiter, Arbeitnehmerüberlassung, Dienstverträge, Berufsbildungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Sozialversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Haben Praktikanten einen Anspruch auf Vergütung?
Bei freiwilligen Praktikanten besteht oft ein Vergütungsanspruch nach dem Mindestlohngesetz, während Pflichtpraktikanten rechtlich anders behandelt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum?
Pflichtpraktika sind durch Schul- oder Studienordnungen vorgeschrieben, während freiwillige Praktika auf privatrechtlichen Vereinbarungen basieren und dem Berufsbildungsgesetz unterliegen können.
Sind freie Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig?
In der Regel nicht, sofern keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Unternehmen tragen hier ein hohes Risiko bei Fehlbeurteilung.
Welche Rechte haben Diplomanden und Masterstudenten im Unternehmen?
Sie gelten meist nicht als Arbeitnehmer, da die Erstellung der Abschlussarbeit im Vordergrund steht, nicht die Arbeitsleistung für das Unternehmen.
Was muss bei der Arbeitnehmerüberlassung beachtet werden?
Es besteht eine Erlaubnispflicht für den Verleiher sowie ein Gleichbehandlungsgrundsatz (Equal Pay/Equal Treatment) für die Leiharbeitnehmer.
- Citar trabajo
- Dipl. iur. Björn Ziolkowski (Autor), 2011, Abschluss und Durchführung von Verträgen mit Mitarbeitern ohne oder mit eingeschränkten Arbeitnehmereigenschaften, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179541